Schriftliche Frage 5 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses des „Hauses der Kulturen“ in Götting…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 5 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses des „Hauses der Kulturen“ in Götting…
Frage 5 (Maren Kaminski, Die Linke):
Wie rechtfertigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses des „Hauses der Kulturen“ in Göttingen (Hagenweg 2e) vor dem Hindergrund der wichtigen Rolle dieser Einrichtung im sozio-kulturellen Leben gerade von Menschen mit Migrationshintergrund in Göttingen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 21. Oktober 2025:
Die Zukunftswerkstatt e. V. hatte mit Mietvertrag vom 5./6. Januar 2005 das sogenannte Haus der Kulturen angemietet. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Mieterin die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht übernimmt. Im Dezember 2024 sind bei einer Liegenschaftsbegehung, an der Beschäftigte der BImA, des Staatlichen Baumanagements Südniedersachsen und der Mieterin teilgenommen haben, Mängel bei von der Mieterin vorgenommenen Ein- und Umbauten festgestellt worden. Die Mängel waren so gravierend, dass in einem Brandfall mit einem Personenschaden zu rechnen wäre. Aufgrund dessen ist zwischen der BImA und der Mieterin einvernehmlich eine Mängelliste erstellt worden. Darin wurde vereinbart, welche Mängel die Mieterin gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu beseitigen hat. Die Mängelbeseitigung ist im Laufe des Jahres 2025 durch Liegenschaftsbegehungen überprüft worden, in deren Ergebnis die BImA festgestellt hat, dass die Mängel nach wie vor bestehen. Durch ein vom Staatlichen Baumanagement beauftragtes Ingenieurbüro erhielt die BImA zudem Kenntnis von weiteren Mängeln, insbesondere zum Gebäudebrandschutz. Der im Gutachten dokumentierte Zustand machte deutlich, dass die Mieterin der Pflicht zur Beseitigung der Mängel nicht nachgekommen war und diese immer noch eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Die BImA hat die Mieterin wiederholt auf die Gefahren hingewiesen und im Juli und September 2025 die Nutzung der Liegenschaft untersagt. Da dies nicht zu einer Verbesserung des Zustandes führte, sah die BImA zum Schutz der Beschäftigten bzw. der Besucherinnen und Besucher des „Hauses der Kulturen“ – auch nach Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung – keine andere Möglichkeit, als die fristlose bzw. hilfsweise fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses auszusprechen. Gleichwohl ist es das Bestreben der BImA eine zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten: Die BImA ist gern bereit, ihren Bestand dahingehend zu überprüfen, ob ein Ersatzgebäude zur Verfügung gestellt werden kann. Die BImA wird sich kurzfristig mit der Mieterin in Verbindung setzen und den konkreten Bedarf erörtern. Zudem wird die BImA den Kontakt zur Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen suchen, um Alternativen für eine Weiternutzung des „Hauses der Kulturen“ zu besprechen.
Relationen
- asked ← Maren Kaminski (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung