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Schriftliche Frage 18 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Träger der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Maßnahmen,…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 18 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Träger der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Maßnahmen,… Frage 18 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Träger der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Maßnahmen, um zu verhindern, dass der seit 2013 bestehende Leerstand der von der BImA verwalteten sog. Britenhäuser am Markweg in Münster und der damit verbundene Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster unverzüglich abgestellt wird, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass es die BImA trotz des erhöhten Wohnraumbedarfs in der Stadt Münster über mittlerweile über zwölf Jahre unterlassen hat, die leerstehenden Wohngebäude einer Wohnnutzung zuzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Januar 2026: Die sechs BImA-eigenen Reihenhäuser im Markweg 3 bis 11 in Münster waren bis zum Jahr 2013 den britischen Streitkräften zur Nutzung überlassen und wurden sodann wieder an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben. Im Anschluss daran überließ die BImA diese Wohnliegenschaft im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung der Stadt Münster zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung im Januar 2019 übernahm die BImA wieder diese Liegenschaft und trat zeitgleich mit der Stadt Münster sowie der kommunalen Wohn+Stadtbau GmbH in Verkaufsverhandlungen. Da seitens der Wohn+Stadtbau GmbH im Falle ihres Erwerbs ein Rückbau der Einfamilienreihenhäuser geplant war, sah die BImA seinerzeit von einer weiteren Vermietung der Häuser ab. Im Jahr 2021 nahm die Stadt Münster vom Erwerb der Einfamilienreihenhäuser jedoch Abstand. Die BImA entschied sodann, die Wohnungen wieder der Vermietung im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes zuzuführen, was allerdings eine umfangreiche Sanierung einschließlich partieller Entkernung bedingt. Parallel hierzu steht die BImA aktuell in Verhandlungen mit der Stadt Münster und prüft unter Berücksichtigung deren städtebaulicher Ziele und Vorgaben auch die Möglichkeit einer Neuordnung und Neubebauung der betreffenden Liegenschaft. Die finale Entscheidung, ob saniert oder neu gebaut wird, steht allerdings noch aus. Unabhängig von diesem Einzelfall haben BMF und BImA im Jahr 2024 ein Leerstandsabbauprogramm mit dem Ziel initiiert, die Wohnungsleerstandsquote der BImA bis zum Ende des Jahres 2026 auf ein marktübliches Niveau von rd. 4 Prozent zu senken. Für Ende 2025 war eine Leerstandsquote von 8,4 Prozent als Zwischenziel avisiert, welches auch erreicht werden konnte.

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