Schriftliche Frage 41 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Sind den südkaukasischen Staaten Georgien, Armenien und Aserbaidschan in den Jahren 2024 sowie 2025 Garantien für Ungebundene Finanzkredite…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 41 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Sind den südkaukasischen Staaten Georgien, Armenien und Aserbaidschan in den Jahren 2024 sowie 2025 Garantien für Ungebundene Finanzkredite…
Frage 41 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Sind den südkaukasischen Staaten Georgien, Armenien und Aserbaidschan in den Jahren 2024 sowie 2025 Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sowie Exportkreditgarantien im Rohstoffsektor seitens des Bundes gewährt worden, und wenn ja, in welcher Höhe bzw. entsprechende Garantien in welcher Höhe sollen im Jahr 2025 gewährt werden (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln; vgl. www.ufk-garantie n.de/de)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Oktober 2025:
In den Jahren 2024 und 2025 wurden für die drei südkaukasischen Staaten Georgien, Armenien und Aserbaidschan keine Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) im Rohstoffsektor übernommen. Es wird aktuell auch nicht erwartet, dass im weiteren Verlauf des Jahres 2025 UFK-Garantien für die genannten Staaten im Rohstoffsektor übernommen werden. In den Jahren 2024 und 2025 wurden für die genannten Staaten auch keine Exportkreditgarantie übernommen, die dem Rohstoffsektor zuzuordnen sind. Es wird auch nicht erwartet, dass im weiteren Verlauf des Jahres 2025 Exportkreditgarantien für die genannten Staaten im Rohstoffsektor übernommen werden.
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