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Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Antwort zu Drs. 21/7422)

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7615 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Antwort zu Drs. 21/7422) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7615 21. Wahlperiode 13.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Lisa Schubert, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7422 – Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet ((https://webarchive. nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-i nternational-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben sich die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher Aufgaben und damit mittelbar auch die Mandatare in der Außenwirtschaftsförderung (Euler Hermes und PwC) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13 Absatz 1 KSG). Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit verursachter Emissionen mit den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu berücksichtigen. Dabei muss der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen respektiert werden. Mit der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung (www.exportkreditgarantien.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrate gie.html), die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe soll das Glasgow-Statement umgesetzt werden. Beide Dokumente schränken die Vergabe von Bürgschaften, Garantien und Krediten an fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht komplett aus. Aktuell werden die klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien vorliegen, und wie diese geprüft werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort zu den Fragen 1 bis 6, die die Geschäfte der Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) betreffen, beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. November 2023 (Inkrafttreten der Sektorleitlinien) bis zum 30. Juni 2026. Dabei werden die Geschäfte jeweils nach dem zum Stichtag 30. Juni 2026 vorliegenden Antragsstadium berichtet. Zudem werden informelle Anfragen wie Voranfragen für die Exportkreditgarantien und UFK-Garantien nicht derart erfasst, dass diese systemisch ausgewertet werden können. Dementsprechend können hierzu keine Angaben gemacht werden.  1. Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien (UFK = Ungebundene Finanzkredite), die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum sind nach den vorliegenden Unterlagen neun Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 125,9 Mio. Euro für Liefergeschäfte eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Land Projekt Volumen in Millionen Euro Antragseingang Status Vereinigtes Königreich Zubehör/Ersatzteile 40,00 23. November 2023 zurückgezogen Ukraine Maschinen: Erdölförderung 2,27 3. Juli 2024 zurückgezogen Katar Krane/Hebezeuge/Fördermittel 22,15 23. Juli 2024 zurückgezogen Ukraine Zubehör/Ersatzteile 0,75 20. August 2024 zurückgezogen Ukraine Zubehör/ Ersatzteile 16,81 20. August 2024 grundsätzlich zugesagt Zypern Krane/Hebezeuge/Fördermittel 16,18 11. November 2024 endgültig zugesagt Pakistan Ingenieurleistungen/ Projektierungen 0,28 26. Mai 2025 zurückgezogen Türkei Zubehör/Ersatzteile 0,01 23. Juni 2025 zurückgezogen Zypern Krane/Hebezeuge/Fördermittel 27,47 17. Oktober 2025 endgültig zugesagt UFK-Garantien Im Zuge der Strukturierungsphase von Projekten können die Projektbeteiligten auf Anfrage eine Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung des Projekts für eine UFK-Garantie erhalten. Dabei wird die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Projekts geprüft. Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Direktinvestitionsgarantien Im betrachteten Zeitraum sind zwei Anfragen für zwei Projekte gestellt worden, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Anfragen werden zunächst ohne Antragsvolumen registriert. Es sind keine Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien für Projekte gestellt worden, die potenziell direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Land Projekt Antragsvolumen in Millionen Euro Zeitpunkt der Anfrage Botsuana Grundstoffgewinnung noch nicht bekannt 2. April 2025 Südafrika Grundstoffgewinnung noch nicht bekannt 2. April 2025  2. a) Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen erteilt oder abgelehnt? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum wurden keine Letters of Interest für Liefergeschäfte ausgestellt, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Hinsichtlich der Grundsatzzusagen sowie der zurückgezogenen Anträge wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. UFK-Garantien Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Direktinvestitionsgarantien Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Zusagen oder Ablehnungen für Neuanträge im Zusammenhang mit Projekten erfolgt, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Bei den Investitionsgarantien werden keine Letters of Interest erteilt. b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls des Zurückziehens angeben)? Exportkreditgarantien und UFK-Garantien Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2a verwiesen. Direktinvestitionsgarantien Voranfragen werden nicht zurückgezogen und erlangen auch nicht im Zeitablauf automatisch Antragstatus. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich eine Vielzahl von Voranfragen auf Projekte bezieht, die schlussendlich nicht realisiert werden.  3. Hat die Bundesregierung bzw. Euler Hermes oder PwC im Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu Lock-in-Effekten, zur Versorgungssicherheit und bzw. oder zur 1,5‑Grad- Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen, wenn ja, wie oft, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht? Exportkreditgarantien Die Einhaltung der Sektorleitlinien und somit auch die Kriterien „Test zu Lockin-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ werden in der Regel erst bei Antragstellung überprüft. Bei Ausstellung eines Letter of Interest würde der Antragsteller explizit darauf hingewiesen, dass eine Indeckungnahme nur bei Einhaltung der Sektorleitlinien möglich ist. Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anträge in diesen Anwendungsbereich gefallen. UFK-Garantien Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien eingegangen, bei denen die Kriterien „Test zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ geprüft werden mussten. Direktinvestitionsgarantien Für Voranfragen und Anträge auf Investitionsgarantien für fossile Projekte wurden keine Tests zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit oder 1,5‑Grad- Kompatibilität durchgeführt, da entweder die erforderlichen Informationen noch fehlten oder das Vorhaben die Stilllegung fossiler Infrastruktur betraf.  4. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas) bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektarten differenzieren und jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben)? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum sind weder Anfragen nach einem Letter of Interest noch Anträge für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen. UFK-Garantien Im betrachteten Zeitraum ist eine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien eingegangen, für die die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Im genannten Zeitraum sind keine entsprechenden Anträge auf UFK-Garantien eingegangen. Direktinvestitionsgarantien Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.  5. a) Wie vielen dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG- Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen Letter of Interest, eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen? UFK-Garantien Im betrachteten Zeitraum wurde bei einer Anfrage für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Im genannten Zeitraum sind keine entsprechenden Anträge auf UFK-Garantien eingegangen (s. o.). b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte Projektarten und jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen nach einem Letter of Interest für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen. Im betrachteten Zeitraum sind keine Anträge für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen worden. UFK-Garantien Im betrachteten Zeitraum wurde keine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen.  6. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2‑Readiness- Kriterium beantragt wurden)? Allgemein: Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum sind sieben Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Mrd. Euro für Liefergeschäfte in Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen. Bei Antragstellung ist gemäß Sektorleitlinien zu prüfen, ob Gaskraftwerke entweder die Anforderungen der Sektorleitlinien zum Einsatz von Carbon Capture oder zur H2‑Readiness erfüllen. Sechs der sieben Anträge wurden mit H2‑ Readiness-Kriterium beantragt. Ein Geschäft zu Zubehör/Ersatzteilen für ein bestehendes Gaskraftwerk in Argentinien wurde ohne H2‑Readiness-Kriterium beantragt, da der Antragsteller wegen seines sehr niedrigen Auftragswerts keinen Einfluss auf die H2‑Auslegung des Gesamtkraftwerks hat, seine Lieferungen für den Kernprozess des Kraftwerks nur von geringer Bedeutung sind und das Geschäft damit keinen Einfluss auf das Netto-Null-Ziel der Exportkreditgarantien hat. Land Projekt Volumen in Millionen Euro Antragseingang Usbekistan Gaskraftwerke 165,00 10. Mai 2024 Irak Gaskraftwerke 490,06 28. August 2025 Irak Gaskraftwerke 416,50 28. August 2025 Argentinien Zubehör/ Ersatzteile   0,03 11. März 2026 Usbekistan Gaskraftwerke  19,95 12. Juni 2026 Usbekistan Gaskraftwerke  20,02 13. Juni 2026 Usbekistan Gaskraftwerke  24,80 15. Juni 2026 UFK-Garantien UFK-Garantien werden zur Absicherung von Rohstoffvorhaben eingesetzt. Entsprechend ist eine Nutzung für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken nicht vorgesehen. Direktinvestitionsgarantien Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen. a) Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in Deckung genommen? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum wurden 15 Letters of Interest für Liefergeschäfte mit einem potenziellen Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. Euro mit Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken ausgestellt. Bei einem Letter of Interest handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Standardschreiben. Im betrachteten Zeitraum wurden zwei Liefergeschäfte in Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 165 Mio. Euro endgültig in Deckung genommen (s. o.). b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden (bitte jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)? Exportkreditgarantien Im betrachteten Zeitraum wurden keine Anfragen nach einem Letter of Interest oder Anträge für Liefergeschäfte mit Bezug zu Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken zurückgezogen.  7. Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie Gesprächsaufnahmen gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen, gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie (verbänden) an die Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte jeweils nach Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)? Exportkreditgarantien und UFK-Garantien Es erfolgt keine systematische Erfassung von Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen zur Überarbeitung der Sektorleitlinien von Industrie (verbänden). Aktuell liegen vier schriftliche Eingaben von Industrieverbänden und Unternehmen der weiterverarbeitenden Industrien vor, die sich in der Mehrzahl auf gasbezogene Aspekte der Sektorleitlinien beziehen. Gespräche vor allem am Rande von Veranstaltungen und Terminen werden i. d. R. nicht verschriftlicht. Direktinvestitionen Keine.  8. Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals oder LNG‑Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind seit Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektarten differenzieren)? Seit Dezember 2023 erfolgten keine Zuweisungen bzw. Beauftragungen der KfW seitens der Bundesregierung zur Durchführung von Geschäften für den dem Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminal oder LNG-Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken. Nach heutigem Stand sind auch keine entsprechenden Zuweisungen geplant.  9. Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierende Gaskraftwerke? a) Gibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende Gaskraftwerke, wenn ja, welche umfasst dies, und wenn nein, warum nicht? In den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW unter dem Sektor Stromerzeugung werden Voraussetzungen für die Finanzierung von Erdgaskraftwerken formuliert. Erdgaskraftwerke bzw. deren Komponenten sind auf Basis einer umfassenden kriterienbasierten Einzelfallprüfung finanzierbar, die zum einen die technische Ausgestaltung auf Anlagenebene und zum anderen die Klimapolitik auf Länderebene (d. h. im Investitionsland) betrachtet. Ein Gaskraftwerk wird als vereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel betrachtet und ist unabhängig von der Länderebene finanzierbar, wenn vertraglich vereinbart ist, dass der Betrieb spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) zu 100 Prozent mit Wasserstoff stattfindet, einschließlich eines Konzepts für Beschaffung, Anschluss und Wasserstoff-Businessplan. Gleiches gilt für eine vertragliche Vereinbarung auf einen Betrieb mit CO2- Abscheidung und -Nutzung (CCU) oder CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) mit Nachweis über Anbindung an eine zertifizierte CO2- Speicherstätte, CO₂-Schwellenwert und Prüfungs- und Berichterstattungspflicht. In Ländern, in denen die klimapolitischen Rahmenbedingungen derart ausgestaltet sind, dass sie die Voraussetzungen für eine künftige 1,5‑Grad-Celsius- Kompatibilität schaffen, bzw. diese bereits sicherstellen, können Gaskraftwerke auch finanziert werden, wenn sie technisch so ausgelegt sind (Anlage und Peripherie, u. a. Brennstoffversorgungssystem), dass die Anlage zu maximal 20 Prozent der Errichtungskosten spätestens in 2035 (Industrieländer) bzw. in 2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) auf 100 Prozent Wasserstoff- Betrieb umgerüstet werden kann. Dies muss durch geeignete Unterlagen belegbar sein. Außerdem wird vertraglich festgehalten, dass keine Vereinbarungen vorliegen dürfen, die dem Betrieb mit Wasserstoff oder CCS/CCU entgegenstehen. Die 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität ergibt sich in dieser Konstellation durch die Annahme, dass die nationale Klimapolitik zur tatsächlichen Umstellung des Betriebs führen wird. b) Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise nachweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem auf das 1,5‑Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, wenn ja, bitte differenzieren, welche Kriterien für Produktion, Transport und Stromerzeugung gelten, und wenn nein, warum nicht? Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Erdgas sind über die Sektorleitlinie Öl- und Erdgassektor und die Ausschlussliste des KfW-Konzerns von der Finanzierung ausgeschlossen. Mit Blick auf den Transport von Erdgas ist der Neubau von Erdgasnetzen und -pipelines grundsätzlich ausgeschlossen, wobei es hier wenige Ausnahmen gibt (siehe Sektorleitlinien Öl- und Erdgassektor). Hierzu zählen beispielsweise Gasleitungen im Zusammenhang mit Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Gasen. Es handelt sich hierbei um spezifische Finanzierungsgegenstände, die losgelöst vom nationalen Dekarbonisierungspfad mit den 1,5 Grad Celsius vereinbar sind. Für Gaskraftwerke gilt die oben beschriebene Prüfungslogik der Sektorleitlinie Stromerzeugung (siehe die Antwort zu Frage 9a). Bei Gaskraftwerken, die vertraglich auf 100 Prozent Wasserstoff-Betrieb ab einem Netto-Null-Emissionen- (NZE-)kompatiblen Zeitpunkt verpflichtet sind, wäre ein Abgleich mit dem nationalen Dekarbonisierungspfad redundant, da das Kraftwerk für sich allein mit den 1,5 Grad Celsius kompatibel ist. Bei Gaskraftwerken, die für den Wasserstoff-Betrieb bereit sind („H2‑ready“) sind, und bei denen die nationale Klimapolitik als 1,5 Grad Celsius kompatibel eingestuft wird, wird davon ausgegangen, dass die nationale Klimapolitik auch so umgesetzt wird. Die Prüfung der Vereinbarkeit des einzelnen Kraftwerks mit dem nationalen Dekarbonisierungspfad ist entsprechend Aufgabe der nationalen Regierung. 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der KfW im Jahr 2045 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis 2050 und somit fünf Jahre später, ein (bitte Hochrechnung nach dem von der KfW genutzten PCAF-Standard [PCAF = Partnership for Carbon Accounting Financials], Scope 3 Kategorie 15 angeben)? Die KfW ist ein international agierender Konzern und nutzt daher bei der Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts mittels der Sektorleitlinien das „Net Zero by 2050“(NZE)-Szenario der Internationalen Energie Agentur (IEA). Die KfW veröffentlicht ihren Treibhausgas-Fußabdruck nach PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials), führt aber keine Schätzung der finanzierten Emissionen durch. Die zur Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts verwendeten Sektorleitlinien der KfW leiten ihr Ambitionsniveau aus dem „Net Zero by 2050“(NZE)-Szenario der IEA ab. Dieses zielt zwar auf weltweite Klimaneutralität bis 2050, sieht aber für Industrieländer ausdrücklich ein höheres Ambitionsniveau (Umsetzung bis 2045) als für Entwicklungs- und Schwellenländer vor. Zudem berücksichtigt das NZE-Szenario unterschiedliche Dekarbonisierungsziele je Industriesektor. 11. Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen auf wesentliche Industrieländer, und wie viele auf Entwicklungs- und Schwellenländer? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Mit der Orientierung am NZE-Szenario stellt die KfW sicher, dass ihre Geschäftstätigkeit sowohl mit der weltweit erforderlichen Paris-Kompatibilität als auch mit der Klimazielsetzung der Bundesregierung im Einklang steht. 12. Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und 2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität (THG = Treibhausgas) bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen? Die Steuerung der 1,5-Grad-Celsius-Kompatibilität der KfW Finanzierungen erfolgt im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgas-Neutralität bis Mitte des Jahrhunderts über die 1,5‑Grad-kompatiblen Sektorleitlinien der Neufinanzierungen und das korrespondierende Steuerungselement, die Sektorleitlinien der KfW. Diese Ausrichtung des Neugeschäfts soll die langfristige Reduktion der finanzierten Emissionen im Gesamtportfolio sicherstellen. Vor diesem Hintergrund hat die KfW derzeit keine gesonderten Zwischenziele für finanzierte Emissionen definiert. 13. Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die absoluten THG-Emissionen aus Scope 3 Kategorie 15 („Finanzierte Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und 2040 gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (rd. 121 908 800 Tonnen CO2- Äquivalente [CO2e]) reduziert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in den Jahren 2026, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem Erwerb von Emissionszertifikaten umgesetzt werden? Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft sowie dem zentralen internationalen Referenzrahmen – etwa dem „Net Zero by 2050“-Szenario der IEA – kann die Annahme getroffen werden, dass der überwiegende Teil der zur Erreichung der Net‑Zero‑Ziele erforderlichen Emissionsminderungen durch realwirtschaftliche Dekarbonisierung erfolgen muss. Bei der KfW impliziert dies, dass ein Großteil der Dekarbonisierung durch das Finanzierungsportfolio zu erzielen ist. Kompensationsmaßnahmen – einschließlich des Erwerbs von Emissionszertifikaten – sind lediglich zur Kompensation verbleibender Restemissionen vorgesehen. 15. Wann werden die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe überarbeitet? Ende 2025 wurde ein regulärer Aktualisierungsprozess für die Sektorleitlinien der KfW begonnen, um Lernerfahrung in der Anwendung zu berücksichtigen und das Klimaszenario zu aktualisieren. Im zweiten Halbjahr 2026 ist eine Veröffentlichung der ersten Anpassungen geplant. 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C‑kompatiblen Verbesserung der Klimaschutzanforderungen führen? Gemäß den Statuten der KfW obliegen Entscheidungen über etwaige Überarbeitungen der Sektorleitlinien dem Vorstand der KfW. Selbstverständlich werden die Ergebnisse der Aktualisierung, wie in der Vergangenheit, gemeinsam mit der Bundesregierung erörtert. 17. Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser Leitlinien geben? Die KfW schätzt die Perspektiven und das Fachwissen der zivilgesellschaftlichen Organisationen sehr und pflegt über verschiedene Kanäle einen direkten konstruktiven Austausch über Nachhaltigkeit und Sustainable Finance. So wurde unter anderem im März 2026 der Nachhaltigkeitsbeirat „Nachhaltigkeit verbindet“ gegründet, der externe Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammenbringt. Darüber hinaus wird es keine offizielle zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung der KfW- Sektorleitlinien geben. 18. Welche seit Einführung der Sektorleitlinien im Jahr 2021 neu aufgesetzten oder verlängerten inländischen Förderprogramme sind vor dem Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien geprüft werden (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kunde nversion_Paris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), mit den jeweils geltenden Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte jeweils nach Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität auflisten, und wenn sie nicht kompatibel sind, bitte jeweils den Grund dafür angeben)? Folgende inländische Förderprogramme fallen derzeit in den Anwendungsbereich der Sektorleitlinien (in Klammern: einschlägige Sektorleitlinien- Sektoren): • KfW-Umweltprogramm (Automobilsektor, Eisen- und Stahlerzeugung, Strom, Öl und Erdgas) • Umweltinnovationsprogramm (alle Sektoren) • Erneuerbare Energien Standard (Strom) • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/prozesse (alle Sektoren) • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Automobil, Eisen- und Stahlerzeugung, Öl und Erdgas) • Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Automobilsektor, Eisen- und Stahlerzeugung, Strom, Öl und Erdgas) • KfW-Wohneigentumsprogramm (Gebäude) • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Gebäude) • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Gebäude) • Wohneigentum für Familien – Neubau (Gebäude) • Altersgerecht Umbauen (Gebäude) • Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Gebäude) • Gewerbe zu Wohnen (Gebäude) • Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Gebäude) • Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (Schifffahrt, Automobil, Eisen & Stahl, Gebäude, Strom, Öl und Erdgas) • Venture Tech Growth Financing (Öl und Erdgas) • Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (Avale) (Automobil, Strom, Öl und Erdgas) • IKK – Investitionskredit Kommunen (Gebäude) • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Gebäude, Strom, Öl und Erdgas) • Klimafreundlicher Neubau Kommunen (Gebäude, Öl und Erdgas) • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Kommunen (Öl und Erdgas) • Investitionskredit Nachhaltige – Unternehmen (Öl und Erdgas) • Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite (alle Sektoren). Die Anwendung der Sektorleitlinien erfolgt, bis auf zwei Ausnahmen, in allen oben gelisteten Förderprogrammen. Im KfW-Wohneigentumsprogramm erfolgte bislang keine Anpassung des Programms an die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien; die Prüfung und Umsetzung erfolgen sukzessive. Das Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite wendet die Sektorleitlinien der Bundesregierung/Euler Hermes an. a) Welche inländischen Förderprogramme wurden nach Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 jeweils nach Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den Förderrichtlinien auflisten)? Eine Vielzahl der inländischen Förderprogramme war bereits vor Einführung der Sektorleitlinien (2021) so ausgestaltet, dass sie die Anforderungen der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien erfüllten; daher war im jeweiligen Fall keine Anpassung der Förderrichtlinien erforderlich (z. B. Erneuerbare Energien Standard, Bundesförderung für Effiziente Gebäude). Weitere in den Anwendungsbereich fallende Programme wurden, wie es bei der Einführung der Sektorleitlinien vorgesehen war, sukzessive (vor allem bei Einführung neuer Programme bzw. Programm-Verlängerungen) auf ihre Kompatibilität mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien hin geprüft und, falls notwendig, die Anforderungen der Sektorleitlinien in die programmspezifischen Regelungen übernommen. b) Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes Instrument, um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu reduzieren, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, und wenn nein, wieso nicht? Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien gelten bereits heute verbindlich für neue Zusagen des KfW-Konzerns – einschließlich inländischer Förderprogramme. Zur Sicherstellung der 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität von Neufinanzierungen dienen die konzernweit gültigen Paris-kompatiblen Sektorleitlinien als zentrales Steuerungsinstrument. c) Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für den innerdeutschen Markt zu übertragen? Entsprechende Planungen der Bundesregierung bestehen gegenwärtig nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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