Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Antwort zu Drs. 21/7422)
Text
Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Antwort zu Drs. 21/7422)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7615
21. Wahlperiode 13.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Lisa Schubert,
Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7422 –
Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in der
Außenwirtschaftsförderung und der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der
KfW Bankengruppe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während der Klimaverhandlungen in Glasgow 2021 hat die Bundesregierung
das sogenannte Glasgow-Statement (heute „Statement on International Public
Support for the Clean Energy Transition“) unterzeichnet ((https://webarchive.
nationalarchives.gov.uk/ukgwa/20230313124743/ukcop26.org/statement-on-i
nternational-public-support-for-the-clean-energy-transition/). In diesem haben
sich die unterzeichneten Staaten und öffentlichen Banken politisch und nach
Auffassung auch der Fragestellenden in völkerrechtlich relevanter Weise dazu
verpflichtet, ab Ende 2022 keine direkten öffentlichen Gelder mehr für
uneingeschränkte fossile Projekte im Ausland zu vergeben. Zudem bindet in
Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Träger öffentlicher
Aufgaben und damit mittelbar auch die Mandatare in der
Außenwirtschaftsförderung (Euler Hermes und PwC) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) als Staatsbank über ein sogenanntes Berücksichtigungsgebot (§ 13
Absatz 1 KSG). Hiermit sind diese dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit
verursachter Emissionen mit den Klimaschutzvorgaben des KSGs zu
berücksichtigen. Dabei muss der völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmen
respektiert werden. Mit der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung
(www.exportkreditgarantien.de/de/nachhaltigkeit/klimastrategie-1/klimastrate
gie.html), die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, und den Paris-kompatiblen
Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe soll das Glasgow-Statement
umgesetzt werden. Beide Dokumente schränken die Vergabe von Bürgschaften,
Garantien und Krediten an fossile Projekte ein, schließen sie jedoch nicht
komplett aus. Aktuell werden die klimapolitischen Sektorleitlinien für die deutsche
Außenwirtschaftsförderung überarbeitet. Es ist angesichts dieser Sachlage von
gesamtgesellschaftlichem Interesse, wie sich die bisherige Umsetzung der
Leitlinien gestaltet, ob nach wie vor Anträge im Bereich fossiler Energien
vorliegen, und wie diese geprüft werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 13. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu den Fragen 1 bis 6, die die Geschäfte der
Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite
(UFK-Garantien) betreffen, beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. November
2023 (Inkrafttreten der Sektorleitlinien) bis zum 30. Juni 2026. Dabei werden
die Geschäfte jeweils nach dem zum Stichtag 30. Juni 2026 vorliegenden
Antragsstadium berichtet.
Zudem werden informelle Anfragen wie Voranfragen für die
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien nicht derart erfasst, dass diese systemisch
ausgewertet werden können. Dementsprechend können hierzu keine Angaben
gemacht werden.
1. Wie viele Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions- und
UFK-Garantien (UFK = Ungebundene Finanzkredite), die direkt oder
indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind, sind seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC sowie der
Bundesregierung eingegangen (bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung,
Projekt, Zielland und Volumen angeben)?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum sind nach den vorliegenden Unterlagen neun Anträge
mit einem Gesamtvolumen von rund 125,9 Mio. Euro für Liefergeschäfte
eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe
verbunden sind.
Land Projekt Volumen
in Millionen
Euro
Antragseingang Status
Vereinigtes
Königreich
Zubehör/Ersatzteile 40,00 23. November
2023
zurückgezogen
Ukraine Maschinen: Erdölförderung 2,27 3. Juli 2024 zurückgezogen
Katar Krane/Hebezeuge/Fördermittel 22,15 23. Juli 2024 zurückgezogen
Ukraine Zubehör/Ersatzteile 0,75 20. August 2024 zurückgezogen
Ukraine Zubehör/ Ersatzteile 16,81 20. August 2024 grundsätzlich
zugesagt
Zypern Krane/Hebezeuge/Fördermittel 16,18 11. November
2024
endgültig zugesagt
Pakistan Ingenieurleistungen/
Projektierungen
0,28 26. Mai 2025 zurückgezogen
Türkei Zubehör/Ersatzteile 0,01 23. Juni 2025 zurückgezogen
Zypern Krane/Hebezeuge/Fördermittel 27,47 17. Oktober 2025 endgültig zugesagt
UFK-Garantien
Im Zuge der Strukturierungsphase von Projekten können die Projektbeteiligten
auf Anfrage eine Einschätzung zur grundsätzlichen Eignung des Projekts für
eine UFK-Garantie erhalten. Dabei wird die rohstoffwirtschaftliche
Förderungswürdigkeit des Projekts geprüft.
Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anfragen zur Prüfung der
rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien
eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe
verbunden sind.
Direktinvestitionsgarantien
Im betrachteten Zeitraum sind zwei Anfragen für zwei Projekte gestellt
worden, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden
sind. Anfragen werden zunächst ohne Antragsvolumen registriert.
Es sind keine Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien für
Projekte gestellt worden, die potenziell direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler
Brennstoffe verbunden sind.
Land Projekt Antragsvolumen in
Millionen Euro
Zeitpunkt der
Anfrage
Botsuana Grundstoffgewinnung noch nicht bekannt 2. April 2025
Südafrika Grundstoffgewinnung noch nicht bekannt 2. April 2025
2. a) Wie vielen Voranfragen und Anträgen auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler
Brennstoffe verbunden sind, hat die Bundesregierung seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of Interest oder Grundsatzzusagen
erteilt oder abgelehnt?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum wurden keine Letters of Interest für Liefergeschäfte
ausgestellt, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe
verbunden sind.
Hinsichtlich der Grundsatzzusagen sowie der zurückgezogenen Anträge wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
UFK-Garantien
Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der
rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien
eingegangen, die direkt oder indirekt mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden
sind.
Direktinvestitionsgarantien
Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Zusagen oder Ablehnungen für
Neuanträge im Zusammenhang mit Projekten erfolgt, die direkt oder indirekt
mit dem Abbau fossiler Brennstoffe verbunden sind. Bei den
Investitionsgarantien werden keine Letters of Interest erteilt.
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest,
Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie gegebenenfalls des Zurückziehens
angeben)?
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2a verwiesen.
Direktinvestitionsgarantien
Voranfragen werden nicht zurückgezogen und erlangen auch nicht im
Zeitablauf automatisch Antragstatus. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich eine
Vielzahl von Voranfragen auf Projekte bezieht, die schlussendlich nicht
realisiert werden.
3. Hat die Bundesregierung bzw. Euler Hermes oder PwC im
Zusammenhang mit Voranfragen und Anträgen für fossile Projekte einen Test zu
Lock-in-Effekten, zur Versorgungssicherheit und bzw. oder zur 1,5‑Grad-
Kompatibilität durchgeführt wie in den Sektorleitlinien vorgesehen,
wenn ja, wie oft, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum nicht?
Exportkreditgarantien
Die Einhaltung der Sektorleitlinien und somit auch die Kriterien „Test zu
Lockin-Effekten, Versorgungssicherheit und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ werden
in der Regel erst bei Antragstellung überprüft. Bei Ausstellung eines Letter of
Interest würde der Antragsteller explizit darauf hingewiesen, dass eine
Indeckungnahme nur bei Einhaltung der Sektorleitlinien möglich ist.
Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Anträge in diesen
Anwendungsbereich gefallen.
UFK-Garantien
Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen zur Prüfung der
rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit oder Anträge auf UFK-Garantien
eingegangen, bei denen die Kriterien „Test zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit
und/oder 1,5‑Grad-Kompatibilität“ geprüft werden mussten.
Direktinvestitionsgarantien
Für Voranfragen und Anträge auf Investitionsgarantien für fossile Projekte
wurden keine Tests zu Lock-in-Effekten, Versorgungssicherheit oder 1,5‑Grad-
Kompatibilität durchgeführt, da entweder die erforderlichen Informationen
noch fehlten oder das Vorhaben die Stilllegung fossiler Infrastruktur betraf.
4. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien für LNG-Terminals (LNG = Liquefied Natural Gas)
bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker sind seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der
Bundesregierung eingegangen (bitte nach Projektarten differenzieren und
jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und Volumen
angeben)?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum sind weder Anfragen nach einem Letter of Interest
noch Anträge für Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) bzw. für
Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.
UFK-Garantien
Im betrachteten Zeitraum ist eine Anfrage zur Prüfung der
rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in
Argentinien eingegangen, für die die rohstoffwirtschaftliche
Förderungswürdigkeit bestätigt wurde. Im genannten Zeitraum sind keine entsprechenden
Anträge auf UFK-Garantien eingegangen.
Direktinvestitionsgarantien
Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge
für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für LNG-Terminals
bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker eingegangen.
5. a) Wie vielen dieser neuen Voranfragen und Anträge für LNG-
Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG‑Tanker hat
die Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien einen
Letter of Interest, eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in
Deckung genommen?
UFK-Garantien
Im betrachteten Zeitraum wurde bei einer Anfrage für LNG-Terminals bzw. für
Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker die rohstoffwirtschaftliche
Förderungswürdigkeit bestätigt. Im genannten Zeitraum sind keine
entsprechenden Anträge auf UFK-Garantien eingegangen (s. o.).
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte Projektarten und jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of
Interest, Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des
Zurückziehens angeben)?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum sind keine Anfragen nach einem Letter of Interest für
LNG-Terminals bzw. für Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker
eingegangen.
Im betrachteten Zeitraum sind keine Anträge für LNG-Terminals bzw. für
Komponenten für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen worden.
UFK-Garantien
Im betrachteten Zeitraum wurde keine Anfrage zur Prüfung der
rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für LNG-Terminals bzw. für Komponenten
für LNG-Terminals und LNG-Tanker zurückgezogen.
6. Wie viele neue Voranfragen und Anträge auf Exportkredit-, Investitions-
und UFK-Garantien für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige
Zulieferungen zu Gaskraftwerken sind seit Inkrafttreten der
Sektorleitlinien bei Euler Hermes, PwC und der Bundesregierung eingegangen
(bitte jeweils Zeitpunkt der Antragstellung, Projekt, Zielland und
Volumen angeben und differenzieren, ob diese ohne bzw. mit H2‑Readiness-
Kriterium beantragt wurden)?
Allgemein:
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum sind sieben Anträge mit einem Gesamtvolumen von
rund 1,1 Mrd. Euro für Liefergeschäfte in Bezug zu Gaskraftwerken bzw.
Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen. Bei
Antragstellung ist gemäß Sektorleitlinien zu prüfen, ob Gaskraftwerke
entweder die Anforderungen der Sektorleitlinien zum Einsatz von Carbon Capture
oder zur H2‑Readiness erfüllen. Sechs der sieben Anträge wurden mit H2‑
Readiness-Kriterium beantragt. Ein Geschäft zu Zubehör/Ersatzteilen für ein
bestehendes Gaskraftwerk in Argentinien wurde ohne H2‑Readiness-Kriterium
beantragt, da der Antragsteller wegen seines sehr niedrigen Auftragswerts keinen
Einfluss auf die H2‑Auslegung des Gesamtkraftwerks hat, seine Lieferungen
für den Kernprozess des Kraftwerks nur von geringer Bedeutung sind und das
Geschäft damit keinen Einfluss auf das Netto-Null-Ziel der
Exportkreditgarantien hat.
Land Projekt Volumen in
Millionen Euro
Antragseingang
Usbekistan Gaskraftwerke 165,00 10. Mai 2024
Irak Gaskraftwerke 490,06 28. August 2025
Irak Gaskraftwerke 416,50 28. August 2025
Argentinien Zubehör/ Ersatzteile 0,03 11. März 2026
Usbekistan Gaskraftwerke 19,95 12. Juni 2026
Usbekistan Gaskraftwerke 20,02 13. Juni 2026
Usbekistan Gaskraftwerke 24,80 15. Juni 2026
UFK-Garantien
UFK-Garantien werden zur Absicherung von Rohstoffvorhaben eingesetzt.
Entsprechend ist eine Nutzung für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder
sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken nicht vorgesehen.
Direktinvestitionsgarantien
Seit Inkrafttreten der Klimastrategie sind keine Voranfragen und Neuanträge
für Investitionsgarantien im Zusammenhang mit Projekten für Gaskraftwerke
bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken eingegangen.
a) Wie vielen dieser Voranfragen und Anträge für Gaskraftwerke bzw.
Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten der Sektorleitlinien Letters of
Interest bzw. eine Grundsatzzusage erteilt, oder wie viele hat sie in
Deckung genommen?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum wurden 15 Letters of Interest für Liefergeschäfte mit
einem potenziellen Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. Euro mit Bezug zu
Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken
ausgestellt. Bei einem Letter of Interest handelt es sich um ein rechtlich
unverbindliches Standardschreiben.
Im betrachteten Zeitraum wurden zwei Liefergeschäfte in Bezug zu
Gaskraftwerken bzw. Gasturbinen oder sonstigen Zulieferungen zu Gaskraftwerken mit
einem Gesamtvolumen von 165 Mio. Euro endgültig in Deckung genommen
(s. o.).
b) Wie viele der Voranfragen oder Anträge sind zurückgezogen worden
(bitte jeweils Zeitpunkt der Ausstellung der Letters of Interest,
Grundsatzzusagen und finalen Zusagen sowie des Zurückziehens angeben)?
Exportkreditgarantien
Im betrachteten Zeitraum wurden keine Anfragen nach einem Letter of Interest
oder Anträge für Liefergeschäfte mit Bezug zu Gaskraftwerken bzw.
Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken zurückgezogen.
7. Wie viele Fragen, Kommentierungen und Stellungnahmen in Form von
schriftlichen oder elektronischen Nachrichten sowie
Gesprächsaufnahmen gab es seitens der Exportindustrie zu kohlebezogenen, ölbezogenen,
gasbezogenen und nuklearbezogenen Aspekten der Überarbeitung der
klimapolitischen Sektorleitlinien für die Außenwirtschaftsförderung seit
Inkrafttreten der Sektorleitlinien von Industrie (verbänden) an die
Bundesregierung bzw. an die Mandatare Euler Hermes und PwC (bitte
jeweils nach Art des Kontaktes, Aspekt und Zeitpunkt differenzieren)?
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien
Es erfolgt keine systematische Erfassung von Fragen, Kommentierungen und
Stellungnahmen zur Überarbeitung der Sektorleitlinien von Industrie
(verbänden). Aktuell liegen vier schriftliche Eingaben von Industrieverbänden und
Unternehmen der weiterverarbeitenden Industrien vor, die sich in der Mehrzahl
auf gasbezogene Aspekte der Sektorleitlinien beziehen. Gespräche vor allem
am Rande von Veranstaltungen und Terminen werden i. d. R. nicht
verschriftlicht.
Direktinvestitionen
Keine.
8. Welche Zuweisungen bzw. Beauftragungen zur Durchführung von
Geschäften für den Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für
Komponenten für LNG-Terminals oder LNG‑Tanker sowie für
Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken
seitens der Bundesregierung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind
seit Dezember 2023 erfolgt, und welche Zuweisungen plant die
Bundesregierung nach heutigem Stand in der Zukunft (bitte nach Projektarten
differenzieren)?
Seit Dezember 2023 erfolgten keine Zuweisungen bzw. Beauftragungen der
KfW seitens der Bundesregierung zur Durchführung von Geschäften für den
dem Abbau fossiler Brennstoffe, LNG-Terminals bzw. für Komponenten für
LNG-Terminal oder LNG-Tanker sowie für Gaskraftwerke bzw. Gasturbinen
oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken. Nach heutigem Stand sind
auch keine entsprechenden Zuweisungen geplant.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung aus klimapolitischer Sicht die aktuell
geltenden Kriterien zur Kreditvergabe an zu exportierende
Gaskraftwerke?
a) Gibt es Dekarbonisierungsauflagen für zu exportierende
Gaskraftwerke, wenn ja, welche umfasst dies, und wenn nein, warum nicht?
In den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW unter dem Sektor
Stromerzeugung werden Voraussetzungen für die Finanzierung von
Erdgaskraftwerken formuliert. Erdgaskraftwerke bzw. deren Komponenten sind auf Basis einer
umfassenden kriterienbasierten Einzelfallprüfung finanzierbar, die zum einen
die technische Ausgestaltung auf Anlagenebene und zum anderen die
Klimapolitik auf Länderebene (d. h. im Investitionsland) betrachtet.
Ein Gaskraftwerk wird als vereinbar mit dem 1,5-Grad-Ziel betrachtet und ist
unabhängig von der Länderebene finanzierbar, wenn vertraglich vereinbart ist,
dass der Betrieb spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs-
und Schwellenländer) zu 100 Prozent mit Wasserstoff stattfindet, einschließlich
eines Konzepts für Beschaffung, Anschluss und Wasserstoff-Businessplan.
Gleiches gilt für eine vertragliche Vereinbarung auf einen Betrieb mit CO2-
Abscheidung und -Nutzung (CCU) oder CO2-Abscheidung und -Speicherung
(CCS) spätestens ab 2035 (Industrieländer) bzw. 2040 (Entwicklungs- und
Schwellenländer) mit Nachweis über Anbindung an eine zertifizierte CO2-
Speicherstätte, CO₂-Schwellenwert und Prüfungs- und Berichterstattungspflicht.
In Ländern, in denen die klimapolitischen Rahmenbedingungen derart
ausgestaltet sind, dass sie die Voraussetzungen für eine künftige 1,5‑Grad-Celsius-
Kompatibilität schaffen, bzw. diese bereits sicherstellen, können Gaskraftwerke
auch finanziert werden, wenn sie technisch so ausgelegt sind (Anlage und
Peripherie, u. a. Brennstoffversorgungssystem), dass die Anlage zu maximal
20 Prozent der Errichtungskosten spätestens in 2035 (Industrieländer) bzw. in
2040 (Entwicklungs- und Schwellenländer) auf 100 Prozent Wasserstoff-
Betrieb umgerüstet werden kann. Dies muss durch geeignete Unterlagen belegbar
sein. Außerdem wird vertraglich festgehalten, dass keine Vereinbarungen
vorliegen dürfen, die dem Betrieb mit Wasserstoff oder CCS/CCU entgegenstehen.
Die 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität ergibt sich in dieser Konstellation durch
die Annahme, dass die nationale Klimapolitik zur tatsächlichen Umstellung des
Betriebs führen wird.
b) Müssen nach Informationen der Bundesregierung durch die KfW
finanzierte Entwickler von Projekten für fossiles Gas beispielsweise
nachweisen, dass zusätzliche Kapazitäten für fossiles Gas mit einem
auf das 1,5‑Grad-Ziel ausgerichteten Dekarbonisierungspfad im
jeweiligen Länderkontext vereinbar sind, wenn ja, bitte differenzieren,
welche Kriterien für Produktion, Transport und Stromerzeugung
gelten, und wenn nein, warum nicht?
Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Erdgas sind über die
Sektorleitlinie Öl- und Erdgassektor und die Ausschlussliste des KfW-Konzerns
von der Finanzierung ausgeschlossen.
Mit Blick auf den Transport von Erdgas ist der Neubau von Erdgasnetzen und
-pipelines grundsätzlich ausgeschlossen, wobei es hier wenige Ausnahmen gibt
(siehe Sektorleitlinien Öl- und Erdgassektor). Hierzu zählen beispielsweise
Gasleitungen im Zusammenhang mit Wasserstoff oder anderen erneuerbaren
Gasen. Es handelt sich hierbei um spezifische Finanzierungsgegenstände, die
losgelöst vom nationalen Dekarbonisierungspfad mit den 1,5 Grad Celsius
vereinbar sind.
Für Gaskraftwerke gilt die oben beschriebene Prüfungslogik der Sektorleitlinie
Stromerzeugung (siehe die Antwort zu Frage 9a). Bei Gaskraftwerken, die
vertraglich auf 100 Prozent Wasserstoff-Betrieb ab einem Netto-Null-Emissionen-
(NZE-)kompatiblen Zeitpunkt verpflichtet sind, wäre ein Abgleich mit dem
nationalen Dekarbonisierungspfad redundant, da das Kraftwerk für sich allein
mit den 1,5 Grad Celsius kompatibel ist. Bei Gaskraftwerken, die für den
Wasserstoff-Betrieb bereit sind („H2‑ready“) sind, und bei denen die nationale
Klimapolitik als 1,5 Grad Celsius kompatibel eingestuft wird, wird davon
ausgegangen, dass die nationale Klimapolitik auch so umgesetzt wird. Die Prüfung
der Vereinbarkeit des einzelnen Kraftwerks mit dem nationalen
Dekarbonisierungspfad ist entsprechend Aufgabe der nationalen Regierung.
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzierten Emissionen der
KfW im Jahr 2045 vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
Klimaneutralität bis 2045 anstrebt, die KfW als Staatsbank jedoch erst bis
2050 und somit fünf Jahre später, ein (bitte Hochrechnung nach dem von
der KfW genutzten PCAF-Standard [PCAF = Partnership for Carbon
Accounting Financials], Scope 3 Kategorie 15 angeben)?
Die KfW ist ein international agierender Konzern und nutzt daher bei der
Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts mittels der Sektorleitlinien das „Net
Zero by 2050“(NZE)-Szenario der Internationalen Energie Agentur (IEA). Die
KfW veröffentlicht ihren Treibhausgas-Fußabdruck nach PCAF (Partnership
for Carbon Accounting Financials), führt aber keine Schätzung der finanzierten
Emissionen durch. Die zur Steuerung der Emissionen des Neugeschäfts
verwendeten Sektorleitlinien der KfW leiten ihr Ambitionsniveau aus dem „Net
Zero by 2050“(NZE)-Szenario der IEA ab. Dieses zielt zwar auf weltweite
Klimaneutralität bis 2050, sieht aber für Industrieländer ausdrücklich ein höheres
Ambitionsniveau (Umsetzung bis 2045) als für Entwicklungs- und
Schwellenländer vor. Zudem berücksichtigt das NZE-Szenario unterschiedliche
Dekarbonisierungsziele je Industriesektor.
11. Wie viele der 2045 noch bestehenden finanzierten Emissionen entfallen
auf wesentliche Industrieländer, und wie viele auf Entwicklungs- und
Schwellenländer?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Mit der Orientierung am NZE-Szenario stellt die KfW sicher, dass ihre
Geschäftstätigkeit sowohl mit der weltweit erforderlichen Paris-Kompatibilität als
auch mit der Klimazielsetzung der Bundesregierung im Einklang steht.
12. Wieso hat die KfW keine Zwischenziele für die Jahre 2030, 2035 und
2040 definiert, um die Erreichung der THG-Neutralität (THG =
Treibhausgas) bis Mitte des Jahrhunderts nachvollziehbar sicherzustellen?
Die Steuerung der 1,5-Grad-Celsius-Kompatibilität der KfW Finanzierungen
erfolgt im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgas-Neutralität bis Mitte des
Jahrhunderts über die 1,5‑Grad-kompatiblen Sektorleitlinien der
Neufinanzierungen und das korrespondierende Steuerungselement, die Sektorleitlinien der
KfW. Diese Ausrichtung des Neugeschäfts soll die langfristige Reduktion der
finanzierten Emissionen im Gesamtportfolio sicherstellen. Vor diesem
Hintergrund hat die KfW derzeit keine gesonderten Zwischenziele für finanzierte
Emissionen definiert.
13. Um wie viel Prozent sollen nach Informationen der Bundesregierung die
absoluten THG-Emissionen aus Scope 3 Kategorie 15 („Finanzierte
Emissionen“) des KfW-Konzerns in den Geschäftsjahren 2030, 2035 und
2040 gegenüber dem Geschäftsjahr 2025 (rd. 121 908 800 Tonnen CO2-
Äquivalente [CO2e]) reduziert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. In welchem Umfang soll nach Informationen der Bundesregierung die
Erreichung der Net-Zero-Ziele der KfW Bankengruppe in den Jahren
2026, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 durch tatsächliche
Emissionsreduktionen im Portfolio gegenüber Kompensationsmaßnahmen oder dem
Erwerb von Emissionszertifikaten umgesetzt werden?
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft sowie dem zentralen internationalen
Referenzrahmen – etwa dem „Net Zero by 2050“-Szenario der IEA – kann die
Annahme getroffen werden, dass der überwiegende Teil der zur Erreichung der
Net‑Zero‑Ziele erforderlichen Emissionsminderungen durch realwirtschaftliche
Dekarbonisierung erfolgen muss. Bei der KfW impliziert dies, dass ein
Großteil der Dekarbonisierung durch das Finanzierungsportfolio zu erzielen ist.
Kompensationsmaßnahmen – einschließlich des Erwerbs von
Emissionszertifikaten – sind lediglich zur Kompensation verbleibender Restemissionen
vorgesehen.
15. Wann werden die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW
Bankengruppe überarbeitet?
Ende 2025 wurde ein regulärer Aktualisierungsprozess für die Sektorleitlinien
der KfW begonnen, um Lernerfahrung in der Anwendung zu berücksichtigen
und das Klimaszenario zu aktualisieren. Im zweiten Halbjahr 2026 ist eine
Veröffentlichung der ersten Anpassungen geplant.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass etwaige Überarbeitungen der
Sektorleitlinien zu einer transparenten 1,5°C‑kompatiblen Verbesserung
der Klimaschutzanforderungen führen?
Gemäß den Statuten der KfW obliegen Entscheidungen über etwaige
Überarbeitungen der Sektorleitlinien dem Vorstand der KfW. Selbstverständlich
werden die Ergebnisse der Aktualisierung, wie in der Vergangenheit, gemeinsam
mit der Bundesregierung erörtert.
17. Wird es eine zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung dieser
Leitlinien geben?
Die KfW schätzt die Perspektiven und das Fachwissen der
zivilgesellschaftlichen Organisationen sehr und pflegt über verschiedene Kanäle einen direkten
konstruktiven Austausch über Nachhaltigkeit und Sustainable Finance. So
wurde unter anderem im März 2026 der Nachhaltigkeitsbeirat „Nachhaltigkeit
verbindet“ gegründet, der externe Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammenbringt. Darüber hinaus wird es keine
offizielle zivilgesellschaftliche Konsultation zur Überarbeitung der KfW-
Sektorleitlinien geben.
18. Welche seit Einführung der Sektorleitlinien im Jahr 2021 neu
aufgesetzten oder verlängerten inländischen Förderprogramme sind vor dem
Hintergrund, dass inländische Förderprogramme, die neu aufgesetzt oder
verlängert werden, auf ihre Kompatibilität mit den Sektorleitlinien
geprüft werden (vgl. www.kfw.de/nachhaltigkeit/Dokumente/KEa4/Kunde
nversion_Paris-kompatible_Sektorleitlinien_202405.pdf), mit den
jeweils geltenden Sektorleitlinien kompatibel bzw. nicht kompatibel (bitte
jeweils nach Förderprogramm, Sektor, Kompatibilität auflisten, und
wenn sie nicht kompatibel sind, bitte jeweils den Grund dafür angeben)?
Folgende inländische Förderprogramme fallen derzeit in den
Anwendungsbereich der Sektorleitlinien (in Klammern: einschlägige Sektorleitlinien-
Sektoren):
• KfW-Umweltprogramm (Automobilsektor, Eisen- und Stahlerzeugung,
Strom, Öl und Erdgas)
• Umweltinnovationsprogramm (alle Sektoren)
• Erneuerbare Energien Standard (Strom)
• KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/prozesse (alle
Sektoren)
• Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
(Automobil, Eisen- und Stahlerzeugung, Öl und Erdgas)
• Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Automobilsektor, Eisen- und
Stahlerzeugung, Strom, Öl und Erdgas)
• KfW-Wohneigentumsprogramm (Gebäude)
• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
(Gebäude)
• Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Gebäude)
• Wohneigentum für Familien – Neubau (Gebäude)
• Altersgerecht Umbauen (Gebäude)
• Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Gebäude)
• Gewerbe zu Wohnen (Gebäude)
• Bundesförderung für Effiziente Gebäude (Gebäude)
• Konsortialkredit Nachhaltige Transformation (Schifffahrt, Automobil,
Eisen & Stahl, Gebäude, Strom, Öl und Erdgas)
• Venture Tech Growth Financing (Öl und Erdgas)
• Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien (Avale) (Automobil,
Strom, Öl und Erdgas)
• IKK – Investitionskredit Kommunen (Gebäude)
• IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Gebäude,
Strom, Öl und Erdgas)
• Klimafreundlicher Neubau Kommunen (Gebäude, Öl und Erdgas)
• Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Kommunen (Öl und Erdgas)
• Investitionskredit Nachhaltige – Unternehmen (Öl und Erdgas)
• Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite (alle Sektoren).
Die Anwendung der Sektorleitlinien erfolgt, bis auf zwei Ausnahmen, in allen
oben gelisteten Förderprogrammen. Im KfW-Wohneigentumsprogramm
erfolgte bislang keine Anpassung des Programms an die Paris-kompatiblen
Sektorleitlinien; die Prüfung und Umsetzung erfolgen sukzessive. Das Programm
Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite wendet die Sektorleitlinien der
Bundesregierung/Euler Hermes an.
a) Welche inländischen Förderprogramme wurden nach
Kompatibilitätsprüfung daraufhin angepasst (bitte für alle inländischen
Förderprogramme seit Einführung der Sektorleitlinien 2021 jeweils nach
Förderprogramm, Sektor und durchgeführten Änderungen in den
Förderrichtlinien auflisten)?
Eine Vielzahl der inländischen Förderprogramme war bereits vor Einführung
der Sektorleitlinien (2021) so ausgestaltet, dass sie die Anforderungen der
Paris-kompatiblen Sektorleitlinien erfüllten; daher war im jeweiligen Fall keine
Anpassung der Förderrichtlinien erforderlich (z. B. Erneuerbare Energien
Standard, Bundesförderung für Effiziente Gebäude).
Weitere in den Anwendungsbereich fallende Programme wurden, wie es bei der
Einführung der Sektorleitlinien vorgesehen war, sukzessive (vor allem bei
Einführung neuer Programme bzw. Programm-Verlängerungen) auf ihre
Kompatibilität mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien hin geprüft und, falls
notwendig, die Anforderungen der Sektorleitlinien in die programmspezifischen
Regelungen übernommen.
b) Hält die Bundesregierung die verpflichtende Ausweitung der
Sektorleitlinien auf inländische Förderprogramme für ein geeignetes
Instrument, um die inländischen finanzierten Emissionen der KfW zu
reduzieren, wenn ja, wird sie sich dafür einsetzen, und wenn nein, wieso
nicht?
Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien gelten bereits heute verbindlich für neue
Zusagen des KfW-Konzerns – einschließlich inländischer Förderprogramme.
Zur Sicherstellung der 1,5‑Grad-Celsius-Kompatibilität von Neufinanzierungen
dienen die konzernweit gültigen Paris-kompatiblen Sektorleitlinien als
zentrales Steuerungsinstrument.
c) Überlegt oder plant die Bundesregierung aktuell, die Klimaleitlinien
für die Außenwirtschaftsförderung auch auf Garantieinstrumente für
den innerdeutschen Markt zu übertragen?
Entsprechende Planungen der Bundesregierung bestehen gegenwärtig nicht.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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