Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte (Antwort zu Drs. 21/2154)
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Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte (Antwort zu Drs. 21/2154)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2436
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Marc
Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2154 –
Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als wichtige Industrienation zählt Deutschland zu den größten
Rohstoffkonsumenten der Welt. Eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für
die Industrie ist daher von zentraler Bedeutung. Wegen der begrenzten
inländischen Ressourcen ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf den Bezug
von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Die Rohstoffversorgung ist
dabei zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Handelsverzerrungen,
Angebotsengpässe, drastische Preisanstiege sowie politische Einflussnahmen
werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen
für deutsche Unternehmen jedoch teilweise erschwert.
An dieser Stelle setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des
Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im
Ausland erleichtern. Seit 1961 dienen UFK-Garantien der Unterstützung der
deutschen Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung. Die
Funktion der UFK-Garantien ist die Absicherung der Kreditgeber von
Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische
Kreditausfallrisiken. Sie sind zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der
Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mit der Durchführung beauftragt ist
die Euler Hermes AG. Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet
der Interministerielle Ausschuss „UFK-Garantien“ im Konsens mit den
Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der
Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda
ktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/garantien-fuer-ungebundene-kredite.html).
Förderungswürdig ist ein Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen
Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit
einem deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese
Bundesgarantie, weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an
deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden ist (www.ufk-garantien.de/
de).
Mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK zum 1. November
2023 fördert der Bund weltweit Klimatransformationsprojekte mit deutscher
Beteiligung. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wurde damit erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf
Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie
mit Vorprodukten für die Transformation beitragen
(Bundestagsdrucksache 20/10415, S. 78).
Das UFK-Instrument wurde somit auf folgende Bereiche erweitert (vgl. www.
ufk-garantien.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit/klima-ufk.html):
– Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw.
Technologien, u. a. bei Energieträgern („grüner“ Wasserstoff, Synfuels und
Batterietechnologien), der chemischen Industrie („grünes“ Methanol oder
„grünes“ Ammoniak) und weiteren Industrien („grüner“ Stahl oder Strom
bzw. Stromübertragung),
– Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte
im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen
Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter,
energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur
Dekarbonisierung leisten,
– Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen
Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion.
Aus dem Jahresbericht 2024 über die UFK-Garantien der Bundesrepublik
Deutschland geht hervor, dass der Bund 2024 ein Batteriezellenprojekt in
Deckung genommen und drei grüne Wasserstoff- und Ammoniakprojekte als
förderungswürdig anerkannt hat. Es habe außerdem 21 Anfragen zu
Transformationsprojekten gegeben. Die Höchsthaftung des Bundes aus den
übernommenen und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich
Zinsdeckung – belief sich Ende 2024 auf 10,9 Mrd. Euro, verteilt auf 13
Garantien. Davon entfielen 8,0 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (zehn Garantien) und
2,9 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (drei Garantien, www.ufk-garantie
n.de/_Resources/Persistent/6/d/e/1/6de11147e4310dbca5c5611d4978816fce69
5af2/ufk-jb-2024.pdf).
Die Fragesteller sind u. a. daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Zahlen
sowie die Position der Bundesregierung seit Ende 2024 bzw. seit dem Beginn
der 21. Legislaturperiode entwickelt haben.
Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die
Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die
Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu
stellen.
1. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung
der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der
beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des
infrage stehenden Deckungsbetrags erstellen)?
Im Jahr 2023 gab es 13 Anfragen und im Jahr 2024 21 Anfragen.
Im Einzelnen:*
Jahr der
Anfrage
Projekt/
Fördergegenstand Land Höhe angefragter
Deckungsbetrag
2023 Grüner Wasserstoff Kanada USD 700 Mio.
2023 Grüner Wasserstoff Spanien N/A
2023 Batteriezellen Italien/
Frankreich
USD 1,5 Mrd.
2023 Grüner Wasserstoff Indien N/A
Jahr der
Anfrage
Projekt/
Fördergegenstand Land Höhe angefragter
Deckungsbetrag
2023 Solarpanels Indien N/A
2023 Grüner Wasserstoff Dänemark N/A
2023 Grünes LNG Finnland N/A
2023 Batteriezellen Spanien N/A
2023 Grüner Wasserstoff Namibia USD 1 Mrd.
2023 Grüner Wasserstoff Angola N/A
2023 Batteriegehäuse Ungarn N/A
2023 Grüner Wasserstoff Norwegen N/A
2023 Grüner Wasserstoff Dänemark EUR 800 Mio.
2024 Grüner Wasserstoff Norwegen EUR 200 Mio.
2024 Batteriezellen Ungarn N/A
2024 Grüner Ammoniak Norwegen EUR 214 Mio.
2024 E-Fuels Tasmanien N/A
2024 E-Fuels Uruguay N/A
2024 Grüner Ammoniak Oman USD 494 Mio.
2024 Grüner Wasserstoff Dänemark EUR 600 Mio.
2024 Grüner Ammoniak Brasilien N/A
2024 Grüner Strom Tunesien/
Algerien
N/A
2024 E-Methanol Finnland N/A
2024 E-Fuels Unspezifische
Anfrage
Europa
N/A
2024 Grüner Ammoniak Kanada N/A
2024 Grüner Ammoniak Unspezifische
Anfrage
Afrika
N/A
2024 Grüner Ammoniak Norwegen N/A
2024 Grüner Wasserstoff Oman N/A
2024 Batteriezellen Polen N/A
2024 Grüner Ammoniak Ägypten N/A
2024 Batteriezellen Südkorea N/A
2024 Grüner Wasserstoff Norwegen N/A
2024 Grüner Wasserstoff Unspezifische
Anfrage diverse
Projekte
N/A
2024 Batteriezellen Kanada N/A
* Die Beteiligung der Unternehmen wird als Betriebs-/Geschäftsgeheimnis
eingestuft, weshalb die Namen der beteiligten Unternehmen bei dieser und
den folgenden Antworten weggelassen wurden.
2. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung
der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der
beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des
beantragten Deckungsbetrags erstellen)?
Seit Einführung des Klima-UFKs im Jahr 2023 wurden zwei Anträge
eingereicht. Des Weiteren wurden im Jahr 2022 bereits Anträge für zwei
Batteriezellenprojekte im Rahmen des klassischen UFK-Instrumentariums eingereicht.
Im Einzelnen:
Jahr Projekt/
Fördergegenstand Land Höhe angefragter
Deckungsbetrag*
2022 Projekt zur Produktion von
Batteriezellen
Ungarn USD 800 Mio.
2022 Projekt zur Erweiterung einer
Batteriezellfertigung
Schweden USD 500 Mio.**
2023 Projekt zur Produktion von
Batteriezellen
Frankreich/
Italien
USD 1,5 Mrd.
2025 Projekt zur Herstellung von
grünem Wasserstoff
Norwegen USD 214 Mio.
* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten
Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des
Darlehensbetrags.
** Beantragter Darlehensbetrag bis zu USD 1 025 Mio.; davon
USD 525 Mio. Umfinanzierung der bestehenden Deckung. Es wurde keine
Deckung des Erhöhungsbetrages übernommen.
3. Welche Projekte hat der Bund seit Einführung der Klima-UFK in
Deckung genommen oder als förderungswürdig anerkannt (bitte eine Liste
mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort
des Projekts und der Höhe des in Deckung genommenen oder noch zu
nehmenden Betrags erstellen)?
Jahr Status Projekt/
Fördergegenstand Land Höhe (angefragter)
Deckungsbetrag*
2022 Gedeckt Projekt zur Produktion von
Batteriezellen
Ungarn USD 800 Mio.
2023 Förderungswürdigkeit
bestätigt
Projekt zur Herstellung von grünem
Wasserstoff
Kanada USD 694 Mio.
2024 Gedeckt** Projekt zur Produktion von
Batteriezellen
Frankreich/
Italien
EUR 1,24 Mrd.
2024 Förderungswürdigkeit
bestätigt
Projekt zur Herstellung von grünem
Wasserstoff
Dänemark EUR 600 Mio.
2024 Förderungswürdigkeit
bestätigt
Projekt zur Herstellung von grünem
Wasserstoff
Oman USD 494 Mio.
2024 Förderungswürdigkeit
bestätigt
Projekt zur Herstellung von grünem
Wasserstoff
Norwegen USD 214 Mio.
2025 Förderungswürdigkeit
bestätigt
Projekt zur Herstellung von grünem
Wasserstoff
Ägypten USD 375 Mio.
* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten
Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des
Darlehensbetrags.
** Dieses Batteriezellprojekt wurde letztlich nicht realisiert, weshalb die
Deckung nach Deckungsübernahme durch Aufhebung des
Gewährleistungsvertrags rückabgewickelt wurde.
4. Wie viele Anfragen und Anträge zu Klima-UFK liegen der
Bundesregierung aktuell vor, und um welche Projekte und Deckungsbeträge handelt
es sich jeweils?
Aktuell liegt dem Bund ein Antrag für ein grünes Wasserstoffprojekt in
Norwegen vor. Der beantragte Deckungsbetrag liegt bei 214 Mio. US-Dollar.
Anfragen zur Indikation der Förderungswürdigkeit liegen derzeit nicht vor.
5. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis
der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele
von großen Unternehmen, und wie hoch war der angefragte Betrag, der
jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?
Anfragen werden in der Regel von Banken oder Investoren gestellt. Der
Förderzweck wird erreicht, indem das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt einen
langfristigen Abnahmevertrag mit einem deutschen Abnehmer abschließt, der
sich so den Bezug des jeweiligen Produktes sichern kann. Der Abnehmer ist in
der Regel ein größeres Unternehmen. Eine genaue Einordnung ist nicht
möglich.
6. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis
der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele
von großen Unternehmen, und wie hoch war der beantragte Betrag, der
jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?
Die Anträge für UFK-Garantien werden grundsätzlich von Banken gestellt.
7. Wie viele der in Deckung genommenen und anerkannten Projekte
stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von
mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der
bewilligte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen
entfiel?
Für zwei Projekte wurden Deckungen übernommen. Begünstigte der Deckung
sind jeweils die finanzierenden Banken. Als Abnehmer treten jeweils große
deutsche Unternehmen auf.
8. Sind der Bundesregierung bisher Zahlungsverpflichtungen aus
vergebenen Klima-UFK entstanden, wenn ja, um welche Beträge handelte es
sich jeweils, und was war jeweils der Grund für die
Zahlungsverpflichtungen?
Die Klima-UFK-Garantien wurden im Jahr 2023 eingeführt und aus den
übernommenen Klima-UFK-Garantien sind keine Zahlungsverpflichtungen
entstanden.
9. Hat die Bundesregierung eine Evaluierung der bisher vergebenen Klima-
UFK durchgeführt oder durchführen lassen, und wie bewertet die
Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Klima-UFK?
Eine Evaluierung der Klima-UFK-Garantien ist derzeit aufgrund des kurzen
Anwendungszeitraums sowie der geringen Anzahl von Anträgen und
übernommenen Deckungen noch nicht möglich.
10. Welche CO2-Vermeidungskosten entstanden bzw. (im Falle zukünftiger
derartiger Projekte) entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
diesen Projekten sowohl in der Privatwirtschaft als auch ggf. dem Bund?
Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der Klima-UFK-Garantien
vorrangig danach, ob die Projekte einen Beitrag zur Versorgung der deutschen
Industrie mit Vorprodukten für die Transformation leisten. Die für eine
Berechnung von CO2-Vermeidungskosten von Klima-UFK-Projekten erforderlichen
Daten werden deshalb nicht systematisch erfasst.
11. Plant die Bundesregierung, Änderungen an der Ausrichtung oder am
Umfang der Klima-UFK vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit relevanten
Stakeholdern und beobachtet die Entwicklung des Instruments.
Anpassungsbedarfe werden über bekannte Verfahren bearbeitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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