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Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte (Antwort zu Drs. 21/2154)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2436 · Antwort · Original ↗

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Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte (Antwort zu Drs. 21/2154) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2436 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2154 – Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als wichtige Industrienation zählt Deutschland zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt. Eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für die Industrie ist daher von zentraler Bedeutung. Wegen der begrenzten inländischen Ressourcen ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Die Rohstoffversorgung ist dabei zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Handelsverzerrungen, Angebotsengpässe, drastische Preisanstiege sowie politische Einflussnahmen werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen jedoch teilweise erschwert. An dieser Stelle setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern. Seit 1961 dienen UFK-Garantien der Unterstützung der deutschen Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung. Die Funktion der UFK-Garantien ist die Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken. Sie sind zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mit der Durchführung beauftragt ist die Euler Hermes AG. Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet der Interministerielle Ausschuss „UFK-Garantien“ im Konsens mit den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda ktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/garantien-fuer-ungebundene-kredite.html). Förderungswürdig ist ein Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit einem deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese Bundesgarantie, weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden ist (www.ufk-garantien.de/ de). Mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK zum 1. November 2023 fördert der Bund weltweit Klimatransformationsprojekte mit deutscher Beteiligung. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wurde damit erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die Transformation beitragen (Bundestagsdrucksache 20/10415, S. 78). Das UFK-Instrument wurde somit auf folgende Bereiche erweitert (vgl. www. ufk-garantien.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit/klima-ufk.html): – Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw. Technologien, u. a. bei Energieträgern („grüner“ Wasserstoff, Synfuels und Batterietechnologien), der chemischen Industrie („grünes“ Methanol oder „grünes“ Ammoniak) und weiteren Industrien („grüner“ Stahl oder Strom bzw. Stromübertragung), – Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter, energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung leisten, – Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion. Aus dem Jahresbericht 2024 über die UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland geht hervor, dass der Bund 2024 ein Batteriezellenprojekt in Deckung genommen und drei grüne Wasserstoff- und Ammoniakprojekte als förderungswürdig anerkannt hat. Es habe außerdem 21 Anfragen zu Transformationsprojekten gegeben. Die Höchsthaftung des Bundes aus den übernommenen und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich Zinsdeckung – belief sich Ende 2024 auf 10,9 Mrd. Euro, verteilt auf 13 Garantien. Davon entfielen 8,0 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (zehn Garantien) und 2,9 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (drei Garantien, www.ufk-garantie n.de/_Resources/Persistent/6/d/e/1/6de11147e4310dbca5c5611d4978816fce69 5af2/ufk-jb-2024.pdf). Die Fragesteller sind u. a. daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Zahlen sowie die Position der Bundesregierung seit Ende 2024 bzw. seit dem Beginn der 21. Legislaturperiode entwickelt haben. Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu stellen.  1. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des infrage stehenden Deckungsbetrags erstellen)? Im Jahr 2023 gab es 13 Anfragen und im Jahr 2024 21 Anfragen. Im Einzelnen:* Jahr der Anfrage Projekt/ Fördergegenstand Land Höhe angefragter Deckungsbetrag 2023 Grüner Wasserstoff Kanada USD 700 Mio. 2023 Grüner Wasserstoff Spanien N/A 2023 Batteriezellen Italien/ Frankreich USD 1,5 Mrd. 2023 Grüner Wasserstoff Indien N/A Jahr der Anfrage Projekt/ Fördergegenstand Land Höhe angefragter Deckungsbetrag 2023 Solarpanels Indien N/A 2023 Grüner Wasserstoff Dänemark N/A 2023 Grünes LNG Finnland N/A 2023 Batteriezellen Spanien N/A 2023 Grüner Wasserstoff Namibia USD 1 Mrd. 2023 Grüner Wasserstoff Angola N/A 2023 Batteriegehäuse Ungarn N/A 2023 Grüner Wasserstoff Norwegen N/A 2023 Grüner Wasserstoff Dänemark EUR 800 Mio. 2024 Grüner Wasserstoff Norwegen EUR 200 Mio. 2024 Batteriezellen Ungarn N/A 2024 Grüner Ammoniak Norwegen EUR 214 Mio. 2024 E-Fuels Tasmanien N/A 2024 E-Fuels Uruguay N/A 2024 Grüner Ammoniak Oman USD 494 Mio. 2024 Grüner Wasserstoff Dänemark EUR 600 Mio. 2024 Grüner Ammoniak Brasilien N/A 2024 Grüner Strom Tunesien/ Algerien N/A 2024 E-Methanol Finnland N/A 2024 E-Fuels Unspezifische Anfrage Europa N/A 2024 Grüner Ammoniak Kanada N/A 2024 Grüner Ammoniak Unspezifische Anfrage Afrika N/A 2024 Grüner Ammoniak Norwegen N/A 2024 Grüner Wasserstoff Oman N/A 2024 Batteriezellen Polen N/A 2024 Grüner Ammoniak Ägypten N/A 2024 Batteriezellen Südkorea N/A 2024 Grüner Wasserstoff Norwegen N/A 2024 Grüner Wasserstoff Unspezifische Anfrage diverse Projekte N/A 2024 Batteriezellen Kanada N/A * Die Beteiligung der Unternehmen wird als Betriebs-/Geschäftsgeheimnis eingestuft, weshalb die Namen der beteiligten Unternehmen bei dieser und den folgenden Antworten weggelassen wurden.  2. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des beantragten Deckungsbetrags erstellen)? Seit Einführung des Klima-UFKs im Jahr 2023 wurden zwei Anträge eingereicht. Des Weiteren wurden im Jahr 2022 bereits Anträge für zwei Batteriezellenprojekte im Rahmen des klassischen UFK-Instrumentariums eingereicht. Im Einzelnen: Jahr Projekt/ Fördergegenstand Land Höhe angefragter Deckungsbetrag* 2022 Projekt zur Produktion von Batteriezellen Ungarn USD 800 Mio. 2022 Projekt zur Erweiterung einer Batteriezellfertigung Schweden USD 500 Mio.** 2023 Projekt zur Produktion von Batteriezellen Frankreich/ Italien USD 1,5 Mrd. 2025 Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Norwegen USD 214 Mio. * Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags. ** Beantragter Darlehensbetrag bis zu USD 1 025 Mio.; davon USD 525 Mio. Umfinanzierung der bestehenden Deckung. Es wurde keine Deckung des Erhöhungsbetrages übernommen.  3. Welche Projekte hat der Bund seit Einführung der Klima-UFK in Deckung genommen oder als förderungswürdig anerkannt (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des in Deckung genommenen oder noch zu nehmenden Betrags erstellen)? Jahr Status Projekt/ Fördergegenstand Land Höhe (angefragter) Deckungsbetrag* 2022 Gedeckt Projekt zur Produktion von Batteriezellen Ungarn USD 800 Mio. 2023 Förderungswürdigkeit bestätigt Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Kanada USD 694 Mio. 2024 Gedeckt** Projekt zur Produktion von Batteriezellen Frankreich/ Italien EUR 1,24 Mrd. 2024 Förderungswürdigkeit bestätigt Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Dänemark EUR 600 Mio. 2024 Förderungswürdigkeit bestätigt Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Oman USD 494 Mio. 2024 Förderungswürdigkeit bestätigt Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Norwegen USD 214 Mio. 2025 Förderungswürdigkeit bestätigt Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff Ägypten USD 375 Mio. * Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags. ** Dieses Batteriezellprojekt wurde letztlich nicht realisiert, weshalb die Deckung nach Deckungsübernahme durch Aufhebung des Gewährleistungsvertrags rückabgewickelt wurde.  4. Wie viele Anfragen und Anträge zu Klima-UFK liegen der Bundesregierung aktuell vor, und um welche Projekte und Deckungsbeträge handelt es sich jeweils? Aktuell liegt dem Bund ein Antrag für ein grünes Wasserstoffprojekt in Norwegen vor. Der beantragte Deckungsbetrag liegt bei 214 Mio. US-Dollar. Anfragen zur Indikation der Förderungswürdigkeit liegen derzeit nicht vor.  5. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der angefragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel? Anfragen werden in der Regel von Banken oder Investoren gestellt. Der Förderzweck wird erreicht, indem das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt einen langfristigen Abnahmevertrag mit einem deutschen Abnehmer abschließt, der sich so den Bezug des jeweiligen Produktes sichern kann. Der Abnehmer ist in der Regel ein größeres Unternehmen. Eine genaue Einordnung ist nicht möglich.  6. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der beantragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel? Die Anträge für UFK-Garantien werden grundsätzlich von Banken gestellt.  7. Wie viele der in Deckung genommenen und anerkannten Projekte stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der bewilligte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel? Für zwei Projekte wurden Deckungen übernommen. Begünstigte der Deckung sind jeweils die finanzierenden Banken. Als Abnehmer treten jeweils große deutsche Unternehmen auf.  8. Sind der Bundesregierung bisher Zahlungsverpflichtungen aus vergebenen Klima-UFK entstanden, wenn ja, um welche Beträge handelte es sich jeweils, und was war jeweils der Grund für die Zahlungsverpflichtungen? Die Klima-UFK-Garantien wurden im Jahr 2023 eingeführt und aus den übernommenen Klima-UFK-Garantien sind keine Zahlungsverpflichtungen entstanden.  9. Hat die Bundesregierung eine Evaluierung der bisher vergebenen Klima- UFK durchgeführt oder durchführen lassen, und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Klima-UFK? Eine Evaluierung der Klima-UFK-Garantien ist derzeit aufgrund des kurzen Anwendungszeitraums sowie der geringen Anzahl von Anträgen und übernommenen Deckungen noch nicht möglich. 10. Welche CO2-Vermeidungskosten entstanden bzw. (im Falle zukünftiger derartiger Projekte) entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Projekten sowohl in der Privatwirtschaft als auch ggf. dem Bund? Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der Klima-UFK-Garantien vorrangig danach, ob die Projekte einen Beitrag zur Versorgung der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die Transformation leisten. Die für eine Berechnung von CO2-Vermeidungskosten von Klima-UFK-Projekten erforderlichen Daten werden deshalb nicht systematisch erfasst. 11. Plant die Bundesregierung, Änderungen an der Ausrichtung oder am Umfang der Klima-UFK vorzunehmen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit relevanten Stakeholdern und beobachtet die Entwicklung des Instruments. Anpassungsbedarfe werden über bekannte Verfahren bearbeitet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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