Schriftliche Frage 85 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sowie Exportkreditgarantien im Rohstoffsektor hat der Bund für die fünf ze…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 85 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sowie Exportkreditgarantien im Rohstoffsektor hat der Bund für die fünf ze…
Frage 85 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Wie viele Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sowie Exportkreditgarantien im Rohstoffsektor hat der Bund für die fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan sowie Kirgisistan in den Jahren 2024 sowie 2025 gewährt, bzw. wie viele entsprechende Garantien sollen im Jahr 2025 gewährt werden (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln; vgl. www.ufk-garantien.de/ de)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 4. September 2025:
In den Jahren 2024 und 2025 wurden für die fünf zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan sowie Kirgisistan keine Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK- Garantien) im Rohstoffsektor übernommen. Es wird aktuell nicht erwartet, dass im weiteren Verlauf des Jahres 2025 UFK-Garantien für die genannten Staaten im Rohstoffsektor übernommen werden. Im erfragten Zeitraum wurde für Lieferungen an ein Projekt im Rohstoffsektor in Usbekistan im Jahr 2025 eine Exportkreditgarantie übernommen. Für die Staaten Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan sowie Kirgisistan wurden im Jahr 2024 und 2025 keine Lieferungen abgesichert, die dem Rohstoffsektor zuzuordnen sind. Es wird nicht erwartet, dass im weiteren Verlauf des Jahres 2025 Exportkreditgarantien für die genannten Staaten im Rohstoffsektor übernommen werden.
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