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Schriftliche Frage 18 von Mirco Hanker (AfD): Welche konkreten Auswahlkriterien hat die Bundesregierung – bzw. haben die meldeberechtigten Stellen – seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahm…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Mirco Hanker (AfD): Welche konkreten Auswahlkriterien hat die Bundesregierung – bzw. haben die meldeberechtigten Stellen – seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahm… Frage 18 (Mirco Hanker, AfD): Welche konkreten Auswahlkriterien hat die Bundesregierung – bzw. haben die meldeberechtigten Stellen – seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angewandt, um afghanische Staatsangehörige für eine Aufnahme in Deutschland zu bestimmen, und wie viele Personen wurden nach den einzelnen Kriterien (z. B. Tätigkeit als Ortskraft, besondere Gefährdung, Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen oder Minderheiten, humanitäre Einzelfälle) in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils ausgewählt (bitte nach Auswahlkriterium aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. September 2025: Die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien für eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan können der Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2, i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19. Dezember 2022 entnommen werden. Auf dieser Grundlage erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 3.087 Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

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