Schriftliche Frage 33 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bzw. zivilrechtliche Einrichtungen waren in der Funktion der meldeberechtigten Stellen im Zei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 33 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bzw. zivilrechtliche Einrichtungen waren in der Funktion der meldeberechtigten Stellen im Zei…
Frage 33 (Mirco Hanker, AfD):
Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bzw. zivilrechtliche Einrichtungen waren in der Funktion der meldeberechtigten Stellen im Zeitraum vom 16. Mai 2023 bis zum 5. Mai 2025, somit im Zeitraum nach der Ausfertigung der Bundestagsdrucksache 20/6857 zur Beantwortung der dazu vorangegangenen Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, bei Aufnahmeprogrammen zur Erlangung von Aufenthalts- oder Duldungstiteln für die Bundesrepublik Deutschland durch in Afghanistan ansässige und dort mutmaßlich gefährdete afghanische Staatsbürger tätig, und inwiefern wurden Maßnahmen zur Kontrolle und Evaluierung der Tätigkeit dieser meldeberechtigten Stellen – vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens von Aufnahmezusagen an extremistische Personen – durch die Bundesregierung nach Ausfertigung der Bundestagsdrucksache 20/6857 vom 15. Mai 2023 dem veränderten Lagebild angepasst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. August 2025:
Bezüglich der Anzahl an meldeberechtigten Stellen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan in Frage kamen, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6232 verwiesen. Alle meldeberechtigten Stellen bestätigten mit ihrer Teilnahme am Bundesaufnahmeprogramm, dass sie dessen Rahmenbedingungen akzeptieren und respektieren. Bei Anzeichen, dass sich meldeberechtigte Stellen nicht an den von der Bundesregierung für das Programm vorgegebenen Rahmen hielten, wurde innerhalb der am Programm beteiligten Ressorts über geeignete Maßnahmen beraten. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Hierzu hat auch die Möglichkeit gehört, von der fortgesetzten Zusammenarbeit mit einer meldeberechtigten Stelle abzusehen.
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