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Schriftliche Frage 60 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Sicherheits- und Cyber- Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung speziell für künftig staatlich kontrollierte Netzinfrastruktur, dam…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 60 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Welche Sicherheits- und Cyber- Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung speziell für künftig staatlich kontrollierte Netzinfrastruktur, dam… Frage 60 (Dr. Rainer Kraft, AfD): Welche Sicherheits- und Cyber- Schutzmaßnahmen plant die Bundesregierung speziell für künftig staatlich kontrollierte Netzinfrastruktur, damit staatliche Eigentumsrechte nicht die Angriffsflächen für Sabotage oder Cyberangriffe vergrößern, und welche Finanzmittel sind dafür vorgesehen (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressem itteilungen/EN/2025/20250507_ITsicherheitskatal og.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. September 2025: Die Vorschriften des § 11 Absatz 1a bis 1g des Energiewirtschaftsgesetzes regeln die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vorgabe von Cybersicherheitsmaßnahmen im Energiesektor. Alle Netzbetreiber in den Sektoren Strom und Gas sowie sämtliche Energieanlagen mit KRITIS-Status nach § 2 Absatz 6 der BSI-Kritisverordnung müssen diese Maßnahmen verpflichtend umsetzen. Eine Unterscheidung der Sicherheitsmaßnahmen nach Eigentümerstruktur ist weder gesetzlich noch in der regulatorischen Umsetzung vorgesehen oder notwendig. Entscheidend ist alleine der Schutz der kritischen Dienstleistung, unabhängig von der dahinter liegenden Betreiber- und Eigentümerstruktur. Die BNetzA schreibt hierzu regelmäßig den IT-Sicherheitskatalog fort, in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), und stellt damit sicher, dass aktuelle Bedrohungslagen und Entwicklungen und anerkannte Standards berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden durch die Netzbetreiber in Abstimmung mit der BNetzA und dem BSI Maßnahmen wie Penetrationstests, unabhängige Überprüfungen sowie der Aufbau und Betrieb von Sicherheits- und Lagezentren umgesetzt, um die Cyber-Resilienz des Energiesektors zu erhöhen. Eine gesonderte Ausweisung der Finanzmittel für den Schutz der staatlichen Eigentumsrechte ist in diesem Bereich daher nicht möglich. Die hierbei anfallenden Kosten tragen die jeweiligen Betreiber und werden im Rahmen der Netzentgelte refinanziert.

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