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Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 - Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung (Antwort zu Drs. 21/1823)

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2067 · Antwort · Original ↗

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Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 - Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung (Antwort zu Drs. 21/1823) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2067 21. Wahlperiode 08.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Hannes Gnauck, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1823 – Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 – Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. September 2025 kam es im Berliner Südosten (u. a. Johannisthal, Adlershof, Bohnsdorf, Niederschöneweide, Altglienicke und Grünau) zu einem großflächigen Stromausfall infolge eines Brandes an zwei Freileitungsendmasten am Königsheideweg. Der Netzbetreiber Stromnetz Berlin bestätigte den Brand sowie die laufenden Reparaturarbeiten und berichtete am Abend, dass von etwa 50 000 betroffenen Kundinnen und Kunden bis 20.15 Uhr knapp die Hälfte wieder versorgt werden konnte. Hintergrund sei laut Polizei ein Brandanschlag, ein Bekennerschreiben werde geprüft (www.stromnetz.ber lin/uber-uns/presse/pressemitteilungen-2025/update-stoerung-treptow-koepen ick/ und www.stromnetz.berlin/uber-uns/presse/pressemitteilungen-2025/upda te-stoerung-treptow-koepenick-2/ sowie die Krisenseite: www.stromnetz.berli n/krisenseite/). Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, bezeichnete den Stromausfall in einer offiziellen Mitteilung des Landes Berlin als Folge eines „gefährlichen Anschlags“ auf die Strominfrastruktur und dankte den Einsatzkräften. Zugleich verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden (Pressemitteilung [PM] vom 9. September 2025: www.berlin.de/rbmskzl/aktu elles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1596507.php). Das Bezirksamt Treptow-Köpenick informierte am 9. September 2025 zusätzlich über den Ausfall in mehreren Ortsteilen und die betroffenen Verwaltungsgebäude (www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pres semitteilung.1596207.php). Am 10. September 2025 berichtete das Landesportal berlin.de, dass rund 20 000 Haushalte weiterhin ohne Strom waren; Stromnetz Berlin rief zum Stromsparen auf, um die Wiederversorgung zu stabilisieren (www.berlin.de/ak tuelles/9890881-958090-noch-20000-haushalte-in-berlin-ohne-stro.html). Die Berliner Feuerwehr veröffentlichte am 9. September 2025 über das offizielle Bundeswarnportal eine amtliche Mitteilung zu Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit des Notrufs 112 in Teilbereichen infolge des Stromausfalls (https://warnung.bund.de/meldungen/mow.DE-BR-B-SE017-20250909-1 7-001). Nach Medienangaben bestätigte die Polizei, dass ein Bekennerschreiben auf einer linksradikalen Internetseite geprüft werde; die Ermittlungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. führt der Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin (z. B. dpa- Meldung/FAZ vom 9. September 2025: www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/ nach-brandanschlag-in-berlin-prueft-polizei-bekennerschrei- ben-110677605.html; ZEIT/dpa vom 9. September 2025: www.zeit.de/news/ 2025-09/09/nach-brandanschlag-in-berlin-prueft-polizei-bekennerschreiben). Eine abschließende Bewertung der Täterschaft liegt zum Stichtag 10. September 2025 nicht vor; es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Der Berliner Vorfall reiht sich in bekannte Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) der vergangenen Jahre ein, insbesondere auf Energie- und Verkehrs- bzw. Bahninfrastruktur: Am 5. März 2024 führte ein Brandanschlag auf einen Hochspannungsmast in Brandenburg zu einem Stromausfall, der u. a. die Tesla-Gigafactory in Grünheide betraf; der Generalbundesanwalt (GBA) übernahm wenige Tage später die Ermittlungen wegen u. a. verfassungsfeindlicher Sabotage und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 5. März 2024: https://brandenburg.de/de/presseamt/detai l.php?gsid=brandenburg_06.c.833920.de; zur Übernahme durch die Bundesanwaltschaft vgl. u. a. FAZ vom 8. März 2024 mit GBA-Sprecherin: www.fa z.net/aktuell/politik/inland/bundesanwaltschaft-uebernimmt-ermittlungen-zu-t esla-anschlag-19572956.html). Am 8. Oktober 2022 waren nach vorsätzlicher Beschädigung von für den Zugfunk essenziellen Kabeln der Deutschen Bahn an zwei Orten (Berlin-Karow und Herne) der Bahnverkehr in Norddeutschland für mehrere Stunden gestört; Bundespolizei und später Bundesanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf (Reuters vom 8. und 9. Oktober 2022 mit Angaben zu Ermittlungsstand und Ausschluss eines ausländischen Staates als Urheber nach damaliger Bewertung: www.reuters.com/world/europe/rail-northern-germany-standstill-due-technica l-issue-2022-10-08/ und www.reuters.com/world/europe/no-sign-that- foreignstate-was-behind-german-rail-sabotage-police-2022-10-09/). Für die bundespolitische Einordnung ist der Regelungsrahmen maßgeblich: Die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) verpflichtet die Mitgliedstaaten u. a. zur Identifikation kritischer Einrichtungen, zur Durchführung sektorspezifischer Risikoanalysen und zur Einrichtung von Melde-, Aufsichts- und Unterstützungsmechanismen (Amtsblatt/ EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng; PDF: https://eur- lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022L2557). Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2025 in der Bundespressekonferenz bekräftigt, mit Hochdruck an einem neuen Gesetzentwurf zu einem KRITIS- Dachgesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie zu arbeiten (www.bundesregie rung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-30-juli-2025-237 4154). Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist zugleich darauf hin, dass das parlamentarische Verfahren in der vergangenen Legislatur nicht abgeschlossen werden konnte und die Umsetzung der CER-Richtlinie weiterhin ansteht (BMI-Themenseite „Schutz kritischer Infrastrukturen“: www.bmi.bun d.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/schutz-kritischer-infrastrukturen/schut z-kritischer-infrastrukturen-node.html). Als kriminalstatistischer Kontext (ohne Vorfestlegung zur Tätermotivation bei Einzelfällen) ist auf die Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) 2024 hinzuweisen: Bundeskriminalamt (BKA) und BMI berichten für 2024 84 172 politisch motivierte Straftaten insgesamt (+40,22 Prozent ggü. 2023). Die PMK-Erfassung erfolgt nach dem bundeseinheitlichen KPMD- PMK-System (KPMD-PMK = Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität; BKA-Fachseite und BMI-Pressemitteilung vom 20. Mai 2025: www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/P MKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html; Factsheet-PDF: www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25045_ pmk2024-factsheet.pdf?__blob=publicationFile&v=7; BMI-PM: www.bmi.bu nd.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/05/pmk2024.html).  1. Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stromausfall im Berliner Südosten am 9. September 2025 vor (Tatmodus, Schadensbild, betroffene Anlagen, Umfang der Versorgungsunterbrechung)?  2. Welche Bundesbehörden waren oder sind in die Ermittlungen oder Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorfall eingebunden, und mit welchen Aufgaben? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt zu den Fragen 1 und 2 aus Erwägungen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – Stellung. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung muss vorliegend nach sorgfältiger Abwägung hinter das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden zurücktreten. Lägen der Bundesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, etwaige Verfahren offenzulegen und Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen: Im Falle einer entsprechenden Auskunft könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn eigene Erkenntnisse vorliegen. Ein Schutz von verdeckten Verfahren wäre dann künftig nicht mehr möglich.  3. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Sabotage gegen Energie- oder Verkehrsinfrastruktur wurden seit 2020 in Deutschland registriert, und wie verteilen sich diese Fälle nach Jahr und Bundesland?  4. Wie viele dieser Fälle (vgl. Frage 3) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft, und welchen Phänomenbereichen der PMK wurden sie jeweils zugeordnet? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 in offener Form nicht bzw. nicht vollständig erfolgen kann. Die in den Fragen 3 und 4 erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die in Zusammenhang mit Arbeitsweisen und Methodik des Bundeskriminalamtes (BKA) und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu ermittlungstaktischen Verfahrensweisen und Aufklärungsschwerpunkten. Aus ihrem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten, Methoden und den aktuellen Wissensstand gezogen werden. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Bezogen auf Strafverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) kann eine Beantwortung der Fragen überdies wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Der Fragegegenstand „Fälle von mutmaßlicher Sabotage gegen Energie- oder Verkehrsinfrastruktur seit 2020 in Deutschland“ ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des GBA geführt wird. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes. Die zur Beantwortung der Fragen notwendige Recherche würde die entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre. Ungeachtet dessen kann mitgeteilt werden, dass der GBA hinsichtlich des in der Vorbemerkung genannten Brandanschlages vom 5. März 2024 ein Ermittlungsverfahren führt. Die Tat ist der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) – links – zugeordnet.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Verbindungen solcher Vorfälle in Deutschland mit ausländischen Nachrichtendiensten oder staatlich gesteuerten Aktivitäten vor? Die Beantwortung der Frage kann nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen. Zur Begründung wird, soweit die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA betroffen ist, auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie 3 und 4 verwiesen. Zu auf Landesebene geführten Strafverfahren sowie daraus gewonnenen Erkenntnissen erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Auskünfte.  6. Welche Auswirkungen hatten die dokumentierten Vorfälle seit 2020 auf die öffentliche Versorgung (Haushalte, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Telekommunikation), und wie viele Personen waren insgesamt betroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  7. In wie vielen Fällen kam es seit 2020 im Zusammenhang mit Angriffen auf kritische Infrastrukturen zu Verletzten oder Toten, und wenn es zu Verletzten oder Toten kam, wie viele Personen waren jeweils betroffen? Durch den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandanschlag vom 5. März 2024 wurden keine Personen verletzt oder getötet. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den wirtschaftlichen und betrieblichen Schäden (z. B. Produktionsausfälle, Wiederherstellungskosten) infolge solcher Vorfälle vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  9. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Gefährdungslage für Angriffe auf Energie- und Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland? Die Bundesregierung sieht die Bedrohungslage im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) unvermindert als hoch an. Dies betrifft auch die Sektoren Energie sowie Verkehr und Transport, für die nicht zuletzt aufgrund der immanenten Vulnerabilität und des potenziell hohen Schadensausmaßes ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Angriffe unterschiedlicher Akteure aus dem Bereich der PMK festzustellen ist. Eine Gefährdung der Kritischen Energie- und Verkehrsinfrastrukturen begründet sich dabei insbesondere aus dem linksextremistischen Spektrum. Entsprechende Einrichtungen sind immer wieder Ziel von linksextremistisch motivierten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Besonders betroffen ist seit Jahren die Deutsche Bahn AG, wobei bei den aktuell erfolgten Angriffen auf Kabelschächte und Versorgungsleitungen bislang noch keine eindeutige Täterzuordnung erfolgen konnte. Die Anfang September 2025 verübte Brandstiftung an Hochspannungsmasten im Umfeld von Berlin zeigt, dass der Energiesektor nach wie vor im Zielspektrum extremistischer Gruppierungen aus dem Bereich der PMK -links- steht. Als herausragende Begründungszusammenhänge der linken Szene sind in diesem Kontext die Themenfelder Antikapitalismus, Antirepression und Antimilitarismus sowie Klima- und Umweltschutz zu nennen. Die Qualität der Angriffe ist zuletzt merklich angestiegen. Eine besondere Gefahr geht in diesem Zusammenhang vom ausgeprägten technischen Sachverstand einzelner Akteure aus. Dieser erlaubt es ihnen, Angriffe mit hohen Sachschäden durchzuführen. Bei der Betrachtung von Angriffen auf KRITIS ist außerdem zu berücksichtigen, dass Unternehmen vielfach Aufgaben im Rahmen der Grundversorgung übernehmen und gerade deshalb ein Teil von KRITIS sind. Dies gilt insbesondere für den Energiesektor, welcher im Zielspektrum linksextremistischer Gruppierungen steht. Linksextremisten zielen bei ihren Angriffen seltener direkt auf einen Ausfall von KRITIS ab. Vielmehr wollen sie ausgewählte Wirtschaftsunternehmen, da sie als tragende Säulen des „ausbeuterischen“ und „repressiven kapitalistischen Systems“ betrachten, schädigen – beispielsweise durch eine Unterbrechung der Stromversorgung. Dies zeigte sich auch in der Anfang September 2025 verübten Brandstiftung an Hochspannungsmasten in Berlin. Die Täter nehmen dabei – im auf der linksextremistischen Internetseite de.indymedia veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben sogar explizit als solche bezeichnete − Kollateralschäden billigend in Kauf. Durch Anschläge auf KRITIS und Wirtschaftsunternehmen werden Schäden in Millionenhöhe verursacht, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährdet, Investoren verunsichert und das Vertrauen in den Investitions- und Wirtschaftsstandort Deutschland unterminiert. Spätestens seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine liegen Erkenntnisse vor, dass Einrichtungen des Energie- und insbesondere des Verkehrssektors westlicher Staaten und somit auch Deutschlands im Zielspektrum russischer Nachrichtendienste bzw. pro-russischer Akteure liegen. Dies wird deutlich durch das insgesamt gesteigerte Aufkommen von potenziellen Ausspähungs- und Sabotageverdachtsfällen, auch in Bezug auf Computersabotage. Eine Vielzahl der Verdachtsfälle betreffen dabei die Sektoren Transport und Verkehr sowie Energie. Zusammenfassend ergibt sich derzeit eine erhöhte abstrakte Gefährdung für die Kritischen Energie- und Verkehrsinfrastrukturen, Ziel von Sabotageaktionen zu werden. 10. Wie ist der Umsetzungsstand der EU-Richtlinie 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht, und welche Regelungen zu Mindeststandards, Meldepflichten und Aufsichtsmechanismen sind vorgesehen? Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen beschlossen, dessen Hauptgegenstand in Artikel 1 das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS- Dachgesetz) ist. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten KRITIS- Dachgesetz wird zugleich die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umgesetzt. Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetz sieht staatliche und betreiberseitige Risikoanalysen und Risikobewertungen sowie sektorübergreifende Mindestanforderungen vor. Betreiber von KRITIS werden verpflichtet, Vorfälle zu melden. Der Gesetzentwurf ist auf der Internetseite des BMI abrufbar. 11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ergriffen oder eingeleitet, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegenüber Sabotageakten zu erhöhen? Staat und Wirtschaft arbeiten beim Schutz von KRITIS eng zusammen. Grundsätzlich sind jedoch zunächst die Betreiber einer solchen Infrastruktur für den Schutz ihrer jeweiligen Einrichtungen verantwortlich. Mit den derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwürfen eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen sowie eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2- Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung wird die Resilienz von KRITIS insgesamt nachhaltig gestärkt werden. Das KRITIS-Dachgesetz wird wesentlich zu einer Steigerung des KRITIS- Schutzes beitragen, indem auf Grundlage eines „All-Gefahren-Ansatzes“ die Resilienz der Betreiber gestärkt wird. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen basieren hierbei auf staatlichen und betreiberseitigen Risikobewertungen. Ganz allgemein tragen die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze des Bundes durch ihre Vorsorgemaßnahmen auch in Friedenszeiten zur Erhöhung des Schutzes von KRITIS bei. Diese Gesetze werden fortlaufend den sich verändernden Anforderungen angepasst. Neben allgemeinen Maßnahmen, wie der Erarbeitung von Schutzkonzepten (Härtung, Video, etc.) und Notfallvorsorge u. a. Notstromversorgung gegen Stromausfall, Telekommunikation und Cyber, bildet die Detektion und Abwehr von Drohnen einen Teilaspekt der Resilienz an KRITIS. Zudem wird die Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene sowie ressortübergreifend kontinuierlich gestärkt. Dies erfolgt durch den intensiven Austausch in etablierten Fachgremien sowie durch die Einrichtung gesamtkoordinierender Arbeitsgruppen, die eine einheitliche Vorgehensweise und den Austausch von Fachwissen sicherstellen. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung kommt zudem den Sicherheits- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes beim Schutz von KRITIS eine zentrale Rolle zu: (1) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt seine Rolle als umfassende Aufsichtsbehörde für die Cybersicherheit KRITIS wahr. Es prüft u. a. die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen bei den Betreibern und ist Meldestelle bei Cybervorfällen. Auf Ersuchen unterstützt es die Betreiber bei der Bewältigung von Störungen und stellt relevante Informationen über aktuelle Entwicklungen zur Verfügung. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) informiert und sensibilisiert (präventiv) zu Bedrohungen durch Spionage und Sabotage sowie illegitime Einflussnahme und Wissensabfluss, Terrorismus oder gewaltbereiten Extremismus über seine regelmäßigen Publikationen und anlassbedingten Sicherheitshinweise an einen wachsenden Verteilerkreis deutscher Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen. Darüber hinaus erfolgen lagebezogene ad-hoc- Sensibilisierungen besonders gefährdeter Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. (3) Das BKA arbeitet mit der Wirtschaft in Sicherheitsfragen zusammen. Es informiert und sensibilisiert u. a. mit seinen anlassbedingten Schreiben an die Wirtschaft zur aktuellen Gefährdungsbewertung. (4) Die Bundespolizei berücksichtigt KRITIS-Gefährdungen (insbesondere hinsichtlich der ihr nach Bundespolizeigesetz obliegenden Aufgaben im Bereich der Luft-, See- und Bahnsicherheit) in ihren Lagebewertungen. An 13 deutschen Flughäfen nimmt die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben wahr. Zentral ist hierbei der Schutz vor Gefahren sowohl am Boden als auch aus der Luft. Für den Schutz am Boden wird eine Rechtsverordnung zur Anhebung der Standards für den sog. Perimeterschutz vorbereitet, der das Eindringen unberechtigter Personen erschweren soll. Zur Abwehr von Gefahren aus der Luft erprobt die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt Drohnenabwehrtechnik. Auch eine verstärkte Unterstützung der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr wird geprüft. Vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle misst die Bundesregierung dem Thema Drohnenabwehr insgesamt eine hohe Bedeutung bei. In Nord- und Ostsee bezieht die Bundespolizei stationäre maritime Infrastrukturen in ihre operative Planung ein. Sie überwacht lageangepasst relevante Seefahrzeuge bei der Durchfahrt durch die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im Maritimen Sicherheitszeitrum und in anderen Anrainerstaaten. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung überwacht die Bundespolizei unterschiedliche Bereiche der KRITIS Bahn unter Berücksichtigung der allgemeinen sowie objektbezogenen Gefährdungslage. Die Intensität der Überwachungsmaßnahmen wird dabei anlassbezogen angepasst. Im Rahmen einer seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft stimmen sich die Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG fortlaufend hinsichtlich der Lagebewertung sowie zu treffender Maßnahmen ab. Diese Maßnahmen sind in den letzten Jahren, insbesondere ab dem Jahr 2022, nochmals intensiviert worden. Zudem forscht die Deutsche Bahn AG unter Einbindung der Bundespolizei an Maßnahmen, insbesondere zur frühzeitigen und besseren Erkennung möglicher Angriffe auf ihre Infrastruktur sowie deren Resilienz. Unter Federführung der Deutsche Bahn AG sind das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und das BMI sowie die Bundespolizei hierbei beratend tätig. Auf europäischer Ebene kooperiert die Bundesregierung insbesondere eng mit den Staaten der PENTA-Gruppe (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Frankreich und Deutschland) zu Themen der Krisenvorsorge im Bereich der Elektrizitätsversorgung. In den letzten drei Jahren wurde hier jährlich eine internationale Krisenübung durchgeführt. Auch mit den Übertragungsnetzbetreibern, der Bundesnetzagentur sowie den technischen Energieaufsichten der Länder finden regelmäßige Kommunikationsübungen statt. 12. Welche Kooperations- oder Übungsformate zwischen Bund, Ländern, Betreibern kritischer Infrastrukturen und internationalen Partnern (EU, NATO) wurden seit 2020 zur Abwehr oder Bewältigung von Angriffen auf kritische Infrastrukturen durchgeführt? (1) Der Schutz von KRITIS vor Sabotage und Spionage in Deutschland ist auch Gegenstand der Initiative Wirtschaftsschutz. In der Initiative Wirtschaftsschutz arbeiten Sicherheitsbehörden (BfV, Bundesnachrichtendienst, BKA, BSI) sowie Wirtschaftsverbände (Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V., Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) seit 2016 eng zusammen. Unter der Federführung des BMI entwickeln die Partner der Initiative Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsschutzes und tauschen ihre Informationen zu aktuellen Vorfällen aus. Um der erhöhten Gefährdung von KRITIS-Unternehmen gerecht zu werden, wurde die Initiative Wirtschaftsschutz kürzlich um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erweitert. Mit diesem Schritt möchte die Initiative insgesamt eine stärkere Verzahnung mit dem KRITIS-Sektor herstellen. (2) Eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern von KRITIS, deren Verbänden und zuständigen staatlichen Stellen ist auch die Unabhängige Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS), deren Ziel eine vertrauensvolle Kooperation und der Informationsaustausch zu den Themen Resilienz, physische Sicherheit und Cybersicherheit ist. (3) Im Jahr 2023 fand die neunte Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagementübungen (kurz: LÜKEX) statt. Sie behandelte ein Szenario, bei dem es um einen Cyberangriff auf das Regierungshandeln ging. Für weitergehende Informationen hierzu verweist die Bundesregierung auf die Webseite des BBK, die über den folgenden Link abrufbar ist: www.bbk.bund.de/DE/Theme n/Krisenmanagement/LUEKEX/Historie/LUEKEX-23/luekex-23_node.html (4) Im Rahmen des europäischen Union Civil Protection Mechanism (UCPM / DE: EU-Katastrophenschutzverfahren) werden regelmäßig Ausbildungsveranstaltungen und Übungen sowie Kapazitätsentwicklungs- und Bewältigungsmaßnahmen unter deutscher Beteiligung durchgeführt. Diese haben das Ziel international entsendbare Einheiten und Einsatzkräfte zur Katastrophenbewältigung in einem internationalen Kontext zu befähigen und einen betroffenen Staat bei der Ereignisbewältigung zu entlasten. Um eine strukturierte nationale Beteiligung zu ermöglichen, unterstützt die EU- Kompetenzstelle im BBK als Koordinations- und Kooperationsplattform ein gemeinsames, systematisches und kohärentes Agieren der deutschen Akteure (Bundesländer sowie Bundes- und anerkannte Hilfsorganisationen) in allen wesentlichen Bereichen des UCPM. (5) Im Rahmen der NATO besteht mit dem Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC) ein Reaktionszentrum für zivile Notlagen. Es steht allen Bündnispartnern und Partnerländern zur Verfügung und kann bei der Reaktion auf natürliche Gefahren, von Menschen verursachte Katastrophen und andere Notfälle unterstützen. (6) Im Kontext der geopolitischen Lage und Sabotagevorfällen an der Eisenbahn-Infrastruktur wurden 2022 die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der KRITIS der Bahn durch die Deutsche Bahn AG unter Einbindung der Bundespolizei, des BMI und des BMV bewertet sowie neue Schutzmaßnahmen entwickelt. Die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen ist eine kontinuierliche Aufgabe, an der die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei, das BMI und das BMV im Arbeitskreis „Resilienz im Systemverbund Bahn“ vertrauensvoll miteinander zusammenwirken. (7) Das Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven (MSZ), in welchem Behörden mit Küstenwachaufgaben des Bundes und der Küstenländer zusammenarbeiten, wird im Hinblick auf den Schutz von maritimen Infrastrukturen ertüchtigt. Auf strategischer Ebene bietet das BMV mit dem Arbeitskreis maritime Sicherheit eine umfassende Plattform für Ministerien, Behörden, Länder und Wirtschaft zum Austausch zu maritimen Sicherheitsthemen. Seit Anfang 2025 richtet das BMV zudem den Gesprächskreis maritime Infrastruktursicherheit (GK MarInSi) aus. Dieser stärkt die ressort- und geschäftsbereichsübergreifende Zusammenarbeit, indem gemeinsam konkrete Szenarien zum maritimen Infrastrukturschutz bearbeitet werden. Schließlich führt das BMV im Rahmen der Resilienzstudie maritime Versorgungswege eine ressort- und geschäftsbereichsübergreifende Szenariobesprechung mit dem Schwerpunkt auf maritime Infrastruktursicherheit durch. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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