Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 - Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung (Antwort zu Drs. 21/1823)
Text
Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 - Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung (Antwort zu Drs. 21/1823)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2067
21. Wahlperiode 08.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Zirwes, Hannes Gnauck, Sascha
Lensing und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1823 –
Sabotageakte gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland seit 2020 –
Häufigkeit, Einordnung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. September 2025 kam es im Berliner Südosten (u. a. Johannisthal,
Adlershof, Bohnsdorf, Niederschöneweide, Altglienicke und Grünau) zu einem
großflächigen Stromausfall infolge eines Brandes an zwei
Freileitungsendmasten am Königsheideweg. Der Netzbetreiber Stromnetz Berlin bestätigte
den Brand sowie die laufenden Reparaturarbeiten und berichtete am Abend,
dass von etwa 50 000 betroffenen Kundinnen und Kunden bis 20.15 Uhr
knapp die Hälfte wieder versorgt werden konnte. Hintergrund sei laut Polizei
ein Brandanschlag, ein Bekennerschreiben werde geprüft (www.stromnetz.ber
lin/uber-uns/presse/pressemitteilungen-2025/update-stoerung-treptow-koepen
ick/ und www.stromnetz.berlin/uber-uns/presse/pressemitteilungen-2025/upda
te-stoerung-treptow-koepenick-2/ sowie die Krisenseite: www.stromnetz.berli
n/krisenseite/).
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, bezeichnete den
Stromausfall in einer offiziellen Mitteilung des Landes Berlin als Folge eines
„gefährlichen Anschlags“ auf die Strominfrastruktur und dankte den
Einsatzkräften. Zugleich verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden
(Pressemitteilung [PM] vom 9. September 2025: www.berlin.de/rbmskzl/aktu
elles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1596507.php). Das Bezirksamt
Treptow-Köpenick informierte am 9. September 2025 zusätzlich über den
Ausfall in mehreren Ortsteilen und die betroffenen Verwaltungsgebäude
(www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pres
semitteilung.1596207.php).
Am 10. September 2025 berichtete das Landesportal berlin.de, dass rund
20 000 Haushalte weiterhin ohne Strom waren; Stromnetz Berlin rief zum
Stromsparen auf, um die Wiederversorgung zu stabilisieren (www.berlin.de/ak
tuelles/9890881-958090-noch-20000-haushalte-in-berlin-ohne-stro.html). Die
Berliner Feuerwehr veröffentlichte am 9. September 2025 über das offizielle
Bundeswarnportal eine amtliche Mitteilung zu Beeinträchtigungen der
Erreichbarkeit des Notrufs 112 in Teilbereichen infolge des Stromausfalls
(https://warnung.bund.de/meldungen/mow.DE-BR-B-SE017-20250909-1
7-001). Nach Medienangaben bestätigte die Polizei, dass ein
Bekennerschreiben auf einer linksradikalen Internetseite geprüft werde; die Ermittlungen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
führt der Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin (z. B. dpa-
Meldung/FAZ vom 9. September 2025: www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/
nach-brandanschlag-in-berlin-prueft-polizei-bekennerschrei-
ben-110677605.html; ZEIT/dpa vom 9. September 2025: www.zeit.de/news/
2025-09/09/nach-brandanschlag-in-berlin-prueft-polizei-bekennerschreiben).
Eine abschließende Bewertung der Täterschaft liegt zum Stichtag 10.
September 2025 nicht vor; es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Der Berliner Vorfall reiht sich in bekannte Angriffe auf kritische
Infrastrukturen (KRITIS) der vergangenen Jahre ein, insbesondere auf Energie- und
Verkehrs- bzw. Bahninfrastruktur:
Am 5. März 2024 führte ein Brandanschlag auf einen Hochspannungsmast in
Brandenburg zu einem Stromausfall, der u. a. die Tesla-Gigafactory in
Grünheide betraf; der Generalbundesanwalt (GBA) übernahm wenige Tage später
die Ermittlungen wegen u. a. verfassungsfeindlicher Sabotage und
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Pressemitteilung der Staatskanzlei
Brandenburg vom 5. März 2024: https://brandenburg.de/de/presseamt/detai
l.php?gsid=brandenburg_06.c.833920.de; zur Übernahme durch die
Bundesanwaltschaft vgl. u. a. FAZ vom 8. März 2024 mit GBA-Sprecherin: www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/bundesanwaltschaft-uebernimmt-ermittlungen-zu-t
esla-anschlag-19572956.html).
Am 8. Oktober 2022 waren nach vorsätzlicher Beschädigung von für den
Zugfunk essenziellen Kabeln der Deutschen Bahn an zwei Orten (Berlin-Karow
und Herne) der Bahnverkehr in Norddeutschland für mehrere Stunden gestört;
Bundespolizei und später Bundesanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf
(Reuters vom 8. und 9. Oktober 2022 mit Angaben zu Ermittlungsstand und
Ausschluss eines ausländischen Staates als Urheber nach damaliger Bewertung:
www.reuters.com/world/europe/rail-northern-germany-standstill-due-technica
l-issue-2022-10-08/ und www.reuters.com/world/europe/no-sign-that-
foreignstate-was-behind-german-rail-sabotage-police-2022-10-09/).
Für die bundespolitische Einordnung ist der Regelungsrahmen maßgeblich:
Die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen
(CER) verpflichtet die Mitgliedstaaten u. a. zur Identifikation kritischer
Einrichtungen, zur Durchführung sektorspezifischer Risikoanalysen und zur
Einrichtung von Melde-, Aufsichts- und Unterstützungsmechanismen (Amtsblatt/
EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2557/oj/eng; PDF: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022L2557).
Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2025 in der Bundespressekonferenz
bekräftigt, mit Hochdruck an einem neuen Gesetzentwurf zu einem KRITIS-
Dachgesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie zu arbeiten (www.bundesregie
rung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-30-juli-2025-237
4154). Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist zugleich darauf hin,
dass das parlamentarische Verfahren in der vergangenen Legislatur nicht
abgeschlossen werden konnte und die Umsetzung der CER-Richtlinie weiterhin
ansteht (BMI-Themenseite „Schutz kritischer Infrastrukturen“: www.bmi.bun
d.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/schutz-kritischer-infrastrukturen/schut
z-kritischer-infrastrukturen-node.html).
Als kriminalstatistischer Kontext (ohne Vorfestlegung zur Tätermotivation bei
Einzelfällen) ist auf die Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) 2024 hinzuweisen: Bundeskriminalamt (BKA) und BMI berichten für
2024 84 172 politisch motivierte Straftaten insgesamt (+40,22 Prozent ggü.
2023). Die PMK-Erfassung erfolgt nach dem bundeseinheitlichen KPMD-
PMK-System (KPMD-PMK = Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität; BKA-Fachseite und BMI-Pressemitteilung
vom 20. Mai 2025: www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/P
MKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html; Factsheet-PDF: www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25045_
pmk2024-factsheet.pdf?__blob=publicationFile&v=7; BMI-PM: www.bmi.bu
nd.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/05/pmk2024.html).
1. Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum
Stromausfall im Berliner Südosten am 9. September 2025 vor
(Tatmodus, Schadensbild, betroffene Anlagen, Umfang der
Versorgungsunterbrechung)?
2. Welche Bundesbehörden waren oder sind in die Ermittlungen oder
Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorfall
eingebunden, und mit welchen Aufgaben?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt zu den Fragen 1 und 2 aus Erwägungen des
Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – Stellung. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung muss vorliegend nach sorgfältiger
Abwägung hinter das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige
Interesse des Staatswohls sowie das Interesse der verfassungsrechtlichen
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung
durch die Strafverfolgungsbehörden zurücktreten. Lägen der Bundesregierung
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, wäre eine entsprechende
Auskunft geeignet, etwaige Verfahren offenzulegen und Ermittlungsmaßnahmen zu
erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen: Im Falle einer entsprechenden
Auskunft könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass
eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn eigene Erkenntnisse vorliegen.
Ein Schutz von verdeckten Verfahren wäre dann künftig nicht mehr möglich.
3. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Sabotage gegen Energie- oder
Verkehrsinfrastruktur wurden seit 2020 in Deutschland registriert, und wie
verteilen sich diese Fälle nach Jahr und Bundesland?
4. Wie viele dieser Fälle (vgl. Frage 3) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung als Politisch motivierte Kriminalität eingestuft, und welchen
Phänomenbereichen der PMK wurden sie jeweils zugeordnet?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 3 und 4 in offener Form nicht bzw.
nicht vollständig erfolgen kann.
Die in den Fragen 3 und 4 erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig,
weil sie Informationen enthalten, die in Zusammenhang mit Arbeitsweisen und
Methodik des Bundeskriminalamtes (BKA) und insbesondere dessen
Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Die Antworten auf die Kleine
Anfrage beinhalten zum Teil detaillierte Einzelheiten zu ermittlungstaktischen
Verfahrensweisen und Aufklärungsschwerpunkten. Aus ihrem Bekanntwerden
könnten Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten, Methoden und
den aktuellen Wissensstand gezogen werden.
Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“* eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung
in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Bezogen auf Strafverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
(GBA) kann eine Beantwortung der Fragen überdies wegen des unzumutbaren
Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt,
dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE
147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung
bringen kann. Der Fragegegenstand „Fälle von mutmaßlicher Sabotage gegen
Energie- oder Verkehrsinfrastruktur seit 2020 in Deutschland“ ist kein
Kriterium, das in den Verfahrensregistern des GBA geführt wird. Erforderlich wäre
daher eine händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes. Die zur
Beantwortung der Fragen notwendige Recherche würde die entsprechenden
Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise
beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer
Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre.
Ungeachtet dessen kann mitgeteilt werden, dass der GBA hinsichtlich des in
der Vorbemerkung genannten Brandanschlages vom 5. März 2024 ein
Ermittlungsverfahren führt. Die Tat ist der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) –
links – zugeordnet.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen
Verbindungen solcher Vorfälle in Deutschland mit ausländischen
Nachrichtendiensten oder staatlich gesteuerten Aktivitäten vor?
Die Beantwortung der Frage kann nicht – auch nicht in eingestufter Form –
erfolgen. Zur Begründung wird, soweit die Strafverfolgungszuständigkeit des
GBA betroffen ist, auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 sowie 3 und 4
verwiesen. Zu auf Landesebene geführten Strafverfahren sowie daraus
gewonnenen Erkenntnissen erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der vom
Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Auskünfte.
6. Welche Auswirkungen hatten die dokumentierten Vorfälle seit 2020 auf
die öffentliche Versorgung (Haushalte, Krankenhäuser, Rettungsdienste,
Telekommunikation), und wie viele Personen waren insgesamt
betroffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. In wie vielen Fällen kam es seit 2020 im Zusammenhang mit Angriffen
auf kritische Infrastrukturen zu Verletzten oder Toten, und wenn es zu
Verletzten oder Toten kam, wie viele Personen waren jeweils betroffen?
Durch den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Brandanschlag
vom 5. März 2024 wurden keine Personen verletzt oder getötet. Im Übrigen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den wirtschaftlichen
und betrieblichen Schäden (z. B. Produktionsausfälle,
Wiederherstellungskosten) infolge solcher Vorfälle vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die Gefährdungslage für
Angriffe auf Energie- und Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland?
Die Bundesregierung sieht die Bedrohungslage im Bereich der kritischen
Infrastrukturen (KRITIS) unvermindert als hoch an. Dies betrifft auch die Sektoren
Energie sowie Verkehr und Transport, für die nicht zuletzt aufgrund der
immanenten Vulnerabilität und des potenziell hohen Schadensausmaßes ein
besonderes Gefährdungspotenzial durch Angriffe unterschiedlicher Akteure aus dem
Bereich der PMK festzustellen ist.
Eine Gefährdung der Kritischen Energie- und Verkehrsinfrastrukturen
begründet sich dabei insbesondere aus dem linksextremistischen Spektrum.
Entsprechende Einrichtungen sind immer wieder Ziel von linksextremistisch
motivierten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Besonders betroffen ist seit
Jahren die Deutsche Bahn AG, wobei bei den aktuell erfolgten Angriffen auf
Kabelschächte und Versorgungsleitungen bislang noch keine eindeutige
Täterzuordnung erfolgen konnte. Die Anfang September 2025 verübte Brandstiftung
an Hochspannungsmasten im Umfeld von Berlin zeigt, dass der Energiesektor
nach wie vor im Zielspektrum extremistischer Gruppierungen aus dem Bereich
der PMK -links- steht. Als herausragende Begründungszusammenhänge der
linken Szene sind in diesem Kontext die Themenfelder Antikapitalismus,
Antirepression und Antimilitarismus sowie Klima- und Umweltschutz zu nennen.
Die Qualität der Angriffe ist zuletzt merklich angestiegen. Eine besondere
Gefahr geht in diesem Zusammenhang vom ausgeprägten technischen
Sachverstand einzelner Akteure aus. Dieser erlaubt es ihnen, Angriffe mit hohen
Sachschäden durchzuführen.
Bei der Betrachtung von Angriffen auf KRITIS ist außerdem zu
berücksichtigen, dass Unternehmen vielfach Aufgaben im Rahmen der Grundversorgung
übernehmen und gerade deshalb ein Teil von KRITIS sind. Dies gilt
insbesondere für den Energiesektor, welcher im Zielspektrum linksextremistischer
Gruppierungen steht. Linksextremisten zielen bei ihren Angriffen seltener
direkt auf einen Ausfall von KRITIS ab. Vielmehr wollen sie ausgewählte
Wirtschaftsunternehmen, da sie als tragende Säulen des „ausbeuterischen“ und
„repressiven kapitalistischen Systems“ betrachten, schädigen – beispielsweise
durch eine Unterbrechung der Stromversorgung. Dies zeigte sich auch in der
Anfang September 2025 verübten Brandstiftung an Hochspannungsmasten in
Berlin. Die Täter nehmen dabei – im auf der linksextremistischen Internetseite
de.indymedia veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben sogar explizit als
solche bezeichnete − Kollateralschäden billigend in Kauf. Durch Anschläge auf
KRITIS und Wirtschaftsunternehmen werden Schäden in Millionenhöhe
verursacht, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährdet, Investoren
verunsichert und das Vertrauen in den Investitions- und Wirtschaftsstandort
Deutschland unterminiert.
Spätestens seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine liegen
Erkenntnisse vor, dass Einrichtungen des Energie- und insbesondere des
Verkehrssektors westlicher Staaten und somit auch Deutschlands im Zielspektrum
russischer Nachrichtendienste bzw. pro-russischer Akteure liegen. Dies wird
deutlich durch das insgesamt gesteigerte Aufkommen von potenziellen
Ausspähungs- und Sabotageverdachtsfällen, auch in Bezug auf Computersabotage.
Eine Vielzahl der Verdachtsfälle betreffen dabei die Sektoren Transport und
Verkehr sowie Energie.
Zusammenfassend ergibt sich derzeit eine erhöhte abstrakte Gefährdung für die
Kritischen Energie- und Verkehrsinfrastrukturen, Ziel von Sabotageaktionen zu
werden.
10. Wie ist der Umsetzungsstand der EU-Richtlinie 2022/2557 über die
Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht, und
welche Regelungen zu Mindeststandards, Meldepflichten und
Aufsichtsmechanismen sind vorgesehen?
Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz
kritischer Anlagen beschlossen, dessen Hauptgegenstand in Artikel 1 das
Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-
Dachgesetz) ist. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten KRITIS-
Dachgesetz wird zugleich die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer
Einrichtungen (CER-Richtlinie) umgesetzt.
Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetz sieht staatliche und betreiberseitige
Risikoanalysen und Risikobewertungen sowie sektorübergreifende
Mindestanforderungen vor.
Betreiber von KRITIS werden verpflichtet, Vorfälle zu melden.
Der Gesetzentwurf ist auf der Internetseite des BMI abrufbar.
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020
ergriffen oder eingeleitet, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen
gegenüber Sabotageakten zu erhöhen?
Staat und Wirtschaft arbeiten beim Schutz von KRITIS eng zusammen.
Grundsätzlich sind jedoch zunächst die Betreiber einer solchen Infrastruktur für den
Schutz ihrer jeweiligen Einrichtungen verantwortlich.
Mit den derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwürfen eines
Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der
Resilienz kritischer Anlagen sowie eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung wird die Resilienz von KRITIS
insgesamt nachhaltig gestärkt werden.
Das KRITIS-Dachgesetz wird wesentlich zu einer Steigerung des KRITIS-
Schutzes beitragen, indem auf Grundlage eines „All-Gefahren-Ansatzes“ die
Resilienz der Betreiber gestärkt wird. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen
basieren hierbei auf staatlichen und betreiberseitigen Risikobewertungen.
Ganz allgemein tragen die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze des Bundes
durch ihre Vorsorgemaßnahmen auch in Friedenszeiten zur Erhöhung des
Schutzes von KRITIS bei. Diese Gesetze werden fortlaufend den sich
verändernden Anforderungen angepasst.
Neben allgemeinen Maßnahmen, wie der Erarbeitung von Schutzkonzepten
(Härtung, Video, etc.) und Notfallvorsorge u. a. Notstromversorgung gegen
Stromausfall, Telekommunikation und Cyber, bildet die Detektion und Abwehr
von Drohnen einen Teilaspekt der Resilienz an KRITIS.
Zudem wird die Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene sowie
ressortübergreifend kontinuierlich gestärkt. Dies erfolgt durch den intensiven Austausch in
etablierten Fachgremien sowie durch die Einrichtung gesamtkoordinierender
Arbeitsgruppen, die eine einheitliche Vorgehensweise und den Austausch von
Fachwissen sicherstellen.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung kommt zudem den
Sicherheits- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes beim Schutz von KRITIS
eine zentrale Rolle zu:
(1) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt
seine Rolle als umfassende Aufsichtsbehörde für die Cybersicherheit KRITIS
wahr. Es prüft u. a. die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen bei den
Betreibern und ist Meldestelle bei Cybervorfällen. Auf Ersuchen unterstützt es
die Betreiber bei der Bewältigung von Störungen und stellt relevante
Informationen über aktuelle Entwicklungen zur Verfügung.
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) informiert und sensibilisiert
(präventiv) zu Bedrohungen durch Spionage und Sabotage sowie illegitime
Einflussnahme und Wissensabfluss, Terrorismus oder gewaltbereiten
Extremismus über seine regelmäßigen Publikationen und anlassbedingten
Sicherheitshinweise an einen wachsenden Verteilerkreis deutscher
Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen. Darüber hinaus erfolgen lagebezogene ad-hoc-
Sensibilisierungen besonders gefährdeter Unternehmen und der öffentlichen
Verwaltung.
(3) Das BKA arbeitet mit der Wirtschaft in Sicherheitsfragen zusammen. Es
informiert und sensibilisiert u. a. mit seinen anlassbedingten Schreiben an die
Wirtschaft zur aktuellen Gefährdungsbewertung.
(4) Die Bundespolizei berücksichtigt KRITIS-Gefährdungen (insbesondere
hinsichtlich der ihr nach Bundespolizeigesetz obliegenden Aufgaben im Bereich
der Luft-, See- und Bahnsicherheit) in ihren Lagebewertungen.
An 13 deutschen Flughäfen nimmt die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben
wahr. Zentral ist hierbei der Schutz vor Gefahren sowohl am Boden als auch
aus der Luft. Für den Schutz am Boden wird eine Rechtsverordnung zur
Anhebung der Standards für den sog. Perimeterschutz vorbereitet, der das
Eindringen unberechtigter Personen erschweren soll. Zur Abwehr von Gefahren aus
der Luft erprobt die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt
Drohnenabwehrtechnik. Auch eine verstärkte Unterstützung der Bundeswehr bei der
Drohnenabwehr wird geprüft.
Vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle misst die Bundesregierung dem Thema
Drohnenabwehr insgesamt eine hohe Bedeutung bei.
In Nord- und Ostsee bezieht die Bundespolizei stationäre maritime
Infrastrukturen in ihre operative Planung ein. Sie überwacht lageangepasst relevante
Seefahrzeuge bei der Durchfahrt durch die deutsche ausschließliche
Wirtschaftszone (AWZ) in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im
Maritimen Sicherheitszeitrum und in anderen Anrainerstaaten.
Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung überwacht die
Bundespolizei unterschiedliche Bereiche der KRITIS Bahn unter Berücksichtigung der
allgemeinen sowie objektbezogenen Gefährdungslage. Die Intensität der
Überwachungsmaßnahmen wird dabei anlassbezogen angepasst. Im Rahmen einer
seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft stimmen sich die
Bundespolizei und die Deutsche Bahn AG fortlaufend hinsichtlich der
Lagebewertung sowie zu treffender Maßnahmen ab. Diese Maßnahmen sind in den letzten
Jahren, insbesondere ab dem Jahr 2022, nochmals intensiviert worden. Zudem
forscht die Deutsche Bahn AG unter Einbindung der Bundespolizei an
Maßnahmen, insbesondere zur frühzeitigen und besseren Erkennung möglicher
Angriffe auf ihre Infrastruktur sowie deren Resilienz. Unter Federführung der
Deutsche Bahn AG sind das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und das
BMI sowie die Bundespolizei hierbei beratend tätig.
Auf europäischer Ebene kooperiert die Bundesregierung insbesondere eng mit
den Staaten der PENTA-Gruppe (Belgien, Niederlande, Luxemburg,
Österreich, Frankreich und Deutschland) zu Themen der Krisenvorsorge im Bereich
der Elektrizitätsversorgung. In den letzten drei Jahren wurde hier jährlich eine
internationale Krisenübung durchgeführt. Auch mit den
Übertragungsnetzbetreibern, der Bundesnetzagentur sowie den technischen Energieaufsichten der
Länder finden regelmäßige Kommunikationsübungen statt.
12. Welche Kooperations- oder Übungsformate zwischen Bund, Ländern,
Betreibern kritischer Infrastrukturen und internationalen Partnern (EU,
NATO) wurden seit 2020 zur Abwehr oder Bewältigung von Angriffen
auf kritische Infrastrukturen durchgeführt?
(1) Der Schutz von KRITIS vor Sabotage und Spionage in Deutschland ist auch
Gegenstand der Initiative Wirtschaftsschutz. In der Initiative Wirtschaftsschutz
arbeiten Sicherheitsbehörden (BfV, Bundesnachrichtendienst, BKA, BSI) sowie
Wirtschaftsverbände (Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V.,
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Deutsche Industrie- und Handelskammer,
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.) seit 2016 eng zusammen. Unter der
Federführung des BMI entwickeln die Partner der Initiative Maßnahmen zur
Stärkung des Wirtschaftsschutzes und tauschen ihre Informationen zu aktuellen
Vorfällen aus. Um der erhöhten Gefährdung von KRITIS-Unternehmen gerecht
zu werden, wurde die Initiative Wirtschaftsschutz kürzlich um das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erweitert. Mit diesem
Schritt möchte die Initiative insgesamt eine stärkere Verzahnung mit dem
KRITIS-Sektor herstellen.
(2) Eine öffentlich-private Kooperation zwischen Betreibern von KRITIS,
deren Verbänden und zuständigen staatlichen Stellen ist auch die Unabhängige
Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS), deren Ziel eine vertrauensvolle
Kooperation und der Informationsaustausch zu den Themen Resilienz, physische
Sicherheit und Cybersicherheit ist.
(3) Im Jahr 2023 fand die neunte Länder- und Ressortübergreifenden
Krisenmanagementübungen (kurz: LÜKEX) statt. Sie behandelte ein Szenario, bei
dem es um einen Cyberangriff auf das Regierungshandeln ging. Für
weitergehende Informationen hierzu verweist die Bundesregierung auf die Webseite des
BBK, die über den folgenden Link abrufbar ist: www.bbk.bund.de/DE/Theme
n/Krisenmanagement/LUEKEX/Historie/LUEKEX-23/luekex-23_node.html
(4) Im Rahmen des europäischen Union Civil Protection Mechanism (UCPM /
DE: EU-Katastrophenschutzverfahren) werden regelmäßig
Ausbildungsveranstaltungen und Übungen sowie Kapazitätsentwicklungs- und
Bewältigungsmaßnahmen unter deutscher Beteiligung durchgeführt. Diese haben das Ziel
international entsendbare Einheiten und Einsatzkräfte zur
Katastrophenbewältigung in einem internationalen Kontext zu befähigen und einen betroffenen
Staat bei der Ereignisbewältigung zu entlasten.
Um eine strukturierte nationale Beteiligung zu ermöglichen, unterstützt die EU-
Kompetenzstelle im BBK als Koordinations- und Kooperationsplattform ein
gemeinsames, systematisches und kohärentes Agieren der deutschen Akteure
(Bundesländer sowie Bundes- und anerkannte Hilfsorganisationen) in allen
wesentlichen Bereichen des UCPM.
(5) Im Rahmen der NATO besteht mit dem Euro-Atlantic Disaster Response
Coordination Centre (EADRCC) ein Reaktionszentrum für zivile Notlagen. Es
steht allen Bündnispartnern und Partnerländern zur Verfügung und kann bei der
Reaktion auf natürliche Gefahren, von Menschen verursachte Katastrophen und
andere Notfälle unterstützen.
(6) Im Kontext der geopolitischen Lage und Sabotagevorfällen an der
Eisenbahn-Infrastruktur wurden 2022 die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der
KRITIS der Bahn durch die Deutsche Bahn AG unter Einbindung der
Bundespolizei, des BMI und des BMV bewertet sowie neue Schutzmaßnahmen
entwickelt. Die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen ist eine kontinuierliche
Aufgabe, an der die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei, das BMI und das
BMV im Arbeitskreis „Resilienz im Systemverbund Bahn“ vertrauensvoll
miteinander zusammenwirken.
(7) Das Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven (MSZ), in welchem
Behörden mit Küstenwachaufgaben des Bundes und der Küstenländer
zusammenarbeiten, wird im Hinblick auf den Schutz von maritimen Infrastrukturen
ertüchtigt. Auf strategischer Ebene bietet das BMV mit dem Arbeitskreis
maritime Sicherheit eine umfassende Plattform für Ministerien, Behörden, Länder
und Wirtschaft zum Austausch zu maritimen Sicherheitsthemen. Seit Anfang
2025 richtet das BMV zudem den Gesprächskreis maritime
Infrastruktursicherheit (GK MarInSi) aus. Dieser stärkt die ressort- und
geschäftsbereichsübergreifende Zusammenarbeit, indem gemeinsam konkrete
Szenarien zum maritimen Infrastrukturschutz bearbeitet werden. Schließlich
führt das BMV im Rahmen der Resilienzstudie maritime Versorgungswege eine
ressort- und geschäftsbereichsübergreifende Szenariobesprechung mit dem
Schwerpunkt auf maritime Infrastruktursicherheit durch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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