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Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/70)

dip / drucksache 01.07.2025 · WP 21 · 21/732 · Antwort · Original ↗

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Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/70) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/732 21. Wahlperiode 01.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Marcel Bauer, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/70 – Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China vor mehr als 50 Jahren, am 11. Oktober 1972, entwickeln sich die bilateralen Beziehungen. Heute umfassen sie zahlreiche politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Lebensbereiche beider Gesellschaften. Die Fragestellenden stimmen daher Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zu, der in einem Telegramm zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen an Xi Jinping, Präsident der Volksrepublik China, schrieb: „Unsere Beziehungen haben zu mehr Wohlstand in unseren beiden Ländern und einer Vielzahl von persönlichen Kontakten zwischen unseren beiden Völkern beigetragen“ (www.bundespraesident.de/Sh aredDocs/Berichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2022/10/221011-Telegramm- China.html). Am 13. Juli 2023 verabschiedete die Bundesregierung ihre China-Strategie (www.auswaertiges-amt.de/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd 58/china-strategie-data.pdf). Diese Kleine Anfrage an die noch geschäftsführende Bundesregierung dient dazu, den Stand der Umsetzung sowie Sinn und Zweck der China-Strategie zu analysieren. Dazu fokussiert sich diese Kleine Anfrage auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit China beim Klimaschutz und bei der Transformation der Industrie. Die Fragestellenden plädieren für eine starke Betonung des partnerschaftlichen Verhältnisses zu China. Gleichwohl sicherheitspolitische Risiken bestehen, argumentieren die Fragestellenden, dass eine Hervorkehrung systemischer Differenz zu China, wie dies nach Ansicht der Fragestellenden von der Bundesregierung vorgenommen wurde, einer partnerschaftlichen Kooperation hinderlich ist, um globale Herausforderungen zusammen mit China zu lösen. Diese Kleine Anfrage soll eine Vorarbeit für eine aus Sicht der Fragestellenden unumgängliche Überarbeitung der China-Strategie durch die nächste Regierung leisten. Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 7. Dezember 2021 kündigte eine umfassende China-Strategie bereits an. Darin schrieben die angehenden Regierungsparteien der damaligen Koalition von einem Dreiklang aus Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität, der fortan Deutschlands außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitische Beziehungen zu China prägen sollte (S. 124, www.spd.de/fileadmin/Dok Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. umente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Dieser „Dreiklang“ geht auf das Dokument der EU-Kommission, „EU-China – Strategischen Perspektiven“ zurück, das am 12. März 2019 veröffentlicht wurde. China sei, so schreibt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, neben Partner und Wettbewerber in zunehmenden Maßen auch ein „Systemrivale, der alternative Governance-Modelle propagiere“ (S. 1, eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52019JC0005). Die Rahmung der Beziehungen zu China als sicherheitspolitische Herausforderung wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Vertiefung der NATO-EU- Beziehungen ebenfalls die „systemischen Herausforderungen“ adressieren solle, die China an die Euro-Atlantische Sicherheitsarchitektur stelle (vgl. § 43, NATO Strategic Concept, Madrid, 29. Juni 2022). Aus Perspektive der Fragestellenden ist die sicherheitspolitische Rahmung der bilateralen Beziehungen zu China, die durch den Begriff der Systemrivalität geschieht, aus mehreren Gründen abzulehnen. Das Prinzip der Systemrivalität steht aus Sicht der Fragestellenden im Widerspruch zu einer partnerschaftlichen bilateralen Kooperation, die auf Augenhöhe stattfindet. Durch die sicherheitspolitische Rahmung der Bundesrepublik Deutschland- Volksrepublik China-Beziehungen läuft Deutschland aus Sicht der Fragestellenden vielmehr Gefahr, China als Partner bei der Lösung der vielen internationalen Konflikte und Herausforderungen (russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, Israel-Palästina-Konflikt, Dekarbonisierung, Klimawandel, Pandemien, Handelskonflikte) vor den Kopf zu stoßen. Eine bilaterale Kooperation auf Augenhöhe ermöglicht aus Sicht der Fragestellenden dennoch, das Gegenüber zu kritisieren und auf die Einhaltung internationaler Normen zu bestehen. Nach Auffassung der Fragestellenden steht es außer Frage, dass die Staats- und Parteiführung der Volksrepublik China für erwiesene Menschenrechtsverletzungen, die in China stattfinden, zu kritisieren ist. Ebenfalls ist es in einer partnerschaftlichen bilateralen Beziehung möglich, stets sensible Themen wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit anzusprechen. Allen voran muss China die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren. Das betrifft das Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (1948), das Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949), das Übereinkommen (Nr. 187) über die Förderung des Arbeitsschutzes (2006) sowie das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit (1930). Die Bundesregierung macht sich aus Sicht der Fragestellenden jedoch selbst unglaubwürdig, wenn sie einerseits China für Menschenrechtsverletzungen kritisiert, andererseits keine ausreichenden Schritte unternimmt, Menschenrechte im Ausland proaktiv zu schützen. Wiederholt haben sich Regierungsmitglieder dahin gehend geäußert, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus „Entbürokratisierungsgründen“ rückabwickeln zu wollen. Laut Presseartikeln (vgl. „Geht’s noch?“, Frankfurter Rundschau vom 5. November 2024; „Das gelieferte Lieferkettengesetz“, nd vom 23. Oktober 2024) hatte Bundeskanzler Olaf Scholz beim Arbeitgebertag erklärt: „Das kommt weg. Dieses Jahr noch.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck verkündete, er wolle die „Kettensäge anwerfen und das ganze Ding wegbolzen“. Die Bundesregierung betont also einerseits mit einem eigenen Unterkapitel zur „Wahrung der Menschenrechte“ (China- Strategie, S. 24) sich in China für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen zu wollen, sie will aber andererseits die deutschen Großunternehmen, die nicht nur in China verantwortlich sein könnten für ebendiese Menschenrechtsverletzungen, gänzlich aus der Pflicht entlassen. Die Fragestellenden unterstützen das Anliegen eines angemessenen De- Risking der Lieferketten im Bereich der kritischen Infrastrukturen, Rohstoffe, Pharmazeutika, Halbleitertechnologie, grünen Zukunftstechnologien oder beim Investmentscreening, wie es als zentrales Ziel der China-Strategie der Bundesregierung formuliert ist. Da allerdings unsere Lieferketten mit unserem Handelspartner China auf komplexe Weise verwoben sind, ist nach Ansicht der Fragestellenden gerade eine Hervorkehrung systemischer Differenzen abträglich für einen einvernehmlichen Austausch mit einem handlungsstarken Partner wie China. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie De-Risking umsetzen will, aber nach vorläufiger Bewertung der Fragestellenden muss konstatiert werden, dass bislang ein „De-Risking nur an der Oberfläche“ (vgl. IW- Kurzbericht [IW = Institut der deutschen Wirtschaft Köln] Nr. 20, 26. Februar 2025, www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-problematische-befunde-im-d etail.html) stattfindet. Insofern soll auch diese Kleine Anfrage Erkenntnisse der Bundesregierung zum Stand der Dinge beim De-Risking liefern. Abgesehen vom Aspekt der Systemrivalität sind aus Sicht der Fragestellenden diejenigen Punkte in der China-Strategie (ab S. 27) zu begrüßen, die darauf abzielen, die Kooperation zwischen China und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Klimaschutz und der Transformation der Industrie zukünftig zu intensivieren. Aus Sicht der Fragestellenden ist der Bundesregierung zuzustimmen, wenn sie zur Kenntnis nimmt und honoriert, dass China in diesem Bereich Immenses geleistet hat, etwa im Hinblick auf die gestiegenen Erzeugungsleistungen von Strom aus erneuerbaren Energien sowie den Aufbau von Produktionsmitteln zur Herstellung von Photovoltaik, Windkraftanlagen, Batteriespeichern und E-Mobilität. Die dadurch erwirkten Technologiesprünge bringen die Energie- und Mobilitätswende weltweit voran. Aus Sicht der Fragestellenden ist es jedoch zu kritisieren, dass der Ausbau der bilateralen Beziehungen speziell in diesem wichtigen und zentralen Bereich und nach Kenntnisstand der Fragestellenden keine deutlichen Fortschritte erzielt hat. Insofern soll diese Kleine Anfrage auch Erkenntnisse dahin gehend liefern, in welchem Umfang die bilaterale Kooperation im Bereich des internationalen Klimaschutzes und der Dekarbonisierung der Industrie ausgebaut wurde. Ebenso muss die geschäftsführende Regierung nach Auffassung der Fragestellenden eine Bilanz ziehen, ob eine sicherheitspolitische Rahmung des bilateralen Verhältnisses zu China und eine Etikettierung der Volksrepublik als Systemrivalen zuträglich ist für die Entwicklung eines belastbaren partnerschaftlichen Verhältnisses zu China. Abschließend kritisieren wir als Fragestellende, dass zu keinem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung der China-Strategie Initiativen durch die Bundesregierung unternommen wurden, um den Stand der Umsetzung der China- Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages zu evaluieren, obwohl diese Evaluierung ausdrückliche Absicht und als Teil der China- Strategie vorgesehen ist (S. 60). Bereits ein Jahr nach Veröffentlichung der China- Strategie wurde die Schriftliche Frage, ob die Bundesregierung die Umsetzung der China-Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages plane, damit verneint, dass sich die Bundesregierung noch in der Umsetzung befinde (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 20/12418). Entgegen dem ausdrücklichen Ansinnen der ehemaligen Bundesregierung, die China- Strategie mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, mit Stakeholdern und der interessierten Öffentlichkeit zu evaluieren, wurde dies in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nach Kenntnisstand der Fragestellenden nicht durchgeführt. Um einen Evaluierungsprozess der China-Strategie einzuleiten und um auf eine Überarbeitung durch die neue Bundesregierung und die sie tragenden Parteien hinzuwirken, fragen wir die Bundesregierung: V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vorige Bundesregierung hatte zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/14941 als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU detailliert über den Stand der Umsetzung der China-Strategie Bericht erstattet. Die jetzige Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einseitige Abhängigkeiten abzubauen und eine Politik des De-Riskings zu verfolgen, um die Resilienz Deutschlands zu stärken. Die China-Strategie dient weiter als handlungsleitender Bezugsrahmen, es geht jetzt primär um die Umsetzung der dort formulierten Vorhaben des De-Riskings. Die Bundesregierung strebt außerdem an, in der komplexen Beziehung zu China die Werte und Interessen Deutschlands besser zu verwirklichen. Basierend auf der China-Politik der Europäischen Union verfolgt die China-Politik der Bundesregierung den sogenannten Dreiklang von China als Partner, Wettbewerber und systemischem Rivalen. Dies ermöglicht es, bei globalen Herausforderungen mit realistischem Blick Zusammenarbeit anzubieten, aber gleichzeitig die immer stärker in den Vordergrund tretenden Elemente systemischer Rivalität zu thematisieren. Die zunehmenden sicherheitspolitischen Herausforderungen, die von Chinas internationalem Verhalten ausgehen, betreffen Deutschlands und Europas Sicherheit. Das gilt zuvorderst für Chinas anhaltende Unterstützung für Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine wie auch für die Herausforderungen für die Sicherheit in Ostasien durch die fortgesetzte Eskalation gegenüber Taiwan und im Südchinesischen Meer. Es gilt aber auch für Deutschlands innere Sicherheit, zum Beispiel mit Blick auf aktuell laufende Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu chinesischer Spionage in Deutschland. Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, sich jeglichen analogen und digitalen Spionage- und Sabotageaktivitäten chinesischer Nachrichtendienste sowie staatlich gesteuerter Gruppierungen in und gegen Deutschland entschieden entgegenzustellen. Die weitere Ausrichtung und Akzentuierung der deutschen China-Politik, basierend auf den weiter gültigen Analysen der China-Strategie von 2023, nimmt die Bundesregierung vor, auch im Lichte konkreter Entscheidungen und Handlungen der chinesischen Seite. Die Bundesregierung setzt sich verstärkt für die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein, besonders in den Bereichen De- Risking, Diversifizierung und Stärkung der eigenen Resilienz. Über eine Evaluierung der China-Strategie und die weitere Umsetzung der dort niedergelegten Ziele wird die Bundesregierung entscheiden. Angesichts der Bedeutung der Beziehungen zu China strebt die Bundesregierung weiter einen engen Austausch mit dem Deutschen Bundestag an. Auf die Antwort zu den Fragen 54 und 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 wird verwiesen.  1. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China- Strategie (S. 60) schreibt, regelmäßig über Fortschritte zur Umsetzung der China-Strategie zu berichten und die Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und anderer wesentlicher Stakeholder evaluieren zu wollen, allerdings nach Information der Fragestellenden der Deutsche Bundestag oder betreffende Fachausschüsse bisher nicht in eine Evaluation einbezogen wurden, welche wesentlichen Stakeholder wurden identifiziert und, wenn derartige Gespräche stattgefunden haben, welche Themen und Ergebnisse hat diese Evaluierung gebracht?  2. Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und seiner betreffenden Fachausschüsse die China-Strategie evaluieren? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 54 und 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 wird verwiesen.  3. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit auserkoren hat und dazu den neuen hochrangigen Klima- und Transformationsdialog eingeführt hat, um konkret und ergebnisorientiert zur Beschleunigung der grünen Transformation zusammenzuarbeiten (China-Strategie, S. 27), welche Fortschritte in der bilateralen Zusammenarbeit wurden im Kampf gegen den Klimawandel erreicht? a) Wann fanden während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die Zusammenarbeit bei der grünen Transformation konkret beschleunigt? Die Fragen 3 und 3a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der im Juni 2023 eingerichtete Deutsch-Chinesischen Klima- und Transformationsdialog enthält acht Handlungsfelder der Zusammenarbeit und baut weitestgehend auf bestehenden Kooperationsformaten auf, wie der Deutsch- Chinesischen Klima- und Umwelt-Arbeitsgruppe oder der Deutsch-Chinesischen Energiepartnerschaft. Im April 2024 wurde von der Bundesministerin a. D. Lemke und dem NDRC- Vorsitzendem Zheng ein Aktionsplan für einen neuen Dialog zur Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs unterzeichnet. Die erste Sitzung im Rahmen des neuen Dialogs fand am 24. Mai 2024 in Berlin statt. Anlässlich der ersten Plenarsitzung des Klima- und Transformationsdialogs am 17. Juni 2024 wurden drei neue Kooperationsprojekte bzw. -formate im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs gestartet: 1. Eine Pilotkooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der NDRC zielt darauf ab, die Dekarbonisierung des Energiesektors auf subnationaler Ebene zu beschleunigen. Die chinesischen Provinzen Jiangsu mit dem deutschen Partnerbundesland Baden- Württemberg sowie Sichuan mit dem deutschen Partnerbundesland Nordrhein- Westfalen werden in die Kooperation einbezogen. 2. Im Rahmen einer Demonstrationsmaßnahme zu Energieeffizienz in der Industrie von BMWE und NDRC sollen in zwei Pilot-Zementwerken und einem Pilot-Industriepark in China gemeinsam ausgewählte Maßnahmen zur Energieeffizienz und Emissionsreduktion erprobt werden. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sollen regulatorische Rahmenbedingungen verbessert werden. 3. Vom BMWE und vom chinesischen Industrieministerium MIIT wurde eine neue Arbeitsgruppe zu industrieller Dekarbonisierung eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe ist der Austausch zu Rahmenbedingungen der industriellen Dekarbonisierung, insbesondere zu Standards, zum Beispiel für grünen Stahl. Neben den hochrangigen Treffen im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs fanden in der 20. Legislaturperiode weitere Treffen auf Fachebene im Rahmen der oben genannten bestehenden deutsch-chinesischen Kooperationsformate statt. b) Wurden entsprechende Projektmittel in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (BMZ-Mittel; BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und Forschungskooperationen (BMBF-Mittel; BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung) aufgestockt oder gar Projekte neu aufgelegt? Im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs wurden keine Projekte aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aufgestockt oder neu aufgelegt.  4. In welchem Umfang und auf welche Weise wird die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in China in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)? a) Aus welchem Grund werden die Projekte jeweils gefördert? Die Fragen 4 und 4a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erhält als bundeseigenes Unternehmen keine Förderung der Bundesregierung, sondern wird durch die Bundesregierung über projektgebundene Mittel beauftragt. In China werden aktuell folgende auf China ausgerichtete Projekte der jeweils angegebenen Ressorts der Bundesregierung durch die GIZ GmbH umgesetzt: • Deutsch-Chinesisches Zentrum für nachhaltige Entwicklung (BMZ) o Ziel: Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit in Drittstaaten trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 bei. • Regionaler Fonds für Dreieckskooperation mit Indien und China (BMZ) o Ziel: Dreieckskooperationen mit den Süd-Süd-Gebern Indien und China zur Begünstigung von Entwicklungsländern tragen weltweit zu nachhaltiger Entwicklung bei. • Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation (BMZ) o Ziel: Deutsche und europäische Rechtslösungen werden mit China erörtert und finden so Eingang in Reformen in China und tragen zum Schutz globaler öffentlicher Güter bei. • Chinesisch-deutsche Kooperation zum Klimawandel – NDRC-Umsetzung (BMWE) o Ziel: China setzt seine nationalen Klimaziele schneller um und legt damit die Grundlage, um seine Klimaambitionen zu steigern. • Chinesisch-deutsche Kooperation zu Klimawandel – Klimapartnerschaft (AA) o Ziel: China ist insbesondere durch fachlichen Austausch in der Gestaltung und Umsetzung einer wirksamen Klimapolitik gestärkt und kann seine nationalen Klimaziele für 2030 früher erreichen. • Deutsch-Chinesische Umweltpartnerschaft (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)) o Ziel: Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur sowie zur gesteigerten Ressourceneffizienz werden in China besser geplant und umgesetzt. • Unterstützung von Chinas Klimazielen durch eine ambitionierte grüne und kohlenstoffarme Energiewende (BMWE) o Ziel: China setzt eine ehrgeizige grüne und kohlenstoffarme Energiewende zur beschleunigten Erreichung der Klimaziele um, insbesondere auf subnationaler Ebene. • Deutsch-chinesische Kooperation zu Emissionshandelssystemen, Kohlenstoffmarktmechanismen und zur Nicht-CO2-Treibhausgas-Minderung (BMWE) o Ziel: Das nationale Emissionshandelssystem Chinas ist gestärkt und wirksame Maßnahmen zur Kontrolle und Reduzierung von Nicht-CO2- Treibhausgas-Emissionen sind entwickelt. • Deutsch-chinesische Zusammenarbeit zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs (BMWE) o Ziel: Die beschleunigte Dekarbonisierung des chinesischen Verkehrssektors leistet einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaziele. • Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (BMWE) o Ziel: Die Qualitätsinfrastrukturen sind international besser harmonisiert und technische Handelshemmnisse für den grenzüberschreitenden Warenaustausch sind abgebaut. Das verbessert die Sicherheit gehandelter Produkte und stärkt den Verbraucherschutz. • Deutsch-Chinesische Energiepartnerschaft (BMWE) o Ziel: Deutschland und seine Partnerländer treiben die Energiewende gemeinschaftlich voran und verbessern die Energieversorgung. • Beratung zur Transformation im Mobilitätssektor in Asien und Deutschland (Bundesministerium für Verkehr (BMV)) o Ziel: Der fachliche und politische Dialog zu klimafreundlichem Verkehr zwischen Deutschland und China ist vertieft. Ein themen- und anlassbezogener Austausch mit weiteren asiatischen Ländern wie Japan und Korea, der sich mit einem ganzheitlichen Wandel von Verkehrssystemen befasst, ist angestoßen. b) In welcher Form wurden die GIZ-Projekte nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst? Sämtliche Projekte der Bundesregierung, die durch die GIZ in China umgesetzt werden, stehen im Einklang mit der China-Strategie.  5. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung im Bereich der Außenhandelsförderung die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) für den Unterhalt des Netzes aus Auslandshandelskammern (AHK) bezuschusst ebenso wie die Agentur GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) für die Förderung des bilateralen Investments, in den Genuss welcher Förderung, in welcher Höhe und in welchen Projekten sind sowohl die AHK Greater China als auch die GTAI in China während der 20. Legislaturperiode gekommen? a) Welcher Anteil an der Gesamtförderung des Außenhandels, des Investment- und Standortmarketing über das globale Netz der AHK und GTAI entfällt auf China, und wie hat sich dieser Anteil während der 20. Legislatur entwickelt? Die Fragen 5 und 5a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Als erster Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland bietet das AHK-Netz eine breite Palette unternehmensspezifischer Dienstleistungen an. Diese reichen von verlässlichen Markt- und Brancheninformationen über Office-Lösungen bis zur Unterstützung von Unternehmen bei der Markterschließung, Geschäftsanbahnung, Geschäftspartner- sowie Fachkräftevermittlung. Im Fokus der Bundeszuwendung an das AHK-Netz steht die Unterstützung der Geschäftsmöglichkeiten kleinerer und mittlerer Unternehmen. Diese erhalten unter anderem eine kostenlose Erstberatung. Das AHK-Netz unterstützt des Weiteren Unternehmen des Gastlandes, die Geschäftsmöglichkeiten mit und in Deutschland suchen. Die Bundeszuwendungen an das gesamte AHK-Netz können der nachstehenden Auflistung entnommen werden. Jahr Betrag (in Mio. Euro) davon an AHK Greater China (in Mio. Euro) Prozentanteil 2021 49,98 1,68 3,36 2022 53,66 2,00 3,72 2023 55,66 2,18 3,91 2024 58,34 2,56 4,41 Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Mit 58 Auslandsstandorten weltweit und ihrem umfassenden, kundenorientierten Angebot an Wirtschafts- und Branchendaten zu ausländischen Märkten sowie Informationen zu Ausschreibungen, zu Investitions- und Entwicklungsvorhaben sowie zu Recht und Zoll unterstützt die GTAI deutsche und ausländische Unternehmen bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeiten. Darüber hinaus wirbt die GTAI im Ausland für die Standortvorteile Deutschlands und fördert die Internationalisierung der Wirtschaft von Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die Bundeszuwendung an die GTAI kann der nachstehenden Auflistung entnommen werden. Jahr Betrag (in Mio. Euro) davon an Standorte in China (Peking und Shanghai) in Mio. Euro) Prozentanteil 2021 53,87 1,17 2,17 2022 56,24 1,18 2,10 2023 56,61 1,04 1,84 2024 59,04 0,97 1,64 b) Inwiefern hat sich die Außenwirtschafts- und bilaterale Investitionsförderung seit der Veröffentlichung der China-Strategie an die neue strategische Schwerpunktsetzung angepasst? c) Fand diese neue Schwerpunktsetzung etwa in den Bereichen De- Risking oder Klima und Transformation statt, und wenn ja, in welcher Form? d) Wenn eine neue Schwerpunktsetzung stattgefunden hat, evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Vollzug einer neuen Schwerpunktsetzung, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen? Die Fragen 5b bis 5d werden zusammen beantwortet. Die stärkere Diversifizierung der Handels- und Lieferbeziehungen Deutschlands und die Reduzierung von Abhängigkeiten in kritischen Bereichen (De- Risking) sind zentrale Ziele der China-Politik der Bundesregierung. Wichtige Beiträge zur Diversifizierung bestehen in einer regelgebundenen multilateralen Wirtschaftsordnung, einer ambitionierten EU-Freihandelsagenda, der Stärkung des EU-Binnenmarktes und der Erschließung neuer Rohstoffquellen. Um die Unternehmen in ihren Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen, passt die Bundesregierung bewährte Instrumente der Außenwirtschaftsförderung wie die Investitions- und Exportkreditgarantien, das Auslandsmesseprogramm, das Markterschließungsprogramm, die Exportinitiativen und das Programm „Partnering in Business with Germany“ kontinuierlich an und richtet sie noch stärker als bislang auf neue Absatz- und Beschaffungsmärkte aus. Das gilt auch für das Netz der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen sowie die GTAI als zentrale institutionelle Säulen der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Bei den Investitionsgarantien wurde eine Diversifizierungsstrategie entwickelt. Sie sieht eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen für Staaten wie China vor, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist. Gleichzeitig beinhaltet die Diversifizierungsstrategie vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in einer Reihe von ausgewählten Diversifizierungszielen. Im Ergebnis der Neuausrichtung der Außenwirtschaftsförderung ist China zudem kein Programmland des Markterschließungsprogramms, der Exportinitiative Energie und des Programms „Partnering in Business with Germany“ mehr. Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms wurden Messebeteiligungen in China zurückgefahren und bestimmte Branchen nicht mehr aufgenommen. Die Ausrichtung der deutschen Außenwirtschaftsförderung wird mit Blick auf geopolitische und länderspezifische Entwicklungen einer kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung unterzogen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das kumulierte Deckungsvolumen für die im Chinageschäft gewährten Investitionsgarantien? Bei den Investitionsgarantien beträgt das derzeit für China bestehende Deckungsvolumen 9,7 Mrd. Euro (Höchsthaftung, Stand 29. April 2025).  7. In welchem Umfang und auf welche Weise werden einzelne Geschäfte oder Projekte im Rahmen der Investitionsgarantien im Chinageschäft in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)? a) Aus welchem Grund werden sie jeweils gefördert? b) Welches Unternehmen hat jeweils die Garantien erhalten? c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das Deckungsvolumen für die einzelnen Geschäfte oder Projekte? Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet. In der 20. Wahlperiode (26. Oktober 2021 bis 25. März 2025) wurden 26 Investitionsgarantien für Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China ausgestellt. Das Volumen dieser Garantien beläuft sich auf insgesamt 1 Mrd. Euro. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, wie sich die Zahl und das Volumen der für China neu ausgereichten Garantien in den Jahren 2021 bis 2025 verändert haben (Gesamtjahre 2021 bis 2024; 2025: vom 1. Januar 2025 bis zum 29. April 2025). Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Spalte der Tabelle das gesamte Jahr 2021 umfasst und nicht die Wahlperiode ab 26. Oktober 2021. Dies erklärt die Diskrepanz zu den vorgenannten Werten. 2021 2022 2023 2024 2025 Anzahl der ausgereichten Garantien 12 9 8 9 0 Volumen der ausgereichten Garantien in Mio. Euro (Höchstbetrag) 1.952,0 745,9 71,0 105,6 0,0 Die Bundesregierung ist im Zusammenhang mit der Vergabe von Investitionsgarantien zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der antragstellenden Unternehmen verpflichtet. Deswegen ist es der Bundesregierung nicht möglich, Angaben zu den Garantienehmern oder zum Volumen einzelner Investitionsgarantien zu machen. Aus diesen Angaben könnte darauf geschlossen werden, zu welchen Investitionsprojekten Investitionsgarantien bestehen und zu welchen nicht. Die einzelnen Direktinvestitionen, für die die Bundesregierung Investitionsgarantien ausgestellt hat, wurden über das Garantieinstrument gefördert, da sie jeweils für förderungswürdig und die Garantievergaben für risikomäßig vertretbar befunden wurden.  8. In welcher Form wurde die Vergabepolitik von Investitionsgarantien im Chinageschäft nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst? Im Kontext der Erarbeitung der China-Strategie hat die Bundesregierung die Deckungspraxis für die Investitionsgarantien neu justiert. Diese Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele, nämlich Diversifizierung, verbessertes Risikomanagement sowie eine vertiefte Prüfung der Förderungswürdigkeit. Am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine Veränderung ihrer Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes kommuniziert. Ebenfalls am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine Absicherungsgrenze von maximal 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und Zielstaat eingeführt (sogenannter Deckungsplafond), wobei die Werte verbundener Unternehmen zusammengerechnet werden (Konzernbetrachtung). Ausnahmen sind nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen möglich, sofern ein besonderes strategisches Interesse Deutschlands vorliegt. Der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die Investitionsgarantien (IMA DIA) hat zudem im Jahr 2022 damit begonnen, antragstellende Unternehmen bei Klärungsbedarf zur Förderungswürdigkeit zu einem direkten Austausch einzuladen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU der auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.  9. In Anbetracht der Tatsache, dass China massiv Produktionskapazitäten in Zukunftstechnologien aufgebaut hat und nun verstärkt auch Elektrofahrzeuge, Batteriezellen, Solarmodule, Windkraftanlagen exportiert, betrachtet die Bundesregierung die Förderung dieser Produktionskapazitäten als eine Förderung des Aufbaus von Überkapazitäten, und wenn ja, bitte für die jeweilige Zukunftstechnologie begründen? Die Entstehung und der weitere Aufbau von Überkapazitäten in diversen Industriesektoren in China ist auch Folge der chinesischen Industriepolitik, die sich auch marktverzerrender Maßnahmen bedient. Erforderliche substanzielle Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen zur Minderung der Problematik durch die chinesische Führung, insbesondere im Bereich der Staatsunternehmen, stehen weiterhin aus und werden von der Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnern regelmäßig eingefordert. 10. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China- Strategie (S. 27) feststellt, dass China ein starker Wettbewerber Europas bei grünen Technologien ist, weltweite Markt- und Technologieführerschaft anstrebt und bereits heute einseitige Abhängigkeiten in kritischen Bereichen etwa in der Photovoltaik entstanden sind, wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktanteile chinesischer Produzenten im deutschen Markt bei Solarmodulen und Wechselrichtern, und wie haben sich die Marktanteile in den vergangen fünf Jahren verändert? Die Herkunft der Solarmodule und Wechselrichter, die in Deutschland verbaut werden, wird nicht statistisch erfasst. 11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Diversifizierung von Bezugsquellen bei Solarmodulen und Wechselrichtern voranzutreiben und Abhängigkeiten gegenüber Importen aus China zu verringern? 12. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellenden in einem Entschließungsantrag am 24. April 2024 zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Bundestagsdrucksache 20/11182) ein Maßnahmenpaket gefordert haben, das den Erhalt und den Ausbau der kompletten Fertigungskette für Solarmodule durch heimische Unternehmen gewährleisten und, um dies zu erreichen, ein entsprechendes Anreizprogramm sicherstellen soll, dass mindestens 20 Prozent der in Deutschland installierten Solarmodule aus europäischer bzw. deutscher Fertigung stammen, wie steht die Bundesregierung zu einem sogenannten Resilienzbonus, der durch eine Umlagefinanzierung die höherpreisigen europäischen Komponenten auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher verteilen könnte und der eine konkrete Umsetzung des De-Riskings darstellen würde? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die europäische Verordnung über die Netto-Null-Industrie (Net-Zero Industry Act, NZIA) ist Ende Juni 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung setzt das Ziel, den jährlichen Bedarf an Netto-Null-Technologien der EU bis 2030 zu 40 Prozent selbst decken zu können. Dafür sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in Europa ausgebaut werden. Eine Maßnahme des NZIA ist unter anderem die Durchführung von Resilienzauktionen. Das Verfahren der Auktionen wird mit Verabschiedung eines europäischen Durchführungsrechtsakts konkretisiert. 13. In Anbetracht der Meldung vom Oktober 2024, dass Windräder aus chinesischer Produktion in einem Offshore-Windpark in der Nordsee aufgebaut werden (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraede r-china-100.html) und laut dem Investor das entscheidende Kriterium für den Zuschlag an die chinesische Firma Ming Yang die Leistungsfähigkeit der Turbine sowie die Lieferbarkeit war, für wie wettbewerbsfähig gegenüber der chinesischen Konkurrenz schätzt die Bundesregierung die deutsche und europäische Produktion von Windkraftanlagen ein, und wieso wird die Branche nicht in der China-Strategie explizit genannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die deutsche und europäische Windindustrie innovativ und in hohem Maße leistungsfähig. Die Bundesregierung misst der weiteren Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeiten in Deutschland als wirksamstes Mittel im Wettbewerb mit China große Bedeutung zu; dies umfasst auch die Stärkung europäischer Innovationskraft und Produktionskapazitäten bei Umwelttechnologien. Flankierend setzt sich die Bundesregierung für handelspolitische Instrumente zur Adressierung von Wettbewerbsverzerrungen ein. In der globalen Marktlage der Windanlagenindustrie sind nicht die Bedingungen eines internationalen Level-Playing-Field gegeben. Das bestätigen verschiedene Analysen, unter anderem die OECD (2025) in ihrem Bericht „Government Support in the Solar and Wind Value Chains“ (doi.org/10.1787/d8288 1fd-en), der chinesische Subventionen für Produzenten von Windturbinen analysiert und vor einer ähnlichen Entwicklung in der Windindustrie wie bei der Photovoltaik-Industrie warnt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 45 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 14. In Anbetracht der Tatsache, dass die Erhebung der vorläufigen EU- E-Auto-Einfuhrzölle gegen Autoproduzenten in China auf einer konzernspezifischen Rechnung basiert, in der die EU-Kommission errechnet haben will, dass die chinesische Regierung die E-Auto-Produktion in dem Maße fördert, das zum Aufbau von Überkapazitäten führt, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass sich öffentliche Investitionen und Subventionen in eine Industrie- und Forschungslandschaft nicht genau berechnen lassen? Die den Ausgleichszöllen der EU auf E-Autos aus China zugrunde liegende Verordnung (EU) 2016/1037 sieht konkrete transparente Methoden für die Berechnung der Höhe der anfechtbaren Subvention vor. Die für die Untersuchung zuständige EU-Kommission hat diese Regelungen bei der Bestimmung der Ausgleichszölle angewandt. 15. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und chinesische Hersteller insbesondere in diesem Marktsegment einen klaren Preisvorteil haben, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass EU-Importzölle insbesondere dahin gehend Auswirkungen haben werden, dass sich die Umstellung auf batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa verzögern wird? Die Umstellung auf batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig – Preise und Modelle können solche Faktoren sein. Schon heute lassen sich sehr unterschiedliche Marktanteile je nach Antriebsart in den EU-Mitgliedstaaten feststellen. 16. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und dies nach Ansicht der Fragestellenden auf eine fehlgeleitete Modellpolitik der deutschen Hersteller zurückzuführen ist, welche Anstrengungen oder Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um in den Austausch mit der deutschen Automobilindustrie zu treten und die Einführung von preisgünstigen, batteriebetriebenen Kleinmotor- und Nutzfahrzeugen in die Modellpalette deutscher Hersteller zu fördern? Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus marktwirtschaftlichen Anreizen und regulatorischer Flankierung, um einen zügigen Hochlauf der Elektromobilität auch im Kleinwagen-Segment zu unterstützen. Die konkrete Modellpolitik bleibt dabei in der Verantwortung der Hersteller. Die europäische und deutsche Automobilindustrie hat bereits neue, preisgünstigere Modelle von Elektrofahrzeugen für den europäischen Markt angekündigt bzw. bietet diese aktuell schon auf dem Markt an. Der europäische Automobilmarkt steht grundsätzlich allen internationalen Autoherstellern offen. Die Bundesregierung steht mit der Automobilindustrie im Austausch – sowohl mit deutschen als auch internationalen Unternehmen. 17. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr Votum von Enthaltung auf Ablehnung der E-Auto-Strafzölle gegen China geändert hat, bei der entscheidenden Abstimmung Anfang Oktober 2024 gegen die Zölle votierte, es aber eigentlich Usus ist, dass sich die Regierung enthält, wenn es innerhalb der Bundesministerien unterschiedliche Einschätzungen zu einem Sachverhalt gibt (www.tagesschau.de/ausland/asie n/autozoelle-china-e-autos-100.html), wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Rat der Europäischen Union? Die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über Anti-Subventionszölle im entsprechenden Komitologieausschuss ist vertraulich. Die Haltung der Bundesregierung ist in den Gremien der Europäischen Union gemäß § 74 Absatz 6 GGO stets einheitlich darzustellen. Die Bundesregierung sieht eine erfolgreiche europapolitische Koordinierung – auch im Bereich der China-Politik – als kontinuierliche Aufgabe und wird dieses Ziel aktiv verfolgen. 18. In Anbetracht der Tatsache, dass trotz der nun eingesetzten Strafzölle die EU-Kommission betont, weiter mit der chinesischen Regierung verhandeln zu wollen, wie entwickeln sich die Gespräche aktuell, in welcher Form bringt sich die Bundesregierung dabei ein, und welche konkreten Alternativen, etwa Mindestpreise oder Importkontingente, mit der chinesischen Seite werden verhandelt? Für die Verhandlungen mit der chinesischen Regierung ist die EU-Kommission zuständig. Sie finden in vertraulichem Rahmen statt. Die EU-Mitgliedstaaten werden in unregelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert. Verhandelt werden alle Optionen, die auf Basis der entsprechenden EU-Verordnung und des zugrundeliegenden WTO-Rechts möglich sind. Dies unterstützt die Bundesregierung. 19. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China- Strategie feststellt, dass im Falle Chinas Abhängigkeiten in zahlreichen Bereichen bestehen, und es diese zu analysieren und zu monitoren gilt, wie haben sich diese Abhängigkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den angesprochenen Bereichen „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden, bei Lithiumbatterien und Photovoltaik sowie (veterinär-)pharmazeutischen Wirkstoffen (inkl. Antibiotika)“ (China-Strategie, S. 35) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach der jeweiligen Abhängigkeit, Importquote China sowie Jahr aufschlüsseln)? Die Bundesregierung analysiert Bereiche kritischer Abhängigkeit von chinesischen Produkten und steht zu diesen mit Unternehmen in Kontakt, um diese Abhängigkeiten im Rahmen von Diversifizierung und De-Risking zu beobachten und abzubauen. Für die Importquoten aus China bei verschiedenen Metallen und Seltenen Erden der letzten fünf Jahre wird auf folgende Tabelle verwiesen (Quelle BGR, Rohstoffagentur DERA). Importanteile aus China bei „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden“ HS-Code Beschreibung 2020 2021 2022 2023 2024 25049000 Grafit, natürlich (ausgenommen in Pulverform oder in Flocken) 89,9 % 27,9 % 66,2 % 74,5 % 95,1 % 28499010 Borcarbid, auch chemisch uneinheitlich 74,5 % 88,9 % 84,9 % 90,9 % 94,7 % Importanteile aus China bei „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden“ HS-Code Beschreibung 2020 2021 2022 2023 2024 28053010 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, untereinander gemischt oder miteinander legiert 93,5 % 93,5 % 99,1 % 95,9 % 84,6 % 81041100 Magnesium in Rohform mit einem Magnesiumgehalt von >= 99,8 ght 80,2 % 71,7 % 77,3 % 79,0 % 84,5 % 81019400 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen („Stäbe“) 24,4 % 60,0 % 65,2 % 71,4 % 77,5 % 28256000 Germaniumoxide und Zirconiumoxid 55,1 % 47,5 % 54,6 % 49,2 % 60,6 % 81110011 Mangan in Rohform; Pulver aus Mangan 54,0 % 50,3 % 50,4 % 44,3 % 53,3 % 81129289 Gallium in Rohform; Pulver aus Gallium 58,5 % 50,0 % 52,9 % 29,2 % 43,6 % 81129281 Indium in Rohform; Pulver aus Indium 36,8 % 87,5 % 73,3 % 40,0 % 41,9 % Der Importanteil Deutschlands für Lithium-Ionen-Batterien aus China für die letzten fünf Jahre stellt sich wie folgt dar (Quelle: Eurostat): 2020 24 Prozent 2021 25 Prozent 2022 34 Prozent 2023 33 Prozent 2024 41 Prozent. Der Handel mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren (im Folgenden Lithium-Ionen- Batterien (LIB)) wird über den HS-Code 85076000 erfasst. Unter diesem HS- Code werden alle Arten von LIB erfasst, zum Beispiel für Elektrofahrzeuge, für Laptops oder auch für Elektrowerkzeuge. Zur Entwicklung über die letzten fünf Jahre im Bereich Photovoltaik liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Die im Bereich der Arzneimittel- und Wirkstoffproduktion entstandene globale Marktkonzentration wird auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene angegangen. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurden gesetzliche Vorgaben verankert, die einer Marktkonzentration auf weltweit wenige Herstellungsstätten entgegenwirken und eine Diversifizierung der Lieferketten begünstigen sollen. Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel können im Fall einer Marktverengung gelockert werden. Antibiotika und weitere versorgungskritische Wirkstoffe mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum müssen bei vergaberechtlichen Ausschreibungen von Rabattverträgen der Krankenkassen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Anbietervielfalt soll so erhöht werden. Auf EU-Ebene wird derzeit die pharmazeutische Gesetzgebung reformiert. Vorgesehen sind dabei auch Regelungen zur Bekämpfung von Lieferengpässen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Zudem hat die Kommission im März 2025 ergänzend einen Vorschlag für einen Critical Medicines Act vorgelegt. 20. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China- Strategie ankündigt, dass sie die Wirtschaft, u. a. im Rahmen ihrer Rohstoffpolitik, bei der Erschließung diversifizierter, nachhaltiger Bezugsquellen unterstützen wird, welche konkreten Maßnahmen in diesem Bereich wurden seit der Verabschiedung der China-Strategie umgesetzt? Die Europäische Diversifizierung der Rohstoffversorgung wird vor allem durch den europäischen Critical Raw Material Act (CRMA) unterstützt. Hierzu laufen die Arbeiten zur nationalen Umsetzung. Zur Förderung von Projekten zu Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling in Form von Bundesbeteiligungen über die KfW wurde bereits ein nationaler Rohstofffonds aufgesetzt. Zudem enthält die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) Ziele und Maßnahmen, um die Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen. Außerdem wurden 2024 neue Rohstoffkooperationen mit Brasilien und Usbekistan sowie eine Lithium-Partnerschaft mit Chile geschlossen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 21. Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Klumpenrisiken im China- Geschäft gab es in einem früheren Entwurf der China-Strategie der Bundesregierung Gedankenspiele (vgl. Harter Kurs gegen China, Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2022), Berichtspflichten für deutsche Unternehmen im China-Geschäft vorzuschreiben, um eine besondere Abhängigkeit zu melden und geeignete Maßnahmen des De-Riskings zu treffen, die Bundesregierung setzte in der verabschiedeten China-Strategie allerdings auf Freiwilligkeit, wie steht die Bundesregierung heute zu dieser Freiwilligkeit, in Anbetracht der Tatsache, dass nach Meldungen von Wirtschaftsforschungsinstituten das De-Risking lediglich oberflächlich angegangen wird (vgl. IW-Kurzbericht Nr. 20, 26. Februar 2025)? Die Bundesregierung erwartet, dass Firmen – nicht zuletzt mit Blick auf kritische Abhängigkeiten und Klumpenrisiken – geopolitische Entwicklungen berücksichtigen und entsprechende Risikovorsorge betreiben. Die Bundesregierung ist bestrebt, dies vor allem durch eine auf marktwirtschaftlichen Instrumenten beruhenden Anreizstruktur zu unterstützen, um Diversifizierung zu erleichtern und den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 22. Die Bundesregierung schreibt in der China-Strategie (S. 37), dass sie sich mit gegenüber China besonders exponierten Unternehmen vertraulich über deren chinabezogene Risikoanalysen austauschen wird, um Klumpenrisiken frühzeitig zu erkennen, finden diese vertraulichen Austausche bereits statt, welche konkreten Maßnahmen resultieren daraus, und mit welchen Unternehmen steht die Bundesregierung darüber im Austausch? Die Bundesregierung führt mit einer Auswahl an in China stark engagierter Unternehmen regelmäßig vertrauliche Gespräche zu chinaspezifischen Risiken und lässt die gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung ihrer China-Politik einfließen. 23. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland größter nichtregionaler Anteilseigner der Asian Infrastructure and Investment Bank (AIIB) mit Sitz in Peking ist (www.aiib.org/en/about-aiib/governan ce/members-of-bank/index.html), trägt nach Meinung der Fragestellenden die Bundesregierung Mitverantwortung für eine Bank, deren Eigenkapital sich auch aus deutschen Steuergeldern speist, wie bewertet die Bundesregierung das Nichtvorhandensein einer Klimastrategie der Bank, und wie hat sie sich als Miteigentümerin in den vergangenen Jahren für ein Divestment der Bank, heraus aus der Finanzierung von fossilen Geschäftsmodellen, eingesetzt? Die Bundesregierung engagiert sich auf Basis des vom Bundestag 2015 indossierten AIIB-Beitrittsgesetzes aktiv in den verschiedenen Komitees und Exekutivdirektoriums-Sitzungen der Bank und koordiniert sich hierbei eng mit den weiteren EU-Mitgliedsländern. Dabei fordert sie internationale Standards, auch im Umwelt- und Klimabereich, aktiv ein und verlangt vom AIIB-Management deren Umsetzung, etwa in Form einer entsprechenden Ausrichtung der Geschäftstätigkeit. Hierbei konnten in den letzten Jahren deutliche Erfolge in Form von Ergebnissen erzielt werden. Im Rahmen ihrer Jahrestagung am 25. September 2023 hat die Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) ihren Climate Action Plan (CAP) vorgestellt, der als strategischer Leitfaden für ihre Klimapolitik im Zeitraum 2024 bis 2030 dient und bestehende Selbstverpflichtungen und Ziele der Bank systematisch zusammenführt. Das erklärte und von den AIIB-Anteilseignern indossierte Klimafinanzierungsziel der AIIB besteht darin, bis 2025 mindestens 50 Prozent ihrer jährlichen Finanzierungszusagen für Klimaprojekte bereitzustellen. Dieses Ziel wurde bereits 2022 mit einem Anteil von 56 Prozent und 2023 mit 60 Prozent erneut deutlich übertroffen. Seit dem 1. Juli 2023 sind zudem alle neuen Investitionen der AIIB mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang gebracht. Im Rahmen ihrer multilateralen Zusammenarbeit übernahm die AIIB die Koordination der Veröffentlichung des gemeinsamen Klimafinanzierungsberichts der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) und spielte eine zentrale Rolle bei der Erreichung des Rekordwerts von 125 Mrd. US-Dollar an globaler Klimafinanzierung durch MDBs im Jahr 2023, das heißt 25 Prozent Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Bundesregierung engagiert sich aktiv in den verschiedenen Komitees und Exekutivdirektoriums-Sitzungen der AIIB. Dabei setzt sie sich insbesondere für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Klimastrategie der Bank ein. Dies umfasst Maßnahmen wie ein kontinuierliches Projekt-Monitoring sowie gezielte Einflussnahme auf die politische Ausrichtung der Bank, etwa im Hinblick auf den aktiven Ausschluss der Förderung bestimmter fossiler Energieträger (Kohle, Öl und Gas) in der aktualisierten Energie-Sektor-Strategie von 2022. 24. In Anbetracht der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag besagt, dass die Bundesregierung bis 2045 Regulierungen einführen will, wonach öffentliche Geldanlagen klimaneutral gestaltet sein sollen, inwiefern deckt die Chinastrategie die Notwendigkeit an privaten und öffentlichen Divestment ab? 25. In Anbetracht der Tatsache, dass Kohlekraftwerkskapazitätserweiterungen entstehen und auch deutsche private Geldinstitute, wie die Deutsche Bank und die Allianz, Geld für die neuen Kohlekraftwerkskapazitäten bereitstellen (www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/China%2 0Strategie%20Kommentar.pdf), inwiefern wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass auch deutsche private Finanzinstitute aus der chinesischen Kohle aussteigen und Klimapolitik in deren Investitionspolitik verankert wird? Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bisherige europäische und nationale Maßnahmen unter anderem auf die Erhöhung der Transparenz im Bereich der Investitionstätigkeit europäischer und deutscher Unternehmen und die Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien abgezielt haben. Die Investitionsentscheidungen privater Unternehmen obliegen allein diesen und die Bundesregierung wirkt auf derartige Entscheidungen nicht ein. 26. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass eine Ratifikation des 2020 ausverhandelten EU-China- Investitionsabkommens im Rat der Europäischen Union aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht stattfinden kann, ein Umstand, der durch die Fragestellenden zu begrüßen ist, welche sind diese Gründe im Einzelnen, und bleibt die Bundesregierung weiterhin bei ihrer Einschätzung aus der China-Strategie (S. 17)? 27. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislatur des Deutschen Bundestages konkrete Schritte unternommen, um auf eine Ratifizierung hinzuarbeiten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum hat sie konkrete Schritte unterlassen? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Zuständigkeit für das EU-China-Investitionsabkommen liegt bei der Europäischen Kommission. Die Einschätzung der Bundesregierung zum EU-China- Investitionsabkommen wird ggf. im Lichte von Entwicklungen in China und damit verbundener wachsender geopolitischer Herausforderungen gebildet. Insofern ist während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages keine Befassung mit dem Abkommen erfolgt. 28. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China- Strategie schreibt, dass kritische Komponenten gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bereits geprüft werden und dass dies im Telekommunikationsbereich für öffentliche 5G-Mobilfunknetze bereits umgesetzt ist, und die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in diesem Zusammenhang beteuert hat, bei Ausschreibungen für öffentliche 5G-Mobilfunknetze in Kernbereichen auf Huawei-Komponenten verzichten zu wollen, die Fragestellenden jedoch der Meinung sind, dass dies den schnellen Ausbau behindern wird und ein pauschales Verbot von Huawei nicht gerechtfertigt ist, welche konkreten Hinweise liegen etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei Huawei-Komponenten vor, die einen pauschalen Ausschluss von Huawei aus Sicherheitsgründen rechtfertigen? § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) enthält keine Rechtsgrundlage für einen „pauschalen Ausschluss“ eines Einsatzes von Huawei-Komponenten. Das Bundesministerium des Innern (BMI) kann unter anderem gemäß § 9b Absatz 4 BSIG den weiteren Einsatz einer kritischen Komponente gegenüber dem Betreiber der Kritischen Infrastruktur im Einvernehmen mit den in § 10 Absatz 1 BSIG aufgeführten jeweils betroffenen Ressorts sowie dem Auswärtigen Amt untersagen oder Anordnungen erlassen, wenn der weitere Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt, insbesondere, wenn der Hersteller der kritischen Komponente nicht vertrauenswürdig ist. § 9b BSIG ist dabei hersteller- und länderneutral ausgestaltet. Bei den Prüfverfahren handelt es sich zudem um individuelle Verwaltungsverfahren, in denen das BMI auch den etwaigen Einsatz einer verfahrensgegenständlichen kritischen Komponente stets individuell zu prüfen hat. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass § 9b BSIG auch keine Rechtsgrundlage für vergaberechtliche Ausschreibungen darstellt. Wie in der anlässlich des Abschlusses öffentlich-rechtlicher Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica veröffentlichten Pressemitteilung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/ 5g.html) des BMI mitgeteilt, sind die vorbezeichneten Mobilfunknetzbetreiber jeweils gemäß den mit der Bundesregierung individuell abgeschlossenen Verträgen verpflichtet, in den von ihnen betriebenen 5G-Kernnetzen ab spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE einzusetzen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14532 sowie die Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 29. In Anbetracht der Tatsache, dass moderne Fahrzeuge mit Kameras, Mikrofonen und Sensoren ausgestattet sind und unablässig Daten der Umgebung und Insassen sammeln, was ebenso für Fabrikate aus China gilt und die USA die Importautos aus China als potenzielle Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft und eine Untersuchung angeordnet haben (DER SPIEGEL, 29. September 2024, USA planen Verbot für moderne Autos aus China), wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Hersteller an die europäischen Vorgaben zum Datenschutz halten? 30. In Anbetracht der in der Frage 29 geschilderten Problematik, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit aus China oder aus Nicht-EU-Staaten importierten Autos und den dort verbauten datenverarbeitenden Komponenten beschäftigt und einer Risikoanalyse unterzogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen? Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden obliegt. Der Bundesregierung ist bewusst, dass von vernetzten Fahrzeugen und darin verbauten Fahrzeugkomponenten potentielle Risiken für die Cybersicherheit und den Datenschutz ausgehen; das gilt auch für Fahrzeuge aus China oder aus Nicht-EU-Staaten. Die Bundesregierung arbeitet behördenübergreifend stetig daran, auch unter Einbeziehung von externen Akteuren, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen. Insbesondere werden derzeit im Rahmen eines aktuell laufenden BSI-Projektes zur Sicherheit von fahrzeuggenerierten Daten fünf Fahrzeugmodelle, darunter drei Fahrzeuge von Nicht-EU-Herstellern, untersucht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl auf Bundestagsdrucksache 20/12677 verwiesen. 31. In Anbetracht der bereits in Frage 10 zitierten Meldung des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen aus chinesischer Produktion, in der die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE) mit Bedenken zur Cybersicherheit zitiert wird, wobei sie das Szenario schildert, dass China beispielsweise „unsere gesamte Energieversorgung lahm[zu]legen [ könnte], indem es die chinesischen Anlagen einfach abriegelt und vom Netz nimmt“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-chin a-100.html), für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung ein derartiges Szenario, wenn doch die Kontrolle, die Steuerung und der Service der Turbinen vollständig hierzulande abgewickelt werden, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit einem derartigen Risiko beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bundesamt gekommen? Die Bundesregierung schätzt die allgemeine Cyberbedrohungslage, auch aufgrund der Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), als hoch ein. Sie setzt daher auf Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit. Offshore-Windparks und die Netzanbindungssysteme sind grundsätzlich als Kritische Infrastruktur eingestuft. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Betreiber von Energieversorgungsnetzen und kritischen Energieanlagen, Cybersicherheitsanforderungen für einen sicheren Netz- und Anlagenbetrieb einzuhalten (§ 11 Absatz 1a und 1b EnWG). Die Bundesnetzagentur bestimmt diese Anforderungen in den IT-Sicherheitskatalogen im Benehmen mit dem BSI. Die Cybersicherheitsanforderungen werden kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Darüber hinaus hängt der sichere Betrieb von Kritischen Infrastrukturen wie Offshore-Windparks im Wesentlichen von bestimmten kritischen Komponenten ab. Die unverzügliche Minderung von Risiken, die auf deren Hersteller zurückgehen – zum Beispiel durch eine Untersagung des Einsatzes von kritischen Komponenten nach § 9b BSIG – spielt eine besondere Rolle beim Schutz und bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Entsprechend arbeitet die Bundesnetzagentur zurzeit im Einvernehmen mit dem BSI an der Festlegung von den kritischen Komponenten für Energieversorgungsnetze und Energieanlagen nach § 11 Absatz 1g EnWG. 32. In Anbetracht einer Meldung des Deutschlandfunks vom 28. April 2024 (www.deutschlandfunk.de/forschungsministerin-stark-watzinger-hochsc hulen-muessen-zusammenarbeit-mit-china-ueberpruefen-100.html), die verlautbarte, dass die Bundesanwaltschaft jüngst drei deutsche Staatsbürger wegen des Verdachts der Agententätigkeit verhaften ließ und ihnen vorgeworfen werde, Informationen über Rüstungstechnologie beschafft zu haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben, hat sich der Verdacht jeweils erhärtet, wie ist der Prozessstatus derzeit, und befinden sich die Verdächtigen immer noch in Untersuchungshaft? Gegen die fragegegenständlichen Personen hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) unter anderem wegen des Vorwurfs der geheimdienstlichen Agententätigkeit am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben. Auf die dazu erfolgte Pressemitteilung des GBA vom 9. Januar 2025 wird – auch in Bezug auf die Haftsituation der drei Angeklagten und die ihnen in der Anklageschrift zur Last gelegten Tatvorwürfe – Bezug genommen (www.generalbundesanwalt.de/Shar edDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-09-01-2025.html?n n=478184). Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten wird, nachdem das Hauptverfahren durch den Staatsschutzsenat Anfang April 2025 eröffnet wurde, ab Mai 2025 stattfinden. 33. In Anbetracht der Tatsache, dass Markus Frenzel in seinem 2024 bei C. H. Beck erschienenen Buch „China Leaks: Pekings geheimes Netzwerk in Deutschland“ schreibt, dass Bundeswehroffiziere darin geschult würden, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie Termine am oder in unmittelbarer Nähe des chinesischen Generalkonsulats in Hamburg wahrzunehmen hätten, worin den Bundeswehrangehörigen eine bestimmte Route am chinesischen Konsulat vorbei empfohlen würde und ihnen geraten werde, an welcher Stelle sie ihre Mobiltelefone aus- und wo sie sie wieder einschalten sollten, weil „deutsche Sicherheitsexperten“ (S. 339) herausgefunden hätten, dass Chinesen an speziellen Punkten in der Lage seien, sich mit elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen zu verbinden und dabei würde es offenbar ausreichen, wenn die Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication (NFC) eingeschaltet wären, inwiefern haben solche Schulungen mit angesprochenen Inhalten stattgefunden, könnten derartige Erkenntnisse durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt werden, oder hat sich das BSIG zu der Problematik des Anzapfens von Mobiltelefonen über Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication bereits in einer Risikoanalyse beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das BSIG gekommen? Zu Schulungen von Bundeswehroffizieren im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bundeswehrangehörige werden anlassbezogen, unter anderem vor Dienstreisen nach China oder bilateralen deutsch-chinesischen Gesprächen und Veranstaltungen im Inland, von fachlich zuständigen Stellen zu Maßnahmen des Geheimschutzes individuell sensibilisiert und beraten. Inwiefern beliebige mobile Endgeräte mit beliebigen Versionen der Kommunikationsstandards Bluetooth und NFC eine nicht näher definierte Verbindung zum Nachteil der jeweiligen Benutzer aufbauen können, ist aus rein systematischen Gründen nicht beantwortbar. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt für die sichere dienstliche Kommunikation der Bundeswehr mobile Lösungen zur Verfügung, deren Eignung jeweils mit Bezug auf ein bestimmtes Schutzziel, beispielsweise die Verwendbarkeit für die Verarbeitung von Verschlusssachen „Nur für den Dienstgebrauch“, nachgewiesen wurde. Betriebliche Vorgaben für die Nutzung dieser speziellen dienstlichen Geräte sind dabei Teil des Gesamtkonzepts, sie lassen sich aber nicht auf beliebige sonstige Geräte und Einsatzszenarien übertragen. 34. In Anbetracht von Rechercheergebnissen von „Die Zeit“ und der „Süddeutschen Zeitung“ (Die Zeit, 20. März 2025, Die Wahrheit von Wuhan), in denen der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem schon länger vorliegenden Bericht mit 80- bis 95-prozentiger Sicherheit zu dem Schluss kommt, dass ein Laborunfall (Laborhypothese) wahrscheinlicher ist als ein natürlicher Ursprung des COVID-19-Virus, wie steht die Bundesregierung zu der im Presseartikel zitierten Forderung von Prof. Dr. Isabella Eckerle, Spezialistin für neuartige Viruserkrankungen an der Uniklinik Genf, die BND-Daten zumindest ausgewählten Wissenschaftlern zur Begutachtung zu geben, am besten über einen unabhängigen Akteur wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), und wenn die Bundesregierung dieser Forderung nicht nachgehen will, wie begründet sie die komplette Verschlusssache? Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Würde der Bundesnachrichtendienst (BND) Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen, die Erkenntnislage und die Projekte der Behörde möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und die Erkenntnislage des BND schließen könnten. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen des BND gezogen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu verstehen. 35. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass der Bedarf an Menschen mit China-Expertise wächst (vgl. China-Strategie, S. 61), warum streicht die Bundesregierung dann Mittel beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in China, etwa beim Lektorenprogramm? 36. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei China- bezogenen Projekten des DAAD im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie? Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Lektorenprogramm wird aus Mitteln der institutionellen Förderung des AA finanziert. Über die Lektoratsstandorte verständigt sich der DAAD mit dem AA auf Basis verfügbarer Mittel und fachlicher Kriterien. Auch in weiteren Programmen des DAAD, wie dem BMFTR-finanzierten Programm „Sprache und Praxis in China“, in denen die Heranbildung von fachlichen China-Expertinnen und -Experten auch abseits der Sinologie explizites Programmziel ist, wurden keine Streichungen der Finanzmittel vorgenommen. Im Jahr 2023 förderte der DAAD 14 Lektorate und drei Langzeitdozenturen in China. Der akademische Austausch wurde 2023 mittels Förderung von insgesamt 1 636 Personen zwischen China und Deutschland bzw. zwischen Deutschland und China durch den DAAD unterstützt. 2024 förderte der DAAD 17 Lektorate und drei Langzeitdozenturen in China. Der akademische Austausch wurde 2024 mittels Förderung von insgesamt 2 686 Personen zwischen China und Deutschland bzw. zwischen Deutschland und China durch den DAAD unterstützt. Die Förderung transnationaler Bildungsprojekte durch den DAAD erfolgte im Rahmen der vereinbarten Projektlaufzeiten (beispielhaft seien genannt: Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg (CDHK), Chinesisch-Deutsche Hochschule für angewandte Wissenschaften (CDHAW), Zentrum für Deutschlandstudien Peking Universität (ZDS)). Für die inhaltlichen Schwerpunkte des DAAD in der Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern wird auf die DAAD- Publikation „Die akademische Zusammenarbeit mit China realistisch gestalten“ hingewiesen (www.daad.de/de/der-daad/kommunikation-publikationen/presse/ pressemitteilungen/2024/die-wissenschaftskooperation-mit-china-realistisch-ge stalten/). In der Beratungsarbeit des DAAD zeigt sich, dass viele Hochschulen in den vergangenen Jahren verstärkt Ratschläge für Kooperationen mit China suchen, um diese im Hinblick auf Forschungssicherheit, Transparenz, Datenschutzbestimmungen und Zugang/Verwendung von Daten und Forschungsergebnisse reziprok und transparent gestalten zu können. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 37. Nach Kenntnis der Fragestellenden soll die Bundesregierung Kürzungen bei einem Managerprogramm speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Chinakompetenz vorgenommen haben, gibt es ein solches Programm, wer sind die Projektpartner in diesem Programm, und haben im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie Kürzungen stattgefunden? Das Managerprogramm (MP) mit China ist planmäßig im Sommer 2023 ausgelaufen, Kürzungen hatte es zuvor nicht gegeben. Seit dem 25. Oktober 2023 heißt das Programm „Partnering in Business with Germany“ mit 18 Partnerländern. Die Bundesregierung bemüht sich zurzeit, sechs neue Partnerländer zu gewinnen, nämlich Brasilien, Indonesien, Kenia, Kolumbien, Malaysia und Marokko. 38. Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ (www.internation ales-buero.de/de/regio_china_ausbau_der_china_kompetenz_in_der_wis senschaft.php), anhand der das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Zeitraum von 2023 bis 2026 elf Projekte an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördert, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Fördermaßnahme bislang, und wie plant sie, die Projekte und Begleitvorhaben zu evaluieren? Die Bundesregierung bewertet die Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der internationalen Handlungsfähigkeit deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Kontext der China-Kompetenz. Bereits bei der Konzeption der Förderrichtlinie wurde ein umfassendes Evaluationskonzept entwickelt, um eine systematische Erfolgskontrolle sicherzustellen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bewertung der Zielerreichung, insbesondere im Hinblick auf den nachhaltigen Ausbau von China-spezifischem Wissen und Kompetenzen an den geförderten Institutionen. 39. Welche anderen Programme verfolgt oder fördert die Bundesregierung mit dem Ziel der Förderung von China-Expertise (e. g. DAAD-Projekt Sprache und Praxis in China)? Neben der Fördermaßnahme „Regio-China“ sind zwei weitere Förderrichtlinien veröffentlicht worden, die darauf abzielen, China-Expertise in Deutschland gezielt auszubauen: • Richtlinie „Moderne Chinaforschung II“: Mit dieser Förderrichtlinie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16. Mai 2024, unterstützt die Bundesregierung Forschungsprojekte, die sich mit aktuellen politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Volksrepublik China befassen, die eine hohe Relevanz für Deutschland und Europa aufweisen. Ziel ist es, das aktuelle Wissen über relevante Entwicklungen in und aus China zu erweitern und dieses Wissen in die Gestaltung und Bewertung kooperationspolitischer Strategien Deutschlands und Europas einzubeziehen. Die ausgewählten Einzel- und Verbundprojekte befinden sich derzeit in der Bewilligungsphase. • Richtlinie zur „Förderung von Projekten zur Erforschung von Vermittlung und Erwerb von Chinesisch als Fremdsprache als Beitrag zum Auf- und Ausbau von unabhängiger China-Kompetenz, insbesondere Sprachkompetenzen sowie interkulturelle kommunikative Kompetenzen“ („Spracherwerb“), Bundesanzeiger vom 11. April 2024: Ziel dieser Förderung ist es, durch geeignete Forschungsprojekte die Spracherwerbsprozesse beziehungsweise den Zweitspracherwerb von Chinesisch besser zu verstehen und mithilfe der Projektergebnisse das Lernen und Lehren der Sprache in deutschen Bildungskontexten und damit auch die Handlungskompetenz zu verbessern. Die fünf ausgewählten Verbundprojekte befinden sich aktuell in der Antragsphase. Über diese Programme hinaus wurden von der Bundesregierung zahlreiche Einzelprojekte und sonstige Maßnahmen gefördert. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 59 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. 40. Im Zusammenhang mit der China-kompetenten Beratung politischer Akteure und der Öffentlichkeit nennt die Bundesregierung in ihrer China- Strategie explizit das Mercator Institute for China Studies (MERICS) als eines der führenden Forschungseinrichtungen Europas zu China, wie und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung MERICS in welchen Projekten und mit welchen Zielen? 41. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei den durch die Bundesregierung geförderten MERICS-Projekten im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie? Die Fragen 40 und 41 werden zusammen beantwortet. Das Auswärtige Amt hat im Haushaltsjahr 2024 das Mercator Institute for China Studies (MERICS) erstmals institutionell gefördert. Die Zuwendung in Höhe von 500 000 Euro wurde aus in der Haushaltsaufstellung 2024 im Wege der Priorisierung verlagerten Mitteln des Einzelplans 05 des Auswärtigen Amtes getätigt, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten. Für 2025 ist im Entwurf des Einzelplans vorgesehen, die Förderung in gleicher Höhe fortzuführen. Das BMFTR fördert das am 1. Mai 2024 gestartete Projekt China Tech Observatory (CTO), das das Ziel verfolgt, Chinas rasante Fortschritte auf dem Weg zur einflussreichen Wissenschafts- und Technologienation zu begleiten und zu analysieren. Das Projekt wird seitens des BMFTR mit 460 615,12 Euro gefördert. Das BMWE fördert ein Projekt zur Beobachtung der Entwicklung der Auslandsinvestitionen zwischen der EU/Deutschland und China im Umfang von insgesamt 246 726,75 Euro (brutto). Bei diesem Projekt hat es keine budgetären und inhaltlichen Veränderungen gegeben. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 9a und 9b der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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