Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/70)
Text
Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/70)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/732
21. Wahlperiode 01.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Marcel Bauer, Janina
Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/70 –
Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Volksrepublik China vor mehr als 50 Jahren, am
11. Oktober 1972, entwickeln sich die bilateralen Beziehungen. Heute
umfassen sie zahlreiche politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale
Lebensbereiche beider Gesellschaften. Die Fragestellenden stimmen daher
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zu, der in einem Telegramm zum 50.
Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen an Xi Jinping, Präsident der
Volksrepublik China, schrieb: „Unsere Beziehungen haben zu mehr Wohlstand
in unseren beiden Ländern und einer Vielzahl von persönlichen Kontakten
zwischen unseren beiden Völkern beigetragen“ (www.bundespraesident.de/Sh
aredDocs/Berichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2022/10/221011-Telegramm-
China.html).
Am 13. Juli 2023 verabschiedete die Bundesregierung ihre China-Strategie
(www.auswaertiges-amt.de/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd
58/china-strategie-data.pdf). Diese Kleine Anfrage an die noch
geschäftsführende Bundesregierung dient dazu, den Stand der Umsetzung sowie Sinn und
Zweck der China-Strategie zu analysieren. Dazu fokussiert sich diese Kleine
Anfrage auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit China beim Klimaschutz
und bei der Transformation der Industrie. Die Fragestellenden plädieren für
eine starke Betonung des partnerschaftlichen Verhältnisses zu China.
Gleichwohl sicherheitspolitische Risiken bestehen, argumentieren die
Fragestellenden, dass eine Hervorkehrung systemischer Differenz zu China, wie dies nach
Ansicht der Fragestellenden von der Bundesregierung vorgenommen wurde,
einer partnerschaftlichen Kooperation hinderlich ist, um globale
Herausforderungen zusammen mit China zu lösen. Diese Kleine Anfrage soll eine
Vorarbeit für eine aus Sicht der Fragestellenden unumgängliche Überarbeitung der
China-Strategie durch die nächste Regierung leisten.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP vom 7. Dezember 2021 kündigte eine umfassende China-Strategie
bereits an. Darin schrieben die angehenden Regierungsparteien der damaligen
Koalition von einem Dreiklang aus Partnerschaft, Wettbewerb und
Systemrivalität, der fortan Deutschlands außen-, wirtschafts- und
entwicklungspolitische Beziehungen zu China prägen sollte (S. 124, www.spd.de/fileadmin/Dok
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
umente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Dieser
„Dreiklang“ geht auf das Dokument der EU-Kommission, „EU-China –
Strategischen Perspektiven“ zurück, das am 12. März 2019 veröffentlicht wurde.
China sei, so schreibt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik, neben Partner und Wettbewerber in zunehmenden Maßen auch
ein „Systemrivale, der alternative Governance-Modelle propagiere“ (S. 1, eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52019JC0005). Die
Rahmung der Beziehungen zu China als sicherheitspolitische Herausforderung
wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Vertiefung der NATO-EU-
Beziehungen ebenfalls die „systemischen Herausforderungen“ adressieren solle, die
China an die Euro-Atlantische Sicherheitsarchitektur stelle (vgl. § 43, NATO
Strategic Concept, Madrid, 29. Juni 2022).
Aus Perspektive der Fragestellenden ist die sicherheitspolitische Rahmung der
bilateralen Beziehungen zu China, die durch den Begriff der Systemrivalität
geschieht, aus mehreren Gründen abzulehnen. Das Prinzip der Systemrivalität
steht aus Sicht der Fragestellenden im Widerspruch zu einer
partnerschaftlichen bilateralen Kooperation, die auf Augenhöhe stattfindet. Durch die
sicherheitspolitische Rahmung der Bundesrepublik Deutschland-
Volksrepublik China-Beziehungen läuft Deutschland aus Sicht der Fragestellenden
vielmehr Gefahr, China als Partner bei der Lösung der vielen internationalen
Konflikte und Herausforderungen (russischer Angriffskrieg auf die Ukraine,
Israel-Palästina-Konflikt, Dekarbonisierung, Klimawandel, Pandemien,
Handelskonflikte) vor den Kopf zu stoßen.
Eine bilaterale Kooperation auf Augenhöhe ermöglicht aus Sicht der
Fragestellenden dennoch, das Gegenüber zu kritisieren und auf die Einhaltung
internationaler Normen zu bestehen. Nach Auffassung der Fragestellenden steht es
außer Frage, dass die Staats- und Parteiführung der Volksrepublik China für
erwiesene Menschenrechtsverletzungen, die in China stattfinden, zu kritisieren
ist. Ebenfalls ist es in einer partnerschaftlichen bilateralen Beziehung möglich,
stets sensible Themen wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit
anzusprechen. Allen voran muss China die grundlegenden Konventionen der
Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren. Das betrifft das
Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechts (1948), das Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und
das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949), das Übereinkommen (Nr. 187)
über die Förderung des Arbeitsschutzes (2006) sowie das Protokoll von 2014
zum Übereinkommen über Zwangsarbeit (1930).
Die Bundesregierung macht sich aus Sicht der Fragestellenden jedoch selbst
unglaubwürdig, wenn sie einerseits China für Menschenrechtsverletzungen
kritisiert, andererseits keine ausreichenden Schritte unternimmt,
Menschenrechte im Ausland proaktiv zu schützen. Wiederholt haben sich
Regierungsmitglieder dahin gehend geäußert, das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus „Entbürokratisierungsgründen“ rückabwickeln zu wollen. Laut
Presseartikeln (vgl. „Geht’s noch?“, Frankfurter Rundschau vom 5. November
2024; „Das gelieferte Lieferkettengesetz“, nd vom 23. Oktober 2024) hatte
Bundeskanzler Olaf Scholz beim Arbeitgebertag erklärt: „Das kommt weg.
Dieses Jahr noch.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck verkündete, er wolle die „Kettensäge anwerfen und das
ganze Ding wegbolzen“. Die Bundesregierung betont also einerseits mit
einem eigenen Unterkapitel zur „Wahrung der Menschenrechte“ (China-
Strategie, S. 24) sich in China für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen
zu wollen, sie will aber andererseits die deutschen Großunternehmen, die
nicht nur in China verantwortlich sein könnten für ebendiese
Menschenrechtsverletzungen, gänzlich aus der Pflicht entlassen.
Die Fragestellenden unterstützen das Anliegen eines angemessenen De-
Risking der Lieferketten im Bereich der kritischen Infrastrukturen, Rohstoffe,
Pharmazeutika, Halbleitertechnologie, grünen Zukunftstechnologien oder
beim Investmentscreening, wie es als zentrales Ziel der China-Strategie der
Bundesregierung formuliert ist. Da allerdings unsere Lieferketten mit unserem
Handelspartner China auf komplexe Weise verwoben sind, ist nach Ansicht
der Fragestellenden gerade eine Hervorkehrung systemischer Differenzen
abträglich für einen einvernehmlichen Austausch mit einem handlungsstarken
Partner wie China. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie De-Risking
umsetzen will, aber nach vorläufiger Bewertung der Fragestellenden muss
konstatiert werden, dass bislang ein „De-Risking nur an der Oberfläche“ (vgl. IW-
Kurzbericht [IW = Institut der deutschen Wirtschaft Köln] Nr. 20, 26. Februar
2025, www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-problematische-befunde-im-d
etail.html) stattfindet. Insofern soll auch diese Kleine Anfrage Erkenntnisse
der Bundesregierung zum Stand der Dinge beim De-Risking liefern.
Abgesehen vom Aspekt der Systemrivalität sind aus Sicht der Fragestellenden
diejenigen Punkte in der China-Strategie (ab S. 27) zu begrüßen, die darauf
abzielen, die Kooperation zwischen China und der Bundesrepublik
Deutschland im Bereich Klimaschutz und der Transformation der Industrie zukünftig
zu intensivieren. Aus Sicht der Fragestellenden ist der Bundesregierung
zuzustimmen, wenn sie zur Kenntnis nimmt und honoriert, dass China in diesem
Bereich Immenses geleistet hat, etwa im Hinblick auf die gestiegenen
Erzeugungsleistungen von Strom aus erneuerbaren Energien sowie den Aufbau von
Produktionsmitteln zur Herstellung von Photovoltaik, Windkraftanlagen,
Batteriespeichern und E-Mobilität. Die dadurch erwirkten Technologiesprünge
bringen die Energie- und Mobilitätswende weltweit voran. Aus Sicht der
Fragestellenden ist es jedoch zu kritisieren, dass der Ausbau der bilateralen
Beziehungen speziell in diesem wichtigen und zentralen Bereich und nach
Kenntnisstand der Fragestellenden keine deutlichen Fortschritte erzielt hat.
Insofern soll diese Kleine Anfrage auch Erkenntnisse dahin gehend liefern, in
welchem Umfang die bilaterale Kooperation im Bereich des internationalen
Klimaschutzes und der Dekarbonisierung der Industrie ausgebaut wurde.
Ebenso muss die geschäftsführende Regierung nach Auffassung der
Fragestellenden eine Bilanz ziehen, ob eine sicherheitspolitische Rahmung des
bilateralen Verhältnisses zu China und eine Etikettierung der Volksrepublik als
Systemrivalen zuträglich ist für die Entwicklung eines belastbaren
partnerschaftlichen Verhältnisses zu China.
Abschließend kritisieren wir als Fragestellende, dass zu keinem Zeitpunkt
nach der Veröffentlichung der China-Strategie Initiativen durch die
Bundesregierung unternommen wurden, um den Stand der Umsetzung der China-
Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages zu evaluieren,
obwohl diese Evaluierung ausdrückliche Absicht und als Teil der China-
Strategie vorgesehen ist (S. 60). Bereits ein Jahr nach Veröffentlichung der China-
Strategie wurde die Schriftliche Frage, ob die Bundesregierung die
Umsetzung der China-Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages
plane, damit verneint, dass sich die Bundesregierung noch in der Umsetzung
befinde (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des
Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 20/12418). Entgegen dem
ausdrücklichen Ansinnen der ehemaligen Bundesregierung, die China-
Strategie mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, mit Stakeholdern und der
interessierten Öffentlichkeit zu evaluieren, wurde dies in der 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nach Kenntnisstand der Fragestellenden
nicht durchgeführt. Um einen Evaluierungsprozess der China-Strategie
einzuleiten und um auf eine Überarbeitung durch die neue Bundesregierung und die
sie tragenden Parteien hinzuwirken, fragen wir die Bundesregierung:
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vorige Bundesregierung hatte zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/14941
als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU detailliert über
den Stand der Umsetzung der China-Strategie Bericht erstattet. Die jetzige
Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einseitige Abhängigkeiten
abzubauen und eine Politik des De-Riskings zu verfolgen, um die Resilienz
Deutschlands zu stärken. Die China-Strategie dient weiter als handlungsleitender
Bezugsrahmen, es geht jetzt primär um die Umsetzung der dort formulierten
Vorhaben des De-Riskings.
Die Bundesregierung strebt außerdem an, in der komplexen Beziehung zu
China die Werte und Interessen Deutschlands besser zu verwirklichen.
Basierend auf der China-Politik der Europäischen Union verfolgt die China-Politik
der Bundesregierung den sogenannten Dreiklang von China als Partner,
Wettbewerber und systemischem Rivalen. Dies ermöglicht es, bei globalen
Herausforderungen mit realistischem Blick Zusammenarbeit anzubieten, aber
gleichzeitig die immer stärker in den Vordergrund tretenden Elemente systemischer
Rivalität zu thematisieren.
Die zunehmenden sicherheitspolitischen Herausforderungen, die von Chinas
internationalem Verhalten ausgehen, betreffen Deutschlands und Europas
Sicherheit. Das gilt zuvorderst für Chinas anhaltende Unterstützung für
Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine wie auch für die
Herausforderungen für die Sicherheit in Ostasien durch die fortgesetzte
Eskalation gegenüber Taiwan und im Südchinesischen Meer. Es gilt aber auch für
Deutschlands innere Sicherheit, zum Beispiel mit Blick auf aktuell laufende
Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu chinesischer Spionage in
Deutschland. Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, sich jeglichen
analogen und digitalen Spionage- und Sabotageaktivitäten chinesischer
Nachrichtendienste sowie staatlich gesteuerter Gruppierungen in und gegen Deutschland
entschieden entgegenzustellen.
Die weitere Ausrichtung und Akzentuierung der deutschen China-Politik,
basierend auf den weiter gültigen Analysen der China-Strategie von 2023, nimmt
die Bundesregierung vor, auch im Lichte konkreter Entscheidungen und
Handlungen der chinesischen Seite. Die Bundesregierung setzt sich verstärkt für die
Umsetzung konkreter Maßnahmen ein, besonders in den Bereichen De-
Risking, Diversifizierung und Stärkung der eigenen Resilienz. Über eine
Evaluierung der China-Strategie und die weitere Umsetzung der dort niedergelegten
Ziele wird die Bundesregierung entscheiden. Angesichts der Bedeutung der
Beziehungen zu China strebt die Bundesregierung weiter einen engen Austausch
mit dem Deutschen Bundestag an. Auf die Antwort zu den Fragen 54 und 55
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14941 wird verwiesen.
1. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie (S. 60) schreibt, regelmäßig über Fortschritte zur Umsetzung
der China-Strategie zu berichten und die Strategie unter Einbeziehung
des Deutschen Bundestages und anderer wesentlicher Stakeholder
evaluieren zu wollen, allerdings nach Information der Fragestellenden der
Deutsche Bundestag oder betreffende Fachausschüsse bisher nicht in
eine Evaluation einbezogen wurden, welche wesentlichen Stakeholder
wurden identifiziert und, wenn derartige Gespräche stattgefunden haben,
welche Themen und Ergebnisse hat diese Evaluierung gebracht?
2. Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung unter
Einbeziehung des Deutschen Bundestages und seiner betreffenden
Fachausschüsse die China-Strategie evaluieren?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 54 und 55 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14941 wird verwiesen.
3. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung den Klimaschutz
zu einem Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit auserkoren hat
und dazu den neuen hochrangigen Klima- und Transformationsdialog
eingeführt hat, um konkret und ergebnisorientiert zur Beschleunigung
der grünen Transformation zusammenzuarbeiten (China-Strategie, S. 27),
welche Fortschritte in der bilateralen Zusammenarbeit wurden im Kampf
gegen den Klimawandel erreicht?
a) Wann fanden während der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und
Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die
Zusammenarbeit bei der grünen Transformation konkret beschleunigt?
Die Fragen 3 und 3a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der im Juni 2023 eingerichtete Deutsch-Chinesischen Klima- und
Transformationsdialog enthält acht Handlungsfelder der Zusammenarbeit und baut
weitestgehend auf bestehenden Kooperationsformaten auf, wie der Deutsch-
Chinesischen Klima- und Umwelt-Arbeitsgruppe oder der Deutsch-Chinesischen
Energiepartnerschaft.
Im April 2024 wurde von der Bundesministerin a. D. Lemke und dem NDRC-
Vorsitzendem Zheng ein Aktionsplan für einen neuen Dialog zur
Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs unterzeichnet. Die
erste Sitzung im Rahmen des neuen Dialogs fand am 24. Mai 2024 in Berlin
statt. Anlässlich der ersten Plenarsitzung des Klima- und
Transformationsdialogs am 17. Juni 2024 wurden drei neue Kooperationsprojekte bzw. -formate
im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs gestartet:
1. Eine Pilotkooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) und der NDRC zielt darauf ab, die Dekarbonisierung des
Energiesektors auf subnationaler Ebene zu beschleunigen. Die chinesischen
Provinzen Jiangsu mit dem deutschen Partnerbundesland Baden-
Württemberg sowie Sichuan mit dem deutschen Partnerbundesland Nordrhein-
Westfalen werden in die Kooperation einbezogen.
2. Im Rahmen einer Demonstrationsmaßnahme zu Energieeffizienz in der
Industrie von BMWE und NDRC sollen in zwei Pilot-Zementwerken und
einem Pilot-Industriepark in China gemeinsam ausgewählte Maßnahmen
zur Energieeffizienz und Emissionsreduktion erprobt werden. Aufbauend
auf diesen Erfahrungen sollen regulatorische Rahmenbedingungen
verbessert werden.
3. Vom BMWE und vom chinesischen Industrieministerium MIIT wurde eine
neue Arbeitsgruppe zu industrieller Dekarbonisierung eingerichtet. Ziel der
Arbeitsgruppe ist der Austausch zu Rahmenbedingungen der industriellen
Dekarbonisierung, insbesondere zu Standards, zum Beispiel für grünen
Stahl.
Neben den hochrangigen Treffen im Rahmen des Klima- und
Transformationsdialogs fanden in der 20. Legislaturperiode weitere Treffen auf Fachebene im
Rahmen der oben genannten bestehenden deutsch-chinesischen
Kooperationsformate statt.
b) Wurden entsprechende Projektmittel in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit (BMZ-Mittel; BMZ = Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und
Forschungskooperationen (BMBF-Mittel; BMBF = Bundesministerium für Bildung und
Forschung) aufgestockt oder gar Projekte neu aufgelegt?
Im Rahmen des Klima- und Transformationsdialogs wurden keine Projekte aus
Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) aufgestockt oder neu aufgelegt.
4. In welchem Umfang und auf welche Weise wird die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in China in der
20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt
aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden die Projekte jeweils gefördert?
Die Fragen 4 und 4a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
erhält als bundeseigenes Unternehmen keine Förderung der Bundesregierung,
sondern wird durch die Bundesregierung über projektgebundene Mittel
beauftragt. In China werden aktuell folgende auf China ausgerichtete Projekte der
jeweils angegebenen Ressorts der Bundesregierung durch die GIZ GmbH
umgesetzt:
• Deutsch-Chinesisches Zentrum für nachhaltige Entwicklung (BMZ)
o Ziel: Die deutsch-chinesische Zusammenarbeit in Drittstaaten trägt zur
Umsetzung der Agenda 2030 bei.
• Regionaler Fonds für Dreieckskooperation mit Indien und China (BMZ)
o Ziel: Dreieckskooperationen mit den Süd-Süd-Gebern Indien und China
zur Begünstigung von Entwicklungsländern tragen weltweit zu
nachhaltiger Entwicklung bei.
• Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation (BMZ)
o Ziel: Deutsche und europäische Rechtslösungen werden mit China
erörtert und finden so Eingang in Reformen in China und tragen zum
Schutz globaler öffentlicher Güter bei.
• Chinesisch-deutsche Kooperation zum Klimawandel – NDRC-Umsetzung
(BMWE)
o Ziel: China setzt seine nationalen Klimaziele schneller um und legt
damit die Grundlage, um seine Klimaambitionen zu steigern.
• Chinesisch-deutsche Kooperation zu Klimawandel – Klimapartnerschaft
(AA)
o Ziel: China ist insbesondere durch fachlichen Austausch in der
Gestaltung und Umsetzung einer wirksamen Klimapolitik gestärkt und kann
seine nationalen Klimaziele für 2030 früher erreichen.
• Deutsch-Chinesische Umweltpartnerschaft (Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN))
o Ziel: Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur sowie zur
gesteigerten Ressourceneffizienz werden in China besser geplant und
umgesetzt.
• Unterstützung von Chinas Klimazielen durch eine ambitionierte grüne und
kohlenstoffarme Energiewende (BMWE)
o Ziel: China setzt eine ehrgeizige grüne und kohlenstoffarme
Energiewende zur beschleunigten Erreichung der Klimaziele um, insbesondere
auf subnationaler Ebene.
• Deutsch-chinesische Kooperation zu Emissionshandelssystemen,
Kohlenstoffmarktmechanismen und zur Nicht-CO2-Treibhausgas-Minderung
(BMWE)
o Ziel: Das nationale Emissionshandelssystem Chinas ist gestärkt und
wirksame Maßnahmen zur Kontrolle und Reduzierung von Nicht-CO2-
Treibhausgas-Emissionen sind entwickelt.
• Deutsch-chinesische Zusammenarbeit zur Dekarbonisierung des
Güterverkehrs (BMWE)
o Ziel: Die beschleunigte Dekarbonisierung des chinesischen
Verkehrssektors leistet einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaziele.
• Globalprojekt Qualitätsinfrastruktur (BMWE)
o Ziel: Die Qualitätsinfrastrukturen sind international besser harmonisiert
und technische Handelshemmnisse für den grenzüberschreitenden
Warenaustausch sind abgebaut. Das verbessert die Sicherheit gehandelter
Produkte und stärkt den Verbraucherschutz.
• Deutsch-Chinesische Energiepartnerschaft (BMWE)
o Ziel: Deutschland und seine Partnerländer treiben die Energiewende
gemeinschaftlich voran und verbessern die Energieversorgung.
• Beratung zur Transformation im Mobilitätssektor in Asien und Deutschland
(Bundesministerium für Verkehr (BMV))
o Ziel: Der fachliche und politische Dialog zu klimafreundlichem Verkehr
zwischen Deutschland und China ist vertieft. Ein themen- und
anlassbezogener Austausch mit weiteren asiatischen Ländern wie Japan und
Korea, der sich mit einem ganzheitlichen Wandel von Verkehrssystemen
befasst, ist angestoßen.
b) In welcher Form wurden die GIZ-Projekte nach der Verabschiedung
der China-Strategie angepasst?
Sämtliche Projekte der Bundesregierung, die durch die GIZ in China umgesetzt
werden, stehen im Einklang mit der China-Strategie.
5. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung im Bereich der
Außenhandelsförderung die Deutsche Industrie und Handelskammer
(DIHK) für den Unterhalt des Netzes aus Auslandshandelskammern
(AHK) bezuschusst ebenso wie die Agentur GTAI (Germany Trade and
Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH)
für die Förderung des bilateralen Investments, in den Genuss welcher
Förderung, in welcher Höhe und in welchen Projekten sind sowohl die
AHK Greater China als auch die GTAI in China während der 20.
Legislaturperiode gekommen?
a) Welcher Anteil an der Gesamtförderung des Außenhandels, des
Investment- und Standortmarketing über das globale Netz der AHK
und GTAI entfällt auf China, und wie hat sich dieser Anteil während
der 20. Legislatur entwickelt?
Die Fragen 5 und 5a werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Als erster Ansprechpartner für deutsche Unternehmen im Ausland bietet das
AHK-Netz eine breite Palette unternehmensspezifischer Dienstleistungen an.
Diese reichen von verlässlichen Markt- und Brancheninformationen über
Office-Lösungen bis zur Unterstützung von Unternehmen bei der
Markterschließung, Geschäftsanbahnung, Geschäftspartner- sowie Fachkräftevermittlung. Im
Fokus der Bundeszuwendung an das AHK-Netz steht die Unterstützung der
Geschäftsmöglichkeiten kleinerer und mittlerer Unternehmen. Diese erhalten
unter anderem eine kostenlose Erstberatung. Das AHK-Netz unterstützt des
Weiteren Unternehmen des Gastlandes, die Geschäftsmöglichkeiten mit und in
Deutschland suchen.
Die Bundeszuwendungen an das gesamte AHK-Netz können der
nachstehenden Auflistung entnommen werden.
Jahr Betrag
(in Mio. Euro)
davon an AHK Greater
China
(in Mio. Euro)
Prozentanteil
2021 49,98 1,68 3,36
2022 53,66 2,00 3,72
2023 55,66 2,18 3,91
2024 58,34 2,56 4,41
Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland. Mit 58 Auslandsstandorten weltweit und ihrem
umfassenden, kundenorientierten Angebot an Wirtschafts- und Branchendaten
zu ausländischen Märkten sowie Informationen zu Ausschreibungen, zu
Investitions- und Entwicklungsvorhaben sowie zu Recht und Zoll unterstützt die
GTAI deutsche und ausländische Unternehmen bei der Expansion ihrer
Geschäftstätigkeiten. Darüber hinaus wirbt die GTAI im Ausland für die
Standortvorteile Deutschlands und fördert die Internationalisierung der Wirtschaft von
Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind.
Die Bundeszuwendung an die GTAI kann der nachstehenden Auflistung
entnommen werden.
Jahr Betrag
(in Mio. Euro)
davon an Standorte in
China (Peking und
Shanghai) in Mio. Euro)
Prozentanteil
2021 53,87 1,17 2,17
2022 56,24 1,18 2,10
2023 56,61 1,04 1,84
2024 59,04 0,97 1,64
b) Inwiefern hat sich die Außenwirtschafts- und bilaterale
Investitionsförderung seit der Veröffentlichung der China-Strategie an die neue
strategische Schwerpunktsetzung angepasst?
c) Fand diese neue Schwerpunktsetzung etwa in den Bereichen De-
Risking oder Klima und Transformation statt, und wenn ja, in welcher
Form?
d) Wenn eine neue Schwerpunktsetzung stattgefunden hat, evaluiert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den
Vollzug einer neuen Schwerpunktsetzung, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen?
Die Fragen 5b bis 5d werden zusammen beantwortet.
Die stärkere Diversifizierung der Handels- und Lieferbeziehungen
Deutschlands und die Reduzierung von Abhängigkeiten in kritischen Bereichen (De-
Risking) sind zentrale Ziele der China-Politik der Bundesregierung. Wichtige
Beiträge zur Diversifizierung bestehen in einer regelgebundenen multilateralen
Wirtschaftsordnung, einer ambitionierten EU-Freihandelsagenda, der Stärkung
des EU-Binnenmarktes und der Erschließung neuer Rohstoffquellen.
Um die Unternehmen in ihren Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen,
passt die Bundesregierung bewährte Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung wie die Investitions- und Exportkreditgarantien, das
Auslandsmesseprogramm, das Markterschließungsprogramm, die Exportinitiativen und das
Programm „Partnering in Business with Germany“ kontinuierlich an und richtet sie
noch stärker als bislang auf neue Absatz- und Beschaffungsmärkte aus. Das gilt
auch für das Netz der Auslandshandelskammern, Delegationen und
Repräsentanzen sowie die GTAI als zentrale institutionelle Säulen der deutschen
Außenwirtschaftsförderung.
Bei den Investitionsgarantien wurde eine Diversifizierungsstrategie entwickelt.
Sie sieht eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der
Deckungskonditionen für Staaten wie China vor, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration
an abgesicherten Projekten gekommen ist. Gleichzeitig beinhaltet die
Diversifizierungsstrategie vergünstigte Konditionen für die Übernahme von
Investitionsgarantien in einer Reihe von ausgewählten Diversifizierungszielen.
Im Ergebnis der Neuausrichtung der Außenwirtschaftsförderung ist China
zudem kein Programmland des Markterschließungsprogramms, der
Exportinitiative Energie und des Programms „Partnering in Business with Germany“ mehr.
Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms wurden Messebeteiligungen in
China zurückgefahren und bestimmte Branchen nicht mehr aufgenommen.
Die Ausrichtung der deutschen Außenwirtschaftsförderung wird mit Blick auf
geopolitische und länderspezifische Entwicklungen einer kontinuierlichen
Überprüfung und Anpassung unterzogen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das kumulierte
Deckungsvolumen für die im Chinageschäft gewährten
Investitionsgarantien?
Bei den Investitionsgarantien beträgt das derzeit für China bestehende
Deckungsvolumen 9,7 Mrd. Euro (Höchsthaftung, Stand 29. April 2025).
7. In welchem Umfang und auf welche Weise werden einzelne Geschäfte
oder Projekte im Rahmen der Investitionsgarantien im Chinageschäft in
der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt
aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden sie jeweils gefördert?
b) Welches Unternehmen hat jeweils die Garantien erhalten?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das
Deckungsvolumen für die einzelnen Geschäfte oder Projekte?
Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet.
In der 20. Wahlperiode (26. Oktober 2021 bis 25. März 2025) wurden 26
Investitionsgarantien für Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in China
ausgestellt. Das Volumen dieser Garantien beläuft sich auf insgesamt 1 Mrd. Euro.
Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, wie sich die Zahl und das Volumen der
für China neu ausgereichten Garantien in den Jahren 2021 bis 2025 verändert
haben (Gesamtjahre 2021 bis 2024; 2025: vom 1. Januar 2025 bis zum
29. April 2025). Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Spalte der Tabelle
das gesamte Jahr 2021 umfasst und nicht die Wahlperiode ab 26. Oktober 2021.
Dies erklärt die Diskrepanz zu den vorgenannten Werten.
2021 2022 2023 2024 2025
Anzahl der ausgereichten
Garantien
12 9 8 9 0
Volumen der ausgereichten
Garantien in Mio. Euro
(Höchstbetrag)
1.952,0 745,9 71,0 105,6 0,0
Die Bundesregierung ist im Zusammenhang mit der Vergabe von
Investitionsgarantien zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der
antragstellenden Unternehmen verpflichtet. Deswegen ist es der Bundesregierung
nicht möglich, Angaben zu den Garantienehmern oder zum Volumen einzelner
Investitionsgarantien zu machen. Aus diesen Angaben könnte darauf
geschlossen werden, zu welchen Investitionsprojekten Investitionsgarantien bestehen
und zu welchen nicht.
Die einzelnen Direktinvestitionen, für die die Bundesregierung
Investitionsgarantien ausgestellt hat, wurden über das Garantieinstrument gefördert, da sie
jeweils für förderungswürdig und die Garantievergaben für risikomäßig
vertretbar befunden wurden.
8. In welcher Form wurde die Vergabepolitik von Investitionsgarantien im
Chinageschäft nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst?
Im Kontext der Erarbeitung der China-Strategie hat die Bundesregierung die
Deckungspraxis für die Investitionsgarantien neu justiert. Diese Maßnahmen
verfolgen unterschiedliche Ziele, nämlich Diversifizierung, verbessertes
Risikomanagement sowie eine vertiefte Prüfung der Förderungswürdigkeit.
Am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine Veränderung ihrer
Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes kommuniziert.
Ebenfalls am 16. November 2022 hat die Bundesregierung eine
Absicherungsgrenze von maximal 3 Mrd. Euro pro Unternehmen und Zielstaat eingeführt
(sogenannter Deckungsplafond), wobei die Werte verbundener Unternehmen
zusammengerechnet werden (Konzernbetrachtung). Ausnahmen sind nur in
bestimmten, eng begrenzten Fällen möglich, sofern ein besonderes strategisches
Interesse Deutschlands vorliegt.
Der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die
Investitionsgarantien (IMA DIA) hat zudem im Jahr 2022 damit begonnen, antragstellende
Unternehmen bei Klärungsbedarf zur Förderungswürdigkeit zu einem direkten
Austausch einzuladen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion
CDU/CSU der auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
9. In Anbetracht der Tatsache, dass China massiv Produktionskapazitäten in
Zukunftstechnologien aufgebaut hat und nun verstärkt auch
Elektrofahrzeuge, Batteriezellen, Solarmodule, Windkraftanlagen exportiert,
betrachtet die Bundesregierung die Förderung dieser
Produktionskapazitäten als eine Förderung des Aufbaus von Überkapazitäten, und wenn ja,
bitte für die jeweilige Zukunftstechnologie begründen?
Die Entstehung und der weitere Aufbau von Überkapazitäten in diversen
Industriesektoren in China ist auch Folge der chinesischen Industriepolitik, die
sich auch marktverzerrender Maßnahmen bedient. Erforderliche substanzielle
Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen zur Minderung der
Problematik durch die chinesische Führung, insbesondere im Bereich der
Staatsunternehmen, stehen weiterhin aus und werden von der Bundesregierung gemeinsam
mit europäischen Partnern regelmäßig eingefordert.
10. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie (S. 27) feststellt, dass China ein starker Wettbewerber Europas
bei grünen Technologien ist, weltweite Markt- und
Technologieführerschaft anstrebt und bereits heute einseitige Abhängigkeiten in kritischen
Bereichen etwa in der Photovoltaik entstanden sind, wie hoch sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Marktanteile chinesischer
Produzenten im deutschen Markt bei Solarmodulen und Wechselrichtern, und wie
haben sich die Marktanteile in den vergangen fünf Jahren verändert?
Die Herkunft der Solarmodule und Wechselrichter, die in Deutschland verbaut
werden, wird nicht statistisch erfasst.
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Diversifizierung von Bezugsquellen bei Solarmodulen und
Wechselrichtern voranzutreiben und Abhängigkeiten gegenüber Importen aus
China zu verringern?
12. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellenden in einem
Entschließungsantrag am 24. April 2024 zum Gesetz zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
(Bundestagsdrucksache 20/11182) ein Maßnahmenpaket gefordert haben,
das den Erhalt und den Ausbau der kompletten Fertigungskette für
Solarmodule durch heimische Unternehmen gewährleisten und, um dies zu
erreichen, ein entsprechendes Anreizprogramm sicherstellen soll, dass
mindestens 20 Prozent der in Deutschland installierten Solarmodule aus
europäischer bzw. deutscher Fertigung stammen, wie steht die
Bundesregierung zu einem sogenannten Resilienzbonus, der durch eine
Umlagefinanzierung die höherpreisigen europäischen Komponenten auf alle
Verbraucherinnen und Verbraucher verteilen könnte und der eine konkrete
Umsetzung des De-Riskings darstellen würde?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die europäische Verordnung über die Netto-Null-Industrie (Net-Zero Industry
Act, NZIA) ist Ende Juni 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung setzt das Ziel,
den jährlichen Bedarf an Netto-Null-Technologien der EU bis 2030 zu 40
Prozent selbst decken zu können. Dafür sollen die Produktionskapazitäten für
Netto-Null-Technologien in Europa ausgebaut werden. Eine Maßnahme des
NZIA ist unter anderem die Durchführung von Resilienzauktionen. Das
Verfahren der Auktionen wird mit Verabschiedung eines europäischen
Durchführungsrechtsakts konkretisiert.
13. In Anbetracht der Meldung vom Oktober 2024, dass Windräder aus
chinesischer Produktion in einem Offshore-Windpark in der Nordsee
aufgebaut werden (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraede
r-china-100.html) und laut dem Investor das entscheidende Kriterium für
den Zuschlag an die chinesische Firma Ming Yang die Leistungsfähigkeit
der Turbine sowie die Lieferbarkeit war, für wie wettbewerbsfähig
gegenüber der chinesischen Konkurrenz schätzt die Bundesregierung die
deutsche und europäische Produktion von Windkraftanlagen ein, und
wieso wird die Branche nicht in der China-Strategie explizit genannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die deutsche und europäische
Windindustrie innovativ und in hohem Maße leistungsfähig. Die Bundesregierung
misst der weiteren Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeiten in
Deutschland als wirksamstes Mittel im Wettbewerb mit China große Bedeutung
zu; dies umfasst auch die Stärkung europäischer Innovationskraft und
Produktionskapazitäten bei Umwelttechnologien. Flankierend setzt sich die
Bundesregierung für handelspolitische Instrumente zur Adressierung von
Wettbewerbsverzerrungen ein.
In der globalen Marktlage der Windanlagenindustrie sind nicht die
Bedingungen eines internationalen Level-Playing-Field gegeben. Das bestätigen
verschiedene Analysen, unter anderem die OECD (2025) in ihrem Bericht
„Government Support in the Solar and Wind Value Chains“ (doi.org/10.1787/d8288
1fd-en), der chinesische Subventionen für Produzenten von Windturbinen
analysiert und vor einer ähnlichen Entwicklung in der Windindustrie wie bei der
Photovoltaik-Industrie warnt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 45 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
14. In Anbetracht der Tatsache, dass die Erhebung der vorläufigen EU-
E-Auto-Einfuhrzölle gegen Autoproduzenten in China auf einer
konzernspezifischen Rechnung basiert, in der die EU-Kommission errechnet
haben will, dass die chinesische Regierung die E-Auto-Produktion in dem
Maße fördert, das zum Aufbau von Überkapazitäten führt, ist die
Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass sich
öffentliche Investitionen und Subventionen in eine Industrie- und
Forschungslandschaft nicht genau berechnen lassen?
Die den Ausgleichszöllen der EU auf E-Autos aus China zugrunde liegende
Verordnung (EU) 2016/1037 sieht konkrete transparente Methoden für die
Berechnung der Höhe der anfechtbaren Subvention vor. Die für die Untersuchung
zuständige EU-Kommission hat diese Regelungen bei der Bestimmung der
Ausgleichszölle angewandt.
15. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch
keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt
und chinesische Hersteller insbesondere in diesem Marktsegment einen
klaren Preisvorteil haben, ist die Bundesregierung nicht auch der
Meinung der Fragestellenden, dass EU-Importzölle insbesondere dahin
gehend Auswirkungen haben werden, dass sich die Umstellung auf
batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa verzögern wird?
Die Umstellung auf batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa
ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig – Preise und Modelle
können solche Faktoren sein. Schon heute lassen sich sehr unterschiedliche
Marktanteile je nach Antriebsart in den EU-Mitgliedstaaten feststellen.
16. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch
keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt
und dies nach Ansicht der Fragestellenden auf eine fehlgeleitete
Modellpolitik der deutschen Hersteller zurückzuführen ist, welche
Anstrengungen oder Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um in den
Austausch mit der deutschen Automobilindustrie zu treten und die
Einführung von preisgünstigen, batteriebetriebenen Kleinmotor- und
Nutzfahrzeugen in die Modellpalette deutscher Hersteller zu fördern?
Die Bundesregierung setzt auf einen Mix aus marktwirtschaftlichen Anreizen
und regulatorischer Flankierung, um einen zügigen Hochlauf der
Elektromobilität auch im Kleinwagen-Segment zu unterstützen. Die konkrete Modellpolitik
bleibt dabei in der Verantwortung der Hersteller. Die europäische und deutsche
Automobilindustrie hat bereits neue, preisgünstigere Modelle von
Elektrofahrzeugen für den europäischen Markt angekündigt bzw. bietet diese aktuell schon
auf dem Markt an. Der europäische Automobilmarkt steht grundsätzlich allen
internationalen Autoherstellern offen. Die Bundesregierung steht mit der
Automobilindustrie im Austausch – sowohl mit deutschen als auch internationalen
Unternehmen.
17. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr Votum von
Enthaltung auf Ablehnung der E-Auto-Strafzölle gegen China geändert
hat, bei der entscheidenden Abstimmung Anfang Oktober 2024 gegen
die Zölle votierte, es aber eigentlich Usus ist, dass sich die Regierung
enthält, wenn es innerhalb der Bundesministerien unterschiedliche
Einschätzungen zu einem Sachverhalt gibt (www.tagesschau.de/ausland/asie
n/autozoelle-china-e-autos-100.html), wie rechtfertigt die
Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Rat der Europäischen Union?
Die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über Anti-Subventionszölle im
entsprechenden Komitologieausschuss ist vertraulich. Die Haltung der
Bundesregierung ist in den Gremien der Europäischen Union gemäß § 74 Absatz 6
GGO stets einheitlich darzustellen. Die Bundesregierung sieht eine erfolgreiche
europapolitische Koordinierung – auch im Bereich der China-Politik – als
kontinuierliche Aufgabe und wird dieses Ziel aktiv verfolgen.
18. In Anbetracht der Tatsache, dass trotz der nun eingesetzten Strafzölle die
EU-Kommission betont, weiter mit der chinesischen Regierung
verhandeln zu wollen, wie entwickeln sich die Gespräche aktuell, in welcher
Form bringt sich die Bundesregierung dabei ein, und welche konkreten
Alternativen, etwa Mindestpreise oder Importkontingente, mit der
chinesischen Seite werden verhandelt?
Für die Verhandlungen mit der chinesischen Regierung ist die EU-Kommission
zuständig. Sie finden in vertraulichem Rahmen statt. Die EU-Mitgliedstaaten
werden in unregelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand der
Verhandlungen informiert. Verhandelt werden alle Optionen, die auf Basis der
entsprechenden EU-Verordnung und des zugrundeliegenden WTO-Rechts möglich
sind. Dies unterstützt die Bundesregierung.
19. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie feststellt, dass im Falle Chinas Abhängigkeiten in zahlreichen
Bereichen bestehen, und es diese zu analysieren und zu monitoren
gilt, wie haben sich diese Abhängigkeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den angesprochenen Bereichen „verschiedenen Metallen
und Seltenen Erden, bei Lithiumbatterien und Photovoltaik sowie
(veterinär-)pharmazeutischen Wirkstoffen (inkl. Antibiotika)“ (China-Strategie,
S. 35) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach der
jeweiligen Abhängigkeit, Importquote China sowie Jahr aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung analysiert Bereiche kritischer Abhängigkeit von
chinesischen Produkten und steht zu diesen mit Unternehmen in Kontakt, um diese
Abhängigkeiten im Rahmen von Diversifizierung und De-Risking zu
beobachten und abzubauen.
Für die Importquoten aus China bei verschiedenen Metallen und Seltenen
Erden der letzten fünf Jahre wird auf folgende Tabelle verwiesen (Quelle BGR,
Rohstoffagentur DERA).
Importanteile aus China bei „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden“
HS-Code Beschreibung 2020 2021 2022 2023 2024
25049000 Grafit, natürlich
(ausgenommen in Pulverform
oder in Flocken)
89,9 % 27,9 % 66,2 % 74,5 % 95,1 %
28499010 Borcarbid, auch
chemisch uneinheitlich
74,5 % 88,9 % 84,9 % 90,9 % 94,7 %
Importanteile aus China bei „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden“
HS-Code Beschreibung 2020 2021 2022 2023 2024
28053010 Seltenerdmetalle,
Scandium und Yttrium,
untereinander gemischt oder
miteinander legiert
93,5 % 93,5 % 99,1 % 95,9 % 84,6 %
81041100 Magnesium in Rohform
mit einem
Magnesiumgehalt von >= 99,8 ght
80,2 % 71,7 % 77,3 % 79,0 % 84,5 %
81019400 Wolfram in Rohform,
einschließlich nur
gesinterte Stangen („Stäbe“)
24,4 % 60,0 % 65,2 % 71,4 % 77,5 %
28256000 Germaniumoxide und
Zirconiumoxid
55,1 % 47,5 % 54,6 % 49,2 % 60,6 %
81110011 Mangan in Rohform;
Pulver aus Mangan
54,0 % 50,3 % 50,4 % 44,3 % 53,3 %
81129289 Gallium in Rohform;
Pulver aus Gallium
58,5 % 50,0 % 52,9 % 29,2 % 43,6 %
81129281 Indium in Rohform;
Pulver aus Indium
36,8 % 87,5 % 73,3 % 40,0 % 41,9 %
Der Importanteil Deutschlands für Lithium-Ionen-Batterien aus China für die
letzten fünf Jahre stellt sich wie folgt dar (Quelle: Eurostat):
2020 24 Prozent
2021 25 Prozent
2022 34 Prozent
2023 33 Prozent
2024 41 Prozent.
Der Handel mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren (im Folgenden Lithium-Ionen-
Batterien (LIB)) wird über den HS-Code 85076000 erfasst. Unter diesem HS-
Code werden alle Arten von LIB erfasst, zum Beispiel für Elektrofahrzeuge, für
Laptops oder auch für Elektrowerkzeuge.
Zur Entwicklung über die letzten fünf Jahre im Bereich Photovoltaik liegen der
Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
Die im Bereich der Arzneimittel- und Wirkstoffproduktion entstandene globale
Marktkonzentration wird auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene angegangen.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurden gesetzliche Vorgaben
verankert, die einer Marktkonzentration auf weltweit wenige Herstellungsstätten
entgegenwirken und eine Diversifizierung der Lieferketten begünstigen sollen.
Preisinstrumente für versorgungskritische Arzneimittel können im Fall einer
Marktverengung gelockert werden. Antibiotika und weitere
versorgungskritische Wirkstoffe mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen
Wirtschaftsraum müssen bei vergaberechtlichen Ausschreibungen von
Rabattverträgen der Krankenkassen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Anbietervielfalt
soll so erhöht werden. Auf EU-Ebene wird derzeit die pharmazeutische
Gesetzgebung reformiert. Vorgesehen sind dabei auch Regelungen zur Bekämpfung
von Lieferengpässen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Zudem
hat die Kommission im März 2025 ergänzend einen Vorschlag für einen
Critical Medicines Act vorgelegt.
20. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie ankündigt, dass sie die Wirtschaft, u. a. im Rahmen ihrer
Rohstoffpolitik, bei der Erschließung diversifizierter, nachhaltiger
Bezugsquellen unterstützen wird, welche konkreten Maßnahmen in diesem
Bereich wurden seit der Verabschiedung der China-Strategie umgesetzt?
Die Europäische Diversifizierung der Rohstoffversorgung wird vor allem durch
den europäischen Critical Raw Material Act (CRMA) unterstützt. Hierzu laufen
die Arbeiten zur nationalen Umsetzung. Zur Förderung von Projekten zu
Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling in Form von
Bundesbeteiligungen über die KfW wurde bereits ein nationaler Rohstofffonds aufgesetzt.
Zudem enthält die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) Ziele und
Maßnahmen, um die Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen. Außerdem wurden
2024 neue Rohstoffkooperationen mit Brasilien und Usbekistan sowie eine
Lithium-Partnerschaft mit Chile geschlossen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 21 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941
verwiesen.
21. Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Klumpenrisiken im China-
Geschäft gab es in einem früheren Entwurf der China-Strategie der
Bundesregierung Gedankenspiele (vgl. Harter Kurs gegen China,
Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2022), Berichtspflichten für deutsche
Unternehmen im China-Geschäft vorzuschreiben, um eine besondere
Abhängigkeit zu melden und geeignete Maßnahmen des De-Riskings zu treffen,
die Bundesregierung setzte in der verabschiedeten China-Strategie
allerdings auf Freiwilligkeit, wie steht die Bundesregierung heute zu dieser
Freiwilligkeit, in Anbetracht der Tatsache, dass nach Meldungen von
Wirtschaftsforschungsinstituten das De-Risking lediglich oberflächlich
angegangen wird (vgl. IW-Kurzbericht Nr. 20, 26. Februar 2025)?
Die Bundesregierung erwartet, dass Firmen – nicht zuletzt mit Blick auf
kritische Abhängigkeiten und Klumpenrisiken – geopolitische Entwicklungen
berücksichtigen und entsprechende Risikovorsorge betreiben. Die
Bundesregierung ist bestrebt, dies vor allem durch eine auf marktwirtschaftlichen
Instrumenten beruhenden Anreizstruktur zu unterstützen, um Diversifizierung zu
erleichtern und den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 18b der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
22. Die Bundesregierung schreibt in der China-Strategie (S. 37), dass sie
sich mit gegenüber China besonders exponierten Unternehmen
vertraulich über deren chinabezogene Risikoanalysen austauschen wird, um
Klumpenrisiken frühzeitig zu erkennen, finden diese vertraulichen
Austausche bereits statt, welche konkreten Maßnahmen resultieren daraus,
und mit welchen Unternehmen steht die Bundesregierung darüber im
Austausch?
Die Bundesregierung führt mit einer Auswahl an in China stark engagierter
Unternehmen regelmäßig vertrauliche Gespräche zu chinaspezifischen Risiken
und lässt die gewonnenen Erkenntnisse in die Umsetzung ihrer China-Politik
einfließen.
23. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland größter
nichtregionaler Anteilseigner der Asian Infrastructure and Investment
Bank (AIIB) mit Sitz in Peking ist (www.aiib.org/en/about-aiib/governan
ce/members-of-bank/index.html), trägt nach Meinung der
Fragestellenden die Bundesregierung Mitverantwortung für eine Bank, deren
Eigenkapital sich auch aus deutschen Steuergeldern speist, wie bewertet die
Bundesregierung das Nichtvorhandensein einer Klimastrategie der Bank,
und wie hat sie sich als Miteigentümerin in den vergangenen Jahren für
ein Divestment der Bank, heraus aus der Finanzierung von fossilen
Geschäftsmodellen, eingesetzt?
Die Bundesregierung engagiert sich auf Basis des vom Bundestag 2015
indossierten AIIB-Beitrittsgesetzes aktiv in den verschiedenen Komitees und
Exekutivdirektoriums-Sitzungen der Bank und koordiniert sich hierbei eng mit den
weiteren EU-Mitgliedsländern. Dabei fordert sie internationale Standards, auch
im Umwelt- und Klimabereich, aktiv ein und verlangt vom AIIB-Management
deren Umsetzung, etwa in Form einer entsprechenden Ausrichtung der
Geschäftstätigkeit. Hierbei konnten in den letzten Jahren deutliche Erfolge in
Form von Ergebnissen erzielt werden.
Im Rahmen ihrer Jahrestagung am 25. September 2023 hat die Asiatische
Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) ihren Climate Action Plan (CAP) vorgestellt,
der als strategischer Leitfaden für ihre Klimapolitik im Zeitraum 2024 bis 2030
dient und bestehende Selbstverpflichtungen und Ziele der Bank systematisch
zusammenführt.
Das erklärte und von den AIIB-Anteilseignern indossierte
Klimafinanzierungsziel der AIIB besteht darin, bis 2025 mindestens 50 Prozent ihrer jährlichen
Finanzierungszusagen für Klimaprojekte bereitzustellen. Dieses Ziel wurde
bereits 2022 mit einem Anteil von 56 Prozent und 2023 mit 60 Prozent erneut
deutlich übertroffen. Seit dem 1. Juli 2023 sind zudem alle neuen Investitionen
der AIIB mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens in Einklang gebracht.
Im Rahmen ihrer multilateralen Zusammenarbeit übernahm die AIIB die
Koordination der Veröffentlichung des gemeinsamen Klimafinanzierungsberichts
der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) und spielte eine zentrale Rolle
bei der Erreichung des Rekordwerts von 125 Mrd. US-Dollar an globaler
Klimafinanzierung durch MDBs im Jahr 2023, das heißt 25 Prozent Anstieg
gegenüber dem Vorjahr.
Die Bundesregierung engagiert sich aktiv in den verschiedenen Komitees und
Exekutivdirektoriums-Sitzungen der AIIB. Dabei setzt sie sich insbesondere für
die Weiterentwicklung und Umsetzung der Klimastrategie der Bank ein. Dies
umfasst Maßnahmen wie ein kontinuierliches Projekt-Monitoring sowie
gezielte Einflussnahme auf die politische Ausrichtung der Bank, etwa im Hinblick
auf den aktiven Ausschluss der Förderung bestimmter fossiler Energieträger
(Kohle, Öl und Gas) in der aktualisierten Energie-Sektor-Strategie von 2022.
24. In Anbetracht der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag besagt, dass die
Bundesregierung bis 2045 Regulierungen einführen will, wonach
öffentliche Geldanlagen klimaneutral gestaltet sein sollen, inwiefern deckt die
Chinastrategie die Notwendigkeit an privaten und öffentlichen
Divestment ab?
25. In Anbetracht der Tatsache, dass
Kohlekraftwerkskapazitätserweiterungen entstehen und auch deutsche private Geldinstitute, wie die Deutsche
Bank und die Allianz, Geld für die neuen Kohlekraftwerkskapazitäten
bereitstellen (www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/China%2
0Strategie%20Kommentar.pdf), inwiefern wirkt die Bundesregierung
darauf hin, dass auch deutsche private Finanzinstitute aus der
chinesischen Kohle aussteigen und Klimapolitik in deren Investitionspolitik
verankert wird?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bisherige europäische und
nationale Maßnahmen unter anderem auf die Erhöhung der Transparenz im Bereich
der Investitionstätigkeit europäischer und deutscher Unternehmen und die
Förderung von Investitionen in klimafreundliche Technologien abgezielt haben.
Die Investitionsentscheidungen privater Unternehmen obliegen allein diesen
und die Bundesregierung wirkt auf derartige Entscheidungen nicht ein.
26. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass eine
Ratifikation des 2020 ausverhandelten EU-China-
Investitionsabkommens im Rat der Europäischen Union aus verschiedenen Gründen zurzeit
nicht stattfinden kann, ein Umstand, der durch die Fragestellenden zu
begrüßen ist, welche sind diese Gründe im Einzelnen, und bleibt die
Bundesregierung weiterhin bei ihrer Einschätzung aus der China-Strategie
(S. 17)?
27. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislatur des Deutschen
Bundestages konkrete Schritte unternommen, um auf eine Ratifizierung
hinzuarbeiten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum hat sie konkrete
Schritte unterlassen?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Zuständigkeit für das EU-China-Investitionsabkommen liegt bei der
Europäischen Kommission. Die Einschätzung der Bundesregierung zum EU-China-
Investitionsabkommen wird ggf. im Lichte von Entwicklungen in China und
damit verbundener wachsender geopolitischer Herausforderungen gebildet.
Insofern ist während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages keine
Befassung mit dem Abkommen erfolgt.
28. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie schreibt, dass kritische Komponenten gemäß dem Gesetz über
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bereits
geprüft werden und dass dies im Telekommunikationsbereich für
öffentliche 5G-Mobilfunknetze bereits umgesetzt ist, und die Bundesministerin
des Innern und für Heimat Nancy Faeser in diesem Zusammenhang
beteuert hat, bei Ausschreibungen für öffentliche 5G-Mobilfunknetze in
Kernbereichen auf Huawei-Komponenten verzichten zu wollen, die
Fragestellenden jedoch der Meinung sind, dass dies den schnellen Ausbau
behindern wird und ein pauschales Verbot von Huawei nicht
gerechtfertigt ist, welche konkreten Hinweise liegen etwa dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik bei Huawei-Komponenten vor, die
einen pauschalen Ausschluss von Huawei aus Sicherheitsgründen
rechtfertigen?
§ 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) enthält keine Rechtsgrundlage für einen „pauschalen Ausschluss“
eines Einsatzes von Huawei-Komponenten. Das Bundesministerium des Innern
(BMI) kann unter anderem gemäß § 9b Absatz 4 BSIG den weiteren Einsatz
einer kritischen Komponente gegenüber dem Betreiber der Kritischen
Infrastruktur im Einvernehmen mit den in § 10 Absatz 1 BSIG aufgeführten jeweils
betroffenen Ressorts sowie dem Auswärtigen Amt untersagen oder
Anordnungen erlassen, wenn der weitere Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt, insbesondere,
wenn der Hersteller der kritischen Komponente nicht vertrauenswürdig ist. § 9b
BSIG ist dabei hersteller- und länderneutral ausgestaltet. Bei den Prüfverfahren
handelt es sich zudem um individuelle Verwaltungsverfahren, in denen das
BMI auch den etwaigen Einsatz einer verfahrensgegenständlichen kritischen
Komponente stets individuell zu prüfen hat. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass § 9b BSIG auch keine Rechtsgrundlage für vergaberechtliche
Ausschreibungen darstellt.
Wie in der anlässlich des Abschlusses öffentlich-rechtlicher Verträge mit den
Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica veröffentlichten
Pressemitteilung (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/
5g.html) des BMI mitgeteilt, sind die vorbezeichneten Mobilfunknetzbetreiber
jeweils gemäß den mit der Bundesregierung individuell abgeschlossenen
Verträgen verpflichtet, in den von ihnen betriebenen 5G-Kernnetzen ab spätestens
Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE einzusetzen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14532 sowie die Antwort zu Frage 16
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14941 verwiesen.
29. In Anbetracht der Tatsache, dass moderne Fahrzeuge mit Kameras,
Mikrofonen und Sensoren ausgestattet sind und unablässig Daten der
Umgebung und Insassen sammeln, was ebenso für Fabrikate aus China gilt und
die USA die Importautos aus China als potenzielle Gefahr für die
nationale Sicherheit eingestuft und eine Untersuchung angeordnet haben
(DER SPIEGEL, 29. September 2024, USA planen Verbot für moderne
Autos aus China), wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich
die Hersteller an die europäischen Vorgaben zum Datenschutz halten?
30. In Anbetracht der in der Frage 29 geschilderten Problematik, hat sich das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit aus
China oder aus Nicht-EU-Staaten importierten Autos und den dort
verbauten datenverarbeitenden Komponenten beschäftigt und einer
Risikoanalyse unterzogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
bitte begründen?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Durchsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden obliegt.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass von vernetzten Fahrzeugen und darin
verbauten Fahrzeugkomponenten potentielle Risiken für die Cybersicherheit
und den Datenschutz ausgehen; das gilt auch für Fahrzeuge aus China oder aus
Nicht-EU-Staaten.
Die Bundesregierung arbeitet behördenübergreifend stetig daran, auch unter
Einbeziehung von externen Akteuren, Sicherheitslücken zu identifizieren und
zu schließen. Insbesondere werden derzeit im Rahmen eines aktuell laufenden
BSI-Projektes zur Sicherheit von fahrzeuggenerierten Daten fünf
Fahrzeugmodelle, darunter drei Fahrzeuge von Nicht-EU-Herstellern, untersucht. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20
des Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl auf Bundestagsdrucksache 20/12677
verwiesen.
31. In Anbetracht der bereits in Frage 10 zitierten Meldung des Aufbaus von
Offshore-Windkraftanlagen aus chinesischer Produktion, in der die
Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE) mit Bedenken zur
Cybersicherheit zitiert wird, wobei sie das Szenario schildert, dass China
beispielsweise „unsere gesamte Energieversorgung lahm[zu]legen [
könnte], indem es die chinesischen Anlagen einfach abriegelt und vom Netz
nimmt“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-chin
a-100.html), für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung ein
derartiges Szenario, wenn doch die Kontrolle, die Steuerung und der Service
der Turbinen vollständig hierzulande abgewickelt werden, hat sich das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit einem
derartigen Risiko beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das
Bundesamt gekommen?
Die Bundesregierung schätzt die allgemeine Cyberbedrohungslage, auch
aufgrund der Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), als hoch ein. Sie setzt daher auf Maßnahmen zur Stärkung der
Cybersicherheit.
Offshore-Windparks und die Netzanbindungssysteme sind grundsätzlich als
Kritische Infrastruktur eingestuft. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
verpflichtet Betreiber von Energieversorgungsnetzen und kritischen
Energieanlagen, Cybersicherheitsanforderungen für einen sicheren Netz- und
Anlagenbetrieb einzuhalten (§ 11 Absatz 1a und 1b EnWG). Die Bundesnetzagentur
bestimmt diese Anforderungen in den IT-Sicherheitskatalogen im Benehmen mit
dem BSI. Die Cybersicherheitsanforderungen werden kontinuierlich überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
Darüber hinaus hängt der sichere Betrieb von Kritischen Infrastrukturen wie
Offshore-Windparks im Wesentlichen von bestimmten kritischen Komponenten
ab. Die unverzügliche Minderung von Risiken, die auf deren Hersteller
zurückgehen – zum Beispiel durch eine Untersagung des Einsatzes von kritischen
Komponenten nach § 9b BSIG – spielt eine besondere Rolle beim Schutz und
bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen in
Deutschland. Entsprechend arbeitet die Bundesnetzagentur zurzeit im
Einvernehmen mit dem BSI an der Festlegung von den kritischen Komponenten für
Energieversorgungsnetze und Energieanlagen nach § 11 Absatz 1g EnWG.
32. In Anbetracht einer Meldung des Deutschlandfunks vom 28. April 2024
(www.deutschlandfunk.de/forschungsministerin-stark-watzinger-hochsc
hulen-muessen-zusammenarbeit-mit-china-ueberpruefen-100.html), die
verlautbarte, dass die Bundesanwaltschaft jüngst drei deutsche
Staatsbürger wegen des Verdachts der Agententätigkeit verhaften ließ und ihnen
vorgeworfen werde, Informationen über Rüstungstechnologie beschafft
zu haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben, hat
sich der Verdacht jeweils erhärtet, wie ist der Prozessstatus derzeit, und
befinden sich die Verdächtigen immer noch in Untersuchungshaft?
Gegen die fragegegenständlichen Personen hat der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA) unter anderem wegen des Vorwurfs der
geheimdienstlichen Agententätigkeit am 20. Dezember 2024 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben. Auf die dazu erfolgte
Pressemitteilung des GBA vom 9. Januar 2025 wird – auch in Bezug auf die
Haftsituation der drei Angeklagten und die ihnen in der Anklageschrift zur Last
gelegten Tatvorwürfe – Bezug genommen (www.generalbundesanwalt.de/Shar
edDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-09-01-2025.html?n
n=478184). Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten wird, nachdem das
Hauptverfahren durch den Staatsschutzsenat Anfang April 2025 eröffnet
wurde, ab Mai 2025 stattfinden.
33. In Anbetracht der Tatsache, dass Markus Frenzel in seinem 2024 bei
C. H. Beck erschienenen Buch „China Leaks: Pekings geheimes
Netzwerk in Deutschland“ schreibt, dass Bundeswehroffiziere darin geschult
würden, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie Termine am oder in
unmittelbarer Nähe des chinesischen Generalkonsulats in Hamburg
wahrzunehmen hätten, worin den Bundeswehrangehörigen eine
bestimmte Route am chinesischen Konsulat vorbei empfohlen würde und
ihnen geraten werde, an welcher Stelle sie ihre Mobiltelefone aus- und
wo sie sie wieder einschalten sollten, weil „deutsche
Sicherheitsexperten“ (S. 339) herausgefunden hätten, dass Chinesen an speziellen
Punkten in der Lage seien, sich mit elektronischen Geräten wie
Mobiltelefonen zu verbinden und dabei würde es offenbar ausreichen, wenn die
Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication (NFC)
eingeschaltet wären, inwiefern haben solche Schulungen mit angesprochenen
Inhalten stattgefunden, könnten derartige Erkenntnisse durch das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt werden, oder hat sich
das BSIG zu der Problematik des Anzapfens von Mobiltelefonen über
Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication bereits in einer
Risikoanalyse beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das BSIG
gekommen?
Zu Schulungen von Bundeswehroffizieren im Sinne der Fragestellung liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bundeswehrangehörige werden
anlassbezogen, unter anderem vor Dienstreisen nach China oder bilateralen
deutsch-chinesischen Gesprächen und Veranstaltungen im Inland, von fachlich
zuständigen Stellen zu Maßnahmen des Geheimschutzes individuell
sensibilisiert und beraten.
Inwiefern beliebige mobile Endgeräte mit beliebigen Versionen der
Kommunikationsstandards Bluetooth und NFC eine nicht näher definierte Verbindung
zum Nachteil der jeweiligen Benutzer aufbauen können, ist aus rein
systematischen Gründen nicht beantwortbar. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) stellt für die sichere dienstliche Kommunikation der
Bundeswehr mobile Lösungen zur Verfügung, deren Eignung jeweils mit Bezug auf
ein bestimmtes Schutzziel, beispielsweise die Verwendbarkeit für die
Verarbeitung von Verschlusssachen „Nur für den Dienstgebrauch“, nachgewiesen
wurde. Betriebliche Vorgaben für die Nutzung dieser speziellen dienstlichen Geräte
sind dabei Teil des Gesamtkonzepts, sie lassen sich aber nicht auf beliebige
sonstige Geräte und Einsatzszenarien übertragen.
34. In Anbetracht von Rechercheergebnissen von „Die Zeit“ und der
„Süddeutschen Zeitung“ (Die Zeit, 20. März 2025, Die Wahrheit von Wuhan),
in denen der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem schon länger
vorliegenden Bericht mit 80- bis 95-prozentiger Sicherheit zu dem Schluss
kommt, dass ein Laborunfall (Laborhypothese) wahrscheinlicher ist als
ein natürlicher Ursprung des COVID-19-Virus, wie steht die
Bundesregierung zu der im Presseartikel zitierten Forderung von Prof. Dr.
Isabella Eckerle, Spezialistin für neuartige Viruserkrankungen an der
Uniklinik Genf, die BND-Daten zumindest ausgewählten Wissenschaftlern
zur Begutachtung zu geben, am besten über einen unabhängigen Akteur
wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), und wenn die
Bundesregierung dieser Forderung nicht nachgehen will, wie begründet sie die
komplette Verschlusssache?
Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße
das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Würde der Bundesnachrichtendienst
(BND) Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen,
wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen, die Erkenntnislage und
die Projekte der Behörde möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten
Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der
Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND
bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und die Erkenntnislage des
BND schließen könnten.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall
nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten
Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND
ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass daraus unmittelbar oder
mittelbar Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen des BND gezogen werden
können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung
tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung
noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu verstehen.
35. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass der
Bedarf an Menschen mit China-Expertise wächst (vgl. China-Strategie,
S. 61), warum streicht die Bundesregierung dann Mittel beim Deutschen
Akademischen Austauschdienst (DAAD) in China, etwa beim
Lektorenprogramm?
36. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei China-
bezogenen Projekten des DAAD im Zeitraum nach der Veröffentlichung
der China-Strategie?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Lektorenprogramm wird aus Mitteln der institutionellen Förderung des AA
finanziert. Über die Lektoratsstandorte verständigt sich der DAAD mit dem AA
auf Basis verfügbarer Mittel und fachlicher Kriterien. Auch in weiteren
Programmen des DAAD, wie dem BMFTR-finanzierten Programm „Sprache und
Praxis in China“, in denen die Heranbildung von fachlichen China-Expertinnen
und -Experten auch abseits der Sinologie explizites Programmziel ist, wurden
keine Streichungen der Finanzmittel vorgenommen.
Im Jahr 2023 förderte der DAAD 14 Lektorate und drei Langzeitdozenturen in
China. Der akademische Austausch wurde 2023 mittels Förderung von
insgesamt 1 636 Personen zwischen China und Deutschland bzw. zwischen
Deutschland und China durch den DAAD unterstützt. 2024 förderte der DAAD 17
Lektorate und drei Langzeitdozenturen in China. Der akademische Austausch
wurde 2024 mittels Förderung von insgesamt 2 686 Personen zwischen China und
Deutschland bzw. zwischen Deutschland und China durch den DAAD
unterstützt. Die Förderung transnationaler Bildungsprojekte durch den DAAD
erfolgte im Rahmen der vereinbarten Projektlaufzeiten (beispielhaft seien
genannt: Chinesisch-Deutsches Hochschulkolleg (CDHK), Chinesisch-Deutsche
Hochschule für angewandte Wissenschaften (CDHAW), Zentrum für
Deutschlandstudien Peking Universität (ZDS)). Für die inhaltlichen Schwerpunkte des
DAAD in der Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern wird auf die DAAD-
Publikation „Die akademische Zusammenarbeit mit China realistisch gestalten“
hingewiesen (www.daad.de/de/der-daad/kommunikation-publikationen/presse/
pressemitteilungen/2024/die-wissenschaftskooperation-mit-china-realistisch-ge
stalten/). In der Beratungsarbeit des DAAD zeigt sich, dass viele Hochschulen
in den vergangenen Jahren verstärkt Ratschläge für Kooperationen mit China
suchen, um diese im Hinblick auf Forschungssicherheit, Transparenz,
Datenschutzbestimmungen und Zugang/Verwendung von Daten und
Forschungsergebnisse reziprok und transparent gestalten zu können.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941 verwiesen.
37. Nach Kenntnis der Fragestellenden soll die Bundesregierung Kürzungen
bei einem Managerprogramm speziell für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) für Chinakompetenz vorgenommen haben, gibt es ein
solches Programm, wer sind die Projektpartner in diesem Programm, und
haben im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie
Kürzungen stattgefunden?
Das Managerprogramm (MP) mit China ist planmäßig im Sommer 2023
ausgelaufen, Kürzungen hatte es zuvor nicht gegeben. Seit dem 25. Oktober 2023
heißt das Programm „Partnering in Business with Germany“ mit 18
Partnerländern. Die Bundesregierung bemüht sich zurzeit, sechs neue Partnerländer zu
gewinnen, nämlich Brasilien, Indonesien, Kenia, Kolumbien, Malaysia und
Marokko.
38. Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der
China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ (www.internation
ales-buero.de/de/regio_china_ausbau_der_china_kompetenz_in_der_wis
senschaft.php), anhand der das Bundesministerium für Bildung und
Forschung für den Zeitraum von 2023 bis 2026 elf Projekte an deutschen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördert, wie bewertet die
Bundesregierung den Erfolg der Fördermaßnahme bislang, und wie plant
sie, die Projekte und Begleitvorhaben zu evaluieren?
Die Bundesregierung bewertet die Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der
China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ als einen wichtigen
Beitrag zur Stärkung der internationalen Handlungsfähigkeit deutscher
Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Kontext der China-Kompetenz. Bereits
bei der Konzeption der Förderrichtlinie wurde ein umfassendes
Evaluationskonzept entwickelt, um eine systematische Erfolgskontrolle sicherzustellen. Im
Mittelpunkt steht dabei die Bewertung der Zielerreichung, insbesondere im
Hinblick auf den nachhaltigen Ausbau von China-spezifischem Wissen und
Kompetenzen an den geförderten Institutionen.
39. Welche anderen Programme verfolgt oder fördert die Bundesregierung
mit dem Ziel der Förderung von China-Expertise (e. g. DAAD-Projekt
Sprache und Praxis in China)?
Neben der Fördermaßnahme „Regio-China“ sind zwei weitere Förderrichtlinien
veröffentlicht worden, die darauf abzielen, China-Expertise in Deutschland
gezielt auszubauen:
• Richtlinie „Moderne Chinaforschung II“: Mit dieser Förderrichtlinie,
veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16. Mai 2024, unterstützt die
Bundesregierung Forschungsprojekte, die sich mit aktuellen politischen,
wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Volksrepublik
China befassen, die eine hohe Relevanz für Deutschland und Europa
aufweisen. Ziel ist es, das aktuelle Wissen über relevante Entwicklungen in und
aus China zu erweitern und dieses Wissen in die Gestaltung und Bewertung
kooperationspolitischer Strategien Deutschlands und Europas
einzubeziehen. Die ausgewählten Einzel- und Verbundprojekte befinden sich derzeit in
der Bewilligungsphase.
• Richtlinie zur „Förderung von Projekten zur Erforschung von Vermittlung
und Erwerb von Chinesisch als Fremdsprache als Beitrag zum Auf- und
Ausbau von unabhängiger China-Kompetenz, insbesondere
Sprachkompetenzen sowie interkulturelle kommunikative Kompetenzen“
(„Spracherwerb“), Bundesanzeiger vom 11. April 2024: Ziel dieser Förderung ist es,
durch geeignete Forschungsprojekte die Spracherwerbsprozesse
beziehungsweise den Zweitspracherwerb von Chinesisch besser zu verstehen und
mithilfe der Projektergebnisse das Lernen und Lehren der Sprache in
deutschen Bildungskontexten und damit auch die Handlungskompetenz zu
verbessern. Die fünf ausgewählten Verbundprojekte befinden sich aktuell in
der Antragsphase.
Über diese Programme hinaus wurden von der Bundesregierung zahlreiche
Einzelprojekte und sonstige Maßnahmen gefördert.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5 und 59 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941
verwiesen.
40. Im Zusammenhang mit der China-kompetenten Beratung politischer
Akteure und der Öffentlichkeit nennt die Bundesregierung in ihrer China-
Strategie explizit das Mercator Institute for China Studies (MERICS) als
eines der führenden Forschungseinrichtungen Europas zu China, wie und
in welchem Umfang fördert die Bundesregierung MERICS in welchen
Projekten und mit welchen Zielen?
41. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei den durch
die Bundesregierung geförderten MERICS-Projekten im Zeitraum nach
der Veröffentlichung der China-Strategie?
Die Fragen 40 und 41 werden zusammen beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat im Haushaltsjahr 2024 das Mercator Institute for
China Studies (MERICS) erstmals institutionell gefördert. Die Zuwendung in
Höhe von 500 000 Euro wurde aus in der Haushaltsaufstellung 2024 im Wege
der Priorisierung verlagerten Mitteln des Einzelplans 05 des Auswärtigen
Amtes getätigt, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten. Für 2025 ist
im Entwurf des Einzelplans vorgesehen, die Förderung in gleicher Höhe
fortzuführen.
Das BMFTR fördert das am 1. Mai 2024 gestartete Projekt China Tech
Observatory (CTO), das das Ziel verfolgt, Chinas rasante Fortschritte auf dem Weg
zur einflussreichen Wissenschafts- und Technologienation zu begleiten und zu
analysieren. Das Projekt wird seitens des BMFTR mit 460 615,12 Euro
gefördert.
Das BMWE fördert ein Projekt zur Beobachtung der Entwicklung der
Auslandsinvestitionen zwischen der EU/Deutschland und China im Umfang von
insgesamt 246 726,75 Euro (brutto). Bei diesem Projekt hat es keine
budgetären und inhaltlichen Veränderungen gegeben.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 9a und 9b der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14941
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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