Schriftliche Frage 32 von Nicole Hess (AfD): Was genau ist die Zielsetzung der Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ des Vereins „Teilseiend e. V.“ in Heidelberg, der für diese Fachstelle…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Nicole Hess (AfD): Was genau ist die Zielsetzung der Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ des Vereins „Teilseiend e. V.“ in Heidelberg, der für diese Fachstelle…
Frage 32 (Nicole Hess, AfD):
Was genau ist die Zielsetzung der Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ des Vereins „Teilseiend e. V.“ in Heidelberg, der für diese Fachstelle laut
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025:
Die Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ ist eingebettet in den Prozess der vom Projektträger Teilseiend e. V. verantworteten Etablierung und des überregionalen Ausbaus der Muslimischen Akademie Heidelberg nach dem Vorbild der christlichen Akademien politischer Bildung. Die Fachstelle will einen Beitrag in der politischen Bildungsarbeit sowie zur Diversifizierung der Trägerlandschaft in der politischen Bildung leisten. Inhaltlich werden z. B. historisch-politische Bildung, kulturell-politische Bildung und Demokratiestärkung avisiert. Die Förderung wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung auf Basis von Anträgen des Trägers vom 5. Oktober 2018 sowie vom 1. Dezember 2021 gewährt. Gefördert wurden die Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungsformaten wie Schulungen und Fachtagungen. Zudem sollte eine weitere Professionalisierung und Verstetigung der Arbeit durch die Durchführung von Kooperationen mit anderen Institutionen der politischen Bildung sowie den Auf- und Ausbau eines Netzwerks mit einschlägigen Institutionen u. a. aus den Bereichen Wissenschaft und Zivilgesellschaft erreicht werden. Nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den zu ihrer Ausführung erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sind im Rahmen von Zuwendungen u. a. Verwendungsnachweisprüfungen und Erfolgskontrollen vorgesehen. Hierzu enthalten die VV-BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P). Die Arbeit des Trägers im Rahmen der Projektförderung wird entsprechend nach geltenden Vorschriften sowie den Maßstäben der politischen Bildung durch den Zuwendungsgeber kritisch begleitet und geprüft.
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