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Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen (Antwort zu Drs. 21/2872)

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · 21/3156 · Antwort · Original ↗

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Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen (Antwort zu Drs. 21/2872) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3156 21. Wahlperiode 05.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2872 – Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern sogenannter Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu zählen u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg (MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt werden (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung), was einen besonders umfassenden parlamentarischen Aufklärungsbedarf begründet.  1. Welche Bundeszuwendungen haben seit 2015 CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen unmittelbar oder mittelbar empfangen (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Name des Förderprojektes o. Ä., Zuwendungshöhe und ggf. Erst-, Mittel- und Letztmittelempfänger aufschlüsseln)? a) Welchem erheblichen Bundesinteresse nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) entsprechen diese Förderungen jeweils? b) Unter welchem Bundeshaushaltstitel erfolgten diese Zuwendungen jeweils? c) In welcher Form erfolgten diese Zuwendungen jeweils (als institutionelle oder projektbezogene Zuwendung, durch Auftrag, mittels Rahmenvertrag, über Kaskadenfinanzierung usw.)? d) Wurden bei den projektbezogenen Förderungen Personalausgaben nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Nummer 1.3 übernommen, und wenn ja, bei welchen, und in welcher Höhe? e) Wurden alle bewilligten Mittel ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. f) Wurden ausgezahlte Mittel zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum? g) Wie viele dieser etwaig zurückgeforderten Mittel wurden von den Zuwendungsempfängern erstattet (bitte nach Jahr und Projektname aufschlüsseln, falls es sich um keine institutionelle Förderung handelt)? h) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger jeweils? i) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern eingefordert, und wenn nein, welche, und warum? j) Wurden die Verwendungsnachweise innerhalb der sechsmonatigen Frist von den Zuwendungsempfängern vorgelegt, und enthielten sie jeweils einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, der den geltenden Bestimmungen Genüge getan hat (vgl. ANBest-P Nummer 6 bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Nummer 7), und wenn nein, bei welchen Förderungen war dies nicht der Fall? k) Wurden aus den Zuwendungen auch die Personalausgaben bestritten, und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? l) Welche Förderrichtlinien, Fördergrundsätze oder Förderkriterien galten jeweils? Die erbetenen Angaben zu den Fragen 1 bis 1l können der Tabelle in der Anlage 1* entnommen werden. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass Zuwendungen gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nur für Zwecke bewilligt werden dürfen, an deren Erfüllung die öffentliche Hand ein erhebliches Interesse hat (Förderzweck). Zudem verbleiben etwaige Eigenmittel beim Zuwendungsempfänger. m) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen, die sowohl Mitglied bei CLAIM als auch NDO sind, und wenn ja, welche? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die CLAIM gGmbH über keine Mitgliedsorganisationen.  2. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 EU- Fördermittel erhalten (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)? a) Hat die Bundesregierung Zuwendungen der EU an diese Organisationen weitergeleitet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU- Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)? b) Haben diese Organisationen EU-Fördermittel auf dem Wege der nationalen Kofinanzierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Höhe des EU- und des kofinanzierten Anteils)? c) Wurden alle bewilligten Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum? d) Wurden ausgezahlte Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3156 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. e) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – jeweils? f) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – eingefordert, und wenn nein, welche nicht, und warum nicht? Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat weder Zuwendungen der Europäischen Union (EU) an diese Organisationen weitergeleitet noch Projekte aus EU-Mitteln kofinanziert. Die Antwort zu den Fragen 2c bis 2f entfällt entsprechend.  3. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fördermittel der Länder oder ihrer Kommunen unmittelbar oder mittelbar erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Land bzw. Kommune, Jahr, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)? Fragen zu Fördermitteln der Länder und Kommunen liegen nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung.  4. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2015 Fördermittel von Bundesstiftungen, Länderstiftungen oder privaten Stiftungen erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Stiftung, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  5. Wurden bei den in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Förderungen Zuwendungsbescheide nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ANBest-P, ANBest-I oder weiteren einschlägigen Vorschriften oder Bestimmungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst wie unwirksam, und wenn ja, welche? Nein.  6. Gab es unter den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Förderungen solche, die vom Bundesrechnungshof (vgl. §§ 91, 100 BHO) oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesrechnungshöfen auf ihre Verwendung überprüft wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis? Der Bundesrechnungshof ist gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Gesetzes über den Bundesrechnungshof ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Soweit Detailinformationen ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundesrechnungshofs liegen, verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Zu Prüfungen der Landesrechnungshöfe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  7. Hat die Bundesregierung vor oder während ihrer Förderungen CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen auf deren Verfassungstreue, Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) und parteipolitische Neutralität überprüft, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht? Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Näheres regeln die Förderrichtlinien und der jeweilige Zuwendungsbescheid. Die genannten Träger wurden im Rahmen des sogenanntes Haber-Verfahrens unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft.  8. Welche Projekte in den sogenannten Themenfeldern Islamfeindlichkeit, Antidiskriminierung, Demokratieförderung und politische Jugendbildung wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich aus Bundesmitteln und von privaten Stiftungen gefördert (bitte nach Projektbeginn, Projektdauer, privater und Bundesförderhöhe aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen werden von der Bundesregierung nicht zentral erhoben.  9. Wurden Bundesmittel seit 2015 für die Einrichtung oder den Betrieb von Meldestellen zu sogenanntem antimuslimischem Rassismus aufgewendet, und wenn ja, für welche (bitte nach Jahr, Namen, Träger, Summe aufschlüsseln)? „Zentrale Dokumentations- und Informationsstelle antimuslimischer Rassismus", umgesetzt durch die CLAIM gGmbH, vormals Teilseiend e. V. Laufzeit: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025, Fördersumme: 433 000 Euro. Zudem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem zivilgesellschaftlichen Monitoring von antimuslimischem Rassismus (u. a. Lagebild antimuslimischer Rassismus) als Teilmaßnahmen in den Projekten „Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit“ des Zuwendungsempfängers Teilseiend e. V. (2021-2024) sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus“ des Zuwendungsempfängers Claim gGmbH gefördert (vgl. Tabelle in der Anlage 1*). 10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über abgestimmte Kommunikationsstrategien zwischen staatlich geförderten sogenannten Nichtregierungsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, und wenn ja, welche? Nein. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3156 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 11. Hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Bundesförderungen nicht in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) eingreifen und keine staatlich geförderte einseitige Beeinflussung medialer Diskurse bewirken, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die freie Meinungs- und Presseäußerung Vorgaben zu machen. Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die die vollziehende Gewalt zu gewährleisten, nicht zu beschneiden hat (Artikel 1 Absatz 3 GG). Zuwendungen erfolgen zweckgebunden (§ 23 BHO in Verbindung mit § 44 Absatz 1 BHO). Erhaltene Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung des Verwendungszwecks genutzt werden. 12. Hat die Bundesregierung weitere Modellprojekte nach dem Vorbild etablierter Institutionen (z. B. „christliche Akademien politischer Bildung“) im islamischen oder postmigrantischen Kontext seit 2015 gefördert, und wenn ja, welche (bitte nach Namen des Förderprojekts, Förderzeitraum, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Zuwendungshöhe aufschlüsseln)? a) Sind geförderte Organisationen im Lobbyregister des Bundes oder der EU erfasst, und wenn ja, welche? b) Haben geförderte Organisationen politische Beratungsleistungen für Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden vor, während oder nach dem Förderzeitraum erbracht, und wenn ja, welche Leistungen (bitte erläutern)? c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Regierungsbeamte oder Regierungsangestellte in den letzten fünf Jahren Funktionen in diesen Organisationen übernommen, und wenn ja, wie viele in welchen? Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Zuwendungen im Sinne der Fragestellung erfolgten nicht. 13. Überprüft die Bundesregierung die Internetauftritte geförderter Organisationen auf deren Einhaltung der Impressumspflicht und einschlägiger Datenschutzbestimmungen, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt? Die Bundesregierung ist für Überprüfungen im Sinne der Fragestellung nicht zuständig. 14. Überprüft die Bundesregierung die Projektträger bei Projekten mit Minderjährigen, ob Einwilligungs‑ oder Schutzkonzepte vorgelegt wurden, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt? Ob Prüfungsmaßnahmen, die über die in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO allgemein geregelten hinausgehen, für erforderlich gehalten werden, wird von den Bewilligungsbehörden gegebenenfalls auf der Grundlage etwaiger Förderrichtlinien projektspezifisch und im Einzelfall entschieden. Da Informationen zu derartigen Entscheidungen nicht zentral erfasst werden, ist eine übergreifende Auswertung und daher auch eine generelle Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei Förderungen auf Basis der Kinder- und Jugendhilfe gilt, dass die Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Implementierung von Schutzkonzepten in § 79a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) über die Finanzierungsregelungen in den §§ 74 und 78b SGB VIII sowie über die entsprechenden Zuwendungsregelungen auch an die öffentlich finanzierten freien Träger weitergegeben wird. 15. Plant die Bundesregierung, eine Gesamtliste aller Bundesförderungen seit 2015 inklusive relevanter Anlagen wie Bescheide, Verträge und Prüfberichte soweit rechtlich zulässig an zentraler Stelle zu veröffentlichen, und wenn nein, welche Schwierigkeiten hat die Bundesregierung mit dem Konzept hinreichender Transparenz angesichts des erheblichen Bundesinteresses, das diesen Projekten innewohnen sollte? Nach dem Ressortprinzip obliegt die Entscheidung über die Veröffentlichung von Förderentscheidungen den fördernden Bundesministerien. Informationen zu den im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekten werden beispielsweise auf der Programmwebsite zur Verfügung gestellt. Anlage 1 zu Frage 1 der Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/2872 vom 20. November 2025 lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Ressorts Projekttitel Fördersumme Förderzeitraum Förderrichtlinie /Fördergrundsätze Haushaltstitel Zuwendungszweck Zuwendungsart Personalausgaben* Mittelabfluss zurückgezahlte Mittel ** Eigenmittel und Drittmittel Fristen zum Verwendungsnachweis 1 Teilseiend e.V. BMBFSFJ Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit 2020: 459.997,80 € 2021: 555.501,55 € 2022: 555.119,92 € 2023: 599.500,00 € 2024: 600.000,00 € 01.01.2020 - 31.12.2024 Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!) sowie die Grundsätze der Förderung im Bereich Handlungsbereich Bund 1702/68404 In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird auf die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!) verwiesen. Projektförderung 2020: 258.406,63 € 2021: 283.336,82 € 2022: 378.323,23 € 2023: 385.678,34 € 2024: 442.295,10 € 2020: 459.997,80 € 2021: 555.501,55 € (inkl. Mittel BpB) 2022: 555.119,92 € (inkl. Mittel BpB) 2023: 599.500,00 € (inkl. Mittel BpB) 2024: 600.000,00 € 2020: 34,84 € 2020: 0,00 € 2021: 55.501,55 € 2022: 55.501,55 € 2023: 60.000,00 € 2024: 86.062,00 € Alle Verwendungsnachweise wurden fristgerecht eingereicht. 2 neue deutsche organisationen e. V. BMBFSFJ Kompetenznetzwerk Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft 2020: 330.000,00 € 2021: 347.029,66 € 2022: 405.038,55 € 2023: 582.858,06 € 2024: 495.000,00 € 01.01.2020 - 31.12.2024 Richtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!) sowie die Grundsätze der Förderung im Bereich Handlungsbereich Bund 1702/68404 In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird auf die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!) verwiesen. Projektförderung 2020: 198.145,30 € 2021: 247.402,59 € 2022: 258.147,65 € 2023: 319.244,34 € 2024: 374.862,89 € 2020: 260.632,63 € (inkl. Mittel BpB) 2021: 347.029,66 € 2022: 405.038,55 € 2023: 582.858,06 € 2024: 495.000,00 € 2020: 18.995,51 € 2021: 4.705,70 € 2022: 24.262,76 € 2023: 2.483,88 € 2024: 1.620,55 € 2020: 33.000,00 € 2021: 33.000,00 € 2022: 45.018,77 € 2023: 66.569,50 € 2024: 55.000,00 € Alle Verwendungsnachweise wurden fristgerecht eingereicht. 3 CLAIM gGmbH BMBFSFJ Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus 2025: 625.000,00 € 01.01.2025 - 31.12.2025 Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ 1702/68404 In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird auf die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (GMBL 2024, S. 1169 ff.) verwiesen. Projektförderung 2025: 449.573,95 € laufendes Jahr laufendes Jahr 2025: 99.993,83 € laufendes Jahr 4 neue deutsche organisationen - das postmigrantische netzwerk e.V. BMBFSFJ Kooperationsverbund für Vielfalt und Zusammenhalt : Chancengerechtigkeit in der pluralen Gesellschaft. 2025: 425.000,00 € 01.01.2025 - 31.12.2025 Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ 1702/68404 In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird auf die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (GMBL 2024, S. 1169 ff.) verwiesen. Projektförderung 2025: 339.743,66 € laufendes Jahr laufendes Jahr 2025: 47.222,22 € laufendes Jahr 5 Teilseiend e.V. - Muslimische Akademie Heidelberg BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 99.000,00 € 2023 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) 1702/68401 Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit muslimischem Selbstverständnis Als Projektförderung über den Erstzuwendungs-empfänger Evangelische Akademien in Deutschland 84.206,07 € 99.000,00 € 5.000,00 € (Gesamtprojekt) Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 6 Teilseiend e.V. - Muslimische Akademie Heidelberg BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 94.995,65 € 2024 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) 1702/68401 Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit muslimischem Selbstverständnis Als Projektförderung über den Erstzuwendungs-empfänger Evangelische Akademien in Deutschland 79.649,90 € 94.995,65 € 5.000 € (Gesamtprojekt) Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 7 Teilseiend e.V. - Muslimische Akademie Heidelberg BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 100.000,00 € 2025 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) 1702/68401 Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit muslimischem Selbstverständnis Als Projektförderung über den Erstzuwendungs-empfänger Evangelische Akademien in Deutschland laufendes Jahr laufendes Jahr laufendes Jahr 8 Teilseiend e.V. BMI Projekt: "Kompetenzen aufbauen – Kapazitäten stärken" 68.923,05 € 01.04.2021 – 31.12.2021 DIK-Projektförderung 0601/685 19 Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz Projektförderung 15.039,00 € Mittel abgerufen 1.218,59 €. Vollfinanzierung Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 9 Claim gGmbH BMI Zentrale Dokumentations- und Informationsstelle antimuslimischer Rassismus“ 433.300,00 € 01.07.2024 - 31.12.2025 DIK-Projektförderung 0601/685 19 Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz Projektförderung 327.047,20 € laufendes Projekt laufendes Projekt 11.532.20 € Die Maßnahme wird nach Abschluss im Rahmen der Erfolgskontrolle nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO geprüft. 10 Teilseiend e.V. BMI Der 7. Oktober und seine Folgen - Bildung, Medien, Kunst, Kultur und gesellschaftliche Diskurse im Fokus 8.000,00 € 2024 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 8.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 11 Teilseiend e.V. BMI Erinnerung.Macht.Gesellschaft. – Jüdische und muslimische Perspektiven auf die migrationsdiverse Gesellschaft 3.397,25 € 2024 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 3.397,25 € 2.602,75 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 12 Teilseiend e.V. BMI Let's talk about…. - Sexuelle Bildung und Gesundheit für muslimische Frauen 1.000,00 € 2024 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 1.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 13 Teilseiend e.V. BMI Veranstaltungsreihe "Wie geht es dir? - Zeichner*innen gegen Antisemitismus, Hass und Rassismus" 6.000,00 € 2025 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 6.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 14 Teilseiend e.V. BMI Fachtagung „Geld, Glaube, Gesellschaft – was kostet die Welt?!: Wirtschaft und Finanzen zwischen religiöser Ethik, Nachhaltigkeit und Teilhabe“ 11.000,00 € 2025 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 11.000,00 € 2.055,00 € noch nicht fällig 15 Teilseiend e.V. BMI Hanau: 5 Jahre und ein paar Tage II – Geschichten des Widerstandes & Erinnern 4.827,59 € 2025 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung noch offen, Veranstaltung fand noch nicht statt noch nicht fällig 16 Teilseiend e.V. BMI Fluchtgeschichten – was wir suchten, was wir fanden 3.172,41 € 2025 Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung 0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung noch offen, Veranstaltung fand noch nicht statt 567,59 € noch nicht fällig 17 Teilseiend e.V. BMI Aus dem Glauben heraus?! Politische Bildung in muslimisch-konfessioneller Trägerschaft 349.695,00 € 2019 - 2022 Modellförderung iVm §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung 0601/68402 Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung in Deutschland Projektförderung 2019: 17.073,21 € 2020: 64.791,43 € 2021: 67.952,60 € 2022: 68.484,15 € 349.695,00 € 2.501,67 €; Grund: Rückzahlung im Rahmen der 6-Wochen-Frist. Die Summe wurde zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgezahlt. 30.800,00 € Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist der Antrag sehr knapp verfristet eingegangen. 18 Teilseiend e.V. BMI Muslimische Akademie Heidelberg - Ausbau der Fachstelle "Gesellschaft gestalten" 240.000,00 € 2019 - 2021 Modellförderung iVm §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung 0601/68402 Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung in Deutschland Projektförderung 2019: 201.909,73 € 2020: 185.794,00 € 2021: 188.026,40 € 240.000,00 € 105.651,93 € Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist der Antrag verfristet eingegangen. 2 lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Ressorts Projekttitel Fördersumme Förderzeitraum Förderrichtlinie /Fördergrundsätze Haushaltstitel Zuwendungszweck Zuwendungsart Personalausgaben* Mittelabfluss zurückgezahlte Mittel ** Eigenmittel und Drittmittel Fristen zum Verwendungsnachweis 19 Teilseiend e.V. BMI Fachstelle "Gesellschaft gestalten" der Muslimischen Heidelberg i.G 245.000,00 € 2021 - 2024 Modellförderung iVm §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung 0601/68402 Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung in Deutschland Projektförderung 2021: 5.000,00 € 2022: 60.000,00 € 2023: 60.000,00 € 2024: 60.000,00 € 245.000,00 € 8.437,50 € Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist der Antrag verfristet eingegangen. 20 Teilseiend e.V. BMI Von Türöffnern und Brückenbauern: Muslimisch-konfessionelle Träger als Akteure und Partner in der politischen Bildung 70.060,62 € 2023 Modellförderung iVm §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung 0601/68402 Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung in Deutschland Projektförderung 40.380,62 € 65.672,60 € 4.388,02 € Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist der Antrag verfristet eingegangen. 21 Neue deutsche Organisationen e.V. BMI Inklusion umsetzen - Der 6. Bundeskongress 83.949,76 € 2020 - 2021 Modellförderung iVm §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung 0601/53202 Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung in Deutschland Projektförderung 83.949,76 € Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist der Antrag verfristet eingegangen. 22 Teilseiend e.V. BMAS/IntB Das ist antimuslimischer Rassismus. Antimuslimischen Rassismus erkennen und handeln 334.510,33 € 01.08.2022 - 31.12.2023 Keine 0413/684 03 Sensibilisierung der Gesamtgesellschaft zu antimuslimischem Rassismus Projektförderung 134.602,10 € 334.510,33 € 16.761,43 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht. 23 Teilseiend e.V. BMAS/IntB Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus 459.866,36 € 01.03.2024 - 28.02.2026 Keine 1117/684 03 Sensibilisierung von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu antimuslimischem Rassismus Projektförderung 356.806,20 € 432.324,43 € 2.600 € laufendes Projekt Partnerschaft für Demokratie (BMBFSFJ) Träger der Einzelmaßnahme Förderzeitraum Titel der Maßnahme Bundesmittel *** Stadt Heidelberg - Amt für Chancengleichheit Teilseiend e.V. 01.10.2018 - 31.12.2019 Filmvorführung "Newcomers" mit Regisseur Maan Moussli im Rahmen der Jüdisch-Muslimischen Kulturtage 2018 821,00 € Stadt Heidelberg - Amt für Chancengleichheit Teilseiend e.V. 01.10.2018 - 31.12.2019 2. Jüdisch-Muslimische Kulturtage 5.000,00 € *** Hierbei handelt es sich um Weiterleitungen im Rahmen der Umsetzung einer Partnerschaft für Demokratie. Ggf. erfolgende Rückzahlungen der Kommune an den Bund erfolgen in Gänze und nicht unter Bezug auf einzelne Maßnahmen, deren Prüfung der Kommune obliegt. Daher ist die Ausweisung ggf. erfolgter Rückzahlungen bzgl. dieser Einzelmaßnahmen nicht möglich. **Regelmäßig kommt es zu Rückzahlungen von bewilligten Bundesmitteln. Diese sind u.a. auf Minderausgaben und Rückforderungen zurückzuführen. Eine statistische Erhebung, warum Gelder zurückgeflossen sind, existiert nicht, wodurch eine Aufschlüsselung an dieser Stelle nicht möglich ist. * Antragsstand 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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