Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen (Antwort zu Drs. 21/2872)
Text
Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen (Antwort zu Drs. 21/2872)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3156
21. Wahlperiode 05.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2872 –
Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie
Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern
sogenannter Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu
zählen u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und
Muslimfeindlichkeit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale
Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg
(MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter
der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt
werden (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung), was einen besonders
umfassenden parlamentarischen Aufklärungsbedarf begründet.
1. Welche Bundeszuwendungen haben seit 2015 CLAIM gGmbH,
Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche
Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen unmittelbar oder
mittelbar empfangen (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder
nachgeordneter Behörde, Name des Förderprojektes o. Ä., Zuwendungshöhe
und ggf. Erst-, Mittel- und Letztmittelempfänger aufschlüsseln)?
a) Welchem erheblichen Bundesinteresse nach § 23 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) entsprechen diese Förderungen jeweils?
b) Unter welchem Bundeshaushaltstitel erfolgten diese Zuwendungen
jeweils?
c) In welcher Form erfolgten diese Zuwendungen jeweils (als
institutionelle oder projektbezogene Zuwendung, durch Auftrag, mittels
Rahmenvertrag, über Kaskadenfinanzierung usw.)?
d) Wurden bei den projektbezogenen Förderungen Personalausgaben
nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) Nummer 1.3 übernommen, und wenn
ja, bei welchen, und in welcher Höhe?
e) Wurden alle bewilligten Mittel ausgezahlt, und wenn nein, welche
wurden zurückgehalten, und warum?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 4. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
f) Wurden ausgezahlte Mittel zurückgefordert, und wenn ja, welche,
und warum?
g) Wie viele dieser etwaig zurückgeforderten Mittel wurden von den
Zuwendungsempfängern erstattet (bitte nach Jahr und Projektname
aufschlüsseln, falls es sich um keine institutionelle Förderung
handelt)?
h) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger jeweils?
i) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern
eingefordert, und wenn nein, welche, und warum?
j) Wurden die Verwendungsnachweise innerhalb der sechsmonatigen
Frist von den Zuwendungsempfängern vorgelegt, und enthielten sie
jeweils einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, der
den geltenden Bestimmungen Genüge getan hat (vgl. ANBest-P
Nummer 6 bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Nummer 7), und wenn
nein, bei welchen Förderungen war dies nicht der Fall?
k) Wurden aus den Zuwendungen auch die Personalausgaben bestritten,
und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
l) Welche Förderrichtlinien, Fördergrundsätze oder Förderkriterien
galten jeweils?
Die erbetenen Angaben zu den Fragen 1 bis 1l können der Tabelle in der
Anlage 1* entnommen werden.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass Zuwendungen gemäß § 23 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) nur für Zwecke bewilligt werden dürfen, an deren
Erfüllung die öffentliche Hand ein erhebliches Interesse hat (Förderzweck).
Zudem verbleiben etwaige Eigenmittel beim Zuwendungsempfänger.
m) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen, die
sowohl Mitglied bei CLAIM als auch NDO sind, und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die CLAIM gGmbH über keine
Mitgliedsorganisationen.
2. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie
Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen
Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 EU-
Fördermittel erhalten (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen
des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
a) Hat die Bundesregierung Zuwendungen der EU an diese
Organisationen weitergeleitet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-
Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä.,
Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
b) Haben diese Organisationen EU-Fördermittel auf dem Wege der
nationalen Kofinanzierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach
Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts
o. Ä., Höhe des EU- und des kofinanzierten Anteils)?
c) Wurden alle bewilligten Mittel – ggf. nach Kenntnis der
Bundesregierung – ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden
zurückgehalten, und warum?
d) Wurden ausgezahlte Mittel – ggf. nach Kenntnis der
Bundesregierung – zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3156 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
e) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger – ggf.
nach Kenntnis der Bundesregierung – jeweils?
f) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern –
ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – eingefordert, und wenn
nein, welche nicht, und warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2f werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat weder Zuwendungen der Europäischen Union (EU)
an diese Organisationen weitergeleitet noch Projekte aus EU-Mitteln
kofinanziert. Die Antwort zu den Fragen 2c bis 2f entfällt entsprechend.
3. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie
Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen
Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fördermittel
der Länder oder ihrer Kommunen unmittelbar oder mittelbar erhalten,
und wenn ja, welche (bitte nach Land bzw. Kommune, Jahr, Name des
Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
Fragen zu Fördermitteln der Länder und Kommunen liegen nicht in der
Zuständigkeit der Bundesregierung.
4. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie
Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen
Teilorganisationen – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2015
Fördermittel von Bundesstiftungen, Länderstiftungen oder privaten
Stiftungen erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Stiftung, Name des
Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Wurden bei den in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Förderungen
Zuwendungsbescheide nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den
allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO),
dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ANBest-P, ANBest-I oder
weiteren einschlägigen Vorschriften oder Bestimmungen mit Wirkung
für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst wie
unwirksam, und wenn ja, welche?
Nein.
6. Gab es unter den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Förderungen solche, die
vom Bundesrechnungshof (vgl. §§ 91, 100 BHO) oder nach Kenntnis der
Bundesregierung von Landesrechnungshöfen auf ihre Verwendung
überprüft wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Der Bundesrechnungshof ist gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes
(GG) und § 1 des Gesetzes über den Bundesrechnungshof ein unabhängiges
Organ der Finanzkontrolle. Soweit Detailinformationen ausschließlich in der
Zuständigkeit des Bundesrechnungshofs liegen, verfügt die Bundesregierung
über keine eigenen Erkenntnisse.
Zu Prüfungen der Landesrechnungshöfe liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
7. Hat die Bundesregierung vor oder während ihrer Förderungen CLAIM
gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue
Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen auf
deren Verfassungstreue, Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung (FDGO) und parteipolitische Neutralität überprüft, wenn
ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?
Die Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Andernfalls ist eine
Förderung ausgeschlossen. Näheres regeln die Förderrichtlinien und der jeweilige
Zuwendungsbescheid.
Die genannten Träger wurden im Rahmen des sogenanntes Haber-Verfahrens
unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft.
8. Welche Projekte in den sogenannten Themenfeldern Islamfeindlichkeit,
Antidiskriminierung, Demokratieförderung und politische Jugendbildung
wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich aus
Bundesmitteln und von privaten Stiftungen gefördert (bitte nach
Projektbeginn, Projektdauer, privater und Bundesförderhöhe aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen werden von der Bundesregierung nicht zentral
erhoben.
9. Wurden Bundesmittel seit 2015 für die Einrichtung oder den Betrieb von
Meldestellen zu sogenanntem antimuslimischem Rassismus
aufgewendet, und wenn ja, für welche (bitte nach Jahr, Namen, Träger, Summe
aufschlüsseln)?
„Zentrale Dokumentations- und Informationsstelle antimuslimischer
Rassismus", umgesetzt durch die CLAIM gGmbH, vormals Teilseiend e. V. Laufzeit:
1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025, Fördersumme: 433 000 Euro.
Zudem wurden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
zivilgesellschaftlichen Monitoring von antimuslimischem Rassismus (u. a. Lagebild
antimuslimischer Rassismus) als Teilmaßnahmen in den Projekten „Kompetenznetzwerk
Islam- und Muslimfeindlichkeit“ des Zuwendungsempfängers Teilseiend e. V.
(2021-2024) sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur im
Praxisfeld Rassismus“ des Zuwendungsempfängers Claim gGmbH gefördert (vgl.
Tabelle in der Anlage 1*).
10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über abgestimmte
Kommunikationsstrategien zwischen staatlich geförderten sogenannten
Nichtregierungsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, und
wenn ja, welche?
Nein.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3156 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
11. Hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen,
dass Bundesförderungen nicht in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des
Grundgesetzes (GG) eingreifen und keine staatlich geförderte einseitige
Beeinflussung medialer Diskurse bewirken, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf
die freie Meinungs- und Presseäußerung Vorgaben zu machen. Verlautbarungen
jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck
einer Grundrechtsausübung, die die vollziehende Gewalt zu gewährleisten,
nicht zu beschneiden hat (Artikel 1 Absatz 3 GG).
Zuwendungen erfolgen zweckgebunden (§ 23 BHO in Verbindung mit § 44
Absatz 1 BHO). Erhaltene Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Erreichung
des Verwendungszwecks genutzt werden.
12. Hat die Bundesregierung weitere Modellprojekte nach dem Vorbild
etablierter Institutionen (z. B. „christliche Akademien politischer Bildung“)
im islamischen oder postmigrantischen Kontext seit 2015 gefördert, und
wenn ja, welche (bitte nach Namen des Förderprojekts, Förderzeitraum,
Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Zuwendungshöhe
aufschlüsseln)?
a) Sind geförderte Organisationen im Lobbyregister des Bundes oder
der EU erfasst, und wenn ja, welche?
b) Haben geförderte Organisationen politische Beratungsleistungen für
Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden vor, während oder
nach dem Förderzeitraum erbracht, und wenn ja, welche Leistungen
(bitte erläutern)?
c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige
Regierungsbeamte oder Regierungsangestellte in den letzten fünf Jahren
Funktionen in diesen Organisationen übernommen, und wenn ja, wie viele in
welchen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Zuwendungen im Sinne der Fragestellung erfolgten nicht.
13. Überprüft die Bundesregierung die Internetauftritte geförderter
Organisationen auf deren Einhaltung der Impressumspflicht und einschlägiger
Datenschutzbestimmungen, und wenn nein, warum findet keine
Überprüfung statt?
Die Bundesregierung ist für Überprüfungen im Sinne der Fragestellung nicht
zuständig.
14. Überprüft die Bundesregierung die Projektträger bei Projekten mit
Minderjährigen, ob Einwilligungs‑ oder Schutzkonzepte vorgelegt wurden,
und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?
Ob Prüfungsmaßnahmen, die über die in der Verwaltungsvorschrift zu § 44
BHO allgemein geregelten hinausgehen, für erforderlich gehalten werden, wird
von den Bewilligungsbehörden gegebenenfalls auf der Grundlage etwaiger
Förderrichtlinien projektspezifisch und im Einzelfall entschieden. Da
Informationen zu derartigen Entscheidungen nicht zentral erfasst werden, ist eine
übergreifende Auswertung und daher auch eine generelle Beantwortung der Frage
nicht möglich.
Bei Förderungen auf Basis der Kinder- und Jugendhilfe gilt, dass die
Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Implementierung von Schutzkonzepten in
§ 79a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) über die
Finanzierungsregelungen in den §§ 74 und 78b SGB VIII sowie über die entsprechenden
Zuwendungsregelungen auch an die öffentlich finanzierten freien Träger
weitergegeben wird.
15. Plant die Bundesregierung, eine Gesamtliste aller Bundesförderungen
seit 2015 inklusive relevanter Anlagen wie Bescheide, Verträge und
Prüfberichte soweit rechtlich zulässig an zentraler Stelle zu
veröffentlichen, und wenn nein, welche Schwierigkeiten hat die Bundesregierung
mit dem Konzept hinreichender Transparenz angesichts des erheblichen
Bundesinteresses, das diesen Projekten innewohnen sollte?
Nach dem Ressortprinzip obliegt die Entscheidung über die Veröffentlichung
von Förderentscheidungen den fördernden Bundesministerien. Informationen
zu den im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Projekten
werden beispielsweise auf der Programmwebsite zur Verfügung gestellt.
Anlage 1 zu Frage 1 der Kleine Anfrage BT-Drucksache 21/2872 vom 20. November 2025
lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Ressorts Projekttitel Fördersumme
Förderzeitraum
Förderrichtlinie /Fördergrundsätze
Haushaltstitel
Zuwendungszweck Zuwendungsart Personalausgaben* Mittelabfluss zurückgezahlte Mittel ** Eigenmittel und Drittmittel Fristen zum Verwendungsnachweis
1 Teilseiend e.V. BMBFSFJ
Kompetenznetzwerk Islam- und
Muslimfeindlichkeit
2020: 459.997,80 €
2021: 555.501,55 €
2022: 555.119,92 €
2023: 599.500,00 €
2024: 600.000,00 €
01.01.2020 -
31.12.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten der
Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und
zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie
Demokratie leben!) sowie die Grundsätze der
Förderung im Bereich Handlungsbereich Bund
1702/68404
In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird
auf die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten der
Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur
Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!)
verwiesen.
Projektförderung
2020: 258.406,63 €
2021: 283.336,82 €
2022: 378.323,23 €
2023: 385.678,34 €
2024: 442.295,10 €
2020: 459.997,80 €
2021: 555.501,55 € (inkl. Mittel BpB)
2022: 555.119,92 € (inkl. Mittel BpB)
2023: 599.500,00 € (inkl. Mittel BpB)
2024: 600.000,00 €
2020: 34,84 €
2020: 0,00 €
2021: 55.501,55 €
2022: 55.501,55 €
2023: 60.000,00 €
2024: 86.062,00 €
Alle Verwendungsnachweise wurden fristgerecht
eingereicht.
2 neue deutsche organisationen e. V. BMBFSFJ
Kompetenznetzwerk Zusammenleben in der
Einwanderungsgesellschaft
2020: 330.000,00 €
2021: 347.029,66 €
2022: 405.038,55 €
2023: 582.858,06 €
2024: 495.000,00 €
01.01.2020 -
31.12.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten der
Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und
zur Extremismusprävention (Förderrichtlinie
Demokratie leben!) sowie die Grundsätze der
Förderung im Bereich Handlungsbereich Bund
1702/68404
In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird
auf die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten der
Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und zur
Extremismusprävention (Förderrichtlinie Demokratie leben!)
verwiesen.
Projektförderung
2020: 198.145,30 €
2021: 247.402,59 €
2022: 258.147,65 €
2023: 319.244,34 €
2024: 374.862,89 €
2020: 260.632,63 € (inkl. Mittel BpB)
2021: 347.029,66 €
2022: 405.038,55 €
2023: 582.858,06 €
2024: 495.000,00 €
2020: 18.995,51 €
2021: 4.705,70 €
2022: 24.262,76 €
2023: 2.483,88 €
2024: 1.620,55 €
2020: 33.000,00 €
2021: 33.000,00 €
2022: 45.018,77 €
2023: 66.569,50 €
2024: 55.000,00 €
Alle Verwendungsnachweise wurden fristgerecht
eingereicht.
3 CLAIM gGmbH BMBFSFJ
Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur im Praxisfeld Rassismus
2025: 625.000,00 €
01.01.2025 -
31.12.2025
Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ 1702/68404
In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird
auf die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (GMBL 2024, S. 1169
ff.) verwiesen.
Projektförderung 2025: 449.573,95 € laufendes Jahr laufendes Jahr 2025: 99.993,83 € laufendes Jahr
4
neue deutsche organisationen - das
postmigrantische netzwerk e.V.
BMBFSFJ
Kooperationsverbund für Vielfalt und
Zusammenhalt : Chancengerechtigkeit in der
pluralen Gesellschaft.
2025: 425.000,00 €
01.01.2025 -
31.12.2025
Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ 1702/68404
In Hinblick auf die Förderziele und den Zuwendungszweck wird
auf die Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ (GMBL 2024, S. 1169
ff.) verwiesen.
Projektförderung 2025: 339.743,66 € laufendes Jahr laufendes Jahr 2025: 47.222,22 € laufendes Jahr
5
Teilseiend e.V. - Muslimische
Akademie Heidelberg
BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 99.000,00 € 2023
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
und Leistungen zur Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan
des Bundes (RL-KJP)
1702/68401
Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit
muslimischem Selbstverständnis
Als Projektförderung über den
Erstzuwendungs-empfänger
Evangelische Akademien in
Deutschland
84.206,07 € 99.000,00 € 5.000,00 € (Gesamtprojekt) Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
6
Teilseiend e.V. - Muslimische
Akademie Heidelberg
BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 94.995,65 € 2024
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
und Leistungen zur Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan
des Bundes (RL-KJP)
1702/68401
Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit
muslimischem Selbstverständnis
Als Projektförderung über den
Erstzuwendungs-empfänger
Evangelische Akademien in
Deutschland
79.649,90 € 94.995,65 € 5.000 € (Gesamtprojekt) Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
7
Teilseiend e.V. - Muslimische
Akademie Heidelberg
BMBFSFJ Neue Bündnisse, neue Wege 100.000,00 € 2025
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen
und Leistungen zur Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan
des Bundes (RL-KJP)
1702/68401
Entwicklungsprojekt mit der politischen Jugendbildung mit
muslimischem Selbstverständnis
Als Projektförderung über den
Erstzuwendungs-empfänger
Evangelische Akademien in
Deutschland
laufendes Jahr laufendes Jahr laufendes Jahr
8 Teilseiend e.V. BMI
Projekt: "Kompetenzen aufbauen – Kapazitäten
stärken"
68.923,05 €
01.04.2021 –
31.12.2021
DIK-Projektförderung 0601/685 19
Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der Deutschen
Islam Konferenz
Projektförderung 15.039,00 € Mittel abgerufen 1.218,59 €. Vollfinanzierung Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
9 Claim gGmbH BMI
Zentrale Dokumentations- und
Informationsstelle antimuslimischer
Rassismus“
433.300,00 €
01.07.2024 -
31.12.2025
DIK-Projektförderung 0601/685 19
Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der Deutschen
Islam Konferenz
Projektförderung 327.047,20 € laufendes Projekt laufendes Projekt 11.532.20 €
Die Maßnahme wird nach Abschluss im Rahmen der
Erfolgskontrolle nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO geprüft.
10 Teilseiend e.V. BMI
Der 7. Oktober und seine Folgen - Bildung,
Medien, Kunst, Kultur und gesellschaftliche
Diskurse im Fokus
8.000,00 € 2024
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 8.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
11 Teilseiend e.V. BMI
Erinnerung.Macht.Gesellschaft. – Jüdische und
muslimische Perspektiven auf die
migrationsdiverse Gesellschaft
3.397,25 € 2024
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 3.397,25 € 2.602,75 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
12 Teilseiend e.V. BMI
Let's talk about…. - Sexuelle Bildung und
Gesundheit für muslimische Frauen
1.000,00 € 2024
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 1.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
13 Teilseiend e.V. BMI
Veranstaltungsreihe "Wie geht es dir? -
Zeichner*innen gegen Antisemitismus, Hass
und Rassismus"
6.000,00 € 2025
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 6.000,00 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
14 Teilseiend e.V. BMI
Fachtagung „Geld, Glaube, Gesellschaft – was
kostet die Welt?!: Wirtschaft und Finanzen
zwischen religiöser Ethik, Nachhaltigkeit und
Teilhabe“
11.000,00 € 2025
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung 11.000,00 € 2.055,00 € noch nicht fällig
15 Teilseiend e.V. BMI
Hanau: 5 Jahre und ein paar Tage II –
Geschichten des Widerstandes & Erinnern
4.827,59 € 2025
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung
noch offen, Veranstaltung fand noch nicht
statt
noch nicht fällig
16 Teilseiend e.V. BMI
Fluchtgeschichten – was wir suchten, was wir
fanden
3.172,41 € 2025
Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch
die Bundeszentrale für politische Bildung
0601/68402 Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung Projektförderung
noch offen, Veranstaltung fand noch nicht
statt
567,59 € noch nicht fällig
17 Teilseiend e.V. BMI
Aus dem Glauben heraus?! Politische Bildung in
muslimisch-konfessioneller Trägerschaft
349.695,00 € 2019 - 2022
Modellförderung iVm §§ 23,44 der
Bundeshaushaltsordnung
0601/68402
Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung
in Deutschland
Projektförderung
2019: 17.073,21 €
2020: 64.791,43 €
2021: 67.952,60 €
2022: 68.484,15 €
349.695,00 €
2.501,67 €; Grund:
Rückzahlung im Rahmen
der 6-Wochen-Frist. Die
Summe wurde zu einem
späteren Zeitpunkt erneut
ausgezahlt.
30.800,00 €
Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur
Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist
der Antrag sehr knapp verfristet eingegangen.
18 Teilseiend e.V. BMI
Muslimische Akademie Heidelberg - Ausbau
der Fachstelle "Gesellschaft gestalten"
240.000,00 € 2019 - 2021
Modellförderung iVm §§ 23,44 der
Bundeshaushaltsordnung
0601/68402
Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung
in Deutschland
Projektförderung
2019: 201.909,73 €
2020: 185.794,00 €
2021: 188.026,40 €
240.000,00 € 105.651,93 €
Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur
Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist
der Antrag verfristet eingegangen.
2
lfd. Nr. Zuwendungsempfänger Ressorts Projekttitel Fördersumme
Förderzeitraum
Förderrichtlinie /Fördergrundsätze
Haushaltstitel
Zuwendungszweck Zuwendungsart Personalausgaben* Mittelabfluss zurückgezahlte Mittel ** Eigenmittel und Drittmittel Fristen zum Verwendungsnachweis
19 Teilseiend e.V. BMI
Fachstelle "Gesellschaft gestalten" der
Muslimischen Heidelberg i.G
245.000,00 € 2021 - 2024
Modellförderung iVm §§ 23,44 der
Bundeshaushaltsordnung
0601/68402
Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung
in Deutschland
Projektförderung
2021: 5.000,00 €
2022: 60.000,00 €
2023: 60.000,00 €
2024: 60.000,00 €
245.000,00 € 8.437,50 €
Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur
Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist
der Antrag verfristet eingegangen.
20 Teilseiend e.V. BMI
Von Türöffnern und Brückenbauern:
Muslimisch-konfessionelle Träger als Akteure
und Partner in der politischen Bildung
70.060,62 € 2023
Modellförderung iVm §§ 23,44 der
Bundeshaushaltsordnung
0601/68402
Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung
in Deutschland
Projektförderung 40.380,62 € 65.672,60 € 4.388,02 €
Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur
Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist
der Antrag verfristet eingegangen.
21 Neue deutsche Organisationen e.V. BMI Inklusion umsetzen - Der 6. Bundeskongress 83.949,76 € 2020 - 2021
Modellförderung iVm §§ 23,44 der
Bundeshaushaltsordnung
0601/53202
Stärkung und Diversifizierung der Träger der politischen Bildung
in Deutschland
Projektförderung 83.949,76 €
Die Modellförderung gibt eine abweichende Frist zur
Einreichung der Verwendungsnachweise vor. Demnach ist
der Antrag verfristet eingegangen.
22 Teilseiend e.V. BMAS/IntB
Das ist antimuslimischer Rassismus.
Antimuslimischen Rassismus erkennen und
handeln
334.510,33 €
01.08.2022 -
31.12.2023
Keine 0413/684 03
Sensibilisierung der Gesamtgesellschaft zu antimuslimischem
Rassismus
Projektförderung 134.602,10 € 334.510,33 € 16.761,43 € Verwendungsnachweis wurden fristgerecht eingereicht.
23 Teilseiend e.V. BMAS/IntB Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus 459.866,36 €
01.03.2024 -
28.02.2026
Keine 1117/684 03
Sensibilisierung von Akteuren aus Politik, Verwaltung und
Zivilgesellschaft zu antimuslimischem Rassismus
Projektförderung 356.806,20 € 432.324,43 € 2.600 € laufendes Projekt
Partnerschaft für Demokratie (BMBFSFJ)
Träger der
Einzelmaßnahme
Förderzeitraum Titel der Maßnahme Bundesmittel ***
Stadt Heidelberg - Amt für
Chancengleichheit
Teilseiend e.V. 01.10.2018 - 31.12.2019
Filmvorführung "Newcomers" mit Regisseur Maan Moussli
im Rahmen der Jüdisch-Muslimischen Kulturtage 2018
821,00 €
Stadt Heidelberg - Amt für
Chancengleichheit
Teilseiend e.V. 01.10.2018 - 31.12.2019 2. Jüdisch-Muslimische Kulturtage 5.000,00 €
*** Hierbei handelt es sich um Weiterleitungen im Rahmen der Umsetzung einer Partnerschaft für Demokratie. Ggf. erfolgende Rückzahlungen der Kommune an den Bund erfolgen in
Gänze und nicht unter Bezug auf einzelne Maßnahmen, deren Prüfung der Kommune obliegt. Daher ist die Ausweisung ggf. erfolgter Rückzahlungen bzgl. dieser Einzelmaßnahmen nicht
möglich.
**Regelmäßig kommt es zu Rückzahlungen von bewilligten Bundesmitteln. Diese sind u.a. auf Minderausgaben und Rückforderungen zurückzuführen. Eine statistische Erhebung, warum
Gelder zurückgeflossen sind, existiert nicht, wodurch eine Aufschlüsselung an dieser Stelle nicht möglich ist.
* Antragsstand
2
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen (Antwort)