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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 05.09.2025 · WP 21 · 21/1482 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1482 21. Wahlperiode 05.09.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . 48, 49, 50, 60 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 91, 92 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 51 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 96, 133 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . 5, 6, 109 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 135 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 18, 104 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 19, 75, 136 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 111 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . 21, 76, 112 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 52 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 22, 23, 24 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Abgeordnete Nummer der Frage Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 138 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 161 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114, 115 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 116, 117, 164 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 28, 29, 176 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . 30, 55, 177, 178 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 140, 141 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 32, 99, 143 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 118 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 119, 120 Abgeordnete Nummer der Frage Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 171 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 35, 165 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 80, 81 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 145, 146 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 11, 56, 121 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 84, 93 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 166, 167 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 1, 2, 3, 100 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 37, 38, 101, 147 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 122, 134 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 179 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 64 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66, 67 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 41 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abgeordnete Nummer der Frage Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . 148, 149, 150, 151 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 123 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . 162, 172, 173, 174 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . 44, 45, 153, 168 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 125, 126 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . 70, 71, 127, 128 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Seidler, Stefan (Fraktionslos) . . . . . . . . . 156, 157, 158 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . 46, 130, 131, 132 Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87, 107 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 88, 89, 90 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . 47, 72, 73, 108 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 57, 58, 59 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Drucksache 21/1482 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 36 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Seite Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 47 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55, 56 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 57 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 65 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1482 Seite Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 78, 79, 80 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Seite Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 103, 104 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 108, 109 Drucksache 21/1482 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 113 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 117, 118 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119, 120 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Seidler, Stefan (Fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 123, 124 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . 134, 135, 136 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 137, 138 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1482 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Drucksache 21/1482 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer und des Bundesrechnungshofs, es liege für die Finanzierung des KulturPasses, den es seit 2023 gibt, „keine verfassungsrechtliche Finanzierungskompetenz des Bundes“ (www.zeit.de/news/2025-08/22/verfassu ngswidrig-weimer-besiegelt-de-facto- kulturpassaus) vor, und wenn ja, was bedeutet das für andere Bezuschussungen des BKM wie etwa die Bayreuther Festspiele oder für die Filmförderung des Bundes? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. September 2025 Der Bundesrechnungshof hat bezüglich des KulturPasses empfohlen, die Förderung des Bundes zu beenden und keine weiteren Ausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen. Diese Bewertung betrifft ausschließlich den KulturPass in seiner derzeitigen Ausformung. Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) nimmt diese Hinweise sehr ernst. Der BKM prüft stets im Vorfeld einer Förderung seine Finanzierungskompetenz und fördert nur im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Die Bewertung des Bundesrechnungshofs im Zusammenhang mit dem KulturPass hat keine Auswirkungen auf andere Förderungen des BKM. 2. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ausgaben wurden im Jahr 2025 bereits für den KulturPass für den Jahrgang 2006 getätigt, und mit welchen Restmitteln rechnet die Bundesregierung nach Verausgabung der Mittel? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. September 2025 Bis zum Stichtag am 31. Dezember 2024 haben 211.000 Jugendliche des Jahrgangs 2006 ihr KulturPass-Budget in Höhe von 100 Euro pro Kopf freigeschaltet. Damit stehen dem Jahrgang 2006 Mittel in Höhe von bis zu 21,1 Mio. Euro zur Verfügung. Basierend auf Erfahrungswerten des französischen „pass Culture“ und des ersten KulturPass-Jahrgangs der 2005 Geborenen rechnet der BKM mit einer Budgetausschöpfungsquote von ca. 80 Prozent pro Nutzer. Das führt zu einem erwarteten Mittelbedarf von 16,88 Mio. Euro für den Jahrgang 2006 (21,1 Mio. Euro freigeschaltete Budgets x 0,8 = 16,88 Mio. Euro). Die KulturPass-Nutzenden des Jahrgangs 2006 haben aktuell (Stand: 27. August 2025) Reservierungen von kulturellen Angeboten im Wert von 11,95 Mio. Euro getätigt, davon Reservierungen in Höhe von 7,23 Mio. Euro im Jahr 2024 und Reservierungen in Höhe von 4,72 Mio. Euro im Jahr 2025. Demnach werden bis Jahresende 2025 schätzungsweise noch ca. 4,93 Mio. Euro für die Budgets der Nutzenden abfließen (16,88 Mio. Euro - 11,95 Mio. Euro = 4,93 Mio. Euro). Insgesamt rechnet der BKM somit mit einem Mittelbedarf von 9,65 Mio. Euro für die Budgets des Jahrgangs 2006 im Jahr 2025 (16,88 Mio. Euro Budgets bei 80 Prozent Budgetnutzung - 7,23 Mio. Euro 2024 getätigte Reservierungen = 9,65 Mio. Euro). Da aus den im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehenden Ausgaberesten in Höhe von 14 Mio. Euro auch Verwaltungskosten bestritten werden müssen, rechnet der BKM nicht mit Restmitteln. 3. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mithilfe welcher Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen und Umfang plant die Bundesregierung, die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer angekündigte Intensivierung anderer Projekte der Kulturförderung für Jugendliche umzusetzen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. September 2025 Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer engagiert sich bereits jetzt an vielen Stellen intensiv für kulturelle Bildung und Vermittlung. Dies umfasst diverse Förderprogramme, u. a. „Jugend erinnert“, „Vision Kino“ sowie die intensive Unterstützung von Angeboten der bundesgeförderten Einrichtungen wie Museen und Gedenkstätten. Welche weitergehenden Angebote möglich und besonders wirksam sind, um die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, wird geprüft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, der Personalstand der Betriebsprüferinnen und -prüfer (bitte die Anzahl der Steuerprüfungen, soweit wie möglich, nach Ländern/Kommunen differenziert angeben) entwickelt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2025 Ihre Frage enthält keine Angabe zu den Zeiträumen, für die Zahlen erbeten werden. Die Entwicklung des Personalstandes der Betriebsprüfer im Bundesgebiet in den Jahren 2015 bis 2024 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Jahr Betriebsprüfer 2024 12.359 2023 12.386 2022 12.940 2021 12.894 2020 12.663 2019 13.340 2018 13.499 2017 13.650 2016 13.745 2015 13.620 Die Durchführung des Besteuerungsverfahrens obliegt den Ländern (Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes); darunter fällt auch die Durchführung der Betriebsprüfungen. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht daher nur Statistikangaben in zusammengefasster Form. Einzeldaten der Länder können nur bei den jeweiligen Landesverwaltungen erfragt werden. 5. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Sind an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) externe Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen mit Angeboten zur Unterstützung bei der Vergabe der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur herangetreten, oder hat das Bundesministerium selbst entsprechende Unternehmen angefragt (Unternehmen bitte jeweils nennen), und erwägt das BMF deren Einbeziehung im weiteren Prozess? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 29. August 2025 Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Vergabe der Mittel in der Verantwortung der bewirtschaftenden Ressorts bzw., bezogen auf den Länderanteil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, in der Verantwortung der Länder und damit nicht in der des BMF liegt. Dementsprechend sind weder externe Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen mit Angeboten zur Unterstützung bei der Vergabe von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität an das BMF herangetreten, noch hat das BMF zu diesem Zweck Kontakt mit externen Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen aufgenommen. 6. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Mit welchen Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR rechnet der Bund in den Jahren 2025, 2026 und 2027 (bitte jährlich und für die ostdeutschen Länder jeweils einzeln aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung eine Ausweitung des jeweiligen Bundesanteils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. September 2025 Die voraussichtlichen Erstattungen der Länder sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Zusatzversorgung Sonderversorgung 2025 2026 2027 2025 2026 2027 1.725.000.000 € 1.375.000.000 € 1.374.000.000 € 904.510.000 € 912.460.000 € 917.410.000 € Der auf das jeweilige Bundesland entfallende Anteil an dem Erstattungsbetrag richtet sich nach dem Verhältnis, in dem die Anzahl der Einwohner dieses Landes zu der Gesamtzahl der Einwohner im Beitrittsgebiet steht und wird nachträglich festgestellt. Für das Jahr 2024 hat sich folgende prozentuale Aufteilung der Erstattung ergeben: SN 29,3 Prozent, BB 18,5 Prozent, ST 15,5 Prozent, TH 15,3 Prozent, MV 11,4 Prozent, BE 10,0 Prozent. Im Bereich der Zusatzversorgung tragen die ostdeutschen Länder und der Bund die Lasten zu gleichen Teilen. Der Bundesanteil an der Erstattung wurde zuletzt im Jahr 2021 um zehn Prozentpunkte von 40 auf 50 Prozent erhöht. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass der Bund in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Dies spiegelt sich in der angepassten Erläuterung zu Kapitel 1102 Titel 232 01 im Haushaltsentwurf 2026 wider. 7. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Zufriedenheitswerte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2019 nicht mehr veröffentlichte Kundenbefragungen der Postbeamtenkrankenkasse für die Jahre 2020 bis 2025 ergeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 3. September 2025 Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Jahr 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kundenzufriedenheitsindex 2,2 2,1 2,3 2,2 2,3 2,3 * * Da die Erhebung jährlich im Dezember stattfindet, liegt der Wert für das Jahr 2025 noch nicht vor. Deshalb wurde der Wert von 2019 als weiterer Referenzwert aufgenommen. Der Kunden-Zufriedenheitsindex wird im jährlichen Geschäftsbericht der Postbeamtenkrankenkasse veröffentlicht. Die Werte werden auf einer Bewertungsskala von 1 bis 6 dargestellt, wobei 1 die Bestnote darstellt. 8. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Mit wem führt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Verkaufsverhandlungen über das Grundstück in der Neumarkter Straße in München (bitte auch darlegen, ob die Verhandlungen mit der Stadt München gescheitert sind), und wie sehen die aktuellen Pläne der BimA zu diesem Grundstück aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. September 2025 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen der kommunalen Erstzugriffsoption bislang ausschließlich mit der Landeshauptstadt München über einen Verkauf der Liegenschaft verhandelt. Im Zusammenhang mit der notwendigen Unterbringung des Deutschen Patent- und Markenamtes und Organisationseinheiten des Zolls wird allerdings derzeit auch geprüft, ob ein eigener Bedarf des Bundes an der Liegenschaft besteht. Die Gespräche mit der Landeshauptstadt München sind deshalb ausgesetzt und können erst dann wieder aufgenommen werden, wenn feststeht, dass das Grundstück für Zwecke des Bundes insgesamt entbehrlich ist. 9. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welches steuerliche Mehraufkommen hat die Änderung des § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) ab dem 1. Januar 2022 bewirkt (bitte das Mehr- Aufkommen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gegenüber der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2021 benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. September 2025 Hierzu liegen keine Daten und Berechnungen vor. Die Änderung des § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) erfolgte zusammen mit anderen Änderungen des AStG im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2021, S. 2025) und diente der Sicherung des Steueraufkommens. 10. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welches sind die 14 größten Einzelposten im „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (Etat 37,2 Mrd. Euro im Jahr 2025), und für welche Zwecke genau sind diese eingeplant (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-10 98154)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. September 2025 Der Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2025 ist öffentlich zugänglich (Bundestagsdrucksache 21/500). Die von Ihnen erfragten Zwecke und die Höhe der Einzelposten sind dort einsehbar. 11. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Warum erhebt die Bundesregierung keine Milliardärs- und Vermögensteuer, wenn doch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung besagt, dass eine Steuer für Milliardärinnen und Milliardäre bis zu 28 Mrd. Euro einbringen und nur etwa 250 bis 5000 Haushalte betreffen würde (Quelle: https://li brary.fes.de/pdf-files/international/21426.pdf) und eine umfassende Vermögensteuer bei Betrachtung von Berechnungen der Rosa-Luxemburg-Stiftung bis zu 108 Mrd. Euro jedes Jahrzusätzlich einbringen könnte (Quelle: www.rosalux.de/news/id/537 34/vermoegenssteuer-zum-nachteil-der-mittelsch icht), sodass diese Steuern die langfristige Finanzierbarkeit des Sozialstaats sicherstellen und somit die von Bundeskanzler Friedrich Merz geäußerten Sorgen, der Sozialstaat sei „nicht mehr finanzierbar“ (https://taz.de/Merz-Reformherbst/!6 106282/), damit entkräftet würden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. September 2025 Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich die politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien enthält keine Pläne zur Wiedererhebung der Vermögensteuer. Vermögensteuern können, u. a. durch Abwanderung hochvermögender Steuerzahler, Ausweichreaktionen hervorrufen. Den Mehreinnahmen aus der Vermögensteuer würden zudem hohe Befolgungs- und Erhebungskosten, vor allem aufgrund der wiederkehrenden Bewertung von Vermögensgegenständen, gegenüberstehen. Auf die Antwort der Bundesregierung zur Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/908 vom 15. Juli 2025 wird ergänzend verwiesen. Mit der unter brasilianischer G20-Präsidentschaft verabschiedeten gemeinsamen Erklärung der Finanzminister („G20 Ministerial Declaration on International Taxation Cooperation“) sowie dem Kommuniqué der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure vom 24. Oktober 2024 unterstützt die Bundesregierung eine engere internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen, um eine effektive Besteuerung von sehr wohlhabenden Privatpersonen (sog. High-Net-Worth Individuals – HNWI) weltweit sicherzustellen. Daten und Annahmen hängen von der konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Maßnahme ab. 12. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf, die Investitionsquote im Sinne des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und des Artikels 143h des Grundgesetzes (GG) falsch berechnet zu haben durch die Berücksichtigung von Investitionen innerhalb der Bereichsausnahme, und stimmt sie diesem Vorwurf zu, und wenn ja, plant sie eine Korrektur, um dem Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber den Beschluss eines gesichert verfassungsmäßigen Haushalts auf korrekter Datenbasis zu ermöglichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. September 2025 Die Bundesregierung weist den Vorwurf, die Investitionsquote im Sinne des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und des Artikels 143h des Grundgesetzes (GG) falsch berechnet zu haben, zurück. Bei der Berechnung der bereinigten Investitionsquote werden im Zähler die Investitionen um finanzielle Transaktionen bereinigt. Im Nenner sind von den Gesamtausgaben finanzielle Transaktionen sowie die Ausgaben der Bereichsausnahme oberhalb von 1 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres abzuziehen. Die Berechnung ergibt sich aus der Begründung der Grundgesetzänderung zu Artikel 143h GG. „Durch Ergänzung des Wortes ‚zusätzliche‘ wird geregelt, dass aus Mitteln des Sondervermögens ausschließlich zusätzliche Investitionen getroffen werden dürfen. Zusätzlichkeit in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn eine angemessene Investitionsquote vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen 10 vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt ohne Sondervermögen und finanzielle Transaktionen übersteigt. Bei den Ausgaben im Bundeshaushalt werden die Ausgaben des Bundes für Verteidigung, den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, die Sicherheit in der Informationstechnologie und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten nicht berücksichtigt, sofern sie 1 vom Hundert des Bruttoinlandprodukts übersteigen. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“ Dem entspricht auch § 4 Absatz 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Bundestagsdrucksache 21/779): „Zusätzlich sind die Investitionen nach den Absätzen 1 und 2 dann, wenn die im jeweiligen Haushaltsjahr im Bundeshaushalt insgesamt veranschlagten Ausgaben für Investitionen im Sinne von § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung 10 Prozent der veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen. Dabei werden die im jeweiligen Bundeshaushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen im Sinne von § 13 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung um ausgabenseitige finanzielle Transaktionen bereinigt; die veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt werden um den Betrag gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes sowie um ausgabenseitige finanzielle Transaktionen bereinigt.“ 13. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die anvisierten 10 Prozent Investitionen nach dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) im Kernhaushalt auch im Vollzug umgesetzt werden, obwohl sie bereits mit erheblichen Globalen Minderausgaben zum Haushaltsausgleich plant, und wie bewertet die Bundesregierung das mögliche Problem im Haushaltsvollzug, unter die 10 Prozent-Grenze der im Kernhaushalt zu finanzierenden Investitionen zu fallen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. September 2025 Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und der Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität treffen mit der Zusätzlichkeit eine Regelung für die Aufstellung des Bundeshaushalts. Unabhängig davon strebt die Bundesregierung – vorbehaltlich des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 34 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung – einen möglichst vollständigen Abfluss der investiven Ausgaben an. Im Hinblick auf die im Bundeshaushalt 2025 bei Kap. 6002 Tit. 972 01 veranschlagte Globale Minderausgabe (sog. Bodensatz-GMA) ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung diese gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 ganz erheblich von -12 Mrd. Euro auf -4 Mrd. Euro abgesenkt hat. 14. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in der öffentlichen Anhörung zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität mehrfach geäußerten Vorwurf, dass ein großer Teil der Mittel aus dem Sondervermögen nicht für zusätzliche Investitionen bereitgestellt wird und somit die Wachstumswirkung des Sondervermögens infrage steht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. September 2025 Mit dem künftigen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) setzt die Bundesregierung den klaren Auftrag des verfassungsändernden Gesetzgebers um und ermöglicht zusätzliche Investitionen. Gemäß Grundgesetz liegt Zusätzlichkeit vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird (Artikel 143h Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes). Der verfassungsändernde Gesetzgeber hat in der Begründung zur Grundgesetzänderung die klare Maßgabe getroffen, dass dies der Fall ist, wenn die Investitionsquote im Bundeshaushalt (bereinigt insbesondere um ausgabeseitige finanzielle Transaktionen) bei über 10 Prozent liegt (siehe Bundestagsdrucksache 20/15117, S. 23). Diese Voraussetzung erfüllt der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025. Jenseits dieser grundgesetzlich maßgeblichen Definition der Zusätzlichkeit hat die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) nochmals auch aus ökonomischer Perspektive die Dringlichkeit der mithilfe des SVIK geplanten Investitionsoffensive verdeutlicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur staatsangehörigkeitsbezogenen Herkunft der Tatverdächtigen bei politisch rechts motivierten Straftaten in den Jahren 2023 bis 2025 vor, z. B. im Hinblick auf Deliktgruppen, Geschlecht und Einbürgerungsstatus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2025 In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamts (BKA) wird zu jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist somit nicht möglich. Aussagen zur Herkunft einer Person können ebenfalls nicht getroffen werden. Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden einzelne Rechtsnormen zu Deliktskategorien zusammengefasst. Der Begriff „Deliktsgruppe“ wird grundsätzlich nicht genutzt. Der Einbürgerungsstatus von Personen wird in der Fallzahlenanwendung des BKA nicht erfasst. Sofern einschlägig, erfolgt die Vergabe des Hinweises „Asylbewerber/Flüchtling“. Fallzahlen zu Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen rechtsmotivierter Straftaten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden die bundesweit abgestimmten Jahresfallzahlen (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres) genutzt. Für das laufende Jahr 2025 wurde der Datenbestand für die Monate Januar bis Juli mit Stichtag 31. Juli 2025 herangezogen. Die Fallzahlen des KPMD-PMK aus dem laufenden Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/ Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Tabelle: Tatzeit: 2023, Phänomenbereich PMK -rechts- (Stichtag: 31. Januar 2024) Staatsangehörigkeit Tatverdächtige 2023 Anzahl Afghanistan      6 Ägypten      2 Albanien      9 Alderney      7 Algerien      6 Argentinien      1 Aserbaidschan      3 Äthiopien      2 Australien      4 Belgien      5 Bosnien und Herzegowina     15 Brasilien      3 Bulgarien     31 China      1 Dänemark      4 Deutschland 15.686 Eritrea      7 Estland      2 Finnland      4 Frankreich     19 Gambia      4 Georgien     33 Griechenland     16 Großbritannien     14 Guinea      2 Indien      3 Irak      8 Iran, Islamische Republik      9 Irland      4 Israel      2 Italien     52 Jemen      1 Jugoslawien      3 Kanada      4 Kasachstan     11 Kenia      1 Kolumbien      1 Kongo      1 Kongo, Demokratische Republik      1 Kosovo     12 Kroatien     29 Lettland      5 Libanon      5 Libysch-Arabische Dschamahirija      1 Litauen     11 Luxemburg      2 Marokko      7 Staatsangehörigkeit Tatverdächtige 2023 Anzahl Mazedonien      5 Moldau, Republik      6 Montenegro      5 Niederlande     17 Nigeria      2 Norwegen      1 Österreich     16 Pakistan      4 Paraguay      1 Polen    177 Portugal      5 Rumänien     38 Russland     32 Schweden      2 Schweiz     10 Serbien     15 Serbien und Montenegro      3 Slowakei     12 Slowenien      5 Somalia      4 Sowjetunion      1 Spanien      6 staatenlos      3 Sudan      2 Syrien, Arabische Republik     22 Thailand      1 Tschechische Republik     25 Tunesien     11 Türkei     41 Ukraine     61 unbekannt     22 Ungarn     19 Vereinigte Arabische Emirate      1 Vereinigte Staaten von Amerika     13 Vietnam      1 Weißrussland      7 Summe 16.656 Von den 16.656 gemeldeten Tatverdächtigen im Jahr 2023 waren 14.408 männlich, 2.245 weiblich und drei divers. 68 Tatverdächtige wurden als „Asylbewerber/Flüchtling“ gemeldet. Die Staatsangehörigkeit kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Asylbewerber/Flüchtling Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan  3 Albanien  2 Aserbaidschan  2 Äthiopien  2 Eritrea  2 Georgien  6 Großbritannien  1 Guinea  1 Asylbewerber/Flüchtling Staatsangehörigkeit Anzahl Irak  1 Iran, Islamische Republik  1 Jemen  1 Kosovo  3 Libanon  2 Libysch-Arabische Dschamahirija  1 Litauen  2 Marokko  1 Montenegro  1 Russland  2 Somalia  1 Sudan  2 Syrien, Arabische Republik  5 Tunesien  2 Türkei  2 Ukraine 18 unbekannt  2 Weißrussland  2 Summe 68 Aufschlüsselung nach Straftaten: Tötungsdelikte: vier Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Körperverletzungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Bosnien und Herzegowina     1 Deutschland   980 Frankreich     1 Griechenland     3 Großbritannien     1 Italien     3 Jugoslawien     1 Kongo     1 Kosovo     1 Kroatien     1 Litauen     1 Pakistan     1 Polen     6 Rumänien     3 Russland     2 Schweiz     1 Serbien     1 Tschechische Republik     1 Türkei     5 Ukraine     3 Ungarn     2 Vereinigte Staaten von Amerika     2 Weißrussland     1 Summe 1.022 Brandstiftungen: sieben Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Sprengstoffdelikte: ein Tatverdächtiger, deutsche Staatsangehörigkeit Landfriedensbruch: 24 Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr: neun Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Freiheitsberaubung: keine Tatverdächtigen Raub/Erpressung: neun Tatverdächtige, acht deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger italienische Staatsangehörigkeit Widerstandsdelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 95 Kasachstan  1 Polen  1 Rumänien  1 Summe 98 Sexualdelikte: keine Tatverdächtigen Sachbeschädigungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 123 Griechenland   1 Kroatien   1 Schweiz   3 Summe 128 Nötigung/Bedrohung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 450 Frankreich   1 Griechenland   1 Großbritannien   1 Iran, Islamische Republik   1 Kosovo   1 Niederlande   2 Nigeria   1 Polen   3 Rumänien   2 Schweiz   1 Tschechische Republik   1 Türkei   2 Ungarn   1 Summe 468 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Afghanistan     5 Ägypten     2 Albanien     5 Alderney     5 Algerien     6 Argentinien     1 Aserbaidschan     3 Äthiopien     2 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Australien     3 Belgien     3 Bosnien und Herzegowina     6 Brasilien     3 Bulgarien    23 China     1 Dänemark     3 Deutschland 7.038 Eritrea     7 Finnland     3 Frankreich    16 Gambia     4 Georgien    31 Griechenland     7 Großbritannien    12 Guinea     1 Indien     2 Irak     7 Iran, Islamische Republik     6 Irland     1 Israel     1 Italien    33 Jugoslawien     1 Kanada     3 Kasachstan     8 Kolumbien     1 Kongo, Demokratische Republik     1 Kosovo     8 Kroatien    18 Lettland     5 Libanon     4 Litauen    10 Marokko     5 Mazedonien     2 Moldau, Republik     2 Montenegro     4 Niederlande     6 Österreich     7 Pakistan     1 Paraguay     1 Polen   137 Portugal     3 Rumänien    24 Russland    23 Schweden     2 Schweiz     1 Serbien     7 Serbien und Montenegro     1 Slowakei    10 Slowenien     3 Somalia     4 Sowjetunion     1 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Spanien     2 staatenlos     2 Sudan     2 Syrien, Arabische Republik    18 Thailand     1 Tschechische Republik    19 Tunesien     7 Türkei    11 Ukraine    49 unbekannt    11 Ungarn    14 Vereinigte Arabische Emirate     1 Vereinigte Staaten von Amerika     6 Vietnam     1 Weißrussland     4 Summe 7.691 Störung der Totenruhe: zwei Tatverdächtige, beide deutsche Staatsangehörigkeit Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Albanien     3 Alderney     2 Bosnien und Herzegowina     6 Bulgarien     4 Dänemark     1 Deutschland 3.993 Estland     1 Finnland     1 Griechenland     2 Guinea     1 Indien     1 Iran, Islamische Republik     1 Irland     1 Italien     5 Jemen     1 Kenia     1 Kosovo     2 Kroatien     7 Libanon     1 Luxemburg     1 Marokko     1 Mazedonien     2 Moldau, Republik     3 Niederlande     4 Österreich     4 Polen    13 Portugal     2 Rumänien     5 Russland     5 Schweiz     1 Serbien     2 Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Slowakei     2 staatenlos     1 Syrien, Arabische Republik     2 Tschechische Republik     2 Tunesien     3 Türkei    13 Ukraine     3 unbekannt     9 Ungarn     2 Vereinigte Staaten von Amerika     5 Summe 4.119 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: 88 Tatverdächtige, 87 deutsche Staatsangehörigkeit, ein schweizerischer Staatsangehöriger Verstoß gegen das Waffengesetz: 25 Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Afghanistan     1 Albanien     1 Australien     1 Belgien     2 Bosnien und Herzegowina     2 Bulgarien     4 Deutschland 2.840 Estland     1 Frankreich     1 Georgien     2 Griechenland     2 Irak     1 Iran, Islamische Republik     1 Irland     2 Israel     1 Italien    10 Jugoslawien     1 Kanada     1 Kasachstan     2 Kroatien     2 Libysch-Arabische Dschamahirija     1 Luxemburg     1 Marokko     1 Mazedonien     1 Moldau, Republik     1 Montenegro     1 Niederlande     5 Nigeria     1 Norwegen     1 Österreich     5 Pakistan     2 Polen    17 Rumänien     3 Russland     2 Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Schweiz     2 Serbien     6 Serbien und Montenegro     2 Slowenien     2 Spanien     4 Syrien, Arabische Republik     2 Tschechische Republik     2 Tunesien     1 Türkei    10 Ukraine     6 unbekannt     2 Weißrussland     2 Summe 2.961 Tabelle: Tatzeit: 2024, Phänomenbereich PMK -rechts-, (Stichtag: 31. Januar 2025) Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Afghanistan     12 Ägypten      2 Albanien      2 Alderney      1 Algerien      6 Angola      2 Argentinien      1 Armenien      1 Äthiopien      2 Australien      2 Belgien      4 Benin      1 Bosnien und Herzegowina     18 Brasilien      4 britische Jungferninseln/ british virgin island      1 Bulgarien     37 Chile      4 China      1 Dänemark      7 Deutschland 22.604 Ecuador      1 Eritrea      3 Estland      1 Finnland      3 Frankreich     12 Georgien     27 Ghana      1 Griechenland     27 Großbritannien      8 Guinea      3 Guinea-Bissau      1 Honduras      1 Indien      6 Irak      9 Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Iran, Islamische Republik     18 Irland      2 Israel      3 Italien     66 Jemen      1 Jugoslawien      1 Kanada      2 Kasachstan     13 Kolumbien      6 Kongo      1 Kongo, Demokratische Republik      1 Kosovo     14 Kroatien     48 Lettland     13 Libanon      6 Litauen     11 Luxemburg      2 Malawi      1 Marokko      8 Mauretanien      3 Mazedonien      4 Mexiko      2 Moldau, Republik      5 Mongolei      1 Montenegro      4 Nepal      2 Niederlande     19 Norwegen      1 Österreich     48 Pakistan      2 Panama      1 Philippinen      1 Polen    210 Portugal      8 Rumänien     63 Russland     44 Saudi-Arabien      1 Schweden      7 Schweiz      9 Serbien     23 Serbien und Montenegro      2 Slowakei     13 Slowenien     10 Somalia      4 Spanien      5 Sri Lanka      2 staatenlos      1 Südafrika      1 Sudan      3 Syrien, Arabische Republik     34 Tadschikistan      1 Tschechische Republik     20 Tunesien      7 Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Türkei     84 Ukraine     95 unbekannt     22 Ungarn     22 Vereinigte Staaten von Amerika      9 Weißrussland      9 Summe 23.834 Von den insgesamt 23.834 Tatverdächtigen im Jahr 2024 waren 20.767 männlich, 3.057 weiblich und zehn divers. 95 Tatverdächtige wurden als „Asylbewerber/Flüchtling“ gemeldet. Die Staatsangehörigkeit kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Asylbewerber/Flüchtling Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan  3 Albanien  1 Algerien  2 Angola  1 Benin  1 Eritrea  1 Georgien  5 Ghana  1 Guinea  1 Irak  2 Iran, Islamische Republik  3 Jemen  1 Kasachstan  1 Kosovo  3 Marokko  1 Pakistan  1 Polen  4 Rumänien  2 Russland  7 Schweiz  1 Serbien  2 Slowakei  2 Sudan  1 Syrien, Arabische Republik 14 Tunesien  2 Türkei  4 Ukraine 28 Summe 95 Aufschlüsselung nach Straftaten: Tötungsdelikte: sechs Tatverdächtige, fünf deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger schwedische Staatsangehörigkeit Körperverletzungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Algerien     1 Bulgarien     1 Dänemark     1 Deutschland 1.143 Körperverletzungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Finnland     1 Frankreich     2 Italien     3 Kasachstan     1 Kosovo     2 Lettland     1 Libanon     1 Litauen     4 Niederlande     2 Österreich     4 Polen    14 Rumänien     6 Russland     2 Schweiz     2 Serbien     5 Syrien, Arabische Republik     1 Tadschikistan     1 Tschechische Republik     1 Türkei     8 Ukraine     1 unbekannt     1 Summe 1.209 Brandstiftungen: sieben Tatverdächtige, sechs deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger russische Staatsangehörigkeit Sprengstoffdelikte: zwei Tatverdächtige, beide deutsche Staatsangehörigkeit Landfriedensbruch: 18 Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr: fünf Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Freiheitsberaubung: keine Tatverdächtigen Raub/Erpressung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 11 Iran, Islamische Republik  1 Syrien, Arabische Republik  1 Kroatien  1 Summe 14 Widerstandsdelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 100 Polen   3 Lettland   1 Kroatien   1 Österreich   2 Kasachstan   1 Summe 108 Sexualdelikte: keine Tatverdächtigen Sachbeschädigungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 281 Niederlande   1 Polen   1 Summe 283 Nötigung/Bedrohung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 615 Polen   2 unbekannt   2 Griechenland   3 Türkei   2 Russland   2 Italien   3 Serbien   1 Kroatien   1 Rumänien   2 Portugal   2 Kosovo   1 Syrien, Arabische Republik   1 Belgien   1 Dänemark   1 Tschechische Republik   1 Summe 640 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl Deutschland 11.202 Angola      2 Polen    145 Syrien, Arabische Republik     25 Russland     29 Türkei     35 Algerien      5 Ukraine     79 Georgien     22 Bulgarien     31 Italien     28 Weißrussland      9 Marokko      6 Benin      1 Serbien      6 Schweden      4 Rumänien     42 Mazedonien      3 Philippinen      1 Afghanistan      6 Guinea      2 Kasachstan      6 Spanien      5 Sudan      3 Österreich     18 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl Belgien      2 Ungarn     18 Iran, Islamische Republik      8 Großbritannien      6 Bosnien und Herzegowina     11 Indien      5 Lettland      9 Niederlande     14 Frankreich      5 unbekannt     10 Kroatien     35 Serbien und Montenegro      1 Israel      2 Tschechische Republik     15 Brasilien      3 Finnland      2 Malawi      1 Portugal      3 Slowenien      7 Schweiz      5 Libanon      1 Slowakei     10 Kosovo      5 Jugoslawien      1 Moldau, Republik      4 Irak      5 China      1 Kongo, Demokratische Republik      1 Kongo      1 Sri Lanka      2 Griechenland     13 Vereinigte Staaten von Amerika      6 Somalia      4 Tunesien      5 Eritrea      3 Montenegro      3 Chile      1 Ghana      1 Mongolei      1 Äthiopien      1 Mauretanien      3 Kanada      1 Honduras      1 Panama      1 Litauen      3 Argentinien      1 Estland      1 Ecuador      1 Kolumbien      3 Armenien      1 staatenlos      1 Australien      1 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl britische Jungferninseln/ british virgin island      1 Luxemburg      1 Nepal      2 Alderney      1 Dänemark      1 Summe 11.970 Störung der Totenruhe: vier Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörige Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl Deutschland 5.562 Österreich    13 Polen    16 Iran, Islamische Republik     6 Afghanistan     3 Ukraine     8 Schweden     2 Syrien, Arabische Republik     4 Türkei    19 Russland     3 Ägypten     1 Jemen     1 Pakistan     2 Griechenland     5 Kosovo     3 Kroatien     8 Brasilien     1 Georgien     3 Frankreich     3 Bosnien und Herzegowina     5 Italien    23 Portugal     3 Vereinigte Staaten von Amerika     2 Kasachstan     2 unbekannt     3 Tschechische Republik     2 Serbien     7 Rumänien     5 Slowenien     1 Ungarn     2 Israel     1 Chile     1 Kolumbien     1 Irak     1 Tunesien     1 Albanien     2 Dänemark     2 Slowakei     1 Libanon     3 Montenegro     1 Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl Belgien     1 Niederlande     1 Litauen     1 Luxemburg     1 Großbritannien     2 Kanada     1 Mexiko     1 Bulgarien     1 Äthiopien     1 Australien     1 Summe 5.743 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: 115 Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Verstoß gegen das Waffengesetz: 22 Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 3.466 Türkei    20 Rumänien     8 Polen    29 Lettland     2 Ägypten     1 Kosovo     3 Moldau, Republik     1 Bulgarien     4 Serbien und Montenegro     1 Irland     2 Österreich    11 Griechenland     6 Chile     2 unbekannt     6 Russland     6 Tschechische Republik     1 Ukraine     7 Kasachstan     2 Serbien     4 Italien     8 Slowenien     2 Afghanistan     3 Irak     3 Saudi-Arabien     1 Iran, Islamische Republik     3 Mexiko     1 Ungarn     2 Kroatien     2 Libanon     1 Bosnien und Herzegowina     2 Guinea     1 Frankreich     2 Mazedonien     1 Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Georgien     2 Slowakei     2 Vereinigte Staaten von Amerika     1 Marokko     2 Syrien, Arabische Republik     2 Litauen     3 Kolumbien     2 Südafrika     1 Tunesien     1 Norwegen     1 Schweiz     2 Indien     1 Niederlande     1 Dänemark     2 Guinea-Bissau     1 Summe 3.638 Tabelle: Tatzeit: Januar bis Juli 2025, Stichtag: 31. Juli 2025, Abfragedatum: 26. August 2025, Phänomenbereich PMK -rechts- Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Afghanistan     4 Albanien     1 Algerien     5 Argentinien     2 Armenien     1 Bangladesch     1 Belgien     1 Bolivien     1 Bosnien und Herzegowina    10 Brasilien     3 Bulgarien    13 China     1 Dänemark     4 Deutschland 8.417 Estland     1 Finnland     1 Frankreich    10 Georgien    11 Ghana     1 Griechenland    13 Großbritannien     4 Indien     3 Irak     2 Iran, Islamische Republik    10 Irland     2 Island     1 Italien    28 Jugoslawien     1 Kamerun     1 Kanada     2 Kasachstan     5 Kosovo     5 Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Kroatien    18 Lettland     8 Libanon     2 Litauen     9 Luxemburg     2 Marokko     3 Mazedonien     3 Moldau, Republik     4 Montenegro     2 Niederlande    13 Nigeria     1 Österreich    11 Paraguay     1 Peru     2 Philippinen     1 Polen    80 Portugal     4 Rumänien    25 Russland    16 Schweiz     2 Serbien     9 Serbien und Montenegro     7 Slowakei     4 Slowenien     3 Somalia     3 Spanien     3 staatenlos     3 Syrien, Arabische Republik    11 Togo     1 Trinidad und Tobago     1 Tschechische Republik    14 Tunesien     4 Türkei    28 Ukraine    52 unbekannt     7 Ungarn    13 Usbekistan     4 Vereinigte Staaten von Amerika     1 Vietnam     2 Summe 8.942 Von den 8.942 Tatverdächtigen waren 7.831 männlich, 1.109 weiblich und zwei divers. 57 Tatverdächtige wurden als „Asylbewerber/Flüchtling“ gemeldet. Die Staatsangehörigkeit kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Asylbewerber/Flüchtling Staatsangehörigkeit Anzahl Algerien  3 Russland  4 Türkei  6 Ukraine 16 staatenlos  1 Syrien, Arabische Republik  6 Asylbewerber/Flüchtling Staatsangehörigkeit Anzahl Italien  1 Bosnien und Herzegowina  3 Kroatien  3 Griechenland  1 Polen  2 Rumänien  1 Jugoslawien  1 Kanada  1 Montenegro  1 Somalia  1 Albanien  1 Usbekistan  1 Nigeria  1 Afghanistan  1 Tunesien  1 Georgien  1 Summe 57 Aufschlüsselung nach Straftaten: Tötungsdelikte: zwei Tatverdächtige, beide deutsche Staatsangehörigkeit Körperverletzungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger Anzahl Deutschland 479 Island   1 Iran, Islamische Republik   3 Türkei   1 Bulgarien   1 Bosnien und Herzegowina   1 Griechenland   2 Österreich   1 Montenegro   2 Algerien   1 Russland   1 Italien   2 Polen   4 Litauen   1 Dänemark   2 Ukraine   1 Summe 503 Brandstiftungen: drei Tatverdächtige, alle deutsche Staatsangehörigkeit Sprengstoffdelikte: keine Tatverdächtigen Landfriedensbruch: 55 Tatverdächtige, 54 deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger türkische Staatsangehörigkeit Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr: acht Tatverdächtige, sieben deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger türkische Staatsangehörigkeit Freiheitsberaubung: keine Tatverdächtigen Raub/Erpressung: fünf Tatverdächtige, vier deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger griechische Staatsangehörigkeit Widerstandsdelikte: 39 Tatverdächtige, 38 deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger dänische Staatsangehörigkeit Sexualdelikte: keine Tatverdächtigen Sachbeschädigungen Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 169 Bangladesch   1 Polen   2 unbekannt   1 Türkei   2 Griechenland   1 Summe 176 Nötigung/Bedrohung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 249 Ukraine   2 Kroatien   1 Polen   3 Serbien   2 Portugal   1 Türkei   1 Tunesien   1 Irland   1 Syrien, Arabische Republik   1 Dänemark   1 Estland   1 Griechenland   1 Summe 265 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 4.372 Rumänien    21 Algerien     4 Ghana     1 Iran, Islamische Republik     7 Armenien     1 Ukraine    38 Tschechische Republik    14 Polen    55 Moldau, Republik     4 Russland    11 Italien     8 unbekannt     5 Bolivien     1 Peru     1 Niederlande    10 Bulgarien    11 Indien     2 Usbekistan     4 Propagandadelikte Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Türkei    18 Griechenland     4 Großbritannien     3 Österreich     7 Serbien und Montenegro     6 Kroatien    13 Brasilien     3 Litauen     7 Lettland     7 Syrien, Arabische Republik     7 Bosnien und Herzegowina     6 Serbien     4 Ungarn    11 Frankreich     6 Kanada     2 China     1 Slowakei     4 Togo     1 Georgien    11 Mazedonien     1 Belgien     1 staatenlos     1 Kosovo     5 Argentinien     2 Portugal     3 Marokko     2 Somalia     2 Trinidad und Tobago     1 Afghanistan     2 Libanon     1 Irland     1 Irak     2 Paraguay     1 Finnland     1 Nigeria     1 Vereinigte Staaten von Amerika     1 Luxemburg     2 Vietnam     1 Spanien     1 Slowenien     3 Tunesien     2 Schweiz     1 Kasachstan     2 Summe 4.731 Störung der Totenruhe: ein Tatverdächtiger, deutsche Staatsangehörigkeit Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 1.369 Polen     7 Bosnien und Herzegowina     2 Volksverhetzung Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Kasachstan     1 Libanon     1 Ungarn     1 Kamerun     1 Italien     6 Griechenland     2 Rumänien     4 Türkei     1 Schweiz     1 Frankreich     3 Österreich     1 Afghanistan     2 Russland     4 Indien     1 Marokko     1 Somalia     1 Albanien     1 Tunesien     1 Serbien     1 Ukraine     4 Philippinen     1 Syrien, Arabische Republik     2 Niederlande     1 Summe 1.420 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: 119 Tatverdächtige, 118 deutsche Staatsangehörigkeit, ein Tatverdächtiger litauische Staatsangehörigkeit Verstoß gegen das Waffengesetz: 16 Tatverdächtige, 14 deutsche Staatsangehörigkeit, zwei Tatverdächtige ukrainische Staatsangehörigkeit Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Deutschland 1.538 Peru     1 Polen     9 Kasachstan     2 Ukraine     5 staatenlos     2 Italien    12 Jugoslawien     1 Ungarn     1 Mazedonien     2 Niederlande     2 Serbien     2 Österreich     2 Lettland     1 Türkei     3 Spanien     2 Bosnien und Herzegowina     1 Kroatien     4 Großbritannien     1 unbekannt     1 Andere Straftaten Staatsangehörigkeit Tatverdächtige Anzahl Griechenland     2 Syrien, Arabische Republik     1 Bulgarien     1 Serbien und Montenegro     1 Frankreich     1 Vietnam     1 Summe 1.599 16. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Gab es unter den laut Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit dem 8. Mai 2025 zurückgewiesenen 550 Personen mit Asylbegehren Personen, bei denen neben dem rechtlichen Grund des § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes (AsylG) auch weitere rechtliche Gründe wie beispielsweise eine Wiedereinreisesperre vorlagen, welche eine Einreise nach Deutschland ausschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Es liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) erfasst lediglich den Hauptgrund der Zurückweisung. 17. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Wie viele der 418 Personen, bei denen laut der Pressemitteilung der Bundespolizei vom 1. August 2025 im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis 31. Juli 2025 eine Wiedereinreisesperre vorlag, fallen unter die 474 Personen, die gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes (AsylG) in diesem Zeitraum zurückgewiesen wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Es liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 18. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Liegen der Bundesregierung Informationen zu politisch motivierten Gewalttaten von Personengruppen bzw. zu zur Gewalt aufrufenden Personengruppen vor, die sich als non-binär identifizieren (ggf. nach Bundesländern und den zwölf größten Städten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2025 In der Fragestellung ist kein Zeitraum genannt. Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, die Erkenntnisse aus dem laufenden Jahr 2025 für die Antwort zu verwenden. Hierbei wurden die Kriterien Tatzeit: Januar bis Juli 2025 mit dem Stichtag 31. Juli 2025 zugrunde gelegt. Der Begriff „non-binär“ ist im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) kein bundesweit vereinbarter Katalogwert. Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasst in seiner Fallzahlenanwendung ausschließlich natürliche Personen als Tatverdächtige, die als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt in der Meldung mit Angaben zur Person aufgeführt wurden. Diese Personen werden systembedingt anonymisiert mit einem der drei Geschlechtseinträge männlich, weiblich oder divers erfasst. Für den genannten Zeitraum wurden bislang vier politisch motivierte Gewaltdelikte im Sinne der Anfrage gemeldet. Zu diesen vier Fällen besitzen fünf Tatverdächtige den Geschlechtseintrag „divers“. Die vier Sachverhalte wurden aus den Ländern Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Sachsen gemeldet. Die Fallzahlen PMK aus dem laufenden Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. 19. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Plant die Bundesregierung, um der humanitären Katastrophe im Gazastreifen entgegenzuwirken, verletzte oder durch Hunger oder Krankheit gefährdete Kinder aus Gaza aufzunehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2025 Für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza oder Israel sollte die Hilfe vor Ort im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung prüft in Einzelfällen die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und -kranken Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt über das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1324 verwiesen. 20. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele Personen, die in ihr Heimatland abgeschoben wurden, mussten aufgrund der Weigerung des Heimatlandes zur Aufnahme der Person seit dem Jahr 2010 wieder nach Deutschland zurückverbracht werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Die erfragten Daten für den Zeitraum von Januar 2018 bis Juli 2025 zu den abgebrochenen Abschiebungen aufgrund einer Übernahmeverweigerung seitens des Heimatlandes sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die Daten werden erst seit 2018 erfasst. Abgebrochene Abschiebungen aufgrund Übernahmeverweigerung seitens des Heimatlandes Jahr Anzahl Personen            2018   4            2019 10            2020 17            2021  3            2022  1            2023  5            2024  4            2025 (bis Juli)  5 21. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Welche Sicherheits- und Compliance- Anforderungen gelten nach Ansicht der Bundesregierung für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, und wie bewertet sie sicherheitsrelevante Risiken, die aus möglichen Kontakten zu rechtsextremen Burschenschaften oder Netzwerken entstehen können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2025 Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre haben gemäß § 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre folgenden Amtseid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Durch die Leistung des Amtseides bekennen sie sich zur Verfassungstreue. Zudem sind sie, soweit sie unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität ihres Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen handeln, zu Neutralität verpflichtet. Ebenso obliegt es Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären stets kritisch zu prüfen, ob es durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit öffentlichen Interessen der Bundesregierung kommen kann. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung zu hypothetischen Fragestellungen. 22. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Vorhaben und konkreten Pläne (ggf. mit Zeitplan) gibt es derzeit innerhalb der Bundesregierung, die Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen auszubauen, und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Hackbacks von deutschen Geheimdiensten zu schaffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. September 2025 Das Bundesministerium des Innern erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cyberabwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden und plant dessen Vorlage für Ende dieses Jahres. Der Begriff „Hackback“ wird von der Bundesregierung grundsätzlich nicht verwendet, da er rechtlich sowie sachlich nicht präzise ist und auch Maßnahmen erfassen könnte, welche nach der deutschen Rechtsordnung und völkerrechtlich nicht zulässig wären. 23. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Polizeistunden wurden monatlich seit dem 16. September 2024 für die stationären Kontrollen jeweils an den stationären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-luxemburgischen und deutsch-französischen Grenze aufgewendet, und wie viele Verstöße entfallen im Durchschnitt auf 1.000 eingesetzte Polizeistunden (bitte zum Vergleich auch entsprechende Zahlen für mobile Kontrollen im grenznahen Binnenraum nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben integrativ und nach Beurteilung der Lage wahr. Die Verteilung der Einsatzstunden auf einzelne Einsatzfelder (hier: Kontrolltätigkeit) oder Einsatzorte (hier: deutsch- luxemburgische/deutsch-französische Grenze) wird grundsätzlich nicht erhoben. Die Anzahl der Delikte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 20 24 ab 1 6. S ep - te m be r O kt ob er N ov em be r D ez em be r La nd es gr en ze zu A uf gr iff so rt A nz ah l A nz ah l A nz ah l A nz ah l Fr an kr ei ch G re nz ge bi et b is z u ei ne r Ti ef e vo n 30 K ilo m et er n  5 4   14 0 20 4   18 7 G re nz üb er ga ng 47 7 1. 13 3 99 9 1. 05 8 Lu xe m bu rg G re nz ge bi et b is z u ei ne r T i ef e vo n 30 K ilo m et er n  1 7    2 7  1 7    2 8 G re nz üb er ga ng  8 0   22 2 26 5   21 9 20 25 Ja nu ar Fe br ua r M är z A pr il M ai Ju ni Ju li La nd es gr en ze zu A uf gr iff so rt A nz ah l A nz ah l A nz ah l A nz ah l A nz ah l A nz ah l A nz ah l Fr an kr ei ch G re nz ge bi et b is z u ei ne r T i ef e vo n 30 K ilo m et er n   15 1 17 3   14 4 11 1    9 3   11 6   11 4 G re nz üb er ga ng 1. 10 4 96 2 1. 06 0 98 6 1. 68 3 1. 63 3 1. 39 3 Lu xe m bu rg G re nz ge bi et b is z u ei ne r T i ef e vo n 30 K ilo m et er n    3 0  2 4      7  3 6    1 3    1 2      6 G re nz üb er ga ng   20 0 16 1   18 6 15 5   25 4   20 4   22 1 G es am t La nd es gr en ze zu A uf gr iff so rt A nz ah l Fr an kr ei ch G re nz ge bi et b is z u ei ne r Ti ef e vo n 30 K ilo m et er n  1 .4 87 G re nz üb er ga ng 12 .4 88 Lu xe m bu rg G re nz ge bi et b is z u ei ne r T i ef e vo n 30 K ilo m et er n    2 17 G re nz üb er ga ng  2 .1 67 D ie D at en w ur de n au s de r Po liz ei lic he n Ei ng an gs st at is tik d er B un de sp ol iz ei e rh ob en . M as se nd el ik te s in d ni ch t en th al te n, d a hi er e in e Zu or dn un g na ch La nd gr en ze n ni ch t m ög lic h is t. Ei ne A us sa ge , w ie v ie le d ie se r V er st öß e im S in ne d er F ra ge st el lu ng im D ur ch sc hn itt a uf 1 .0 00 P ol iz ei st un de n en tfa lle n, is t w ie b er ei ts e in ga ng s a us ge fü hr t n ic ht m ög lic h. 24. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gesamtkosten sind seit dem 16. September 2024 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutsch- französischen Grenze monatlich entstanden, und wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro festgestelltem relevanten Verstoß? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Im Sinne der Fragestellung liegen dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Für die bundesweite Betrachtung ergibt sich seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen folgende Darstellung der einsatzbedingten Mehrkosten: Mehrarbeitsvergütung Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1 2,4 1,8 1,9  8,2 27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0 1,9 2,2 2,3  6,6 24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6  8,0 29,1 Gesamt 37,9 7,1 5,9 6,8 22,8 80,5 Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeitsvergütungen um regelmäßig berücksichtigte kalkulatorische Kosten handelt, die grundsätzlich nur dann kassenwirksam werden, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. 25. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage sollen zu welchem Zeitpunkt von Pakistan nach Deutschland gebracht werden (www.deutschlandfunk.de/berlin-laesst-afghanen- aus-pakistan-nun-doch-einreisen-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. September 2025 Derzeit ist geplant, dass zeitnah eine mittlere zweistellige Zahl afghanischer Staatsangehöriger aus den Aufnahmeverfahren nach Deutschland einreisen sollen. Es handelt sich ausschließlich um Personen, bei denen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die Einreise der Personen zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen. Alle diese Personen haben das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen. 26. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Aufnahmezusagen lagen in den letzten zwölf Monaten (bitte einzeln für August 2024 bis August 2025 auflisten) im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan vor, und wie viele Aufnahmezusagen wurden davon wieder entzogen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. September 2025 Seit dem 17. Juli 2024 wurden keine neuen Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan mehr erteilt. Aufnahmezusagen wurden für 3.087 Personen erklärt. Eine statistische Erfassung der Aufnahmezusagen in retrospektiver Weise im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Eine Aufhebung der Aufnahmezusagen mittels Widerruf- beziehungsweise Rücknahmebescheid erfolgte mit Stand 28. August 2025 bisher für 48 Personen. 27. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was sind die Gründe, warum bereits erteilte Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wieder zurückgenommen wurden (bitte nach den 14 häufigsten Gründen aufschlüsseln), und wie viele Aufnahmezusagen wurden seit Mai 2025 zurückgenommen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. September 2025 Die bisher häufigsten Gründe, warum Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan aufgehoben wurden, lauten wie folgt: – Bestehen von Sicherheitsbedenken im Sinne von Punkt 4 der Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19. Dezember 2022 – Die Aufnahmevoraussetzungen lagen von Anfang an nicht vor oder sind im Laufe des Verfahrens entfallen – Anderweitige Erledigung (beispielsweise durch Verzicht) Seit Mai 2025 wurden mittels Widerruf- bzw. Rücknahmebescheid für 42 Personen Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan aufgehoben. 28. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen sind seit dem 16. April 2025 über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteprogramm über Linienflüge oder andere Verkehrswege nach Deutschland eingereist (bitte nach Datum der Einreise und Aufnahmeprogramm auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. September 2025 Seit dem 16. April 2025 gab es bisher (mit Stand vom 26. August 2025) keine Einreisen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland – weder über Linienflüge noch über andere Verkehrswege. 29. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Sicherheitsinterviews wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, der Menschenrechtsliste, des Überbrückungsprogramms und des Ortskräfteprogramms seit Antritt der neuen Bundesregierung an der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt, und wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. September 2025 In dem in Ihrer Frage genannten Zeitraum erfolgten keine Sicherheitsinterviews. Hinsichtlich der Gründe wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 21/747 verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass die Prüfschritte im Ausreiseverfahren derzeit anlaufen, erfolgt auch eine erneute Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. 30. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Auswirkungen, wie beispielsweise Staus, Zugverspätungen, Überstunden von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, hat die Bundespolizei seit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen am 8. Mai 2025 am Grenzübergang Kehl nach Frankreich gemonitort (bitte die Anzahl von Stautagen und Zugverspätungen sowie die durchschnittliche Wartezeit an der Grenze und weitere Auswirkungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Die Bundespolizei trägt mit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Aufgabe nach § 2 i. V. m. den §§ 12 und 13 des Bundespolizeigesetzes zur Verhinderung sowie Unterbindung unerlaubter Einreisen sowie zur Verfolgung von Straftaten, insbesondere auch der Schleusungskriminalität, bei. Diese Aufgabe nimmt die Bundespolizei ganzheitlich und integrativ zusammen mit den weiteren ihr obliegenden Aufgaben wahr. Auswertungen bzw. Differenzierungen im Sinne der Fragestellung sind daher nur bedingt möglich. Im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 2. September 2025 registrierte die Bundespolizei im grenzüberschreitenden Einreiseverkehr am Grenzübergang Kehl nach Frankreich keine Meldungen über verkehrsbedingte Wartezeiten von mehr als 30 Minuten. Statistische Daten für Zugverkehre i. S. der Anfrage liegen der Bundespolizei nicht vor. Die Bundespolizei befindet sich hierzu im fortgesetzten Austausch mit der DB AG, um die verkehrsbedingten Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die Verteilung von Überstunden auf einzelne Einsatzfelder (hier: Kontrolltätigkeit) oder Einsatzorte (hier: Grenzübergang Kehl nach Frankreich) wird statistisch nicht erhoben. Somit ist eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 31. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Welche Projekte zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam (Einzelplan 06, Haushaltstitel 685 19) wurden im Jahr 2024 mit welchen Beträgen gefördert (bitte die 12 Projekte mit den höchsten Förderbeträgen ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Folgende zum Teil überjährige Projekte zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam wurden im Haushaltsjahr 2024 über die Titelstelle 0601 685 19 gefördert: Nr. Projektname Träger Förderbetrag in Euro (im angefragten Jahr)  1 Praktische Ausbildung von religiösem Personal islamischer Gemeinden (Umsetzungsphase) Islamkolleg Deutschland (IKD) 1.087.988,00  2 Muslimisch.Sozial.Engagiert (MSE) Goethe-Institut e. V.   600.000,00  3 Weißt Du, wer ich bin? Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK)   437.903,00  4 Gemeinsam eine vielfältige Zukunft gestalten Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gGmbH   200.367,79 Nr. Projektname Träger Förderbetrag in Euro (im angefragten Jahr)  5 Kommune und muslimisches Leben – Qualifizierung, Austausch und Beratung (QAB) Haus der sozialen Vielfalt gGmbH   187.266,11  6 #Nahostkonflikt Bildungsstätte Anne Frank e. V.   150.000,00  7 Jüdisch-muslimischer Dialog in Zeiten der Krise Bildungsstätte Anne Frank e. V.   150.000,00  8 QualiPro – Qualifizierung und Professionalisierung des Ehrenamtes in muslimischen Gemeinden Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen (IKW)   124.315,00  9 REACH.Leadershipprogramm für Muslime Deutschlandstiftung Integration gGmbH (DSI)   111.255,00 10 Abrahamische Teams 2024 – Eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Abrahamisches Forum in Deutschland e. V.    74.640,00 11 Modellprojekt Monitoring Zentrale Dokumentations- und Informationsstelle CLAIM gGmbH    60.000,00 12 Zertifikatsstudienprogramm 2024 „Islam in der Sozialarbeit“ Universität Münster Professional School gGmbH    56.047,50 32. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Was genau ist die Zielsetzung der Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ des Vereins „Teilseiend e. V.“ in Heidelberg, der für diese Fachstelle laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 21/982 einmal 240.000 Euro und einmal 245.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten hat, und aufgrund welcher inhaltlichen Projektbeschreibung wurden die Mittel seinerzeit bewilligt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Die Fachstelle „Gesellschaft gestalten“ ist eingebettet in den Prozess der vom Projektträger Teilseiend e. V. verantworteten Etablierung und des überregionalen Ausbaus der Muslimischen Akademie Heidelberg nach dem Vorbild der christlichen Akademien politischer Bildung. Die Fachstelle will einen Beitrag in der politischen Bildungsarbeit sowie zur Diversifizierung der Trägerlandschaft in der politischen Bildung leisten. Inhaltlich werden z. B. historisch-politische Bildung, kulturell-politische Bildung und Demokratiestärkung avisiert. Die Förderung wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung auf Basis von Anträgen des Trägers vom 5. Oktober 2018 sowie vom 1. Dezember 2021 gewährt. Gefördert wurden die Entwicklung, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungsformaten wie Schulungen und Fachtagungen. Zudem sollte eine weitere Professionalisierung und Verstetigung der Arbeit durch die Durchführung von Kooperationen mit anderen Institutionen der politischen Bildung sowie den Auf- und Ausbau eines Netzwerks mit einschlägigen Institutionen u. a. aus den Bereichen Wissenschaft und Zivilgesellschaft erreicht werden. Nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den zu ihrer Ausführung erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sind im Rahmen von Zuwendungen u. a. Verwendungsnachweisprüfungen und Erfolgskontrollen vorgesehen. Hierzu enthalten die VV-BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P). Die Arbeit des Trägers im Rahmen der Projektförderung wird entsprechend nach geltenden Vorschriften sowie den Maßstäben der politischen Bildung durch den Zuwendungsgeber kritisch begleitet und geprüft. 33. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Bei wie vielen Menschen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie in Deutschland Opfer von Menschenhandel oder Zwangsarbeit geworden waren (bitte für die letzten zehn Jahre ausweisen und sowohl Daten zu Ermittlungsverfahren als auch Daten aus Fachberatungsstellen berücksichtigen), und wie häufig wurde ihnen eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist i. S. des § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt (bitte als Anteil der jeweiligen Verdachtsfälle ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Die nachfolgenden Daten zu Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung aus den letzten zehn Jahren stammen aus Ermittlungsverfahren, welche dem Bundeskriminalamt (BKA) jährlich gemeldet worden sind. Diese dienen als Grundlage für das jährlich erscheinende Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung. Jahr Anzahl Opfer 2015   469 2016   656 2017   772 2018   607 2019   589 2020   682 2021   800 2022 1.672 2023   808 2024   839 Gesamt 7.894 Die erhöhte Opferzahl im Jahr 2022 geht auf zwei abgeschlossene Großverfahren zurück (darunter ein Fall aus der Getränkeindustrie mit allein 555 Betroffenen). Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die notwendigen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen erhalten, um im Rahmen ihrer Prüfungen effektiv gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorzugehen und Ermittlungen im Bereich von damit in Zusammenhang stehendem Menschenhandel vornehmen zu können. Der damit einhergehende Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel im Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung wird für die FKS durch die Zuweisung dieser Aufgabe begründet. Die FKS kommt dieser Aufgabe – genauso wie ihren Kernaufgaben i. S. des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) – unter risikoorientierten Gesichtspunkten nach. Für die Straftatbestände des Menschenhandels (§§ 232 ff. des Strafgesetzbuchs – StGB) hat die FKS außer im Zusammenhang mit der Verfolgung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen keine originäre Verfolgungskompetenz. Diese obliegt den Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Die Arbeitsstatistik der FKS weist nicht die Anzahl Betroffener, sondern nur die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aus. Die Anzahl der seit 2019 durch die FKS eingeleiteten Verfahren können nachstehender Tabelle entnommen werden. Jahr Eingeleitete Verfahren nach §§ 232, 232b, 233, 233a StGB, §§ 10, 10a, 11 SchwarzArbG, § 15a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)             2019   201             2020   188             2021   153             2022   176             2023   185             2024   125             2025 (1. HJ)    72 Gesamt 1.100 Die Generalzolldirektion liefert dem BKA im Rahmen der Zusammenarbeit und zur Erstellung des Bundeslagebilds „Menschenhandel und Ausbeutung“ jährlich zum 1. März Daten über die Ermittlungsverfahren nach den §§ 232, 232b, 233, 233a StGB zu. Hierzu wird die Anzahl der Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung manuell erfasst. In den Jahren 2020 bis 2024 wurden insgesamt 240 Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in 55 erledigten Verfahren nach den §§ 232, 232b, 233, 233a StGB festgestellt. Seit Einführung des Prüfauftrages wurde die Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in insgesamt 35 Fällen (Stand: März 2025) durch die FKS angeregt und durch die Staatsanwaltschaft, das Hauptzollamt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder die zuständige Ausländerbehörde ausgestellt. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) veröffentlicht seit Herbst 2020 Datenreporte zum Thema Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Sie beleuchten das sogenannte Graufeld, also Fälle, die der Zivilgesellschaft, aber nicht unbedingt den Behörden (sog. Hellfelddaten) bekannt sind. Die Datenberichte des KOK ergänzen die von den Strafverfolgungsbehörden erhobenen statistischen Daten und bieten eine zivilgesellschaftliche Perspektive auf das Thema Menschenhandel und Ausbeutung. Diese Informationen umfassen nicht die Daten aller Fachberatungsstellen (FBS) in Deutschland dar. Es fließen nur die Daten der Fachberatungsstellen des KOK ein, die einer Übermittlung der Daten zugestimmt haben und ein speziell hierfür entwickeltes Datentool nutzen. Zudem ist das Einverständnis der Betroffenen notwendig, um die im Datentool hinterlegten Daten auch für die Datenanalyse zu verwenden. Daher ist die Zahl der freigegebenen Fälle niedriger als die der hinterlegten Fälle. Der aktuelle Datenbericht lässt sich hier abrufen: www.kok-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/ publikationen/detail/bericht-des-kok-2024-datenerhebung-zu-menschen handel-und-ausbeutung-in-deutschland. Für den Zeitraum 2020 bis 2023 ergeben die Datenberichte folgendes Bild: Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 wurden 820 Fälle von Menschenhandel von Fachberatungsstellen (FBS) im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 714 Fälle freigegeben. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 130 Fällen beantragt und in 123 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2021 wurden 725 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 612 Fälle freigegeben. Davon wurden 175 Fälle im Jahr 2021 neu angelegt. 437 Fälle wurden weiter bearbeitet. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 125 Fällen beantragt und in 119 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2022 wurden 875 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 733 Fälle freigegeben. Davon wurden 236 Fälle im Jahr 2022 neu angelegt. 428 Fälle wurden weiter bearbeitet. 69 Fälle wurden geschlossen. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 151 Fällen beantragt und in 135 Fällen wurde diese gewährt. Im Jahr 2023 wurden 702 Fälle von Menschenhandel von FBS im KOK- Datentool dokumentiert. Für die Datenauswertung wurden 597 Fälle freigegeben. Davon wurden 230 Fälle im Jahr 2022 neu angelegt. 246 Fälle wurden weiter bearbeitet. 121 Fälle wurden geschlossen. Eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist wurde bezogen auf die freigegebenen Fälle in 53 Fällen beantragt und in 38 Fällen wurde diese gewährt. Zusätzlich erfassen die FBS in den Ländern und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Verdachts-)Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2020 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 833 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2021 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 784 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2022 erfassen die FBS der Länder im Kontext ihrer Beratungsgespräche 1035 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2020 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 93 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2021 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 81 Fälle von Menschenhandel. Im Jahr 2022 erfasst das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Kontext seiner Beratungsgespräche 120 Fälle von Menschenhandel. Eine Doppelzählung Betroffener, die somit mehrfach in den Statistiken erfasst werden, ist nicht auszuschließen. Somit lassen sich die Zahlen nicht einfach zu einer Gesamtzahl summieren. Trotz dieser Einschränkung bilden die Zahlen einen guten Überblick, um das Phänomen Menschenhandel besser zu verstehen. Weitere Einzelheiten lassen sich dem ersten periodischen Bericht der unabhängigen Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) entnehmen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/ Publikationen/Weitere_Publikationen/Monitor_Menschenhandel_202 4.pdf, ab S. 33). 34. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie möchte die Bundesregierung die Deutsche Islam Konferenz in den nächsten Jahren gestalten, und welche Schwerpunkte sieht sie dabei vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Der Abstimmungsprozess zur Fortsetzung der Deutschen Islam Konferenz ist noch nicht abgeschlossen. 35. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf eine Verbeamtung beim Bund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils in direkter Folge einer zuvor durchlaufenen psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung als nicht geeignet zur Berufung in ein Beamtenverhältnis eingestuft, und beabsichtigt die Bundesregierung, Vorschläge zur Änderung der aktuellen Rechtslage vorzulegen, wonach Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung eine Psychotherapie gemacht haben, Hürden bei der Verbeamtung begegnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. September 2025 Im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)) erfolgt für den Bereich des Bundes eine gesundheitliche Eignungsprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern. Die gesundheitliche Eignung (sowohl physisch als auch psychisch) einer Bewerberin oder eines Bewerbers fehlt dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Bewerberin oder der Bewerber werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn sie oder er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird. Dies wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung vorliegender Erkrankungen und unter Berücksichtigung der angestrebten Laufbahn geprüft. Änderungen an diesem Maßstab für die gesundheitliche Eignungsprüfung sind nicht geplant. Die Gründe, weshalb eine Ernennung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung nicht erfolgen konnte, werden nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Zahlen zu fehlender gesundheitlicher Eignung wegen einer zuvor durchlaufenen psychotherapeutischen Behandlung vor. 36. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Liste der Organisationen/NGOs zu veröffentlichen, welche Afghanen für das sogenannte Aufnahmeprogramm benennen durften, und falls nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. September 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/8449 verwiesen, die weiterhin Gültigkeit besitzt. 37. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternimmt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Initiative der Städte Hannover, Düsseldorf, Leipzig, Kiel und Bonn zur Aufnahme hilfsbedürftiger israelischer und palästinensischer Kinder zu unterstützen (www.hannover.de/Service/Pr esse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuell e-Meldungen-und-Veranstaltungen/Bund-soll-Auf nahme-von-Kindern-aus-Gaza-erm%C3%B6gli chen), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. September 2025 Für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza oder Israel sollte die Hilfe vor Ort im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung prüft in Einzelfällen die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und -kranken Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt über das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Sascha Lensing auf Bundestagsdrucksache 21/1324 verwiesen. 38. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Übergabeverfahren auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls von Deutschland in andere EU-Staaten hat die SIRENE-Stelle beim Bundeskriminalamt in den letzten drei Jahren jeweils bearbeitet, und wie lang dauerte die Bearbeitung dieser Verfahren vom zugrundeliegenden Gerichtsbeschluss bis zur Übergabe an den antragstellenden Staat im Durchschnitt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. September 2025 Als Folge geltender Löschfristen kann das Bundesministerium des Innern keine valide Aussage über die Gesamtzahl und die Verfahrensdauer der in den letzten drei Jahren durch das Bundeskriminalamt/SIRENE Deutschland betreuten Überstellungsverfahren aufgrund ausländischer SIS-Fahndungen auf Basis eines Europäischen Haftbefehls gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2018/1862 bzw. Artikel 26 des Beschlusses 2007/533 des JI-Rates machen. 39. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Hat die Bundesregierung ihr 2021 erklärtes Ziel der Schaffung eines europäischen Netzwerks der Demografiepolitik umsetzen können, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht (www.demografie-portal.de/DE/Publikationen/20 21/demografiepolitik-im-querschnitt-resume-bm i.html, Demografiepolitik im Querschnitt. Résumé des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Ende der 19. Legislaturperiode, S. 23)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. September 2025 Die Bundesregierung beteiligt sich insbesondere seit der deutschen EU- Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 gemeinsam mit ihren Partnern auf EU-Ebene aktiv am Erfahrungsaustausch zu demografischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten und an der Weiterentwicklung politischer Ansätze zum Umgang mit dem demografischen Wandel, beispielsweise im Rahmen der gemeinsamen demografiepolitischen Arbeiten des Rates der Europäischen Union oder durch die Begleitung von Projekten der EU-Kommission, die von 2019 bis 2024 mit Drubravka Šuica erstmals eine Vizepräsidentin für Demografie und Demokratie eingesetzt hat, welche zudem seit 2024 als EU-Kommissarin für das Mittelmeer und für Demografie die europäische Demografiepolitik gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter befördert. Des Weiteren ist beim Max-Planck-Institut für demografische Forschung in Rostock das auch von der EU geförderte Netzwerk „Population Europe“ angesiedelt. 40. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, inwieweit die besondere Förderung der Elternschaft von Bundesbeamten, beispielsweise durch den Familienzuschlag, bei diesen dazu führt, dass sie ihren Kinderwunsch in einem Ausmaß realisieren, der sich von dem der übrigen Bevölkerung signifikant unterscheidet (www.bib.bund.de/Publi kation/2025/pdf/Intended-ideal-and-actual-fertilit y-in-11-European-countries-Evidence-on- fertilitygaps-in-different-age-groups-from-the-Generation s-and-Gender-Survey.pdf?__blob=publicationFile &v=2; Seite 11, 12, 18), und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine solche Evaluierung durchzuführen oder in Auftrag zu geben (www.info-bea mte.de/familienzuschlag/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. September 2025 Derartige Untersuchungen liegen der Bundesregierung nicht vor und sind auch nicht geplant. Der Familienzuschlag dient nicht der Schaffung von Anreizen hinsichtlich der Familienplanung, sondern er ist Teil der amtsangemessenen Alimentation. 41. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie hat sich die Zahl rechtsmotivierter politischer Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Regierungsbezirk Detmold (NRW) seit 2021 entwickelt (aufschlüsseln nach den Tatbeständen Gewalt gegen Personen, Volksverhetzung, Propaganda, Sachbeschädigung), und wie viele ausgestellte Haftbefehle gegen Straftäter aus dem Regierungsbezirk Detmold auf Grundlage diesbezüglicher Straftaten sind in diesem Zeitraum nicht vollzogen worden (tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Regierungsbezirke sind dabei kein Erfassungskriterium. Eine automatisierte Auswertung nach Regierungsbezirken ist in der Fallzahlendatei des BKA daher nicht möglich. 42. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Firmen standen das Bundesministerium des Innern (BMI), Teilnehmer des Programms P20 und auch dem BMI nachgeordnete Behörden seit Abschluss der Ausschreibung zur VeRA im Jahr 2022 in Kontakt, weil sie möglicherweise eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse anbieten können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 5. September 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Behörden im Geschäftsbereich des BMI sowie die Teilnehmer des Bundes im Programm P20 standen und stehen häufig in Kontakt mit zahlreichen Unternehmen, die für den jeweiligen Aufgabenbereich potenziell interessante IT- Produkte wie Softwarelösungen anbieten. Diese Kontakte fanden seit März 2022 auch statt, aber nicht mit dem Ziel der Prüfung, ob diese Unternehmen möglicherweise eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse anbieten konnten. Dazu bestand kein Grund, denn für den polizeilichen Bereich artikulierten Bedarf an einer polizeilichen Auswertesoftware hatte das Bayerische Landeskriminalamt mit seinem Vergabeverfahren, welches auch zugunsten des BMI und des Programms P20 geführt worden war, durch Beauftragung des Unternehmens Palantir Technologies GmbH gedeckt. Palantir Technologies GmbH war zu dem Zeitpunkt das einzige Unternehmen, welches in einer europaweiten Ausschreibung eine den Anforderungen des Bayerischen Landeskriminalamts und des BMI entsprechende, marktverfügbare Softwarelösung anbieten konnte und wollte. Bezüglich der Kontakte zu Anbietern einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse mit nachrichtendienstlichem Bezug ist die Bundesregierung für den Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage auch nicht in eingestufter Form beantwortet werden kann. Einer Auskunft über Kontakte des BfV zu entsprechenden Unternehmen stehen überwiegende Belange des Staatswohls entgegen, da hierdurch Rückschlüsse auf konkrete Software, die im BfV eingesetzt wird bzw. werden soll, möglich werden. Eine Bekanntgabe von konkreten Unternehmen und damit einhergehend auch konkreter Software würde weitgehende Rückschlüsse auf die (geplanten) technischen Fähigkeiten und unmittelbar auf die technische Ausstattung sowie das Aufklärungspotenzial des BfV zulassen. Dadurch könnten die Fähigkeiten des BfV, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der technischen Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die Gewinnung von Informationen durch technische Aufklärung ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BfV jedoch unerlässlich. Die Aufklärung nationaler und internationaler extremistischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und des dem zugrunde liegenden Personenpotenzials ist in erheblichem Maße auf den Einsatz technischer Mittel angewiesen. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen, würden der Bundesrepublik Deutschland empfindliche Informations- und damit Sicherheitslücken drohen. Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Information in der Geheimregistratur des Deutschen Bundestages im Sinne von § 3a der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf aktuelle und zukünftige technische Ressourcen und Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn bereits die Angabe, mittels welcher technischer Mittel das BfV von seinen nachrichtendienstlichen Maßnahmen (zukünftig) Gebrauch macht, könnte zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der betreffenden beobachteten Personen führen, die eine weitere Aufklärung der von diesen verfolgten Bestrebungen und Planungen unmöglich machen würde. Auch entsprechende technische Gegenmaßnahmen könnten ergriffen werden, um unsere Informationsbeschaffung zu konterkarieren. Insofern birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu aus den vorgenannten Gründen im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BfV bekannt würden. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BfV aus § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die weiteren Teilnehmer des Programms P20 sind die Länder. Der Verantwortungsbereich der Bundesregierung ist insoweit nicht berührt. 43. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Inwieweit teilt die Bundesregierung die von Armutsforschern geäußerte Kritik (vgl. „Junge Welt“ vom 15. August 2025, S. 8: www.jungewel t.de/artikel/506207.statistisches-bundesamt-armut sforscher-erheben-manipulationsvorwurf.html), die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes, die Armutsgefährdungsquote auf Basis des Mikrozensus nicht mehr zu veröffentlichen und rückwirkend zu löschen, stelle einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese für Analysen nach Bundesländern und soziodemografischen Merkmalen relevante Datenreihe der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht und künftig fortgeführt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Mit der Entscheidung, einkommensbasierte Indikatoren für den Bund zukünftig ausschließlich aus der amtlichen Hauptdatenquelle für Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zu veröffentlichen, erfüllt die amtliche Statistik die in § 3 des Bundesstatistikgesetzes geregelte Aufgabe, für die Qualität der Bundesergebnisse sowie für ein konsistentes statistisches Gesamtbild Sorge zu tragen. Um die Qualität der Statistiken sicherzustellen, sind sachgerechte Konzepte, Methoden und technische Verfahren einzusetzen, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Das Statistische Bundesamt ist dabei den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Die Entscheidung, die Armutsgefährdungsquote auf Basis des Mikrozensus-Kernprogramms nicht mehr zu veröffentlichen und im Datenangebot der amtlichen Statistik nicht mehr zur Verfügung zu stellen, stellt keinen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar, weil Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin die Mikrodaten des gesamten Mikrozensus über die Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt werden und sie somit die Einkommensdaten aus dem MZ-Kernprogramm für wissenschaftliche Zwecke weiterhin auswerten können. 44. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Von wie vielen in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2024 begangenen Fällen von sexuellem Missbrauch an Kindern, die durch afghanische Staatsangehörige vorgenommen worden sind (www.sch warzwaelder-bote.de/inhalt.tatort-fluechtlingshei m-kind-in-schoenwald-vergewaltigt-sechsjaehrige r-schildert-missbrauch.83b5f8e8-5fba-4897-bc7f- 222c79453347.html;), hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln), und sieht die Bundesregierung mit Blick auf die in Teilen der Bevölkerung Afghanistans seit Jahrhunderten verbreitete Tradition des „bacha bazi“ (www.humanium.org/de/bacha- bazischwerer-kindesmissbrauch-getarnt-als-afghanisc he r -b rauch/) dahingehenden Handlungsbedarf, nach Deutschland eingewanderte Afghanen eigens darauf aufmerksam zu machen, dass sexueller Missbrauch von Kindern in Deutschland eine Straftat darstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. September 2025 Das Bundeskriminalamt kann im Sinne der Fragestellung folgende Tatverdächtigenzahlen zu afghanischen Staatsangehörigen zum Delikt des sexuellen Missbrauchs von Kindern in den Jahren 2010 bis 2024 anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Verfügung stellen: Schlüssel Straftat Jahr TV Nationalität Anzahl Fälle 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2010 Afghanistan  31 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2011 Afghanistan  24 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2012 Afghanistan  42 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2013 Afghanistan  37 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2014 Afghanistan  40 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2015 Afghanistan  79 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2016 Afghanistan 280 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2017 Afghanistan 226 Schlüssel Straftat Jahr TV Nationalität Anzahl Fälle 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2018 Afghanistan 258 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2019 Afghanistan 207 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2020 Afghanistan 223 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2021 Afghanistan 184 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2022 Afghanistan 198 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2023 Afghanistan 213 131000 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB darunter: 2024 Afghanistan 275 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Betrachtung der Zahlen zu bestimmten Bevölkerungsgruppierungen im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik eine Einordnung anhand der Größe der Bevölkerungsgruppe in Relation zur deutschen Bevölkerung hilfreich ist. Das ist z. B. mittels Betrachtung der Tatverdächtigenbelastungszahlen möglich. Die absoluten Zahlen der Tatverdächtigen lassen keine direkten Rückschlüsse auf die Kriminalitätsrate einzelner Nationalitäten zu. Für eine genaue Bewertung der Kriminalitätsraten ist eine Betrachtung der soziodemografischen Faktoren (Alter, Geschlecht und Lebensumstände) zu berücksichtigen und eine umfassende Analyse notwendig. Ansonsten können die Zahlen falsche Schlussfolgerungen über bestimmte Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Das in der Fragestellung genannte Phänomen der sog. bacha bazi ist der Bundesregierung bekannt. Dem Bundeskriminalamt liegen zum Themenfeld „bacha bazi“ bisher keine polizeilichen Erkenntnisse vor. Das Thema „sexuelle Gewalt an Kindern“ ist im Curriculum für Integrationskurse nicht vorgesehen. 45. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2023 allein in ihren Wohnungen starben, deren Tod länger als 48 Stunden unbemerkt blieb (www.bz-berlin.de/berlin/tempelhof-s choeneberg/einsamer-tod-in-eisiger-berliner-woh nung-leiche-geborgen), und wenn ja, wie lauten diese Zahlen (bitte nach Kalenderjahr und Bundesland aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/664 wird verwiesen. Darüber hinaus ermöglicht die Todesursachenstatistik keine Aussagen im Sinne der Fragestellung. 46. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele Rückführungen waren in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 geplant, und wie viele dieser geplanten Rückführungen scheiterten z. B. aufgrund fehlender Reisedokumente, aus rechtlichen Gründen oder weil Betroffene untergetaucht waren (bitte jeweils getrennt nach Jahren auflisten und den jeweiligen Anteil der gescheiterten Rückführungen an den geplanten Rückführungen darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025 Die Angaben zu den erfragten Daten können der Tabelle entnommen werden. Darunter fallen auch Maßnahmen, die durch die Länder bei der Bundespolizei angemeldet werden und aus den unterschiedlichsten Gründen nicht durchgeführt werden. Jahr Geplante Rückführungen Gescheiterte Rückführungen Anteil in Prozent 2020 30.701 17.018 55,4 2021 33.623 18.549 55,2 2022 41.568 23.474 56,5 2023 52.976 31.770 60,0 2024 56.322 34.088 60,5 2025 (bis Juli) 35.489 20.982 59,1 47. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Gespräche mit Unternehmen, die Produkte zur Analyse von Polizeidatenbanken und staatlichen Registern entwickeln oder auch bereits anbieten, gab es bisher im Jahr 2025 mit Bundesministerinnen und -ministern, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Bundesbehörden (bitte nach Datum, beteiligten Unternehmen und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und mit Nennung des Gesprächsanlasses aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. September 2025 Die Bundesregierung versteht Ihre Frage dahingehend, dass für den Bereich der Ministerien nach Gesprächen der Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre und für die Behörden nach Gesprächen der Leiterinnen bzw. der Leiter oder der Präsidentin bzw. des Präsidenten gefragt ist. Die erbetene Auflistung von Gesprächsterminen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Die tabellarische Auflistung von Gesprächsterminen (Anlage) wird als Verschlusssache mit dem VS-Grad „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.1 Hintergrund dieser Entscheidung ist die Abwägung des Informationsanspruchs des Parlaments mit den Grundrechten Dritter, in diesem Fall der in der Antwort aufgeführten Unternehmen. Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) beinhaltet das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Hierbei handelt es sich um auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Durch den Fragesteller wird eine Auflistung von Gesprächen erfragt, die von Bundesministerinnen und -ministern, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Bundesbehörden mit Unternehmen geführt wurden, die Produkte zur Analyse von Polizeidatenbanken und staatlichen Registern entwickeln. Die Gespräche wurden in einem nicht-öffentlichen Rahmen geführt. Eine Veröffentlichung der Auflistung würde den Tätigkeitsbereich und damit im weitesten Sinne das technische Wissen der betreffenden Unternehmen offenlegen. Der im Rahmen der Schriftlichen Frage umfasste Bereich der Analyse von Polizeidatenbanken und staatlichen Registern ist ein besonders sensibler Tätigkeitsbereich. Er betrifft sowohl sicherheitsrelevante IT- Strukturen als auch polizeiliche Arbeitsprozesse. Zudem erfolgten die Gespräche teilweise im Rahmen von behördlichen Marktsichtungen, sodass die betreffenden Unternehmen gegebenenfalls nicht proaktiv auf die Behörden zugegangen sind. Die Einholung etwaiger Freigaben der einzelnen Unternehmen ist mit Blick auf die kurze Frist zur Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich. Soweit Ihre Frage das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung betrifft, ergeht zusätzlich der Hinweis, dass sich Vertreter des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die allgemeine IT der Verwaltung des Bundes mit unterschiedlichen Unternehmen getroffen haben, die Datenanalysesoftware anbieten und mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten. Ob diese Unternehmen auch spezifische Produkte zur Analyse von Polizeidatenbanken oder anderen staatlichen Registern im Bereich der Strafverfolgung entwickeln oder anbieten, ist dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) nicht bekannt und kann im Einzelfall nicht abschließend nachvollzogen werden. Soweit Ihre Frage den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes (BND) betrifft, kann die Beantwortung auch nicht in eingestufter Form erfolgen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Beantwortung Ihrer Frage betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND sowie zur IT- Infrastruktur bekannt würden. Auch der Hinweis auf etwaige Gespräche der Leitung können Rückschlüsse auf derartige Fähigkeiten zulassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten sowie auf die IT-Ausstattung des BND ziehen. Selbst eine VS-Einstufung und 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Bundesnachrichtendienstes zurückstehen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 48. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Leistungsfähigkeit der VN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) einschließlich der dortigen Gruppe der Regierungsexperten (GGE) für die Regulierung autonomer Waffensysteme – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bislang zu diesen kein völkerrechtlich verbindliches Ergebnis erzielt wurde –, und welche konkreten diplomatischen und politischen Schritte wird sie in den Jahren 2025/2026 innerhalb der CCW sowie ergänzend auf VN-Ebene (z. B. Umsetzung einschlägiger UN-GA- Resolutionen, Koalitionsbildung mit Partnerstaaten, Vorlage von Textentwürfen, Mandatsinitiativen) priorisieren (bitte hierbei angeben, welchen Zeit- und Ressourcenplan (federführende Ressorts, Personal, Budget) die Bundesregierung hierfür vorsieht)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 2. September 2025 Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2014 am Diskussionsprozess über Autonomie in Waffensystemen im Rahmen des VN- Waffenübereinkommens (CCW). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Einbeziehung aller relevanten Akteure und militärischen Technologieführer für ein substanzielles und in der Praxis tragfähiges Ergebnis zentral. Dies gewährleistet der Prozess im Rahmen des CCW. Die „Group of Governmental Experts“ (GGE), die im Rahmen des CCW über den Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme berät, soll bis 2026 Elemente eines Instruments oder anderer möglicher Maßnahmen konsentieren. Die erste Sitzung dieser GGE verlief konstruktiv, die zweite findet vom 1. bis 5. September 2025 in Genf statt. Für 2026 sind zwei weitere Sitzungen geplant. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich und einer Gruppe von elf Staaten für einen zweistufigen Ansatz ein: Einerseits ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, die vollständig außerhalb menschlicher Kontrolle operieren, andererseits Regulierungen für Waffensysteme mit autonomen Funktionen. Des Weiteren stimmte die Bundesregierung 2024 im ersten Ausschuss der Generalversammlung der vereinten Nationen (VN) wie im Vorjahr einer Resolution zu letalen autonomen Waffensystemen zu. Darüber hinaus trug die Bundesregierung mit einem nationalen Beitrag zu dem Bericht des VN-Generalsekretärs zu autonomen Waffensystemen bei. Gemeinsam mit ihren Partnern wird sich die Bundesregierung auch künftig in die Arbeit der Regierungsexpertengruppe des CCW und anderer zielführender multilateraler Prozesse einbringen. Federführend ist das Auswärtige Amt, das sich eng mit dem Bundesministerium der Verteidigung abstimmt. Ergänzend wird auf die Jahresabrüstungsberichte der Bundesregierung verwiesen. 49. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Teilt die Bundesregierung die vom US- Sonderbeauftragten für Syrien Thomas Barrack jüngst vertretene Abkehr von einer Präferenz für ein strikt zentralistisches Staatssystem in Syrien zugunsten eines politischen Arrangements, das den verschiedenen ethnischen und religiösen Gemeinschaften ermöglichen würde, „ihre eigene Integrität, ihre Kultur, ihre eigene Sprache zu bewahren und ohne die Bedrohung durch den Islamismus zu leben“, und unterstützt sie entsprechende Schritte im Rahmen der deutschen Syrienpolitik (vgl. https://syriacpress.com/blog/2025/08/24/barrack-s ignals-need-for-decentralized-governance-in-syri a-raising-hopes-among-indigenous-components/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. September 2025 Die Bundesregierung tritt für einen politischen Übergangsprozess ein, an dem alle Teile der syrischen Gesellschaft beteiligt sind und bei dem Rechte und Schutz der verschiedenen Minderheiten gewahrt werden. Dies macht die Bundesregierung regelmäßig in Gesprächen mit der syrischen Regierung deutlich. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung beispielsweise das Abkommen zwischen der sogenannten Demokratischen Selbstverwaltung Nordostsyriens und der syrischen Regierung vom 10. März, welches vorsieht, dass die kurdische Bevölkerung ihre staatsbürgerlichen und politischen Rechte wahrnehmen kann, einschließlich der vollen Integration in staatliche Institutionen. Die Bundesregierung betont ebenfalls, dass Syriens Einheit, Souveränität und territoriale Integrität geachtet werden müssen und dass Fragen zur künftigen staatlichen Ordnung Syriens, einschließlich der innerstaatlichen Machtverteilung von den Syrerinnen und Syrern, im Rahmen eines inklusiven politischen Prozesses zu entscheiden sein sollten. 50. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung bezüglich der demokratischen Legitimität und Inklusivität der für Mitte September 2025 angekündigten Wahlen zur sogenannten „Volksversammlung“ unter Interimspräsident Ahmad al-Scharaa gebildet, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 70 Abgeordnete per Dekret ernannt und die übrigen 140 durch regionale Wahlgremien bestimmt werden sollen und mehrheitlich drusische Gebiete im Süden sowie kurdische Gebiete im Nordosten zunächst ausgeschlossen und Sitze lediglich „reserviert“ werden (vgl. taz vom 25. August 2025: https://taz.de/Syrische-Volksver sammlung/!6106299/), sowie der in drei Provinzen (Suwaida, Hassaka, Rakka) verschobenen Wahlen, und wenn ja, wie lautet diese, und zieht die Bundesregierung daraus Konsequenzen für ihre Syrienpolitik (u. a. Positionierung zu Anerkennung/Legitimierung, Wahlbeobachtung, Förderkriterien, Schutz von Minderheiten), und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. September 2025 Aus Sicht der Bundesregierung stellen die für September 2025 angekündigten Wahlen zur sogenannten „Peoples Assembly“ auf Grundlage der neuen Verfassungserklärung im März 2023 einen wichtigen nächsten Schritt im politischen Transitionsprozess dar. Die Wahlen sollen von einer durch die syrische Regierung ernannten Wahlkommission organisiert und überwacht werden. Die Regierung fungiert international als Vertreterin des syrischen Volks und wird von der Bundesregierung als solche anerkannt. Die Bundesregierung wird den Wahlprozess an seiner Transparenz und an der Breite der Beteiligung unabhängig von Ethnie, Geschlecht und Religion messen. In Gesprächen mit der syrischen Regierung setzt sich die Bundesregierung regelmäßig für politische Teilhabe bisher nicht repräsentierter Gruppen ein und betont die Bedeutung von inklusiven Wahlen als Voraussetzung für ein friedliches und stabiles Syrien. Sie setzt sich ebenfalls dafür ein, dass Wahlen auch in den Gouvernements Suweida, Al-Hasakah und Ar-Raqqa erfolgen sollten, sobald die von diesen mit der syrischen Regierung laufenden politischen Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Bundesregierung begrüßt, dass durch eine Quote eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgesehen ist sowie die Garantie für einen umfassenden Zugang für inländische und internationale Wahlbeobachtungsmissionen. 51. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/default/fi les/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-e n.pdf), nach welchem „die Produktion, der Verbrauch, die Exploration sowie die Gewährleistung von Subventionen für fossile Energieträger“ eine Verletzung völkerrechtlich bindender Sorgfaltspflichten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens und der VN- Menschenrechtskonvention darstellen kann (S. 122, Nr. 427), und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Rechtmäßigkeit der Erschließung zusätzlicher Gasvorkommen in Deutschland bzw. deren Genehmigung durch staatliche Institutionen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2025 Die Bundesregierung begrüßt, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem Gutachten vom 23. Juli zu allen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Klimawandels umfassend Stellung genommen hat. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der IGH in seinem Gutachten ausdrücklich festgehalten hat, dass nicht der Ausstoß von Treibhausgasen an sich eine Völkerrechtsverletzung bedeutet, sondern dass es auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz des Klimas vor Treibhausgasen ankommt. Die Bundesregierung bekräftigt das Festhalten an den bisherigen Klimazielen. Die EU-Klimaziele, insbesondere der Emissionshandel, geben vor, in welcher Menge Treibhausgase emittiert werden dürfen. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode haben die Koalitionspartner vereinbart, Potenziale konventioneller Erdgasförderung im Inland zu nutzen. Hinsichtlich privater Akteure betont der IGH die staatliche Pflicht, u. a. fossile Erkundungsgenehmigungen aufgrund der völkerrechtlichen Sorgfaltspflichten effektiv zu regulieren und zu überwachen und dabei kumulative Effekte geplanter Aktivitäten zu berücksichtigen (vgl. IGH- Gutachten, insbesondere §§ 276, 427, 428). In der EU liegen bereits umfassende klimapolitische Maßnahmen vor, die dies gewährleisten. 52. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Rahmen welcher Gremien tauschen sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung zum Nexus Klima und Sicherheit aus (inklusive Aufschlüsselung, wie viele Personen pro Ressort zu dem Thema arbeiten), und welche konkreten Maßnahmen zur Minderung von klimabedingten Sicherheitsrisiken will die Bundesregierung bis Ende des Jahres umsetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 5. September 2025 Klimaschutz und Klimaanpassung tragen zur nationalen und internationalen Sicherheit bei. Die Klimapolitik der Bundesregierung zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und zum Erreichen der Klimaneutralität 2045 in Deutschland ist ein zentraler Beitrag zur Minderung von klimabedingten Sicherheitsrisiken. Die Ressorts tauschen sich regelmäßig und anlassbezogen auf verschiedenen Ebenen zu Klima und Sicherheit aus, so z. B. in der Runde der Staatssekretärinnen- und Staatssekretäre, zu ressortübergreifenden Angelegenheiten der Klimaaußenpolitik, bei Abstimmung im Rahmen von VN, EU und NATO, oder im Ressortkreis zu den Krisenleitlinien. Eine Grundlage bleibt die Klimaaußenpolitikstrategie von 2023, in der zentrale Maßnahmen zum Nexus Klima und Sicherheit dargelegt werden. Als wichtiger Moment in diesem Jahr ist die 7. Berlin Climate and Security Conference (BCSC) am 23. Oktober hervorzuheben. Weitere, teils in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung aufgeführte Maßnahmen, sind das Klimaanpassungsgesetz und die Klimaanpassungsstrategie. Die Bundesregierung arbeitet dazu z. B. in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung (IMAA) zusammen, die durch das Behördennetzwerk Klimawandel und Anpassung unterstützt wird. Im zuständigen Referat 408 des Auswärtigen Amts (Klima und Sicherheit, Umwelt- und Wasserdiplomatie) arbeiten nach der Umstrukturierung des Klimabereichs und der Ressortvereinbarung mit dem BMUKN neun Personen. Daneben sind auch in anderen Referaten weitere Mitarbeiter des Auswärtigen Amts anteilig für Klima und Sicherheit zuständig. Gleiches gilt für weitere Ressorts mit einschlägigen Zuständigkeiten: Bundesministerium des Innern (BMI) (Referat KM2, Klima & Bevölkerungsschutz mit neun Personen, davon eine zu Klima und Sicherheit), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Referat Politik II 1, Strategie, Grundlagen und Einzelthemen Integrierter Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Bundeswehr und Gesellschaft, mit 19 Personen, davon eine mit Schwerpunkt Klima-Sicherheit-Verteidigung, weitere vier Personen im BMVg mit teilweiser Zuständigkeit für Fragen von Klima und Sicherheit). Im Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wird das Thema Nexus Klima und Sicherheit derzeit in den für Umwelt und Sicherheit und für International und EU-Koordinierung zuständigen Referaten I I 1 und I II 1 bearbeitet, und darüber hinaus wirken diverse fachlich zuständige Organisationseinheiten u. a. in den Aufgabenbereichen Klimaschutz, Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Krisenvorsorge mit. Eine konkrete Anzahl an Personen kann wegen der verschiedenen Betroffenheiten im Ministerium nicht genannt werden. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist das Referat IVE2 für internationale Fragen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und des Klimaschutzes zuständig. Eine Person bearbeitet dabei unter anderem auch das Thema Klima und Sicherheit. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das Referat G23 (Frieden und Sicherheit) für Klima und Sicherheit federführend. In dem Referat arbeiten insgesamt 11 Personen. Davon ist eine Referentin für Katastrophenrisikomanagement (KRM) zuständig und bearbeitet auch das Thema Klima und Sicherheit. Daneben hat auch das Referat 420 (Klimapolitik) eine Referentin als Ansprechperson zu KRM/Klima und Sicherheit. 53. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Ab wann wird die deutsche Botschaft in Teheran personell und für den Kundenverkehr wieder vollständig und umfänglich geöffnet haben und alle Visaangelegenheiten weiterbearbeiten, insbesondere vor dem Hintergrund eines mir bekannten Einzelfalles, wo ein Ehemann mit deutscher Staatangehörigkeit gemeinsam mit seiner afghanischen Frau unter Lebensbedrohung dringend auf weitere Informationen, die aktuell nicht zu erhalten sind, aus der Botschaft wartet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2025 Die Bundesregierung strebt in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Sicherheitslage in Iran eine baldige Wiederaufnahme des Besucherverkehrs an der Visastelle der Botschaft Teheran an und hat notwendige Schritte dafür in die Wege geleitet. Aufgrund der weiterhin volatilen Lage und der restriktiven Politik Irans hinsichtlich der Akkreditierung von Diplomaten kann die Bundesregierung im Moment noch keine belastbare Aussage dazu treffen, wann die Visastelle der Botschaft den Regelbetreib wieder aufnehmen kann. 54. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die vom Wall Street Journal berichteten Gespräche mit US-Präsident Donald Trump über mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine, einschließlich zweier konkreter Szenarien, stattgefunden haben, und wenn ja, welche Szenarien wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert, und inwieweit wurden sie von ihr in Betracht gezogen (vgl. www.nius.de/politik/news/us- zeitungenthuellt-gespraeche-zwischen-trump-und-merz-e s-ging-bereits-um-deutsche-soldaten-in-der-ukrai ne/c12d0b56-1960-4e32-95ac-8abba7600908)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. September 2025 Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche des Bundeskanzlers mit den Staats- und Regierungschefs anderer Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 21/1406 verwiesen. 55. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie hoch sind die bisherigen Auszahlungen sowie die noch vorgesehenen Mittel Deutschlands im Rahmen der im Jahr 2021 auf der COP26 geschlossenen Central African Forest Initiative (CAFI) zum Schutz des Regenwaldes und der Cuvette Centrale in der Demokratischen Republik Kongo (www.jungewelt.de/artikel/506703.rohstof fwirtschaft-halbes-land-zu-verkaufen.html), und ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Schutzgebiete angesichts der geplanten Öl- und Gasexplorationen nicht gefährdet werden, und wenn ja, welche, z. B. eine Aussetzung oder ein Einfrieren weiterer Auszahlungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 5. September 2025 Die Zentralafrikanische Waldinitiative (CAFI) wurde 2015 mit deutscher Beteiligung gegründet, um die Wald- und Klimaschutzpolitik im Kongobecken zu unterstützen. Seitdem hat Deutschland Beitragsvereinbarungen an CAFI im Wert von 308.353.207 USD unterzeichnet. Davon wurden 276.539.846 USD von Deutschland an CAFI ausgezahlt. Dieser Beitrag trägt anteilig und gemeinsam mit Mitteln von neun weiteren Gebern zur Finanzierung der CAFI in der DR Kongo bei. Die Bundesregierung sieht die erneute Ausschreibung von 52 Ölblocks in der Demokratischen Republik Kongo kritisch und thematisiert dieses Vorgehen gemeinsam mit anderen Entwicklungspartnern im Politikdialog mit der kongolesischen Regierung. Wir setzen uns für eine kohärente und möglichst CO2-neutrale Entwicklungspolitik in der DR Kongo ein, die die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung mit dem Erhalt von Wäldern und Biodiversität sowie dem Klimaschutz in Einklang bringt. Offizielle Angaben zum Umfang der betroffenen Gebiete liegen aktuell nicht vor, Schutzgebiete sind laut der kongolesischen Regierung von der Ausschreibung ausgenommen worden. 56. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie oft hat die Bundesregierung im Zeitraum der letzten zwei Jahre aktiv den Austausch mit Hilfsorganisationen in Palästina, die durch deutsche Mittel direkt finanziert oder indirekt gefördert werden, gesucht (bitte genau auflisten, wie viele konkrete Gespräche, Kontakte oder Anfragen es insgesamt gab und bitte die Namen der 20 am häufigsten kontaktierten Organisationen nennen), und in welcher Form werden die Eindrücke und Erfahrungsberichte dieser Organisationen als Grundlage für politische Entscheidungen, insbesondere zu Waffenlieferungen, diplomatischen Maßnahmen oder anderen außenpolitischen Entscheidungen, genutzt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. September 2025 Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung pflegen mit Umsetzungspartnern in den Palästinensischen Gebieten einen kontinuierlichen und engen Austausch. Angesichts der Vielfalt der Kontakte und Austauschformate werden diese nicht im Einzelnen erfasst. Der Austausch dient vorrangig dem Ziel, die Zusammenarbeit laufend zu begleiten, Lage- und Bedarfsänderungen frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen. Im Austausch mit Umsetzungspartnern gewonnene Informationen fließen in die laufende Lagebewertung des Auswärtigen Amts und somit in die Gesamtabwägung im Rahmen der außenpolitischen Entscheidungsfindung ein. 57. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung derzeit die demokratischen Kräfte aus und in Belarus, und wenn ja, mit welchen Projekten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. September 2025 Vor dem Hintergrund der massiven Repression in Belarus setzt die Bundesregierung ihr umfangreiches Engagement für die belarussische Zivilgesellschaft fort und steht hierzu weiterhin im engen Austausch mit allen Teilen der belarussischen demokratischen Kräfte. Mit dem „Aktionsplan Zivilgesellschaft Belarus“ hat das Auswärtige Amt seine Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft seit 2020 deutlich ausgeweitet. Im Rahmen dessen unterstützt das Auswärtige Amt verschiedene gefährdete Gruppen. Zudem werden im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ zahlreiche Projekte mit Beteiligung der demokratisch orientierten belarussischen Zivilgesellschaft gefördert. Weiterhin wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 30 und 35 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/11605 verwiesen. 58. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung derzeit die demokratischen Kräfte aus und in Russland, und wenn ja, mit welchen Projekten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. September 2025 Die Bundesregierung setzt ihr aktives Engagement für Akteure und Strukturen der unabhängigen Zivilgesellschaft in Russland fort, auch wenn die Möglichkeiten der Unterstützung und Zusammenarbeit aufgrund der innerstaatlichen Repressionen in Russland, insbesondere seit Beginn des völkerrechtwidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, zunehmend beschränkt geworden sind. Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ werden weiterhin Projekte zur Unterstützung der russischen Zivilgesellschaft durchgeführt. Darüber hinaus bestehen Schutz- und Stipendienprogramme für verschiedene gefährdete Gruppen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8695 verwiesen. 59. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Visa nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes hat die Bundesregierung seit 2020 an Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Belarus und Russland vergeben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln), und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Aufnahme politisch verfolgter Menschen aus Belarus und Russland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes vorübergehend ausgesetzt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2025 An den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 auf Grundlage einer bestehenden Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) rund 340 Visa an belarussische Staatsangehörige erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1353 verwiesen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Im Hinblick auf die laufende Prüfung, wie dies für die verschiedenen Verfahren umgesetzt werden kann, waren auch Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 AufenthG, die das Bundesministerium des Innern im Einzelfall erklärt, grundsätzlich ausgesetzt. Verfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG wurden wieder aufgenommen. Sie ermöglichen grundsätzlich in besonders herausgehobenen Einzelfällen die Aufnahme von Personen, die sich in besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 60. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vergabeentscheidungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr transparent, wettbewerbskonform und nachvollziehbar erfolgen (Vergabekriterien, Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten, unabhängige Kontrolle), insbesondere vor dem Hintergrund der Berichterstattung von „ZD Fheute“ zur Mittelverwendung (vgl. www.zdfheute.de/ politik/deutschland/sondervermoegen-bundesweh r-zeitenwende-dies-pur-100.html), und ergreift sie Maßnahmen zur Prävention und Ahndung legaler Einflussnahme und möglicher Interessenkonflikte (u. a. Parteispenden, Sponsoring, Lobbying, Seitenwechsel) in Beschaffungs- und Vergabeprozessen, wie sie u. a. im Fall Blackned thematisiert wurden (vgl. www.t-online.de/nachrichten/deutsc hland/militaer-verteidigung/id_100598698/), und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 4. September 2025 Vergabeentscheidungen im Sinne der Fragestellung werden unter Berücksichtigung der Vorgaben des geltenden Vergaberechts getroffen. Zudem unterliegen alle Auftragsvergaben der Beschaffungsstellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) der stichprobenartigen Prüfung durch die jeweiligen fachaufsichtsführenden Stellen. Folgende Maßnahmen im Sinne der Fragestellung existieren bereits im GB BMVg: • Angehörige und Dienststellen des GB BMVg dürfen Zuwendungen nur sehr restriktiv in eng begrenzten Ausnahmefällen annehmen. Es bestehen umfangreiche Anzeige- und Genehmigungspflichten. Es finden regelmäßige Sensibilisierungen statt. • Für den Bereich des Sponsorings wird insbesondere auf den öffentlich zugänglichen jährlichen Bericht des Bundesministeriums des Innern zur Integrität in der Bundesverwaltung verwiesen. • Im Hinblick auf die Vornahme einer Interessenvertretung i. S. des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) erfolgt eine fortlaufende Sensibilisierung aller Angehörigen des BMVg. Hierzu werden den Angehörigen des BMVg eine Handreichung sowie ein umfangreicher Schulungsbereich zum LobbyRG bereitgestellt. Darüber hinaus ist das zuständige Compliance-Referat im BMVg ansprechbar. • Anzeige- und genehmigungspflichtige Beschäftigungen ehemaliger Angehöriger des GB BMVg werden auf Grundlage der Regelungen des § 20a des Soldatengesetzes sowie des § 105 des Bundesbeamtengesetzes auf das Vorliegen einer Interessenkollision geprüft und bei Vorliegen derselben beschränkt oder untersagt. 61. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Mit welcher Zielsetzung im Rahmen des Auftrages der Landesverteidigung entwickelt die Bundeswehr Konzepte für die Durchführung von Veranstaltungen, die wie beim jährlichen Camp für Grundschüler in Kellmünz/Bayern (www.gew-ans bach.de/2025/07/kinderferienprogramm-mit-der-b undeswehr-in-bayerischer-grundschule/) Kinder unter 12 Jahren ansprechen sollen (bitte hier auch angeben, welche pädagogischen Erkenntnisse dem zugrunde gelegt werden), und welche Rolle spielen die Vorgaben internationaler Kinderrechtsvereinbarungen (Kinderrechtskonvention, Fakultativprotokolle und Pariser Protokolle) für die Beschränkung der Nachwuchswerbung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. September 2025 Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung werden von der Bundeswehr weder konzipiert noch ausgerichtet. 62. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Gilt die Verpflichtung zum Ausfüllen eines Online-Fragebogens ab 1. Januar 2026 für nach 2007 geborene Männer und optional für gleichaltrige Frauen, wie sie im Regierungsentwurf für ein neues Wehrdienst-Gesetz vorgesehen ist, auch für Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bzw. ohne Geschlechtseintrag, und welche Regelung gilt diesbezüglich für Menschen, die mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. September 2025 Nein. Das Befüllen des Online-Fragebogens ist für Männer verpflichtend. Für Personen anderen Geschlechts (Frauen und Personen mit Geschlechtseintrag „divers“ oder auch ohne Geschlechtseintrag) ist die Befüllung und Rücksendung freiwillig. Diese geschlechterspezifische Unterscheidung ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetzes und § 1 des Wehrpflichtgesetzes. Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag ist gemäß § 6 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag maßgeblich für die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens. 63. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Dürfen nach Auffassung der Bundesregierung Wehrpflichtige ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Verwendungen im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen herangezogen werden, und welche Rechtsgrundlagen regeln diesen Sachverhalt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 2. September 2025 Nein. Wer Wehrpflichtiger ist, regelt das Wehrpflichtgesetz (WPflG), dessen §§ 3 bis 53 nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Gediente Wehrpflichtige können zu besonderen Auslandsverwendungen herangezogen werden, soweit sie sich dazu schriftlich bereit erklärt haben (§ 6a Absatz 1 WPflG). Dies gilt inhaltsgleich auch für Dienstleistungspflichtige nach dem Soldatengesetz (SG) (§ 59 Absatz 1 bis 3, § 60 Nummer 2 und § 62 SG). 64. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt sich das Bewerbungsaufkommen im Bereich Freiwilliger Wehrdienst seit 2019 bis einschließlich August 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die Anzahl der verfügbaren Dienstposten/Plätze, die Anzahl der tatsächlichen Dienstantritte bzw. Einberufungen und die entsprechende durchschnittliche Wartezeit zwischen Erstberatung bzw. Bewerbung und dem tatsächlichen Dienstantritt, dar (bitte tabellarisch darstellen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. September 2025 Insgesamt wurden in diesem Jahr bislang im Vergleich zum Vorjahr rund 30 Prozent mehr Soldatinnen und Soldaten eingestellt. Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung liegt bei mehr als 15.000 Einstellungen im gesamten militärischen Bereich. In diesem Jahr ist damit ein deutlich gesteigertes Interesse bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden genauso wie bei den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu verzeichnen. Die Freiwillig Wehrdienstleistenden sollen im Rahmen des Gesetzes über einen Neuen Wehrdienst in den Status von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit überführt werden. Die im folgenden angegebene Anzahl von Dienstantritten von ausschließlich Freiwi

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