Schriftliche Frage 103 von Birgit Bessin (AfD): In welcher organisatorischen Form (zum Beispiel als bekenntnisorientierter Religionsunterricht, als rein staatlicher islamkundlicher Unterri…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 103 von Birgit Bessin (AfD): In welcher organisatorischen Form (zum Beispiel als bekenntnisorientierter Religionsunterricht, als rein staatlicher islamkundlicher Unterri…
Frage 103 (Birgit Bessin, AfD):
In welcher organisatorischen Form (zum Beispiel als bekenntnisorientierter Religionsunterricht, als rein staatlicher islamkundlicher Unterricht, als Wahlalternative zum Fach Ethik etc.) erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung islamischer Religionsunterricht in den einzelnen Bundesländern, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der teilnehmenden Schüler seit Beginn der jeweiligen Einführung entwickelt (bitte bei allen betreffenden Bundesländern die Form des Unterrichts sowie die Teilnehmerzahl jeweils für das letzte statistisch erfasste Jahr aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. September 2025:
Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen und damit auch die Ausgestaltung von Religionsunterricht in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Dies schließt das Führen von entsprechenden Statistiken ein.
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