Schriftliche Frage 111 von Christian Zaum (AfD): Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller Planung aus den Zuwendungen ohne Investitionen für „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 111 von Christian Zaum (AfD): Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller Planung aus den Zuwendungen ohne Investitionen für „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfu…
Frage 111 (Christian Zaum, AfD):
Welche zehn Einzelprojekte sollen nach aktueller Planung aus den Zuwendungen ohne Investitionen für „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung“ (Titel 684 01 165 des Einzelplans 17, Kapitel 1715 des Bundeshaushaltsplans 2025) mit den größten Anteilen der veranschlagten 5.750.000 Euro finanziert werden, und wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit dieser Aufwendungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 8. August 2025:
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen in Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach § 27 Absatz 3 Nummer 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Beschluss des Deutschen Bundestages über das Haushaltsgesetz 2025 steht noch aus. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann die abschließende Förderhöhe für das Haushaltsjahr 2025 aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung und der Tatsache, dass der abschließende Bedarf im Rahmen einer Projektförderung erst zum Ende des Jahres feststeht, derzeit noch nicht nennen.
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