Schriftliche Frage 150 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU, die Verkäufern von Gebrauchtwagen vorschreiben wollen, in vielen Fällen vor Verkauf zunäch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 150 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU, die Verkäufern von Gebrauchtwagen vorschreiben wollen, in vielen Fällen vor Verkauf zunäch…
Frage 150 (Dr. Michael Kaufmann, AfD):
Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU, die Verkäufern von Gebrauchtwagen vorschreiben wollen, in vielen Fällen vor Verkauf zunächst ein „digitaler Fahrzeug-Kreislaufpass“ genanntes kostenpflichtiges Gutachten vorzulegen (wenn ja, bitte Beweggründe darlegen), und wenn nein, wird sie im Interesse der Bürger gegen diese Pläne vorgehen (https://eur-lex.europa.eu/legal-co ntent/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_10092_20 25_INIT; www.msn.com/de-de/finanzen/top-stori es/neuer-eu-wahnsinn-br%C3%BCssel-will-privat en-verkauf-bestimmter-autos-streng-regulieren/ar- AA1HnHAm?ocid=BingNewsSerp)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 2. Juli 2025:
In der am 17. Juni 2025 verabschiedeten Position des Rates für die Altfahrzeugverordnung konnte die Bundesregierung für Verkäufe zwischen Privaten verschiedene Ausnahmen durchsetzen. Eine Nachweispflicht über den Zustand des Fahrzeuges greift bei Privaten nur, wenn keine gültige Verkehrstauglichkeitsbescheinigung (Haupt-Untersuchung) vorliegt. Liegt eine solche vor, ist beim Privatverkauf unabhängig vom tatsächlichen Ist-Zustand des Fahrzeugs keine weitere Nachweispflicht mehr zu erbringen. Ziel der Regelung ist es, die illegale Verwertung von Altfahrzeugen zu reduzieren. Danach soll bei einem Gebrauchtfahrzeugverkauf ohne gültige Hauptuntersuchung ein Nachweis durch einen Sachverständigen erbracht werden, dass es sich um kein Altfahrzeug im Sinne der Verordnung handelt. Bei diesen greift wie bereits nach geltendem Recht eine Verwertungspflicht. Der Nachweis muss durch ein Gutachten erbracht werden und nicht durch einen digitalen Fahrzeug-Kreislaufpass. Die vorher dargestellten Regelungen in der Position des Rates, der die Bundesregierung zugestimmt hat, leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die illegale Verwertung von Altfahrzeugen zu reduzieren und bürokratische Mehrbelastungen weitgehend zu vermeiden.
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