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Schriftliche Frage 62 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Gibt es Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 62 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Gibt es Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des… Frage 62 (Nicole Gohlke, Die Linke): Gibt es Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des § 17 des Postgesetzes – PostG), und wenn ja, welche, und hat die Bundesnetzagentur bisher in Bayern festgestellt, dass Universaldienstleistungen nicht oder ungenügend (vgl. §§ 22 und 26 PostG) erfüllt worden sind (bitte auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 3. Juni 2025: Zur Versorgung bayerischer Gemeinden mit Postfilialen und zur Zustellsituation in bayrischen Gemeinden kann Folgendes mitgeteilt werden: Eine aktuelle Liste von Filialvakanzen, auch unter Berücksichtigung inzwischen zugelassener automatisierter Stationen, ist derzeit bei der Bundesnetzagentur in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung veröffentlicht. Auf die letzte Filialvakanzen-Liste der Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. September 2024 wird verwiesen (www.bundesnetzagentu r.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Qualitae tsmonitoring/Filialvakanzen.pdf?_blob=publicationFile&v=6). Innerhalb der letzten zwölf Monate konnte die Bundesnetzagentur keine im bundesweiten Vergleich auffälligen Beschwerdehäufungen aus bayerischen Gemeinden im Hinblick auf die Zustellsituation verzeichnen, sodass in Bayern in diesem Zeitraum keine Anlassprüfungen wegen Zustellmängeln durchgeführt werden mussten. Die Bundesnetzagentur hat in Bayern bislang keine andauernden, wiederholten oder schwerwiegenden Verstöße gegen Universaldienstvorgaben festgestellt. Sie hat auch nicht festgestellt, dass Universaldienstleistungen in Bayern insgesamt nicht ausreichend oder angemessen erbracht würden. Erhält die Bundesnetzagentur von Filialvakanzen an Pflichtstandorten Kenntnis, fordert sie die Deutsche Post AG dazu auf, am betroffenen Ort schnellstmöglich eine Filiale einzurichten. Sollte die aktualisierte Filialvakanzen-Liste zeigen, dass Filialstandorte andauernd entgegen den gesetzlichen Vorschriften unbesetzt sind, wird die Bundesnetzagentur prüfen, ob gegenüber der Deutschen Post AG die Einrichtung einer Filiale am jeweiligen Standort anzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Bundesnetzagentur auf Antrag der Deutschen Post AG auch eine Versorgung von Standorten mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale genehmigen. Die jeweilige örtliche Kommune wird in solchen Fällen vor einer Entscheidung über den Antrag angehört. Die automatisierten Stationen müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit einhalten. Hinsichtlich der Zustellqualität wird die Bundesnetzagentur das Beschwerdeaufkommen aus Bayern weiterhin fortlaufend im Blick behalten und im Falle einer auffälligen Beschwerdehäufung in der betroffenen Region eine Anlassprüfung durchführen. Sollte das bewährte Mittel der Anlassprüfung im Einzelfall keine Besserung bewirken, wird die Bundesnetzagentur auch geeignete Durchsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage des neuen Postgesetzes prüfen und wo nötig ergreifen.

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