Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Fil…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 8 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Fil…
Frage 8 (Nicole Gohlke, Die Linke):
Wie viele Filialen der Deutschen Post AG in Eigen- oder Fremdbetrieb wurden seit 2018 in Bayern dauerhaft geschlossen, und für wie viele Filialen ist ein dauerhafter Weiterbetrieb nicht gesichert (bitte auch angeben, für wie viele Filialen davon eine Schließung beschlossen ist)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. April 2025:
Die Anzahl der Postfilialen der Deutschen Post AG in Bayern hat sich nach Kenntnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zwischen 2018 und 2024 wie folgt entwickelt: 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Anzahl der Filialen 2.225 2.219 2.233 2.257 2.241 2.282 2.275 – davon eigenbetriebene Filialen 159 139 151 159 165 174 178 – davon fremdbetriebene Filialen 2.066 2.080 2.082 2.098 2.076 2.108 2.097 Die Anzahl von Filialschließungen wird von der BNetzA nicht erfasst. Informationen dazu, für wie viele Postfilialen ein dauerhafter Weiterbetrieb nicht gesichert ist oder für wie viele Postfilialen eine Schließung beschlossen ist, liegen der BNetzA nicht vor. Der Betrieb der Postfilialen liegt in der Verantwortung der Deutschen Post AG. Schließt eine Postfiliale an einem Ort, an dem nach den postgesetzlichen Vorgaben eine Postfiliale zu betreiben ist, muss die Deutsche Post AG an diesem Ort eine neue Postfiliale unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Vorgaben einrichten. Mit dem neuen Postgesetz vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) wurde ein Instrumentarium für die BNetzA geschaffen, mit dem die Einhaltung der Universaldienstvorgaben in Zukunft besser kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Konkret kann die BNetzA im Falle von Vakanzen den Betrieb einer Postfiliale anordnen und gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchsetzen. Um die Versorgung gerade auch im Falle von Standortvakanzen sicherzustellen, wird durch das neue Postgesetz zudem die Anerkennung von barrierefreien und ohne eigenes technisches Gerät nutzbaren automatisierten Stationen im Universaldienst ermöglicht. Bei der Zulassung solcher Stationen hat die Bundesnetzagentur die betroffenen Kommunen einzubinden und auf die flächendeckende Verfügbarkeit von Filialen – insbesondere im ländlichen Raum – zu achten.
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