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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 06.06.2025 · WP 21 · 21/396 · Schriftliche Fragen · Original ↗
133 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Adam Balten (AfD): Welche Daten liegen der Bundesregierung zur tatsächlichen Aufkommensneutralität der Grundsteuer nach der Reformumsetzung vor (bitte nach Bun…
  2. Schriftliche Frage 2 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie hoch ist die Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung Einschnitte/ Sparmaßnahmen beim Erwerb bzw. bezüglich des Umund Neubaus von Liegenschaften der Bundesministerien u…
  4. Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Auf welche genaue Forderungssumme hat im Rahmen des Nachlassvertrags vom 30. April 2025 die zu 99,12 Prozent bundeseigene Uniper SE gegenübe…
  5. Schriftliche Frage 5 von Christian Görke (DIE LINKE): Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung es schaffen, wie vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil angekündigt (www.ju…
  6. Schriftliche Frage 6 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welchen Investitionsbedarf zur Sanierung sieht die Bundesregierung für das Bundesland Bayern insgesamt in allen Bereichen, für die das Sonde…
  7. Schriftliche Frage 7 von Kay Gottschalk (AfD): Wird die Bundesregierung die Erkenntnis aus der Steuerschätzung (www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/haushalt-steuerschaetzung-bringt-…
  8. Schriftliche Frage 8 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2024 bundesweit…
  9. Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten „steuerliche[…
  10. Schriftliche Frage 10 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte „Anhebung oder…
  11. Schriftliche Frage 11 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann plant die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den Bundesländern) im Rahmen der Steuerveranlagung die Bezeichnungen/ Zuordnungen…
  12. Schriftliche Frage 12 von Julian Schmidt (AfD): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte steuerliche Risikoausgleichsrücklage…
  13. Schriftliche Frage 13 von Julian Schmidt (AfD): Welche Auswirkungen auf das jährliche Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU…
  14. Schriftliche Frage 14 von Stefan Schröder (AfD): Welche konkreten Projekte im Wahlkreis 190 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I) sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 aus dem…
  15. Schriftliche Frage 15 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann ist der Beginn der Baumaßnahmen für das Trainingszentrum für komplexe lebensbedrohliche Einsatzlagen der Bundespolizei in Bamberg vorge…
  16. Schriftliche Frage 16 von Adam Balten (AfD): Wie hat sich die Zahl der als terroristische Gefährder eingestuften Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn…
  17. Schriftliche Frage 17 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele afghanische Ortskräfte wurden seit Anbeginn der militärischen Evakuierungsmaßnahme, die nach der Machtübernahme der Taliban am 15.…
  18. Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Was genau enthält der von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 32 Absatz 2 der sogenannten Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 vom 14.…
  19. Schriftliche Frage 19 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, das sogenannte Verbindungselement im Sichere-Drittstaaten- Konzep…
  20. Schriftliche Frage 20 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Fake-Accounts betreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken, und wie hat sich die Zahl seit 2020 entwickelt?
  21. Schriftliche Frage 21 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann soll die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Digitales und Staats…
  22. Schriftliche Frage 22 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste zur rechtsextremen Par…
  23. Schriftliche Frage 23 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche nachrichtendienstlichen oder sonstigen Erkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf Kriterien des § 65 Absatz 2 der Gemeindeordnung für…
  24. Schriftliche Frage 24 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen, die seit Beginn der 21. Wahlperiode neu in das Bundeskanzleramt sowie in die CDU-geführten Bundesministerien (inklusive…
  25. Schriftliche Frage 25 von Rocco Kever (AfD): Wie viele abgelehnte Asylbewerber konnten zwischen Februar 2022 und Mai 2025 aufgrund der ausdrücklichen Verweigerung der Rücknahme durch ih…
  26. Schriftliche Frage 26 von Jan Köstering (DIE LINKE): War die im Zusammenhang mit rechtsextremen Gruppierungen und Veranstaltungen genannte Gruppierung „Rheinlandbande“ seit 2023 Thema von Bespr…
  27. Schriftliche Frage 27 von Sascha Lensing (AfD): Inwiefern kann seitens der neuen Bundesregierung von einer sofortigen bzw. zeitnahen Umsetzung der Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen…
  28. Schriftliche Frage 28 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung angedacht, um die illegale innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg (h…
  29. Schriftliche Frage 29 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung ein Fall in Deutschland bekannt, in dem eine rechtskräftig angeordnete und vollziehbare Abschiebung durch die anwalt…
  30. Schriftliche Frage 30 von Markus Matzerath (AfD): Ist die Ansicht der Bundesregierung zum Volk den Sentinelesen („Zum anderen soll die Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache…
  31. Schriftliche Frage 31 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wieso hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung“ über die Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gru…
  32. Schriftliche Frage 32 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylantragsteller sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 und bislang im Jahr 2025 per Flugzeug nach Deutschland gekommen, und…
  33. Schriftliche Frage 33 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD („sollen unsere Sicherheitsbehörden unter B…
  34. Schriftliche Frage 34 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wird die Bundesregierung zeitnah konkrete personelle, finanzielle und sonstige Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Überlastung der Bundespo…
  35. Schriftliche Frage 35 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Hat die Bundesregierung einen konkreten Plan, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem der Clankriminalität in Deutschla…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde eine Einschätzung der Begründung des Ausreiseverbots gegen die Aktivisten vorgeno…
  37. Schriftliche Frage 37 von Raimond Scheirich (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne der Empfehlung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs aus dem Jahresbericht 2025 Verhandlungen mi…
  38. Schriftliche Frage 38 von Raimond Scheirich (AfD): Welche standardisierten Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt, um bei irregulär nach Deutschland eingereisten Persone…
  39. Schriftliche Frage 39/40 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summi…
  40. Schriftliche Frage 41 von Stefan Schröder (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl der illegalen Grenzübertritte an der deutsch-polnischen Grenze im Jahr 2025 weiter z…
  41. Schriftliche Frage 42 von Stefan Schröder (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und Moldau seit d…
  42. Schriftliche Frage 43 von Uwe Schulz (AfD): Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Wirken der Muslimbruderschaft in Deutschland im Lichte der jün…
  43. Schriftliche Frage 44 von Uwe Schulz (AfD): Hat die Bundesregierung in Vorbereitung etwaiger sicherheitspolitischer Maßnahmen gegen islamistischen Separatismus Gespräche mit der franzö…
  44. Schriftliche Frage 45 von Dario Seifert (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob der afghanische Staatsangehörige M. R., der verdächtigt wird, am 4. Februar 2…
  45. Schriftliche Frage 46 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage im Flüchtlingslager Mexmûr im Nordirak, insbesondere im Hinblick auf die hu…
  46. Schriftliche Frage 47 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Für wie viele deutsche (bzw. für wie viele sonstige) Staatsangehörige aus Gaza hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 ihre Einreis…
  47. Schriftliche Frage 48 von Katrin Fey (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 konkrete Forderungen an die israelische Regierung gestellt bezüglich einer verbesserten, bedarf…
  48. Schriftliche Frage 49 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von indigenen Gemeinschaften und Umweltaktivistinnen und -aktivisten in Lateinamerika angesichts z…
  49. Schriftliche Frage 50 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der zunehmenden wirtschaftlichen und geopolitischen Präsenz Chinas in Lateinamerika, insbe…
  50. Schriftliche Frage 51 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorstoß der Regierungschefs von Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Li…
  51. Schriftliche Frage 52 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, angesichts der Lage in El Salvador nach der Verabschiedung des repressiven Agentengesetzes Maßnahmen zu ergreifen…
  52. Schriftliche Frage 53 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang wird die Google Cloud Public Sector – Deutschland GmbH die BWI GmbH bei Software- und Hardware-Updates für den Betrieb der…
  53. Schriftliche Frage 54 von Rüdiger Lucassen (AfD): Werden in der Bundeswehr militärische Dienstposten – insbesondere im Sanitätsdienst – derzeit durch zivile Arbeitskräfte (z. B. im Rahmen vo…
  54. Schriftliche Frage 55 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Verteidigung die Meldungen der Kategorie „Extremistische…
  55. Schriftliche Frage 56 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass die Kosten für eine anonymisierte Spurensicherung bei von sexualisierter Gewalt betro…
  56. Schriftliche Frage 57 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann plant die Bundesregierung, den in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/297 erwähnten Prüfproze…
  57. Schriftliche Frage 58 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Teil des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes („Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“) plant die Bundesregierung entsprechend den A…
  58. Schriftliche Frage 59 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Heizungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Jahr 1991 eingebaut worden und wären von der von Bundeswirtschaftsministe…
  59. Schriftliche Frage 60 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind die Pläne für neue Gasbohrungen im Inland aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung v…
  60. Schriftliche Frage 61 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Welche Studien oder Indizes sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt, beziehungsweise welche Studien oder Indizes nutzt…
  61. Schriftliche Frage 62 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Gibt es Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des…
  62. Schriftliche Frage 63 von Kay Gottschalk (AfD): Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Vorfeld der Subventionierung (600-M…
  63. Schriftliche Frage 64 von Kay Gottschalk (AfD): Sieht die Bundesregierung nach dem sprunghaften Anstieg von Firmenschließungen im Jahr 2024 (laut Handelsblatt online vom 22. Mai 2025 rd. 2…
  64. Schriftliche Frage 65 von Leif-Erik Holm (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einstufung des Due-Diligence-Gutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) zu Northvolt als „VS-VER…
  65. Schriftliche Frage 66 von Leif-Erik Holm (AfD): Gab es seit dem 21. November 2024 Gespräche zwischen der Bundesregierung, der Northvolt AB und ihren deutschen Tochtergesellschaften wie der…
  66. Schriftliche Frage 67 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand im Beihilfeverfahren der Lausitz Energie Kraftwerke AG/Lausitz Energie Bergbau AG (kurz: LEAG), und bis wann rechnet die B…
  67. Schriftliche Frage 68 von Steffen Kotré (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die technische Plausibilität und Glaubwürdigkeit ihres Ziels, wasserstoffbasierte Kraftwerke ab 2030 als sy…
  68. Schriftliche Frage 69 von Raimond Scheirich (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der fortbestehenden hohen Strompreise und des fortschreitenden Ausbaus volatiler Energiequellen…
  69. Schriftliche Frage 70 von Raimond Scheirich (AfD): Welche politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig zu setzen, um die Z…
  70. Schriftliche Frage 71 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten neuen…
  71. Schriftliche Frage 72 von Stefan Schröder (AfD): Welche Projekte und Vorhaben im Wahlkreis 190 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten ze…
  72. Schriftliche Frage 73 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten und kurzfristig wirksamen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem alarmierenden Anstieg von Unternehmensschließungen –…
  73. Schriftliche Frage 74 von Uwe Schulz (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Firmensterbens auf den Wirtschafts…
  74. Schriftliche Frage 75 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung die Investitionen in bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung bis 2030 anreizen, und aus welchen Mittel soll…
  75. Schriftliche Frage 76 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Womit begründet die Bundesregierung das Fortbestehen der Alarmstufe Gas innerhalb des Notfallplans Erdgas (www.bundesnetzagentur.de/DE/ Gasv…
  76. Schriftliche Frage 77 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche in der Vergangenheit dem Deutschen Bundestag übermittelten wiederkehrenden Berichte im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums f…
  77. Schriftliche Frage 78 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Bundesministerien, die in welchem Umfang Projektförderung im Forschungsbereich betreiben, machen dabei über eine entsprechende Klause…
  78. Schriftliche Frage 79 von Adam Balten (AfD): Wie viele Hausdurchsuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgrund von Ermittlungen nach § 188 des St…
  79. Schriftliche Frage 80 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse im Rahmen der Analyse von DN…
  80. Schriftliche Frage 81 von Jan Köstering (DIE LINKE): Von welchen Landesjustizbehörden hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlich…
  81. Schriftliche Frage 82 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Ve…
  82. Schriftliche Frage 83 von Martin Erwin Renner (AfD): Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, um die in der Antwort der Bundesregier…
  83. Schriftliche Frage 84 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Auf welche sachliche Grundlage, Fakten oder Studien aus der Arbeit von Sicherheitsbehörden stützt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koali…
  84. Schriftliche Frage 85 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Förderprogramme für bürgerschaftliches Engagement, insbesondere in strukturschwachen ländlichen…
  85. Schriftliche Frage 86 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche ersten Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung, um den in der Engagementstrategie benannten Schutz vor Anfeindungen für eh…
  86. Schriftliche Frage 87 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der Kommunen, das Geld aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau nicht oder nur…
  87. Schriftliche Frage 88 von Matthias Helferich (AfD): Ist auch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz bestrebt, das Jugendnetzwerk Lambda e. V. weiter aus Bundeshaushaltsmit…
  88. Schriftliche Frage 89 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie viele Freiwilligendienstausweise wurden 2024 produziert und verteilt, und wie hoch ist der Anteil von Teilnehmenden an Freiwilligendiens…
  89. Schriftliche Frage 90/91/92 von Sebastian Maack (AfD): Wie viele Berliner Projektträger erhalten seit 2022 neben Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusätzlich institutionelle Förd…
  90. Schriftliche Frage 93 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der avisierte Zeitplan der Bundesregierung für die Erhöhung der Investitionsmittel für den Ganztag (vgl. Koalitionsvertrag zwischen…
  91. Schriftliche Frage 94 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für den weiteren Verhandlungs- und Ratifizierungsprozess für die Verwaltungsvereinbarungen zum Digi…
  92. Schriftliche Frage 95 von Desiree Becker (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ausweitung der sozialversicherungsfreie…
  93. Schriftliche Frage 96 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Beitragssä…
  94. Schriftliche Frage 97 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nettorente…
  95. Schriftliche Frage 98 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie hoch dürften nach Kenntnis der Bundesregierung die monatlichen angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung höchstens sein, dami…
  96. Schriftliche Frage 99 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung bei einer Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung entsprechend dem im Koalitionsve…
  97. Schriftliche Frage 100 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Zeitplan für die im Koalitionsvertrag angekündigten Beratungen mit Ländern und Kommunen zur Reform der Eingliederungshilfe (Koal…
  98. Schriftliche Frage 101 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Bundesnetzagentur seit 2019 gegen Mobilfunknetzbetreiber wegen Nichterfüllung von Ausbauverpf…
  99. Schriftliche Frage 102 von Tobias Ebenberger (AfD): Bringt die „Digital Only“-Strategie den 2,8 Millionen der 16- bis 74-jährigen Menschen in Deutschland, die das Internet nicht nutzen (laut d…
  100. Schriftliche Frage 103 von Tobias Ebenberger (AfD): Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei Verwaltungsleistungen analoge Strukturen beizubehalten und mit digit…
  101. Schriftliche Frage 104 von Tobias Ebenberger (AfD): Gewährleistet die Bundesregierung, dass die Nutzung von digitaler Identität und digitaler Brieftasche freiwillig bleiben wird und Menschen,…
  102. Schriftliche Frage 105 von Tobias Ebenberger (AfD): Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass ihre Digitalisierungspläne für die Bürger im Alltag eine Abhängigkeit vom Smartpho…
  103. Schriftliche Frage 106 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche der bisherigen Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO Bund), dessen Rolle nun im Bundesministeriu…
  104. Schriftliche Frage 107 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, eine Teilnahmemöglichkeit für die Bundesländer am Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) zu schaffen, wie im…
  105. Schriftliche Frage 108 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die Einsparungen im Bundeshaushalt, die von der Bundesregierung mit der Streichung von 25 Beauftragten, Sonde…
  106. Schriftliche Frage 109 von Ruben Rupp (AfD): Wie hoch werden nach aktuellem Stand die jährlichen Miet-, Betriebs-, Personal- und Reisekosten sein, die die Bundesregierung zukünftig für…
  107. Schriftliche Frage 110 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der Halt des Regionalexpresses RE 70 am Bahnhof Mannheim-Waldhof (https://tip-suedhess e…
  108. Schriftliche Frage 111 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann genau beabsichtigt die Bundesregierung die sogenannte parlamentarische Befassung für die in der Antwort der Bundesregierung auf die Sch…
  109. Schriftliche Frage 112 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Projekt der Abladeoptimierung am Mittelrhein – angesic…
  110. Schriftliche Frage 113 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung derzeit hinsichtlich der wasserbaulichen Nutzung und ökologischen Entwicklung der Oder, und wann i…
  111. Schriftliche Frage 114 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, während des geplanten Zeitraums der documenta 16 im Jahr 2…
  112. Schriftliche Frage 115 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der besetzten Stellen in den letzten sechs Halbjahren in Deutschland bei der Deuts…
  113. Schriftliche Frage 116 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Kündigungen in den letzten sechs Halbjahren in Deutschland bei der Deutschen B…
  114. Schriftliche Frage 117 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): In welcher Höhe und wofür besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn AG ein Zusatzbedarf für militärische Mobilität (v…
  115. Schriftliche Frage 118 von Andreas Paul (AfD): Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen oder Planungen bzw. eine grundlegende Bereitschaft, Mittel aus dem Sondervermögen i. H. v.…
  116. Schriftliche Frage 119 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere durch das Havariekommando und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie –…
  117. Schriftliche Frage 120 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Mittel stellt die Bundesregierung kurz- und langfristig für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in wachsenden Metrop…
  118. Schriftliche Frage 121 von Dr. Michael Blos (AfD): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ Investitionen in die Trinkwasserinfrastruktur geplant, und wen…
  119. Schriftliche Frage 122 von Dr. Michael Blos (AfD): Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Eindämmung des sich rasant ausbreitenden Goldschakals (Canis aureus) vor, der nicht nur Fri…
  120. Schriftliche Frage 123 von Dr. Michael Blos (AfD): Wie ist der Stand der Vorbereitungen von Maßnahmen hinsichtlich des prognostizierten stark verminderten Zuflusses zur Spree infolge der Flut…
  121. Schriftliche Frage 124 von Nicole Höchst (AfD): Welche konkreten Forschungsprojekte zu Geoengineering, einschließlich theoretischer Studien, Modellierungen oder Laborforschung zu Solar Rad…
  122. Schriftliche Frage 125 von Jan Köstering (DIE LINKE): Inwiefern beeinträchtigen nach Kenntnis der Bundesregierung die geringen Niederschlagsmengen die Kühlung der abgeschalteten Atomkraftwerke,…
  123. Schriftliche Frage 126 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Instrumente zum Beispiel zur Förderung von Registern und der Datenqualität, zur Verbesserung des Zugangs zu Forschungsdaten…
  124. Schriftliche Frage 127 von Angela Rudzka (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Verhältnis der operativen Geschlechtsumwandlungen von „Mann zu Frau“ bzw. von „Frau zu Mann“, un…
  125. Schriftliche Frage 128 von Volker Scheurell (AfD): Wurden vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 167 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf Bundestagsdru…
  126. Schriftliche Frage 129 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie vom Bundesminister für Landwirtschaft,…
  127. Schriftliche Frage 130 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für flufenacethaltige Mittel planen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat u…
  128. Schriftliche Frage 131 von Marcel Bauer (DIE LINKE): Wie viel Prozent der Bio-Lebensmittel werden aktuell von kleinen, mittelgroßen und großen Höfen erzeugt (bitte nach Nutzflächen bis 5 Hektar…
  129. Schriftliche Frage 132 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zum EU-Verordnungsvorschlag über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonn…
  130. Schriftliche Frage 133 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die Idee des vormaligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider, die Gemeinschaftsa…
  131. Schriftliche Frage 134 von Julian Schmidt (AfD): Welche „finanziellen Anreize zur Wettbewerbsfähigkeit“ für die deutsche Landwirtschaft plant die Bundesregierung wann zu schaffen und auszub…
  132. Schriftliche Frage 135 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete finanzielle und politische Zusagen für eine Verlängerung des Indigenous Peoples and Local Communities For…
  133. Schriftliche Frage 136 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/396 21. Wahlperiode 06.06.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 110 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 57, 58, 59 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 60 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 129, 130 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 16, 79 Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 95 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 3, 121, 122, 123 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 101 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 53 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . 102, 103, 104, 105 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86 Abgeordnete Nummer der Frage Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 48 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 62, 87 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 63, 64 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 98 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 24, 112 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 67, 113 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 26, 81, 125 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . 77, 78, 106, 107 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abgeordnete Nummer der Frage Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91, 92 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 32, 108 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . 115, 116, 117 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . 34, 35, 82 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 119 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Abgeordnete Nummer der Frage Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 99, 100 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . 37, 38, 69, 70 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 134 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 14, 41, 42, 72 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44, 73, 74 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 75 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Drucksache 21/396 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 7 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Seite Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 37 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/396 Seite Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75, 76 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 77 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Drucksache 21/396 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Seite Bauer, Marcel (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/396 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 1. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Daten liegen der Bundesregierung zur tatsächlichen Aufkommensneutralität der Grundsteuer nach der Reformumsetzung vor (bitte nach Bundesländern differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Verwaltungs- und Ertragshoheit über die Grundsteuer obliegt den Ländern bzw. den Gemeinden. Weiterhin gilt, dass eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer angestrebt wird. Die Reform lässt das kommunale Hebesatzrecht unberührt. Das Aufkommen der Grundsteuer wird gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 28 des Grundgesetzes zur finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinden auf kommunaler Ebene durch die Festsetzung der Hebesätze bestimmt. Ihr Handeln entscheidet letztlich darüber, ob die Aufkommensneutralität gewahrt bleibt. 2. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie hoch ist die Anzahl der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2025 in der Branche Landwirtschaft durchgeführten Arbeitgeberprüfungen im Bundesgebiet, und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Beitragsbetrug, Leistungsmissbrauch, Steuerstrafrecht, illegalem Aufenthalt, übrigen Straftatbeständen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. Juni 2025 Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hat bundesweit in der Branche Landwirtschaft im Jahr 2023 insgesamt 395 und im Jahr 2024 insgesamt 274 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Unterjährige statistische Daten können nur zu bestimmten Terminen zur Verfügung gestellt werden; für Daten zum ersten Halbjahr 2025 ist dies aktuell noch nicht möglich. Die festgestellten Verstöße und deren Aufschlüsselung bitte ich der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Eingeleitete Strafverfahren in der Branche Landwirtschaft, bundesweit 2023 2024 Gesamt 284 347 Beitragsbetrug 107 119 Leistungsmissbrauch 124 119 Steuerstrafrecht   0   0 Illegaler Aufenthalt  51 108 Übrige   2   1 Neben den Strafverfahren wurden in der Branche Landwirtschaft im Jahr 2023 insgesamt 207, im Jahr 2024 insgesamt 219 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Davon wurden im Jahr 2023 52 und im Jahr 2024 70 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen § 404 Absatz 2 Nummer 3 und Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet. 3. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Plant die Bundesregierung Einschnitte/ Sparmaßnahmen beim Erwerb bzw. bezüglich des Um- und Neubaus von Liegenschaften der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes, und wenn ja, in welchem Kostenrahmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Juni 2025 Die Bundesregierung richtet ihre Liegenschaftsunterbringung an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aus. Ein wichtiger Baustein besteht in dem Bestreben, die Büroflächen von Bundesbehörden bei Neuunterbringungen und bei Bestandsimmobilien wegen der höheren Nutzung mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Hierzu hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Reduktion der Flächen bei neuen Bedarfen (unter anderem durch Einführung eines Flächenbudgets) und zur Reduktion der Flächen im Bestand erarbeitet; diese befinden sich bereits in der Umsetzung. In diesem Zusammenhang wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes gebeten, die Ressorts und Bundesdienststellen bei der Optimierung ihrer Büroflächennutzung zu beraten und in Abstimmung mit den Nutzern freiwerdende Flächen einer anderen Verwendung zuzuführen. Die Unterbringungsaufgaben des Bundeskanzleramtes werden eigenverantwortlich wahrgenommen. Die in Planung oder im Bau befindlichen Neubauten verfolgen dabei übergeordnet die Ziele der Reduzierung bestehender Anmietungen und der flächeneffizienten, energiesparenden und wirtschaftlichen Unterbringung der Bundeseinrichtungen. Ein konkreter Kostenrahmen ergibt sich aus der jeweiligen künftigen Inanspruchnahme bzw. Reduzierung von Flächen und ist derzeit nicht bezifferbar. 4. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Auf welche genaue Forderungssumme hat im Rahmen des Nachlassvertrags vom 30. April 2025 die zu 99,12 Prozent bundeseigene Uniper SE gegenüber der Nord Stream 2 AG mit Sitz in Steinhausen (Kanton Zug, Schweiz) nach Kenntnis der Bundesregierung verzichtet (siehe www.manager- magazin.de/unternehmen/energie/nord-stream-2-g aspipeline-betreiber-wendet-insolvenz-vorerst- aba-a1fdc048-fca2-4fba-a3e9-0b82821bd74a)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 3. Juni 2025 Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Auf Nachfrage teilt das Unternehmen mit, dass nach der Genehmigung durch das schweizerische Gericht ein Nachlassvertrag eine Form der öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung darstelle und des Gesetzes wegen für alle Gläubiger gelte. Der angesprochene Nachlassvertrag enthalte strikte Vorgaben bzgl. Vertraulichkeit und Offenlegung, die somit auch für Uniper gelten. Aus diesem Grund könne das Unternehmen keine Auskunft über die Inhalte dieses Vertrags geben. 5. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung es schaffen, wie vom Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil angekündigt (www.jungewelt.de/artikel/500868. investitionenwerden-auf-110-milliarden-euro-erh%C3%B6h t.html), im Jahr 2025 fast doppelt so viel wie im Vorjahr zu investieren, wenn der Bundeshaushalt 2025 nach dem aktuellen Zeitplan erst im September 2025 beschlossen werden soll und entsprechend wenig Zeit übrig bleibt, im laufenden Jahr überhaupt noch Geld auszugeben, besonders im Fall von aufwendigen Investitionsprojekten mit entsprechenden zeitlichen Vorläufen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 5. Juni 2025 Gegenwärtig befindet sich die Bundesregierung im regierungsinternen Verfahren zur Aufstellung der Entwürfe des Bundeshaushalts für 2025 und 2026 sowie der Finanzplanung bis 2029. Parallel werden der Wirtschaftsplan für das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds aufgestellt. Das neue Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität schafft die notwendigen Spielräume für notwendige wachstumsfördernde Investitionen. Vor diesem Hintergrund ist von einer deutlichen Steigerung der Investitionsausgaben bereits im Jahr 2025 auszugehen. 6. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welchen Investitionsbedarf zur Sanierung sieht die Bundesregierung für das Bundesland Bayern insgesamt in allen Bereichen, für die das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität potentiell aufgewendet werden kann (bitte die Gesamthöhe des Investitionsbedarfs angeben und einzeln für die Bereiche Straßeninfrastruktur, Bahninfrastruktur, Brücken, Gebäude, Netzausbau und Sonstiges aufteilen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Gesamthöhe des Investitionsbedarfs in Bayern vor. Die Beratungen der Bundesregierung zur Errichtung und Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sind noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit keine Auskünfte zu den Einzelheiten der Nutzung des Sondervermögens gegebenen werden. 7. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wird die Bundesregierung die Erkenntnis aus der Steuerschätzung (www.handelsblatt.com/politik/d eutschland/haushalt-steuerschaetzung-bringt-schw arz-roter-koalition-neue-finanzsorgen/10012786 6.html), dass bis 2029 rd. 33 Mrd. Euro fehlen werden (dem gesamten Staat 81,2 Mrd. Euro), dazu nutzen, zum Beispiel vorrangig Ausgaben für Nichtregierungsorganisationen und Zahlungen ins Ausland (z. B. Luftbrücke Islamabad- Deutschland) zu streichen, bevor innerdeutsche Reformen, die unter Finanzierungsvorbehalt stehen, nicht umgesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 3. Juni 2025 Gegenwärtig befindet sich die Bundesregierung im regierungsinternen Verfahren zur Aufstellung der Entwürfe des Bundeshaushalts für 2025 und 2026 sowie der Finanzplanung bis 2029. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. 8. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2024 bundesweit im Bereich Film und Fernsehen durchgeführt, und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine spezifischen Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weist die Film- und Fernsehbranche nicht gesondert aus. 9. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten „steuerliche[n] Anreize“ für Gewerkschaftsmitglieder (vgl.: www.koalitionsvertrag2025.de/sites/ www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_202 5.pdf, Zeile 585) umzusetzen, und bis wann sind dazu gesetzgeberische Initiativen geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. Juni 2025 Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie das Vorhaben umgesetzt werden kann. 10. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte „Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags“ (vgl. www.koalitions vertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1446 f.) umzusetzen, und bis wann sind dazu gesetzgeberische Initiativen geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juni 2025 Im Koalitionsvertrag der die neue Bundesregierung tragenden Parteien ist ein breites Bündel an steuer- und familienpolitischen Maßnahmen verabredet. Zu Einzelheiten sind derzeit noch keine Aussagen möglich. 11. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann plant die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den Bundesländern) im Rahmen der Steuerveranlagung die Bezeichnungen/ Zuordnungen „Ehemann“ ist zwingend Person A und „Ehefrau“ ist zwingend Person B zu flexibilisieren, sodass es den Veranlagten überlassen bliebe, welche Person als erstes (Person A) bzw. als zweites (Person B) eingetragen werden kann – ohne dass damit die korrekte Zuordnung von Einkommen (z. B. für die Berechnung von Elterngeld) gefährdet wird –, und welche Maßnahmen wären nötig, um die ausstehende Umprogrammierung zeitnah umzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juni 2025 Der Vollzug der Steuergesetze ist nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Zum Vollzug gehören insbesondere die Erfassung der steuerlich relevanten Sachverhalte in der für einen ordentlichen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Reihenfolge und die dafür erforderliche technische Unterstützung. Die gemeinsame Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb der steuerlichen IT ist im Bund-Länder-IT-Vorhaben KONSENS (KONSENS-Gesetz) geregelt und der Ausbau der ELSTER-Angebote föderal organisiert. Die Steuerverwaltung stellt bereits einen umfänglichen digitalen Zugang zu den steuerlichen Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Eine zunehmende Bedeutung bei der Fortentwicklung hat dabei die Nutzendenorientierung. Mit dem ab Juli 2025 im ELSTER-Portal für die Abgabe der Einkommensteuererklärung nutzbaren Interviewmodus wird erstmalig auch die Möglichkeit geschaffen, unabhängig von den Vorgaben der Papier-Steuervordrucke eine Erklärung abzugeben. Diesen Weg will die Steuerverwaltung auch weiter gehen. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Änderung der Reihenfolge und der Bezeichnung der Formularfelder als Anforderung mit im Fokus. Angesichts der Vielzahl der steuerrechtlichen Änderungen und der übrigen im Rahmen der digitalen Verwaltungsangebote (auch außerhalb konkreter Steuererklärungen) im ELSTER-Portal zu erfüllenden Aufgaben ist eine Terminangabe für die Umsetzung jedoch aktuell nicht möglich. 12. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte steuerliche Risikoausgleichsrücklage für Landwirte einzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juni 2025 Im Koalitionsvertrag der die neue Bundesregierung tragenden Parteien ist ein breites Bündel an steuerpolitischen Maßnahmen verabredet. Für das Vorhaben einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage wurde noch kein Zeitplan festgelegt. 13. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Welche Auswirkungen auf das jährliche Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für Landwirte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juni 2025 Die Auswirkungen einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage auf das jährliche Steueraufkommen hängen von deren Ausgestaltung ab. 14. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche konkreten Projekte im Wahlkreis 190 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I) sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 aus dem Sondervermögen Infrastruktur gefördert werden, und in welcher Höhe sind dafür jeweils Mittel vorgesehen (bitte die Gesamtzahl der Projekte angeben und die 13 am höchsten geförderten Projekte mit Fördersummen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. Juni 2025 Die Beratungen der Bundesregierung zur Errichtung und Nutzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität sind nicht abgeschlossen. Daher können derzeit keine Auskünfte zu den Einzelheiten der Nutzung des Sondervermögens gegeben werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist der Beginn der Baumaßnahmen für das Trainingszentrum für komplexe lebensbedrohliche Einsatzlagen der Bundespolizei in Bamberg vorgesehen, und wann sollen sie abgeschlossen sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025 Mit Blick auf den aktuellen Stand des Vorhabens kann insbesondere angesichts der anstehenden Haushaltsberatungen derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden, wann mit dem Beginn möglicher baulicher Maßnahmen zur Schaffung einer Trainingseinrichtung für komplexe lebensbedrohliche Einsatzlagen gerechnet werden kann. 16. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie hat sich die Zahl der als terroristische Gefährder eingestuften Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung differenziert nach ideologischem Hintergrund und weiteren sicherheitsrelevanten Merkmalen dar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025 Die numerische Entwicklung eingestufter Gefährder in den letzten zehn Jahren ist in den nachfolgenden Tabellen für die jeweiligen Phänomenbereiche dargestellt. Die Zahlen sind jeweils zum Stichtag des ersten Werktags des jeweiligen Kalenderjahres erhoben. Die Einstufung von Personen in den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- erfolgt erst seit 2019. Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Jahr Gefährder 2015 12 2016 15 2017 24 2018 28 2019 33 2020 52 2021 70 2022 77 2023 73 2024 76 2025 75 Politisch motivierte Kriminalität -links- Jahr Gefährder 2015  6 2016  5 2017  5 2018  4 2019  2 2020  5 2021  6 2022 11 2023  9 2024  9 2025 12 Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung- Jahr Gefährder 2019  0 2020  1 2021  0 2022  1 2023  4 2024 14 2025 19 Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie- Jahr Gefährder 2015  6 2016  7 2017  6 2018 10 2019 17 2020 20 2021 23 2022 24 2023 22 2024 17 2025 13 Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie- Jahr Gefährder 2015 446 2016 509 2017 698 2018 761 2019 677 2020 616 2021 554 2022 520 2023 487 2024 469 2025 471 Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Die Einstufung darf dem Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet ist. Aufgrund des z. T. kleinen Personenpools kann der Schutz der Maßnahme bei einer detaillierten Aufschlüsselung nach verschiedenen Faktoren nicht sichergestellt werden. Daher nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten Personen hinausgehen, keine Stellung. Hierzu gehören auch die Zuordnung des Personenpotentials zu einzelnen Gruppierungen oder Differenzierungen z. B. nach Alter, Geschlecht oder Inhaftierung. 17. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele afghanische Ortskräfte wurden seit Anbeginn der militärischen Evakuierungsmaßnahme, die nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 durchgeführt wurde (www.bam f.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Resettle mentRelocation/AufnahmeAfghanOrtskraefte/auf nahme-afghanische-ortskraefte-node.html#:~:tex t=Abgeschlossene%20Evakuierungen%20der%20 Bundeswehr%20aus,wurde%20eine%20milit%C3 %A4rische%20Evakuierungsma%C3%9Fnahme %20durchgef%C3%BChrt.), bislang aus Afghanistan nach Deutschland verbracht, und wie viele Ortskräfte wurden seit Anbeginn derselben militärischen Evakuierungsmaßnahme in Afghanistan neu eingestellt (bitte jeweils getrennt für die Jahre 2021 bis 2024 nach Jahresscheiben und für das Jahr 2025 ebenfalls jeweils getrennt nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025 Hinsichtlich der ersten Teilfrage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/92 verwiesen. Für 2025 beläuft sich die Zahl der Neueinstellungen auf null. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 115 des Abgeordneten Thomas Rachel auf Bundestagsdrucksache 20/13787 verwiesen. 18. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Was genau enthält der von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 32 Absatz 2 der sogenannten Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 vom 14. Mai 2024 der EU-Asylagentur bis spätestens 12. April 2025 mitzuteilende Notfallplan zur Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, wenn eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Personen um Schutz nachsucht (bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und wie sind die Bezugnahme des Bundesministeriums des Innern auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Rechtfertigung der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen und die Behauptung einer Notlage, weil „keine Kommune in ganz Deutschland [...] mit den hohen Zahlen“, etwa in Bezug auf die Unterbringung, klarkomme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 6, Plenarprotokoll 21/6, Seite 410 f.), zu begründen vor dem Hintergrund, dass meiner Wahrnehmung nach bislang kein Notfallplan im Sinne des Artikels 32 der Aufnahmerichtlinie zur Anwendung kam, auch weil aktuell keine unverhältnismäßig hohe Zahl von Personen in Deutschland um Schutz nachsucht, sondern im Gegenteil die Asylgesuchszahlen seit geraumer Zeit massiv gesunken sind, so dass Ende 2024 nur noch 5 Prozent der in einer Studie befragten Kommunen von einem „Notfallmodus“ bei der Unterbringung sprachen (https://mediendienst-integration.de/filea dmin/Dateien/Gesemann_Freudenberg_DESI_Au fnahme_Integration_Gefluechtete_November_20 24_FINAL.pdf; bitte ausführlich begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2025 Nach Artikel 32 der Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, einen Notfallplan für das Aufnahmesystem auszuarbeiten. Aus dem gemeinsamen Durchführungsplan der Kommission ergibt sich, dass die Notfallplanung auch Asylverfahren abdecken soll. Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat hierzu ein Template erstellt, das von den Mitgliedstaaten auszufüllen war. Das Template enthält die folgenden vier Abschnitte: – Governance-Strukturen für den Plan, – Szenarien (unverhältnismäßiger Druck und Krisensituation) und Vorsorgemaßnahmen, – Reaktionsmaßnahmen, die für die Szenarien zu berücksichtigen sind, – alle drei Jahre Überprüfung und ggf. Anpassung des Notfallplans. Der Bund ist für den Bereich Asyl zuständig. Der Bereich Aufnahme liegt nach föderaler Ordnung bei den Ländern. Entsprechend den genannten Zuständigkeiten wurde der Notfallplan von Bund und Ländern erarbeitet. Der Plan gliedert sich in einen Asylteil sowie 16 länderspezifische Aufnahmeteile auf. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen solchen Notfallplan zu erarbeiten, wurde mit Artikel 32 der Aufnahmerichtlinie erstmals eingeführt. Deutschland hat den Notfallplan am 27. Mai 2025 an die EUAA übermittelt. Unabhängig davon finden die seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls statt. Die Situation ist dabei nicht nur anhand der aktuellen Zugangszahlen im Asylsystem zu beurteilen, sondern auch unter Einbeziehung der bereits vorhandenen und durch aktuelle Zugänge weiter anhaltenden und kumulierenden Belastung in verschiedenen Bereichen, u. a. der irregulären Migration. 19. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, das sogenannte Verbindungselement im Sichere-Drittstaaten- Konzept zu streichen (https://home-affairs.ec.europ a.eu/news/commission-proposes-facilitate-applica tion-safe-third-country-concept-2025-05-20_en?p refLang=de), womit insbesondere das sogenannte Ruanda-Modell, das von Großbritannien nicht weiter verfolgt wird, ermöglicht würde, vor dem Hintergrund, dass der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer in einer Stellungnahme vom 20. März 2024 für das Bundesministerium des Innern (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/v eroeffentlichungen/2024/mpk/mpk-drittstaat_stell ungnahme-sommer.pdf?__blob=publicationFile & v=2) erklärt hat, dass das Ruanda-Modell „keine Lösung bringen“ werde, „selbst wenn es gelänge, die nicht enden wollende Zahl von Fragen des nationalen, europäischen und Völkerrechts zu klären und die notwendigen Rechtsänderungen vorzunehmen“ (unter anderem würde sich „aus gutem Grund“ kein Drittstaat dafür bereiterklären, die Komplexität des Asylrechts werde weiter gesteigert und Deutschland mache sich „erpressbar und abhängig“ von entsprechenden Drittstaaten), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass trotz aller rechtlichen und praktischen Bedenken künftig eine relevante Zahl von Schutzsuchenden auf einen sicheren Drittstaat nach dem Ruanda-Modell verwiesen werden könnte (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2025 Die Bundesregierung prüft den Vorschlag COM(2025) 259 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1358. Diese Prüfung dauert an. Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für eine Streichung des sogenannten Verbindungselements ein, um Rückführungen und Verbringungen zu ermöglichen. Nach erster Einschätzung sind die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen betreffend das Verbindungselement daher grundsätzlich zu begrüßen. Die Umsetzung des Sicheren-Drittstaaten-Konzepts kann ein Baustein für die Reduzierung irregulärer Migration sein. Ob und in welchem Umfang das Konzept zur Anwendung gelangen könnte, hängt u. a. von rechtlichen und praktischen Erwägungen sowie Vereinbarungen mit geeigneten und kooperationsbereiten Drittstaaten ab. 20. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie viele Fake-Accounts betreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken, und wie hat sich die Zahl seit 2020 entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025 Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12929 verwiesen. Eine Beantwortung der Frage kann aus den dort dargelegten Gründen nicht erfolgen. 21. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann soll die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 21/3, S. 170 (D), beschlossen werden, und welche Behörden sind von der Gründung des BMDS im Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Die Gespräche des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zum Wechsel von Zuständigkeiten entsprechend dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurden aufgenommen. Die im Organisationserlass getroffenen Entscheidungen sollen gemeinsam mit dem BMDS so zügig wie möglich umgesetzt werden. Von der Gründung des BMDS sind im Geschäftsbereich des BMI das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) betroffen. Es wird angestrebt, die Behörden im Geschäftsbereich des BMI zu belassen und dabei die dem BMDS zugeordneten Bereiche dessen Fachaufsicht zu unterstellen. Darüber hinaus sieht der Organisationserlass die Übertragung der Zuständigkeit für die allgemeine IT-Beschaffung vor, die vom Beschaffungsamt des BMI wahrgenommen wird. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMDS bleibt abzuwarten. 22. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche Erkenntnisse besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen einschließlich der Nachrichtendienste zur rechtsextremen Partei „Der III.Weg“, und inwiefern decken sich diese Erkenntnisse mit den Feststellungen im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein- Westfalen über das Jahr 2024 (www.im.nrw/system/file s/media/document/file/vsb2024_online_1.pdf), in dem u. a. festgestellt wird, „Die Partei Der III. Weg propagiert ein rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild, insbesondere greift sie völkisch-nationalistische Elemente des historischen Nationalsozialismus auf. So lehnt sie sich [...] ideologisch an das Gedankengut der NSDAP an [...]. Zudem beteiligt sich die Partei an revisionistischen Kampagnen, die darauf abzielen, nationalsozialistische Verbrechen zu relativieren. [...] Das Parteiprogramm von Der III. Weg zeigt, dass die Partei eine ethnisch homogene Gesellschaft im Sinne des völkischen Nationalismus anstrebt, die durch die rigide Ausgrenzung aller vermeintlich Fremden ohne Rücksicht auf die Menschenrechte verwirklicht werden soll. Diesem Verständnis folgend agitiert die Partei vor allem gegen Migranten und verletzt damit fortlaufend deren Menschenwürde. [...] Das Selbstverständnis der rechtsextremistischen Partei [...] beschreibt Der III. Weg in einem Beitrag [...] folgendermaßen: ‚Wir kämpfen, anders als der sogenannte Nationale Widerstand, nicht für die Reste, die wir noch haben, sondern für eine Revolution, für die Überwindung dieses volksfeindlichen Systems. Während der sogenannte Widerstand sich oft nur noch in einem Stellungskrieg befindet, um mit allen Mitteln die vorhandene Position zu verteidigen oder den Rückzug zu verlangsamen, ist es unser Ziel, die Frontlinie zu unseren Gunsten zu verschieben.‘“ (a. a. O., S. 104, 105)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025 Die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein- Westfalen 2024 decken sich mit der Erkenntnislage der Bundesregierung. Bei der Partei „Der III. Weg“ handelt es sich um eine rechtsextremistische Kleinpartei, die sich ideologisch an Elementen des historischen Nationalsozialismus orientiert und durch eine scharfe Agitation gegen Migranten, queere Menschen und politische Gegner ebenso auffällt wie durch die Verbreitung antisemitischer und geschichtsrevisionistischer Positionen. „Der III. Weg“ strebt die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch eine revolutionäre Umwälzung an. Ziel ist die Schaffung eines „deutschen Sozialismus“, der durch eine völkisch-nationalistische Gesellschaftsordnung unter Missachtung von Freiheitsrechten vermeintlich fremder Menschen gekennzeichnet ist. Die Partei sieht sich mit Blick auf ihre strategische Ausrichtung und das Selbstverständnis als „Weltanschauungspartei“ als rechtsextremistische Avantgarde-Bewegung, was auch dazu führt, dass sie weitgehend auf Kooperationen mit anderen deutschen rechtsextremistischen Akteuren verzichtet. Seit Jahren baut „Der III. Weg“ kontinuierlich Strukturen aus, seine Mitgliederzahl wächst stetig. Insbesondere bei jungen Menschen war zuletzt ein erhöhter Zulauf zu verzeichnen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Verfassungsschutzberichten des Bundesamts für Verfassungsschutz, gerade auch aktuell des Jahres 2024, verwiesen. 23. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche nachrichtendienstlichen oder sonstigen Erkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf Kriterien des § 65 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, liegen der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Stellen zu Personen vor, die durch Wahlversammlungen der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“ für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im September 2025 als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025 Der Bundesregierung ist durch Presseberichterstattung sowie die Darstellung auf der Internetseite der Partei „Der III. Weg“ bekannt, dass der Parteifunktionär Julian Bender in der Stadt Hilchenbach in Nordrhein- Westfalen für das Amt des Bürgermeisters kandidiert. Darüberhinausgehende Informationen liegen hier nicht vor. 24. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen, die seit Beginn der 21. Wahlperiode neu in das Bundeskanzleramt sowie in die CDU-geführten Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) eingetreten sind, sind Mitglieder der CDU-nahen Mittelstands- und Wirtschaftsunion oder waren zuvor für diese Organisation tätig, und wie verteilen sich diese Personen auf die jeweiligen Hierarchieebenen, darunter die Leitungsebene und die Ebene der Referatsleitungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2025 Der Zugang zu jedem öffentlichen Amte erfolgt gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Mitgliedschaft in einer parteinahen Mittelstands- oder Wirtschaftsvereinigung gehört nicht zu diesen Merkmalen. Aus diesem Grunde werden diese auch nicht bei der Einstellung erfragt und statistisch erfasst. 25. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie viele abgelehnte Asylbewerber konnten zwischen Februar 2022 und Mai 2025 aufgrund der ausdrücklichen Verweigerung der Rücknahme durch ihre Herkunftsländer nicht aus Deutschland abgeschoben werden (bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Die Bundesregierung kann keine Aussage dazu treffen, wie viele abgelehnte Asylbewerber zwischen Februar 2022 und Mai 2025 aufgrund der ausdrücklichen Verweigerung der Rücknahme durch ihre Herkunftsstaaten nicht aus Deutschland abgeschoben werden konnten. 26. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) War die im Zusammenhang mit rechtsextremen Gruppierungen und Veranstaltungen genannte Gruppierung „Rheinlandbande“ seit 2023 Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R), und wenn ja, wie oft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juni 2025 Die genannte Gruppierung wurde im Betrachtungszeitraum (2. Juni 2023 bis 2. Juni 2025) zweimal im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus (GETZ-R) thematisiert. 27. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Inwiefern kann seitens der neuen Bundesregierung von einer sofortigen bzw. zeitnahen Umsetzung der Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CDU und SPD bezüglich der Einstellung der freiwilligen Aufnahmeprogramme (insbesondere bezüglich Afghanistan) ausgegangen werden (vgl. Koalitionsvertrag, Zeilen 2972 bis 2974), insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung des durch die „Bild“ aufgedeckten Vorgehens unter der Amtsvorgängerin des Bundesministers des Auswärtigen (vgl. www. bild.de/politik/aussenamt-ignorierte-es-polizei-wa rnte-vor-afghanen-einreisen-681e3332c956e61cc 27b303b)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juni 2025 Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens im Hinblick auf die unterschiedlichen Programme. Bis dahin sind die Verfahren und Einreisen ausgesetzt. Im Übrigen stehen die an den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden in einem engen und ständigen Austausch und die Verfahren werden kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. 28. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung angedacht, um die illegale innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg (hier insbesondere aus Griechenland, vgl. www.bild.de/politik/migration-geheimbericht-ueb er-neue-illegale-fluchtrouten-682c92d1ec379e3ea 5194332) von bereits in einem anderen EU-Land zuvor registrierten Asylbewerbern zu unterbinden, z. B. in Form von Sanktionen gegen betroffene Fluggesellschaften (bitte in diesem Zusammenhang angeben, wie viele zuvor in einem anderen EU-Land registrierte Asylbewerber seit 2024 und bisher im Jahr 2025 über diesen Weg nach Deutschland eingereist sind, differenziert nach Jahr, den EU-Ländern Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien sowie der jeweiligen Anzahl)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025 Die Bundespolizei analysiert die aktuelle Migrationslage fortlaufend und richtet ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen im Intra-Schengen- Flugverkehr unter Beachtung europarechtlicher und nationaler Bestimmungen anhand der aktuellen Lageentwicklung aus. Dies betrifft gegenwärtig insbesondere den Binnenflugverkehr aus griechischen Abflughäfen. Dabei werden die eingesetzten Beamten fortlaufend zum Phänomen irregulärer Sekundärmigration auf dem Luftweg sensibilisiert. Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) erfasste die Bundespolizei an den luftseitigen deutschen Binnengrenzen im Zeitraum 2024 11.441 und im Zeitraum Januar 2025 bis April 2025 2.876 Asylgesuche, die gegenüber der Bundespolizei geäußert wurden. Die entsprechende statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei ist anzumerken, dass sich die Anzahl der Eurodac-Treffer auf die jeweilige Flugverbindung bzw. auf den Abflugstaat bezieht und nicht auf einen etwaigen Mitgliedstaat, der die mögliche Registrierung vorgenommen hat. Statistische Daten der PES für den Zeitraum Mai 2025 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Weitere differenzierte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Asylnachsuchende deutsche Luftbinnengrenzen Abflugstaat 2024 Januar bis April 2025 gesamt davon Eurodac-Treffer gesamt davon Eurodac-Treffer Gesamt 11.441 7.189 2.876 2.004 Bulgarien      4     1     4     0 Griechenland 10.335 6.977 2.728 1.980 Italien    195    29    29     3 Spanien    532    92    61    10 sonstige EU    375    90    54    11 Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen entsendet die Bundespolizei auch grenzpolizeiliche Experten als sogenannte Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) u. a. an grenzpolizeilich bedeutsame Flughäfen europäischer Mitgliedstaaten, um die jeweiligen Grenzbehörden sowie Luftfahrtunternehmen vor Ort in grenzpolizeilichen Themen beratend zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden GUA u. a. auch an griechischen Flughäfen beratend eingesetzt. Weiterhin ist die Bundesregierung fortlaufend auf verschiedenen Ebenen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zur Thema Sekundärmigration nach Deutschland im Austausch. Im Übrigen ist eine Sanktionierung von etwaigen Fluggesellschaften im Intra-Schengen-Verkehr mittels Zwangsgeldern nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes nicht zulässig. 29. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung ein Fall in Deutschland bekannt, in dem eine rechtskräftig angeordnete und vollziehbare Abschiebung durch die anwaltliche Vertretung des Ausreisepflichtigen verzögert wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Für die Anwendung des Aufenthaltsrechts und damit auch die Durchführung einer bestandskräftig angeordneten und vollziehbaren Abschiebung sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls wie häufig sich eine anwaltliche Vertretung auf die Durchführung einer Abschiebung zeitlich auswirkt. Dies gilt auch für die zeitlichen Auswirkungen einer anwaltlichen Vertretung in Abschiebehaftsachen. 30. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Ist die Ansicht der Bundesregierung zum Volk den Sentinelesen („Zum anderen soll die Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache der Sentinelesen nach Möglichkeit verhindert werden, um eigene selbstbestimmte soziale, wirtschaftliche und politische Gesellschaftsstrukturen nicht zu gefährden. […] Wir achten ihren Wunsch und ihre Entscheidung, ihren Lebensraum zu erhalten und vor der Ausbeutung von Ressourcen, den Folgen von Tourismus etc. zu schützen. […] Das Kontaktverbot ist ausdrücklicher Wille der Sentinelesen.“ Plenarprotokoll 21/6, S. 468 (B)) ein Beispiel für ein „völkisch- abstammungsmäßiges Verständnis“ des Volkes der Sentinelesen vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum sogenannten „völkisch- abstammungsmäßigen Verständnis“ von Völkern („Ein völkisch- abstammungsmäßiges Verständnis misst der Existenz und dem Erhalt homogener ethnisch- biologischer bzw. ethnisch-kultureller Völker, die es als Subjekte mit einem einheitlichen Kollektivwillen konstruiert, eine überragende Bedeutung bei. Im völkischen Denken ist die innere Homogenität unbedingt zu wahren respektive wiederherzustellen und durch scharfe Abgrenzung und Exklusion von als ‚fremd‘ definierten Entitäten zu verteidigen.“, Seite 112 des Dokuments des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Partei Alternative für Deutschland, www.cicero.de/innenpolitik/ ciceroveroffentlicht-das-gesamte-geheimgutachten- desverfassungsschutzes-zur-afd)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025 Ihre Frage kontextualisiert ausdrücklich zwei in einem außenpolitischen Zusammenhang von Ihnen gestellte Mündliche Fragen, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler (BMZ) beantwortet wurden (Plenarprotokoll 21/6, Fragen 51 und 52, S. 468 (B)), mit dem – als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften und demzufolge nicht amtlich veröffentlichten – Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) zur gesichert extremistischen Bestrebung. Ihre Frage zielt somit ersichtlich darauf ab, die Bundesregierung in eine vor der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion über Inhalte dieses Gutachtens hineinzuziehen. Die Hochstufung ist indes im Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln rechtshängig. Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht zu diesem Gutachten für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich. 31. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wieso hat die Bundesregierung „keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung“ über die Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“ zurechnen, seitens der öffentlichen Hand (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/237), wenn doch das dem Bundesinnenministerium – mithin einem Teil der Bundesregierung – unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz die Ausprägungen des Begriffs „Antifa“, die den autonomen „Antifaschismus“ bzw. das linksextremistische Aktionsfeld „Antifaschismus“ betreffen, als verfassungsschutzrelevant einstuft, und wieso enthält sich die Bundesregierung einer Bewertung einer solchen möglichen Zusammenarbeit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025 Die Bundesregierung interpretiert die vorliegende Fragestellung unter Bezug auf Ihre Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/237 dahingehend, dass eine Konkretisierung hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit und Förderung von Personen und Gruppierungen seitens des Bundes mit solchen des verfassungsschutzrelevanten autonomen „Antifaschismus“ bzw. des linksextremistischen Aktionsfelds „Antifaschismus“ vorgenommen wurde. Danach unterstützt oder fördert die Bundesregierung – sowohl im Sinne der Fragestellung als auch generell – grundsätzlich keine extremistischen Gruppierungen oder Einzelpersonen. Sie ist nach eigener Maßgabe verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Aus dieser Verpflichtung heraus bietet das Bundesministerium des Innern allen anderen Bundesressorts an, im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beizuziehen. Zudem haben alle Organisationen, die öffentliche Fördermittel erhalten, eine eigene Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die in einem Begleitschreiben als Bestandteil des Zuwendungsbescheids dargelegt ist. Darin werden alle Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist. Zusätzlich wird u. a. klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist, dass sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/88, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Stephan Protschka auf Bundestagsdrucksache 21/88 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen. 32. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Asylantragsteller sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2024 und bislang im Jahr 2025 per Flugzeug nach Deutschland gekommen, und welche waren die fünf häufigsten Abflugländer (bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsnationalitäten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der erfragte Sachverhalt wird statistisch nicht erfasst. 33. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD („sollen unsere Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse [...] vornehmen können“) auf Produkte des Herstellers Palantir Technologies zurückzugreifen, etwa über den bestehenden Rahmenvertrag des Freistaats Bayern, und wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für die digitale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Vorgaben des Koalitionsvertrags sowie der Verbindungen der Unternehmensleitung, insbesondere von Peter Thiel, zur US-amerikanischen Regierung und zum Umfeld des Präsidenten Donald Trump? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025 Über eine etwaige Neubewertung eines Abrufs der Software des Unternehmens Palantir Technologie GmbH seitens des Bundes aus dem Vertrag des Freistaats Bayern für die automatisierte Datenrecherche und -analyse ist bisher noch nicht entschieden. Das Ziel der digitalen Souveränität wäre bei einer Entscheidung zu berücksichtigen. 34. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wird die Bundesregierung zeitnah konkrete personelle, finanzielle und sonstige Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Überlastung der Bundespolizei vor dem Hintergrund aktuell verstärkter Grenzkontrollen zu verhindern, und wenn ja, welche (vgl. www.swr.de/swraktuell/badenwuertt emberg/grenzkontrollen-belastung-polizei-gewerk schaft-vertraege-schweiz-100.html, abgerufen am 26. Mai 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025 Die Bundespolizei führt die seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten und seit dem 7. Mai 2025 intensivierten Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen weiterhin lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Umfang und Intensität der Binnengrenzkontrollen können regional – aufgrund der Migrationslage und -entwicklung – unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte und auch die erforderliche Ausstattung variieren daher entsprechend. Die Bundespolizei ist dadurch als Gesamtorganisation gefordert. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz zur Deckung des Personalbedarfs. Hierzu werden die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen mit grenzpolizeilichen Aufgaben mit Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen, sowie insbesondere mit Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Einsatz der Kräfte erfolgt grundsätzlich flexibel und lageorientiert. Der Kräfteansatz an den jeweiligen landseitigen Schengen-Binnengrenzen kann regional unterschiedlich ausgeprägt sein und unterliegt seitens der Bundespolizei lagebedingt dynamischen Anpassungen. Zusätzlich ausgebildete Polizeivollzugskräfte werden im Laufe des Jahres die Organisation verstärken. Darüber hinaus bildet die Bundespolizei weitere Anwärterinnen und Anwärter in den Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren aus. 35. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Hat die Bundesregierung einen konkreten Plan, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem der Clankriminalität in Deutschland zu begegnen, und wenn ja, welchen, und wird hier insbesondere auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen (vgl. www.tagess chau.de/inland/gesellschaft/clan-kriminalitaet-erm ittlungen-100.html, abgerufen am 26. Mai 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025 Die Bekämpfung der Clankriminalität ist eine der zentralen Aufgaben der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Sie erfolgt zum Großteil in den dafür originär zuständigen Ländern. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgt eine fortlaufende Prüfung hinsichtlich der Erkennung von Handlungsbedarf generell und auch im gesetzgeberischen Bereich. So wurde u. a. im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Kampf gegen organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft verschärft werden soll. Diesbezügliche Gesetzgebungsmaßnahmen werden derzeit veranlasst. 36. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde eine Einschätzung der Begründung des Ausreiseverbots gegen die Aktivisten vorgenommen, denen die Ausreise aus Deutschland zwecks Besuchs des „Remigration Summit“ (https://remig rationsummit.com/) am 17. Mai 2025 in Mailand verweigert wurde (www.berliner-zeitung.de/new s/ausreiseverbot-fuer-rechtsextreme-aktivisten-de r-identitaeren-bewegung-polizei-stoppt-gruppe-li. 2325867), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025 Am 17. Mai 2025 stellte die Bundespolizei am Flughafen München im Rahmen der Grenzkontrolle acht Personen fest, die zur Veranstaltung „Remigration Summit“ in Mailand (Italien) reisen wollten. Im Zuge dieser Kontrolle wurden Erkenntnisse gewonnen, wonach die Untersagung der Ausreise nach eingehender Prüfung in acht Einzelfällen gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes gesetzlich begründet war. Die daraufhin eingelegten Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von fünf der betroffenen Personen lehnte das Verwaltungsgericht München ab. Auch die anschließend eingelegten Beschwerden gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München sind durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof allesamt als unbegründet zurückgewiesen worden. Die durch die Bundespolizei vorgenommenen Ausreiseuntersagungen bedürfen insofern keiner weiteren Einschätzung. 37. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne der Empfehlung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs aus dem Jahresbericht 2025 Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern über eine Kostenbeteiligung an den von der Bayerischen Grenzpolizei auf Anforderung des Bundes erbrachten Unterstützungsleistungen bei Grenzkontrollen an Flughäfen und Binnengrenzen aufzunehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Freistaat Bayern zwischen 2020 und 2023 allein für die Kontrolltätigkeit an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen Personalkosten in Höhe von rund 42,5 Mio. Euro sowie erhebliche Sachkosten entstanden sind und eine vollständige Finanzierung durch den Landeshaushalt erfolgt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern aufzunehmen. Die Praxis der Abrechnung einsatzbezogener Unterstützungsleistungen nach der geltenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungsleistungen ist bewährt. Die angesprochenen Kontrolltätigkeiten an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen durch die bayerische Landespolizei erfolgen auf Grundlage eines 2008 geschlossenen Verwaltungsabkommens mit dem Bund. Mit Übernahme der Kontrolltätigkeiten durch den Freistaat Bayern ist keine Kostenerstattung durch den Bund verbunden bzw. begründet. 38. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche standardisierten Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt, um bei irregulär nach Deutschland eingereisten Personen die behauptete Vulnerabilität (z. B. gesundheitliche, psychische oder geschlechtsspezifische Schutzbedürftigkeit) zu überprüfen, und welche Methoden zur Altersfeststellung kommen zur Anwendung, wenn Personen angeben, minderjährig zu sein, aber keine verlässlichen Dokumente vorgelegt werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025 Die inhaltliche Prüfung, ob eine Vulnerabilität vorliegt, erfolgt stets auf Grundlage des konkreten Einzelfalls und unter Würdigung und Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen bzw. Erkenntnisse. Die Vulnerabilitätsprüfung dient unter anderem dem Zweck, erforderliche besondere Verfahrensgarantien gewährleisten und besondere Schutzbedarfe berücksichtigen zu können. Zu den vulnerablen Gruppen gehören auch Frauen mit Kleinkindern, schwangere Frauen oder schwer erkrankte Personen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bestehen bei Vornahme grenzpolizeilicher Maßnahmen Zweifel, ob ausländische Staatsangehörige, die um Schutz nachsuchen wollen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und lässt sich dieses nicht durch Identitäts-/Ausweisdokumente oder in anderer Weise glaubhaft belegen, ist das Alter vom Jugendamt festzustellen. Somit obliegt das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung den Jugendämtern und fällt in die Zuständigkeit der Länder. 39. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 nach Mailand gereist sind, und wenn ja, wurden dabei Personen an der Ausreise gehindert (bitte die Anzahl sowie ggf. zusammenfassend die Begründungen der Ausreiseverweigerungen angeben)? 40. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche strafrechtliche Ermittlungen gegen deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit dem „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 in Mailand vor (bitte ggf. Anzahl der Tatverdächtigen und Straftatbestände angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025 Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass deutsche Linksextremisten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Remigration Summit 2025“ am 17. Mai 2025 an der Ausreise gehindert wurden. Unabhängig davon können keine Auskünfte zu strafrechtlichen Ermittlungen – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskunft erteilen. 41. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl der illegalen Grenzübertritte an der deutsch-polnischen Grenze im Jahr 2025 weiter zu reduzieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juni 2025 Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen- Binnengrenzen angeordnet. Wie bisher werden bei Feststellung unerlaubter Einreise ohne Asylgesuch einreiseverhindernde und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprüft und ergriffen. Seit der o. a. Weisung vom 7. Mai 2025 können nunmehr auch Zurückweisungen bei Äußerung eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen. Diese Regelungen gelten auch für die Landgrenze zu Polen. Deren Wirkung gilt es fortlaufend zu bewerten und bei Bedarf sind die Maßnahmen anzupassen. Darüber hinaus wird auf die im Koalitionsvertrag generell beschriebenen Vorhaben verwiesen. 42. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und Moldau seit der Einführung der Visafreiheit für diese Länder, und plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus den Herkunftsländern Georgien und Moldau im Jahr 2025 zu beschleunigen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Juni 2025 Die Entwicklung der Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und Moldau jeweils seit dem Jahr der Einführung der Visafreiheit für diese Länder kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Entwicklung der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) Jahr Georgien Moldau 2014 - 268 2015 - 1.567 2016 - 3.408 2017 3.462 1.058 2018 4.265 2.461 2019 3.880 2.839 2020 2.526 2.248 Entwicklung der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) Jahr Georgien Moldau 2021 4.322 5.016 2022 8.865 5.218 2023 9.399 2.832 2024 3.514 2.238 Jan–Apr 2025 940 618 Die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu dem auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dem Bund sind keine Probleme in der Rückkehrkooperation mit Georgien und Moldau bekannt. 43. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Wirken der Muslimbruderschaft in Deutschland im Lichte der jüngsten französischen Analyse vor, die von einer gezielten gesellschaftlichen Unterwanderung durch „islamistischen Separatismus ohne Gewalt“ spricht, und wurden in den letzten vier Jahren Imame oder religiöse Prediger, denen eine Nähe zur Muslimbruderschaft oder eine gefährdende Einflussnahme auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstellt wurde, aus Deutschland ausgewiesen, und wenn ja, wie viele (www.welt.de/poli tik/ausland/plus256174736/frankreich-die-islamis tische-unterwanderung-schreitet-voran-toent-der-i nnenminister.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025 Die Muslimbruderschaft gehört zu den ältesten und einflussreichsten islamistischen Bewegungen und wird in Deutschland seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet. Ziel der Muslimbruderschaft ist die Errichtung eines gesellschaftlichen und politischen Systems auf Grundlage von Koran und Sunna. In Deutschland ist die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V.“ (DMG) die wichtigste und zentrale Organisation für Anhängerinnen und Anhänger der Muslimbruderschaft. Die DMG versucht, sich als Ansprechpartner in Politik und Gesellschaft zu etablieren und zu positionieren und dadurch Einfluss zu nehmen. Dabei vermeiden Anhängerinnen und Anhänger ein offenes Bekenntnis zur Muslimbruderschaft. Es wird ergänzend auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht verwiesen. Die Zuständigkeit für Ausweisungen liegt auf Landes- und kommunaler Ebene. 44. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Hat die Bundesregierung in Vorbereitung etwaiger sicherheitspolitischer Maßnahmen gegen islamistischen Separatismus Gespräche mit der französischen Regierung geführt, insbesondere mit dem französischen Innenministerium, und wenn ja, welche sicherheitsrelevanten oder präventiven Erkenntnisse konnte die Bundesregierung im Austausch mit Frankreich für ihr weiteres Handeln gewinnen (www.welt.de/politik/ausland/plus2561 74736/frankreich-die-islamistische-unterwanderu ng-schreitet-voran-toent-der-innenminister.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025 Im Sinne der Fragestellung haben keine Gespräche der Bundesregierung mit der französischen Regierung stattgefunden. 45. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob der afghanische Staatsangehörige M. R., der verdächtigt wird, am 4. Februar 2025 in der Nähe des Schweriner Schlossparkcenters einen 17-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt zu haben (www.nordkurier.de/regional/schw erin/jugendlicher-in-schwerin-erstochen-polizei-ja gt-diesen-mann-3313966), bei seiner Einreise im Jahr 2022 gegenüber den deutschen Behörden wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Alter gemacht hat, und wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetz trotz behördlicher Kenntnis seiner Volljährigkeit erteilt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025 Im Rahmen des Ortskräfteverfahrens wurden grundsätzlich die Kernfamilienmitglieder der Ortskraft sowie bei besonderen Härtefällen auch Nichtkernfamilienmitglieder berücksichtigt. Familiäre Härtefälle wurden regelmäßig angenommen, wenn erwachsene Kinder oder andere Verwandte nachweislich aufgrund der Tätigkeit der Ortskraft gefährdet waren. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung zu Einzelfällen nicht. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 46. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage im Flüchtlingslager Mexmûr im Nordirak, insbesondere im Hinblick auf die humanitären Bedingungen, die Sicherheitslage, das von der Regionalregierung Kurdistan-Irak verhängte Embargo (https://anfdeutsch.com/kurdista n/mexmur-protest-gegen-irakisches-embargo-4 6121) sowie Berichte über den eingeschränkten Zugang internationaler (Hilfs-)Organisationen und Delegationen (https://anfdeutsch.com/kurdist an/-46426), und plant sie Maßnahmen, um auf eine Verbesserung der Situation der dort lebenden Menschen hinzuwirken, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. Juni 2025 Die Bundesregierung unterstützt Binnenvertriebene, Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden im Irak auch über internationale Organisationen und setzt sich weiterhin im Rahmen politischer Gespräche für die Verbesserung der humanitären Lage in den Lagern und die Ermöglichung einer Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat ein. Es gibt Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern des Lagers Makhmur, wonach die Regierung des Irak seit dem 10. April 2025 deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt haben soll. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse über die Situation im Flüchtlingslager. 47. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Für wie viele deutsche (bzw. für wie viele sonstige) Staatsangehörige aus Gaza hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 ihre Einreise nach Deutschland organisiert (bitte jahresweise aufschlüsseln und die Zahl der mitreisenden ausländischen bzw. staatenlosen Familienangehörigen differenziert nach Verwandtschaftsgrad angeben), und wie viele weitere deutsche (bzw. wie viele weitere sonstige) Staatsangehörige aus Gaza, deren Einreise künftig organisiert werden soll, hat die Bundesregierung aktuell identifiziert (bitte die Zahl der mitreisenden ausländischen bzw. staatenlosen Familienangehörigen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 4. Juni 2025 Seit dem 1. Januar 2025 hat die Bunderegierung insgesamt 86 Personen bei der Ausreise aus Gaza unterstützt und deren Einreise in das Bundesgebiet organisiert. Unter den 86 Personen befanden sich 54 deutsche Staatsangehörige und 32 nicht-deutsche Familienangehörige (davon 11 minderjährige Kinder und 21 Ehepartnerinnen und Ehepartner). Außerdem wurde 2024 und 2025 je einem schwerverletzten Kind aus Gaza ein kurzfristiger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, um hier medizinisch behandelt zu werden. Die Kinder wurden jeweils durch die Mutter und in einem Fall durch zwei minderjährige Geschwister begleitet. Alle Personen sind nach erfolgreicher Behandlung nach Ägypten ausgereist. Die Bundesregierung plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einreisen von Personen aus Gaza in das Bundesgebiet. 48. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 konkrete Forderungen an die israelische Regierung gestellt bezüglich einer verbesserten, bedarfsgerechten Versorgung der Menschen in Gaza mit Hilfsgütern, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 26. Mai 2025 kommunizierten Rücktritt des US-Leiters der Hilfsorganisation Gaza Humanitarian Foundation (www.deutschlandfun k.de/chef-von-privater-us-stiftung-fuer-gaza-hilf e-tritt-zurueck-koennen-humanitaere-prinzipien-n icht-erf-102.html), die nach dem Willen der israelischen sowie der US-Regierung in den nächsten Wochen Hilfslieferungen für Gaza übernehmen soll(te)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 2. Juni 2025 Das Auswärtige Amt steht auf allen Ebenen regelmäßig mit den israelischen Behörden im Kontakt, um auf eine vollumfängliche Wiederaufnahme von humanitären Hilfslieferungen hinzuwirken. Zur Organisation Gaza Humanitarian Foundation hat sich die Bundesregierung am 19. Mai 2025 gemeinsam mit 25 anderen Gebern in einer Pressemitteilung geäußert. 49. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von indigenen Gemeinschaften und Umweltaktivistinnen und -aktivisten in Lateinamerika angesichts zunehmender Bedrohungen und Gewalttaten, insbesondere im Zusammenhang mit illegaler Abholzung im Amazonasgebiet, und wird sie auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der EU-Politik Maßnahmen ergreifen, um den Schutz dieser Gruppen zu stärken und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards sicherzustellen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juni 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Bedrohungen und Gewalt, die unter anderem im Kontext illegaler Abholzung und anderer rechtswidriger Aktivitäten auftreten, genau. Indigene Gemeinschaften spielen eine zentrale Rolle beim Schutz der Biodiversität und intakter Ökosysteme. Daher setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer bi- und multilateralen Zusammenarbeit für den Schutz und die Stärkung dieser Gruppen ein. Dies umfasst unter anderem die Förderung von Initiativen zur Stärkung indigener Rechte und den Schutz vor Gewalt mit staatlichen Partnern und der Zivilgesellschaft. Zudem werden die Kapazitäten in den Partnerländern zum Schutz der Menschenrechte sowie Menschenrechtsbzw. Umweltrechtsverteidigerinnen und -verteidiger gestärkt. Darüber hinaus thematisiert die Bundesregierung die Bedrohungen gegen indigene Gemeinschaften und Umweltaktivisten im politischen Dialog mit den Partnerregierungen sowie in internationalen Gremien. 50. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der zunehmenden wirtschaftlichen und geopolitischen Präsenz Chinas in Lateinamerika, insbesondere im Bereich von Infrastrukturinvestitionen, und welche Auswirkungen sieht sie für die deutsche und europäische Außen- und Handelspolitik in der Region? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juni 2025 China hat seine Präsenz und seinen Einfluss in Lateinamerika und der Karibik in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung genau. Lateinamerika und die Karibik sind für Deutschland und Europa wichtige Partner in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie für das gemeinsame Engagement für Demokratie und die Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung. Der Ausbau ihrer Partnerschaften mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik ist für die Bundesregierung daher von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung strebt eine weitere Vertiefung der Handelsbeziehungen mit den Staaten der Region Lateinamerika und Karibik an. Hierzu sollen rasche Fortschritte bei der Annahme im Rat der Europäischen Union und der Ratifizierung von EU-Handelsabkommen mit den MER- COSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) sowie mit Chile und Mexiko einen Beitrag leisten. Infrastrukturinvestitionen in Lateinamerika erfolgen unter anderem im Rahmen der EU-Konnektivitätsinitiative Global Gateway. Ein Beispiel für ein Global-Gateway-Projekt in Lateinamerika mit deutscher Unternehmensbeteiligung ist der Ausbau des Flughafens Lima/Callao in Peru. Für dieses Projekt hat die Bundesregierung zwei Investitionsgarantien übernommen. Daneben setzt die Bundesregierung Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in ausgewählten Diversifizierungszielen u. a. in Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien und Peru an, um deutsche Unternehmen noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen. 51. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorstoß der Regierungschefs von Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Italien und Tschechien, die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern, und schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des Generalsekretärs des Europarates Alain Berset zu diesem Sachverhalt an, dass eine Veränderung der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Abschwächung bewirken würde (bitte begründen), und wenn ja, bringt sie diese Kritik gegenüber Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen, Italien und Tschechien zum Ausdruck (www.dw.com/de/neun-eu-l%C3 %A4nder-fordern-%C3%BCberpr%C3%B Cfungder-menschenrechtskonvention/a-72641763; www.deutschlandfunk.de/generalsekretaer-des-eu roparats-warnt-vor-schwaechung-der-menschenre chtskonvention-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juni 2025 Eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem genannten offenen Brief nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung wird den engen Austausch mit ihren Partnern zur Migration fortsetzen. Handlungsleitend für sie sind dabei die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Respekt vor seinen Entscheidungen ebenso wie die unverbrüchliche Gewährleistung der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention. 52. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, angesichts der Lage in El Salvador nach der Verabschiedung des repressiven Agentengesetzes Maßnahmen zu ergreifen, um die unabhängige Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zu unterstützen, und wenn ja, welche konkret, und wie stellt sie sicher, dass regionale Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika (über SICA und BCIE) nicht genutzt werden, um Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise in der aktuell anhaltenden Verhaftungswelle, durch die Bukele-Regierung zu finanzieren (vgl. www.tagesschau.de/ausland/ameri ka/el-salvador-repression-100.html; www.hrw.or g/news/2025/05/23/el-salvador-foreign-agents-la w-targets-civil-society-media)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. Juni 2025 Die aktuelle Lage in El Salvador gibt angesichts der Verabschiedung des Agentengesetzes durch das salvadorianische Parlament Anlass zu großer Sorge. Die Bundesregierung beobachtet und verfolgt daher die Entwicklungen im Land eng. Gleichzeitig erfolgt eine enge Abstimmung sowohl mit den betroffenen Mittler- und Nichtregierungsorganisationen in El Salvador vor Ort als auch mit Partnern im Kreis der EU und der Vereinten Nationen. Mit der salvadorianischen Regierung werden Gesprächskanäle offengehalten. Sollte das Gesetz in seiner aktuellen Form umgesetzt werden, würde dies eine nicht zu vertretende Belastung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit El Salvador darstellen. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung, ob und inwieweit ein Engagement im Land fortgesetzt werden kann. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 53. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Umfang wird die Google Cloud Public Sector – Deutschland GmbH die BWI GmbH bei Software- und Hardware-Updates für den Betrieb der isolierten, sicheren Umgebung für die IT-Unterstützung von logistisch-administrativen Prozessen der Bundeswehr unterstützen (bitte auflisten), und mit welchen Verfahren will die BWI GmbH bei künftigen Vergaben für die pCloudBw (private Cloud der Bundeswehr) Open-Source- Software verstärkt einsetzen (www.bwi.de/magaz in/artikel/google-cloud-und-bwi-geben-partnersch aft-bekannt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2025 Google Cloud liefert der BWI ein Standardprodukt als funktionelle Kombination von Hard- und Software inklusive Softwarepflege und- Wartung. Die BWI installiert und betreibt die Lösung eigenständig im eigenen Rechenzentrum. Google Cloud hat zu keinem Zeitpunkt physischen oder logischen Zugang zu dem oder Zugriff auf das System. Die BWI, als Entwickler und Betreiber der pCloudBw, entwickelt zur Stärkung der Resilienz und der Digitalen Souveränität zusätzlich einen Open-Source-Software-Cloud-Stack. 54. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Werden in der Bundeswehr militärische Dienstposten – insbesondere im Sanitätsdienst – derzeit durch zivile Arbeitskräfte (z. B. im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträgen) ausgeführt, und wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen geschieht dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. Juni 2025 Die Angaben im Sinne der Fragestellung können nachfolgender tabellarischer Aufstellung entnommen werden (Stichtag 30. April 2025): Organisationsbereich Anzahl militärische Dienstposten, die aktuell durch Zivilpersonal besetzt werden. Heer 7 Luftwaffe 9 Marine 3 Cyber- und Informationsraum 1 Unterstützungsbereich 36 davon Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr 31 Personal 4 Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 4 Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 9 BMVg unmittelbar unterstellte Dienststellen 8 55. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Verteidigung die Meldungen der Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“, die beim Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr für das Jahr 2024 erfasst und der Wehrbeauftragen des Deutschen Bundestages weitergemeldet wurden (Bundestagsdrucksache 20/15060, S. 91), auf die Standorte der Bundeswehr (bitte die 14 Bundeswehrstandorte mit den meisten gemeldeten Fällen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juni 2025 Im Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr gab es im Jahr 2024 in der Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen, Volksverhetzung und Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ die meisten gemeldeten Verdachtsmeldungen in den folgenden 14 Standorten: Augustdorf, Berlin, Burg, Bückeburg, Hamburg, Heide, Husum, Kramerhof, Koblenz, Köln, Munster, Rotenburg (Wümme), Stetten am kalten Markt und Volkach. 56. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass die Kosten für eine anonymisierte Spurensicherung bei von sexualisierter Gewalt betroffenen Bundeswehrangehörigen im Rahmen eines standardisierten Verfahrens durch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung übernommen werden, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Juni 2025 Eine vertrauliche Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können (§ 27 Absatz 1 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch), ist im Rahmen der freien Heilfürsorge bereits möglich. Die zur Durchführung der vertraulichen Spurensicherung zugelassenen Leistungserbringer können die entstandenen Kosten gegenüber dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr abrechnen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 57. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann plant die Bundesregierung, den in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/297 erwähnten Prüfprozess zu strategischen staatlichen Beteiligungen im Energiesektor abzuschließen – besonders vor dem Hintergrund, dass der „Handelsblatt“-Artikel vom 14. Mai 2025 mit dem Titel „Tennet startet offenbar Teilverkauf deutscher Stromnetze“ darlegt, dass Interessenten der von TenneT zum Verkauf angebotenen Stromnetzanteile bis Mitte Juni dieses Jahres nicht-bindende Angebote vorlegen sollen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025 Ein konkretes Datum für den Abschluss des Prüfprozesses gibt es nicht. Das im zitierten „Handelsblatt“-Artikel erwähnte Verfahren ist der Bundesregierung bekannt. 58. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Teil des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes („Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“) plant die Bundesregierung entsprechend den Ankündigungen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche in ihrer Bundestagsrede am 16. Mai 2025 und im Podcast Table Today vom 20. Mai 2025 (https://shows.aca st.com/658d5f3c514889001711a470/682b4dbbee 813e8be20566e7) abzuschaffen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025 Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen und gleichzeitig ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu schaffen, das technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Zudem sieht der Koalitionsvertrag weitere Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes vor, unter anderem zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie. In diesem Zusammenhang wird auch das Zusammenspiel dieser Vorgaben mit bestehenden Regelungen des GEG wie auch dem Betriebsverbot für alte Heizungsanlagen überprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird dazu gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Vorschlag unterbreiten, dessen Einzelheiten derzeit erarbeitet werden. 59. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Heizungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Jahr 1991 eingebaut worden und wären von der von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in ihrer Bundestagsrede vom 16. Mai 2025 und im Podcast Table Today vom 20. Mai 2025 (https://shows.acast.com/658d 5f3c514889001711a470/682b4dbbee813e8be205 66e7) angekündigten Aufhebung des Betriebsverbots betroffen (bitte nach Heizungsarten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025 Ihre Frage zielt offensichtlich auf die Vorschrift des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab. Das Betriebsverbot des § 72 Absatz 1 und 2 GEG gilt für Heizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden (Absatz 1) oder älter als 30 Jahre sind (Absatz 2). Von der Regelung sind nach § 72 Absatz 3 GEG grundsätzlich alle Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgenommen. Darüber hinaus gibt es nach § 73 GEG eine Ausnahme für selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sofern sie die Immobilie seit dem 1. Februar 2022 selbst bewohnt haben. Abzüglich der genannten Ausnahmen wird die Zahl der Anlagen, die im Jahr 2025 unter das Betriebsverbot des § 72 Absatz 1 und 2 GEG fallen, auf 16.600 geschätzt. Die Zahl der Anlagen, für die ein Betriebsverbot im Jahr 2026 greift, wird auf rund 16.100 geschätzt. Die Regelung des § 72 GEG ist im Kontext der Vorschriften des GEG zur Wärmeversorgung insgesamt zu sehen und wird damit – wie alle weiteren Technologievorschriften – Gegenstand der Überprüfung des Gesetzes sein. Ziel ist eine technologieoffenere und flexiblere Gesetzgebung, mit der es gelingt, den Sanierungsstau im Gebäudesektor aufzulösen. 60. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sind die Pläne für neue Gasbohrungen im Inland aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Beschluss der 28. Weltklimakonferenz für eine Abkehr von den fossilen Energien sowie mit dem Befund des „Net Zero by 2050“-Berichts der Internationalen Energieagentur von 2021 und auch des „Production Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2023, dass neue fossile Energieförderung nicht mit dem Pariser Abkommen kompatibel ist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2025 Die Bundesregierung steht hinter dem auf der 28. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Jahr 2023 getroffenen Beschluss der Staatengemeinschaft zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern, um entsprechend den Zielen des Übereinkommens von Paris in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts global ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau durch Senken (Treibhausgasneutralität) zu erreichen. Der Koalitionsvertrag enthält das Ziel, Potentiale konventioneller Gasförderung im Inland zu nutzen. Die Klimaziele bleiben davon unberührt und werden auch im Koalitionsvertrag erneut bekräftigt. Die inländische Gasförderung ist seit langem rückläufig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist federführend für das Bundesberggesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rohstoffabbaus für bestimmte Bodenschätze einschließlich Erdgas definiert, verantwortlich. Die Anwendung – wie etwa Genehmigungen zur Förderung von Erdgas – obliegt hingegen den Bundesländern. Bergrechtliche Anträge zur Förderung von Gas liegen daher gegebenenfalls dem betroffenen Bundesland, nicht aber dem Bund vor. 61. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welche Studien oder Indizes sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt, beziehungsweise welche Studien oder Indizes nutzt das Bundesministerium für eigene Berechnungen, um internationale Strompreise für industrielle Großverbraucher vergleichen zu können (bitte darlegen, ob es sich bei den zu vergleichenden Strompreisen um reale Bruttostrompreise, also inklusive Steuern und Umlagen, für industrielle Großverbraucher handelt)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juni 2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie greift auf eine Vielzahl anerkannter Indizes und wissenschaftlicher Studien zurück. Dabei werden systematisch relevante nationale und internationale Quellen berücksichtigt. Für den Vergleich von internationalen Strompreisen für industrielle Großverbraucher werden verschiedene Datenquellen genutzt, unter anderem Eurostat für europäische Stromendverbraucherpreise und die International Energy Agency bzw. die Energy Information Administration für den internationalen Vergleich. Die Daten der zuvor aufgeführten Anbieter sind sowohl exklusive Steuern und Umlagen („Excluding VAT and other recoverable taxes and levies“) als auch inklusive Steuern und Umlagen („Including VAT and other recoverable taxes and levies“) abrufbar. Darüber hinaus informiert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig über aktuelle Studien, die internationale Stromendverbraucherpreise vergleichen, auch die von industriellen Großverbrauchern (u. a. BCG, BDI, IW (2025) Transformationspfade, E-Bridge (2024) Electricity cost assessment for large industry in the Netherlands, Belgium, Germany and France, EU (2024) Bericht über die Energiekosten in Europa). 62. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Gibt es Gemeinden in Bayern, die nicht bedarfsgerecht und regelkonform mit postalischen Dienstleistungen versorgt werden (etwa im Sinne des § 17 des Postgesetzes – PostG), und wenn ja, welche, und hat die Bundesnetzagentur bisher in Bayern festgestellt, dass Universaldienstleistungen nicht oder ungenügend (vgl. §§ 22 und 26 PostG) erfüllt worden sind (bitte auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 3. Juni 2025 Zur Versorgung bayerischer Gemeinden mit Postfilialen und zur Zustellsituation in bayrischen Gemeinden kann Folgendes mitgeteilt werden: Eine aktuelle Liste von Filialvakanzen, auch unter Berücksichtigung inzwischen zugelassener automatisierter Stationen, ist derzeit bei der Bundesnetzagentur in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung veröffentlicht. Auf die letzte Filialvakanzen-Liste der Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. September 2024 wird verwiesen (www.bundesnetzagentu r.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Qualitae tsmonitoring/Filialvakanzen.pdf?_blob=publicationFile&v=6). Innerhalb der letzten zwölf Monate konnte die Bundesnetzagentur keine im bundesweiten Vergleich auffälligen Beschwerdehäufungen aus bayerischen Gemeinden im Hinblick auf die Zustellsituation verzeichnen, sodass in Bayern in diesem Zeitraum keine Anlassprüfungen wegen Zustellmängeln durchgeführt werden mussten. Die Bundesnetzagentur hat in Bayern bislang keine andauernden, wiederholten oder schwerwiegenden Verstöße gegen Universaldienstvorgaben festgestellt. Sie hat auch nicht festgestellt, dass Universaldienstleistungen in Bayern insgesamt nicht ausreichend oder angemessen erbracht würden. Erhält die Bundesnetzagentur von Filialvakanzen an Pflichtstandorten Kenntnis, fordert sie die Deutsche Post AG dazu auf, am betroffenen Ort schnellstmöglich eine Filiale einzurichten. Sollte die aktualisierte Filialvakanzen-Liste zeigen, dass Filialstandorte andauernd entgegen den gesetzlichen Vorschriften unbesetzt sind, wird die Bundesnetzagentur prüfen, ob gegenüber der Deutschen Post AG die Einrichtung einer Filiale am jeweiligen Standort anzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Bundesnetzagentur auf Antrag der Deutschen Post AG auch eine Versorgung von Standorten mit einer automatisierten Station anstelle einer Filiale genehmigen. Die jeweilige örtliche Kommune wird in solchen Fällen vor einer Entscheidung über den Antrag angehört. Die automatisierten Stationen müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit einhalten. Hinsichtlich der Zustellqualität wird die Bundesnetzagentur das Beschwerdeaufkommen aus Bayern weiterhin fortlaufend im Blick behalten und im Falle einer auffälligen Beschwerdehäufung in der betroffenen Region eine Anlassprüfung durchführen. Sollte das bewährte Mittel der Anlassprüfung im Einzelfall keine Besserung bewirken, wird die Bundesnetzagentur auch geeignete Durchsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage des neuen Postgesetzes prüfen und wo nötig ergreifen. 63. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Vorfeld der Subventionierung (600-Millionen-Anleihe) des Batterieherstellers Northvolt bei der Bewertung der laut einem Pressebericht erkennbaren möglichen Risikofaktoren (im Einzelnen: Verkauf der VW-Beteiligung, Stornierung des Milliarden-Auftrags von BMW, aktueller Quartalsabschluss Northvolt, Due- Dilligence-Report PwC) gekommen (www.focus.de/fi nanzen/news/600-millionen-in-den-sand-gesetzt-v w-sah-die-gefahr-bei-northvolt-habeck-ging-trotz dem-all-in_id_260694215.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025 Der Bund hatte die Perspektiven der Wandelanleihe geprüft und eine Zeichnung für vertretbar gehalten. Dem ist eine Due Diligence durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch PricewaterhouseCoopers (PwC) vorangegangen. Die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte die Perspektiven sowie die Marktüblichkeit der Wandelanleihe geprüft. 64. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Sieht die Bundesregierung nach dem sprunghaften Anstieg von Firmenschließungen im Jahr 2024 (laut Handelsblatt online vom 22. Mai 2025 rd. 200.000 Firmen: www.handelsblatt.com/mein ung/kommentare/kommentar-warum- kapitulierenwirtschaftlich-gesunde-unternehmen/10012957 8.html) die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der mittelständischen Unternehmen zu stärken und Unternehmen und Unternehmer von Belastungen wie der Ergänzungsabgabe „Solidaritätszuschlag“ zu befreien? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 2. Juni 2025 Die Bundesregierung ist angetreten, die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend zu stärken, damit das Land wieder auf den Wachstumspfad zurückkehrt und die Zahl der Insolvenzen sinkt. Erste spürbare Maßnahmen dazu sollen schon bald vom Kabinett verabschiedet werden. Unternehmen, die in den Jahren 2025, 2026 und 2027 in bewegliche Anlagegüter investieren, sollen von einer degressiven Abschreibung von jährlich bis zu 30 Prozent profitieren können. Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent jährlich um je einen Prozentpunkt auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt werden. Hinzu kommen zahlreiche Entlastungsmaßnahmen insbesondere zum Bürokratieabbau und zur Energiepreissenkung. Das schafft verlässliche Investitionsbedingungen, die Deutschland auch im internationalen Vergleich attraktiver machen. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen. 65. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einstufung des Due-Diligence-Gutachtens der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) zu Northvolt als „VS-VERTRAULICH“ aufzuheben und das Gutachten zu veröffentlichen, und wenn ja, wann? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juni 2025 Das als „VS-VERTRAULICH“ eingestufte PwC-Gutachten lag den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bereits vor. Es wurde ungeschwärzt in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Damit hatten die Abgeordneten die Gelegenheit zur Einsichtnahme. Die Einstufung ist aktuell notwendig angesichts des laufenden Investorenprozesses in Heide und des Insolvenzverfahrens in Schweden – eine eingehende Begründung hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Wolfgang Kubicki auf Bundestagsdrucksache 20/14810 gegeben. Nach Abschluss der genannten Verfahren wird die Notwendigkeit des Schutzes von Investoren und der Geschäftsgeheimnisse überprüft. 66. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Gab es seit dem 21. November 2024 Gespräche zwischen der Bundesregierung, der Northvolt AB und ihren deutschen Tochtergesellschaften wie der Northvolt Germany TopCo GmbH, dem Insolvenzverwalter und potentiellen Investoren zu den Auswirkungen der Insolvenz der Northvolt AB auf die Batteriezellenfabrik in Heide, und wenn ja, wann (bitte nach Themen, Beteiligten und jeweiligem Datum aufschlüsseln)?1 Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juni 2025 Die Neuaufstellung des Gesamtunternehmens obliegt dem schwedischen Insolvenzverwalter Mikael Kubu. Dieser führt die Gespräche mit potentiellen Investoren. Es ist Aufgabe der Privatwirtschaft selbst, die Voraussetzungen für unternehmerisches Handeln zu schaffen und ihre Investitionsentscheidungen herbeizuführen. Die Bundesregierung führt daher keine Investorengespräche. 67. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Stand im Beihilfeverfahren der Lausitz Energie Kraftwerke AG/Lausitz Energie Bergbau AG (kurz: LEAG), und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Verfahrens? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025 Im Beihilfeverfahren zur Entschädigung der LEAG für den Kohleausstieg in Deutschland haben Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und die Dienststellen der Europäischen Kommission im Juni vergangenen Jahres grundsätzlich grünes Licht gegeben. Ein Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Mrd. Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist danach grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es wird aber ein gestuftes Verfahren geben, um sicherzustellen, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums, der abge- 1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/469 deckt wird, beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Die Europäische Kommission setzt seither ihre Prüfung fort. So sind insbesondere die genauen Voraussetzungen für die Entschädigung möglicher entgangener Gewinne festzulegen, bevor das förmliche Prüfverfahren mittels einer beihilferechtlichen Entscheidung zum Abschluss gebracht werden kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird sich weiterhin konstruktiv für einen baldigen Abschluss des Verfahrens einsetzen. 68. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die technische Plausibilität und Glaubwürdigkeit ihres Ziels, wasserstoffbasierte Kraftwerke ab 2030 als systemrelevanten Bestandteil der Stromversorgung zu etablieren, denn soweit mir bekannt ist, stehen wasserstofftaugliche Gasturbinen voraussichtlich noch nicht zeitnah in ausreichendem Maße kommerziell zur Verfügung, die Effizienz des Powerto-Gas-to-Power-Verfahrens ist begrenzt, es mangelt an einer großskaligen Infrastruktur zur Rückverstromung, die Bauzeit für entsprechende Kraftwerke wird auf ca. drei bis fünf Jahre veranschlagt und laut Einschätzungen von Forschung und Herstellern ist frühestens ab 2030 mit einer breiten Marktreife solcher Turbinen zu rechnen, und wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung, sollte ihre Einschätzung des erwähnten Sachverhalts von meiner abweichen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025 Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf die Absicht verständigt, bis zum Jahr 2030 bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anzureizen. Der Schwerpunkt der überarbeiteten Kraftwerksstrategie soll auf Investitionen in gesicherte Leistung und Versorgungssicherheit liegen. Dazu sollen schnellstmöglich technologieoffene Ausschreibungen erfolgen. Deren Ausgestaltung treibt die Bundesregierung mit Hochdruck voran. Die Verfügbarkeit infrage kommender technischer Umsetzungsoptionen wird die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen berücksichtigen. An die Kraftwerksstrategie anschließend soll langfristig ein technologieoffener und marktwirtschaftlicher Kapazitätsmechanismus die marktliche Versorgungssicherheit gewährleisten. Die zukünftige Rolle von wasserstofftauglichen Kraftwerken wird in einem technologieoffenen Marktumfeld neben der technologischen Entwicklung von der Wirkung der Marktkräfte bestimmt. 69. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der fortbestehenden hohen Strompreise und des fortschreitenden Ausbaus volatiler Energiequellen die Entscheidung, trotz internationaler Entwicklungen wie der Fortsetzung bzw. des Wiedereinstiegs mehrerer europäischer Staaten in die Kernenergienutzung (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz, Italien) sowie der positiven Bewertung der Kernenergie durch die EU-Taxonomieverordnung, an der vollständigen Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland festzuhalten, und welche alternativen Maßnahmen plant sie konkret zur langfristigen Sicherstellung einer kostengünstigen, verlässlichen und nichtwetterabhängigen Energieversorgung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025 In Deutschland wurde die kommerzielle Nutzung von Kernenergie zur Erzeugung elektrischer Energie beendet. Die drei letzten Kernkraftwerke stellten zum 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Für Deutschland gilt: Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens gesetzlich beschlossen. Die Entscheidung des Gesetzgebers zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung ist sowohl zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erfolgt. Um die Versorgungssicherheit im Stromsystem auch in Zukunft dauerhaft zu gewährleisten, plant die Bundesregierung mit mehreren Maßnahmen: • Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf die Absicht verständigt, bis 2030 den Bau von bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung im Rahmen der zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen und schnellstmöglich anzureizen. Die Bundesregierung befindet sich aktuell sowohl in internen Gesprächen als auch in Gesprächen mit der Europäischen Kommission über die konkrete Ausgestaltung der neuen Kraftwerksstrategie (KWS). • In den kommenden Jahren wird die KWS von einem umfassenden Kapazitätsmechanismus abgelöst, der alle relevanten Technologien wettbewerblich adressiert, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit am Markt beitragen (Kraftwerke, Speicher, flexible Lasten). • Darüber hinaus verfügt Deutschland aktuell über rund 11 Gigawatt an Kraftwerksreserven, die im Fall von Knappheiten im Markt bzw. im Netz eingesetzt werden können. 70. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beabsichtigt die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig zu setzen, um die Zukunft der Verbrennungsmotorentechnologie in Deutschland und Europa zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die industriepolitischen und arbeitsmarktbezogenen Auswirkungen auf den Automobilstandort Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2025 Der Wirtschaftsstandort Deutschland und insbesondere die Automobilindustrie stehen vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung arbeitet daran, durch strukturelle Reformen den Standort Deutschland nach vorne zu bringen und Wachstumskräfte freizusetzen. Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland und will auch in Zukunft eine starke Automobil- und Zulieferindustrie als Schlüsselindustrie und Arbeitsplatzgarant. Im Koalitionsvertrag wurde ein breites Maßnahmenbündel für die Automobilindustrie vereinbart, das zügig umgesetzt werden soll. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene für eine Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie ein. Dabei setzt sie auf Technologieoffenheit. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, sollen auch über das Jahr 2035 hinaus eine Perspektive erhalten. Der von der Präsidentin der EU-Kommission initiierte Strategische Dialog mit Akteuren der Automobilwirtschaft wird von der Bundesregierung begrüßt. Die Arbeiten der EU-Kommission zur Konkretisierung und Umsetzung des Anfang März dieses Jahres veröffentlichten Aktionsplans für die Automobilindustrie in Europa werden von der Bundesregierung aktiv unterstützt. 71. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Erarbeitung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten neuen Nationalen Tourismusstrategie aus (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koaliti onsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 391), und inwiefern soll die derzeit bestehende Nationale Plattform Zukunft des Tourismus in diesen Prozess integriert werden (bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 3. Juni 2025 Die Bundesregierung befindet sich dazu aktuell in Abstimmungen und wird im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit berichten. 72. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Projekte und Vorhaben im Wahlkreis 190 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (2014 bis 2024) aus Bundesmitteln gefördert, und in welcher Höhe erfolgten die jeweiligen Förderungen (bitte die Gesamtzahl der Projekte angeben und die 13 am höchsten geförderten Projekte mit jeweiliger Fördersumme auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025 Die Anzahl der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im genannten Wahlkreis geförderten Projekte (direkte Zuwendungen) seit dem 1. Januar 2014 (Bewilligungsdatum) beträgt 9.666. Die 13 am höchsten geförderten Projekte im genannten Wahlkreis sind in der untenstehenden Tabelle mit Fördersumme aufgeführt. Die Angaben wurden basierend auf einer Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes für das BMWE ermittelt. Eine Ressortabfrage war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nr. Thema Fördersumme 1 Realisierung. einer neuartigen EFIITRON-Ionenimplantationsanlage für hochpräzise Waferdotierungsaufgaben in der Leistungshalbleiterproduktion – EFIITRON 23.012.199,00 Euro 2 Reallabor: JenErgieReal – Energieoptimiertes Reallabor Jena mittels in Echtzeit skalierbarer Energiespeicher; Teilvorhaben: Virtuelle Kraftwerksstrukturen im regulatorischen Umfeld eines Netzbetreibers 4.454.854,43 Euro 3 Reallabor: JenErgieReal – Energieoptimiertes Reallabor Jena mittels in Echtzeit skalierbarer Energiespeicher; Teilvorhaben: Stadt- und Quartiersentwicklung im Kontext eines virtuellen Kraftwerkes 2.705.692,34 Euro 4 Verbundprojekt: Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Ilmenau Teilvorhaben: EAH Jena-Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Ilmenau 2.120.127,72 Euro 5 Reallabor: JenErgieReal – Energieoptimiertes Reallabor Jena mittels in Echtzeit skalierbarer Energiespeicher; Teilvorhaben: Smart Living und spezifisches Nutzerverhalten im Virtuellen Kraftwerk 1.710.139,27 Euro 6 Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau, Teilvorhaben: Ernst-Abbe-Hochschule Jena – Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau 1.692.261,74 Euro 7 Verbundprojekt: Smart Distribution Logistik (SDL) Teilvorhaben: Hierarchisches Optimierungsmodell und Modelldynamisierung für die Medienlogistik 1.590.560,00 Euro 8 Reallabor: JenErgieReal – Energieoptimiertes Reallabor Jena mittels in Echtzeit skalierbarer Energiespeicher; Teilvorhaben: Thermische Sektorenkopplung im Virtuellen Kraftwerk 1.556.048,94 Euro 9 BASE-Lipid/Verbundprojekt: Bioabbaubare, sichere und effiziente Speziallipide; Teilvorhaben: Synthese und Charakterisierung neuartiger POx-Lipide und alternativer Polymersysteme für die Lipid-Partikelherstellung 1.437.818,68 Euro 10 Verbundvorhaben QUICK3: Quantenphotonische Komponenten für sichere Kommunikation mit Kleinsatelliten – TP1: Integrierte Quantenlichtquelle und Quantennutzlast 1.390.455,06 Euro 11 Verbundprojekt: SML – Smart Multi-Use Logistik; Teilvorhaben: Entwicklung einer innovativen Logistikplattform für eine kooperative, dynamische und grüne Paketlogistik 1.350.069,15 Euro Nr. Thema Fördersumme 12 BASE-Lipid/Verbundprojekt: Bioabbaubare, sichere und effiziente Speziallipide; Teilvorhaben: Poly(2-oxazolin)e und deren abbaubare Analoga zur Verwendung in Lipid-Nanopartikeln: Polymersynthese und fortschrittliche Charakterisierung der Lipid-Nanopartikel 1.346.409,04 Euro 13 Verbundprojekt: NKI: Digitaler und „analoger“ Lückenschluss im gemeinsamen Radwegenetz des Zweckverbands „Allianz Thüringer Becken“ 1.219.068,62 Euro 73. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche konkreten und kurzfristig wirksamen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem alarmierenden Anstieg von Unternehmensschließungen – insbesondere bei wirtschaftlich aktiven Industrie- und Dienstleistungsunternehmen – entgegenzuwirken, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, dass die Standortbedingungen in Deutschland sich stetig verschlechtern (www.welt.de/wirtschaft/article25 6149238/alarmierendes-firmensterben-hoechster- wert-seit-mehr-als-einer-dekade.html)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 3. Juni 2025 Seit dem Jahr 2022 steigen sowohl die Unternehmensschließungen oder vollständigen Geschäftsaufgaben als auch die Unternehmensinsolvenzen wieder an, nachdem sie zur Corona-Zeit langjährige Tiefststände erreichten. Je nach verwendeter Datengrundlage fallen die Anstiege unterschiedlich aus. Der verlinkte Artikel nimmt auf eine jüngst erschienene Analyse des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und von Creditreform Bezug, die auf dem Mannheimer Unternehmenspanel basiert. Nach dieser Analyse beträgt der Anstieg der Unternehmensschließungen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr 16 Prozent. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu vollständigen Geschäftsaufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung beträgt der Anstieg in demselben Zeitraum 2,7 Prozent und bei Insolvenzen 22,4 Prozent. Die Bundesregierung sieht in diesen Entwicklungen ebenso wie in der im historischen Vergleich moderaten Anzahl an Unternehmensneugründungen die dringliche Notwendigkeit für eine ambitioniertere Wirtschaftspolitik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Diese Politik bezieht sich auf alle relevanten Handlungsfelder, wie etwa verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation, einen effektiven Abbau überbordender Bürokratie, die Senkung von Strompreisen auch durch mehr Effizienz im Zuge von Energiewende und Dekarbonisierung sowie verbesserte Erwerbsanreize. Die dadurch angeschobene Wachstumsdynamik wird sich, mit zeitlicher Verzögerung, auch auf die Zahlen von Unternehmensschließungen oder Insolvenzen auswirken. 74. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Firmensterbens auf den Wirtschaftsstandort Deutschland (beispielsweise auch auf den Arbeitsmarkt, die Innovationsfähigkeit und die Versorgungssicherheit) insbesondere angesichts steigender Schließungszahlen in Schlüsselbranchen wie Chemie, IT, Gesundheitswesen und Wohnungswirtschaft, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass neun von zehn Betriebsschließungen laut dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung erfolgen, ohne zahlungsunfähig zu sein, u. a. wegen Fachkräftemangels, Investitionsstaus oder mangelnder Nachfolge (www.welt.de/wirtsc haft/article256149238/alarmierendes-firmensterbe n-hoechster-wert-seit-mehr-als-einer-dekad e.html)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 4. Juni 2025 Markteintritte wie auch Marktaustritte von Unternehmen sind grundsätzlich Bestandteil der Unternehmensdynamik in einer Volkswirtschaft. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2024 beispielsweise 99.176 vollständige Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und zugleich 120.913 Neugründungen. Diese sind auch Ausdruck fortlaufender wirtschaftlicher Anpassungsprozesse, unter anderem an sich ändernde Märkte und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. In Teilen sind die Entwicklungen bei Unternehmensaufgaben und Neugründungen auch auf die demografische Entwicklung in Deutschland zurückzuführen. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Unternehmensdynamik einschließlich der Aufgabe und Neugründung von Unternehmen aufmerksam. Sie sieht ein vielfältiges und auch zahlenmäßig umfangreiches Unternehmertum als eine wesentliche Voraussetzung für Wettbewerb und wirtschaftliche Dynamik an. Folglich setzt sich die Bundesregierung nicht nur für insgesamt verbesserte Standortbedingungen für bestehende Unternehmen ein (vgl. Antwort zu Frage 73), sondern auch speziell für verbesserte Rahmenbedingungen für Neugründungen und Unternehmensnachfolgen. Prioritäre Maßnahmen können dem vom Koalitionsausschuss beschlossenen „Sofortprogramm“ entnommen werden. Die dadurch angeschobene Wachstumsdynamik wird sich, mit zeitlicher Verzögerung, auch auf die Unternehmensdynamik positiv auswirken. 75. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung die Investitionen in bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung bis 2030 anreizen, und aus welchen Mittel soll eine Förderung erfolgen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025 Die Bundesregierung befindet sich aktuell sowohl in internen Gesprächen als auch in Gesprächen mit der Europäischen Kommission über die konkrete Ausgestaltung der neuen Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sowie ihrer Finanzierung. 76. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Womit begründet die Bundesregierung das Fortbestehen der Alarmstufe Gas innerhalb des Notfallplans Erdgas (www.bundesnetzagentur.de/DE/ Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/star t .html), und wann plant sie eine Herabstufung bzw. eine Beendigung des Notfallplans? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. Juni 2025 Das Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas weiterhin bestehen. Die Aufhebung der Alarmstufe wird nach dem Notfallplan Gas per Pressemitteilung durch das BMWE bekannt gegeben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 77. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Welche in der Vergangenheit dem Deutschen Bundestag übermittelten wiederkehrenden Berichte im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, wiederkehrende Berichte grundsätzlich der Diskontinuität zu unterstellen, in Zukunft einzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 3. Juni 2025 Im Sinne des Bürokratierückbaus wird die Bundesregierung ihre derzeit bestehenden Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag eingehend prüfen und diesbezüglich ggf. Vorschläge unterbreiten. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 78. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Welche Bundesministerien, die in welchem Umfang Projektförderung im Forschungsbereich betreiben, machen dabei über eine entsprechende Klausel die Open-Access-Publikation von Forschungsergebnissen zur Förderbedingung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 3. Juni 2025 Aufgrund der engen Fristsetzung konnten die Bundesressorts teilweise weitergehende Informationen insbesondere zum Fördervolumen nicht liefern. Darüber hinaus konnte in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Aufwand die Projektförderung im Forschungsbereich nicht trennscharf mit Blick auf die Klausel ermittelt werden. Nachfolgend werden alle Bundesressorts aufgeführt, die die Verwendung einer Open-Access-Klausel als Förderbedingung – auch optional – zurückgemeldet haben: Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat seit Oktober 2016 eine Open-Access-Klausel für seine Förderrichtlinien vorgesehen. Die Verwendung ist nicht verpflichtend, wird aber gleichwohl nur im Ausnahmefall nicht in die Förderrichtlinien aufgenommen. Das BMFTR hat im Haushaltsjahr 2024 Projektförderausgaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich von rund 3,7 Mrd. Euro getätigt. Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird die Nutzung von Open Access zur Bedingung gemacht. Das BMWSB hat hier ein Volumen von 21,2 Mio. Euro und das BMZ von 11,7 Mio. Euro. Im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist die Verwendung einer Open- Access-Klausel kein formales Kriterium. Regelungen zu Open Access werden förderrichtlinienspezifisch aufgenommen. Das BMWE hat hierzu ein Volumen von rund 0,7 Mio. Euro. Im Bundesministerium des Innern und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es einzelfallbezogen auf Projektebene spezifische Regelungen zur Nutzung von Open Access. Die weiteren Bundesressorts meldeten Fehlanzeige zur gestellten Anfrage. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 79. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie viele Hausdurchsuchungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgrund von Ermittlungen nach § 188 des Strafgesetzbuches infolge von Strafanzeigen durch Mitglieder des Deutschen Bundestages durchgeführt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 4. Juni 2025 Für strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind grundsätzlich die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Hausdurchsuchungen in den letzten fünf Jahren aufgrund von Ermittlungen nach § 188 des Strafgesetzbuches infolge von Strafanzeigen durch Mitglieder des Deutschen Bundestages durchgeführt wurden. 80. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung nach einer Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse im Rahmen der Analyse von DNA-Spuren auf das Merkmal der sogenannten biogeografischen Herkunft (www.lto.de/recht/nac hrichten/n/justizminister-wollen-erweiterte-dna-a nalyse)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. Mai 2025 Der genannte Beitrag aus „Legal Tribune Online“ vom 16. Mai 2025 bezieht sich laut Aussage des Autors auf einen Beschlussvorschlag des Strafrechtsausschusses für die im Juni 2025 anstehende Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (Justizministerkonferenz – JuMiKo). Beschlüsse werden erst auf der JuMiKo selbst gefasst. Die Bundesregierung verfolgt die rechtspolitischen Entwicklungen und Diskussionen – auch jene auf Ebene der JuMiKo – fortlaufend, um gegebenenfalls möglichen gesetzlichen Anpassungsbedarf rechtzeitig zu erkennen und zu prüfen. Prüfbitten der Länder kommt sie grundsätzlich gerne nach. 81. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Von welchen Landesjustizbehörden hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlich rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)“ übernommen, und bei welchen Landesjustizbehörden sind etwaige weitere Ermittlungsverfahren gegen Personen im Zusammenhang mit dem genannten Ermittlungskomplex anhängig (vgl. www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Presse mitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-21-0 5-2025.html?nn=478184)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 3. Juni 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Verfahren im Sinne der Fragestellung von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Sachsen), der Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) und der Staatsanwaltschaft Cottbus (Brandenburg) übernommen. Zu etwaigen weiteren Ermittlungsverfahren der Landesjustizbehörden gibt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Stellungnahme ab. 82. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Verschwendung von Steuermitteln strafrechtlich beizukommen (bitte begründen; vgl. www.bild.de/po litik/forderung-nach-northvolt-pleite-politiker-soll en-bei-verschwendung-haften-68333da2acf9a60c b52c2d9e, abgerufen am 26. Mai 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. Juni 2025 Ja. Strafbarkeitsdefizite sind nicht vorhanden. Bereits nach geltender Rechtslage werden strafwürdige Fälle der Fehlleitung von Steuergeldern mit dem Straftatbestand der Untreue (§ 266 des Strafgesetzbuches – StGB) erfasst. Dabei kann auch eine Bestrafung wegen eines besonders schweren Falls gemäß § 266 Absatz 2 StGB in Verbindung mit § 263 Absatz 3 StGB in Betracht kommen, unter anderem, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht hat. 83. Abgeordneter Martin Erwin Renner (AfD) Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, um die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12694 genannten Strafanzeigen zu stellen (bitte hierbei auch die „insgesamt 805 Strafanzeigen“ berücksichtigen, die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck ausgingen) oder um Delikte nach § 188 des Strafgesetzbuches juristisch zu verfolgen, und wenn ja, welche (bitte die 14 Leistungen mit den höchsten Geldwerten in diesem Zeitraum nach Art der Leistung, wie etwa juristische Beratung, anwaltliche Vertretung o. Ä., und Höhe des etwaigen Geldwertes der jeweiligen Leistung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 2. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich, abgesehen von den nachfolgenden Ausführungen, der Kenntnis der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beziehungsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat nicht mit der HateAid gGmbH zusammenarbeitet und insbesondere auch nicht in Bezug auf „die insgesamt 805 Strafanzeigen […], die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck ausgingen“, soweit diese vom BMWK beziehungsweise BMWE bearbeitet wurden. Nur im Fall von E-Mails, welche im Bundestagsbüro des Bundesministers a. D. eingingen und diesen persönlich bedrohten, erfolgte eine Unterstützung durch HateAid. Diese erfolgte unentgeltlich und wurde nicht vergütet. Rechtsdienstleistungen erbrachte HateAid dabei nicht. 84. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Auf welche sachliche Grundlage, Fakten oder Studien aus der Arbeit von Sicherheitsbehörden stützt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, eine Speicherpflicht von IP-Adressen und Portnummern in Abwägung mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur über sieben oder 14 Tage, sondern über drei Monate hinweg umzusetzen (bitte auch die erwarteten Faktoren angeben, um welche – verglichen mit diesen kürzeren Speicherfristen – der Ermittlungserfolg größer wäre), und wird die Bundesregierung weiterhin Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren evaluieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. Juni 2025 Die die Koalitionsfraktionen bildenden Parteien haben vereinbart, eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern einzuführen, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (Rechtssache C-470/21) die Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen eine solche Speicherpflicht europarechtlich zulässig ist. Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Speicherung von IP-Adressen und Portnummern. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 85. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Förderprogramme für bürgerschaftliches Engagement, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Räumen, bedarfsgerecht ausgestattet und unbürokratisch zugänglich sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025 Die in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundeskabinett am 4. Dezember 2024 verabschiedete Engagementstrategie des Bundes enthält Grundsätze und Beispiele der Bundesregierung für die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Ausstattung von und des unbürokratischen Zugangs zu Förderprogrammen für bürgerschaftliches Engagement, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Räumen (zu finden unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/engagementstrategie-des-b undes-251454, insbesondere Nummer 6.3.5). Insbesondere die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet seit ihrer Gründung im Jahr 2020 eine Vielzahl an Förderprogrammen sowie Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten, die speziell auf die Bedarfe von Engagierten in ländlichen Räumen ausgerichtet sind und kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag einer Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen nach. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erprobt sie bei ihren Förderprogrammen auch bürokratiearme Lösungsansätze. Unabhängig davon stehen alle Förderprogramme des Bundes unter Haushaltsvorbehalt. 86. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche ersten Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung, um den in der Engagementstrategie benannten Schutz vor Anfeindungen für ehrenamtlich Engagierte zeitnah umzusetzen, und wie sollen diese Maßnahmen konkret ausgestaltet werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025 Der Schutz von Engagierten vor Anfeindungen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundeskabinett am 4. Dezember 2024 verabschiedete Engagementstrategie des Bundes nennt beispielhafte Vorhaben und Aktivitäten (zu finden unter www.bmf sfj.de/bmfsfj/service/publikationen/engagementstrategie-des-bundes-25 1454, insbesondere Nummer 6.1.3). Über Maßnahmen zum Schutz von Engagierten wird die Bundesregierung möglichst zeitnah beraten und Lösungsvorschläge unterbreiten. 87. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der Kommunen, das Geld aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau nicht oder nur „zögerlich“ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/216, S. 2) abzurufen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen beim Ganztagsausbau, die über den „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ auf Bundestagsdrucksache 21/216 hinausgehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 3. Juni 2025 Wie bereits im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagdrucksache 21/216) dargelegt, sind als Investitionshemmnisse insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund von umfangreichen Planungsprozessen, aktuellen und erwarteten Fachkräfteengpässen in Bau(planungs)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können. Mit Stand 9. Mai 2025 wurde im Investitionsprogramm Ganztagsausbau mehr als 1 Mrd. Euro bewilligt. Dies entspricht einem Anteil von 37,1 Prozent länderübergreifend. Hieraus wird deutlich, dass sich aktuell viele Vorhaben in Planung und in Umsetzung befinden. Zu den weiteren Zielen der Bundesregierung im Bereich des Ganztags wird auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (Zeile 3129 f.) verwiesen. 88. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Ist auch die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz bestrebt, das Jugendnetzwerk Lambda e. V. weiter aus Bundeshaushaltsmitteln zu fördern, obgleich in einer aktuellen Ausgabe des vom Lambda e. V. herausgegebenen Jugendmagazins „out!“ Anleitungen zur „Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als „geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne ärztliche Betreuung und Versuche ihrer Rechtfertigung publiziert werden (vgl. https://lambda-online.de/w pcontent/uploads/2025/01/out69_2025_DIY_we b .pdf, S. 20 f.) und hier in der Vergangenheit einem minderjährigen Publikum ein Heft zu nach meiner Auffassung normabweichenden Sex- Fetischen, unter anderem zu einem sogenannten „Daddy Dom Little Girl“- und „Windel“-Fetisch, in dessen Rahmen meines Erachtens pädo- sexuelle Missbrauchsverhältnisse imitiert werden, präsentiert worden ist (vgl. https://jungefreiheit.de/ku ltur/gesellschaft/2023/bundesregierung- finanziertfetischzeitschrift-fuer-jugendliche/), und wenn ja, werden im Rahmen der Förderentscheidung Publikationen von Förderempfängern danach bewertet, ob diese altersgerecht oder sittlich vertretbar sind, und wenn ja, wie lautet die Entscheidung im genannten Fall, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025 Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. gestaltet seine Angebote eigenständig und eigenverantwortlich; dies gilt auch für Publikationen der Verbandszeitschrift „out!“. Wie bei allen Zuwendungsempfängern nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden Publikationen im Vorfeld nicht redaktionell durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft; dies widerspräche dem Prinzip der freien Trägerschaft in der Jugendhilfe. 89. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Wie viele Freiwilligendienstausweise wurden 2024 produziert und verteilt, und wie hoch ist der Anteil von Teilnehmenden an Freiwilligendiensten, insbesondere dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, die einen solchen Ausweis erhalten haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025 Im Jahr 2024 wurden für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) 49.547, für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) 3.326 sowie für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) 45.061 Freiwilligendienstausweise produziert und verteilt. Grundsätzlich erhalten alle Freiwilligen im FSJ, FÖJ und BFD einen Freiwilligendienstausweis. 90. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie viele Berliner Projektträger erhalten seit 2022 neben Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusätzlich institutionelle Förderung aus anderen Titeln des Haushalts des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bitte Zahl der Träger und Gesamtsumme angeben und die drei höchsten Einzelförderungen, aufgeschlüsselt nach Trägern, Titeln und jeweiliger Summe, nennen)? 91. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche laufenden oder abgeschlossenen Projekte hat die Bundesregierung im Land Berlin aus Mitteln des Programms „Demokratie leben!“ seit 2022 gefördert (bitte die mit den höchsten Summen geförderten neun Projekte jeweils nach Summe, Projektträger und Gegenstand des Projekts aufschlüsseln)? 92. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Projektträger hat die Bundesregierung im Land Berlin aus Mitteln des Programms „Demokratie leben!“ seit 2022 gefördert (bitte die 14 mit den höchsten Summen geförderten Projektträger und die jeweilige Summe angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 2. Juni 2025 Die Fragen 90 bis 92 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit seinem Bestehen im Jahr 2015 nicht auf Projektträger zurückgegriffen. Die gesamte Administration des Programms wird durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bzw. das frühere Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und die im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtete Regiestelle wahrgenommen. Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“, unter anderem zu den seit 2022 geförderten Projekten (inklusive Angabe der Fördersummen) finden sich auf der Programmwebseite www.demokratie-le ben.de. 93. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der avisierte Zeitplan der Bundesregierung für die Erhöhung der Investitionsmittel für den Ganztag (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98), und in welchem Maße ist eine Erhöhung geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 4. Juni 2025 Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich zum avisierten Zeitplan sowie zum Umfang einer möglichen Erhöhung der Investitionsmittel für den Ganztag keine abschließenden Auskünfte geben. Entsprechende Entscheidungen stehen noch aus und befinden sich innerhalb der Bundesregierung in der politischen Abstimmung. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden diese zur Verfügung gestellt. 94. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für den weiteren Verhandlungs- und Ratifizierungsprozess für die Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt 2.0 im Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern bis zum Inkrafttreten des Digitalpakts 2.0, und inwiefern plant die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern eine Aufstockung des bisher vereinbarten Finanzvolumens? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 6. Juni 2025 Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich zum avisierten Zeitplan sowie zum Umfang einer möglichen Erhöhung der Investitionsmittel für einen Digitalpakt 2.0 keine abschließenden Auskünfte geben. Entsprechende Entscheidungen stehen noch aus und befinden sich innerhalb der Bundesregierung in der politischen Abstimmung. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden diese zur Verfügung gestellt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 95. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Plant die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften von 70 auf 90 Arbeitstage im Jahr, einen vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag für Saisonbeschäftigte sicherzustellen – dies auch vor dem Hintergrund der bestehenden Lücken im Krankenversicherungsschutz bei privaten Gruppenkrankenversicherungen (vgl. https://igbau.de/Binaries/Binary21687/I nitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2024.pdf, S. 31)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 4. Juni 2025 Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht für den Einsatz von Saisonarbeitskräften eine Änderung bei den zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung vor. Für den Bereich der Krankenversicherung sind keine gesonderten Vereinbarungen getroffen worden. Zudem ist die in Deutschland bereits bestehende allgemeine Krankenversicherungspflicht zu beachten. Dafür kommt für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Betracht (individuell oder als Gruppenversicherung über den Arbeitgeber). Zudem gilt die allgemeine Auffangversicherungspflicht in der GKV (§ 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) für Personen, die über keine andere (oder dem erforderlichen Leistungsniveau genügende) Absicherung verfügen. Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund im Blick behalten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. 96. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Beitragssätze und die durchschnittlichen Beiträge bei den berufsständischen Versorgungswerken im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt (sollten für einzelne der genannten Jahre keine Angaben vorliegen, dann bitte für bis zu sieben im Zeitraum 2000 bis 2025 gelegene Einzeljahre, für die Daten vorliegen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Juni 2025 Bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen handelt es sich nicht um ein öffentlich finanziertes System. Die berufsständische Versorgung stellt einen Versorgungstyp eigener Art dar, der selbstständig neben den sonstigen gesetzlichen Altersversorgungssystemen steht. Die Versorgungsleistung wird durch auf landesrechtlicher Grundlage errichtete berufsständische Versorgungseinrichtungen erbracht, die als Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts verfasst sind. Es gibt deshalb auch kein über alle Versorgungswerke etabliertes statistisches Berichtswesen. Zu den durchschnittlichen Beiträgen bei den berufsständischen Versorgungswerken liegen nur Zahlen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) für 2022 und 2023 vor (s. nachfolgende Tabelle). Angaben zur Höhe der durchschnittlichen Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht vor. 2022 2023 monatlicher Durchschnittsb

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