Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Ich kann meine Antwort gerne wiederholen: Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet das Einziehen von Kindern in die Streitkräfte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, und wir haben mit dem Fakultativprotokoll uns darüber hinausgehende Pflichten auferlegt. Damit sind unsere Regelungen relativ weitgehend.
Ich will ausdrücklich darauf hinweisen: Die Wehrpflicht in Deutschland ist ausgesetzt. Niemand wird gegen seinen Willen zum Dienst in den Streitkräften herangezogen. Wir reden hier über Menschen, die im Rahmen ihres Rechts auf Berufsfreiheit sich unter Einbeziehung ihrer Eltern, soweit sie noch minderjährig sind, dazu entschieden haben, die Bundeswehr als ihren Arbeitgeber zu sehen – auf Zeit oder möglicherweise auch als Beruf. Das sind Menschen, die sich im Rahmen ihres Rechts auf Berufsfreiheit für die Bundeswehr entschieden haben.
Sie haben schon Nachteile gegenüber anderen, die mit 15 oder 16 Jahren in eine Ausbildung gehen können. Sie können erst mit 17 Jahren anfangen, genau deshalb, weil wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst sind. Menschen, die freiwillig mit 17 Jahren in den Streitkräften ihren Dienst tun wollen, müssen wir rechtlich nicht daran hindern und wollen wir auch nicht daran hindern. Denen wollen wir eine Perspektive bieten – so wie jeder andere Arbeitgeber auch.