Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Frau Kollegin, es gibt keine mir bekannte Definition von Kindersoldaten. Die UN-Kinderrechtskonvention bezeichnet als Kinder all diejenigen, die unter 18 sind; das ist richtig. Gleichwohl – da wiederhole ich mich – erlaubt es die gleiche Konvention den Staaten, Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu den Streitkräften einzuziehen. Das deutsche Recht erlaubt dies ausdrücklich nicht; es erlaubt nur den freiwilligen Dienst in unseren Streitkräften. Wie Sie wissen, wird niemand gegen seinen Willen eingezogen. Unser Recht erlaubt nur den freiwilligen Dienst in den Streitkräften nach der Vollendung des 17. Lebensjahres. Nach unserem Jugendschutzgesetz sind Kinder Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ihnen steht es frei, für 17-Jährige in der politischen Auseinandersetzung das Wort „Kindersoldaten“ zu verwenden; aber Sie wissen, dass alle zu Recht geführten politischen Debatten und dass alle ausgesprochenen politischen Verurteilungen des Einsatzes von Kindersoldaten irgendwo auf der Welt sich nicht auf 17-Jährige beziehen, die freiwillig in Deutschland Wehrdienst leisten. Es ist absurd, einen solchen Vergleich herzustellen.