Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Ralf Brauksiepe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung) – Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Diensteintritts das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – da wiederhole ich mich –, haben sich vor dem Hintergrund ihres Rechts auf freie Berufswahl nach Artikel 12 des Grundgesetzes freiwillig für einen Dienst bei der Bundeswehr entschieden. Insofern stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit nicht.
Um das noch einmal zu erläutern – Sie fragen, wie wir begründen, dass Minderjährigen der Dienst an der Waffe zuzumuten ist –: Es geht nicht darum, dass wir Menschen zwingen, Dienst an der Waffe zu leisten, sondern es geht um Menschen, die ihr Recht auf freie Berufswahl in diesem Sinne wahrnehmen. Von der daher stellt sich die Frage der Zumutbarkeit nicht.
Aber die Bundeswehr ist sich gleichwohl der aus der Einstellung junger Menschen erwachsenen Verantwortung ausdrücklich bewusst. Der Schutz von unter 18-jährigen Freiwilligen hinsichtlich ihrer Entscheidung über den Eintritt in die Streitkräfte ist unter anderem durch die notwendige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und durch das zwingende Erfordernis der Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses als verbindlicher Nachweis ihres Alters sichergestellt.