Dt. Gesellschaft für Handchirurgie DGH
Text
Dt. Gesellschaft für Handchirurgie DGH
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Gespräche mit Mitgliedern des Bundesministeriums fürGesundheit über die künftige Patientenversorgung in Deutschland, z.B. hinsichtlich des KHVVG, Hybrid-DRGs, Leistungsgruppen-Einteilung etc.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Weiterbildung Handchirurgie im §115b SGB V sichern: In der ambulantisierten Patientenversorgung muss auch die ärztliche Weiterbildung gesichert werden. Dies gibt auch für die Handchirurgie
Relationen
Keine Relationen.