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Schriftliche Frage 99 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die geschätzten Kosten der Gemeinschaftsmaßnahme „Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des La…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 99 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die geschätzten Kosten der Gemeinschaftsmaßnahme „Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des La… Frage 99 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die geschätzten Kosten der Gemeinschaftsmaßnahme „Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels“ seit Beginn der Planungen entwickelt (bitte nach Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Stadt Regensburg und Markt Lappersdorf aufschlüsseln), und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung aktuell für die Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnahme für den Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – für die Stadt Regensburg und den Markt Lappersdorf (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 21. Februar 2025: Als Teil der Gemeinschaftsmaßnahme Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels ist der Ausbau der Nordgaustraße ein eigenständiges Projekt in der Baulast der Stadt Regensburg. Die Kosten dafür werden von der Stadt Regensburg ermittelt. Für den Neubau der Sallerner Regenbrücke und den Umbau des Lappersdorfer Kreisels in der Baulast des Bundes hat die für die Planung zuständige Bayerische Straßenbauverwaltung mit dem Vorentwurf (Stand: 28. Juli 2010) Projektkosten in Höhe von 29,175 Mio. Euro ermittelt. Davon entfallen 28,053 Mio. Euro auf den Bund, 0,566 Mio. Euro auf den Landkreis Regensburg und 0,556 Mio. Euro auf die Stadt Regensburg. Nach den straßenrechtlichen Regelungen (Bagatellregelung) ist der Markt Lappersdorf nicht an den Kosten beteiligt. Seit dem 25. September 2024 liegt bestandskräftiges Baurecht vor. Auf dieser Basis bereitet die Bayerischen Straßenbauverwaltung derzeit eine Aktualisierung der Projektkosten vor.

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