Schriftliche Frage 186 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts einer Liste von Straßenneu- und Ausbauprojekten, die aufgrund fehlender Finanzmittel ge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 186 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts einer Liste von Straßenneu- und Ausbauprojekten, die aufgrund fehlender Finanzmittel ge…
Frage 186 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts einer Liste von Straßenneu- und Ausbauprojekten, die aufgrund fehlender Finanzmittel gefährdet sind (vgl. https://cdn.table.media/assets/ berlin/25-09-17_master_neu_ausbau.pdf), Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmaßnahme „Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels“ bei Regensburg sowie auf den Ausbau der B 85, Ortsumgehung Altenkreith bei Roding, und wie ist jeweils der aktuelle Planungs- bzw. Realisierungsstand dieser Projekte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 6. Oktober 2025:
Durch den Neubau der Sallerner Regenbrücke und den Umbau des Lappersdorfer Kreisels soll eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raum Regensburg erreicht werden. Seit September 2024 liegt bestandskräftiges Baurecht vor. Auf dieser Grundlage bereiten die Projektbeteiligten die Ausschreibungsplanungen vor. Der Beginn der Bauhauptarbeiten ist im Jahr 2028 vorgesehen. Das Staatliche Bauamt Regensburg hat die Vorentwurfsplanung für den vierstreifigen Ausbau der B 85, Ortsumgehung Altenkreith, abgeschlossen. Nach Abschluss des Prüfprozesses innerhalb der Bayerischen Straßenbauverwaltung und der Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr wird das Bauamt die Unterlagen für das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren erstellen. Ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss ist die Grundvoraussetzung dafür, dass nach den dann gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten über einen Baubeginn entschieden werden kann. Die Finanzierung von Bundesfernstraßen erfolgt auf Grundlage des Bundeshaushalts. Dabei ist zu beachten, dass gerade für mehrjährige Baumaßnahmen eine belastbare mittelfristige Finanzierungslinie benötigt wird.
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