Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Neubaustrecke Dresden - Grenze Deutschland/Tschechien (- Prag)
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Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Neubaustrecke Dresden - Grenze Deutschland/Tschechien (- Prag)
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Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 26. Februar 2026 gemäß Beschluss vom
28. Februar 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/7365 in Verbindung mit § 5 der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4400
21. Wahlperiode 26.02.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien (– Prag) *
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Einleitung ...................................................................................... 3
2 Vorzugsvariante ........................................................................... 3
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung ..................................................... 3
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung ....................................................... 3
2.3 Lösung (Vorplanungsergebnis) ...................................................... 4
2.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung; verkehrlicher Nutzen) ....... 4
2.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich .................... 4
2.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz ........................... 4
2.3.4 Kosten (Wirtschaftlichkeit) ............................................................ 5
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 25 Absatz 3 VerwVerfG ............................................................ 5
3.1 Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung .......................... 5
3.1.1 Allgemeines ................................................................................... 5
3.1.2 Forderungen, die in der Vorzugsvariante berücksichtigt
wurden ........................................................................................... 6
3.1.3 Forderungen, die nicht berücksichtigt werden konnten ................. 7
Zugeleitet m it Schreiben des Bundesm inis teriums für Verkehr vom 26 . Februar 2026 gemäß Beschluss vom 28. Februar 2016 auf B undestagsdrucksache 18/7365 in Verbindung m it § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung
*
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Seite
4 Fazit ............................................................................................... 9
4.1 Empfehlung des Eisenbahn-Bundesamtes ..................................... 9
4.2 Tabellarische Darstellung Effekte Vorzugsvariante und
Forderungen ................................................................................... 10
5 Anlagen ......................................................................................... 12
1 Einleitung
Mit Blick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 18/7365 vom 28. Februar
2016 zur Menschen- und umweltgerechten Realisierung europäischer Schienennetze legt das Bundesministerium
für Verkehr (BMV) mit dem vorliegenden Bericht eine transparente Information über die Ausgestaltung des zur
Realisierung anstehenden Bedarfsplanvorhabens nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vor.
Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer Kostenschätzung vor.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVerfG)
ist erfolgt.
Die NBS Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben
des vordringlichen Bedarfs Nr. 32 in der Anlage zu § 1 Absatz 1 BSWAG enthalten. Der Vorhabenumfang
umfasst die Neu-Errichtung einer zweigleisigen elektrifizierten Eisenbahnstrecke zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik zur Verkürzung der Reisezeiten im Schienenpersonenverkehr und
zur kapazitativen Entlastung der Bestandsstrecke im Elbtal. Die auf deutschem und tschechischem Hoheitsgebiet
zu errichtende Strecke zwischen Dresden und Prag ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als
Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Weiter stellt der Streckenabschnitt essenzielle Infrastruktur der von
Deutschland, Tschechien und Österreich geplanten Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin – Prag – Wien (Via
Vindobona) dar. Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik beabsichtigen hierzu einen
Staatsvertrag zu unterzeichnen, der Sachverhalte wie die Zusammenarbeit der Behörden, den Bau, die
Instandhaltung, die Betriebsführung, die Kostenteilung, die gemeinsame Planung und Bauausführung sowie die
Anwendung der Regelwerke und Richtlinien definiert. Die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) wurde 2025
abgeschlossen.
Das Bedarfsplanvorhaben umfasst folgende Ausbauschritte:
1. Projektabschnitt 1 (PA 1): Ausbau Bestandstrecke Heidenau – Dresden
2. Projektabschnitt 2 (PA 2): Neubaustrecke Heidenau – Grenze D/CZ – Karbitz/Chabařovice
Gegenstand des vorliegenden Berichtes ist die Unterrichtung über den Abschluss der Vorplanung und die
Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur NBS Dresden – Grenze D/CZ (– Prag).
Die Berichterstattung beruht auf Informationen der DB InfraGO AG und einer zuwendungsrechtlichen
Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die umfassende Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und
privaten Belangen erfolgt durch die unabhängige Planfeststellungsbehörde im planrechtlichen Verfahren nach
§ 18 AEG. Eine Bewertung und Festlegung zu konkreten, entscheidungserheblichen rechtlichen Fragestellungen
erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss.
2 Vorzugsvariante
2.1 Verkehrliche Aufgabenstellung
Der Bedarf für das Vorhaben wurde gesetzlich festgestellt. Die Umsetzung des Vorhabens zielt auf folgende Ziele
ab:
– Reduktion der Reisezeit und Erhöhung der Kapazitäten zwischen Dresden und Prag
– Verlagerung des Güterverkehrs von der Bestandsstrecke 6240 (Bodenbach/Děčín – Dresden-Neustadt) auf
die Neubaustrecke
2.2 Betriebliche Aufgabenstellung
Die wesentlichen betrieblichen Anforderungen entsprechen Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
2030. Insbesondere die neue Eisenbahnstrecke für Personen- und Güterverkehr zwischen Heidenau und
Aussig/Ústínad Labem inklusive mehrerer Tunnel- und Brückenbauwerke liegen diesen Anforderungen
folgendermaßen zugrunde:
– maximale Steigung 7 ‰
– Zielgeschwindigkeiten:
o Personenfernverkehr: 200 km/h (optional für bis zu 230 km/h)
o Güterverkehr: 120 km/h
– maximale Zuglänge: 740 m
– Sicherungstechnik: ETCS, Level 2, ohne Signale, entsprechend europäischem Standard nach TSI ZZS
– Neubau einer Systemtrennstelle in der Oberleitungsanlage zwischen deutschem und tschechischem
Bahnenergieversorgungssystem
– Neubau bzw. Ausbau eines Bahnhofs für Überholungen
– Anbindung an die Bestandsstrecken
– Maßnahmen an der Bestandsinfrastruktur, soweit diese für das Projektziel des Neubauvorhabens zwingend
notwendig sind
– Korrespondierende Maßnahmen auf den Zulaufstrecken
2.3 Lösung (Vorplanungsergebnis)
2.3.1 Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung; verkehrlicher Nutzen)
Im Zuge der Vorplanung wurde das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt.
Im Planungsabschnitt 1 wird der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben
einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu werden etwa 46 km Gleise umgebaut. Dies
beinhaltet die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung
von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 m langen Überholgleisen wird gewährleitstet, dass auch lange
Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden Hauptbahnhof und Heidenau soll
von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Ebenfalls beinhaltet der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS Level 2.
Der Planungsabschnitt 2 beinhaltet den Bau der Neubaustrecke Heidenau – Karbitz/Chabařovice. Die
Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die dem Variantenentscheid zugrunde liegen, kamen dabei zum
Ergebnis, dass eine 30 km lange Volltunnelvariante die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt. 18 km der
geplanten Tunnelstrecke sollen dabei auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen, 12 km
auf tschechischem Hoheitsgebiet. Der Schienenpersonenfernverkehr soll die Strecke mit 200 km/h befahren
können. Das Tunnelbauwerk soll aus zwei eingleisigen Tunnelröhren bestehen.
2.3.2 Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich
Nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Die Beeinträchtigungen sind laut § 15 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen. Die
naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte im
Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) abgearbeitet. Dies erfolgt im weiteren Verlauf der Genehmigungsplanung auf
Grundlage der in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelten erheblichen Beeinträchtigungen der Naturgüter.
Die Basis für die Abarbeitung der Eingriffsregelung ist eine exakte technische Planung für das Vorhaben.
Für jeden Planfeststellungsabschnitt wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Dieser berücksichtigt die
artenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 44 ff. BNatSchG, die zusätzlich zur UVP und zur Eingriffsregelung zu
beachten sind. Hiernach sind die streng geschützten Arten (gemäß Anhang IV FFH-Richtlinie) und alle
europäischen Vogelarten zu betrachten.
Für die FFH-Gebiete im Umfeld werden FFH-Vorprüfungen durchgeführt.
Nach Anlage 1 Nr. 14.7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist der „Bau eines
Schienenweges von Eisenbahnen mit den dazugehörenden Betriebsanlagen einschließlich Bahnstromfernleitungen“
UVP-pflichtig. Bei Aus- und Neubauvorhaben werden daher für alle Planfeststellungsabschnitte
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und Aussagen zu den nach § 2 UVPG zu betrachtenden Schutzgütern getroffen.
2.3.3 Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz
Untersuchungen zum Lärm- und Erschütterungsschutz wurden im Rahmen der Vorplanung des Vorhabens
durchgeführt.
Bedingt durch die weitgehende Führung im Tunnel sind Lärmschutzmaßnahmen lediglich im Bereich der von
Dresden-Niedersedlitz bis zur Ausfädelung bei Heidenau-Großsedlitz auszubauenden Bestandsstrecke
erforderlich. Die Kosten für den Lärmschutz in diesem Bereich betragen circa 90 Mio. Euro.
Aus den Ergebnissen der Schalluntersuchung wurde abgeleitet, ob Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden
und wie diese sinnvoll umgesetzt werden können. Im Ergebnis zeigt sich, dass im gesamten Ausbaubereich aktive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden sowie in den verbleibenden Schutzfällen passive
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sind.
Die Untersuchung des Tunnelabschnitts weist keine Überschreitungen der Grenzwerte auf, an den Tunnelportalen
sind zum Vermeiden des sogenannten Tunnelknalls Sonic-Boom-Bauwerke vorgesehen.
Zum Erschütterungsschutz wurde festgestellt, dass zur Einhaltung der Grenzwerte abschnittsweise elastische
Schwellenbesohlungen verbaut werden müssen. Im Tunnel soll auf dem Streckenabschnitt unterhalb von
Seidewitztals eine feste Fahrbahn auf Elastomermatten eingesetzt werden.
2.3.4 Kosten (Wirtschaftlichkeit)
Im Ergebnis der Vorplanung weist das Vorhaben Gesamtkosten (Gesamtwertumfang, GWU) in Höhe von 5.617,2
Mio. Euro auf. Dieser beinhaltet bereits Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 Prozent und eine
Nominalisierung. Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose ermittelt, die weitere anhand von
statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte mögliche Risiken einbezieht. Damit sollen die sich
erfahrungsgemäß im Projektverlauf erhöhenden Investitionskosten durch eine Prognose der mutmaßlichen
Projektendkosten abgebildet werden. Die Gesamtwertprognose (GWP) für das Vorhaben beträgt 8.006,4 Mio. Euro. Die
Differenz zu den Gesamtkosten ergibt sich aus zusätzlichen Baukostenrisiken sowie zusätzlichen
Nominalisierungseffekten, u.a. aufgrund einer im Worst Case deutlich verzögerten Fertigstellung.
Das BMV hat die NBS Dresden – Grenze D/CZ 2025 unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse
volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergibt sich eine positive Wirtschaftlichkeit mit einem
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) in Höhe von 1,03. Nicht enthalten in dieser Betrachtung sind zusätzliche
Forderungen aus der Region, die das NKV im Falle einer Umsetzung negativ beeinflussen würden.
Kosten Vorzugsvariante (GWU nominal): 5.617,20 Mio. Euro
Kosten Forderungen der Region (nominal): 313,65 Mio. Euro
Kosten bei Realisierung aller Forderungen: 5.930,85 Mio. Euro
Eine Umsetzung der zusätzlichen Forderungen der Region würde dazu führen, dass sich das Nutzen-Kosten-
Verhältnis verschlechtert und die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme aufgrund des schon jetzt nur knapp
auskömmlichen Ergebnisses mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben wäre. Dem Vorhaben wäre damit
die gesetzliche Realisierungsgrundlage entzogen.
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VerwVerfG
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im § 25 VwVfG verankert.
Parallel wurde vom BMV das Handbuch für gute Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Seit 2021 wurden durch die
DB InfraGO AG zahlreiche Informations- und Dialogveranstaltungen durchgeführt.
Auch ein Informationszentrum wurde eröffnet. Über die Internetpräsenz https://www.dresden-praha.eu/de können
entsprechende Informationen abgerufen werden.
Bei verschiedenen Öffentlichkeitsveranstaltungen haben die Vertreter und Anwohner der Region ihre Präferenz
für die als Vorzugsvariante vorgelegte Volltunnelvariante unterstrichen.
3.1 Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.1.1 Allgemeines
Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Beteiligten Anregungen bzw. Forderungen hinsichtlich
der Ausgestaltung des Streckenausbaus bzw. zu aus ihrer Sicht erforderlichen Begleitmaßnahmen eingebracht.
Im Rahmen eines Dialogforums, u .a. bestehend aus Vertretern von Bürgerinitiativen und Vertretern der
betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreisen, der DB InfraGO und dem Beratungsunternehmen ifok, konnten für viele
der vorgebrachten Forderung Lösungen erarbeitet werden.
Viele Anregungen beziehen sich auf die spätere Ausgestaltung von Maßnahmen, beispielsweise Lärmschutz.
Diese können jedoch erst im rechtsförmlichen Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG in Verbindung mit
den §§ 72 bis 78 VwVfG festgelegt werden, da hier u. a. Eigentumssachverhalte abzuwägen sind. Insofern können
diese Anregungen hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten und Finanzierungsfähigkeit zum jetzigen
Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden.
Verschiedene Anregungen können aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht in die Vorzugsvariante aufgenommen
werden. Diese sind ebenfalls dargestellt.
3.1.2 Forderungen, die in der Vorzugsvariante berücksichtigt wurden
3.1.2.1 Volltunnelvariante
Durch die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Wunsch der Region deutlich, der Volltunnelvariante den
Vorzug zu gewähren. Im Ergebnis des Trassenauswahlverfahrens, welche die Bewertungskriterien Umwelt,
Technik und Verkehr sowie Wirtschaftlichkeit beinhaltete, stellte sich die von der Region präferierte Variante
tatsächlich als vorzugswürdig gegenüber der Teiltunnelvariante heraus.
3.1.2.2 Kernforderung 2 – Flächenkompensation (Mehrkosten nicht beziffert)
Die Stadt Heidenau hat die Forderung gestellt, dass Flächenverluste im Rahmen der Projektrealisation
kompensiert werden sollen. Auch eine Kompensation etwaiger Wertverluste von Flächen soll durch das Vorhaben
stattfinden. Die Entschädigung bzw. Suche nach Ausgleichsflächen findet gemäß den gesetzlichen Vorgaben statt.
Ebenfalls hat die Stadt Dresden einen minimalen Flächeneingriff innerhalb ihres Stadtgebietes gefordert. Auch
dies ist Gegenstand des regulären Planungsprozesses.
3.1.2.3 Kernforderung 6 – Schall- und Erschütterungsschutz
Bauphase
Die Städte Heidenau, Liebstadt und Pirna haben gefordert, dass Schutzmaßnahmen gegen aus der Baumaßnahme
resultierenden Schall, Erschütterungen und Staub umgesetzt werden. Eine entsprechende gutachterliche
Betrachtung und Umsetzung erfolgen auf gesetzlicher Basis im Zuge der weiteren Planungen.
Betriebsphase
Im Bereich der Ausbaustrecke entsteht im Falle wesentlicher Änderungen ein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß
der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Dieser wird vollumfänglich berücksichtigt. Bei den
erforderlichen Maßnahmen werden auch die von den Städten Dresden und Heidenau gewünschten gestalterischen
Maßnahmen an den notwendigen Lärmschutzwänden berücksichtigt, soweit diese nach den geltenden
Gestaltungsrichtlinien umsetzbar sind.
3.1.2.4 Kernforderung 8 – Wasser (Mehrkosten nicht beziffert)
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fordert Messung und Monitoring des Grundwassers und die
Anbindung zusätzlicher Messstellen an das Messstellennetz. Das Grundwassermonitoring findet bereits seit der
ersten Bohrkampagne statt und wird kontinuierlich mit Fortschreiten des Projektes ausgebaut.
Der Zweckverband Wasserversorgung Pirna Sebnitz fordert für die Talsperre Gottleuba eine Bewertung des
vollständigen Trinkwassereinzugsgebietes, sowie eine Risikoanalyse zur Sicherstellung der Wasserqualität und -
quantität. Die Trinkwasserschutzgebiete sind kartiert und in der Planung entsprechend berücksichtigt. Eine
Gefährdungsanalyse wird von der Vorhabenträgerin DB InfraGO AG in der weiterführenden Planungsphase erstellt.
3.1.2.5 Kernforderung 9 – Umwelt (Mehrkosten nicht beziffert)
Die DB InfraGO AG hat eine Variante erarbeitet, welche unter Beachtung der relevanten Schutzgüter Natur und
Umwelt eine Minimierung der Eingriffe und Betroffenheiten im Natur- und Landschaftsschutz gewährleistet. Im
Ergebnis der in der nächsten Planungsphase durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung werden die nach
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlichen Schutz- und Kompensationsmaßnahmen vorgesehen und
umgesetzt. Grundsätzlich finden erforderliche Schutzmaßnahmen gemäß § 15 Absatz 2 BNatSchG ihre
Beschränkung im vom Vorhaben verursachten Eingriff sowie ihrer generellen Eignung nach Art und Umfang. Eine
abschließende Abwägung der Eingriffe und resultierenden Schutzmaßnahmen erfolgt durch die
Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsverfahren.
3.1.3 Forderungen, die nicht berücksichtigt werden konnten
Verschiedene der von den Landkreisen und Kommunen der betroffenen Region vorgebrachten Anregungen und
Forderungen können nicht in der Planung der gesetzlichen Vorzugsvariante berücksichtigt werden. Dies entweder,
weil die geforderte Umsetzung über das gesetzliche Maß hinausginge oder die seitens der DB InfraGO AG
gewählten Alternativen dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit besser entsprechen. Mitunter ist auch
eine Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben und die Verantwortung für Realisierung und Finanzierung der
Maßnahmen dem Land Sachen oder der kommunalen Ebene zuzuordnen. Im Folgenden werden die wesentlichen
übergesetzlichen Forderungen zusammengefasst und erläutert, warum diese in der Planung keine Berücksichtigung
finden konnten. Eine ausführliche Darstellung und Bewertung der regionalen Forderungen kann der Anlage 1.2
zur Einzelvorstellung des Vorhabens NBS Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) der DB InfraGO AG entnommen
werden.
3.1.3.1 Kernforderung 1 – Brandschutz: Technische Ausstattung der Feuerwehr,
Fortbildungskosten (Mehrkosten 18,1 Mio. Euro)
Der Tunnelneubau und -betrieb werde nach Ansicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern und der
Kommunen zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz stellen.
Es werden die Beschaffung und Finanzierung von vier Tunnel-Spezialeinsatzfahrzeugen mit Beladung, die jeweils
800.000 Euro kosten, sowie die Finanzierung von Baukosten für zwei zusätzliche Gebäude zur Unterstellung der
Fahrzeuge inklusive der technischen Ausstattung à 2 Mio. Euro gefordert.
Für die Tunnelbrandbekämpfung und -hilfeleistung seien nach Argumentation der Kommunen zusätzliches
Feuerwehrpersonal und die Weiterbildung des vorhandenen Feuerwehrpersonals notwendig. Zudem sollen
großangelegte Rettungsübungen finanziert werden
Die genannten Kosten der Feuerwehren sind nicht im Rahmen des BSWAG förderfähig, da es sich hierbei um
keine Eisenbahninfrastruktur handelt. Die Finanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen fällt in den
Verantwortungsbereich des Freistaats Sachsen bzw. der jeweiligen Kommunen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das
Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
3.1.3.2 Kernforderung 3 – Gebietsentwicklung
Die Gemeinde Bahretal hat die Forderung angemeldet, dass durch die Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses
eine höhere Akzeptanz der Bevölkerung erzeugt werden könnte. Auch die Ausstattung der Gemeinde mit einer
schnellen Internetverbindung wurde in die Liste der Forderungen aufgenommen.
Die genannten Forderungen sind im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens nicht finanzierbar, da sie nicht im
Zusammenhang mit der Erreichung der verkehrlichen Ziele des Bedarfsplans stehen.
3.1.3.3 Kernforderung 4 – Mobilität (Mehrkosten mind. 168,3 Mio. Euro)
Es wurden verschiedene Forderungen zu verkehrlichen Aspekten in der Region gestellt. Diese sind für das
Erreichen des Projektziels nicht erforderlich und haben damit nur einen mittelbaren Bezug zum Bedarfsplanvorhaben.
Dies betrifft folgende Aspekte:
Gleisquerungsmöglichkeiten aufrechterhalten (Mehrkosten 51,7 Mio. Euro)
Die Stadt Heidenau fordert während der gesamten Bauzeit mindestens zwei unabhängig voneinander zur
Verfügung stehende Querungsmöglichkeiten der Bahnstrecke mit mindestens Regellichtraumhöhe 4,50 m.
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) regelt die Kostenträgerschaft für den jeweiligen Schienenbaulastträger
und Straßenbaulastträger bei Änderung/Neubau einer Kreuzung eines Schienenweges mit einer öffentlichen
Straße oder Weg. Für Änderungen vorhandener höhenfreier Kreuzungen gilt das Veranlasserprinzip (Verlangen).
Bei Forderung einer neuen Querung hat der neu hinzukommende Verkehrsweg gemäß EKrG alle Kosten zu
tragen. Für jede zu ändernde bzw. neu zu schaffende Kreuzung ist eine Kreuzungsvereinbarung zu schließen. Die
Kostentragung richtet sich nach dem EKrG.
Danach anteilig auf den Bund entfallende Kosten werden von diesem unabhängig von der Bedarfsplanmaßnahme
getragen.
Ausbau bestehender Gleisquerungen bzw. Schaffung zusätzlicher Gleisquerungsmöglichkeiten
(Mehrkosten mind. 88,7 Mio. Euro)
Die Stadt Heidenau fordert einen Ausbau bestehender Gleisquerungen.
Nach dem EKrG müssten das Land bzw. die Stadt Heidenau selbst als zuständige Ebenen ein entsprechendes
Verlangen äußern. Ein bundesseitiges Verlangen liegt nicht vor und ist auch nicht zu begründen. Die
Kostentragung richtet sich nach dem EKrG. Danach anteilig auf den Bund entfallende Kosten werden von diesem
unabhängig von der Bedarfsplanmaßnahme getragen. Selbiges gilt für die Schaffung gänzlich neuer, zusätzlicher
Querungsmöglichkeiten
Ausbau der Zugangs- und Umsteigemöglichkeiten (Mehrkosten 27,9 Mio. Euro)
Die Stadt Heidenau fordert in ihrer Stellungnahme vom 29. Februar 2024 den Ausbau der Zugangs- und
Umsteigemöglichkeiten (z. B. Errichtung von P+R, Fahrradabstellanlagen, B+R, Car-Sharing, Bike-Sharing, Mobi-
Shuttle). Hierfür fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Die Gestaltung des öffentlichen Raums im
Bahnhofsumfeld sowie die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ist mit Mitteln des Bedarfsplans Schiene nicht
zuwendungsfähig. Sie liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune bzw. mitunter auch des Landes.
3.1.3.4 Kernforderung 5 – Öffentlichkeitsarbeit (Mehrkosten nicht beziffert)
Das vorhandene Projekt-Informationszentrum entspricht gemäß der Forderung der Stadt Pirna nicht den
notwendigen Kapazitäten. Deshalb fordert Pirna die Errichtung eines neuen und größeren Besucherzentrums, welches
eine höhere tägliche Besucherkapazität aufweist. Bad Gottleuba-Berggießhübel fordert eine Reihe von
Tourismusmaßnahmen, die zur Attraktivitätssteigerung der Region beitragen sollen (z. B. Wandertafeln). Das Thema
wird innerhalb der Arbeitsgruppe Erkundungsweg, eine Initiative, befasst mit der Planung und Entwicklung eines
grenzüberschreitenden Wander- und Radweges zwischen Dresden und Prag, fortgeführt.
Liebstadt fordert ebenfalls ein Projekt-Informationszentrum im Gebiet Bahretal, regelmäßige
Informationsveranstaltungen und eine offene Zusammenarbeit.
Die genannten Forderungen sind nicht mit Mitteln des Bedarfsplans finanzierbar, da sie nicht im Zusammenhang
mit der Erreichung der verkehrlichen Ziele stehen. Das vorhandene Projekt-Informationszentrum erscheint in
Anbetracht der zu verzeichnenden Besucherzahlen ausreichend.
3.1.3.5 Kernforderung 6 – Schall und Erschütterung (Mehrkosten 127,2 Mio. Euro)
Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in
Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Als sogenannte Lärmvorsorge ist beim
Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges Vorsorge gegen Verkehrslärm zu
treffen, der als Folge der Baumaßnahme für die Zukunft prognostiziert ist. Bei der Lärmvorsorge sind die in der 16.
BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte einzuhalten.
Gemäß § 41 Absatz 2 BImSchG findet der gesetzliche Anspruch eines Betroffenen auf aktiven Lärmschutz nach
§ 41 Absatz 1 BImSchG eine Grenze, „soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem
angestrebten Schutzzweck stehen.“ Der Anspruch auf aktiven Lärmschutz nach § 41 Absatz 1 BImSchG beim Bau
und bei der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist darauf gerichtet, dass die Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden, deren Einhaltung nach den §§ 41, 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BImSchG in Verbindung
mit § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV vorgegeben ist. Wann von einer derartigen Unverhältnismäßigkeit der Kosten
auszugehen ist, die dem Anspruch auf aktiven Lärmschutz entgegensteht, ist im BImSchG nicht geregelt.
Ausgangspunkt einer Verhältnismäßigkeitsprüfung kann dabei nicht ein Minimalschutzkonzept sein, bei dessen
„Verbesserung“ die Zusatzkosten zu den zusätzlich gelösten Lärmschutzfällen ins Verhältnis gesetzt werden.
Vielmehr sind die für einen Vollschutz (Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV) erforderlichen
Schutzmaßnahmen in Form von Variantenrechnungen schrittweise abzustufen (z. B. durch Reduzierungen von
Wandhöhen), um den „gerade noch verhältnismäßigen Aufwand“ zu ermitteln. Als Kenngröße ist dabei das
Verhältnis der Kosten der jeweiligen Schutzvariante zur Zahl der insgesamt gelösten Schutzfälle in den Blick zu
nehmen. Grundlage der Entscheidung sind die Kosten je gelöstem Schutzfall.
Zusätzlich zu den im Projekt berücksichtigten Forderungen gemäß Punkt 3.1.3.3 hat die Stadt Heidenau
weitergehende Lärmschutzmaßnahmen gefordert, die den gesetzlichen Anspruch übersteigen.
Im Rahmen der Stellungnahme zu den Kernforderungen bat die Stadt Heidenau um Prüfung einer teilweisen
Streckeneinhausung zur Gewährleistung des Schallschutzes. Im Rahmen des 11. Dialogforums am 10. April 2024
wurde sich dazu verständigt, dass die Forderung einer teilweisen Streckeneinhausung zu exponentiell mehr
Betroffenheiten führt und deshalb davon abgesehen wird. Daher wird dem Bundestag in Abstimmung mit der Stadt
Heidenau eine Forderung über ergänzenden konventionellen Schallschutz, der über das gesetzliche Maß hinaus
geht, vorgelegt. Diese umfasst zusätzliche Lärmschutzwände sowie gestalterische Elemente an den Wänden (z. B.
Begrünung). Nach derzeitigem Stand sollen die Lärmschutzwände 2 bis 3 m höher ausgebildet werden, als das
gesetzliche Maß es erfordert. Es müssten höhere Lärmschutzwände auf einer Länge von circa 12 bis 16 km
errichtet werden. Damit verbunden sind teilweise komplexe Anpassungen an bestehenden Brücken, u. a. aufgrund
der wesentlich höheren Belastungen (Windlast). Die Kosten hierfür liegen bei 127,23 Mio. Euro.
Der Forderung nach Lärmschutz der Stadt Pirna wird durch das Lärmschutzprojekt Elbtal nachgekommen.
3.1.3.6 Kernforderung 7 – Straßenausbau (Mehrkosten nicht beziffert)
Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und die Städte Pirna und haben Bad Gottleuba-Berggießhübel
gefordert, dass der Bund die Unterhaltung und den Ausbau der Straßen, die durch den Baustellenverkehr genutzt
werden, übernimmt. Notwendige Infrastrukturmaßnahmen aufbauend auf dem Logistikkonzept können
berücksichtigt werden. Sollten Straßen durch den Bau beschädigt werden, wird der Ursprungszustand wiederhergestellt.
Eine generelle Instandsetzung unabhängig von eigentlichen Schäden durch tatsächliche Nutzung oder gar ein
Ausbau der angrenzenden Straßen aus Mitteln des Bedarfsplan Schiene ist mangels Projektbezugs
ausgeschlossen.
Bahretal fordert die Belastung für das örtliche Straßennetz möglichst gering zu halten und schlägt deshalb die
Nutzung der Autobahnanschlussstelle für den Baustellenverkehr vor. Ob dies logistisch sinnvoll und zudem
wirtschaftlich ist, wird die DB InfraGO AG im Zuge der detaillierten Ausführungsplanung prüfen.
3.1.3.7 Kernforderung 10 – Sonstiges (Mehrkosten nicht beziffert)
Unter den sonstigen Forderungen hat Bahretal eine pauschale Entschädigung pro Kopf für die Anwohner als
Kompensation für negative Auswirkungen in der Bauphase gefordert.
Etwaige Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden durch entsprechende Gutachten bewertet und sich
daraus ergebende Maßnahmen werden in den Baukostenkalkulationen berücksichtigt, monetär bewertet und
umgesetzt. Die pauschale Zahlung einer Entschädigung ohne konkret nachgewiesenen Schaden ist jedoch nicht
möglich.
Pirna hat eine Nutzung des bei der Tunnelentwässerung anfallenden Warmwassers zur Wärmeversorgung von an
den Tunnelmund Heidenau angrenzenden Siedlungsräumen gefordert.
Die Stadt Heidenau hat die Übernahme von aus der Projektbegleitung resultierenden Verwaltungskosten
gefordert.
Bei allen Sachverhalten handelt es sich um projektfremde bzw. originär kommunale Aufgaben, die nicht aus dem
BSWAG finanzierbar sind.
4 Fazit
4.1 Empfehlung des Eisenbahn-Bundesamtes
Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) werden mit der vorliegenden Vorzugsvariante der DB
InfraGO AG die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt.
Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der
Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen bzw. nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens
finanziert werden. Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO
AG als Grundlage für die weiteren Planungen.
Sollte es zur Realisierung der übergesetzlichen Kernforderungen kommen, würde dies zu Mehrkosten in Höhe
von bis zu 313,65 Mio. Euro im Vorhaben NBS Dresden – Grenze D/CZ führen. Die Berücksichtigung der
übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass sich der volkswirtschaftliche Nutzen des Vorhabens
verschlechtert. Bei einer Reduktion des Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner 1 wäre das Gesamtvorhaben auf Basis der
aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar (Wirtschaftlichkeitsgrundsatz der
Bundeshaushaltsordnung). Davon unabhängig besteht im Rahmen der aktuell und absehbar verfügbaren Haushaltsmittel kein
Spielraum zur Finanzierung der planerischen und baulichen Umsetzung regionaler Forderungen. Diese könnte
nur zulasten anderer, parallel in Planung und Realisierung befindlicher Vorhaben des Bedarfsplans Schiene
gewährleistet werden. Die Umsetzung des Bedarfsplans insgesamt würde sich damit weiter verzögern.
Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der
Region nicht zur Umsetzung empfohlen bzw. nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden. Der
Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für
die weiteren Planungen.
4.2 Tabellarische Darstellung Effekte Vorzugsvariante und Forderungen
Kosten1 NKV2 technisch
umsetzbar
rechtlich
umsetzbar
Finanzierung
im Rahmen
der voraussichtlich
verfügbaren
Haushaltsmittel3
Vorzugsvariante 5.617,2 1,03 ja ja derzeit nicht gesichert
Forderungen gemäß § 25 Absatz 3 VwVfG
Berücksichtige Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Volltunnelvariante Entscheidung für die Umsetzung einer
Volltunnelvariante
Flächenkompensation Kompensation für Flächen gemäß gesetzlichen
Vorschriften; sparsame Flächennutzung im
Dresdener Stadtgebiet wird berücksichtigt.
Schall und Erschütterung Einigung mit der Stadt Heidenau über
Lärmschutzmaßnahmen; Abwicklung von
übergesetzlichem Lärmschutz im Elbtal durch das
Lärmbrennpunktprogramm des Bundes.
Wasser Grundwassermonitoring und -analyse gemäß der
gesetzlichen Vorgehensweise.
Umwelt Minimierung der Eingriffe und Betroffenheiten im
Natur- und Landschaftsschutz.
1 Gesamtwertumfang, Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken in Mio. Euro.
2 Bewertung gemäß BVWP-Methodik
3 Im Rahmen der fortgeschriebenen geltenden Finanzlinie.
Nicht berücksichtigte Forderungen aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kosten
(Mio.
Euro)4
technisch
umsetzbar
rechtlich
umsetzbar
Finanzierung
im Rahmen
der verfügbaren
Haushaltsmittel
Kernforderung Brandschutz 18,09 Ja Ja5 Nur zu Lasten anderer
zeitgleicher Vorhaben
sicherzustellen. Kernforderung Gebietsentwicklung n. a.
Kernforderung Mobilität 168,33
Kernforderung Öffentlichkeitsarbeit
Kernforderung Schall- und
Erschütterungsschutz
127,23
Kernforderung Straßenbau
Kernforderung Sonstiges
Gesamt
(Vorzugsvariante zuzüglich
aller Forderungen)
5.930,856
4 Nominalisierte Kostenschätzung. Die Bewertung der Forderungen erfolgt auf Basis von Machbarkeitsstudien und Kostenkennwerten.
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsstände im Vergleich zur Vorzugsvariante sind die dargestellten Angaben lediglich ein Indikator
hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen.
5 Vorbehaltlich der abschließenden Abwägung im Planfeststellungsverfahren durch das EBA und vorbehaltlich etwaiger Klagen, gegen
die übergesetzlichen Maßnahmen, beispielsweise aus Neukonflikten.
6 GWU zuzüglich nominalisierte Kostenschätzung Forderungen.
5 Anlagen
Anlage 1 DB InfraGO AG: Einzelvorstellung NBS Dresden – Grenze D/CZ (-Prag)
vom 20. Oktober 2025 nebst Anhang
Anlage 1.1 Bewertungsmatrix gesetzliche Vorzugsvariante
Anlage 1.2 Ergebnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1.3 Begründungen und Betroffenheiten der Region
Anlage 1.4 Zusammenfassung Kernforderungen
Anlage 2 Eisenbahn-Bundesamt: Prüfbericht Empfehlung parlamentarische Befassung
vom 3. Dezember 2025 auf Basis der Einzelvorstellung der DB InfraGO AG
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Einzelvorstellung
NBS Dresden – Grenze D/CZ (– Prag)
DB InfraGO AG
Region Südost
V.II-SO-N
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 13 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
1.1 Parlamentarische Befassung 1
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme 2
1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes 3
2 Vorzugsvariante 5
2.1 Allgemeines 5
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung 5
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung 5
2.4 Vorplanungsergebnis: Vorzugsvariante 6
2.4.1 Ausschlusskriterien 9
2.4.1.1 Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen und betrieblichen Ziele 9
2.4.1.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ≥ 1 9
2.4.2 Bewertungskriterien 9
2.4.2.1 Bewertungskriterien Wirtschaftlichkeit 9
2.4.2.2 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz 10
2.4.2.3 Schutzgut kulturelles Erbe sowie Denkmalpflege 11
2.4.2.4 Konzept Lärm- und Erschütterungsschutz 11
2.4.2.5 Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes auf zukünftige Verkehre –
Ausblick und Tendenz auf Prognosehorizont 2030 12
2.4.2.6 Rahmenterminplan für das Projekt 12
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs.3 VwVfG 13
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung 13
3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen 14
4 Forderungen aus der Region 15
Anlage 1: Bewertungsmatrix gesetzl. Vorzugsvariante
Anlage 2: Ergebnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3: Begründung der besonderen Betroffenheiten und Kernforderungen der Region
Anlage 4: Zusammenfassung der Kernforderungen der Region
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 1
1 Einleitung
1.1 Parlamentarische Befassung
Der Deutsche Bundestag hat am 28.01.2016 mit einstimmigem Beschluss des Antrages 18/7365
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Menschen- und umweltgerechte Realisierung
europäischer Schienennetze) beschlossen:
• in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von
Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel (CEF)
bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor
Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen
besonders zu berücksichtigen
• aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an die
Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von
Anwohnern und Umwelt erreichen zu können.
Mit der Willensbildung des Deutschen Bundestages ist keine Anpassung von Verordnungen und
Gesetzen gefordert. Er will im Einzelfall über die finanzielle Förderung bestimmter Maßnahmen
entscheiden, die im Dialog der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 VwVfG
gefordert wurden, aber aus zuwendungsrechtlichen Gründen nicht in der Vorzugsvariante
berücksichtigt werden können.
Der Bundestagsbeschluss stellt jedoch kein Präjudiz bezüglich der nach § 18 Allgemeinem
Eisenbahngesetz (AEG) erforderlichen Planfeststellungsverfahren dar. Entsprechend erfolgt die
abschließende Abwägung zu allen Maßnahmen im planrechtlichen Verfahren durch die
zuständige Planfeststellungsbehörde. Gegen den Beschluss steht weiterhin der Rechtsweg offen.
Auf Basis der per 01.01.2018 in Kraft getretenen Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
erfolgt für Bedarfsplanvorhaben nach dem Abschluss der Leistungsphase 1 und 2 der HOAI
(Grundlagenermittlung und Vorplanung) eine Befassung im Deutschen Bundestag
(Parlamentarische Befassung).
Die hier vorliegende Einzelvorstellung des Projekts Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) bildet die
Grundlage für den Bericht über das Ergebnis der Vorplanungen – einschließlich der Ergebnisse
der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung – an den Deutschen Bundestag.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 15 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 2
1.2 Allgemeine Projektinformationen – Anlass und Ziel der Maßnahme
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik wird mit dem Projekt
Neubaustrecke (NBS) Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) eine neue zweigleisige und elektrifizierte
Eisenbahnstrecke für den
Personen- und Güterverkehr von Heidenau
bis Chabařovice errichtet. Zudem wird die
Zulaufstrecke zwischen Dresden-Niedersedlitz
und Heidenau ausgebaut (s. Abb. 1). Der
Streckenneubau ist seit 2017 im
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
2030 aufgenommen und als Vorhaben des
vordringlichen Bedarfs Nr. 32 unter der
Projektnummer 2-045-V01 (Abschnitt 2 - neue
Vorhaben) in der Anlage zu § 1 Absatz 1
BSWAG enthalten.
Die neue Strecke stärkt die Wirtschaftsräume
beider Länder. Die Tschechische Republik
wird in das
Eisenbahnhochgeschwindigkeitsnetz Mitteleuropas eingebunden. Die neue
Strecke zwischen Dresden und Prag ist ein
wesentlicher Abschnitt der
Transeuropäischen Netze (TEN) und Bestandteil des TEN-
Korridors Rhein-Donau. Der Neu- und
Ausbau wird von der EU mit CEF-Mitteln
gefördert.
Zudem ist die Neubaustrecke wichtiger Teil
der geplanten internationalen
Hochgeschwindigkeitsverbindung Berlin – Prag – Wien (Via
Vindobona).
Die Neubaustrecke wird das Erzgebirge mit 200 km/h unterirdisch queren. Durch die
Neubaustrecke wird die Reisezeit für den Personenverkehr zwischen Dresden und Prag von zweieinhalb
Stunden auf eine Stunde verkürzt. In Zusammenspiel mit anderen Projekten, insbesondere dem
Ausbau der Strecke zwischen Berlin und Dresden sowie dem Neubau einer
Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ústi nad Labem und Prag, verkürzt sich die Reisezeit von Berlin nach Prag
auf zweieinhalb Stunden, von Berlin nach Wien auf vier Stunden.
Die Neubaustrecke wird ebenfalls für den Güterverkehr für Zuglängen bis 740 m ausgelegt.
Gemäß aktueller Verkehrsprognose wird eine Zunahme des Güterverkehrs zwischen Dresden und
der tschechischen Grenze um ca. 1/3 erwartet. Durch die Verlagerung der Güterverkehre von der
Bestandsstrecke auf die Neubaustrecke wird eine Entlastung des Elbtals vom Güterzuglärm
erfolgen. Zudem ist die Neubaustrecke eine hochwassersichere Alternative zur Bestandstrasse.
Deutschland und Tschechien verhandeln seit 2019 einen Staatsvertrag zum Bau und Betrieb der
Strecke. Die Unterzeichnung des Vertrags ist für Ende 2025 geplant. Der Staatsvertrag regelt
Sachverhalte wie die Zusammenarbeit der Behörden, die Instandhaltung, die Betriebsführung,
die Kostenteilung, die gemeinsame Planung und Bauausführung sowie die Anwendung der
Regelwerke und Richtlinien. Gegenstand dieser parlamentarischen Befassung ist lediglich der
Streckenanteil auf Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Dresden – Heidenau – Grenze D/CZ).
Abbildung 1: Geplanter Streckenverlauf zwischen Dresden
und Prag.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 3
1.3 Allgemeine Projektinformationen – Beschreibung des Bestandes
Das Projekt betrifft die grenzüberschreitende, zweigleisige Hauptstrecke Děčín – Dresden sowie
die parallele zweigleisige S-Bahn Pirna–Dresden. Zur Entlastung der wichtigen
grenzüberschreitenden Magistrale nach Südosteuropa wird die Neubaustrecke Dresden – Prag geplant.
Die Lage im Netz beschreibt die verkehrliche Aufgabenstellung wie folgt: „Die Neubaustrecke
6238 soll von der bestehenden Strecke 6240 (Děčín) – Grenze– Schöna – Dresden-Neustadt im
Bereich Heidenau Süd ungefähr am km 49,5 abzweigen, es entsteht der neue Abzweig Heidenau-
Sedlitz. In Höhe km 22 der Neubaustrecke wird die Staatsgrenze zur Tschechischen Republik
überquert. Auf tschechischer Seite wird die Strecke durch die Správa železnic betrieben werden,
die exakte Lage der Schnittstellen Správa Železnic / DB InfraGO AG wird im weiteren
Planungsverlauf bestimmt.“
Das Projekt NBS Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) teilt sich auf deutscher Seite in zwei Abschnitte
1) Projektabschnitt 1 (PA 1): Ausbau Bestandsstrecke Dresden – Heidenau
Ausbau der Bestandsstrecke einschließlich entsprechender Bauwerke und Ausbindung
der Neubaustrecke aus dem Bestandsnetz
2) Projektabschnitt 2 (PA 2): Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze D/CZ)
Neubau einer 2-gleisigen, elektrifizierten Eisenbahnstrecke inklusive Bauwerke und
Ausbindung der Neubaustrecke an das Bestandsnetz
Der Projektabschnitt 2 ist ein gemeinsamer Planungsraum, der sowohl durch eine
tschechische als auch eine deutsche Projektleitung umgesetzt wird. Dieser beginnt am
Tunnelanfang in Deutschland und endet am Tunnelende in Tschechien. Im Rahmen der
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Tschechien wurde ein Planungsvertrag
ausgearbeitet. Für die weitere Planung und Bauausführung wird ein Staatsvertrag geschlossen
werden. Teil der Parlamentarischen Befassung ist lediglich der deutsche Abschnitt des
PA 2: Heidenau – Grenze D/CZ. Die Kosten beziehen sich ebenfalls nur auf den
deutschen Bereich des PA 2.
Im PA 1 Ausbau Bestandsstrecke Dresden – Heidenau befinden sich zwei für den
unmittelbaren Umbau relevante Trassen im Bestand: Die Trasse 6240 für den Mischverkehr und die Trasse
6239 für die S-Bahn. Beide Trassen verlaufen parallel und sind jeweils zweigleisig. Im Bereich
zwischen Dresden-Niedersedlitz und Heidenau ist auf der Südseite der Bahn offeneres Gelände
gegeben. Dieser Bereich ist durch eine unmittelbar benachbarte 380 kV-Leitung gekennzeichnet.
Auf der Bestandsstrecke sind 160 km/h zulässig. Die Strecke 6605 wird nur im Bf Heidenau
tangiert, es werden die betreffenden Bahnhofsgleise umgebaut. Die Strecke 6675 (Elbgeländebahn)
stellt nur noch eine Anschlussbahn dar.
Beim PA 2 Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze D/CZ) handelt es sich um eine
Neubaustrecke. Die Bestandsstrecke Dresden – Děčín folgt dem kurvigen Verlauf der Elbe,
weshalb der Fernverkehr aktuell ausschließlich nicht-marktkonforme Geschwindigkeiten bis zu 160
km/h zwischen Pirna und Grenze D/CZ erreichen kann. Eine Erweiterung und Beschleunigung
der bestehenden Schienenverbindung zwischen Dresden und Chabařovice durch das Elbtal ist
aus umweltrelevanten und topografischen Gesichtspunkten nicht möglich. Deshalb wird der
Neubau einer Eisenbahnstrecke für die Nutzung von Personen- und Güterverkehr erforderlich.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 17 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 4
Abbildung 2: Strecken im Bereich PA 1 und 2 (Strecke 6238). Quelle: Openrailwaymap.org
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 5
2 Vorzugsvariante
2.1 Allgemeines
Im PA 1 Ausbau Bestandsstrecke Dresden – Heidenau werden die Signalanlagen im
Ausbindebereich und angrenzenden betroffenen Betriebsstellen grundlegend angepasst, um den
geänderten Gleisanlagen im Zuge der Ausbindung der Neubaustrecke 6238 Rechnung zu tragen. Die
zukünftig vorgesehene Ausrüstung der Bestandsstrecken 6240, 6241 und 6239 mit ETCS L2 mit
Signalen wird an die geplanten Gleisanlagen angepasst.
Ziel der Baumaßnahme der Einbindung der Neubaustrecke Dresden – Grenze D/CZ (– Prag) ist
die Herstellung des ABS/NBS-Standards auf dem Bauabschnitt der Strecken 6238 und 6240. Die
Geschwindigkeit auf der Ausbaustrecke bleibt bei 160 km/h bestehen.
Im PA 2 Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze D/CZ) wird eine Neubaustrecke
zwischen Heidenau und Chabařovice geplant. Um die Strecke durch das Erzgebirge führen zu
können, ist ein ca. 30 km langer, grenzübergreifender Tunnel erforderlich. Davon sind 18 km auf
deutscher Seite, was ihn zu Deutschlands längstem Eisenbahntunnel machen würde. Die zwei
eingleisigen Röhren verlaufen in einer Tiefe von bis zu 600 Metern unter dem Gelände. Die
Neubaustrecke wird mit 200 km/h befahrbar sein.
2.2 Verkehrliche Aufgabenstellung
Im Reiseverkehr wird durch die Neubaustrecke in Zusammenwirkung mit weiteren Aus- und
Neubauvorhaben eine erhebliche Verringerung der Reisezeit zwischen Berlin, Dresden und Prag
erzielt. Die Züge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) werden zwischen Dresden Hbf und
Ústí nad Labem centrum eine Reisezeit von 24 Minuten erreichen. Die Reisezeitverkürzung
leistet einen Beitrag zur Erreichung der Zielreisezeit zwischen Berlin und Prag.
Damit werden gemäß dem Zielfahrplan zum Deutschlandtakt in Dresden Hbf die Anschlüsse aus
Richtung Leipzig in Richtung Prag und umgekehrt hergestellt. In Ústí nad Labem stellt die Linie
Berlin – Prag Anschlüsse in Richtung Děčín, Mělník und Most her.
Die Neubaustrecke soll in der Lage sein, einen großen Teil des zwischen Heidenau und Ústí nad
Labem verkehrenden Schienengüterverkehrs aufzunehmen. Die Kapazität wird auf dieser
Relation somit insgesamt erhöht. Die Neubaustrecke sorgt für eine Entflechtung des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) und Schienengüterverkehrs (SGV) von der S-Bahn im Abschnitt
Dresden – Ústí n. L. bzw. Pirna – Schöna.
Weiterhin ermöglicht die Neubaustrecke eine Reduzierung des insbesondere vom
Schienengüterverkehr (SGV) ausgehenden Lärms im oberen Elbtal, indem ein großer Teil des Güterverkehrs
die neue Strecke statt der Bestandsstrecke nutzt.
Das zwischen Deutschland (BMV) und Tschechien (MDCR) abgestimmte Betriebsprogramm für
die Neubaustrecke plant mit 198 Züge pro Tag - davon 150 Güterverkehrszüge, 32
Fernverkehrszüge und 16 Nahverkehrszüge.
2.3 Betriebliche Aufgabenstellung
Die wesentlichen betrieblichen Anforderungen entsprechen Vorgaben des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Insbesondere die neue Eisenbahnstrecke für Personen- und Güterverkehr
zwischen Heidenau und Ústí nad Labem inklusive mehrerer Tunnel- und Brückenbauwerke liegen
diesen Anforderungen folgendermaßen zugrunde:
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 19 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 6
• maximale Steigung 7 ‰
• maßgebende Geschwindigkeiten:
o Personenfernverkehr: 200 km/h (optional für bis zu 230 km/h)
o Güterverkehr: 120 km/h
• maximale Zuglänge: 740 m
• Sicherungstechnik: ETCS, Level 2, ohne Signale, entsprechend europäischem
Standard nach TSI ZZS
• Neubau einer Systemtrennstelle in der Oberleitungsanlage zwischen deutschem und
tschechischem Bahnenergieversorgungssystem
• Neubau bzw. Ausbau eines Bahnhofs für Überholungen
• Anbindung an die Bestandsstrecken
• Maßnahmen an der Bestandsinfrastruktur, soweit diese für das Projektziel des
Neubauvorhabens zwingend notwendig sind
• Korrespondierende Maßnahmen auf den Zulaufstrecken
2.4 Vorplanungsergebnis: Vorzugsvariante
Im PA 1 Ausbau Bestandsstrecke Dresden – Heidenau müssen die Bestandsstrecken
ausgebaut werden, um das prognostizierte Betriebsprogramm durch die Neubaustrecke Heidenau –
Chabařovice möglich zu machen.
Insgesamt werden im PA 1 92 Weichen und etwa 46 km Gleise umgebaut. Die neuen
Überholgleise machen die Bestandsstrecke fit für die Zukunft und bieten Platz für Güterzüge mit einer
Länge bis zu 740 m.
Folgende Maßnahmen sind auf diesem Abschnitt erforderlich:
• Für Überholungen: die Anbindung örtlicher Güterkunden sowie zu Instandhaltungszwecke
werden in Dresden-Niedersedlitz vier neue Gleise errichtet.
• Der Bahnhof Heidenau
wird zum
Überholbahnhof und auch der
Haltepunkt Dresden-
Zschachwitz wird aufgrund
verkehrlicher Anforderungen
umgebaut. Hier werden
Gleise verschoben,
verlängert und die
Gleisabstände verbreitert. Das
gibt den schnellen
Personenzügen die
Möglichkeit, die langsamen
Güterzüge vor dem Tunnel
zu überholen. Die Anbindung zur Neubaustrecke erfolgt in Heidenau-Großsedlitz mit einer
Abbildung 3: Visualisierung der Ausbindung aus der Bestandsstrecke und
Einbindung in den Tunnel
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 7
Rampe. Die Bahnbrücke „Geschwister Scholl Straße“ wird neu gebaut. Ein
Kreuzungsbauwerk ermöglicht es, die Neubaustrecke auf Höhe des Informationszentrums über die
Bestandsstrecke zu führen. Zusätzlich wird eine Brücke über die S172 errichtet
(s. Abbildung 3).
PA 2 Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze D/CZ)
Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchungen des Freistaates Sachsen
wurde ein Untersuchungsraum für den PA 2 Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze
D/CZ) festgelegt. Der Untersuchungsraum bildet die Grundlage für die Sammlung von
Streckenvarianten (s. Abb. 4).
Für das Raumordnungsverfahren 2019 wurden sieben in Betracht kommende Varianten
gesammelt. Grundlage des Raumordnungsverfahrens bildeten die Varianten A, B, C (Volltunnel-
Varianten) sowie D, E, F, G (Varianten mit teilweise oberirdischer Streckenführung, s. Abb. 4.2).
Die Landesdirektion Sachsen bestätigt die Raumverträglichkeit im Jahre 2020 mit Maßgaben für
folgende zwei Varianten:
• den Volltunnel-Korridor (umfasst die Varianten A, B und C) und
• den Teiltunnel-Korridor in der Variante G (s. Abb. 4.3).
Innerhalb der beiden Korridore hat die DB eine Volltunnel- und eine Teiltunnelvariante ermittelt,
welche die verkehrlichen und betrieblichen Ziele erfüllten (s. Abb. 4.4). Diese zwei Varianten
wurden gleichberechtigt durchgeplant. Fachexpert:innen haben die Varianten gegenübergestellt und
sie anhand von Kriterien verglichen, welche im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung mit
den Mitgliedern des Dialogforums diskutiert wurden (s. Kapitel 3).
Diese Kriterien zum Variantenvergleich aus den drei Themenbereichen Umwelt, Technik und
Verkehr und Wirtschaftlichkeit werden im folgenden Kapitel erläutert.
Die umweltfachlichen Vorteile der Volltunnelvariante sind deutlich:
• Das Landschaftsbild im Seidewitztal bleibt bestehen, da die Strecke direkt in den Tunnel
führt. Durch den Tunnel ist die Lärmbelastung reduziert.
Abbildungen 4.1 bis 4.5: Variantenentwicklung vom Untersuchungsraum, über die Varianten des
Raumordnungsverfahrens zu den Korridoren als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und schließlich dem Volltunnel- und
Teiltunnelstreckenverlauf.
4.1 4.2 4.3 4.4 4.5
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 21 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 8
• Geschützte Arten bleiben ebenso unberührt wie Natura2000-Gebiete und gesetzlich
geschützte Biotope.
• Frischluftgebiete werden weniger beeinflusst und es werden weniger Flächen mit
bedeutsamer Bodenfunktion verbraucht.
Hinsichtlich der Themen Technik und Verkehr schneidet die Volltunnelvariante im Vergleich zur
Teiltunnelvariante insgesamt besser ab:
• Der Volltunnelverlauf lässt sich besser in Einklang mit bestehender Infrastruktur und dem
Regelwerk bringen.
• Sie kann den Betrieb genauso gut ausführen wie die Teiltunnelvariante.
• Zudem beeinträchtigt sie in der Bauausführung Betroffene weniger und hat geringeren
Grunderwerb zur Folge. Die Volltunnelvariante hat zwar eine geringfügig schlechtere
Betriebsqualität – trotzdem liegt die Betriebsqualität im optimalen Bereich, sodass das
zugrundeliegende Betriebsprogramm perfekt abgewickelt werden kann.
Die Volltunnelvariante ist über 100 Mio. Euro kostengünstiger als die Teiltunnelvariante.
Alle Themengebiete Umwelt, Technik und Verkehr sowie Kosten gehen zu einem Drittel in die
Variantenbewertung ein. Da die Volltunnelvariante in den Feldern Umwelt, Technik und Verkehr
sowie Kosten vorteilhafter ist (s.o.), hat sich als Ergebnis der Vorplanung der
Volltunnelstreckenverlauf gegenüber dem Teiltunnelverlauf eindeutig als Vorzugsvariante ergeben.
Der PA 2 Neubaustrecke Heidenau –
Chabařovice (Grenze D/CZ) ist der
gemeinsame Planungsraum. Hier arbeiten Deutsche
Bahn und Správa železnic zusammen. Die
Planung, Realisierung und Genehmigung des
Tunnelbauwerks erfolgen auf Grundlage der
in Deutschland angewandten Regularien
(Richtlinien, Normen, etc.).
Der gemeinsame, grenzüberschreitende
Projektbereich umfasst eine Neubaustrecke mit
einem Tunnel durch das Erzgebirge zwischen
Heidenau und Chabařovice mit einer Länge
von circa 30 km (s. Abb. 5). Mit circa 18 km
auf deutscher Seite wird er der längste
Eisenbahntunnel in Deutschland sein. Der Tunnel
besteht aus zwei eingleisigen Tunnelröhren.
Abbildung 5: Übersicht zum Bau des Tunnels
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 9
Im Bereich Göppersdorf wird ein unterirdischer Evakuierungs- und Rettungspunkt entstehen.
Dieser ist gemäß Richtlinie TSI SRT nach maximal 20 Kilometern erforderlich. Hier können sich
im Havariefall Personen in einem gesicherten Bereich sammeln. Rettungsfahrzeuge fahren
über einen Rettungsstollen ein, nehmen die Personen auf und bringen sie zum oberirdischen
Rettungsplatz. In Heidenau und Chabařovice entstehen das deutsche bzw. das tschechische
Tunnelportal.
Alle Maßnahmen können online auf der Website www.dresdenprag.de auf einer interaktiven
Karte eingesehen werden.
2.4.1 Ausschlusskriterien
Im Folgenden werden die Ausschlusskriterien zur Entscheidung der Vorzugsvariante dargelegt.
2.4.1.1 Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen und betrieblichen Ziele
Die Erfüllung und Einhaltung der verkehrlichen und betrieblichen Ziele ist durch die
Vorzugsvariante gewährleistet. Alle dargelegten Ziele sind durch die Vorzugsvariante zu erreichen.
2.4.1.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ≥ 1
Die volkswirtschaftliche Bewertung wurde im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplans
durchgeführt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt bei einem positiven Wert von 1,03. Eine
Veröffentlichung durch das BMV ist am 29.12.2025 erfolgt.
2.4.2 Bewertungskriterien
Folgende Bewertungskriterien wurden herangezogen, um eine Auswahl der Vorzugsvariante zu
treffen.
2.4.2.1 Bewertungskriterien Wirtschaftlichkeit
Im Ergebnis der Vorplanung entstehen durch das Vorhaben NBS Dresden-Prag Bau- und
Planungskosten in Summe von 3.127,8 Mio. Euro (real). Die Kosten teilen sich auf in
• Baukosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 2.371,7 Mio. Euro und
• Planungskosten (real, Preisstand 2022) in Höhe von 756,1 Mio. Euro.
Der Gesamtwertumfang des Projekts beträgt 5.617,2 Mio. Euro (nominal). Dies beinhaltet Kosten
für Risikozuschläge für Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit ≥ 50%.
Die DB InfraGO AG hat zusätzlich eine Gesamtwertprognose (GWP) erstellt. Diese bezieht
weitere – anhand von statistisch ermittelten Risikokennwerten quantifizierte – mögliche Risiken mit
ein, z. B. steigende Baukosten, vom Kostenplan abweichende Vergabeergebnisse, neue
Erkenntnisse aus vertiefter Planung oder neue Richtlinien und Gesetze. Die GWP für das Vorhaben
beträgt 8.006,4 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich aus den zusätzlich einberechneten
Risikozuschlägen sowie den Nominalisierungskosten.
Die GWP-Angabe bezieht sich auf eine kontinuierliche Umsetzung des Vorhabens. Sollten sich
durch eine fehlende Bundesfinanzierung Unterbrechungen beim Vorhaben ergeben, werden sich
die Kosten des Vorhabens erhöhen. Bei einer Unterbrechung des Vorhabens von 5 bzw. 10
Jahren können die Kosten allein durch Preissteigerungen um rund 15% bzw. 30% höher als bei einer
ununterbrochenen Projektdurchführung liegen.
In der GWP sind die Kosten von Dresden bis zur Staatsgrenze enthalten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 23 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 10
2.4.2.2 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz
Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVP) nach den
Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Ziele dieser UVU waren der umweltfachliche, schutzgutbezogene Vergleich zwischen der Voll-
und Teiltunnelvariante und die Darstellung und Bewertung der möglichen verbleibenden
erheblichen Umweltauswirkungen und -risiken der Vorzugstrasse (Volltunnelvariante).
Schutzgüter im Sinne des UVPG sind
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Hinsichtlich der dauerhaften und möglichen erheblichen Umweltauswirkungen weist die
Volltunnelvariante bei allen Schutzgütern Vorteile aus. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet,
dass die Teiltunnelvariante zum Teil oberirdisch bei Zehista und am Kohlberg verläuft und damit
wertvolle Biotope, natürliche Böden und Kompensationsmaßnahmen Dritter überbaut und
naheliegende Ortschaften wie Goes und Zehista durch bau– und betriebsbedingte Schallbelastungen
beeinträchtigt. Die für die Teiltunnelvariante erforderliche Brücke über die Seidewitz führt zudem
zu erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
Daher wurde aus Umweltsicht die Volltunnelvariante eindeutig als Vorzugstrasse präferiert.
Um die Bewertungsergebnisse der UVU zu qualifizieren und um die Schutzgüter Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt in ihrem aktuellen Zustand zu bewerten wurden in den Jahren 2021, 2022
und ergänzend im Jahr 2023 faunistische und biotopbezogene Kartierungen durchgeführt.
Grundlagen, Inhalte und Methodik der Kartierungen wurden im Vorfeld nach den einschlägigen
Regelwerken im Rahmen einer Faunistischen Planungsraumanalyse bestimmt.
Auch die Vorzugstrasse (Volltunnelvariante) wird Umweltauswirkungen verursachen.
Im Ergebnis der UVU sind diese Risiken für die zukünftigen Zulassungsverfahren jedoch
beherrschbar und können insbesondere über die verfahrensrechtlichen Instrumente des
Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) zur Eingriffsregelung, des Artenschutzes und des
Gebietsschutzes Natura2000 vermieden bzw. minimiert werden.
Schon im Rahmen der Vorplanung konnten zahlreiche Möglichkeiten zur Kompensation von
unvermeidbaren Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorgeschlagen werden.
Da die Vorzugstrasse (genauso wie die Teiltunnelvariante) Flächen des FFH-Gebiets
„Barockgarten Großsedlitz“ im Bereich des Tunnelportals Heidenau in Anspruch nimmt, wurden bereits
in der Vorplanung in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden
Konfliktlösungen entworfen (z. B. Konzipierung von Kohärenzmaßnahmen, spezielle
Artenschutzmaßnahmen).
Mit der UVU und den aktuellen Kartierungen in der Vorplanung konnte eine solide Basis für die
Umweltfachbeiträge, die im anschließenden Genehmigungsverfahren erforderlich sind,
geschaffen werden. So konnte der Aufwand für die Erstellung der zukünftigen Umweltfachbeiträge
- Bericht zur Umweltverträglichkeit
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 11
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
im Sinne der Abschichtung und Planungsbeschleunigung minimiert werden.
Im Rahmen der Planfeststellung werden jedoch weitere vertiefende Untersuchungen
insbesondere zum Grundwasser, zur Fauna und zu Schall- und Erschütterungen notwendig.
2.4.2.3 Schutzgut kulturelles Erbe sowie Denkmalpflege
Im Siedlungsbereich von Heidenau bis Dresden-Niedersedlitz werden durch die Baumaßnahme
Boden- und Baudenkmale betroffen. Vor- und während der Umsetzung der Neubaustrecke sind
die Denkmalbehörden zu beteiligen und Maßnahmen zur Sicherung des kulturellen Erbes
festzulegen. Funde während der Bauzeit sind zu melden und unter Beteiligung der Denkmalbehörden
zu heben und zu sichern. Das denkmalgeschützte Gebäude in Heidenau km 51,145 Südseite
(zwischen Str. 6240 und 6605), Güterbahnhofstr. 1, muss der Planung weichen.
Durch die städtische Lage bedingt, ist in unmittelbarer Nachbarschaft eine enge Bebauung Dritter
gegeben. Einzelne Gebäude müssen abgerissen werden (z.B. km 54,150). Ebenso sind Gärten
von Privathäusern, Schrebergartenflächen und industriell/gewerbliche Nutzflächen betroffen.
Bauzeitlich soll eine Fotovoltaikanlage abgebaut werden, um die Fläche als BE-Fläche zu nutzen.
Eine Bewertung dieser Einzelmaßnahmen kann im Rahmen der hier durchgeführten
Auswirkungsprognose nicht vorgenommen werden, da die tatsächliche Umsetzung und das Ausmaß
der Umsetzung im Rahmen der Vorplanung nicht als gesichert angenommen werden kann.
Mögliche Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sind in weiteren Planungsphasen zu prüfen.
Das flächenhafte Baudenkmal des Barockgartens Großsedlitz wird durch das Tunnelportal
Heidenau Nord nicht direkt betroffen. Inwieweit der Eingriff in den Elbhang Einfluss auf das
Flächendenkmal hat, ist hinsichtlich der Sichtbarkeit im Endzustand zu prüfen.
2.4.2.4 Konzept Lärm- und Erschütterungsschutz
Im Rahmen der Vorplanung wurden bereits Untersuchungen zum Erschütterungs- und
Lärmschutz durchgeführt.
Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zum Erschütterungsschutz zeigen, dass zwischen
Dresden und Heidenau als Maßnahme zur Einhaltung der normativen Grenzwerte für den
Erschütterungsschutz abschnittsweise elastische Schwellenbesohlungen vorgesehen sind. Im Tunnel ist
in einem kurzen Abschnitt unterhalb des Seidewitztals, aufgrund der Bebauung über der
Tunneltrasse und die vorherrschende geringe Überdeckung, eine feste Fahrbahn auf Elastomermatte
vorgesehen.
Die schalltechnischen Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung wurden nach der aktuell
gültigen 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV des BlmSchG)
durchgeführt, die für alle neu- und auszubauenden Schienenwege gilt. Nach den Kriterien der 16. BIm-
SchV besteht an vielen Nutzungseinheiten entlang der gesamten aus- und umzubauenden
Strecke ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen und damit auf Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte sowohl am Tag als auch insbesondere in der Nacht. In Einzelfällen, in denen die
Grenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden können, sind passive Schallschutzmaßnahmen
vorgesehen.
Insgesamt wird die Schallimmissionssituation entlang der Bestandsstrecke zwischen Dresden
und Heidenau durch die geplanten Schallschutzmaßnahmen deutlich verbessert. Bei der
schalltechnisch untersuchten Volltunnelvariante werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
im Tunnelbereich durchgehend eingehalten. Im Bereich der Tunnelportale sind Sonic-Boom-
Bauwerke (Portalhauben, über welche die Luft, welche ein Zug vor sich schiebt, entweichen kann)
zum Vermeiden des Tunnelknalls vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 25 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 12
Das Schallschutzkonzept wird in den nächsten Schritten in Abhängigkeit von der Anzahl der
Schutzfälle einer Abwägung und Präzisierung unterzogen. Dies entspricht einer gefühlten
Halbierung des Lärms.
2.4.2.5 Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes auf zukünftige Verkehre – Ausblick
und Tendenz auf Prognosehorizont 2030
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 1304/2014 ist am 15. Dezember 2024 ein EU-weites
Betriebsverbot für laute Güterwagen eingetreten und hat bestehende nationale Regelungen au-ßer
Kraft gesetzt. Zuvor hatte das deutsche Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) den Einsatz
lauter Güterwagen bereits ab dem 13.12.2020 auf dem deutschen Streckennetz un-tersagt. Das
neue Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG 2024) schreibt die zuvor gel-tenden
ordnungsrechtlichen Bestimmungen fort. Eine entsprechende Reduzierung von Gü-terwagenlärm wird
durch den Einsatz von Verbundstoff-Sohlen erreicht, die im Vergleich zu Wagen mit Grauguss-
Sohle in der Vorbeifahrt um rund 10 dB(A) leiser sind. Dies entspricht einer gefühlten Halbierung
des Lärms. Für den vorläufigen Planungshorizont 2030 wird da-von ausgegangen, dass alle
Wagen mit leisen Sohlen ausgestattet sind.
2.4.2.6 Rahmenterminplan für das Projekt
Der Rahmenterminplan des Projekts sieht einen Antrag auf Planrecht im Dezember 2028 vor.
Der Baubeginn ist für den Dezember 2032 avisiert. Die Inbetriebnahme des PA 1 Ausbau
Bestandsstrecke Dresden – Heidenau erfolgt voraussichtlich im Dezember 2040 und die
Inbetriebnahme des Tunnels PA 2 Neubaustrecke Heidenau – Chabařovice (Grenze D/CZ) ist im
Dezember 2044 vorgesehen.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 13
3 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs.3 VwVfG
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom 31. Mai 2013 wurde die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
im § 25 VwVfG verankert. Parallel wurde vom BMVI das Handbuch für gute Bürgerbeteiligung
veröffentlicht.
3.1 Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Projektgebiet liegt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in der Stadt
Dresden.
Seit 2019 führt das Projekt Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Etablierte
Veranstaltungsformate sind das Dialogforum, Arbeitsgruppen, Information politischer
Mandatsträger sowie die Dialogveranstaltungen mit Bürgern. Hinzu kommen Sonderveranstaltungen zum
Tag der Schiene oder Fachveranstaltungen wie beispielsweise Besichtigungen des
Bohrkernlagers sowie die Teilnahme an tschechischen Dialogveranstaltungen.
Im Mai 2023 öffnete das Infozentrum des Projekts in Heidenau und bot bereits über 2000
Besuchern eine Anlaufstelle für Fragen.
Insgesamt wurden bisher elf Dialogforen mit einem engen Teilnehmerkreis aus Gemeinden,
Umweltschützern, Vertretern der Bürgerinitiative „Basistunnel nach Prag“ etc. durchgeführt.
Innerhalb der Dialogforen wurde der aktuelle Planungsstand vorgestellt und diskutiert. Zudem wurden
Arbeitsgruppen aus dem Dialogforum heraus gegründet, um Themen tiefer diskutieren zu
können: Die AG Heidenau befasst sich mit den Auswirkungen auf die Stadt, die AG Erkundungsweg
eruiert mögliche touristische Wanderwege, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen
könnten. Zuletzt tagte die AG Kriterienkatalog, welche die Kriterien für den Variantenentscheid
zur Diskussion stellte.
Alle Protokolle und Präsentationen aus Dialogforen und Arbeitsgruppen sind auf der Website
www.dresdenprag.de einzusehen.
Es wurden bisher auch 16 Dialogveranstaltungen für Bürger durchgeführt, unter anderem in den
Gemeinden Dresden, Heidenau, Dohma, Pirna und Liebstadt. Hier hatten alle Interessierten die
Möglichkeit, mit dem Projekt-Team in den Austausch zu treten. Zur Verkündung der
Vorzugsvariante wurde eine digitale Dialogplattform entwickelt, über welche es online möglich ist, Fragen
am Streckenverlauf zu platzieren. Diese wurden dann vom Projekt-Team beantwortet.
Zur Begleitung des Planungsprozesses haben der Freistaat Sachsen und die Tschechische
Republik gemeinsam mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Region Ústí
einen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) etabliert. Daher findet die
Öffentlichkeitsarbeit auch in enger Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen bzw. dem
Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) statt. Neben der Teilnahme an allen
Veranstaltungen initiiert der EVTZ auch eigene Beratungen und Kolloquien mit den Stakeholdern
des Projekts.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 27 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 14
3.2 Überblick gesetzlicher Grundlagen
• Bundesfinanzierung
▪ Gesetzliche Grundlage: BSWAG in Verbindung mit §§ 7, 23, 44 BHO
▪ Finanzierungsregime: Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
• Gesetzlicher Schutzanspruch für Schienenverkehrslärm
▪ § 41 BImSchG
▪ 16. BImSchV
▪ EBA-Umweltleitfaden, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr
• Gesetzlicher Schutzanspruch zur Erschütterungswirkung
▪ Keine gesetzlichen Rahmenbedingungen
▪ DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“, Teil 2 „Einwirkung auf Menschen in
Gebäuden“
• Gesetzliche Grundlagen zum Barrierefreien Ausbau
▪ § 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Behindertengleichstellungsgesetz - BGG), Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
▪ § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Abs. 3
• Gesetzliche Grundlagen zu EKrG-Maßnahmen
▪ Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz -
EBKrG)
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024 15
4 Forderungen aus der Region
Alle objektiven Kriterien sprechen für die Volltunnelvariante. Zudem wurde auch durch die frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung der Wunsch der Region deutlich, der Volltunnelvariante den Vorzug zu
gewähren. Viele Gemeinden erwähnen ihre Zustimmung in ihren Schreiben (s. Anlage 3) sowie
im Dialogforum.
Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden sowohl Forderungen an das Projekt
gestellt, die den gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen entsprechen, als auch
Forderungen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.
In der folgenden Übersicht sind die monetär bewerteten Forderungen der Gemeinden aufgelistet,
welche außerhalb der gesetzlichen Grundlagen liegen (siehe auch Anlage 2, 3 und 4 für
ausführliche Erläuterungen). Alle eingereichten Forderungen wurden im Rahmen des Dialogforums im
April 2024 diskutiert, Präsentation und Protokolle zur Sitzung sind online auf der Projektwebsite
einzusehen.
Die Gesamtsumme aller Kernforderungen beläuft sich auf 313,65 Mio. €. Eine ausführliche
Erklärung sowie Kommentare zu den Forderungen sind in der Anlage 4 dargestellt.
Hinweis: Um die Kosten der Kernforderungen in die Planungen integrieren zu können sind in der monetären
Bewertung der Kernforderungen neben den Baukosten auch die Planungskosten sowie die
Nominalisierung und einen Risikozuschlag (i.d.R. 35%) berücksichtigt.
Anlagen
Anlage 1: Bewertungsmatrix gesetzl. Vorzugsvariante
Anlage 2: Ergebnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3: Begründung der besonderen Betroffenheiten und Kernforderungen der Region
Anlage 4: Zusammenfassung der Kernforderungen der Region
Brandschutz Mobilität Schutz vor Schall- und
Erschütterung
Kosten
Forderung 1.1 Forderung 4.1 Forderung 6.2 gesamt
Forderungen
[Angaben in Mio. Euro
inkl. Planungskosten,
Nominalisierung und
Risikozuschlag]
Technische Ausstattung
der Feuerwehr,
Fortbildungskosten
Gleisquerungsmöglichkeiten aufrechterhalten,
ausbauen, neubauen
Lärmschutz über das
gesetzliche Maß hinaus
Ausbau der Zugangs-
und
Umsteigemöglichkeiten
Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge 18,09 18,09
Stadt Heidenau 168,33 127,23 295,56
Summe Kosten 18,09 168,33 127,23 313,65
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 29 –
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 45 –
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Anlage 2
Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
DB InfraGO AG
Region Südost
V.II-SO-N
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 47 –
Seite 2 von 5
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Inhalt
1 Ergebnisse im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung 3
1.1 Kernforderungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 3
Kernforderung 1.1: Brandschutz 3
Kernforderung 4.1: Mobilität 3
Kernforderung 6.2: Schall und Erschütterung 5
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
Seite 3 von 5
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
1 Ergebnisse im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
1.1 Kernforderungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Wunsch der Region deutlich, der
Volltunnelvariante den Vorzug zu gewähren. Nach objektiver Beurteilung beider Varianten (s. Kap.
2.3.2) konnte das Projekt dieser Forderung nachkommen. Viele Gemeinden erwähnen ihre
Zustimmung zur Vorzugsvariante in ihren Schreiben (s. Anlage 3) sowie im Dialogforum.
Insgesamt wurden zwölf Schreiben im Rahmen der Parlamentarischen Befassung eingereicht,
welche Hinweise für die nächste Planungsphase und Forderungen beinhalteten. Forderungen
zu den drei Themengebieten Brandschutz, Mobilität und Lärmschutz werden vom Projekt zum
Entscheid Richtung Bundestag gegeben. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Teilnehmenden
des Dialogforums (s. Protokoll 11. Dialogforum unter “Mediathek, Protokolle“ auf Website
www.dresdenprag.de). Diese Forderungen sollen an der Stelle ausführlich beschrieben
werden. Im weiteren Verlauf sind sämtliche monetär bewertete Forderungen aufgeführt. Eine
Übersicht aller Kernforderungen (Nr. 1-10), auch der monetär nicht bewerteten, ist in Anlage
4 beigefügt.
Kernforderung 1.1: Brandschutz
Die Forderungen zur Finanzierung der technischen Ausstattung und zur Übernahme der Aus-
und Fortbildungskosten wurden eingereicht von der Stadt Pirna, dem Sächsischen
Staatsministerium des Innern, der Gemeinde Bahretal und der Stadt Heidenau.
Der Tunnelneubau und -betrieb wird zusätzliche Anforderungen bei entsprechenden
eintretenden Ereignissen im Tunnel an die Berufsfeuerwehr der Stadt Pirna stellen. Daher ist
zusätzliche Ausrüstung erforderlich, die bisher noch nicht vorhanden ist.
Technische Ausstattung der Feuerwehr
Vier Fahrzeuge, die jeweils 800.000 Euro kosten sowie die Baukosten für zwei Gebäude á 2
Mio. € waren die Berechnungsgrundlage.
Aus- und Fortbildungskosten
Die Kosten für die Weiterbildungskosten für eine Tunnelbrandbekämfpung und -hilfeleistung
und die Inbetriebnahmekosten im Sinne der Rettungsübungen unter Beteiligung von ca. 500
Personen und einem Equipment á 375.000€ pro Tag, á fünf Tage, waren die
Berechnungsgrundlage.
Inkl. 26% Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung ergeben sich
Gesamtkosten von 18,09 Mio. € für Ausstattung und Fortbildung der Feuerwehr.
Kernforderung 4.1: Mobilität
Gleisquerungsmöglichkeiten aufrechterhalten
Die Stadt Heidenau äußerte in der Stellungnahme vom 29.02.2024 folgende Forderung: „Die
Maßnahmen zur Gewährleistung von mindestens zwei unabhängig voneinander zur
Verfügung stehenden Querungsmöglichkeiten der Bahnstrecke mit mindestens Regellichtraumhöhe
4,50 m unter den Brücken für Fahrzeuge aller Art während der gesamten Bauzeit sind für die
Stadt Heidenau für herausragender Bedeutung.“.
Nach aktuellem Stand gibt es in Heidenau lediglich zwei Querungsmöglichkeiten der
Bahnstrecke mit einer Mindestregellichtraumhöhe von 4,50 m, die im Bereich der
Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die Geschwister-Scholl-Str. und August-Bebel-Str. zu verorten sind.
Beide Bauwerke werden nach aktuellem Vorplanungsstand ersatzneugebaut (Geschwister-
Scholl-Straße) bzw. im Rahmen des Projekts angepasst (EÜ August-Bebel-Straße). Eine
Vertiefung des gesamten Bauphasenkonzepts erfolgt jedoch erst in Leistungsphase 3 (ab 2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 49 –
Seite 4 von 5
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Daher besteht weiterhin die Möglichkeit, dass beide Bauwerke gleichzeitig beeinträchtigt sind
und somit die Bahnstrecke nicht gequert werden kann.
Es wird demnach davon ausgegangen, dass zwei weitere Brückenbauwerke mit einem
Regellichtraum von 4,50 m Höhe im Vorfeld ersatzneugebaut werden müssen. Gemäß Schreiben
wird die EÜ Dohnaer Straße und die baugleiche EÜ Mühlenstraße vorgeschlagen. Als
Referenzbauwerk wird die Kalkulation zum Neubau der EÜ Geschwister-Scholl-Str. herangezogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für diese Kernforderungen das EBKrG greift. Das EBKrG
regelt die Kostenträgerschaft für den jeweiligen Schienenbaulastträger und
Straßenbaulastträger bei Änderung/Neubau einer Kreuzung eines Schienenweges mit einer öffentlichen
Straße oder Weg. Da der verantwortliche Straßenbaulastträger eine Forderung über die
Erweiterung einer vorhandenen Kreuzung aufmacht, hat sich dieser gemäß EKrG an den Kosten
zu beteiligen. Für die Forderung einer neuen Querung unter dem Schienenweg hat der
Straßenbaulastträger gem. EKrG alle Kosten zu tragen. Für jede zu ändernde bzw. neu zu
schaffende Kreuzung ist eine Kreuzungsvereinbarung zu schließen, die die Kostenteilung regelt.
Diese ist nicht projektgebunden, sondern kreuzungsgebunden.
Das EBKrG regelt nicht die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Sollte der Kernforderung
also im Rahmen der Parlamentarischen Befassung zugestimmt werden, so muss der jeweilige
Kostenanteil für den zuständigen Straßenbaulastträger gem. EBKrG direkt an den
Straßenbaulastträger fließen und kann nicht über den Schienenbaulastträger (DB InfraGO AG)
erfolgen.
Inkl. 26% Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung ergeben sich
Gesamtkosten von 51,72 Mio. € für die Aufrechterhaltung der Gleisquerungsmöglichkeiten.
Ausbau bestehender Gleisquerungen
Die Stadt Heidenau plädiert in ihrer Stellungnahme vom 29.02.2024 für einen Ausbau
bestehender Gleisquerungen: „Aus diesem Grund müssen bestehende Querungen erweitert und für
Querende attraktiver gestaltet werden (u.a. Aufweitung Unterführung Ernst-Thälmann-
Straße/Thomas Mann-Straße für den Fußgänger und Radwegverkehr mit entsprechender
Lichtkonzeption und Aufweitung der auf Dresdner Stadtgebiet liegenden Unterführung Fritz-
Schreiter-Straße).“
In der Stellungnahme wird keine konkrete Angabe dazu gemacht, auf welches Maß die
Aufweitungen erfolgen sollen. Es wird daher davon ausgegangen, dass auf der Ernst-Thälmann-
Straße zwecks einer besseren Lichtkonzeption eine Aufweitung von mindestens 4 m – besser
5 m – notwendig ist. So kann beispielsweise die Führung eines gesonderten Radweges durch
die Unterführung von aktuell 3,44 m auf rund 10 m Lichte Weite eine mögliche Umsetzung
darstellen. Auch für die angegebene Eisenbahnüberführung Sporbitzer Straße (in
Verlängerung der Fritz-Schreiter-Straße) wird keine konkrete Angabe für eine Aufweitung gemacht.
Daher wird im Sinne einer Führung des Straßenverkehrs sowie eines beidseitigen Radverkehrs
und Fußgängerverkehrs von einer Lichten Weite von 12 m Straße zzgl. 3 m je Seite Fuß- und
Radweg ausgegangen (von aktuell 9,50 m auf 18 m). Weiterhin wird auch in die Forderung
interpretiert, dass eine Herstellung der Durchfahrtshöhe von 4,50 m zukünftig gewährleistet
werden soll.
Inkl. 26% Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung ergeben sich
Gesamtkosten von 21,17 Mio. € für die Ernst-Thälmann-Str. und 49,23 Mio. € für den Ausbau der
Sporbitzer Straße.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
Seite 5 von 5
DB InfraGO AG, V.II-SO-N, Stand: 23.01.2026
Standardvorlage „Einzelvorstellung des Projekts“ für Prozess I.05.02.02.02, (V: I.IFM 1), Rev. 3.0, Stand: 01.01.2024
Schaffung zusätzlicher Gleisquerungsmöglichkeiten
In der Stellungnahme vom 29.02.2024 von Heidenau wird folgende Forderung gestellt:
„Ebenso ist aktiv die Schaffung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten zu untersuchen.“
In der Stellungnahme wird keine Angabe über die Anzahl und die Ausbildung der geforderten
Querungsmöglichkeiten gemacht. Es wird daher eine Kalkulation gemäß einer sogenannten
„Muster“-Querung veranschlagt, die folgende Randbedingungen einhalten soll:
1. Eine lichte Weite von mindestens 6 m für Fuß- und Radwegverkehr (kein
Straßenverkehr).
2. Eine Überführung von sechs Gleisen (Worst Case im Bereich der Ausfädelung).
3. Ein Neubau von mindestens 300 m Fuß-/Radweg einschließlich Grunderwerb.
Inkl. 26% Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung ergeben sich
Gesamtkosten von 18,31 Mio. € für die Neuschaffung einer Querung.
Ausbau der Zugangs- und Umsteigemöglichkeiten
Die Stadt/Gemeinde Heidenau fordert in ihrer Stellungnahme vom 29.02.2024 den Ausbau der
Zugangs- und Umsteigemöglichkeiten: „Neben der Schaffung attraktiver
Zugangsvoraussetzungen zu den bestehenden drei Verkehrsstationen in Heidenau und zusätzlich auch an der
Station Dresden-Zschachwitz durch ein verbessertes Angebot von Umsteigemöglichkeiten
zwischen Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln (P+R, Fahrradabstellanlagen, B+R, Car-
Sharing, Bike-Sharing, Mobi-Shuttle) muss die Schaffung eines attraktiven Verkehrsangebots im
ÖPNV (Verkehrszeiten, Taktzeiten) als Ziel konsequent verfolgt werden.“.
Es wurden keine konkreten Angaben zur Ausgestaltung der Aufwertung gemacht, so dass eine
Kalkulation nicht möglich ist. Aus diesem Grund erfolgt die monetäre Bewertung anhand
vergleichbarer Projekte. Folgendes Projekt beinhaltet die genannten Forderungen:
https://www.bahnstadt.de/details/augustfehn/ (Stand 17.05.2024).
Inkl. 26% Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung ergeben sich
Gesamtkosten von 27,90 Mio. € für den Ausbau der Zugangs- und Umsteigemöglichkeiten.
Kernforderung 6.2: Schall und Erschütterung
Im Rahmen des 11. Dialogforums am 10.04.2024 wurde sich dazu verständigt, dass die
Forderung einer teilweisen Streckeneinhausung in Heidenau zu exponentiell mehr
Betroffenheiten führt. Es wird daher ein „Schallschutz über das gesetzliche Maß hinaus“ als Forderung
dem Bundestag vorgelegt.
Da eine genaue Kalkulation ohne Untersuchungen der Leistungsphase 3 fortfolgende schwer
möglich ist, bildet die Kostenschätzung und darin befindliche Lärmschutzbauwerke des
Bereiches Heidenau die Grundlage. Der Ansatz sieht vor, die Kosten nochmals als Kostenprognose
vorzusehen.
Schallschutz Heidenau über das gesetzliche Maß hinaus: 127,23 Mio. € (inkl. 26%
Planungskosten und 35% Risikozuschlag sowie Nominalisierung)
Alle Kernforderungen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 313,65 Mio. €.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 51 –
Anlage 3
Begründungen und Betroffenheiten der Region
DB InfraGO AG
Region Südost
I.II-SO-N
DB InfraGO AG, Region Südost, I.II-SO-N
IDBI lnfraGO
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 53 –
Inhaltsverzeichnis
1. Bad Gottleuba-Berggießhübel……………………………………………………………S. 3
2. Dohma…………………………………………………………………………………………..S. 73
3. Dohna……………………………………………………………………………………………S. 76
4. Dresden…………………………………………………………………………………………S. 89
5. Gemeinde Bahretal………………………………………………………………………….S. 90
6. Heidenau……………………………………………………………………………………….S. 109
7. Liebstadt………………………………………………………………………………………..S. 139
8. LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge………………………………………………..S. 141
9. Pirna………………………………………………………………………………………………S. 151
10. Sächsisches Oberbergamt………………………………………………………………..S. 158
11. Sächsisches Ministerium des Inneren………………………………………………...S. 167
12. Zweckverband Wasserversorgung Pirna Sebnitz…………………………………...S. 170
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Der Bürgermeister
Staatlich anerkanntes Moorheilbad und
staatlich anerkannter Kneippkurort
Postanschrift KOnlgstralle 5 01816 Bad Gottleuba-Be<ggießhübel
Dienstsitz: Bad Gottleuba
Königstraße 5
DB lnfraGO AG
Herrn Kay Müller
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Aktenzeichen:
(bitte bei Antwort stets angeben)
Bearbeiter:
nur per E-Mail: clresden-prag(a),deutschebahn.com
Telefon:
Telefax:
E-Mail*:
Datum:
Herr Peters
035023 668-0
035023 668-10
buergerrneister@stadt-bgb.de
29.02.2024
Neubaustrecke Dresden Prag - Kernforderungen der Stadt Bad
GottleubaBerggießhübel
Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Damen und Herren,
die Neubaustrecke von Dresden nach Prag stellt ein bedeutendes lnfrastrukturprojekt
dar und ist damit grundsätzlich als positiv für Deutschland und für Europa zu
betrachten.
Die Auswirkungen auf unsere Region mit der hier lebenden Bevölkerung, auf Umwelt
sowie Flora und Fauna sind in jedem Falle enorm und es gilt die negativen
Begleiterscheinungen so gering wie möglich zu halten.
Die Entscheidung für eine Volltunnelvariante, welche auf dem 10. Dialogforum am
20.11.2023 verkündet wurde, hat die Zustimmung unter den Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Mandatsträgern gefunden.
Der Doppelkurort Bad Gottleuba-Berggießhübel bildet als erfüllende Gemeinde eine
Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Bahretal und der Stadt Liebstadt.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ländlich geprägt und bietet Touristen, Kurgästen und
ihren Bürgerinnen und Bürgern eine einzigartige Landschaft mit zahlreichen
Sehenswürdigkeiten. Der Tourismus entwickelt sich stetig fort und viele Attraktionen
erlangen immer mehr überregionale Bekanntheit.
Sprechzeiten:
Di: 9-12 und 13-18 Uhr
Do:
Fr:
9-12 und 13-16 Uhr
9-12 Uhr
Bankverbindung: Ostsachsische Sparkasse Dresden
www.stadt-bgb.de
• kein ZUgang ror elektronlscil signierte sowie verseh!Osselle elektronische Dokumente
IBAN: DE64 8505 0300 3000 1938 20
BIC: OSDDDE 81XXX
Steuernummer: 210/149/03000
• Die Datenschutzhinweise der Stadt Bad Gottleuba-Berggiellhübel finden Sie im Internet unter www.stadt-bgb.de unte< Datenschutz und erweiterter Datenschutz.
Zusätzlich kllnnen Sie Informationen auch beim zuständigen Sachbearbeiter anfordern
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 55 –
Das Besucherbergwerk „Marie-Louise-Stolln" in Berggießhübel, die
medizinhistorischen Sammlungen in Bad Gottleuba, das Schloss Kuckuckstein in
Liebstadt oder das Kalkofenareal in Bahretal (Borna) sollen hier exemplarisch genannt
werden.
Außerdem bietet unsere herrliche Landschaft vielfältige Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung und lädt zahlreiche Gäste zum Verweilen ein.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird nun seit fast 20 Jahren durch die Bundesautobahn
A 17 durchschnitten und es gab dadurch auch negative Begleiterscheinungen.
Die Trinkwassertalsperre in Bad Gottleuba dient der Versorgung der im
Verbandsgebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Pirna-Sebnitz (ZVWV)
befindlichen Gemeinden.
In naher Zukunft ist es geplant 7, Windkraftanlagen in Börnersdorf und Breitenau zu
errichten und über 200 ha für neue Solarparks in der Gemeinde Bahretal und der Stadt
Liebstadt zu bauen.
Der Eingriff in den ländlichen Raum ist damit schon jetzt sehr groß und die damit
verbundenen Maßnahmen finden nicht be·i allen Bevölkerungsteilen Zustimmung.
Der in Rede stehende neue Bahntunnel unterläuft perspektivisch das Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft von Niederseidewitz (Gemeinde Bahretal) bis nach
Breitenau (Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel) und wirkt sich insbesondere in der
Bauphase auf das gesamte Verwaltungsgebiet aus.
Die bisherige Transparenz durch die vielfältigen Informationsveranstaltungen gilt es
beizubehalten und auch mit Maßnahmen im betroffenen Gebiet zu untersetzen.
Es müssen dem Vorhaben somit von Anfang an auch positive Dinge im betroffenen
Gebiet zu folgen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung herzustellen bzw. zu erhalten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Kernanforderungen aller Betroffenen
unbedingt in den weiteren Planungen wiederfinden müssen. Außerdem ist zu erwarten,
dass sich im Zuge der weiteren Planung und des Baus weitere Forderungen der
Betroffenen ergeben werden.
Im Folgenden sollen deshalb Kernanforderungen und Lösungsvorschläge thematisch
dargestellt werden, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt ergeben:
1. Tourismus und Einwohner - Beeinträchtigung durch den Bau
Nach den bisher zur Verfügung gestellten Informationen soll die Neubaustrecke etwa
2044 freigegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind folgende negative
Begleiterscheinungen durch den Bau zu erwarten:
- vermehrter Fahrzeugverkehr durch Baustellenfahrzeuge/Zuliefer=LKW/
Schwerlasttransporter im Bereich des Bauvorhabens einschließlich der
Bundesautobahn A 17;
- Lärm- und Staubbelastung durch Arbeiten gerade im Bereich des
Zwischenangriffs im Niederseidewitztal und am Evakuierungs- und
Rettungspunkt in Wingendorf, kurz vor Börnersdorf;
Seite: 2
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
- in den Ausmaßen enorme Begleitindustrie (Ausführung Abbruchmaterial aus
dem Tunnel von geschätzten 4.000.000 m3
- Aufbereitung vor Ort -
Rückführung in den Tunnel, Beleuchtung).
Lösungsvorschlag:
Das ·straßennetz ist schon jetzt für die Mehrbelastung zu ertüchtigen. Ich verweise an
dieser Stelle auf die Ausführungen des Landkreises (Anlage 1). Dies umfasst
besonders die von den Autobahnabfahrten Bahretal und Bad Gottleuba abführenden
Straßen und deren Brücken.
Gleichfalls muss sichergestellt werden, dass auch der landwirtschaftliche Verkehr die
Wiesen- und Ackerflächen weiter uneingeschränkt nutzen kann. In der
Verwaltungsgemeinschaft gibt es mehrere Agrargenossenschaften, welche eine große
Bedeutung für die Versorgung der Region darstellen. Deshalb dürfen die Anbauflächen
nur so gering wie möglich eingeschränkt werden.
Zur Steigerung der Akzeptanz des Projekts bei der Bevölkerung sind aus unserer Sicht
Maßnahmen zu ergreifen, welche unsere Region touristisch aufwertet und dadurch die
durch den Bau zu erwartenden Belastungen schmälern.
Die Deutsche Bahn AG kann zur Verbesserung der Wanderwegestruktur beitragen. Ein
Beispiel ist der geplante grenzüberschreitende Rundwanderweg (Spicak - Sattelberg).
In diesem Zusammenhang wäre die Errichtung einer Schutzhütte mit Informationstafeln
zum Tunnelbau im Oelsengrund wünschenswert. Eine geeignete Stelle ist dafür
vorhanden.
Darüber hinaus könnte ein grenzüberschreitendes Radwegeprojekt von der Talsperre
Bad Gottleuba durch den Oelsengrund bis nach Tschechien (Krasny Les) unterstützt
werden. Flankiert werden könnte der Rad- und Wanderweg mit Informationstafeln zur
Region sowie zum Bauprojekt.
Außerdem wäre die Förderung von Spielplätzen sowie von Gemeinschaftszentren in
den betroffenen Ortsteilen sehr positiv für die Akzeptanz des Projekts in der
Bevölkerung sowie bei unseren Gästen.
2. Rettungsdienst - Feuerwehr
In Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt es 6 Stadtteilwehren, welche in den Ortsteilen
Börnersdorf, Oelsen, Bad Gottleuba, Berggießhübel, Langenhennersdorf-Bahra und
Markersbach-Hellendorf verortet sind.
Außerdem sind in der Mitgliedsgemeinde Bahretal 2 Feuerwehren in Gersdorf und
Nentmannsdorf in Betrieb. In der Mitgliedsgemeinde Liebstadt gibt es drei
Feuerwehren, in Liebstadt sowie den Ortsteilen Großröhrsdorf-Biensdorf und Döbra.
Es handelt sich dabei in allen Fällen um freiwillige Feuerwehren, welche einen
hervorragenden Dienst für unserer Region leisten. Die bisherige Einsatzbelastung ist
insbesondere durch die BAB 17 als hoch zu betrachten. Die Rekrutierung von
Ehrenamtlern für die Feuerwehr wird perspektivisch eine große Herausforderung,
gleichermaßen die gesicherte Finanzierung verantwortlicher Städte und Gemeinden.
Seite: 3
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 57 –
Eine Mehrbelastung möglicher Einsätze während Bau und Betrieb des Tunnels können
nicht durch unsere freiwillige Feuerwehr übernommen werden. Möglicherweise neu
anzuschaffende Technik, die dafür notwendige Ausbildung und die regelmäßigen
Prüfungen der Technik sind aus unserer Sicht personell und finanziell nicht darstellbar.
Lösungsvorschlag:
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Landkreises (Anlage
1, Absatz Bevölkerungsschutz) und unterstreiche die dort verortete Forderung nach
einer Werksfeuerwehr bzw. hauptamtlichen Kräften und deren Finanzierung.
Außerdem verweise ich an dieser Stelle auf die Risikoanalyse des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Anlage 3, Ziffer 4 ff) .
Der dort formulierte Vorschlag für den Einsatz von Lösch- und Rettungszügen sollte ab
der Betriebsphase des Tunnels unbedingt umgesetzt werden. Neben den Vorteilen
einer schnellen Evakuierung können große Mengen an Löschwasser, Personal und
Material verbracht werden, falls es im Tunnel zu einem Unfall oder einer Havarie
kommen sollte.
Außerdem ist in diesem Zusammenhang alternativ bzw. summativ zu prüfen, ob es
nicht möglich wäre, eine hauptamtliche Feuerwehr in Peterswald (Petrovice) zu
installieren, welche aus deutschen und tschechischen Einsatzkräften besteht. Diese
Feuerwehr könnte Aufgaben für die BAB 17, den Bahntunnel und für den umliegenden
Einsatzraum übernehmen. Die Finanzierung müsste entsprechend gesichert werden.
Darüber hinaus ist die Vorhaltung von Löschwasser innerhalb und außerhalb des
Tunnels sicherzustellen. Gerade im Bereich des Rettungs- und Evakuierungspunktes
muss diesbezüglich geplant und investiert werden. Aber auch in den umliegenden
Ortsteilen müssen enorme Mengen an Löschwasser vorgehalten werden, was nur
durch den Neubau von Zisternen erreicht werden kann.
3. Seismologisches Observatorium Berggießhübel
In unserem Ortsteil Berggießhübel wird ein Seismologisches Observatorium der TU
Bergakademie Freiberg betrieben. Die Station gehört zu einem weitreichenden Netz
von vergleichbaren Stationen und sammelt mit hochsensibler Messtechnik Daten von
Erdbeben, Explosionen und ähnlichen Auffälligkeiten. So konnte beispielsweise in
Berggießhübe! sogar die Explosion an den Gaspipelines Nordstream I und II in der
Ostsee aufgezeichnet werden.
Die Bautätigkeiten am neuen Eisenbahntunnel sowie der spätere Betrieb könnte die
Funktion des Observatoriums stören.
Lösungsvorschlag:
Es sind entsprechende Absprachen mit der TU Bergakademie vorzunehmen und es
muss geklärt werden, ob sich durch Bau und Betrieb des Tunnels Einschränkungen der
Funktionsweise des Observatoriums ergeben bzw. wie diese minimiert werden können.
Seite: 4
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
4. Natur und Umwelt
Der Bau des Eisenbahntunnels hat weitreichende Auswirkungen auf die Natur und
Umwelt, insbesondere der Zwischenangriff im Seidewitztal und am Evakuierungs- und
Rettungspunkt in Wingendorf. Dadurch werden umfangreiche
Kompensationsmaßnahmen notwendig, welche im Bereich der
Verwaltungsgemeinschaft umgesetzt werden könnten.
Lösungsvorschlag:
Folgende Kompensationsmaßnahmen könnten im Bereich unserer
Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt werden:
- Erhalt und Neuanlage von Obstalleen (z. B. Bad Gottleuba, Wingendorf,
Herbergen);
- Verbesserungen von Biotopen (z. B. Teiche in Breitenau (Walddörfel),
Börnersdorf, Liebstadt und Bahretal);
- Anpflanzung von Sträuchern und Hecken bzw. Anlage von Remisen;
- großzügige Ausstattung von geeigneten Bereichen mit Nistkästen;
- Renaturierung von Gewässern 2. Ordnung (z. B. Breitenau);
- Anlegen von neuen Biotopen;
- Aufforstung von Flächen mit widerstandsfähigen und klimaresistenten
Baumarten.
5. Talsperre und Wasserversorgung
Die Trinkwassertalsperre in Bad Gottleuba stellt im Verbandsgebiet des
Zweckverbands Wasserversorgung Pirna Sebnitz die wichtigste Versorgungsquelle
dar. Die Produktion von Trinkwasser stellt bereits heute durch z.T. langanhaltende
Trockenperioden eine große Herausforderung dar. Der Bedarf an Trinkwasser steigt
weiterhin stetig. Neben der Versorgung der Bevölkerung braucht auch die Industrie
zunehmend mehr Wasser für die Produktion. Eine Ansiedlung von Gewerbe hängt
somit ebenfalls von der Verfügbarkeit von Wasser ab. Der Tunnelbau beeinflusst die
Wasserversorgung der Talsperre Gottleuba.
Lösungsvorschlag:
Eine Beeinträchtigung des Wassers, insbesondere des Grundwassers, durch den
Tunnelbau ist auszuschließen.
Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass sich der Wasserzufluss der Talsperre
durch den Tunnelbau verändert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
Stellungnahme des Zweckverbands Wasserversorgung (Anlage 2). Es sind
entsprechende hydrologische Gutachten anzufertigen und mit in weitere Planungen
aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Peters
Bürgermeister
Seite: 5
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 59 –
Anlage 1: Stellungnahme Kernforderungen Landkreis Sächsische
SchweizOsterzgebirge
Anlage 2: Stellungnahme Zweckverband Wasserversorgung (ZVWV)
PirnaSebnitz
Anlage 3: Risikoanalyse des SMWA
Seite: 6
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
r
L
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landkreis
Der Landrat
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Postfach 100253/54 01782 Pirna
DB lnfraGO AG
Technischer Gesamtprojektleiter
Neubaustrecke Dresden-Prag
Herrn
Kay Müller
nur per E-Mail an:
dresden-prag@deutschebahn.com
Neubaustrecke Dresden-Prag - Kernforderungen
Sehr geehrter Herr Müller,
7
J
Datum: 2 ?, 12 2024
Telefon: 03501 515-1505
Aktenzeichen: 0004-009-EVTZ/Kernforderungen
E-Mail: Malthias.Otto@landratsamt-pirna.de
Sie haben im Rahmen des 10. Dialogforums am 20.11 .2023 die Volltunnelvariante der
Neubaustrecke als Vorzugsvariante verkündet. An dieser Stelle möchte ich Ihnen, als verantwortlichen
Gesamtprojektleiter der DB lnfraGO AG, meinen Dank dafür aussprechen, dass sich die Region in
dieser frühen Planungsphase so intensiv in den Prozess einbringen konnte.
Die Wahl der Volltunnelvariante begrüße ich dabei ausdrücklich. Darüber hinaus haben Sie im
letzten Dialogforum die Region zur Abgabe von Kernforderungen bis zum 29.02.2024 aufgerufen.
Diese weitere Möglichkeit der Einbeziehung der Region wird gern aufgegriffen.
Im Folgenden werden Kernforderungen des Landkreises sowie Hinweise für die bevorstehende
Genehmigungsplanung formuliert. Unsererseits werden Kernforderungen so interpretiert, dass
diese über den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen hinausgehen und somit weiterreichen können
als Hinweise und Forderungen in den Beteiligungen der ausstehenden Genehmigungsplanung.
Der Landkreis hat sich vor diesem Hintergrund mit den betroffenen Anrainerkommunen der
künftigen Bahntrasse über das Thema, der für die Region bedeutenden Forderungen, ausgetauscht. In
dem Prozess hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit, die Forderungen der anderen Betroffenen
einzusehen und für sich wichtige Punkte zu übernehmen. Der Landkreis konnte auf diesem Weg
weitere regional bedeutsame Themen in seine Forderungen integrieren. Die Kommunen werden
darüber hinaus ihre eigenen Forderungen übermitteln.
Im Folgenden werden Kernforderungen des Landkreises vorangestellt. Dem schließen sich
Hinweise für die Genehmigungsplanung inklusive weiterer Kernforderungen an.
HIOW'3is: Kein ZUgang IOr elektTonisch signlerte sowie verschlüsselte elektronische OoklJmenle. Die Möglichkeit der verschlOssellen elektronischen Kommunikation besteht über die
Oe-Mall-Adresse: konlakt@lar,dralsaml•pima.de-rnail.de
Anschrift: Termine nur nach Vereinbarung. Bankverbindung:
Schloßhof 2/4 01796 Pirna Telefon:
Internet:
03501 515-0 (Vermittlung)
www.landralsamt-pima.de
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC:
IBAN:
USt-IdNr.;
OSDDOE81 XXX
OE12 8505 0300 3000 0019 20
DE140640911
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 61 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Landrat
Seite 2
Kernforderungen
Verbesserung der Umsteigerelation der Verbindung Dresden/Altenberg am Bahnhof Heidenau
Bei den in Folge der Neubaustrecke notwendig werdenden Eingriffen in die Bestandsstrecke
zwischen Dresden und Heidenau sind am Bahnhof Heidenau die Wegebeziehungen für die o. g.
Verbindung zu verbessern.
Hierbei erscheint die Notwendigkeit der Ertüchtigung der eingleisigen Strecke nach Altenberg,
durch Wiederbelegung einer Kreuzungsmöglichkeit unterhalb von Glashütte, so dass der in
Heidenau stehende Zug länger auf die S-Bahn warten kann, wesentlich.
Diese Maßnahme würde darüber die Möglichkeit einer höheren Streckenbelegung generieren, um
künftig ein noch attraktiveres Angebot schaffen zu können.
Darüber hinaus wird angeregt, den Ausbau und die Sanierung der Müglitztalbahn für
entsprechende Lasten - die auch die Nutzung durch die potentiellen Bergbauunternehmen im Bereich
Altenberg für den Zeitraum bis 2080 betrachten - zu prüfen. Auch in diesem Zusammenhang
könnte durch entsprechende Ausweichstellen und die Ertüchtigung der Strecke ein weitergehender
Mehrwert erreicht werden.
Lärmschutz der Bestandsstrecke im Elbtal
In dem Zusammenhang wird die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen zur Erhöhung des
Lärmschutzes auf der Bestandsstrecke im Elbtal von Schöna bis zum Beginn der Neubaustrecke und
von zusätzlichen Lärmschutzvorkehrungen über das gesetzliche Maß hinaus entlang der
Neubaustrecke im Bereich von Heidenau gesehen.
Des Weiteren sollte die vorrangige Führung des Güterverkehrs während der Tagesrandzeiten und
in der Nacht grundsätzlich über die Neubaustrecke erfolgen müssen, um das Elbtal zusätzlich zu
entlasten und somit den Nutzen des Projekts weiter zu erhöhen. Entsprechende
Lenkungsmaßnahmen sind zu ergreifen.
Priorisierung des S-Bahn-Verkehrs in der Bauphase
Es wurde bereits im 10. Dialogforum angedeutet, dass während der Bauphase der S-Bahnverkehr
priorisiert werden soll. Dieser Ansatz wird einerseits begrüßt und andererseits wird eine Umsetzung
des Angezeigten eingefordert, um das attraktive, wichtige und leistungsfähige Angebot des
Schienenpersonennahverkehrs aufrechtzuerhalten.
Das betrifft vor allem unter der Woche die Pendler. An Wochenenden in der Wandersaison wird die
Verbindung sehr stark von Tagesbesuchern der Sächsischen Schweiz genutzt. Es besteht
dahingehend die Gefahr, dass baubedingte Einschränkungen zu Verkehrsverlagerungen auf den
motorisierten Individualverkehr führen und somit zur Verschärfung bereits bestehende Probleme mit
dem ruhenden Verkehr beitragen. Das würde die jahrelange Arbeit der Region in Bezug auf die
Lösung der mit dem Parkdruck verbundenen Probleme konterkarieren. Insofern darf es auch an
den Wochenenden keine baubedingten Angebotseinschränkungen geben.
Hochwasserschutz im Elbtal
Eine weitere Forderung ist, dass es einerseits eine Machbarkeitsuntersuchung der Eignung des
Bahndammes im Elbtal für die parallele Nutzung als Hochwasserschutzanlage gibt und
andererseits, bei festgestellter Eignung, ausgewählte Abschnitte des Bahndammes für den
Hochwasserschutz ertüchtigt werden.
Regionales Forum zur Gebietsentwicklung
Es ist notwendig, dass die DB lnfraGO AG das Projekt-vor allem hinsichtlich der
betriebsnotwendigen Infrastruktur für den Bau und den späteren Betrieb sowie die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen in dem Zusammenhang mit den absehbaren und wahrscheinlich notwendigen
Entwicklungsmaßnahmen in der Region sieht und mit den anderen Beteiligten - insbesondere Bund, Land,
Freistaat und kommunaler Ebene - im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit möglichst
weitgehende Synergien sucht.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Landrat
Seite 3
Die Bahnstrecke und der Tunnel werden die Region mehr als 100 Jahre prägen. Es ist unmöglich,
Bedarfe und technische Entwicklungen über den Zeitraum zu antizipieren. Dennoch zeichnen sich
bereits jetzt Notwendigkeiten im Oberen Elbtal und Osterzgebirge ab. Es muss ein Forum geben,
in dem Entwicklungsperspektiven ausgetauscht und gezielt nach derartigen Synergien, gesucht
wird. Der oberirdische Platzbedarf für diese Vorhaben während der Bauphase - z. 8 . für
Aufbereitungsanlagen, Deponie und die technische Infrastruktur führt angesichts der topografischen
Gegebenheiten, Siedlungsstruktur und Schutzgebieten - zumindest zeitweise - zu einer Vielzahl von
Raumwiderständen und tatsächlichen Konflikten. Dabei stehen drei Punkte im Vordergrund:
Die Wasserbereitstellung und Abwasserbehandlung für die Vorhaben während der Bauphase bzw.
Betriebsphase müssen geklärt werden. Die dafür notwendigen Investitionen sollten mit dem
Landkreis - primär aber Pirna, Heidenau, Dohna und Bad Gottleuba-Berggießhübel - abgestimmt
werden.
Derzeit erscheinen die Planungen der DB lnfraGO AG isoliert und nicht eingebettet in die bereits
vorhandenen Überlegungen, beispielsweise zur Notwendigkeit des Baus einer
Abwasserbehandlungsanlage im Übergangsbereich zwischen Heidenau und Pirna, um die Entwicklung der Region
zu sichern und gleichzeitig die Abhängigkeit von der Stadtentwässerung Dresden langfristig zu
verringern. Da sich das Seidewitztal weder örtlich für derartige Anlagen, noch die Seidewitz an sich
als Vorflut eignet, sind derartige Maßnahmen unabweisbar. Damit kann - hier nur beispielhaft -
sichergestellt werden, dass für baubedingte Eingriffe durch die Weiternutzung ein erheblicher
Mehrwert geschaffen wird. Deshalb soll auch im Bereich des Abwassers der Vorhabenträger die
vom geplanten Bahnprojekt betroffenen Städte und Gemeinden bzw. Zweckverbände in die
technische Planung einbeziehen, um auch hier Synergiewirkungen zu erzielen.
Entsprechende Fragen stellen sich für die Wasserversorgung der Baustelle. In der Region sind
noch nicht alle Ortslagen an das Trinkwassernetz angeschlossen. Hier könnten sich Synergien mit
dem notwendigen Leitungsbau für das Tunnelprojekt ergeben. Auch die Energieversorgung -
zumindest während der Bauphase - wirft die Frage nach der ggf. notwendigen Netzertüchtigung auf
und wäre in Hinblick auf den Ausbau zur Einspeisung erneuerbarer Energien aus dem
Osterzgebirge zu prüfen.
Sofern Aktivitäten im Bereich Seidewitztal geplant sind, müssen diese - vor Beginn - gegen
Hochwasser gesichert werden. Das setzt voraus, dass das Hochwasserschutzkonzept um den
entsprechenden Aspekt erweitert wird und die entsprechenden Maßnahmen bis Baubeginn realisiert sind.
Bei der Flächeninanspruchnahme während der Bauphase und für die Nebenanlagen sind - sofern
kein unmittelbarer Streckenbezug vorhanden ist - bevorzugt Altlastenstandarte und bereits in
Anspruch genommene Flächen heranzuziehen.
Entscheidende Bedeutung wird aber - in Anbetracht der Erfahrungen mit anderen
Tunnelbauprojekten in Europa - der Umgang mit dem Abraum und der Ansiedlung von Aufbereitungs- und
Deponiekapazitäten sowie deren verkehrliche Anbindung haben. Hier wird ein gravierendes
Störpotential gesehen.
Für die Deponierung werden (derzeit) keine Flächen gesehen, die zu diesem Zweck rechtlich zu
binden wären. Damit ist es notwendig, die verkehrliche Erschließung des Angriffspunktes für den
Tunnelbau bereits in dieser Phase der Erörterung zur Diskussion zu stellen. Angesichts des langen
Zeitraumes der Tunnelbauarbeiten, des Umfangs der Abfuhr sowie der Zufuhr des notwendigen
Materials, handelt es sich um eine grundsätzliche Frage. Aus Sicht des Landkreises wird
dahingehend gefordert, dass auch die Bahnverladung des Abraums (über Müglitztal oder Elbtal) geprüft
und der Anschluss dieser Punkte durch unterschiedliche Technologien ernsthaft erwogen wird.
Dabei ist zu beachten, dass es bei der Nutzung der Straßen derzeit wahrscheinlich ist, dass die
Sanierungskosten nach Abschluss der Maßnahmen entsprechend dem in §§ 16, 17 Sächsisches
Straßengesetz (SächsStrG) kodifizierten Grundgedanken mit betrachtet und bereitgestellt werden
müssen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 63 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Landrat
Seite 4
Zeitnaher Aufbau eines Mess- und Monitoringnetzes für Grund- und Oberflächenwasser
Im Raum des Oberen Elbtals und des Osterzgebirges werden mit dem Lithiumbergbau, im Bereich
Altenberg, die Heranführung des Trinkwassers aus dem Erzgebirge für die Industrie im Elbtal und
der Wasserüberleitung aus der Elbe zur Sicherung der Lausitz bzw. Berlins gleichzeitig mehrere
Projekte mit hoher strategischer überregionaler Bedeutung, aber auch hohem Risikopotential für
die Region geplant.
Der Landkreis sieht hier die jeweiligen Projektträger, aber vorrangig Bund und Land, in der Pflicht,
bereits in den der eigentlichen Planung vorgeschalteten Erwägungsphasen ein offenes und
transparentes Risikomanagement zu betreiben und zu dokumentieren. Denn es muss sichergestellt
sein, dass vor allem die Ressource Wasser geschützt wird.
Wir erwarten daher von der DB lnfraGO AG, dass sie hinsichtlich des Grund- und
Oberflächenwassers ein Mess- und Monitoringnetz aufbaut, das nahtlos an das landeseigene Netz, Systeme der
Zweckverbände und dem aufzubauenden Netz der Bergbaubetreiber anschließt und den Bereich
bis zum Elbtal abdeckt.
Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung der Ausbindung Heidenaus
Das Projekt beansprucht das Kreisgebiet besonders im Bereich der Städte Heidenau und Pirna. In
diesem Abschnitt muss gewährleistet werden, dass der Bereich der Brücke zur Tunneleinfahrt und
notwendigen Kapselung der Strecke zum Zweck der Erhaltung der innerstädtischen Strukturen von
Heidenau in einer städtebaulich und architektonisch maßstabsetzenden Form gestaltet wird. Dazu
sollte ein anspruchsvolles, offenes Wettbewerbsvorhaben durch die Bahn ausgelobt werden. Ziel
muss es sein, diesen Streckenabschnitt nicht nur als eine technische Einrichtung zu konstruieren,
sondern als Teil eines dicht besiedelten Gebietes zu sehen, das landschaftsprägend und
identitätsstiftend sein wird.
Konzept und Finanzierung des ÖPNV-Anschlusses des Elbtals
Mit dem Streckenbau geht die unmittelbare Anbindung der Sächsischen Schweiz durch den
Grenzbahnhof Bad Schandau an den Fernverkehr verloren. Die Erhöhung der Wertigkeit des Tourismus
und die Erleichterung der Erreichbarkeit der Region durch einen kostengünstigen und
umweltverträglichen öffentlichen Verkehr sind notwendige Voraussetzungen, um die Potentiale der Region
verantwortungsbewusst zu entwickeln. Daher muss bereits in der jetzigen Planungsphase ein
Konzept - gemeinsam mit den Verkehrsträgern in der Region - entwickelt werden und ggf. notwendige
Investitionen getätigt sowie der Betrieb langfristig finanziert werden.
Konzentration der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf vorhandene regionale Projekte
Für die notwendigen Naturschutzausgleichsmaßnahmen wird gefordert, dass hier bereits
vorhandene regionale Projekte genutzt und erweitert werden, um tatsächlich gesicherte Effekte für die
Region zu erzeugen.
Dafür steht im Bereich des Osterzgebirges bereits das Naturschutzgroßprojekt zur Verfügung, in
dem viele Kompensationen (Wiedervernässung von Feuchtgebieten, Bergwiesen,
Steinrückenlandschaften, Wald etc.) abgebildet und mit anderen Aspekten - z. B. präventiven Schutz im
Hochwasserentstehungsgebiet - verbunden werden können. Ein notwendiger Flächenerwerb und die
Begleitung der Maßnahmen kann in Trägerschaft des Landkreises erfolgen, der dort seit vielen
Jahren das Naturschutzgroßprojekt betreut.
Da es sich beim Tunnelbau um ein grenzüberschreitendes Vorhaben handelt, könnte die
Gebietsentwicklung auch auf tschechischer Seite betrieben werden und ggf. auch mit Fördermitteln aus
europäischen Programmen eine Hebelwirkung erzielt werden. Durch die vorhandene
Zusammenarbeit sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit leicht möglich sein.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 64 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Bevölkerungsschutz
Aus Sicht des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes sind in der
Genehmigungsplanung folgende Aspekte zu beachten, die aus den vorliegenden Unterlagen zur
Leistungsphase 1 und 2 bisher nicht ersichtlich sind, aber wesentlichen Einfluss auf die weitere
Realisierung haben dürften:
• Qualitative Risikoanalyse für die Festlegung detaillierter Maßnahmen des vorbeugenden
und abwehrenden Brandschutzes sowie des Rettungsdienstes nach dem aktuellen Stand
der Technik europäischer Eisenbahn-Tunnelbauwerke
In der weiteren Planung soll - analog der AG Wasser - eine AG Rettung eingerichtet werden.
Mindestanforderungen ergeben sich bereits jetzt für:
Tunnelportal Heidenau (Stadt Heidenau)
• Verhinderung des Begegnungsverkehrs auf dem Rettungsplatz unter Beachtung des
Umstandes, dass Verletzte in Richtung Pirna, aber vor allem in Richtung Dresden
abtransportiert werden müssen.
• Zugangsmöglichkeiten/ Löschwasserversorgung auf Überführungsbauwerk und freier
Strecke für Nothalt direkt außerhalb des Tunnels in Fahrtrichtung Dresden über die gesamte
erwartete Zuglänge (Sicherstellung der Selbstrettung nach Tunnelaustritt)
• Bauwerk zur vorläufigen Unterbringung und Dekontamination einer großen Anzahl
Betroffener und Verletzter
• Hubschrauberlandeplatz in räumlicher Nähe zum Rettungsplatz; allerdings nicht im
Straßenverkehrsraum
• Bereitstellungsräume für Einsatzmittel
• Löschwasserrückhaltung
• Vereinbarkeit von Lärmschutzmaßnahmen und Rettungswegverfügbarkeit
Zwischenangriff Seidewitztal (Gemeinde Bahretaa}
• Unternehmensseitige Absicherung der betrieblichen Gefahrenabwehr durch eine
ausreichend für unter- und oberirdische Ereignisse dimensionierte und darauf ausgerichtete
Werkfeuerwehr während der gesamten Bauphase, insbesondere auf Basis des Leitfadens
für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Untertagebaustellen des Deutschen Ausschuss
für unterirdisches Bauen e.V. in der jeweils geltenden Fassung bzw. gleichwertige
Standards und unter Beachtung der vorhandenen Strukturen der örtlichen Einsatzeinheiten
Unternehmensseitige Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.
Evakuierungs- und Rettungspunkt (ERP), Gemeinde Bahretal
• Einhaltung der bestehenden sicherheitstechnischen Standards für unterirdische Bahnhöfe,
insbesondere:
o Rauchmanagement bzw. Sicherstellung der raucharmen Schicht für mindestens
30 Minuten während der Selbstrettung der Zuginsassen in den sicheren Bereich,
ggf. durch Brandfalllüftung/Absaugung unter Beachtung der Lüftungsverhältnisse
nach Öffnung der Schleuse und Nutzung der Wendekaverne durch Einsatzkräfte
o Querschläge in kürzeren Abständen, die eine sichere Entfluchtung der maximalen
Zugkapazität in angemessener Zeit ermöglichen
o Ausstiegs- und Bewegungsflächen im Bereich des Nothaltes
o Automatische Löschanlage im Haltebereich
• anforderungsgerechte Größe des Schutzrnums an die erwartete Anzahl der Zuginsassen,
insbesondere Berücksichtigung des Platzes für Sitzgelegenheiten und für
Sanitäreinrichtungen sowie die Erstversorgung liegender Betroffener
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 65 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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• Ausschluss Begegnungsverkehr auf der Fahrtstrecke Erdoberfläche -Wendekaverne,
idealerweise durch eine separate Ein- und Ausfahrtsstreckenführung und gesicherten Fußweg
• Sicherstellung der vorübergehenden Unterbringung und Dekontamination der Zuginsassen
im ERP an Geländeoberfläche durch feste Bauwerke, um so höhere Evakuierungsfrequenz
durch Busse zu erreichen.
• dauerhafte Sicherstellung des Transports der insbesondere nicht gehfähigen Zuginsassen
an die Erdoberfläche, z. 8 . durch ein vor Ort vorgehaltenes, vollautomatisiertes
(fahrerloses) Bussystem
• Zu- und Abfahrt Rettungsplatz über Behelfsausfahrt Bundesautobahn (BAB) A 17 (beide
Richtungsfahrbahnen) , anstatt durch Ortslage Börnersdorf
• Bereitstellungsraum Einsatzmittel und Hubschrauberlandeplatz in Nähe des
Rettungsplatzes
Gesamte Tunnelstrecke
• Löschwasserförderleistung auch auf deutschem Gebiet mindestens 1.200 Liter/Min. über
einen Zeitraum von einer Stunde ab Entnahmebeginn und mindestens 800 I/Min. für den
Zeitraum einer weiteren Stunde aus unternehmenseigener Löschwasserbevorratung
Darüber hinaus unternehmensseitige Sicherstellung Löschwasserversorgung aus
öffentlichem Netz bis vor Portal/ERP
• Sicherstellung eines Rauchmanagements durch bedarfsgerechte aktive
Belüftungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer raucharmen Schicht für mindestens 30 Minuten während
der Selbstrettung
• Sicherstellung der Rettung außerhalb des ERP bzw. Evakuierung über
Gegenrichtungstunnelröhre durch in Dresden stationierten Rettungszug der Deutschen Bahn
• Betriebliche Sicherstellung der Tunnelröhrenbelegung mit maximal einem Zug pro
Richtung, sofern es sich bei diesem Zug um einen Personenzug handeln soll.
• Einsatzleitung muss bei hauptamtlichen Kräften liegen (Werkfeuerwehr o. vergleichbare
Einheit)
Ausstattung/Betrieb öffentlicher Feuerwehren
• spezielle Maßnahmen zur Ausbildung und zum Qualifikationserhalt der erforderlichen
Einsatzkräfte Feuerwehr und Rettungsdienst
• tunnelspezifische Zusatzausstattung sowie ständige Wartung und Pflege dieser
• Werkfeuerwehren oder finanzielle Beteiligung an Unterhaltung von (hauptamtlich
betriebenen) öffentlichen Stützpunktfeuerwehren in Portal- und ERP-Nähe) als Ersteinheiten
Ausstattung/Betrieb für einen Massenfall von Verletzten
• Zusatzausstattung für die Erstversorgung einer großen Anzahl an Verletzten
• Zusatzausstattung für den Transport einer großen Anzahl von Verletzten in weiterführende
Behandlungseinrichtungen
Straßenbaulastträger
Die Forderungen richten sich nach den in den Regelwerken enthaltenen Normen und Werten und
bilden damit eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme des notwendigen Straßenverkehrs
während der Bau- und Betriebsphase der Schienenneubaustrecke.
Aufgrund der frühen Planungsphase kann die AtUflistung nicht abschließend sein. So kann derzeit
nur generell die Forderung erhoben werden, Umleitungs-, Transport-, Betriebs- und Rettungswege
den technischen Vorschriften entsprechend auszubauen bzw. zu ertüchtigen.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 66 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Forderungen für den vermuteten „Baukorridor" beidseitig der Volltunnelvariante nahe der
BAB 17 aus Sicht des Straßenbaulastträgers
Folgende geplante, oberirdische Baumaßnahmen zwischen Dresden (00) - Heidenau und
Heidenau - Chabafovice (CZ) sind auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge bisher bekannt:
• Umbau Bahnhof Heidenau zum Überholbahnhof und Ausfädelung Heidenau-Großsedlitz
(Abschnitt zw. DD u. Heidenau)
• Zweigleisige Einbindung vor dem Tunnelportal in Heidenau (Abschnitt zw. Heidenau u. CZ)
• Errichtung eines Zwischenangriffs im Bereich Seidewitz (Abschnitt zw. Heidenau und CZ)
• Evakuierungs- und Rettungspunkt auf Höhe Göppersdorf/Wingendorf (Abschnitt zw.
Heidenau und CZ)
Tunnelportal bei Heidenau (mit Ortslage Pirna/Heidenau)
Beim Bau dieser Anlage ist mit erheblichen Einschränkungen des Verkehres auf der Staatsstraße
S 172 zu rechnen. Vermutlich wird sich der Ausweichverkehr von Dresden in Richtung Pirna an
NK 5049 077 (S 172/S 178) über die S 178 in Heidenau und die Bundesstraße B 172 mit
Südumfahrung Pirna bewegen.
Kritisch ist die Möglichkeit der Verkehrsteilnehmer, die Route nach Pirna ab NK 5049 081
(S 172/K 8773) über die Kreisstraße K 8773 (Geschwister-Scholl-Straße) und K 8772 (Sedlitzer
Straße) bis NK 5049 080 (K 8772/B 172) zu wählen. Diese Streckenabschnitte sind für eine
Mehrbelastung durch zusätzliche Fahrzeuge nicht geeignet.
Ein Ausbau ist in der jetzigen Trasse nicht möglich, insbesondere unter Beachtung der
abschnittsweise großen Neigungen und Engstellen in Großsedlitz (z. B. Neubauernweg). Zur Lenkung des
Verkehrs über Großsedlitz müsste ein grundhafter Ausbau der K 8772 mit Verlegung von
Straßenabschnitten erfolgen.
K 8770 VNK 5049 031 - NNK 5049 032 (S 176 in Richtung Köttewitz)
Am NK 5049 031 (K 8770/S 176) ist der bisher spitzwinklige Abzweig der K 8770 in Richtung Pirna
zu verlegen.
K 8763 VNK 5049 032 - NNK 5049 033 (Köttewitz in Richtung BAB 17)
Die K 8763 ist grundhaft auszubauen, hier gibt es Tragfähigkeitsschäden
K 8760 VNK 5049 026 (S 176 Pirna, OT Zuschendorf) - NNK 5049 020 (S 170 VNK 5149 040 -
NNK 5049 020 (BAB 17, AS Bahretal in Richtung Gemeinde Bahretal OT Nentmannsdorf)
Die K 8760 ist auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auszubauen einschließlich der Erneuerung/
Ertüchtigung Bankettstreifen.
Der Ausbau des Kreuzungsbereiches (Kreisverkehrsplatz) am NK 5049 020 (S 170/K 8732/K 8760
bei Nentmannsdorf) muss erfolgen.
K 8760 VNK 5049 020 (S 170 in Höhe Nentmannsdorf) - NNK 5049 041 (Einmündung K 8755 /
Gemeinde Bahretal OT Borna)
Die K 8760 ist auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auszubauen einschließlich der Erneuerung /
Ertüchtigung Bankettstreifen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 67 –
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K 8760 VNK 5049 041 (Richtung Herbergen) - NNK 5149 022 (Einmündung K 8758 Gemeinde
Bahretal OT Göppersdorf)
Es ist die Errichtung eines Rettungsschachtes bei Wingendorf vorgesehen. Die K 8760 ist auf eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m auszubauen einschließlich der Erneuerung / Ertüchtigung
Bankettstreifen.
Es soll ein Zwischenangriff im Seidewitztal bei Göppersdorf erstellt werden. Der Ausbau der K 8757
auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ist erforderlich. Der Ausbau der Kreuzung S 176/K 8757 in
Börnersdorf und der Neubau des Gehweges in der 00 Wingendorf sind weitere Voraussetzungen.
Der Ausbau der K 8760 auf Fahrbahnbreite von 6,50 m und des Kreuzungsbereiches
K 8760/K 8758 (NK 5149 022) ist erforderlich.
K 8758 VNK 5149016 NNK 5149011 Wingendorf- Herbergen - S 176 bei Liebstadt
Der Ausbau der K 8758 muss auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erfolgen. Gleichsam sollte ein
Neubau des Gehweges in der 00 Göppersdorf einhergehen. Der Ausbau des Kreuzungsbereiches
S 176/K 8758 bei Liebstadt ist eine bedeutsame Voraussetzung.
Zudem ist die Errichtung bzw. Ertüchtigung einiger Ingenieurbauwerke erforderlich: Neubau der
Brücke über den Börnersdorfer Bach, ASS-Nr. 5149812 (Bw 2) sowie die Instandsetzung der
Stützwände 1 bis 5 in Göppersdorf, westlich Göppersdorf und östlich Liebstadt, ASB-Nr. 5149633,
5149634, 5149635, 5149636 und 5149637.
K 9061 VNK 5148 005 - NNK 5248 015; Stat. 0,000 bis ca. Stat. 1,700 (zwischen Müglitztal und
Zufahrt Steinbruch Bärenstein)
Sollte der Steinbruch Bärenstein in das Baugeschehen der Neubaustrecke involviert sein, ist der
entsprechende Abschnitt der K 9061 zu ertüchtigen. Die Fahrbahn ist teilweise nur ca. 3,50 m breit,
d. h. der Ausbau der K 9061 ist auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erforderlich.
Die beiden Brückenbauwerke ASB-Nr. 5148 806 (Bw 3) und ASB-Nr. 5148 807 (Bw 4) befinden
sich aktuell in einem ungenügenden bzw. nicht ausreichenden Bauwerkszustand und haben
ebenfalls nur eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Die Ertüchtigung bzw. Neubau der Brücken mit
angepasstem Querschnitt und regelgerechter Fahrbahnbreite von 6,50 m ist erforderlich.
Forderungen BAB 17 zwischen AS Bad Gottleuba und AS Pirna - Bedarfsumleitung
Bei Störungen (Unfällen / Vollsperrungen) der BAB 17 im Bereich von der AS Bad Gottleuba bis
AS Pirna, dem zusätzlichen Baustellenverkehr durch die Neubaustrecke sowie den
Einschränkungen im Straßennetz durch den Bau der Neubaustrecke Dresden - Prag ist mit einem "Massenstau"
im umliegenden Straßennetz zu rechnen.
Es muss daher eine Bedarfsumleitung für die BAB 17 in Betracht gezogen werden. Hierfür ist ein
Ausbau des Straßennetzes nahe der BAB 17 erforderlich. Eine mögliche Trasse für eine
Bedarfsumleitung wäre ab AS Bad Gottleuba die Strecke S 176, von Börnersdorf (VNK 5149 043 -
NNK 5149 011) über die K 8758 (VNK 5249 011 - NNK 5149 022) / K 8760 (VNK 5149 022- NNK
5049 026, Pirna Zuschendorf) / S 176 (VNK 5049 026 - NNK 5049 031) / K 8770 (VNK 5049 031
- NNK 5049 032, Köttewitz) / K 8763 (VNK 5049 032 - NNK 5049 033) mit Anschluss an die S 178a
(Am Kuxberg) mit Anschluss an AS Pirna bzw. S 178 im Müglitztal.
Diese - vor allem das kommunale Streckennetz - ist grundhaft auszubauen. Die entsprechenden
Umstufungen sind folgerichtig durchzuführen.
Die S 174 (VNK 5149043 NNK 5149023) ist bei einer Umleitungsführung mit der Errichtung einer
Ortsumgehung Hartmannsbach grundhaft auszubauen.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 68 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Weitere Planungs- und Handlungserfordernisse aus Sicht Straßenbau und -unterhalt
Für die konkrete Beurteilung der zusätzlichen Belastung von Kreisstraßen durch die
Schienenneubaustrecke sind im Zuge der weiteren Planung der Neubaustrecke folgende Angaben erforderlich:
• Umleitungsnutzungen sind ergänzend zu ermitteln
• Darstellung der geplanten Transportwege für die Bauphase der Neubaustrecke
• Darstellung der Lagerflächen für die zwischenzeitliche bzw. endgültige Ablagerung des
Abraums (Deponien, Steinbrüche o. ä.)
• Darstellung der Schächte für Zu- und Abluft sowie Rettung
• Darstellung von evtl. geplanten Betonwerken
• Darstellung der geplanten Transportwege für den Betrieb der Neubaustrecke
• Darstellung der geplanten Zuwegungen, Evakuierungswege und Alternativrouten bei
Unfällen für Bau- und Betriebsphase
• Die geforderte Darstellung beinhaltet die Angaben zur Trassenführung und deren
Frequentierung
• Darstellung der geplanten Schwerlasttransportwege (z. 8 . für Lieferung Baumaschinen für
Tunnelbau)
• Anhand der noch zu benennenden Transportwege sind gemeinsam in den
Unfallkommissionen des Landkreises und der Großen Kreisstädte bereits bekannte Unfallhäufungsstellen
zu untersuchen und geeignete Maßnahmen festzulegen.
• Sollten Kreisstraßen betroffen sein, sind Ausbaustandards dieser Transportwege im
Einvernehmen mit dem Landkreis festzulegen (Zustandsfeststellung, voraussichtlich Planung
für Erneuerung bzw. Instandsetzung unter Beachtung der erforderlichen
Trassierungselemente für Linienführung und Breiten), einschließlich der Grunderwerbshandlungen durch
den Bauherrn Deutsche Bahn. Die Kapazitätsbereitstellung und Kostentragung für den
Ausbau und die Planung sind durch den Verursacher zu tragen. Eventuell erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen, -pflanzungen und -zahlungen für Straßenverbreiterungen sind
ebenfalls durch den Bauherrn zu übernehmen.
• Des Weiteren werden im Zuge der Tunnelbaumaßnahmen sehr wahrscheinlich
Kreisstraßen für Umleitungsführungen benutzt, sodass diese ebenfalls zu betrachten sind. Die
Nutzungszeit und die zu benutzenden Strecken sind darzustellen. Mit dem
Straßenbaulastträger sind die entsprechend erforderlichen Ertüchtigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen
abzustimmen und durch den Bauherrn zu tragen.
S 176 VNK 5149009 NNK 5149011 Börnersdorf-Abzweig Herbergen
Es muss ein grundhafter Ausbau der S 176 auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erfolgen.
S 176 VNK 5149011 NNK 5149012 Abzweig Herbergen - Liebstadt
Es muss ein grundhafter Ausbau der S 176 auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m, eine
Instandsetzung des BW 0010 in Liebstadt, ein Neubau der Stützwand 0030S in Liebstadt, ein Neubau des
Gehweges in der 00 Liebstadt und ein Ausbau der Kreuzung S 176/K 8761 in Liebstadt erfolgen.
Forderungen aus Sicht des Straßenunterhaltungspflichtigen
Es wird im gesamten Bereich ein erhöhter Unterhaltungsaufwand entstehen:
• Fahrbahnreinigung
• Reinigung der Straßenausstattung (Leitpfosten/TWENZ)
• Durchführung Winterdienst / Mengenmehrung Streustoffe
• Streckenkontrolle
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 69 –
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Landrat
• Bankettunterhaltung (z. B. Abrändern und Entsorgung Erdstoffe)
• Bauwerksunterhaltung / Felssicherung
• Reinigung und Instandsetzung Entwässerungseinrichtung
• erhöhte Unterhaltungsaufgaben an 3 Stück Regenrückhaltebecken
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Hieraus entsteht ein erhöhter Aufwand an Technik, Betriebsstoffen und ggf. Betriebsgebäuden, der
vom Bauherrn auszugleichen ist.
Zusätzliche Ausstattung Technik der Straßenmeisterei Altenberg für die Unterhaltung:
• Klein-Geräteträger mit Sandfanghebegerät für TWE und WIDI-Technik (Multicar/LKW bis
7,5 t)
• Minibagger 5 t mit Zubehör zur Bankett- und Grabenregulierung
• Absperrhänger mit LED-Tafel
• Straßenkehrmaschine: mittlere Ausführung mit Sprühbalgen
• Finanzierung zusätzlich erforderlicher Arbeitskräfte
• Streusalz
Zusätzliche Ausstattung Technik der Straßenmeisterei Dohma für die Unterhaltung:
• Klein-Geräteträger mit Sandfanghebegerät für TWE und WIDI-Technik (Multicar/LKW bis
7,5 t)
• Minibagger 3-5 t zur Bankettregulierung/Abrändern
• Absperrhänger mit LED-Tafel
• Straßenkehrmaschine: mittlere Ausführung mit Sprühbalge
Aufgrund der Größe und Bedeutung des Vorhabens wird abschließend die bereits eingangs
formulierte Kernforderung hervorgehoben, dass die Region weiterhin auch außerhalb der förmlichen
Beteiligungen in den Prozess mit einbezogen werden soll.
Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 70 –
Auswirkungen
des Tunnelbaus der Strecke Dresden – Prag
auf die ffentliche Trinkwasserversorgung
beim zuständigen Trinkwasserversorger
Zweckverband Wasserversorgung (ZVWV)
Pirna Sebnitz
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 71 –
23. Januar 2024 Dr. Ralf Mller
Allgemeines
- Rechtlich verantwortlich fr das Trinkwassereinzugsgebiet der Talsperre
Gottleuba ist die LTV (Freistaat Sachsen)
- Die nachfolgenden Maßnahmen/Forderungen sollen insbesondere von der
DB vollständig und dauerhaft finanziert werden.
- Die Realisierung der geforderten Maßnahmen sollte mglichst von der
LTV/ZVWV selbst erfolgen, wobei die DB zu intensiven Zuarbeiten zum Bau,
Betrieb sowie Havarieszenarien verpflichtet muss.
Versorgungspflicht des ZVWV
Der Zweckverband Trinkwasserversorgung Pirna/Sebnitz hat 18 Kommunen als
Mitglieder. Im Rahmen der Versorgung nimmt er Aufgaben der
Fernwasserversorgung (fr andere Versorger) und der allg. Wasserversorger wahr.
Das Versorgungsgebiet umfasst ca. 20 000 eigene Kunden und 6 Weiterverteiler
(Dresden, Pirna, Kreischa, etc.). Von der Versorgung sind ca. 80 000 Einwohner
abhängig, im Versorgungsgebiet liegen u.a. 5 grßere Klinikstandorte.
Rahmenbedingungen zum Bau in Trinkwasserschutzzonen
Als von den Rohwasserlieferungen der LTV/Talsperre Gottleuba direkt abhängiger
Trinkwasserversorger mit berregionaler Bedeutung teilen wir die bisherige
Interpretation des Sachverhalts aus Sicht der LTV:
Fr uns ergibt sich aus keinem Ansatz die Mglichkeit, einen Trassenkorridor
durch ein Trinkwasserschutzgebiet der Stufe I, II oder III zu legen.
Fr die TS Gottleuba gilt die Trinkwasserschutzzonenordnung vom 22.2.1973
Danach liegen 15,6 km² (44,8 %) der Gesamtfläche (von 34,8 km²) auf tschechischer
Seite und sind neie grenzbergreifend dargestellt.
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Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 72 –
Lage der TWSG fr Talsperren (Gottleuba) mit Lage des Tunnels lt. DB (in lila)
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/command/ind
ex.xhtml?mapId=4036a4b4-e0be-43ab-bf3d-
7f0a119c7811&useMapSrs=true&mapSrs=EPSG%3A25833&mapExtent=414164.1940
2085076%2C5622485.45818058%2C434676.42068219377%2C5632530.829456512
Lage des Tunnels lt. DB (oben skizziert in lila)
Mit hinreichender Relevanz fhrt dazu das gängige Regelwerk (hier: Technische
Seite 3 von 4
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Legende
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4400– 73 –
Regel – Arbeitsblatt DVGW W 102 (A): Richtlinien fr Trinkwasserschutzgebiete;
Teil2: Schutzgebiete fr Talsperren, März 2021) nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik folgendermaßen aus:
- „In der Schutzzone I sind nur Einrichtungen und Handlungen zulässig, die
dem Betrieb, der Überwachung und der Instandhaltung der Talsperre
und ihrer technischen Einrichtungen sowie der Pflege der Landflächen,
insbesondere des Waldes, dienen, um den Schutzstatus der Schutzzone
1 aufrechtzuerhalten.“
- „In der Zone II […] sind insbesondere folgende Handlungen, Nutzungen
und Einrichtungen in der Regel nicht tragbar: - Errichten und Erweitern
von baulichen Anlagen, ausgenommen Maßnahmen, die der ffentlichen
Wasserversorgung dienen oder den Gewässerschutz verbessern“
- Tabelle 1 im genannten Dokument stellt dazu konkreter die hchste
Gefährdungsstufe für das „Errichten, Erweitern und Betreiben von
Tunnel- und Stollenbauten“ in den Schutzzonen II und III auf;
- Seite 25, Abschnitt 7.5 stellt dar: „In Stellungnahmen kann [ein
Wasserversorger oder Talsperrenbetreiber als Träger ffentlicher Belange]
Vorhaben auf Grundlage der Wasserschutzgebietsverordnung ablehnen […]“
Überdies muss festgehalten werden, dass die komplexe Geologie und die im
Trassenkorridor ausgeprägten Strungszonen des Zielgesteins der Trasse ein enormes
Risiko, mithin eine im Vorfeld nicht ausreichend abschätzbare Unbekannte, fr
Veränderungen im Wasserhaushalt des Einzugsgebiets darstellen. Die mit einem Tunnelbau
zu erwartende Dränwirkung kann damit im Einzugsgebiet nach aktueller Sachlage zu
einem Defizit in der Wasserbilanz fhren.
Im Ergebnis einer qualitativen und/oder quantitativen Beeinträchtigung des
Rohwasserdargebotes der Talsperre Gottleuba wäre die Sicherstellung der ffentlichen
Wasserversorgung im betreffenden Versorgungsgebiet akut gefährdet bzw. nicht mehr
mglich.
Daraus, sowie aus den Regelungen der seit 2023 geltenden Trinkwasser- sowie
Trinkwassereinzugsgebietsverordnungen, werden folgende Forderungen gegenber der
Deutschen Bahn erhoben:
1. Bewertung des vollständigen Trinkwassereinzugsgebietes der Talsperre
Gottleuba (auf deutschem und tschechischem Territorium) auf mgliche Risiken
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Drucksache 21/4400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 74 –
durch den Tunnelbau sowie den Tunnelbetrieb, einschließlich eventueller
Havariefälle
Dies umfasst:
- die Abgrenzung und Kartierung des Einzugsgebietes
- die Kartierung der Trinkwasserschutzgebiete
- die Beschreibung und Georeferenzierung aller Entnahmestellen im Einzugsgebiet
- die Beschreibung der Flächennutzung durch die DB im Einzugsgebiet und
- die Beschreibung der der Abflussprozesse im Trinkwassereinzugsgebiet
2. Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
Zur Bewertung von Gefährdungen und Risiken, die ggf. durch den Tunnelbau sowie den
Tunnelbetrieb, einschließlich Havariefälle, fr das Rohwasserdargebot der Talsperre
Gottleuba entstehen knnen, hat die DB fr das Einzugsgebiet durchzufhren:
1. eine Gefährdungsanalyse zur Identifizierung der durch den Tunnelbau sowie
Tunnelbetrieb (einschließlich Havarien) entstehenden Gefährdungen und
Gefährdungsereignisse sowie
2. eine Risikoabschätzung durch
a) Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schadensausmaßes von
Gefährdungen und Gefährdungsereignissen (Risikoanalyse) sowie
b) Vergleich und Priorisi
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Neubaustrecke Dresden - Grenze Deutschland/Tschechien (- (Unterrichtung)