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Schriftliche Frage 101 von Janine Wissler (Gruppe Die Linke): Hat die Bundesregierung in den Organen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), in denen sie den Bund als Miteigentümer des Flughafens vertr…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 101 von Janine Wissler (Gruppe Die Linke): Hat die Bundesregierung in den Organen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), in denen sie den Bund als Miteigentümer des Flughafens vertr… Frage 101 (Janine Wissler, Gruppe Die Linke): Hat die Bundesregierung in den Organen des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), in denen sie den Bund als Miteigentümer des Flughafens vertritt, die Gesuche von Uber und anderen Fahrdienstvermittlern für die Einrichtung exklusiver Haltezonen für die entsprechenden Fahrzeuge (https://ber.berlin-airport.de/de/cafes-shops-servic e/sgs-poi/542-ride-app-pick-up.html), die zu den dort verkehrenden Taxen in Konkurrenz stehen, unterstützt (wenn ja, bitte Begründung angeben), und wie gedenkt sich die Bundesregierung bei ähnlich gelagerten Anfragen für die ebenfalls in Miteigentum des Bundes befindlichen Flughäfen Köln-Bonn und München zu verhalten bzw. sieht sie in diesem Zusammenhang gesetzlichen Reglungsbedarf (z. B. im Personenbeförderungsgesetz)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 14. Februar 2025: Nein. Die Einrichtung von Haltezonen an den Flughäfen BER, Köln- Bonn und München fällt in die operative Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Betreiberunternehmen. Regelungsbedarf im Personenbeförderungsgesetz wird nicht gesehen.

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