polradar

Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung…

dip / schriftliche_frage 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung… Frage 11 (Clara Bünger, Die Linke): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, wenn Ausländerbehörden von ausreisepflichtigen Personen Smartphones, die zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat „von Bedeutung sind“, einziehen und diese bis zur Ausreise „in Verwahrung“ nehmen, was mit der Änderung von § 50 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes durch das im Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht wurde und in der Praxis dazu geführt haben soll, dass allein in der Stadt Köln rund 100 Geduldeten ihre Handys abgenommen wurden, wie mir aus der Praxis berichtet wurde, und hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für erforderlich, um solche nach meiner Auffassung ggf. verfassungswidrigen Praktiken zu verhindern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. August 2025: Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Die Bundesregierung kann daher keine Aussage über die Frage der Verhältnismäßigkeit einzelfallbezogener Anwendungen der gesetzlichen Regelungen durch die Ausländerbehörden treffen.

Relationen