... Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes
Regelungsrahmen zur Nutzung der im EU-Recht eröffneten Möglichkeit von Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland, Etablierung eines bundesweit zentralen und einheitlichen Verfahrens sowie Erreichung bundesweit geltender Beschränkungen bzw. Verbote, Umsetzung des im Gentechnikrecht entstandenen fachlich und redaktionell notwendigen Änderungsbedarfs;<br /> Änderung, Einfügung und Neufassung zahlr. §§ Gentechnikgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (Änderungsrichtlinie) (ABl. L 68, 13.03.2015, S. 1)<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss: </strong>Anpassung an den Wissenschaftsstand, Streichung des jeweiligen Datums für Inverkehrbringen und Freisetzung von GVO, Weiterleitung von Anträgen zum Inverkehrbringen bzw. Bewertungsberichten der Bundesoberbehörde an oberste Landesbehörden, Entscheidung zum Geltungsbereich, Bußgeldbewehrungen für Verstöße gegen das vorläufige Anbauverbot, Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;<br /> Zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Gentechnikgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA F032<br /> Geänderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 19/14 GESTA 19. WP F001
Zeitachse
Keine Positionen verknüpft.
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.