ABC-Club e.V.
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ABC-Club e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Drillinge und mehr verbinden uns. Das bewegt uns, es macht uns aus. Bei uns findet Ihr Solidarität und Gemeinschaft.
Wir gemeinsam sind der ABC-Club e.V. Seit über 40 Jahren sind wir erster Ansprechpartner für Familien mit Drillingen und mehr.
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung und Vielfältigkeit im Verein wollen wir Ratgeber sein,
der sein Wissen gerne an neue Mitgliedsfamilien weitergibt. Innerhalb unseres Vereins ist das Drillingsfamilien-Dasein Normalität.
Was wir erreichen möchten
Kontakte zu anderen Mehrlingsfamilien herstellen
durch eine Plattform, um Erfahrungen auszutauschen und Sorgen, Glück und Freude miteinander zu teilen.
Ausbau und Strukturierung des Selbsthilfe-Netzwerks ABC-Club, um Schwangere, betroffene Familien, Mediziner und Behörden schnell und umfassend informieren zu können.
Erläuterung der besonderen Situation von Mehrlingsfamilien bei Landes- und Bundespolitik für gesetzliche Regelungen z.B. zur Finanzierung einer Haushaltshilfe bei bedürftigen Familien in den ersten drei Jahren, für finanzielle Hilfen bei der Ausrichtung von Freizeiten für Mehrlingsfamilien.
Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung; Pflege; Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik; Gesundheitsversorgung; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kultur; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Familienhilfe über § 20 SGB VIII bis 6 Jahre der frühgeborenen höhergradigen Mehrlinge: Wir fordern daher einen einheitlichen Rechtsanspruch auf Alltagesentlastende Hilfe für Eltern von Frühgeborenem Kindern und höhergradigen Mehrlingen in Form der Erweiterung des § 20 SGB VIII9, der klar und deutlich einen Rechtsanspruch, für obig genannte, beinhalten muss.
Wir fordern, dass die Hilfe in Form von alltäglicher Unterstützung bezüglich der Kinderbetreuung und des Haushalts erfolgen muss.
Wir fordern Hilfe in Form einer Familienhilfe über § 20 SGB VIII10 bis zur Einschulung der frühgeborenen Kinder und höhergradigen Mehrlinge.
Wir fordern, dass das Jugendamt / die öffentliche Hand hier als Kostenträger verbindlich für obig genannte Familien eintritt.
Relationen
Keine Relationen.