Intergeschlechtliche Menschen e.V.
Text
Intergeschlechtliche Menschen e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Intergeschlechtliche Menschen e.V. ist eine Selbstvertretungsorganisation, die die Interessen und Belange von intergeschlechtlichen Menschen und deren Familien vertritt.
Wir wollen, dass Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt wird. In den vergangenen Jahren hat es zwar einige wichtige gesetzliche Verbesserungen gegeben, aber die gleichberechtigte Teilhabe von intergeschlechtlichen Menschen ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns für die geschlechtliche Selbstbestimmung und eine offene Gesellschaft ein, die die Vielfalt der Körper und geschlechtlichen Identitäten anerkennt und wertschätzt.
Um dieses Ziel zu erreichen, nehmen wir an verschiedenen - auch politischen - Gremien teil, erstellen Informationsbroschüren, unterstützen Selbsthilfegruppen, betreiben Bildungsarbeit und bieten Beratung für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen an.
Weiterhin erarbeiten wir Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, kommentieren verabschiedete Gesetze und suchen den direkten Austausch mit einzelnen Bundestagsabgeordneten.
Interessenbereiche: Menschenrechte; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kinder- und Jugendpolitik; Geschlechterpolitik; Schulische Bildung; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Vorschulische Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Öffentliches Recht; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes: Fortschreibung des Selbstbestimmungsgesetzes zur diskriminierungsfreien Selbstbestimmung aller trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen.
- Verbesserung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung / 1631e BGB: Präzisierung §1631e BGB, um einen verbesserten Schutz aller nichteinwilligungsfähigen Kinder von nicht medizinisch notwendigen Eingriffen zu erreichen, umfassende Evaluation des Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die auch die Umgehungsmöglichkeiten des 1631e BGB berücksichtigt
- Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 GG explizit um LSBTIQ*: Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 GG explizit um LSBTIQ*, speziell um den Begriff "Geschlecht", damit intergeschlechtliche Menschen deutlich benannt sind, auch wenn sie sich weiblihc oder männich identifizieren.
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Bezug auf die Kompetenzen der ADS, Ausweitung des Geltungsbereiches auf staatliche Stellen, Verbandsklagerecht, um mehr Diskriminierungskategorien und -formen, Kirchenprivilegien an EU-Richtlinien anpassen, Beweislasterleichterung erweitern, Entschädigungen abschreckend gestalten, Geltendmachenfrist anheben
- Neuregelung des Abstammungsrechts: Neuregelung des Abstammungsrechts, um die Eintragung von Elternteilen mit diversem oder keinem Geschlechtseintrag ohne geschlechtszuschreibende Zuordnung (Mutter, Vater) zu ermöglichen.
- Stärkung der Belange von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in der Sozialgesetzgebung: Stärkung der Belange von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der Sozialgesetzgebung, um eine diskriminierungsfreie Teilhabe dieser zu ermöglichen.
Relationen
Keine Relationen.