Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)
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Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Zum Zwecke der Interessenvertretung engagieren wir uns für den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Unser Anliegen ist es, auf notwendige Änderungen in einer Vielzahl von Themenfeldern hinzuweisen, die die gesundheitspolitische Gestaltung von bio- und medizinethischen Themen berühren.
Dabei steht insbesondere der Einsatz für Patientengruppen mit besonderer Vulnerabilität im Fokus. Unser Ziel ist es, auf Basis christlicher Grundwerte und wissenschaftlicher Evidenz die Perspektiven der ärztlichen Praxis zu vermitteln und Impulse für gesundheitspolitische Reformen zu geben.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstige Interessenbereiche; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Arzneimittel; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Wir setzen uns für die Beibehaltung der §§ 218, 218a StGB ein.: Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
- Wir unterstützen einen interfraktionellen Antrag zur Überprüfung der Kassenzulassung nichtinvasiver Pränalatests auf Trisomien (NIPT).: Der nichtinvasive Pränataltest auf Trisomien (NIPT) wird inzwischen entgegen der ursprünglichen Intention nicht gezielt, sondern als Reihenuntersuchung angewendet. Mit einem Kostenvolumen von ca. 60 Millionen Euro finanzieren somit die gesetzlichen Krankenkassen eine faktische negative Selektion von Menschen mit Trisomien im Mutterleib, was gegen die UN-Behindertenrechtskonvention spricht.
Mit unserem Anschreiben informieren und ermutigen wir alle Abgeordneten der interfraktionellen Antragsgruppe zur Fortführung ihres wichtigen Anliegens.
- Einführung einer Erklärungslösung durch hausärztliche Beratung und Dokumentation in der ePA: Wir sprechen uns gegen die Einführung einer Widerspruchslösung aus und setzen uns für die Verbesserung der Aufklärungs- und Registrierungsmöglichkeiten ein.
Unser Vorschlag ist eine Erklärungslösung im Rahmen der hausärztlichen Praxis, z.B. in Verbindung mit Gesundheits-Check-ups oder bei der Erhebung von Patientendaten. Zudem plädieren wir dafür, auf das separat geführte Organspenderegister zu verzichten und die Erklärung zur Spendebereitschaft stattdessen systematisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu dokumentieren. Um eine verlässliche Beratungs- und Aufklärungsstruktur sicherzustellen, sollte die geplante Streichung der gesonderten Vergütung der ärztlichen Beratung zur Organspende im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unterlassen werden.
- Wir verweisen auf Mindestanforderungen an ein Gesetz zur Regelung des assistierten Suizids in Deutschland zum Schutz vulnerabler Personengruppen: Die ACM hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit konstruktiven Vorschlägen zur gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids in Deutschland eingebracht.
Kernforderungen betreffen die Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit, die Verhinderung einer Normalisierung in der Gesellschaft sowie die Ermöglichung zur Überprüfung und wissenschaftlichen Begleitung der Suizidassistenz.
Relationen
Keine Relationen.