polradar

Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100

dip / rede 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100 Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Herr Minister! Liebe Zuschauer! Am 5. Juni 2025 stand ich auch hier und hielt meine erste Rede in diesem Hohen Haus. Auch damals war das Thema eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Damals haben wir Änderungen an insgesamt 33 Stellen des Gesetzestextes debattiert; davon waren 32 Änderungen aber nur Anpassungen der Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Bundesministerien im Gesetzestext. Lediglich eine Änderung stellte eine politische Willensbekundung dar, nämlich die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Das wurde uns hier von Ihnen als großer Wurf verkauft, obwohl es mehr als dünn war. Der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, kurz: TKG, beschäftigt sich erneut mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Dabei stellt sich mir sofort die Frage: Warum nicht alles auf einmal, warum zwei Versuche? Aber seit der Wahl von Friedrich Merz wissen wir ja, dass diese dysfunktionale Koalition öfter mal einen zweiten Anlauf braucht. Am 5. Juni 2025 brauchten Sie etwas fürs Schaufenster. Das Ministerium war neu, der Minister war neu, und neu war auch, dass nun ein Schaumschläger wie Philipp Amthor auf CDU-Ticket Staatssekretär werden konnte. Jedenfalls wollten Sie Aktivität demonstrieren, man könnte auch sagen: vortäuschen. Ich hoffe, dass das, was Sie uns heute vorlegen, nicht fürs Schaufenster ist, sondern die notwendige Substanz mitbringt. (Zuruf des Abg. Dr. Konrad Körner [CDU/ CSU]) Immerhin besteht die entsprechende Bundestagsdrucksache diesmal aus 187 Seiten eng beschriebenen Textes. Geändert werden soll damit ein Gesetz, welches 230 Paragrafen umfasst. Nachdem ich den Gesetzentwurf gelesen habe, stelle ich fest, dass Ihre Regelungswut erheblich ist. § 119 des TKG regelt sogenannte R-Gespräche. Wie jedes Kind weiß, sind R-Gespräche ein Service, bei denen der Angerufene bezahlt. Diesen Service hat die Deutsche Telekom bereits zum 31. Dezember 2020 vollständig eingestellt. Sie regeln nun, da dieser Service quasi nicht mehr existent ist, dass R-Gespräche vom Angerufenen nur bezahlt werden müssen, wenn er deren Annahme vor Führen des Gesprächs ausdrücklich zustimmt. Erstens. Hier bedarf es überhaupt keiner Regelung; denn das BGB und entsprechende Urteile regeln hier schon alles Notwendige. Zweitens. Was hat das mit der Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zu tun? So ist Ihr Gesetzentwurf nämlich wörtlich überschrieben.

Relationen