Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100
Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Herr Minister!
Liebe Zuschauer! Am 5. Juni 2025 stand ich auch hier
und hielt meine erste Rede in diesem Hohen Haus. Auch
damals war das Thema eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes. Damals haben wir Änderungen an
insgesamt 33 Stellen des Gesetzestextes debattiert; davon
waren 32 Änderungen aber nur Anpassungen der
Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Bundesministerien im
Gesetzestext. Lediglich eine Änderung stellte eine
politische Willensbekundung dar, nämlich die Feststellung des
überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen. Das wurde uns hier von
Ihnen als großer Wurf verkauft, obwohl es mehr als dünn
war.
Der heute vorliegende Entwurf zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes, kurz: TKG, beschäftigt sich
erneut mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen.
Dabei stellt sich mir sofort die Frage: Warum nicht alles
auf einmal, warum zwei Versuche? Aber seit der Wahl
von Friedrich Merz wissen wir ja, dass diese
dysfunktionale Koalition öfter mal einen zweiten Anlauf braucht.
Am 5. Juni 2025 brauchten Sie etwas fürs
Schaufenster. Das Ministerium war neu, der Minister war neu, und
neu war auch, dass nun ein Schaumschläger wie Philipp
Amthor auf CDU-Ticket Staatssekretär werden konnte.
Jedenfalls wollten Sie Aktivität demonstrieren, man
könnte auch sagen: vortäuschen. Ich hoffe, dass das,
was Sie uns heute vorlegen, nicht fürs Schaufenster ist,
sondern die notwendige Substanz mitbringt.
(Zuruf des Abg. Dr. Konrad Körner [CDU/
CSU])
Immerhin besteht die entsprechende
Bundestagsdrucksache diesmal aus 187 Seiten eng beschriebenen Textes.
Geändert werden soll damit ein Gesetz, welches 230
Paragrafen umfasst.
Nachdem ich den Gesetzentwurf gelesen habe, stelle
ich fest, dass Ihre Regelungswut erheblich ist. § 119 des
TKG regelt sogenannte R-Gespräche. Wie jedes Kind
weiß, sind R-Gespräche ein Service, bei denen der
Angerufene bezahlt. Diesen Service hat die Deutsche Telekom
bereits zum 31. Dezember 2020 vollständig eingestellt.
Sie regeln nun, da dieser Service quasi nicht mehr
existent ist, dass R-Gespräche vom Angerufenen nur bezahlt
werden müssen, wenn er deren Annahme vor Führen des
Gesprächs ausdrücklich zustimmt. Erstens. Hier bedarf es
überhaupt keiner Regelung; denn das BGB und
entsprechende Urteile regeln hier schon alles Notwendige.
Zweitens. Was hat das mit der Verbesserung der
telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau
von Telekommunikationsnetzen zu tun?
So ist Ihr Gesetzentwurf nämlich wörtlich überschrieben.
Relationen
- part_of → Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Alexander Arpaschi (Rede)