Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100
Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100
Wo waren wir?
(Dr. Inge Gräßle [CDU/CSU]: So viel zum
Thema Schaumschläger!)
Ich hatte gesagt, dass der Gesetzentwurf mit
„Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen
Rahmenbedingungen für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen“ überschrieben ist. Was haben R-Gespräche damit zu
tun? Wenn man das regelt, stellen sich für mich die
Fragen: Hat man im Ministerium zu viel Zeit? Hat man im
Ministerium zu viel Beamte, die sich um solche Dinge
kümmern? Oder hat man im Ministerium nichts Besseres
zu tun, als sich mit etwas zu beschäftigen, was die
Telekom nicht mal mehr anbietet?
Kommen wir zu § 127. Hier wollen Sie nach eigener
Angabe den nach heutiger Rechtslage bis zu fünf Monate
dauernden Genehmigungsprozess beschleunigen. Das
Ziel ist löblich. Aber schauen wir uns genau an, was Sie
da vorschlagen: Sie verkürzen die Frist, nach der der
Antrag als erteilt gilt, wenn der Wegbaulastträger, also
die genehmigende Stelle der entsprechenden Gemeinde,
nicht widerspricht, von drei auf zwei Monate. Sie
verkürzen die Frist, bis zu der die Vollständigkeit des
eingereichten Antrags zu bestätigen oder zu verneinen ist,
von einem Monat auf drei Wochen. Jetzt hätten Sie
bereits eine Verkürzung des Prozesses um einen Monat und
eine Woche erreicht; das entspräche etwa 24 Prozent.
Nun aber werden aus einem Monat zusätzlicher
Bearbeitungszeit für Fälle, bei denen dies wegen der
Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist, plötzlich zwei
Monate. Und so wie ich viele Verwaltungen kenne,
finden sie schon eine Begründung, warum es schwierig ist
und daher länger dauern wird.
Mit der letzten Änderung nehmen Sie den Druck von
den für die Genehmigungen zuständigen Verwaltungen.
Der Effekt wird sein, dass die den Genehmigungsprozess
von heute fünf Monaten auf vier Monate und drei
Wochen beschleunigen; das sind etwa 6 Prozent. Wenn Sie
das für einen großen Wurf der Entbürokratisierung oder
Staatsmodernisierung halten, dann ist Ihnen nicht mehr
zu helfen.
In § 72 wird aus dem „Eigentümer des Grundstücks“
der „Gebäudeeigentümer“, weil dies besser lesbar sei. Sie
nennen das eine „redaktionelle Änderung“. Sollte zwecks
besserer Lesbarkeit aus dem „Eigentümer des
Grundstücks“ statt der „Gebäudeeigentümer“ nicht der
„Grundstückseigentümer“ werden?
Gehen Sie noch einmal in sich! Überarbeiten Sie Ihren
Gesetzentwurf, und kommen Sie dann wieder!
Vielen Dank.
Relationen
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