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Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100

dip / rede 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Alexander Arpaschi (AfD) – Plenarprotokoll 21/100 Wo waren wir? (Dr. Inge Gräßle [CDU/CSU]: So viel zum Thema Schaumschläger!) Ich hatte gesagt, dass der Gesetzentwurf mit „Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ überschrieben ist. Was haben R-Gespräche damit zu tun? Wenn man das regelt, stellen sich für mich die Fragen: Hat man im Ministerium zu viel Zeit? Hat man im Ministerium zu viel Beamte, die sich um solche Dinge kümmern? Oder hat man im Ministerium nichts Besseres zu tun, als sich mit etwas zu beschäftigen, was die Telekom nicht mal mehr anbietet? Kommen wir zu § 127. Hier wollen Sie nach eigener Angabe den nach heutiger Rechtslage bis zu fünf Monate dauernden Genehmigungsprozess beschleunigen. Das Ziel ist löblich. Aber schauen wir uns genau an, was Sie da vorschlagen: Sie verkürzen die Frist, nach der der Antrag als erteilt gilt, wenn der Wegbaulastträger, also die genehmigende Stelle der entsprechenden Gemeinde, nicht widerspricht, von drei auf zwei Monate. Sie verkürzen die Frist, bis zu der die Vollständigkeit des eingereichten Antrags zu bestätigen oder zu verneinen ist, von einem Monat auf drei Wochen. Jetzt hätten Sie bereits eine Verkürzung des Prozesses um einen Monat und eine Woche erreicht; das entspräche etwa 24 Prozent. Nun aber werden aus einem Monat zusätzlicher Bearbeitungszeit für Fälle, bei denen dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist, plötzlich zwei Monate. Und so wie ich viele Verwaltungen kenne, finden sie schon eine Begründung, warum es schwierig ist und daher länger dauern wird. Mit der letzten Änderung nehmen Sie den Druck von den für die Genehmigungen zuständigen Verwaltungen. Der Effekt wird sein, dass die den Genehmigungsprozess von heute fünf Monaten auf vier Monate und drei Wochen beschleunigen; das sind etwa 6 Prozent. Wenn Sie das für einen großen Wurf der Entbürokratisierung oder Staatsmodernisierung halten, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. In § 72 wird aus dem „Eigentümer des Grundstücks“ der „Gebäudeeigentümer“, weil dies besser lesbar sei. Sie nennen das eine „redaktionelle Änderung“. Sollte zwecks besserer Lesbarkeit aus dem „Eigentümer des Grundstücks“ statt der „Gebäudeeigentümer“ nicht der „Grundstückseigentümer“ werden? Gehen Sie noch einmal in sich! Überarbeiten Sie Ihren Gesetzentwurf, und kommen Sie dann wieder! Vielen Dank.

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