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Netzwerk Ressourcenwende

lobbyregister / register_entry 13.02.2024 · Original ↗

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Netzwerk Ressourcenwende Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Im Rahmen der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um die Veränderungsnotwendigkeiten für eine global und generationsübergreifend gerechten Ressourcennutzung im Rahmen der ökologischen Belastungsgrenzen zu erläutern. Ziel der Interessenvertretung ist es, z.B. die Prinzipien suffizienten Handelns zu vermitteln und damit die oftmals verschwenderische Ressourcennutzung des globalen Nordens auf ein sozial-ökologisch verträgliches Maß zu reduzieren. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Diskussions- und Fachveranstaltungen wird der direkte Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages, hergestellt. Die Interessenvertretung wird wahrgenommen, um angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen einen offenen und transdisziplinären Austausch zu initiieren, wichtige Querschnitts- und Grundsatzthemen gemeinsam zu bearbeiten und daraus sachlich fundierte Forderungen abzuleiten. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Parlamentarisches Verfahren Regelungsvorhaben: - Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Einflussnahme auf die Umsetzung der seitens der Bundesregierung in 2024 geplanten Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). - Einführung eines Ressourcenschutzgesetzes: Wir setzen uns für die Einführung eines Ressourcenschutzgesetz in Form eines Stammgesetzes ein,welches die wesentlichen Aspekte des Ressourcenschutzrechts grundlegend festlegt. Es soll so den Anwendungsbereich und die Grundsätze des Ressourcenschutzes festlegen, ohne dass alle bestehenden Regelungen in den einzelnen Fachgesetzen in ein Ressourcenschutz-Gesetzbuch umgeschrieben werden müssen. Verbindlich festlegen muss das Gesetz messbare Ressourcenschutzziele inklusive Bezugs und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten. Als Vorlage dient der Ansatz des Klimaschutzgesetzes.

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