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Exit Plastik

lobbyregister / register_entry 26.02.2024 · Original ↗

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Exit Plastik Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Als Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen setzen wir uns gemeinsam für Wege aus der Plastikkrise ein, um Menschen, Umwelt und Klima vor den Gefahren entlang des gesamten Plastik-Lebenszyklus zu schützen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, echte Lösungen für eine schadstofffreie sowie klima- und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft voranzubringen und einseitige Scheinlösungen zu verhindern. Dabei orientieren wir uns am Vorsorge- und Verursacherprinzip. Wichtige Lösungsansätze sind die Vermeidung des Einsatzes gefährlicher Chemikalien sowie die Vermeidung des übermäßigen Ressourcenverbrauchs durch ein nachhaltiges Design von Produkten und Systemen und durch Wiederverwendung. Zu den Scheinlösungen gehören z.B. die Substitution von Einweg-Plastikverpackungen durch Einweg-Papierverpackungen oder sogenanntes Bio-Plastik sowie die einseitige Fokussierung auf Recycling als vermeintlicher Königsweg aus der Krise. Exit Plastik informiert zur Gefährdung von Gesundheit, Umwelt und Klima durch Plastik und Plastikchemikalien und nimmt diesbezüglich die Interessen der Vebraucher*innen wahr. Exit Plastik realisiert dies mittels eigener Publikationen, offener Briefe, Informations-, Diskussions- und Netzwerkveranstaltungen, Gespräche und Debatten mit Politiker*innen und anderen Stakeholdern, über die Sozialen Medien, mit Pressearbeit und Informationsschreiben, durch (online) Vorträge und Workshops. Zudem kooperiert Exit Plastik eng mit Akteur*innen der weltweiten Bewegung Break Free From Plastik und Akteur*innen der deutschen Zivilgesellschaft. Exit Plastik mahnt die zuständigen Ministerien an, die negativen Auswirkungen von Plastik und Plastikchemikalien auf Gesundheit, Umwelt und Klima stärker zu berücksichtigen und begleitet einschlägige Gesetzesvorhaben kritisch. Exit Plastik steht im kritischen Dialog mit Akteur*innen, die durch ihr Handeln in Bezug auf Plastik und Plastikchemikalien Nachteile und Schäden für die Gesundheit von Mensch und Ökosystemen sowie das Klima verursachen und stellt sich dem mit Nachdruck entgegen. Dazu betreibt Exit Plastik Öffentlichkeitsarbeit, nutzt Online- und Social Media-Aktionen, analoge und digitale Kampagnen und Petitionen. Interessenbereiche: Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Entwicklungspolitik; Industriepolitik; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Klimaschutz; Parlamentarisches Verfahren; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Reform des Deutschen Verpackungsgesetztes: Stärkung von Vermeidung, Wiederverwendung und der erweiterten Herstellerverantwortung im Deutschen Verpackungsgesetzte für mehr Ressourcen- und Klimaschutz sowie den Schutz von Verbraucher:innen. - Erarbeitung einer starken Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Entwicklung einer starken NKWS, die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima und Menschenrechten priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten. - Ambitionierte Umsetzung des EDC-Aktionsplans (Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen): Ambitionierte Umsetzung des EDC-Aktionsplans für den Schutz von Umwelt und Gesundheit durch 1) Strengere Regulierung in Deutschland und Europa, 2) Aufklärung und Information, 3) Forschung und Innovation, 4) Transparenz für Verbraucher*innen. - Erarbeitung und Ratifizierung eines ambitionierten UN-Plastikabkommens: Begleitung des UNEP Prozesses zur Verhandlung eines internationalen Plastikabkommens mit dem Ziel, ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion der Produktion von Neulastik und Plastikchemikalien zu erzielen, um die Umweltverschmutzung sowie Klima- und Gesundheitsbelastungen durch selbige zu vermindern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederverwendung, Chemikalientransparenz, Produktdesign, Produkt-, Polymer- und Chemikalienbeschränkungen, Herstellerverantwortung und Subventionsabbau. Außerdem die Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus, der die Maßnahmen finanziell absichert. - Ambitionierte EU-Verpackungsverordnung für eine schadstofffreie und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft, mit Vermeidung und Mehrweg im Zentrum: Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Dazu gehören starke Abfallvermeidungs- und Mehrwegziele, Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter Einweg-Verpackungen, die Stärkung von "Refill", das Ausräumen von Scheinlösungen wie „Bio“-Plastik sowie das Verbot der Verwendung von gesundheitsschädlichen Chemikalien in Verpackungen und klare Regelungen zu Chemikaliensicherheit und Transparenz. - Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS): Ambitionierte Umsetzung der 2024 beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). - Reform des Vergaberechts: Ziel ist die Erwirkung gesetzlich verpflichtender Vorgaben zur Integration von Menschenrechts- und Umweltstandards in eine nachhaltige öffentliche Beschaffung. Dies beinhaltet auch das Abschöpfen des erheblichen Vermeidungspotenzials für Plastik und Verpackungsmüll in der öffentlichen Beschaffung. Z.B. durch den Kauf von Lebensmitteln und Getränken in Mehrwegverpackungen oder unverpackt. Auch die Bereitstellung und der Ausschank von Leitungswasser, statt Wasser aus Plastikflaschen, vermeidet große Mengen an Plastik. - Starke EU-Pelletverordnung zur Eindämmung der Verschmutzung durch Pellets an Land und im Meer: Einführung verbindlicher und sanktionierbarer Maßnahmen gegen Pellet-Verluste für große und kleine Betriebe, die auch den maritimen Transport und Umschlag in Häfen mit regeln. Dazu gehören: Verbindliche und wirksame Vorsorge-Anforderungen, Schulung und Sensibilisierung aller Betriebe und Arbeitskräfte, die mit Pellets arbeiten, sowie Kennzeichnungsvorschriften für alle Transportbehälter, verpflichtende und einheitliche Meldung aller Verluste oder Freisetzung von Pellets in die Umwelt und innerhalb von Anlagen, Regulierung des maritimen Transports in der Verordnung sowie Maßnahmen, Zertifizierungen und Audits für alle Wirtschaftsteilnehmer. - Novellierung des Verpackungsgesetzes zur Verpackungsvermeidung: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) braucht eine grundlegende Reform. Unverpackt- und Mehrwegangebote sollten gezielt gestärkt werden – zum Beispiel durch die Einführung einer verbindlichen Mehrwegpflicht im Take-Away-Bereich. Zudem muss die Weiterentwicklung des §21, der die ökologische Ausgestaltung von Lizenzentgelten regelt, zügig vorangebracht werden. - Änderungen und Verbesserung von REACH: Die Europäischen Chemikaliengesetzgebung, REACH-Verordnung, muss dringend verbessert werden, um einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Entsprechende Überarbeitungsvorschläge betreffen beispielsweise die Beschränkung von gefährlichen Chemikalien in Plastik-Produkten und -Materialien sowie eine verbesserte Verfügbarkeit von Informationen. - Beschränkung der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter REACH: Umfassende Beschränkung der Herstellung und Nutzung der Stoffgruppe PFAS, um alle unnötigen Quellen für diese schädlichen Chemikalien zu beseitigen und die Emissionen von PFAS zu verhindern. Dazu gehört die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips sowie der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß des Verursacherprinzips und die Förderung der Produktion und Innovation für sichere und umweltfreundliche Alternativen. - Stärkung Kreislaufwirtschaftsgesetz: Im Hinblick auf die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Implementierung der EU-Richtlinien appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, und die Abfallhierarchie in ihrer ganzen Fülle zu adressieren. Aus unserer Sicht kommt der Stärkung der obersten Hierarchiestufen “Vermeidung und Wiederverwendung” und deren Ermöglichung, sowie deren Umsetzung eine weitaus größere Rolle zu als einer Ausweitung von technischen und teils wenig erforschten Recyclingmethoden. Die Anpassung an europäisches Recht gibt nicht zwangsläufig vor, „chemisches Recycling“ und werkstoffliches Recycling gleichzusetzen.

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