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Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie - Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 21/6380 · Unterrichtung · Original ↗

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Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie - Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6380 21. Wahlperiode 04.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie – Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen Inhal tsverzeichnis Seite Einführung ..................................................................................................... 2 1. Plattform als Forum zur Umsetzung der NKWS einrichten ................ 3 2. Investitions- und Innovationsförderung für Kreislaufwirtschaft ......... 3 3. Öffentliche Beschaffung ...................................................................... 4 4. Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen starten .................................................................................................. 6 5. Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Diversifizierung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen stärken und weiter ausbauen .............................................................................................. 7 6. Runder Tisch „Reduzierung Brandrisiko durch Lithium-Batterien“ .............................................................................. 8 7. Das Kreislaufwirtschaftsrecht fortentwickeln ..................................... 9 8. Produktverantwortung verbessern und erweitern ................................ 10 9. Stärkung des Anteils von Kunststoffrezyklaten ................................... 11 10. Einsatz für effektives und bürokratiearmes Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU-Ebene ............................................. 11 11. Internationale Kooperation für die Kreislaufwirtschaft vertiefen, Resilienz der Wertschöpfungsketten stärken und weltwirtschaftliche Chancen nutzen .................................................... 12 12. Nutzung des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ zur Hebung von Potenzialen der Kreislaufwirtschaft .............................................................................. 13 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 3. Juni 2026. Einführung Die Zukunft der Wirtschaft ist zirkulär. Deutschland braucht jetzt mehr denn je eine Kreislaufwirtschaft, um wettbewerbsfähiger zu werden, sich auf den Weltmärkten zu behaupten und seine Versorgungssicherheit zu stärken. Protektionistische Tendenzen, die Abhängigkeit der Industrie von Rohstoffen und fragile Lieferketten stellen die international eingebettete Wirtschaft Deutschlands vor besondere Herausforderungen. Kreislaufwirtschaft bedeutet, den Wert von Rohstoffen und Produkten möglichst lange zu erhalten, Materialien sparsam zu verwenden und solange wie möglich im Kreislauf zu führen. Auf dem Weg zu mehr Resilienz, kostengünstigem Klimaschutz und als Impulsgeber für nachhaltiges Wachstum kommt der Kreislaufwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Diese zentrale Bedeutung der Kreislaufwirtschaft greifen auch der Draghi-Bericht und der „Deal für eine saubere Industrie“ (Clean Industrial Deal) der Europäischen Kommission auf. Der Draghi-Bericht verweist auf die weltweit führende Rolle der EU im Bereich Kreislaufwirtschaft, und die sich hier durch Innovationen ergebenden großen Chancen für die Industrie. Im „Deal für eine saubere Industrie“ stellt die Europäische Kommission fest: „Um das Beste aus den begrenzten Ressourcen der EU zu machen, ist es entscheidend, die Kreislauffähigkeit zum Bestandteil unserer Dekarbonisierungsstrategie zu machen.“ Um die Potenziale einer umfassenden Kreislaufwirtschaft zu heben, brauchen wir ein Zusammenspiel von innovationsorientierter Umweltpolitik und strategischer Industriepolitik. Mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung (NKWS) liegt dazu seit Ende 2024 ein verlässlicher Rahmen vor. Bei ihrer Umsetzung beziehen wir alle relevanten Stakeholder ein und verbinden angebots- und nachfrageorientierte Instrumente, um über Innovationen und Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten und auszubauen. Dazu gilt es, insbesondere auch bürokratische Lasten konsequent abzubauen und Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft schlank und bürokratiearm umzusetzen, dabei die handelspolitische Offenheit zu bewahren sowie marktbasierte Anreize und Technologieoffenheit zu berücksichtigen. Sofern rechtlich zulässig und erforderlich, nutzen wir in Rechtsetzung und Vollzug rechtliche Spielräume, um die Erprobung innovativer Technologien unter realen Bedingungen zu ermöglichen. Damit sammeln wir wichtige Erfahrungen, wie sich Innovationsförderung und die Wahrung wichtiger Schutzinteressen wie Umweltstandards optimal verbinden lassen. Die NKWS folgt dem Leitbild, den Verbrauch primärer Rohstoffe wesentlich zu reduzieren und formuliert konkrete Ziele und Maßnahmen für eine ressourcenschonende zirkuläre Wirtschaft, die einen wirksamen Beitrag auch zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung leistet. So sieht die nationale Rohstoffstrategie ebenso wie der Europäische Critical Raw Materials Act (CRMA) die Kreislaufwirtschaft als wichtigen Pfeiler zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung für die deutsche und europäische Wirtschaft. Auf Grundlage des Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates (NSR) vom 5. November 2025 hat die Bundesregierung einen umfassenden regierungsinternen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik erarbeitet, der neben Maßnahmen wie Lagerhaltung und Stärkung des heimischen Bergbaus auch die Kreislaufwirtschaft umfasst, um die Versorgung mit Rohstoffen dauerhaft zu sichern. Die NKWS unterstützt weiterhin auch das europäische Ziel, einen funktionierenden Binnenmarkt für sekundäre Rohstoffe aufzubauen. Mit der NKWS sollen die großen Potentiale der zirkulären Wirtschaft für die Bekämpfung von Klimawandel und Umweltverschmutzung, für die Sicherung der Rohstoffversorgung sowie für eine langfristig wettbewerbsfähige Wirtschaft gehoben werden. Durch Ressourceneffizienz und die Schließung von Stoffkreisläufen können Unternehmen gleichzeitig Betriebskosten und Treibhausgasemissionen reduzieren. Nach einer 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichten Studie können durch Kreislaufwirtschaft zusätzlich Treibhausgase in der Höhe von 80 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bis zum Jahr 2030 eingespart werden. Gleichzeitig kann Kreislaufwirtschaft die Kosten des Klimaschutzes senken. Die Abhängigkeit von unsicheren Lieferketten für Primärrohstoffe und damit verbundene wirtschaftliche Risiken sinken. In Zeiten zunehmender Rohstoffkonkurrenz verschaffen innovative zirkuläre Technologien der deutschen Wirtschaft langfristige Standort- und Wettbewerbsvorteile. Kreislaufwirtschaft ist deshalb ein elementarer Bestandteil einer zeitgemäßen Wirtschafts- und Industriepolitik. Vor diesem Hintergrund verabschiedet die Bundesregierung das vorliegende Aktionsprogramm mit priorisierten Maßnahmen aus der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), die die Bundesregierung bis Ende 2027 umsetzen will. Damit setzen wir den Auftrag des Koalitionsvertrages um, Eckpunkte für kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Schließung von Stoffkreisläufen vorzulegen. Die mit der Umsetzung des Aktionsprogramms NKWS verbundenen Finanzbedarfe müssen sich in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen. Alle Maßnahmen des Aktionsprogramms stehen unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz/ Zuständigkeit des Bundes. Sie beinhalten weder eine (Vor-)Festlegung im Hinblick auf den Etat noch präjudizieren sie den Haushaltsgesetzgeber. Etwaige aus der Strategie für den Bund resultierende Mehrbedarfe an Personal- und Sachmitteln sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung im jeweiligen Einzelplan vollständig und dauerhaft zu finanzieren. 1. Plattform als Forum zur Umsetzung der NKWS einrichten Um zusammen mit zentralen Stakeholdern die Maßnahmen der NKWS umzusetzen, werden wir eine Umsetzungsplattform NKWS einrichten. Zielsetzung: Wir setzen die erfolgreiche Einbindung zentraler Akteurinnen und Akteure der Kreislaufwirtschaft bei der Umsetzung der NKWS fort, nutzen ihre Expertise und sichern die Zusammenarbeit über Ressortgrenzen hinweg. Die Plattform wird sich dabei eng mit bereits existierenden Beteiligungsformaten austauschen, u. a. mit der Dialogplattform Recyclingrohstoffe der Deutschen Rohstoffagentur (DERA). Die zentralen Inhalte der Plattform sind: ⎯ Die konkrete Umsetzung zentraler Maßnahmen der NKWS gemeinsam mit den Stakeholdern vorbereiten, einleiten und begleiten; z. B. zur Digitalisierung, wie z. B. Digitalen Produktpässen und zu Lösungen, um die Wettbewerbsfähigkeit von sekundären Rohstoffen allgemein und den Einsatz von Kunststoff-Rezyklaten zu steigern (Fragen wie Rezyklateinsatzquoten und Zertifizierungs- und Nachweismethoden). ⎯ Schwerpunkte und Priorisierungen bei der Umsetzung der Maßnahmen der NKWS setzen; ⎯ Notwendige Rahmenbedingungen für einen wirksamen Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Diversifizierung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zur Umsetzung der Anforderungen der Rohstoffstrategie und des nationalen Sicherheitsrates; ⎯ Regelmäßiger Austausch über Fortschritt bei Zielen, Maßnahmen und Instrumente der NKWS und sich gegebenenfalls daraus ergebenden Anpassungsbedarf; ⎯ Praktische (Weiter)Entwicklung, Erprobung und (pilothafte) Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten initiieren; z. B. Demonstrationsprojekte, freiwillige Branchenvereinbarungen (unter Wahrung kartellrechtlicher Grenzen); ⎯ Best Practice Beispiele und funktionierende Business Cases publik machen, Erfahrungsaustausch und Umsetzungsprojekte initiieren, z. B. privates Kapital zur Umsetzung von Leuchtturmprojekten (u. a. durch Kopplung an öffentliche Förderung, öffentlich-private Partnerschaften (PPP)) mobilisieren. 2. Investitions- und Innovationsförderung für Kreislaufwirtschaft Wir fördern die Wirtschaft bei der Entwicklung zirkulärer Technologien und Geschäftsmodelle, die sowohl der Ressourcenschonung, der Versorgung mit kritischen Rohstoffen, als auch dem Klimaschutz dienen. Zielsetzung: Deutsche Unternehmen sollen ihre Rolle als Weltmarktführer im Bereich Kreislaufwirtschaft erhalten und ausbauen, strategische Innovationen für die Kreislaufwirtschaft beschleunigt werden und der Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Versorgung mit kritischen Rohstoffen gesteigert werden. Investitionen und Innovationen in der Kreislaufwirtschaft sollen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Wirtschaft durch eine verminderte Abhängigkeit von Rohstoffimporten beitragen und die führende Stellung im Bereich Kreislaufwirtschaft stärken. Die konsequente Umsetzung der Kreislaufwirtschaft soll gleichzeitig die Erreichung der Klimaschutzziele erleichtern. Hintergrund: Die Wachstumschancen durch eine zirkuläre Wirtschaft werden in verschiedenen Studien als erheblich eingeschätzt. Die Bruttowertschöpfung der Circular Economy könnte sich nach einer neuen Studie von BCG im Auftrag des BDI von heute 60 Mrd. Euro auf bis zu 125 Mrd. Euro im Jahr 2045 mehr als verdoppeln. Der Großteil des ökonomischen Effekts entfällt dabei auf die Segmente Maschinenbau, Bauwesen und Mobilität. Die identifizierten Kreislaufhebel generieren kumuliert über den Gesamtzeitraum 700 bis 880 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung bis 2045. Gleichzeitig zeichnet sich die deutsche Wirtschaft durch eine besondere Innovationsfähigkeit in der Kreislaufwirtschaft aus (vergleiche Innovationsindikator 2024 von Roland Berger). Nächste Schritte: ⎯ Zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie stellen wir in den kommenden Jahren insgesamt rund 260 Millionen Euro bereit. Dazu legen wir u. a. ein Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf und fördern damit Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. Ziel des Programms ist es insbesondere Projekte technologieoffen zu fördern, aus denen nach Ende der Förderperiode langfristig wirtschaftlich tragfähige und erfolgreiche Unternehmen entstehen können. BMUKN plant u. a. folgende Vorhaben umzusetzen: o Förderung von Pilotanlagen, Demonstrationsvorhaben u. a. für die Wiedergewinnung insbesondere von kritischen und strategischen Rohstoffen, Recycling von Batterien, Windkraftanlagen, Photovoltaik- Modulen, Textilrecycling etc., o Förderung von Start-Up-Unternehmen und zirkulären Wirtschaftsmodellen, zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur Kreislaufwirtschaft, o Fortführung und Erweiterung bestehender Programme zu Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft. ⎯ Darüber hinaus werden mit der Maßnahme „Investitionsförderung für Kreislaufwirtschaft stärken“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 305 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 zur Verfügung gestellt, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft zur Einsparung von THG-Emissionen optimal zu nutzen. Mit diesen Mittel werden insbesondere die Förderprogramme „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ und DigiRess Circular verstärkt. ⎯ Wir entwickeln bestehende und neue Förderprogramme wie den „Green Tech-Innovationswettbewerb“ in Richtung Kreislaufwirtschaft weiter bzw. setzen sie neu auf. ⎯ Ziel ist eine gut aufeinander abgestimmte Förderlandschaft. Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente werden dabei so ausgestaltet, dass sie Synergien mit Blick auf das Erreichen der in der NKWS beschriebenen ökonomischen, technologischen, umweltpolitischen und sozialen Ziele freisetzen. Um dies zu ermöglichen, sollen auch Formen der Konditionierung von Fördermitteln zum Einsatz kommen, insbesondere, wenn diese von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die Förderung guter und gesunder Beschäftigungsbedingungen und der betrieblichen Mitbestimmung in der Kreislaufwirtschaft ist dabei ein besonderes Anliegen. ⎯ Dabei ergänzen und verzahnen sich die Förderprogramme idealerweise mit dem Rohstofffonds der Bundesregierung, mit dem sich der Bund, über die KfW, zur Sicherung und Diversifizierung der Rohstoffversorgung auch an Recyclingprojekten beteiligen will. ⎯ Die staatliche Förderbank KfW tritt verstärkt als Innovations- und Investitionsbank sowie als Co- Wagniskapitalgeberin auch für die Kreislaufwirtschaft auf. ⎯ Das Forschungskonzept „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“ wird fortgeschrieben und dabei thematisch kritische Rohstoffe und die Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien sowie das „Design for Circularity“ stärker berücksichtigen (Koalitionsvertrag, Zeile 2540 ff). Zur Erschließung von Ressourcen aus dem anthropogenen Lager starten seit Ende 2025 FuE-Vorhaben zur Fördermaßnahme Urban Mining. 3. Öffentliche Beschaffung Wir setzen mit der öffentlichen Beschaffung verlässliche wirtschaftliche Impulse für eine Kreislaufwirtschaft und eine Senkung des Primärrohstoffverbrauchs, stärken zirkuläre Geschäftsmodelle und unterstützen den Einsatz von Sekundärrohstoffen. Zielsetzung: Die öffentliche Beschaffung trägt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft bei. Sie setzt aufgrund ihres Marktvolumens starke Impulse für eine Kreislaufwirtschaft und die Senkung des Primärrohstoffverbrauchs, stärkt zirkuläre Geschäftsmodelle und unterstützt den Einsatz von Sekundärrohstoffen einschließlich biogener Roh-, Rest- und Abfallstoffe. Insgesamt schafft sie Planungssicherheit für Investitionen in die Kreislaufwirtschaft. Dazu muss die Beschaffungspraxis unterstützt werden, etwa durch Leitfäden oder Schulungen und die möglichst bürokratiearme Ausgestaltung von Vorgaben damit vor allem die bereits bestehenden rechtlichen Vorgaben in der Praxis besser zur Anwendung kommen und besser umgesetzt werden, so dass der Bürokratierückbau damit nicht behindert wird. Hintergrund: Die öffentliche Beschaffung hat deutschlandweit mit einem Volumen im dreistelligen Milliardenbereich einen großen Anteil am Erwerb von Produkten und Dienstleistungen und kann damit erhebliche wirtschaftliche Impulse setzen. Nächste Schritte: ⎯ Wir werden die öffentliche Beschaffung mehr als bisher für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Über die Hinwirkungspflicht nach § 45 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nutzt der Bund seine Gesellschafterstellung und den Einfluss in den Aufsichtsgremien der Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung in diesem Sinne. Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen. Die Bundesunternehmen berichten nach PCGK im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung je nach einschlägigem Berichtsformat abhängig von der Unternehmensgröße nach DNK, CSRD etc. über ihre Maßnahmen, Zielsetzungen und Zielstände im Bereich Kreislaufwirtschaft. Der Recyclinganteil soll grundsätzlich im Jahresvergleich abgebildet werden, um die Entwicklung zu monitoren und auf dessen Basis über möglichen Anpassungsbedarf zur Zielerreichung zu entscheiden. Im Sommer 2028 wird die Bundesregierung evaluieren, ob eine ausreichende Erhöhung des Recyclinganteils erfolgt ist. Wir tragen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der jeweiligen Unternehmensgröße Rechnung. Am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der Beschaffung halten wir fest. Die Sonderstellung der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden nach § 45 Absatz 2 Satz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt. Dies schließt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Eigengesellschaften und Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung in diesem Geschäftsbereich ein. ⎯ Wir stärken auch die Weiternutzung, Reparatur und Aufarbeitung von Produkten durch die öffentliche Beschaffung gebrauchter Waren. Dafür erarbeiten wir in der bestehenden Arbeitsgruppe „Zirkuläre Beschaffung“ einen Leitfaden. Es sollen allgemeine, produktgruppenübergreifende Herausforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten bei der Beschaffung wiederaufgearbeiteter Gebrauchtprodukte betrachtet sowie konkrete Ergebnisse, beispielsweise Handreichungen, für zwei ausgewählte Produktgruppen (Möbel und IT- Geräte) erarbeitet werden. ⎯ Mit den Ländern werden mögliche Ansätze für die zentral abrufbare Beratung zur rechtssicheren Formulierung zirkulärer Beschaffungsvorgänge einschließlich Einzelfallberatung eruiert und mögliche Handlungsoptionen sondiert. ⎯ Auf der Webplattform der KNB werden bereits Informationen, Arbeitshilfen und Best-practice Beispiele zur nachhaltigen Beschaffung angeboten. Die weitere Bündelung von Informationen und Unterstützungsmaterial für die zirkuläre Beschaffung erfolgt im Rahmen einer strukturellen Aktualisierung der Webplattform. ⎯ Der Einsatz von Sekundärrohstoffen im öffentlichen Bausektor soll gesteigert werden. Hierzu wird der Bund das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) fortentwickeln und den öffentlichen Händen zur Verfügung stellen. Das BNB wird im Wege der Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und materialoffene Anforderungen an die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche stellen und so zu einer Bevorzugung von Sekundärrohstoffen beitragen. ⎯ Reduzierung des Primärstoffverbrauchs durch Verwendung von Bauprodukten, die mit innovativen Technologien wie Leichtbau hergestellt worden sind. Serielles und modulares Bauen in Verbindung mit innovativem kreislauffähigem Leichtbau kann die Produktivität in der Bauwirtschaft und – in begrenztem Umfang – die Wohnfläche erhöhen, das Handling auf der Baustelle beschleunigen und vereinfachen. ⎯ Weiterentwicklung der Rohstoffindikatoren zur Erhöhung der Messbarkeit und Implementierung der Ressourcenschonung ins BNB: Im Rahmen eines Forschungsprojektes Zukunft Bau wurde die Entwicklung spezieller Indikatoren zur besseren Messbarkeit von Ressourcenschonung im Bauwesen geprüft. Auf Bauwerksebene können zukünftig über die Ökobilanz die Indikatoren RMI und TMR als Materialfußabdruck herangezogen werden. ⎯ Förderung von rückbaufähigen Bauwerken: Die Methoden zur Bewertung von Zirkularität und Ressourcenschonung in der öffentlichen Beschaffung sollen auch für Länder und Kommunen bereitgestellt werden. Durch die öffentliche Hand beschaffte Bauleistungen sollen – unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – Ressourcenschonung, Langlebigkeit und Weiter- bzw. Umnutzung bereits bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen und in der Planung verankern. Dies beinhaltet gegebenenfalls verbindliche Anforderungen zur selektiven Rückbaufähigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit sowie Recyclingfähigkeit der Bauwerke, Bauteile und Baustoffe. Hierzu wird der Bund das BNB fortentwickeln. Das BNB wird im Wege der Lebenszyklusbetrachtung technologieneutrale und materialoffene Anforderungen an die Umweltwirkungen und Ressourcenverbräuche stellen und so zu einer Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen beitragen. Mit einer Bewertung der Zirkularität wird das BNB die Errichtung kreislauffähiger Gebäude anreizen. 4. Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen starten Mit einer Digitalisierungsinitiative unterstützen wir die Schließung von Stoffkreisläufen (Koalitionsvertrag, Zeile 305). Zielsetzung: Mit der Digitalisierungsinitiative sollen bestehende Initiativen zur Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft koordiniert und vernetzt sowie digitale Lösungen skaliert werden. Damit wird die für die Kreislaufwirtschaft erforderliche Datenbasis sowie Datenverwertung geschaffen, neue Geschäftsmodelle ermöglicht und ein Innovationsschub auf den Weg gebracht. Zudem soll die Digitalisierung (einschließlich KI) zur Entlastung von Unternehmen genutzt werden. Gerade in der Verbindung der Potenziale der Digitalisierung, dem vorhandenen Knowhow in Sachen Kreislaufwirtschaft sowie der starken produzierenden Industrie bietet sich die Chancen für die exportorientiere deutsche Wirtschaft ihre Position auf dem Weltmarkt zu sichern und weiter auszubauen. Hintergrund: Die Arbeiten dazu haben an vielen Stellen schon begonnen: Vorbereitung der Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP), Industrie-Initiative Manufacturing X, Normung und viele weitere Aktivitäten. Es fehlt aber noch eine übergreifende Koordinierung, stärkere strategische Ausrichtung und Verknüpfung dieser Initiativen. Wir etablieren eine Digitalisierungsinitiative mit folgenden Schwerpunkten (unter Einbindung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und den dort verankerten Vorhaben): Wir werden einen zentralen Anlaufpunkt (Koordinierungsstelle) für die Digitalisierungsinitiative schaffen, um die oben genannte Zielsetzung zu erreichen. Als unterstützende Maßnahme werden wir zahlreiche Stakeholder- Perspektiven aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft in die Umsetzung der Initiative einbeziehen, um eine praxisnahe Gestaltung der Maßnahmen zu fördern. ⎯ Wir unterstützen die Einführung Digitaler Produktpässe (DPP), die auf EU-Regelungen und den entsprechenden Normen basieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine bürokratiearme Umsetzung, den Schutz sensibler Unternehmensdaten sowie auf die Unterstützung von KMU und die interoperable Systemausgestaltung gelegt. Dazu werden wir im Rahmen der Koordinierungsstelle ein Kompetenzteam für Digitale Produktpässe aufbauen. ⎯ Wir wollen Künstliche Intelligenz (KI) mehr als bisher nutzen, um Kreislaufwirtschaft effizienter und kostengünstiger zu machen. Dazu entwickeln wir die Förderinitiative KI-Leuchttürme weiter, entwickeln im Rahmen des Green AI Hub gemeinsam mit Unternehmen prototypische Lösungen und fördern mit dem Programm DigiRess den zielgerichteten Einsatz von Digitalisierung zur Etablierung neuer Geschäftsmodelle, zum effizienteren Einsatz von Materialien und zu zirkulärem Wirtschaften in Unternehmen (siehe Maßnahme 2). ⎯ Wir fördern ab Ende 2025 im Rahmen des „GreenTech-Innovationswettbewerbs“ Leuchtturmprojekte von Konsortien aus Wissenschaft und Wirtschaft, die digitale Technologien (u. a. KI-Systeme, digitale Zwillinge, Integration des DPP) und Geschäftsmodelle entwickeln und anwenden, um Produkte und Dienstleistungen zirkulär zu gestalten sowie deren Langlebigkeit und Wiederverwendung zu stärken. Ziel ist der Technologietransfer aus der Forschung in die Wirtschaft, insbesondere in den Mittelstand. ⎯ Wir arbeiten daran, die sich im Aufbau befindenden industriellen Datenökosysteme kreislaufwirtschaftsgerecht zu gestalten und basierend auf den bestehenden Lösungen interoperabel und offen weiterzuentwickeln. [in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] ⎯ Wir unterstützen die Entwicklung digitaler Lösungen für den nachhaltigen Konsum (entlang verschiedener R-Strategien) und fördern die weitere Verbreitung bestehender Best-Practices durch die Einrichtung einer Skalierungsstelle. Hierbei sollen konkrete digitale Tools entwickelt und umgesetzt werden (unter anderem eine gemeinwohlorientierte Sharing-Plattform). ⎯ Wir unterstützten die Entwicklung von digitalen Lösungen und einer verbesserten Datenbasis für eine nachhaltige Abfallwirtschaft. ⎯ Wir wollen ein Circular Economy Information Ecosystems (CEIS) als Grundlage einer datenbasierten, digital-gestützten Kreislaufwirtschaft aufbauen: Mit diesem Datenökosystem, das sich aus den wesentlichen digitalen Infrastrukturen wie dem DPP und den industriellen Datenräumen speist, werden die für die Kreislaufwirtschaft relevanten Daten- und Informationsströme sektorübergreifend organisiert und die Datengrundlage für Entscheidungsprozesse im Sinne der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt. Das CEIS adressiert den Bedarf eines interoperablen Datenaustauschs mit dem Ziel: o Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Produkten und Materialien zu verbessern, o Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Kreislaufwirtschaft zu fördern, o Unternehmen und Verwaltung durch Bündelung und Nachnutzung bestehender B2G-Datenflüsse zu entlasten, o Evidenz für Entscheidungen in Industrie und Politik zu erhöhen, o neue Geschäftsmodelle ermöglichen. 5. Beitrag der Kreislaufwirtschaft zur Diversifizierung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen stärken und weiter ausbauen Zielsetzung: Mit wirksamen nationalen Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft tragen wir zur Stärkung der Rohstoffsouveränität der deutschen Wirtschaft bei. Dazu werden konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Primärrohstoffbedarfen mit solchen zu Stärkung des Recyclings kombiniert, um das europäische Ziel des Critical Raw Materials Act (CRMA) zu erreichen, wonach bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs an kritischen Rohstoffen durch Recycling gedeckt werden sollen. Dazu soll auch der Nationale Rohstofffonds beitragen, der im Jahr 2024 aufgesetzt wurde und der jetzt die ersten Beteiligungen an konkreten Rohstoffprojekten im Bereich der Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling eingehen wird. Auch nimmt der ressortübergreifende regierungsinterne Aktionsplan der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der deutschen Rohstoffpolitik, den die Bundesregierung auf Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates (NSR) vom 5. November 2025 erarbeitet hat, direkten Bezug auf das hier vorliegende Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) um die Kreislaufwirtschaft zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland zu stärken und auszubauen. Zur Umsetzungsüberprüfung der im Aktionsplan definierten Maßnahmen auch mit Bezug auf die Kreislaufwirtschaft wird dem NSR regelmäßig berichtet. Hintergrund: Mit dem europäischen Critical Raw Materials Act (CRMA) aus dem Jahr 2024 verfolgt die EU das Ziel, die Kreislaufwirtschaft als einen wichtigen Pfeiler zur Diversifizierung der europäischen Rohstoffversorgung auszubauen, um bestehende Abhängigkeiten bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu reduzieren und die offene strategische Autonomie der EU zu stärken. Kernelement der Verordnung ist die Möglichkeit für Rohstoffprojekte, zu denen auch Recyclingprojekte gehören, sich bei der Europäischen Kommission um die Anerkennung als sogenannte „strategische Projekte“ zu bewerben. Für diese anerkannten Projekte soll der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert und die Dauer von Genehmigungsverfahren begrenzt werden (maximal 15 Monate für Recycling- und Verarbeitungsanlangen), damit diese Projekte möglichst schnell in die Umsetzung kommen können. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedsstaat innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten eines entsprechenden Durchführungsakts der Kommission nationale Programme erarbeiten und umsetzen, die die Kreislaufwirtschaft von Abfällen fördern, die bedeutende Mengen an kritischen Rohstoffen enthalten (Artikel 26 der EU-Verordnung). Ergänzend dazu hat die EU-Kommission im Dezember 2025 ihren RESourceEU Action Plan vorgelegt, mit dem die EU die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen stärker beschleunigen will, um die Ziele des CRMA schneller zu erreichen und strategische Abhängigkeiten deutlich zu reduzieren. Im Rahmen dieses Plans sollen auch die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit von kritischen Rohstoffen weiter verbessert werden, wie etwa über verbindliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und Rückgewinnung von Seltenen Erden, eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für hochwertige Sekundärrohstoffe oder auch die Lagerhaltung von Sekundären Rohstoffen verbunden mit der Prüfung von Maßnahmen im Hinblick auf Exporte von Schrotten, die kritische Rohstoffe enthalten. Darüber hinaus steht auch der Nationale Rohstofffonds für die Förderung von Recyclingprojekten offen. So können über den Rohstofffonds Recyclingprojekte im Zuge einer Eigenkapitalbeteiligung des Bundes (über die KfW) ab einer Höhe von 50 Mio. Euro unterstützt werden, um u. a. die Bonität von Unternehmen zu erhöhen und weitere private Investitionen anzuziehen. Eine Voraussetzung für eine solche Beteiligung sind Abnahmevereinbarungen für die Sekundärrohstoffe durch Unternehmen. Nächste Schritte: ⎯ Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des europäischen RESourceEU Action Plan zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und wird den CRMA weiter konsequent umsetzen und dabei auch weiterhin die Belange der Kreislauf- und Recyclingwirtschaft berücksichtigen. ⎯ Die Bundesregierung wird insbesondere den Artikel 26 des CRMA (Nationale Programme zur Förderung der Kreislaufwirtschaft) zeitnah und bürokratiearm umsetzen und sich dabei auf solche Bereiche und Maßnahmen konzentrieren, die einen wirksamen Beitrag zur Kreislaufführung und Rückgewinnung kritischer Rohstoffe leisten. ⎯ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird auch in den kommenden Bewerbungsrunden zur Anerkennung als strategische Rohstoffprojekte im Rahmen des CRMA Recyclingprojekte und -unternehmen ermutigen, sich um eine solche Anerkennung zu bewerben, um von den o. g. Vorteilen zu profitieren. ⎯ Das BMWE wird zudem intensiv dafür werben, dass Unternehmen der Recyclingbrache sich für den nationalen Rohstofffonds bewerben, um durch eine Beteiligung des Bundes an aussichtsreichen Recyclingprojekten zusätzliches privates Kapital in diesen Bereich zu lenken. ⎯ Die Dialogplattform Recyclingrohstoffe der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) wird die Umsetzung des Aktionsprogramms NKWS im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützen. ⎯ Die Bundesregierung prüft, ob Deutschland sich für Rezyklateinsatzquoten für kritische Rohstoffe als gemeinsame Initiative der G7 einsetzen sollte, mit dem Ziel der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und damit auch der Rohstoffunabhängigkeit. 6. Runder Tisch „Reduzierung Brandrisiko durch Lithium-Batterien“ Wir führen einen Dialog mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren zur Vermeidung von Brandrisiken in Entsorgungsanlagen und zum Umgang mit den Folgen von Bränden. Zielsetzung: Wir führen, entsprechend dem Entschließungsantrag des Bundestages1 zum Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, einen Dialog mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren, um die Herausforderungen anzugehen, vor der die Recycling- und Entsorgungsbranche angesichts von Brandrisiken durch beschädigte Lithium-Batterien steht. Dazu wurde ein Runder Tisch „Reduzierung Brandrisiko durch Lithium-Batterien“ mit der Entsorgungswirtschaft, Versicherungswirtschaft, Feuerwehr und Herstellern eingerichtet, der seine Arbeiten aufgenommen hat und diese bis zum Sommer 2026 abschließen soll. Hintergrund: Die Entsorgungsinfrastruktur, insbesondere für die Erfassung und Behandlung von Elektroaltgeräten, ist durch Brände, die nach Branchenangeben mit hoher Wahrscheinlichkeit durch beschädigte Lithium-Batterien verursacht worden sind, bereits beeinträchtigt und langfristig gefährdet. Gleichzeitig treten auch vermehrt Brände in Behandlungsanlagen für andere Abfälle wie z. B. Verpackungen auf. Mit einem Runden Tisch können auch andere Stakeholder wie Versicherungen besser eingebunden werden, um Lösungen zu erarbeiten. Die regulativen Maßnahmen durch die abgeschlossene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes allein werden das Problem nicht 1 https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101587.pdf lösen können. Seitens der Entsorgungswirtschaft wird u. a. ein herstellerfinanzierter Brandschutzfonds gefordert. Ebenso sind standardisierte anlagentechnische Sicherheitsmaßnahmen möglich, um die Versicherbarkeit der Anlagen zu ermöglichen. Daneben ist eine breitere Verbraucherinformation ein erforderlicher Baustein. 7. Das Kreislaufwirtschaftsrecht fortentwickeln Wir entwickeln das Kreislaufwirtschaftsrecht bürokratiearm fort, fördern Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings auf nationaler Ebene, um mehr Rohstoffe effizienter im Kreislauf zu halten. Elemente sind: a) Anpassung und Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis Mitte 2027 Zielsetzung: Das KrWG wird an das EU-Recht angepasst. Die Novelle wird auch genutzt, die Vorgaben zur Abfallvermeidung (Einführung von Abfallvermeidungszielen und -maßnahmen), zur getrennten Sammlung und zum Recycling (Sperrmüll, Bioabfall und Textilien) im Einklang mit den EU-rechtlichen Vorgaben fortzuentwickeln, zu vereinheitlichen und zu optimieren. Hintergrund: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss aus unterschiedlichen Gründen zeitnah in dieser Legislaturperiode angepasst werden. Hierzu zählen die Umsetzung von EU-Recht (z. B. geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie), die Umsetzung des Koalitionsvertrages (chemisches Recycling in die Abfallhierarchie einfügen), die Stärkung des Vorrangs für Sekundärrohstoffe und die Verbesserung der Vollzugstauglichkeit (z. B. Kampf gegen illegale Abfallablagerungen). b) Digitalisierung von Vollzug und Verwaltung Zielsetzung: Wir überprüfen bis Ende 2026 die nationalen Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf weiteres Potential zur Digitalisierung und deutlich spürbaren Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren und werden dabei bundesweit einheitliche digitale Lösungen voranbringen; soweit noch nicht geschehen, setzen wir uns dafür ein, dass Verfahren in Verwaltung und Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts nach und nach digitalisiert werden. Hintergrund: Die Kreislaufwirtschaft ist bereits seit vielen Jahren Vorreiter bei der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Umweltrecht, aber es besteht weiterhin Optimierungspotential. c) Mineralische Ersatzbaustoffe effektiver im Kreislauf führen und ihre Nutzung fördern Zielsetzung: Mit einer Novelle der Ersatzbaustoffverordnung bauen wir Hemmnisse bei der Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen ab. Hintergrund: Die Ersatzbaustoffverordnung regelt bundesweit die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe im Tiefbau, indem umweltrelevante Stoffgehalte an verbindliche Anforderungen zur Verwendung verknüpft werden Die Ersatzbaustoffverordnung wurde durch ein Vorhaben des Umweltbundesamtes unter Beteiligung der Wirtschaft und des Vollzugs (Planspiele) evaluiert. Anpassungsbedarfe können durch eine zweite Novelle der Ersatzbaustoffverordnung in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. d) Begleitung der Umsetzung der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm Zielsetzung: Wir schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine effektive Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Hintergrund: Phosphor ist ein kritischer Rohstoff und auf der europäischen Liste der kritischen Rohstoffe erfasst und unterliegt damit auch dem Critical Raw Materials Act (CRMA) der EU. Dieser muss bisher als Primärrohstoff importiert werden. Eine Alternative hierzu bietet die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung gemäß der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) tritt ab 2029 in Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit richtet einen fortlaufenden Branchendialog aus. Die Ergebnisse der ersten Veranstaltung wurden in der gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm festgehalten. e) Weiterentwicklung der Deponieverordnung Zielsetzung: Wir entwickeln die Deponieverordnung (DepV) weiter, um Deponiekapazitäten umwelt- und gesundheitsgerecht zu schonen und mehr Stoffströme im Wirtschaftskreislauf zu halten. Hintergrund: In der DepV werden nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle als neue Klasse eingeführt. Weitere Änderungen regeln die Beseitigung dieser Abfälle. So werden Deponiekapazitäten geschont, die Getrenntsammlung von Bau- und Abbruchabfällen gestärkt und der Bedarf an der Gewinnung von Primärrohstoffen weiter gesenkt. 8. Produktverantwortung verbessern und erweitern Wir verbessern die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (Produktverantwortung), passen sie an das EU-Recht an und etablieren sie in neuen Abfallströmen (nationale Regelungsprojekte). a) Anpassung des nationalen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung, Verhandlung des Sekundärrechts auf EU-Ebene, Schließung von Regelungslücken Zielsetzung: Wir passen das nationale Verpackungsrecht bis August 2026 an die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung und an nachfolgend erlassene, später in Kraft tretende sekundäre Rechtsakte an. Wir greifen dabei auf die Erfahrungen in der konkreten Umsetzung des Verpackungsrechts zurück und nehmen die notwendigen Verbesserungen vor. Bei der Verhandlung der wichtigen nachgeordneten Rechtsakte (von 2025 bis 2030) bringen wir uns im Sinne einer effektiven, effizienten Umsetzung ein und setzten sie, wo dies notwendig ist, in Novellen des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes um. Dies gilt in besonderem Maße für den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung eines Rahmens für die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte, auf dessen Grundlage eine Novellierung von § 21 des Verpackungsgesetzes (beziehungsweise § 26 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) erfolgen soll. Die Möglichkeiten, eine wirksame nationale Regelung vor Verabschiedung des Delegierten Rechtsakts zu schaffen, werden geprüft. Insgesamt müssen bei den Verhandlungen zu den geplanten nachgeordneten Rechtsakten die Potenziale für eine effektive Kreislaufwirtschaft gehoben werden. Dies kann zum Beispiel durch die Nutzung von biobasierten und bioabbaubaren Kunststoffen erfolgen (siehe auch neue EU-Bioökonomiestrategie). Zur Erreichung der Umweltziele von zentraler Bedeutung sind die Minderung von Verpackungsmaterialien, Verpackungsvermeidung oder eine verstärkte Nutzung von Mehrwegverpackungen. Hintergrund: Die europäische Verpackungsverordnung (Verordnung 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Erste Regelungen werden zum 12. August 2026 wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die nationalen Rechtsvorschriften an das neue EU-Recht entsprechend angepasst werden. Mit Blick auf die in den folgenden Jahren von der EU-Kommission zu erlassenden nachgeordneten Rechtsakte werden weitere Anpassungen der nationalen Rechtssetzung erforderlich sein. Ebenso ist essenziell, sich auf EU-Ebene für gut umsetzbare Regelungen einzusetzen, damit die Regeln hochwirksam, aber bürokratiearm sind. b) Etablierung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien Zielsetzung: Die Hersteller werden entsprechend den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie mit in die Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien genommen. Somit fördern wir eine flächendeckende Sammelstruktur und eine hochwertige Verwertung von Alttextilien. Hintergrund: Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wurde am 26. September 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten. Sie legt die Anforderungen für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien fest. Im Rahmen der nationalen Umsetzung gilt es, die existierenden und funktionierenden nationalen Sammelstrukturen mit dem Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung zusammenzubringen und in Deutschland ein effizientes, bürokratiearmes System zu etablieren, bei dem alle betroffenen Akteure (inklusive Hersteller und Handel) eng eingebunden werden und die Pflichten auch gegenüber Anbietern aus Drittstaaten durchgesetzt werden können. c) Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen Im Februar 2026 wurde eine politische Trilogeinigung für die EU-Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles Regulation) erzielt. Fahrzeuge enthalten neben vielen wiederverwendbaren- und verwertbaren Teilen insbesondere auch große Mengen an kritischen Rohstoffen, die in der Regel sehr gut und wirtschaftlich zurückgewinnen lassen. Deshalb ist Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen ein wichtiger Schritt wertvolle Rohstoffe in der EU zu halten und die Branche der Altfahrzeugverwertung weiterzuentwickeln. Die Verordnung wird Mindestanteile für recycelte Kunststoffe enthalten und damit deren Kreislaufführung stärken. Perspektivisch sind Mindestanteile für Stahl und kritische Rohstoffe zu prüfen. Anschließend gilt es, das nationale Recht an die neuen europäischen Vorgaben anzupassen. 9. Stärkung des Anteils von Kunststoffrezyklaten Zielsetzung: Wir wollen dafür sorgen, dass die Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen in Artikel 7 der EU- Verpackungsverordnung (PPWR) schon vor ihrem Geltungsbeginn im Jahr 2030 Effekte zeigen. Daher setzen wir uns bei den Verhandlungen zum Durchführungsrechtsakt nach Artikel 7 Absatz 8 der EU-Verpackungsverordnung für die Verankerung einer „Ansparphase“ in den Jahren 2028 und 2029 ein. Die in diesen Jahren eingesetzten Kunststoffrezyklate sollen auf die ab 2030 geltenden Rezyklateinsatzquoten angerechnet werden können. Hintergrund: Eine Kreislaufführung von Kunststoffen kann nur gelingen, wenn die Abfälle getrennt gesammelt, recycelt und die aus Recyclingmaterial gefertigten Produkte nachgefragt werden. Rezyklateinsatzquoten, wie bspw. in der PPWR vorgesehen, bieten Unternehmen Planungssicherheit und tragen dazu bei, wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Eine Ansparphase für Kunststoffrezyklate dient dazu, die Übergangsphase bis zum Wirksamwerden der Quotenvorgaben im Jahr 2030 durch ein Anreizinstrument aktiv zu gestalten. Für Verpackungshersteller besteht somit ein Anreiz, schon vor 2030 verstärkt auf den Einsatz von Kunststoffrezyklaten zu setzen. 10. Einsatz für effektives und bürokratiearmes Kreislaufwirtschaftsrecht auf EU-Ebene Auf EU-Ebene setzen wir uns für ein Level-Playing-Field ein, u. a. durch Harmonisierung von Recyclingstandards, dafür, den Absatzmarkt für Sekundärrohstoffe zu stärken, den Primärrohstoffverbrauch durch eine stärkere Nutzung und Förderung von kreislauffähigen Leichtbau-Innovationen zu senken, für eine gute Marktüberwachung und dafür, dass auch Onlineplattformen nur Produkte von Herstellern anbieten, die sich an geltendes Produktverantwortungsrecht halten, um so für faire Bedingungen für stationäre und online-Vertreibende im In- und Ausland zu sorgen. Außerdem arbeiten wir an dem Abbau von Bürokratie und Berichtspflichten, ohne Umweltstandards abzubauen oder zu gefährden, z. B. beim Entwurf des Circular Economy Act (CEA). Zielsetzung: Auf europäischer Ebene Rechtsetzungsvorhaben vorantreiben, die die Instrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts weiterentwickeln die einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung leisten und uns zugleich für Bürokratieabbau und gut umsetzbare Regeln einsetzen. Hintergrund: Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist neben dem Critical Raw Materials Act (CRMA) eine der sechs wirtschaftlichen Triebkräfte des „Deal für eine saubere Industrie“ (Clean Industrial Deal) der Europäischen Kommission. Ende 2026 plant die Europäische Kommission den „Circular Economy Act“ (CEA) vorzulegen. Darin soll es um die Anpassung von EU-Kreislaufwirtschaftsrecht gehen, insbesondere der Abfallrahmenrichtlinie, Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE) und der Deponie-Richtlinie. Im Rahmen des CEA soll eine Harmonisierung von Recyclingstandards und eine zielgerechte Ausgestaltung von Sammelmethoden angestrebt werden. Bürokratische Pflichten sollen überprüft und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Die Änderungen sollen flankiert werden durch ökonomische Instrumente und Anreize. In diesem Zusammenhang werden wir klare, durchsetzbare Regeln für Online-Plattformen einfordern, die verbieten, Produkte zu vertreiben, deren Hersteller nicht die Regelungen zur Produktverantwortung einhalten. 11. Internationale Kooperation für die Kreislaufwirtschaft vertiefen, Resilienz der Wertschöpfungsketten stärken und weltwirtschaftliche Chancen nutzen Wir kooperieren mit internationalen Partnern auf bi- und multilateraler Ebene, um global die Wirtschaft zirkulär und ressourceneffizient, sowie sozial gerecht und inklusiv, und innerhalb der planetaren Grenzen und unter Einbindung der Länder des Globalen Südens zu gestalten. Zielsetzung: Durch eine sozial gerechte und wirtschaftlich tragfähige Transformation zur Kreislaufwirtschaft in Partnerländern dämmen wir den Klimawandel, den Biodiversitätsverlust und die Umweltverschmutzung ein. Durch eine gute Verzahnung von Aktivitäten im Aktionsprogramm werden auch in Partnerländern positive Impulse gesetzt, und so die Bemühungen zur Förderung weltweiter Handelsbeziehungen, zur Transformation der Länder des Globalen Südens von reinen Rohstofflieferanten zu Halbwaren- und Produktherstellern sowie zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gefördert. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit durch verlässliche Partnerschaften für internationale Wertschöpfungsketten. Dadurch reduzieren wir die Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft von Primärrohstoffen und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz durch Förderung von innovativen Ressourceneffizienz- und Umweltschutztechnologien. Darüber hinaus schaffen wir Absatzmärkte für deutsche Technologie im Bereich Kreislaufwirtschaft, die u. a. auch durch Wirtschaftspartner aus den Netzwerken der GTAI, der PREVENT Waste Alliance und den AHKs unterstützt werden. Hintergrund: Aufgrund der globalen Herausforderungen, die sich aus den noch vorwiegend linearen Wirtschaftspraktiken ergeben, ist es notwendig, dass Staaten und Unternehmen gemeinsam an Lösungen arbeiten, um Kreislaufwirtschaft auf internationaler Ebene voranzubringen und zu stärken. Darüber hinaus erstrecken sich viele Wertschöpfungsketten global und umfassen Unternehmen aus verschiedenen Ländern. Produktionsstandort und Spezialisierungen zur Kostenverminderung verschieben sich. Internationale Partnerschaften sind ein wichtiger Faktor zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in Wertschöpfungsketten. Durch die Zusammenarbeit auf Grundlage der bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Staaten werden wertvolle Synergien bei der Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen geschaffen. Dies unterstützt auch den Export von deutscher Technologie in diese Staaten sowie die globale Zusammenarbeit im Bereich Sekundärrohstoffe. Nächste Schritte: ⎯ Wir setzen politische Kreislaufwirtschaftsdialoge mit zentralen Schwerpunktländern auf, mit China, Indien und Brasilien, um den Austausch über die politischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu stärken und regulatorische Konvergenz zu fördern. ⎯ Mit ausgewählten Partnern streben wir zudem die Gründung von Sekundärrohstoffpartnerschaften („Just Circular Economy Partnerships“) an. Diese dienen der Stärkung von Kapazitäten in Partnerländern zur nachhaltigen Gewinnung und Nutzung von Sekundärrohstoffen sowie zur Produktion von wettbewerbsfähigen Halb- und Fertigwaren auf Basis von Sekundärrohstoffen im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. ⎯ Wir unterstützen Partnerländer beim Aufbau von wirtschafts- und industriepolitischen Kapazitäten, zur Ausgestaltung eines politischen Handlungsrahmens ihrer Volkswirtschaften, die anschlussfähig an die globale Kreislaufwirtschaft und Wertschöpfungsketten sind. ⎯ Um die mit der Kreislaufwirtschaft verbundenen weltwirtschaftlichen Chancen zu nutzen, setzen wir auch unsere bestehenden Förderprogramme ein, wie z. B. die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) als Treiber für Klima- und Umweltschutz insbesondere in führenden G20 Schwellenländern wie Brasilien, Mexiko und Südafrika. Unter dem Förderschwerpunkt „Closing the Loop“ werden beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung und Harmonisierung politischer Rahmenbedingungen, zum Aufbau von Kapazitäten und Wissensaustausch, Pilotprojekte mit zirkulären Geschäftsmodellen und finanzielle Instrumente für innovative Kreislaufwirtschaftsansätze unterstützt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Kreislaufwirtschaft über Programme der Entwicklungszusammenarbeit in Partnerländern. ⎯ Wir setzen uns weiterhin für den Abschluss eines ambitionierten und international verbindlichen Abkommens zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung in der Umwelt und den Meeren, ein. 12. Nutzung des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ zur Hebung von Potenzialen der Kreislaufwirtschaft Zielsetzung: Das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat unter anderem das Ziel, nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen – insbesondere biogener Ressourcen, Rest- und Nebenprodukte, Abfallstoffe und daraus hergestellte Produkte – zu unterstützen. Gefördert werden z. B. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte zur Verarbeitung, Nutzung, Kaskadennutzung und Rückführung biogener Materialien in den Kreislauf. Ziel ist die Unterstützung einer zirkulären nachhaltigen Bioökonomie und die Verknüpfung von Ressourcen- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Innovation. Hintergrund: Das Förderprogramm leistet einen fundamentalen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und unterstützt den Aufbau von nachhaltigen, geschlossenen Stoffkreisläufen insbesondere in der Bioökonomie. Dabei liegen bereits Erkenntnisse und Kompetenzen in den folgenden Bereichen vor: ⎯ Erzeugung, Bereitstellung und Verarbeitung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen ⎯ Recyclingverfahren für biogene und weitere erneuerbare Ressourcen ⎯ Entwicklung und Umsetzung von Mehrfach- und Kaskadennutzungsstrategien ⎯ Erforschung und Anwendung neuer Technologien im Bereich der zirkulären Bioökonomie ⎯ Sektorübergreifende Nachhaltigkeitskonzepte und gesellschaftlicher Dialog in Bezug auf Kreislaufwirtschaft Hervorzuheben sind etwa die Maßnahmen zur Kaskadennutzung und Kreislaufwirtschaft von Holz, oder die Modell- und Demonstrationsvorhaben zu „Paludikulturen und Moorbodenschutz“, die eine stoffliche Verwertung der Biomasse priorisieren. In diesem Zusammenhang streben die Projekte eine Kreislaufwirtschaft durch einen Mehrfachnutzen und Kaskadennutzung an. Nächste Schritte: Wir prüfen, das Förderprogramm um einen Förderaufruf „Maßnahmen zur Entwicklung von innovativen biogenen Materialien unter besonderer Berücksichtigung einer Kaskaden- und Mehrfachnutzung (Kreislaufwirtschaft)“ zu ergänzen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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