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Deutscher Falkenorden - Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde e.V.

lobbyregister / register_entry 26.09.2022 · Original ↗

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Deutscher Falkenorden - Bund für Falknerei, Greifvogelschutz und Greifvogelkunde e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Wir suchen durch Anschreiben, Positionspapiere und Fachliteraturden direkten Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Interessenvertretung, um die aktuellen Herausforderungen, die unseren Fachbereich „Falknerei“ betreffen, zu adressieren und das Bewusstsein für dieses Immaterielle Kulturerbe zu wecken. Der Kontakt zu Politikerinnen und Politikern ist wichtig, um unsere Positionen klar zu kommunizieren und Nachfragen beantworten zu können sowie ein Verständnis für unseren Fachbereich entstehen zu lassen. Wir hoffen damit, zur Bildung sinnvoller politischer Entscheidungen beizutragen. Um den Austausch zu fördern, organisiert der Deutsche Falkenorden e.V. unregelmäßig Informationsveranstaltungen, zu denen auch Bundestagsabgeordnete eingeladen werden. Diese Veranstaltungen dienen der Aufklärung über die Falknerei und der Naturschutzarbeit des Deutschen Falkenorden e.V. sowie zur Information über unsere Positionen. Darüber hinaus treten wir aktiv in den Dialog mit Politikerinnen und Politikern, um den Austausch zu intensivieren und uns als Expertinnen und Experten für Fachthemen zu Falknerei, Greifvögeln, Greifvogelschutz, Greifvogelkunde und verwandter Themen vorzustellen. Stellungnahmen und Gutachten werden ebenfalls veröffentlicht und an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung weitergeleitet. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Sonstige Interessenbereiche; Tierschutz Regelungsvorhaben: - Stellungnahme zum kanadischen Antrag zur Herabstufung des Wanderfalken von Anhang I auf Anhang II anlässlich der 20. CITES-CoP.: Der Deutsche Falkenorden e.V. hat gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er die Unterstützung des kanadischen Antrags zur Herabstufung des Wanderfalken von Anhang I in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) im Rahmen der 20. Vertragsstaatenkonferenz unterstützt. Begründet wird dies mit der erfolgreichen Erholung des Wanderfalkenbestands – unter maßgeblicher Beteiligung des Deutschen Falkenordens – sowie der IUCN-Einstufung als „nicht gefährdet". Effektive Handelskontrollen bleiben auch unter Anhang II bestehen.

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