Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland
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Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1617
21. Wahlperiode 11.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Niklas
Wagener, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von
Wolf und Mensch in Deutschland
Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein bedeutender Erfolg im
Bereich des Artenschutzes, führt aber auch zu Herausforderungen und
Konfliktfällen insbesondere mit der ökologisch vorteilhaften Weidetierhaltung. Die
Entnahme von auffälligen Wölfen, welche Herdenschutzmaßnahmen überwinden,
gestaltet sich in der Praxis auch durch rechtliche Anforderungen an die
Spezifität der Genehmigungen immer noch als schwierig und langwierig. Mit der
Änderung des Berner Artenschutzabkommens im Dezember 2024 wurde der
Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Am
5. Juni 2025 erfolgte die entsprechende Umsetzung in EU-Recht. Nun können
EU-Mitgliedstaaten ebenfalls den Schutzstatus im nationalen Recht absenken
und so Abschüsse von auffällig gewordenen Wölfen erleichtern. Maßgeblich
für den rechtlichen Rahmen des Wolfsmanagements bleibt weiterhin die
Vorgabe der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, einen günstigen
Erhaltungszustand zu erreichen bzw. zu bewahren.
Wissenschaftliche Studien und aktuelle Daten der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Wolf weisen auf die hohe Bedeutung von
Herdenschutzmaßnahmen sowie Beratung und finanzielle Unterstützung für betroffene
Betriebe in diesem Bereich hin, um Rissfallzahlen zu minimieren. Trotz
Erstattung von Rissschäden und Förderprogrammen für Investitionen in Zäune oder
Herdenschutzhunde besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der
flächendeckenden Etablierung von Herdenschutz sowie der praxisgerechten
Ausgestaltung des Regulierungs- und Förderrahmens für regional angepasste
Herdenschutzkonzepte. Das wird von den nutztierhaltenden Betrieben zu Recht als
Erschwernis und Belastung empfunden. Nicht zuletzt auch deshalb wird die
öffentliche Debatte zum Umgang mit dem Wolf einseitig von Vorschlägen zur
Bestandsreduktion durch Abschüsse dominiert, ohne dass die Wirksamkeit und
Zielgerechtigkeit dieses Ansatzes für die Senkung der Risszahl bei Weidetieren
wissenschaftlich belegt wären. Zudem deuten jüngere Urteile des Europäischen
Gerichtshofes darauf hin, dass die Vereinbarkeit einer Bestandsbejagung mit
EU-Recht nicht gegeben ist, solange ein günstiger Erhaltungszustand beim
Wolf nicht erreicht ist. Zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland bzw.
in den drei biogeographischen Regionen steht aktuell eine offizielle Meldung
bei der EU-Kommission im Rahmen des FFH-Berichtes 2025 an.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand und Zeitplan der Bundesregierung
zur nationalen gesetzlichen Umsetzung der auf europäischer Ebene
beschlossenen Absenkung des Schutzstatus für den Wolf hinsichtlich
Ressortabstimmung für Referentenentwürfe, Kabinettsbeschluss, Lesungen
und Anhörungen im Deutschen Bundestag sowie zur Beteiligung von
Bundesländern, Wissenschaft und betroffenen Stakeholdern aus?
2. Plant die Bundesregierung nach der nationalen Umsetzung der Absenkung
des Schutzstatus des Wolfes die Ermöglichung einer regulären Bejagung
von Wolfsbeständen nach Quoten, ähnlich wie in Schweden, und wenn ja,
auf Basis welcher Kriterien, Indikatoren und Anforderungen werden diese
Quoten festgelegt?
3. Hält die Bundesregierung eine reguläre Bejagung des Wolfes nach Quoten
für vereinbar mit der Zielvorgabe im europäischen Naturschutzrecht
(FFH-Richtlinie) der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes vor
dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern, insbesondere in Süd- und
Südwestdeutschland, erst sehr wenige Rudel existieren, welche bislang
keine stabile Population bilden?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne Schwedens zum Abschuss
von Wölfen bis auf eine Bestandsgröße von 170 Tieren (vgl. www.agrarhe
ute.com/politik/schweden-will-mehr-haelfte-woelfe-schiessen-deutschlan
d-635256) im Hinblick auf die langfristigen Wirkungen auf den
Erhaltungszustand und einen möglichen Konflikt mit EU-Recht, auch vor dem
Hintergrund von Hinweisen auf Inzucht in der skandinavischen
Population (vgl. www.su.se/english/news/researchers-warn-in-science-of-reducin
g-the-swedish-wolf-population-1.620435 und https://vet-magazin.de/wisse
nschaft/wildtierkunde/Woelfe-Mutationen.html)?
5. Welche Voraussetzungen und konkreten Kriterien sehen die aktuellen
Pläne des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hinsichtlich
erleichterter Entnahmen von Wölfen bei „Gefahr für Schafe, Ziegen oder
Rinder“ vor (siehe www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/weidetier-schut
z-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html), und welche
Behörde entscheidet, ob eine solche Gefahr gegeben ist?
6. Bietet die Einrichtung wolfsfreier Zonen und die jagdliche Durchsetzung
von Bestandsobergrenzen aus Sicht der Bundesregierung zuverlässige
Sicherheit vor Rissen, sodass Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere in
den betroffenen Regionen verzichtbar würden, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
7. Schließt die Bundesregierung aus, dass infolge der geplanten Änderung
des BNatSchG zur Absenkung des Schutzstatus Entnahmen von Wölfen
auch nach Rissen in ungeschützten oder mangelhaft geschützten Herden
(gemessen an den geltenden Mindestvorgaben für Grundschutz auf
Länderebene) genehmigt werden, und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Kenntnisse über wissenschaftliche Studien hat die
Bundesregierung zum Aspekt, dass eine Bejagung bei bislang unauffälligen
Wolfsrudeln mit Zerstörung der Rudelstruktur negative Effekte hinsichtlich der
Zahl der Nutztierrisse erzeugen kann (bitte auflisten)?
9. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die eine
Schutzwirkung für Weidetiere durch eine nichtselektive Bestandsbejagung
von Wölfen oder durch die jagdliche Durchsetzung von „wolfsfreien
Gebieten“ empirisch belegen (bitte ggf. mit Quellenangaben auflisten)?
10. Welche wissenschaftlichen Studien haben zum Ergebnis, dass
Bestandsreduktionen bei Wölfen keine nachweisbar senkende Wirkung auf die
Risshäufigkeit haben (bitte mit Quellenangaben auflisten)?
11. Welche Studien deuten darauf hin, dass die Verbreitung und Qualität von
Herdenschutzmaßnahmen entscheidend für die Entwicklung der Rissfälle
bei Nutztieren im Verhältnis zum Wolfsbestand ist (bitte mit
Quellenangaben auflisten)?
12. Welche Hinweise zur Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen für die
Entwicklung der Rissfallzahlen ergeben sich aus dem Wolfsmonitoring
auf Bundes- und Länderebene?
13. Wie hoch ist der Anteil mangelhaft oder ungeschützter Herden an der
Gesamtzahl der Risse in den Bundesländern (soweit Daten verfügbar, bitte
tabellarisch auflisten)?
14. Wie hat sich das Rissgeschehen in den Bundesländern entwickelt, in
denen schon länger als fünf Jahre eine Wolfspopulation mit Rudeln
etabliert ist und daher Weidetierhaltende über mehr Erfahrungen bei der
Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen verfügen?
15. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hinsichtlich Bedeutung und
Wirksamkeit von regional angepassten (passiven) Herdenschutzkonzepten
aus den folgenden Ergebnissen des aktuellen Berichts zu Prävention und
Nutztierschäden 2024 (siehe unter www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-downl
oad/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden), wonach
a) in fast allen Bundesländern, welche im nationalen Vergleich die
größten Wolfspopulationen aufweisen, die Anzahl der Übergriffe auf
Nutztiere gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken ist,
b) in Sachsen-Anhalt trotz steigendem Wolfsbestand die Anzahl von
Wolfsübergriffen und Nutztierschäden besonders deutlich abnahm,
c) in zwei Dritteln der Wolfsterritorien keine oder maximal zwei
Wolfsübergriffe pro Jahr zu verzeichnen waren,
d) 78 Prozent der Schäden in lediglich 17 Prozent der Wolfsterritorien
stattfanden sowie
e) in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bei rund 90 Prozent der
Wolfsübergriffe kein oder nur ein eingeschränkter Mindestschutz der
betroffenen Herden vorhanden war?
16. Welche Gründe haben aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zum
deutlichen Absinken der Übergriffe und Risse durch Wölfe an
Weidetieren im letzten Jahr beigetragen (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) sowie www.butenunb
innen.de/nachrichten/niedersachsen-woelfe-rudel-zahlen-risse-100.html
und www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/deutlich-weniger-tierriss
e-dennoch-schwere-zeiten-fur-den-wolf-in-brandenburg-13196311.html)?
17. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten
Ergebnisse des aktuellen Berichts zu Prävention und Nutztierschäden
2024 des DBBW die Instrumente Bestandsreduktion und jagdliche
Durchsetzung „wolfsfreier Gebiete“ hinsichtlich Wirksamkeit,
Verhältnismäßigkeit und Aufwand-Nutzen-Verhältnis bezüglich des Ziels einer
Minimierung der Rissfallzahl, auch im Vergleich zum Ansatz der Verbesserung des
Herdenschutzes?
18. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, welche
belegen, dass eine regelmäßige Bejagung von Wölfen zu deren vermehrter
Scheu und Meidungsverhalten gegenüber Herden, Ställen und
siedlungsnahen Weideflächen führt (ggf. bitte auflisten)?
19. Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung eine Aufnahme des
Wolfes ins Jagdrecht an (vgl. www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/weid
etier-schutz-bund-will-wolf-ins-jagdrecht-aufnehmen,wolf-380.html), und
welche Vor- und Nachteile bringt dieser Schritt aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich einer beschleunigten Genehmigung und Umsetzung von
Entnahmen von auffällig gewordenen Wölfen, die mehrfach
Herdenschutzmaßnahmen überwinden?
20. Welche Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) bestehen aktuell hinsichtlich Forschung und Erprobung von
Technologien und Innovationsansätzen für Herdenschutzmethoden,
insbesondere für unwegsames Berggelände sowie auf Almen und Deichen, und
welche weiteren Aktivitäten plant die Bundesregierung in diesem
Bereich?
21. Über welche Daten hinsichtlich Nutztierrissen durch Hunde sowie deren
Anteil an Rissen bei Weidetieren insgesamt verfügt die Bundesregierung
(bitte Quellen auflisten)?
22. Falls die Bundesregierung zu Rissereignissen durch Hunde über keine
Daten verfügt, warum nicht, und welche Ansätze sieht die Bundesregierung,
diese Datenlücke zu schließen?
23. Welche konkreten Vorbereitungen zu der (auf 2027 verschobenen)
Einführung und Umsetzung der Ökoregelungen Weidetierprämie und
Biotopverbund im Rahmen der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)-
Direktzahlungsregelung finden aktuell im BMLEH statt, und welcher
Zeitplan mit welchen konkreten Zwischenschritten ist für den
Einführungsprozess vorgesehen?
24. Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf nationaler und
europäischer Ebene, um die Weidetierhaltung generell und in Bezug auf die
Finanzierung von Investitionen und dauerhaften Aufwendungen für den
Herdenschutz einschließlich Arbeitsaufwand bzw. höherem
Personaleinsatz, Versorgung von Herdenschutzhunden und Bau von Nachtpferchen
besser als bisher zu fördern?
25. Welche Bundesländer nehmen aktuell keine Förderung für
Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (Förderbereich 4J) in
Anspruch?
26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch
Förderobergrenzen für Herdenschutzmaßnahmen, bedingt durch EU-Vorgaben
(etwa nach „de minimis“) oder eine fehlende Notifizierung von
Förderrichtlinien zum Herdenschutz bei der EU-Kommission?
27. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Vereinheitlichung und
Entbürokratisierung der Förderrichtlinien und Förderprogramme in den
Bundesländern zur Unterstützung des Herdenschutzes, um
grenzüberschreitende Weidetierhaltung zu erleichtern und die Bürokratielast für
betroffene Betriebe zu verringern?
28. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um im Austausch mit
Stakeholdern, Bundesländern und EU-Kommission
Entlastungsmöglichkeiten für Weidetierhaltung und Schäfereibetriebe im Bereich unnötiger
Bürokratieaufwand zu identifizieren und schrittweise umzusetzen?
29. Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt zum Anteil von
Wolfsübergriffen und der Zahl gerissener Weidetiere im Bereich
Hobbytierhaltung und Nebenerwerbsbetriebe an der Gesamtzahl der Wolfsübergriffe
und Risse bei Weidetieren (bitte nach Bundesländern auflisten)?
30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch Tierhalterinnen
und Tierhalter im Hobbybereich bei der Planung und Umsetzung von
Herdenschutzmaßnahmen besser zu unterstützen?
31. Plant die Bundesregierung eine Initiative im Rahmen der Bund-Länder-
Zusammenarbeit, um bei der statistischen Erfassung von Schäden und
Rissen durch Wölfe an Weidetieren sicherzustellen, dass Maßnahmenart,
Qualität und Umsetzung von Herdenschutz bei den betroffenen Betrieben
nach bundesweit einheitlichen Kriterien statistisch erfasst sowie die
Wirkung der einzelnen Maßnahmen evaluiert werden, und wenn nein, warum
nicht?
32. Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die Arbeit der DBBW und des
Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) strukturell und personell
zu stärken sowie die Zusammenarbeit und den regelmäßigen fachlichen
Austausch mit Fachebenen der Bundesländer, der Wissenschaft und den
Stakeholdern einschließlich der Naturschutz- und
Landschaftspflegeverbände systematisch auszubauen?
33. Plant die Bundesregierung eine Initiative zur Schaffung eines nationalen
Herdenschutzzentrums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um
den Erfahrungsaustausch im Sinne von Best Practice zu stärken und die
ausreichende Zucht von Herdenschutzhunden und den Aufbau weiterer
Zertifizierungsstellen für deren Ausbildung zu koordinieren, und wenn
nein, warum nicht?
34. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des vom Bund geförderten
Projekts des Deutschen Landschaftspflegeverbandes „Herdenschutz in der
Weidetierhaltung: Praxisgerechte Aufbereitung von Erfahrungen und
Schulungen zu Lösungsansätzen für eine Beratung von
Landwirtschaftsbetrieben“, und befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine
Wiederaufnahme der Förderung dieses Projekts oder vergleichbarer
Vorhaben?
35. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
landwirtschaftliche Verbände, welche die Mitarbeit im BZWW aufgekündigt
haben (vgl. www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Meldungen/2023/301123-he
rdenschutz-wolf.html), zu einer Rückkehr zur fachlichen Zusammenarbeit
zu bewegen, und welche weiteren Schritte sind in dieser Richtung
geplant?
36. Über welche Daten verfügen die Bundesregierung und
Bundeseinrichtungen hinsichtlich des Ausmaßes von Wildverbissschäden an Waldbäumen
und deren Kostenbezifferung (soweit verfügbar bitte seit dem Jahr 2010
nach Bundesländern auflisten)?
37. Welche wichtigen Funktionen erfüllen Wölfe in Ökosystemen wie
Wäldern und deren Erhalt, etwa im Hinblick auf eine gestärkte Resilienz
gegenüber der Klimakrise?
38. Welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich Studien zu
einer möglichen Verringerung von Wildverbissschäden an Jungbäumen in
Waldgebieten, in denen Wolfsrudel leben (Studien bitte auflisten)?
39. Über welche Daten und Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur
Entwicklung der Zahl illegal getöteter Wölfe seit 2020 (bitte nach Jahr und
Bundesland auflisten)?
40. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an,
gegen die offenbar wachsende Zahl illegaler Tötungen von Wölfen (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/wolf-zunahme-abschue
sse-jagd-wilderei-100.html) vorzugehen und die Chance auf
Ermittlungserfolge bei diesen Straftaten zu erhöhen?
41. Welche repräsentativen Meinungsumfragen seit 2022 sind der
Bundesregierung bekannt zu Fragen der Akzeptanz des Wolfes in der deutschen
Bevölkerung und zur Bewertung von verschiedenen Maßnahmen zur
Sicherung der Koexistenz von Menschen und Wölfen in Deutschland
(bitte mit Auftraggeber, durchführendem Institut und
Veröffentlichungsdatum auflisten), und welche zentralen Ergebnisse sind diesen
Untersuchungen zu entnehmen hinsichtlich der folgenden Aspekte:
a) Akzeptanz der Zugehörigkeit des Wolfes zur Tierwelt bzw. Landschaft
in Deutschland,
b) Bejagung des Wolfes,
c) kontrollierte Abschüsse auffällig gewordener Wölfe,
d) und bezüglich der Frage, ob zwischen ländlichen Regionen und
Großstädten wesentliche Unterschiede bei Akzeptanzwerten oder
Gegensätze bei Mehrheitspositionen hinsichtlich des Umgangs mit Wölfen
bestehen?
Berlin, den 11. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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