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Deutscher Angelfischerverband e.V.

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Angelfischerverband e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) e.V. ist der Spitzenverband der auf Bundesebene organisierten Landes- und Spezialverbände. Er sieht sich als Interessenvertretung für alle Anglerinnen und Angler in Deutschland. Der Verband vertritt fachkompetent und engagiert, national wie international, die Interessen seiner Mitglieder. Aktuell sind im Deutschen Angelfischerverband e.V. 24 Landes- und Spezialverbände mit ca. 9.000 angeschlossenen Vereinen organisiert. Mit seinen insgesamt über 530.000 Mitgliedern gehört der DAFV zu den größten anerkannten Naturschutz- und Umweltverbänden Deutschlands. Durch direkte Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere und gesellschaftspolitische Veranstaltungen wird der Kontakt zur Politik, insbesondere zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestags, hergestellt. Im Vordergrund steht dabei die Vertretung der Verbandsinteressen, um die aktuellen Rahmenbedingungen für die Angelfischerei in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern. Darüber hinaus besuchen Interessensvertreter des DAFV staatliche Austausch- und Informationsveranstaltungen, zu denen regelmäßig ebenfalls Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von den Positionen des Verbands zu überzeugen. Interessenbereiche: Fischerei/Aquakultur; Verkehrsinfrastruktur; Lebensmittelsicherheit; Erneuerbare Energien; Breitensport; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Allgemeine Energiepolitik; Artenschutz/Biodiversität; Tourismus; Klimaschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Kriminalitätsbekämpfung; EU-Gesetzgebung; Verkehrspolitik; Extremismusbekämpfung; Schifffahrt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Land- und Forstwirtschaft; Industriepolitik; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" Regelungsvorhaben: - Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG): Generelle Begrüßung der Initiative, aber konstruktive Kritik zu folgenden Themen: Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgrund föderaler Strukturen, fehlende Flexibilität bei der Anpassung an Erkenntnisse, die Umsetzung in Bereichen von internationalem Interesse wie z.B. der Oder und Übernahme von EU - Kompetenzen im Bereich der Meeresfischerei. - Nationalpark Ostsee - Konsultationsprozess 2023: Von Sommer bis Herbst 2023 fand ein Konsultationsprozess der Landesregierung zur möglichen Einrichtung eines Nationalparks in der schleswig-holsteinischen Ostsee statt. Der DAFV lehnt die Pläne zu einem "Nationalpark Ostsee" entschieden ab. - Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030): Stellungnahme und Kommentierung bzgl. "Ziele- und Maßnahmenkatalog" des BMU und Beteiligung am Online-Dialogforum zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. - Bundesprogramm: Blaues Band Deutschland - BMUV & BMDV: Maßnahmenpaket von BMDV und BMUV zum Naturschutz an und in deutschen Wasserstraßen. - Widersprüchliche Aspekten des Klimaschutzes und des Naturschutzes: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) - Der DAFV hat sich wegen der Förderung von Solaranlagen auf Gewässern gegen die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes ausgesprochen. - Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes: Die Novellierung des Tierschutzgesetzes hätte weitreichende Konsequenzen für die Angelfischerei gehabt, etwa durch eine Verschärfung der Vorschriften im Umgang mit den verschiedenen Arten von Krebsen und Lebendködern und die mögliche Aufhebung der Genehmigungspflichten für den Handel. Auch in diesem Bereich zeigte sich, wie unklar viele Themen noch waren. Für die Angelfischerei war es daher essenziell, in den politischen Dialog einzuetreten, um negative Auswirkungen auf die Praxis zu verhindern. Die DAFV konnte zu diesem Gesetz in der Phase des ministeriellen Entwurfs Stellung nehmen. Das Gesetz selbst wurde mit dem Bruch der Koalition Ende 2024 fallen gelassen. - Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024: Verwendung von Mitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz: Im Rahmen des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 werden die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgesehenen Mittel für die Angelfischerei gestrichen. Mit diesen Mitteln sollte die Angelfischerei klimafreundlicher und nachhaltiger gestaltet und ein Ausgleich für die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien auf See verloren gegangenen Fanggründe geschaffen werden. - Kormoranmanagement: Schutz von Artenvielfalt und Fischbeständen: Der DAFV unterstützte einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz überwiesen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses konnte der DAFV den Fraktionen von CSU/CSU und FDP Sachverständige zur Verfügung stellen. - Erlangung spezifischer Ausnahmeregelungen für die Angelfischerei bei der Novellierung des Waffengesetzes: Das Sicherheitspaket des Bundesministeriums für Inneres enthält Maßnahmen, die das Mitführen von Messern durch Angler erschweren können. Der Transport von Messern zum und vom Angelplatz ist notwendig, um ein waidgerechtes und tierschutzkonformes Töten der zu entnehmenden Fische zu ermöglichen. Der DAFV konnte durch Kontaktaufnahme mit Mitgliedern des Innenausschusses erreichen, dass eine solche Ausnahme für Anglerinnen und Angler in die Begründung aufgenommen wurde. - Sicherung des Zugangs für die Angelfischerei im Rahmen der Novellierung des Waldgesetzes: Ein vierter Entwurf zur Novellierung des BWaldG wurde vom BMEL im Oktober 2024 vorgelegt. Der DAFV hat im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Kuratorium Sport & Natur e.V. eine Stellungnahme abgegeben, in der er die Einschränkung des Zugangs zum deutschen Wald als Erholungsraum ablehnt. - Kritik des DAFV an der Ablehnung der Novelle des Düngegesetzes durch den Bundesrat: Der DAFV sieht sich veranlasst, das Scheitern der Novellierung des Düngegesetzes im Bundesrat aus zwei Gründen zu kritisieren: Das Düngegesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die aber nach wie vor von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Die anhaltenden Umweltschäden in der Ostsee werden sich voraussichtlich nicht verbessern, wenn die Auswaschung von Düngemitteln in Flüsse und Bäche nicht deutlich reduziert wird. - Die WRRL fachgerecht umsetzen: Der DAFV wendet sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen des WHG, insbesondere gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Genehmigungsverfahrens im Bereich der Energiegewinnung. - EU-Kommission Entwurf für Bleiverbot: Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für Sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht. - Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht: Die geplante Neuregelung der Sportschifffahrt verfolgt das Ziel, Bürokratie abzubauen und die Rechtslage zu vereinheitlichen. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verbrennermotoren und Elektromotoren sowie die Zusammenführung verschiedener Vorschriften in einer einheitlichen Verordnung. Jedoch sehen wir als Deutscher Angelfischerverband erhebliche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung, die den erklärten Zielen widersprechen. - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991: Der DAFV hat bereits zum Gesetz über die Renaturierung Stellung genommen und kann nun, im Zuge der Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten, auch zum Durchführungsgesetz eine Stellungnahme abgeben - Kritik des DAFV an der Antrag des Landes NRW auf Änderung des WHG: Kritik am Antrag des Landes NRW zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, um den Ausbau schwimmender Solarkraftwerke zu erleichtern - Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Erset-zung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, Richtlinie). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.

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