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Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1625)

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 21/2315 · Antwort · Original ↗

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Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1625) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2315 21. Wahlperiode 17.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1625 – Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat turnusgemäß Ende Juli 2025 den Fauna-Flora- Habitat (FFH)-Bericht zum Erhaltungszustand von Pflanzen und Tieren in Deutschland an die EU-Kommission gemeldet. Für die Tierart Wolf wurde keine einheitliche Erhaltungszustandsbewertung abgegeben. Während für die atlantische biogeografische Region ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt wurde, ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region laut Bundesregierung „unbekannt“ und soll laut Mitteilung der Bundesregierung auf Basis neuer Meldegrundlagen und Methodik ermittelt und bis Jahresende nachgemeldet werden. Für die alpine Region wurde kein Erhaltungszustand gemeldet (vgl. gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Nummer 69 vom 31. Juli 2025). Der Wolfsbestand wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Arten durch ein aufwendiges und wissenschaftlich basiertes Monitoringsystem in Zusammenarbeit mit den Bundesländern umfassend und flächendeckend überwacht sowie transparent über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) dokumentiert (vgl. www.bfn.de/haeufig- gefragtwolf und https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/monito ring). Damit ist nach Ansicht der Fragestellenden eine ausreichende Datengrundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes wie in früheren FFH- Berichten gegeben. Die fachlichen Gründe für die von der Bundesregierung angestrebte Änderung der Meldegrundlagen sind nach Ansicht der Fragesteller unklar bzw. bisher nicht nachvollziehbar. Zudem wecken Aussagen des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Eindruck, dass das Ergebnis der genannten Neuwertung des Erhaltungszustandes auf Basis einer neuen Methodik bereits feststeht (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemga u-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764). Die grundlegenden Kriterien zur Ermittlung des Erhaltungszustands sind in der FFH-Richtlinie definiert. Der Erhaltungszustand setzt wesentlich den Rahmen für ein künfti- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ges Wolfsmanagement in Deutschland im Einklang mit EU-Recht, wie mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den letzten Jahren verdeutlichen (vgl. Rechtssachen C-436/22, C-601/22 und C-629/23). Eine reguläre Bejagung zur Bestandsreduktion, wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer offenbar mit einem „Bestandsmanagement“ zur Verringerung der „Menge der Wölfe“ anstrebt (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-ba yern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764 und Aussagen im BR- Interview unter https://h1.nu/1aRb2), scheint laut dieser Urteile mit einem ungünstigen Erhaltungszustand rechtlich nicht vereinbar. Vor diesem Hintergrund wirft das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden viele Fragen auf.  1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine einheitliche zusammenfassende Statusmeldung des Erhaltungszustandes des Wolfes für ganz Deutschland gemeldet, wie es laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorschreibt (vgl. Pressemitteilung des BUND vom 31. Juli 2025)? Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission wird im Rahmen des Berichtsformats für den Bericht nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach biogeografischer Region übermittelt. Eine zusammenfassende Meldung für ganz Deutschland ist hierbei weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter vorgesehen.  2. Wie werden die vier Einzelkriterien des Erhaltungszustandes (Populationszustand, Verbreitung, Zustand Habitate sowie Zukunftsaussichten) in der kontinentalen biogeografischen Region entsprechend den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Fall des Wolfes nach aktueller Bewertung durch die Bundesregierung jeweils als ungünstig, günstig oder unbekannt eingestuft, und mit welcher jeweiligen Begründung? Grundlage für die am 13. Oktober 2025 durch die Bundesregierung übermittelte aktualisierte Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region als „günstig“ ist eine fachlich begründete Empfehlung einer Mehrheit der Länder, die sich zuvor in einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe zum Wolf beraten hatten und dabei auch aktuelle Bestandsdaten hinzugezogen haben. Dieser Empfehlung folgend wurden die Parameter Population, Habitat und Zukunftsaussichten als „günstig“ und der Parameter Verbreitungsgebiet als „unbekannt“ bewertet. In der Empfehlung der Länder wird dies damit begründet, dass der Wolf ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes bildet und langfristig bilden wird, ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und weiterhin vorhanden sein wird und die positive Bestandsentwicklung nicht gefährdet ist und nicht gefährdet sein wird. Der Parameter Verbreitungsgebiet wird von den Ländern für die kontinentale Region als „unbekannt“ bewertet, da hier insbesondere die reale Ausbreitung und Verbreitung im Abgleich mit den bisherigen Modellansätzen zur Ermittlung der Referenz der günstigen Verbreitung zu überprüfen sei. Die Länder haben bei ihrer Empfehlung u. a. offizielle, öffentlich verfügbare Daten zur Bestandsdynamik zum Wolf sowie aktuelle wissenschaftliche Studien berücksichtigt. Die vollständigen Berichtsdaten können unter https://reportnet.europa.eu/ public/dataflow/1525 abgerufen werden.  3. Aus welchen Gründen wurde keine Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der alpinen biogeografischen Region vorgenommen, obwohl bei einem Bestand von lediglich einem territorialen Einzeltier (laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164) doch nach Ansicht der Fragestellenden eindeutig ein ungünstiger Erhaltungszustand gegeben ist? Im Falle des Wolfs in der alpinen Region wird bislang nicht von einem signifikanten (beständigen, sich reproduzierenden) Vorkommen ausgegangen. Daher wurde in Absprache mit dem Land Bayern und im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission zum FFH-Berichtsformat kein Bericht für den Wolf innerhalb der alpinen biogeografischen Region abgegeben.  4. Aus welchen fachlichen Gründen wurde der noch im März 2025 in der Entwurfsfassung des aktuellen FFH-Berichts offenbar als „ungünstig“ eingestufte Erhaltungszustand des Wolfes (laut Informationen der Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, siehe dazu Begründung des Antrages auf Bundesrat-Drucksache 119/25 vom 20. März 2025) in der nun erfolgten Meldung an die EU-Kommission geändert?  5. Warum hat sich die Bundesregierung nicht in der Lage gesehen, den Erhaltungszustand für die kontinentale Region zu bewerten, während ein aktuelles Fachgutachten des Bundesamtes für Naturschutz den Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen Region als ungünstig einstuft (vgl. Pressemitteilung des WWF vom 31. Juli 2025)? Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Bewertungen aller Schutzgüter für den FFH-Bericht werden alle sechs Jahre von Bund und Ländern gemeinsam auf sogenannten Bewertungskonferenzen vorgenommen. Als Entscheidungsgrundlage für diese Konferenzen stellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) grundsätzlich auf der Grundlage von Länderdaten im Vorfeld einen ersten Entwurf für die Bewertung für alle Schutzgüter zusammen. Um die fristgerechte Abgabe des FFH-Berichts 2025 zum 31. Juli 2025 gewährleisten zu können, wurde der Wolf in der kontinentalen biogeografischen Region zunächst hilfsweise mit „unbekannt“ bewertet. Diese Vorgehensweise war der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs in Deutschland und den geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region geschuldet. Eine Aktualisierung dieser Bewertung wurde am 13. Oktober 2025 an die Europäische Kommission übermittelt.  6. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Meldung eines ungünstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region vor dem Hintergrund, dass aktuell in Baden-Württemberg und Hessen keine Rudel, in Thüringen zwei Rudel, in Rheinland-Pfalz drei Rudel und in Bayern fünf Rudel bestätigt sind (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und damit ein günstiger Erhaltungszustand in weiten Teilen der kontinentalen biogeografischen Region Deutschlands wegen sehr geringer Populationsdichte nach Ansicht der Fragestellenden entsprechend der FFH-Vorgaben nicht gegeben ist? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen.  7. Sieht die Bundesregierung einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hessen für gegeben, entsprechend den dafür geltenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien im EU-Recht (bitte begründen)? Eine Bewertung von Erhaltungszuständen auf Ebene der Länder findet durch den Bund nicht statt. Im Rahmen des Berichtsformats für den FFH-Bericht wird der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut gemäß den Vorgaben der EU- Kommission ausschließlich nach biogeografischer Region übermittelt.  8. Welche Gründe hat die Bundesregierung bei der Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes als „unbekannt“ trotz ausreichender Datenlage bei der EU-Kommission angeführt für das Fehlen der üblichen Einstufung günstig bzw. ungünstig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die entsprechende Korrespondenz mit der EU-Kommission übermitteln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Um die fristgerechte Abgabe des FFH-Berichts 2025 zum 31. Juli 2025 gewährleisten zu können, war der Wolf in der kontinentalen biogeografischen Region hilfsweise mit „unbekannt“ bewertet worden. Die entsprechende Begründung im FFH-Bericht 2025 lautete: „Die Datenlage zur Art Canis lupus ist ausreichend und zeichnet ein gutes Bild der innerhalb der kontinentalen Region sehr unterschiedlichen regionalen Situationen. Die methodische Zusammenführung dieser Daten für die Gesamtbewertung konnte allerdings noch nicht abgeschlossen werden, so dass hilfsweise die Meldung „unbekannt“ erfolgt. Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung der Art Canis lupus in Deutschland in den letzten Jahren und den geografischen Besonderheiten innerhalb der biogeografischen Region geschuldet. Die Gesamtbewertung wird sobald wie möglich abgeschlossen und der Erhaltungszustand festgestellt und auch an die Europäische Kommission übermittelt.“ Die vollständigen Berichtsdaten Deutschlands, wie sie zum 13. Oktober 2025 an die EU-Kommission übermittelt wurden, sind öffentlich zugänglich unter folgender Internetseite: https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1525 abrufbar.  9. Liegt zur Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen Region Deutschlands als „unbekannt“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025) bereits eine Reaktion der EU-Kommission vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt? Eine Reaktion der EU-Kommission auf den Ende Juli fristgerecht übermittelten FFH-Bericht 2025 liegt nicht vor. Am 13. Oktober 2025 wurde der FFH- Bericht aufgrund einer aktualisierten Bewertung für den Wolf erneut an die EU- Kommission übermittelt. 10. Welche konkreten Gründe haben eine methodische Zusammenführung der laut BMUKN ausreichenden Daten für die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland verhindert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164)? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des vorgegebenen Berichtsformats für den FFH-Bericht der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach biogeografischer Region übermittelt wird. Eine Gesamtbewertung für Deutschland ist hierbei weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter vorgesehen. 11. Welche „besondere Dynamik“ der Wolfsentwicklung und welche konkreten „geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025) haben eine Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustands in dieser biogeografischen Region aus welchen genauen Gründen verhindert? Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 12. Aus welchen fachlichen Gründen und mit welchen konkreten Zielen will die Bundesregierung die Meldegrundlagen zum Erhaltungszustand des Wolfes überarbeiten (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)? Bezüglich der fachlichen Gründe wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 17 verwiesen. 13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Positionierungen oder Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welche auf eine Änderung der Methodik oder Parameter für das Wolfsmonitoring gerichtet sind, und wenn nein, inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde das BfN im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung zur Methodikänderung beim Wolfsmonitoring fachlich um Stellungnahme gebeten? 15. Welche Änderungen bei Parametern und statistischen Methoden plant die Bundesregierung hinsichtlich Erfassung und Zählung von Rudeln, Territorien und Einzeltieren, und inwieweit sind Fachleute aus dem Bundesamt für Naturschutz, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Forschungseinrichtungen sowie Personen aus der bisherigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf in diesen Prozess eingebunden? Die Fragen 13 und 15 werden wie folgt gemeinsam beantwortet. Die Länder sind in Deutschland für das Management und Monitoring zum Wolf verantwortlich. Die Daten zum Wolf werden in den jeweiligen Ländern auf Basis der einvernehmlich zwischen den Ländern beschlossenen Monitoringstandards erhoben. Diese Standards berücksichtigen die Vorgaben der Europäischen Kommission in Hinblick auf die Erhaltungszustandsbewertung. Die Monitoringstandards wurden von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt und werden nach fachlichen Erfordernissen fortlaufend geprüft und aktualisiert. 14. Bei welchen konkreten fachlichen Kriterien, Parametern und Datenquellen sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen biogeografischen Region (bitte jeweils begründen)? Auf Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 16. Welche konkreten fachlichen oder wissenschaftlichen Defizite bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei dem bisherigen Wolfsmonitoring in Deutschland, wenn die Bundesregierung laut Bundesminister Alois Rainer das Ziel verfolgt, die „tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland differenziert und realitätsnah abzubilden“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)? Gegenstand der zitierten Aussage von Bundesminister Alois Rainer war die Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region. Das BMUKN und das BMLEH stimmen darin überein, dass diese die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland differenziert und realitätsnah abbilden sollte. Im Hinblick auf das Wolfsmonitoring wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Zu welcher Einschätzung bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland ist die von der Umweltministerkonferenz beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf gekommen, und welche Methodik und Datengrundlage zur Bestimmung des Erhaltungszustandes hat die genannte Arbeitsgruppe angewendet? Eine von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf beauftragte Unterarbeitsgruppe ist für den Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region mehrheitlich zu einer Bewertung als „günstig“ gekommen. Die Aktualisierung der Meldung für den Erhaltungszustand des Wolfs wurde am 13. Oktober 2025 an die EU-Kommission übermittelt. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 18. Warum plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern, was das Risiko einer weiteren Verzögerung der finalen Erhaltungszustandsmeldung über das Jahresende 2025 hinaus beinhalten könnte, anstatt auf Basis der existierenden Methodik die noch ausstehende Zusammenführung der Daten für die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland zügig zu vollenden? Die Bewertung von Erhaltungszuständen für FFH-Schutzgüter erfolgt grundsätzlich gemeinsam von Bund und Ländern. Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission wird im Rahmen des Berichtsformats für den FFH-Bericht der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach biogeografischer Region übermittelt. Eine zusammenfassende Meldung für ganz Deutschland ist hierbei weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter vorgesehen. 19. Bis wann plant die Bundesregierung, den genannten Überarbeitungsprozess zu den Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern zu beginnen, und bis zu welchem Zeitpunkt soll die Überarbeitung abgeschlossen sein? Der Überarbeitungsprozess für die Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. 20. Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis (Studien, Stellungnahmen aus der Wissenschaft und von Fachbehörden etc.) beruht die Einschätzung von Bundesminister Alois Rainer, dass das bisherige Verfahren zur Bewertung des Erhaltungszustandes offenbar nicht „sachgerecht“ sei und daher auf der Basis überarbeiteter Meldegrundlagen „eine fachlich basierte Bewertung“ für den Wolf in der kontinentalen Region auf „Grundlage aktualisierter Parameter“ (so Bundesminister Alois Rainer) von der Bundesregierung angestrebt werde (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025, einschließlich Zitat Bundesminister Alois Rainer)? Die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region unterliegt mit der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfes in Deutschland in den letzten Jahren und den geografischen Besonderheiten innerhalb der biogeografischen Region einer besonderen Herausforderung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen. 21. Bestätigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Zusage an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hinsichtlich der Meldung eines guten Erhaltungszustandes beim Wolf in der kontinentalen Region beziehungsweise in ganz Deutschland bis zum Herbst, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung diese widersprüchlichen Aussagen (vgl. www.sueddeutsch e.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.329 4764)? 22. Wird der genannte Überprüfungsprozess zu den Meldegrundlagen ergebnisoffen auf wissenschaftlicher Basis erfolgen, und wenn ja, wieso können dann Mitglieder der Bundesregierung das Ergebnis der geplanten Überprüfung der Bewertungsmethodik vorwegnehmen, indem Zusagen zur Erklärung eines günstigen Erhaltungszustandes bis zum Herbst 2025 gemacht werden (vgl. Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer unter www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelf e-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764)? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen. 23. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Bund-Länder-AG Wolf in anderer personeller Zusammensetzung hinsichtlich der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, und wenn ja, aus welchen Gründen? Bund und Länder werden sich auch weiterhin in verschiedenen Formaten über den Umgang mit dem Wolf austauschen. Eine neue Bund-Länder-AG Wolf ist derzeit nicht geplant. 24. Wie wirkt sich eine von der Bundesregierung geplante jährliche Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025 im Abschnitt Hintergrund) auf den Arbeitsaufwand für die damit befassten Bundes- und Landesbehörden aus, und wie wird dies bei der Personalbereitstellung auf Bundesebene berücksichtigt? Zu einer jährlichen Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung sind innerhalb der Bundesregierung bislang keine konkreten Schätzungen bzgl. des Arbeitsaufwands auf Ebene der befassten Bundes- und Landesbehörden vorgenommen worden. 25. Auf welcher wissenschaftlichen Basis kommt Bundesminister Alois Rainer zu dem Schluss, dass Herdenschutzzäune in den Alpen pauschal „unzumutbar“ seien (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayer n-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764), und erachtet die Bundesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen für den Herdenschutz in den Alpen als generell unzumutbar? 26. Welche konkreten Kriterien plant die Bundesregierung hinsichtlich der Feststellung einer Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des Herdenschutzes bei Beweidung von Almen, in Berggebieten und auf Deichen? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister Alois Rainer stützt sich bei seinen Aussagen unter anderem auf den unter www.lfl.bayern.de/mam/cms07/itz/dateien/herdenschutz_pro jektbericht_ak_weideschutzkommission.pdf abrufbaren Projektbericht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die im Rahmen des Vorhaben „AK Weideschutzkommission – Entwicklung von Verfahrensabläufen zur Einstufung der Zäunbarkeit von Flächen als Schutz gegen Wolfsübergriffe“ Parameter zur Ermittlung „nicht zumutbar zäunbaren“ Flächen erarbeitet hat. Dabei wurden Hangneigung, Bodenbeschaffenheit, Lage in einem Waldweide- Weiderechtsbezirk, Kreuzung von Wegen, Gewässern, Lawinenstrichen, Einsprungmöglichkeiten, Feldstücksumfang und Feldstücksgeometrie zugrunde gelegt. Der Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen für den Herdenschutz in den Alpen wird von der Bundesregierung nicht als generell unzumutbar eingeschätzt. Die Zumutbarkeit ist vielmehr abhängig von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren. Die Bundesregierung beabsichtigt, Kriterien zur Ermittlung der Umsetzbarkeit und Grenzen von Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Steillagen/Bergregionen, Deichen) zu entwickeln und in einem gemeinsamen Prozess mit betroffenen Nutzerverbänden zu bearbeiten. 27. Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich des Wolfes, insbesondere bei Regelungen für rechtssichere und zeitnahe Entnahmen? 28. Sehen die Pläne der Bundesregierung für die Änderungen im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz nach Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes die Möglichkeit vor, Gebiete dauerhaft durch Bejagung von einer Besiedelung durch den Wolf auszuschließen, und wenn ja, welche Kriterien werden maßgeblich für die Definition bzw. Auswahl dieser Gebiete sein? 29. Schließt die Bundesregierung aufgrund des momentan offiziell unklaren Erhaltungszustandes in der kontinentalen biogeografischen Region bei der Anpassung des Bundesjagdgesetzes die Option einer regulären Bejagung des Wolfes zur Bestandsreduktion mit Abschussquoten in Deutschland bis zur offiziellen Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region aus, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 27 bis 29 werden wie folgt zusammen beantwortet: Wir verweisen auf die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von Wolf und Mensch in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/2184. 30. Welche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vorgaben der FFH- Richtlinie wären aus Sicht der Bundesregierung und des BfN mit der Einführung von Jagdquoten für Wölfe oder „wolfsfreien Zonen“ auf Landesebene verbunden, wenn a) noch kein günstiger Erhaltungszustand in der entsprechenden biogeografischen Region erreicht ist, und b) noch keine Anpassung im Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz erfolgt ist? Es liegt in der Verantwortung der Länder, bei gesetzgeberischem Tätigwerden die Einhaltung der Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts sicherzustellen. 31. Plant die Bundesregierung aktuell spezifische Unterstützungs- und Förderleistungen sowie gezielte Entlastungen von Betrieben für die Bereiche Wanderschäferei, Weidewirtschaft auf Almen und Deichpflege durch Beweidung sowohl allgemein als auch im Hinblick auf den Herdenschutz, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung stellt mit den Fördergrundsätzen, insbesondere des Kapitels 4 in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) den Rahmen für Maßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung bereit. Die regionale Ausgestaltung von Fördermaßnahmen für die spezielle Weidewirtschaft und deren Lebensräume sowie deren Umsetzung und Ausgestaltung liegt in der Zuständigkeit der Länder. 32. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zur Aufklärung von Bevölkerung und Medienvertreterinnen und Medienvertretern über wichtige Aspekte der Koexistenz von Menschen und Wölfen zur Versachlichung der öffentlichen Debatte beizutragen, insbesondere die Bedeutung des Herdenschutzes zur Risszahlreduktion, grundlegende wildbiologische Fakten zu Wölfen und deren wichtige Rolle für Ökosysteme und den klimaresilienten Waldumbau, Grundregeln für angepasstes Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen sowie Fakten zum sehr geringen Gefährdungsrisiko für Menschen? Sowohl das Wolfsmanagement inklusive Öffentlichkeitsarbeit als auch das Monitoring liegen grundsätzlich im Kompetenzbereich der Länder. Die Bundesregierung hat die Rückkehr des Wolfes nahezu von Anfang an begleitet und verschiedene Forschungsvorhaben initiiert, Material für die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln lassen und selbst Fachveranstaltungen zum Thema Wolf organisiert, um damit die Länder zu unterstützen. Der Bund sieht weiterhin einen hohen Bedarf an fachlicher und sachlicher Information zum Themenfeld Wolf und hält Informationen zum Wolf (u. a. Biologie, Verhalten, Management, Monitoring) auf den jeweiligen Webseiten des Bundesumweltministeriums (www.bundesumweltministerium.de/faqs/wolf), des Bundesamts für Naturschutz (www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW, www.dbb-wolf.de) bereit. Die Schwerpunkte der DBBW liegen bei der Zusammenstellung von aus Bundessicht erforderlichen Informationen zum Wolfsvorkommen und -management, zur Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) ist beauftragt, unter anderem mit Veröffentlichungen zur Bedeutung der Weidetierhaltung, Empfehlungen der Vereinheitlichung von Fördermaßnahmen, Hinweisen zur standardisierten Datenerfassung in den Ländern sowie der praxistauglichen Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen zur Versachlichung der öffentlichen Debatte um die Koexistenz von Menschen und Wölfen beizutragen und gleichzeitig Konfliktlösungsansätze anzubieten. 33. Schließt die Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zu einer möglichen weiteren Änderung des Berner Artenschutzabkommens und der FFH-Richtlinie im Hinblick auf die Absenkung des Schutzstatus für weitere Tierarten wie Fischotter, Biber, Goldschakal, Saatkrähe und Kormoran aus, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung positioniert sich zu Anträgen bezüglich internationaler Konventionen, wenn solche vorliegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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