Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1625)
Text
Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1625)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2315
21. Wahlperiode 17.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1625 –
Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat turnusgemäß Ende Juli 2025 den Fauna-Flora-
Habitat (FFH)-Bericht zum Erhaltungszustand von Pflanzen und Tieren in
Deutschland an die EU-Kommission gemeldet. Für die Tierart Wolf wurde
keine einheitliche Erhaltungszustandsbewertung abgegeben. Während für die
atlantische biogeografische Region ein günstiger Erhaltungszustand des
Wolfes festgestellt wurde, ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region
laut Bundesregierung „unbekannt“ und soll laut Mitteilung der
Bundesregierung auf Basis neuer Meldegrundlagen und Methodik ermittelt und bis
Jahresende nachgemeldet werden. Für die alpine Region wurde kein
Erhaltungszustand gemeldet (vgl. gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) Nummer 69 vom 31. Juli 2025).
Der Wolfsbestand wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Arten durch
ein aufwendiges und wissenschaftlich basiertes Monitoringsystem in
Zusammenarbeit mit den Bundesländern umfassend und flächendeckend überwacht
sowie transparent über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW) dokumentiert (vgl. www.bfn.de/haeufig-
gefragtwolf und https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/monito
ring). Damit ist nach Ansicht der Fragestellenden eine ausreichende
Datengrundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes wie in früheren FFH-
Berichten gegeben.
Die fachlichen Gründe für die von der Bundesregierung angestrebte Änderung
der Meldegrundlagen sind nach Ansicht der Fragesteller unklar bzw. bisher
nicht nachvollziehbar. Zudem wecken Aussagen des Bundesministers für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Eindruck, dass das
Ergebnis der genannten Neuwertung des Erhaltungszustandes auf Basis einer
neuen Methodik bereits feststeht (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemga
u-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764). Die grundlegenden
Kriterien zur Ermittlung des Erhaltungszustands sind in der FFH-Richtlinie
definiert. Der Erhaltungszustand setzt wesentlich den Rahmen für ein künfti-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ges Wolfsmanagement in Deutschland im Einklang mit EU-Recht, wie
mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes in den letzten Jahren verdeutlichen
(vgl. Rechtssachen C-436/22, C-601/22 und C-629/23). Eine reguläre
Bejagung zur Bestandsreduktion, wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois
Rainer offenbar mit einem „Bestandsmanagement“ zur Verringerung der
„Menge der Wölfe“ anstrebt (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-ba
yern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764 und Aussagen im BR-
Interview unter https://h1.nu/1aRb2), scheint laut dieser Urteile mit einem
ungünstigen Erhaltungszustand rechtlich nicht vereinbar.
Vor diesem Hintergrund wirft das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung
nach Ansicht der Fragestellenden viele Fragen auf.
1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine einheitliche
zusammenfassende Statusmeldung des Erhaltungszustandes des Wolfes für
ganz Deutschland gemeldet, wie es laut dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vorschreibt (vgl. Pressemitteilung des BUND vom
31. Juli 2025)?
Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission wird im Rahmen des
Berichtsformats für den Bericht nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach biogeografischer Region
übermittelt. Eine zusammenfassende Meldung für ganz Deutschland ist hierbei
weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter vorgesehen.
2. Wie werden die vier Einzelkriterien des Erhaltungszustandes
(Populationszustand, Verbreitung, Zustand Habitate sowie Zukunftsaussichten) in
der kontinentalen biogeografischen Region entsprechend den Vorgaben
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Fall des Wolfes
nach aktueller Bewertung durch die Bundesregierung jeweils als
ungünstig, günstig oder unbekannt eingestuft, und mit welcher jeweiligen
Begründung?
Grundlage für die am 13. Oktober 2025 durch die Bundesregierung
übermittelte aktualisierte Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der
kontinentalen biogeografischen Region als „günstig“ ist eine fachlich begründete
Empfehlung einer Mehrheit der Länder, die sich zuvor in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zum Wolf beraten hatten und dabei auch aktuelle Bestandsdaten
hinzugezogen haben.
Dieser Empfehlung folgend wurden die Parameter Population, Habitat und
Zukunftsaussichten als „günstig“ und der Parameter Verbreitungsgebiet als
„unbekannt“ bewertet.
In der Empfehlung der Länder wird dies damit begründet, dass der Wolf ein
lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes bildet und langfristig
bilden wird, ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und weiterhin
vorhanden sein wird und die positive Bestandsentwicklung nicht gefährdet ist und
nicht gefährdet sein wird.
Der Parameter Verbreitungsgebiet wird von den Ländern für die kontinentale
Region als „unbekannt“ bewertet, da hier insbesondere die reale Ausbreitung
und Verbreitung im Abgleich mit den bisherigen Modellansätzen zur
Ermittlung der Referenz der günstigen Verbreitung zu überprüfen sei.
Die Länder haben bei ihrer Empfehlung u. a. offizielle, öffentlich verfügbare
Daten zur Bestandsdynamik zum Wolf sowie aktuelle wissenschaftliche
Studien berücksichtigt.
Die vollständigen Berichtsdaten können unter https://reportnet.europa.eu/
public/dataflow/1525 abgerufen werden.
3. Aus welchen Gründen wurde keine Bewertung des Erhaltungszustandes
des Wolfes in der alpinen biogeografischen Region vorgenommen,
obwohl bei einem Bestand von lediglich einem territorialen Einzeltier (laut
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf
Bundestagsdrucksache 21/1164) doch nach Ansicht der Fragestellenden
eindeutig ein ungünstiger Erhaltungszustand gegeben ist?
Im Falle des Wolfs in der alpinen Region wird bislang nicht von einem
signifikanten (beständigen, sich reproduzierenden) Vorkommen ausgegangen. Daher
wurde in Absprache mit dem Land Bayern und im Einklang mit den Vorgaben
der EU-Kommission zum FFH-Berichtsformat kein Bericht für den Wolf
innerhalb der alpinen biogeografischen Region abgegeben.
4. Aus welchen fachlichen Gründen wurde der noch im März 2025 in der
Entwurfsfassung des aktuellen FFH-Berichts offenbar als „ungünstig“
eingestufte Erhaltungszustand des Wolfes (laut Informationen der
Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, siehe dazu
Begründung des Antrages auf Bundesrat-Drucksache 119/25 vom
20. März 2025) in der nun erfolgten Meldung an die EU-Kommission
geändert?
5. Warum hat sich die Bundesregierung nicht in der Lage gesehen, den
Erhaltungszustand für die kontinentale Region zu bewerten, während ein
aktuelles Fachgutachten des Bundesamtes für Naturschutz den
Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen Region als ungünstig
einstuft (vgl. Pressemitteilung des WWF vom 31. Juli 2025)?
Die Fragen 4 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet:
Die Bewertungen aller Schutzgüter für den FFH-Bericht werden alle sechs
Jahre von Bund und Ländern gemeinsam auf sogenannten
Bewertungskonferenzen vorgenommen. Als Entscheidungsgrundlage für diese Konferenzen stellt
das Bundesamt für Naturschutz (BfN) grundsätzlich auf der Grundlage von
Länderdaten im Vorfeld einen ersten Entwurf für die Bewertung für alle
Schutzgüter zusammen. Um die fristgerechte Abgabe des FFH-Berichts 2025
zum 31. Juli 2025 gewährleisten zu können, wurde der Wolf in der
kontinentalen biogeografischen Region zunächst hilfsweise mit „unbekannt“ bewertet.
Diese Vorgehensweise war der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung
des Wolfs in Deutschland und den geografischen Besonderheiten innerhalb der
kontinentalen Region geschuldet. Eine Aktualisierung dieser Bewertung wurde
am 13. Oktober 2025 an die Europäische Kommission übermittelt.
6. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Meldung eines
ungünstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region vor dem
Hintergrund, dass aktuell in Baden-Württemberg und Hessen keine
Rudel, in Thüringen zwei Rudel, in Rheinland-Pfalz drei Rudel und in
Bayern fünf Rudel bestätigt sind (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations-
und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und damit ein
günstiger Erhaltungszustand in weiten Teilen der kontinentalen
biogeografischen Region Deutschlands wegen sehr geringer Populationsdichte nach
Ansicht der Fragestellenden entsprechend der FFH-Vorgaben nicht
gegeben ist?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen.
7. Sieht die Bundesregierung einen günstigen Erhaltungszustand des
Wolfes in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen,
Rheinland-Pfalz und Hessen für gegeben, entsprechend den dafür
geltenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien im EU-Recht (bitte
begründen)?
Eine Bewertung von Erhaltungszuständen auf Ebene der Länder findet durch
den Bund nicht statt. Im Rahmen des Berichtsformats für den FFH-Bericht
wird der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut gemäß den Vorgaben der EU-
Kommission ausschließlich nach biogeografischer Region übermittelt.
8. Welche Gründe hat die Bundesregierung bei der Meldung des
Erhaltungszustandes des Wolfes als „unbekannt“ trotz ausreichender
Datenlage bei der EU-Kommission angeführt für das Fehlen der üblichen
Einstufung günstig bzw. ungünstig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und wird die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die entsprechende
Korrespondenz mit der EU-Kommission übermitteln, wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
Um die fristgerechte Abgabe des FFH-Berichts 2025 zum 31. Juli 2025
gewährleisten zu können, war der Wolf in der kontinentalen biogeografischen
Region hilfsweise mit „unbekannt“ bewertet worden.
Die entsprechende Begründung im FFH-Bericht 2025 lautete: „Die Datenlage
zur Art Canis lupus ist ausreichend und zeichnet ein gutes Bild der innerhalb
der kontinentalen Region sehr unterschiedlichen regionalen Situationen. Die
methodische Zusammenführung dieser Daten für die Gesamtbewertung konnte
allerdings noch nicht abgeschlossen werden, so dass hilfsweise die Meldung
„unbekannt“ erfolgt. Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der
positiven Entwicklung der Art Canis lupus in Deutschland in den letzten Jahren
und den geografischen Besonderheiten innerhalb der biogeografischen Region
geschuldet. Die Gesamtbewertung wird sobald wie möglich abgeschlossen und
der Erhaltungszustand festgestellt und auch an die Europäische Kommission
übermittelt.“
Die vollständigen Berichtsdaten Deutschlands, wie sie zum 13. Oktober 2025
an die EU-Kommission übermittelt wurden, sind öffentlich zugänglich unter
folgender Internetseite: https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1525
abrufbar.
9. Liegt zur Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der
kontinentalen Region Deutschlands als „unbekannt“ (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)
bereits eine Reaktion der EU-Kommission vor, und wenn ja, mit welchem
Inhalt?
Eine Reaktion der EU-Kommission auf den Ende Juli fristgerecht übermittelten
FFH-Bericht 2025 liegt nicht vor. Am 13. Oktober 2025 wurde der FFH-
Bericht aufgrund einer aktualisierten Bewertung für den Wolf erneut an die EU-
Kommission übermittelt.
10. Welche konkreten Gründe haben eine methodische Zusammenführung
der laut BMUKN ausreichenden Daten für die Gesamtbewertung des
Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland verhindert (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf
Bundestagsdrucksache 21/1164)?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des vorgegebenen
Berichtsformats für den FFH-Bericht der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach
biogeografischer Region übermittelt wird. Eine Gesamtbewertung für
Deutschland ist hierbei weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter
vorgesehen.
11. Welche „besondere Dynamik“ der Wolfsentwicklung und welche
konkreten „geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region“
(vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer
69 vom 31. Juli 2025) haben eine Ermittlung des aktuellen
Erhaltungszustands in dieser biogeografischen Region aus welchen genauen Gründen
verhindert?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
12. Aus welchen fachlichen Gründen und mit welchen konkreten Zielen will
die Bundesregierung die Meldegrundlagen zum Erhaltungszustand des
Wolfes überarbeiten (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH
und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)?
Bezüglich der fachlichen Gründe wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 17
verwiesen.
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Positionierungen
oder Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welche auf
eine Änderung der Methodik oder Parameter für das Wolfsmonitoring
gerichtet sind, und wenn nein, inwieweit und mit welchem Ergebnis
wurde das BfN im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung zur
Methodikänderung beim Wolfsmonitoring fachlich um Stellungnahme
gebeten?
15. Welche Änderungen bei Parametern und statistischen Methoden plant die
Bundesregierung hinsichtlich Erfassung und Zählung von Rudeln,
Territorien und Einzeltieren, und inwieweit sind Fachleute aus dem
Bundesamt für Naturschutz, der Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf, fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus
Wissenschaft und Forschungseinrichtungen sowie Personen aus der
bisherigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf in diesen Prozess
eingebunden?
Die Fragen 13 und 15 werden wie folgt gemeinsam beantwortet.
Die Länder sind in Deutschland für das Management und Monitoring zum Wolf
verantwortlich. Die Daten zum Wolf werden in den jeweiligen Ländern auf
Basis der einvernehmlich zwischen den Ländern beschlossenen
Monitoringstandards erhoben. Diese Standards berücksichtigen die Vorgaben der Europäischen
Kommission in Hinblick auf die Erhaltungszustandsbewertung. Die
Monitoringstandards wurden von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt und
werden nach fachlichen Erfordernissen fortlaufend geprüft und aktualisiert.
14. Bei welchen konkreten fachlichen Kriterien, Parametern und
Datenquellen sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der
Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen
biogeografischen Region (bitte jeweils begründen)?
Auf Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
16. Welche konkreten fachlichen oder wissenschaftlichen Defizite bestehen
aus Sicht der Bundesregierung bei dem bisherigen Wolfsmonitoring in
Deutschland, wenn die Bundesregierung laut Bundesminister Alois
Rainer das Ziel verfolgt, die „tatsächliche Entwicklung der
Wolfspopulation in Deutschland differenziert und realitätsnah abzubilden“ (vgl.
gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom
31. Juli 2025)?
Gegenstand der zitierten Aussage von Bundesminister Alois Rainer war die
Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in der kontinentalen
biogeografischen Region. Das BMUKN und das BMLEH stimmen darin überein, dass
diese die tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland
differenziert und realitätsnah abbilden sollte.
Im Hinblick auf das Wolfsmonitoring wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen.
17. Zu welcher Einschätzung bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes
des Wolfes in Deutschland ist die von der Umweltministerkonferenz
beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf gekommen, und welche
Methodik und Datengrundlage zur Bestimmung des Erhaltungszustandes hat
die genannte Arbeitsgruppe angewendet?
Eine von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf beauftragte Unterarbeitsgruppe
ist für den Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen biogeografischen
Region mehrheitlich zu einer Bewertung als „günstig“ gekommen. Die
Aktualisierung der Meldung für den Erhaltungszustand des Wolfs wurde am 13.
Oktober 2025 an die EU-Kommission übermittelt. Im Weiteren wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
18. Warum plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der
Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern, was das Risiko einer
weiteren Verzögerung der finalen Erhaltungszustandsmeldung über das
Jahresende 2025 hinaus beinhalten könnte, anstatt auf Basis der
existierenden Methodik die noch ausstehende Zusammenführung der Daten für
die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in
Deutschland zügig zu vollenden?
Die Bewertung von Erhaltungszuständen für FFH-Schutzgüter erfolgt
grundsätzlich gemeinsam von Bund und Ländern.
Gemäß den Vorgaben der EU-Kommission wird im Rahmen des
Berichtsformats für den FFH-Bericht der Erhaltungszustand für jedes Schutzgut nach
biogeografischer Region übermittelt. Eine zusammenfassende Meldung für ganz
Deutschland ist hierbei weder für den Wolf noch für die anderen Schutzgüter
vorgesehen.
19. Bis wann plant die Bundesregierung, den genannten
Überarbeitungsprozess zu den Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den
Bundesländern zu beginnen, und bis zu welchem Zeitpunkt soll die Überarbeitung
abgeschlossen sein?
Der Überarbeitungsprozess für die Bewertung des Erhaltungszustands des
Wolfs in der kontinentalen biogeografischen Region wurde im Oktober 2025
abgeschlossen.
20. Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis (Studien,
Stellungnahmen aus der Wissenschaft und von Fachbehörden etc.) beruht die
Einschätzung von Bundesminister Alois Rainer, dass das bisherige
Verfahren zur Bewertung des Erhaltungszustandes offenbar nicht „sachgerecht“
sei und daher auf der Basis überarbeiteter Meldegrundlagen „eine
fachlich basierte Bewertung“ für den Wolf in der kontinentalen Region auf
„Grundlage aktualisierter Parameter“ (so Bundesminister Alois Rainer)
von der Bundesregierung angestrebt werde (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025,
einschließlich Zitat Bundesminister Alois Rainer)?
Die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs in der kontinentalen
biogeografischen Region unterliegt mit der besonderen Dynamik der positiven
Entwicklung des Wolfes in Deutschland in den letzten Jahren und den
geografischen Besonderheiten innerhalb der biogeografischen Region einer besonderen
Herausforderung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen.
21. Bestätigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit eine Zusage an Bundeslandwirtschaftsminister
Alois Rainer hinsichtlich der Meldung eines guten Erhaltungszustandes
beim Wolf in der kontinentalen Region beziehungsweise in ganz
Deutschland bis zum Herbst, und wenn nein, wie erklärt die
Bundesregierung diese widersprüchlichen Aussagen (vgl. www.sueddeutsch
e.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.329
4764)?
22. Wird der genannte Überprüfungsprozess zu den Meldegrundlagen
ergebnisoffen auf wissenschaftlicher Basis erfolgen, und wenn ja, wieso
können dann Mitglieder der Bundesregierung das Ergebnis der geplanten
Überprüfung der Bewertungsmethodik vorwegnehmen, indem Zusagen
zur Erklärung eines günstigen Erhaltungszustandes bis zum Herbst 2025
gemacht werden (vgl. Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers
Alois Rainer unter www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelf
e-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5 verwiesen.
23. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Bund-Länder-AG
Wolf in anderer personeller Zusammensetzung hinsichtlich der
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Bund und Länder werden sich auch weiterhin in verschiedenen Formaten über
den Umgang mit dem Wolf austauschen. Eine neue Bund-Länder-AG Wolf ist
derzeit nicht geplant.
24. Wie wirkt sich eine von der Bundesregierung geplante jährliche
Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025 im
Abschnitt Hintergrund) auf den Arbeitsaufwand für die damit befassten
Bundes- und Landesbehörden aus, und wie wird dies bei der
Personalbereitstellung auf Bundesebene berücksichtigt?
Zu einer jährlichen Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung sind
innerhalb der Bundesregierung bislang keine konkreten Schätzungen bzgl. des
Arbeitsaufwands auf Ebene der befassten Bundes- und Landesbehörden
vorgenommen worden.
25. Auf welcher wissenschaftlichen Basis kommt Bundesminister Alois
Rainer zu dem Schluss, dass Herdenschutzzäune in den Alpen pauschal
„unzumutbar“ seien (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayer
n-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764), und erachtet die
Bundesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen
für den Herdenschutz in den Alpen als generell unzumutbar?
26. Welche konkreten Kriterien plant die Bundesregierung hinsichtlich der
Feststellung einer Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des
Herdenschutzes bei Beweidung von Almen, in Berggebieten und auf Deichen?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesminister Alois Rainer stützt sich bei seinen Aussagen unter
anderem auf den unter www.lfl.bayern.de/mam/cms07/itz/dateien/herdenschutz_pro
jektbericht_ak_weideschutzkommission.pdf abrufbaren Projektbericht der
Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die im Rahmen des
Vorhaben „AK Weideschutzkommission – Entwicklung von Verfahrensabläufen
zur Einstufung der Zäunbarkeit von Flächen als Schutz gegen Wolfsübergriffe“
Parameter zur Ermittlung „nicht zumutbar zäunbaren“ Flächen erarbeitet hat.
Dabei wurden Hangneigung, Bodenbeschaffenheit, Lage in einem Waldweide-
Weiderechtsbezirk, Kreuzung von Wegen, Gewässern, Lawinenstrichen,
Einsprungmöglichkeiten, Feldstücksumfang und Feldstücksgeometrie zugrunde
gelegt.
Der Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen für den Herdenschutz
in den Alpen wird von der Bundesregierung nicht als generell unzumutbar
eingeschätzt. Die Zumutbarkeit ist vielmehr abhängig von zahlreichen
unterschiedlichen Faktoren.
Die Bundesregierung beabsichtigt, Kriterien zur Ermittlung der Umsetzbarkeit
und Grenzen von Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Steillagen/Bergregionen,
Deichen) zu entwickeln und in einem gemeinsamen Prozess mit betroffenen
Nutzerverbänden zu bearbeiten.
27. Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im
Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich des Wolfes,
insbesondere bei Regelungen für rechtssichere und zeitnahe Entnahmen?
28. Sehen die Pläne der Bundesregierung für die Änderungen im
Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz nach Erreichung des günstigen
Erhaltungszustandes die Möglichkeit vor, Gebiete dauerhaft durch
Bejagung von einer Besiedelung durch den Wolf auszuschließen, und wenn
ja, welche Kriterien werden maßgeblich für die Definition bzw. Auswahl
dieser Gebiete sein?
29. Schließt die Bundesregierung aufgrund des momentan offiziell unklaren
Erhaltungszustandes in der kontinentalen biogeografischen Region bei
der Anpassung des Bundesjagdgesetzes die Option einer regulären
Bejagung des Wolfes zur Bestandsreduktion mit Abschussquoten in
Deutschland bis zur offiziellen Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes in
der kontinentalen Region aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 27 bis 29 werden wie folgt zusammen beantwortet:
Wir verweisen auf die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Vorhaben der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung der Koexistenz von
Wolf und Mensch in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 21/2184.
30. Welche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vorgaben der FFH-
Richtlinie wären aus Sicht der Bundesregierung und des BfN mit der
Einführung von Jagdquoten für Wölfe oder „wolfsfreien Zonen“ auf
Landesebene verbunden, wenn
a) noch kein günstiger Erhaltungszustand in der entsprechenden
biogeografischen Region erreicht ist, und
b) noch keine Anpassung im Bundesjagdgesetz und
Bundesnaturschutzgesetz erfolgt ist?
Es liegt in der Verantwortung der Länder, bei gesetzgeberischem Tätigwerden
die Einhaltung der Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts
sicherzustellen.
31. Plant die Bundesregierung aktuell spezifische Unterstützungs- und
Förderleistungen sowie gezielte Entlastungen von Betrieben für die Bereiche
Wanderschäferei, Weidewirtschaft auf Almen und Deichpflege durch
Beweidung sowohl allgemein als auch im Hinblick auf den Herdenschutz,
und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung stellt mit den Fördergrundsätzen, insbesondere des
Kapitels 4 in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
Küstenschutz“ (GAK) den Rahmen für Maßnahmen der markt- und
standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung bereit. Die regionale
Ausgestaltung von Fördermaßnahmen für die spezielle Weidewirtschaft und
deren Lebensräume sowie deren Umsetzung und Ausgestaltung liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
32. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zur Aufklärung von
Bevölkerung und Medienvertreterinnen und Medienvertretern über
wichtige Aspekte der Koexistenz von Menschen und Wölfen zur
Versachlichung der öffentlichen Debatte beizutragen, insbesondere die Bedeutung
des Herdenschutzes zur Risszahlreduktion, grundlegende
wildbiologische Fakten zu Wölfen und deren wichtige Rolle für Ökosysteme und
den klimaresilienten Waldumbau, Grundregeln für angepasstes Verhalten
bei Begegnungen mit Wölfen sowie Fakten zum sehr geringen
Gefährdungsrisiko für Menschen?
Sowohl das Wolfsmanagement inklusive Öffentlichkeitsarbeit als auch das
Monitoring liegen grundsätzlich im Kompetenzbereich der Länder. Die
Bundesregierung hat die Rückkehr des Wolfes nahezu von Anfang an begleitet und
verschiedene Forschungsvorhaben initiiert, Material für die
Öffentlichkeitsarbeit entwickeln lassen und selbst Fachveranstaltungen zum Thema Wolf
organisiert, um damit die Länder zu unterstützen.
Der Bund sieht weiterhin einen hohen Bedarf an fachlicher und sachlicher
Information zum Themenfeld Wolf und hält Informationen zum Wolf (u. a.
Biologie, Verhalten, Management, Monitoring) auf den jeweiligen Webseiten des
Bundesumweltministeriums (www.bundesumweltministerium.de/faqs/wolf),
des Bundesamts für Naturschutz (www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf) und der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW,
www.dbb-wolf.de) bereit. Die Schwerpunkte der DBBW liegen bei der
Zusammenstellung von aus Bundessicht erforderlichen Informationen zum
Wolfsvorkommen und -management, zur Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Das
Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) ist beauftragt, unter anderem
mit Veröffentlichungen zur Bedeutung der Weidetierhaltung, Empfehlungen der
Vereinheitlichung von Fördermaßnahmen, Hinweisen zur standardisierten
Datenerfassung in den Ländern sowie der praxistauglichen Anwendung von
Herdenschutzmaßnahmen zur Versachlichung der öffentlichen Debatte um die
Koexistenz von Menschen und Wölfen beizutragen und gleichzeitig
Konfliktlösungsansätze anzubieten.
33. Schließt die Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zu einer
möglichen weiteren Änderung des Berner Artenschutzabkommens und
der FFH-Richtlinie im Hinblick auf die Absenkung des Schutzstatus für
weitere Tierarten wie Fischotter, Biber, Goldschakal, Saatkrähe und
Kormoran aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung positioniert sich zu Anträgen bezüglich internationaler
Konventionen, wenn solche vorliegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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