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Unverpackt e.V. - Verband der Unverpacktläden

lobbyregister / register_entry 09.09.2022 · Original ↗

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Unverpackt e.V. - Verband der Unverpacktläden Tätigkeit: Berufsverband Der Unverpackt e.V. – Verband der Unverpacktläden ist der Berufsverband der Unverpacktläden in Deutschland. Der Verein vertritt die ideellen, rechtlichen, wirtschaftlichen, arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und fördert ein konstruktives, faires und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften. Der Unverpackt e.V. stärkt die Zero-Waste-Philosophie und das Bewusstsein für Umweltprobleme sowie müllvermeidende Wege des Konsumierens und Wirtschaftens. Zur Erreichung seiner Ziele vertritt der Verband die gemeinsamen Positionen und Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern sowie die Zusammenarbeit mit Dritten und anderen Verbänden. Zum Zweck der Interessenvertretung gegenüber politischen Akteur:innen erarbeitet und übermittelt der Verband Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Bio-Landwirtschaft. Zudem führt der Unverpackt e.V. Gespräche mit Vertreter:innen der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, um auf die Pionierleistungen der Unverpacktläden für zukunftsfähiges, regeneratives Wirtschaften hinzuweisen und Ausgleiche für Wettbewerbsnachteile durch den konsequenten Verzicht auf die Externalisierung von (Produktions-)kosten zu erwirken. Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Lebensmittelsicherheit; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Einführung einer Verpackungsressourcensteuer: Ziel des Vorhabens ist die Einführung einer Steuer auf Verpackungsmaterialien, die sich am Ressourceneinsatz und der Umweltbelastung orientiert. Durch eine finanzielle Lenkungswirkung soll der Einsatz vermeidbarer, nicht erforderlicher Verpackungen reduziert und ressourcenschonende Alternativen gefördert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Abfallmengen zu verringern und die ökologische Transformation im Verpackungsbereich zu unterstützen. - Entfall der Mehrwertsteuer auf unverpackte Produkte und Produkte im Mehrweg: Ziel des Vorhabens ist die steuerliche Begünstigung ökologisch vorteilhafter Konsumformen durch den Entfall der Mehrwertsteuer auf lose bzw. unverpackte Produkte sowie auf Waren, die in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die Maßnahme soll einen Anreiz für umweltfreundliches Verbraucherverhalten schaffen, Verpackungsabfälle reduzieren und zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen beitragen. - Vereinfachter Zugang zum Status der Gemeinnützigkeit für Unverpacktläden: Das Vorhaben zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Unverpacktläden zu überprüfen und anzupassen. Unverpacktläden verfolgen in der Regel keine primär gewinnorientierten Ziele, sondern leisten durch ihr wirtschaftliches Handeln einen Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie zur Abfallvermeidung. Viele dieser Betriebe engagieren sich zusätzlich in der Umweltbildung und Aufklärung der Bevölkerung. Um dieses gemeinwohlorientierte Wirken steuerlich zu würdigen und rechtlich zu erleichtern, soll ein vereinfachter Zugang zum Status der Gemeinnützigkeit ermöglicht werden. - Übernahme der Kosten der Bio-Zertifizierung für Unverpacktläden: Unverpacktläden, die bio-zertifizierte Produkte verkaufen möchten, benötigen aufgrund des Öffnens von Gebinden vor dem Verkauf eine eigene Bio-Zertifizierung gemäß den Vorgaben für Verarbeitungsbetriebe. Im Gegensatz dazu sind Händler:innen, die ausschließlich verpackte Bio-Ware vertreiben, von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Regelung führt zu einem strukturellen Wettbewerbsnachteil für Unverpacktläden. Das Vorhaben zielt darauf ab, diesen Nachteil durch eine (anteilige) staatliche Kostenübernahme für die Bio-Zertifizierung auszugleichen und so den Zugang zu Bio-Produkten im Unverpacktbereich zu erleichtern. - Verbindliche Mehrwegquoten im Handel und Industrie: Ziel des Vorhabens ist die Einführung verbindlicher Mehrwegquoten für ausgewählte Produktgruppen im Handel und in der Industrie. Durch klare gesetzliche Vorgaben soll der Umstieg auf Mehrwegverpackungen beschleunigt und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Verbindliche Quoten schaffen Planungssicherheit für Unternehmen, fördern Investitionen in wiederverwendbare Systeme und leisten einen wirksamen Beitrag zur Reduktion von Verpackungsabfällen und Treibhausgasemissionen. - Öffentliche Beschaffung muss Priorität auf Abfallvermeidung (Unverpackt) legen: Ziel des Vorhabens ist es, die öffentliche Beschaffung stärker auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen auszurichten. Insbesondere sollen bei Ausschreibungen und Beschaffungsentscheidungen unverpackte oder in Mehrweg angebotene Produkte bevorzugt berücksichtigt werden. Dadurch kann die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion im Sinne der Kreislaufwirtschaft übernehmen und zur Etablierung nachhaltiger Beschaffungsstandards beitragen.

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