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MSLGROUP Germany GmbH

lobbyregister / register_entry 21.02.2022 · Original ↗

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MSLGROUP Germany GmbH Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater MSL ist das globale Netzwerk für Public & Influencer Relations und für strategische Kommunikation der an der Pariser Börse notierten Publicis Groupe S.A. MSL berät und unterstützt Unternehmen, Institutionen und Organisationen bei der Interessenvertretung in verschiedenen Politikfeldern. Konkret berät und unterstützt MSL Unternehmen, Organisationen und Institutionen bei der Ansprache und dem Dialog mit politischen Stakeholdern, der Formulierung von Positionen, dem Erstellen von Positionspapieren sowie der Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen, die sich an politische Stakeholder richten. Interessenbereiche: Urheberrecht; Versicherungswesen; Erneuerbare Energien; Breitensport; Lebens- und Genussmittelindustrie; Ländlicher Raum; Entwicklungspolitik; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrspolitik; Verkehrsinfrastruktur; Datenschutz und Informationssicherheit; Cybersicherheit; Verbraucherschutz; Profisport; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Wohnen; E-Commerce; Fossile Energien; Extremismusbekämpfung; Tierschutz; Außenwirtschaft; Kommunikations- und Informationstechnik; Tourismus; Sonstige Interessenbereiche; Strafrecht; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Gesundheitsversorgung; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Pflege; Hochschulbildung; Digitalisierung; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Land- und Forstwirtschaft; Berufliche Bildung; Verwaltungstransparenz/Open Government; EU-Gesetzgebung; Luft- und Raumfahrt; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arzneimittel; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Diversitätspolitik; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Massenmedien; Wettbewerbsrecht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Kriminalitätsbekämpfung; Lebensmittelsicherheit; Energienetze; Zivilrecht; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Immissionsschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Allgemeine Energiepolitik; Straßenverkehr; Kultur; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Gesundheitsförderung; Werbung; Arbeitsmarkt; Pflegeversicherung; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Meinungs- und Pressefreiheit Regelungsvorhaben: - Entwicklungen im Bereich der Zucker- und Fettreduktion in Lebensmitteln sowie mögliche Werbebeschränkungen: Wir verfolgen die politischen und regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Zucker-, Salz- und Fettreduktion in Lebensmitteln sowie mögliche Werbebeschränkungen aufmerksam. Wir beobachten laufende Gesetzesinitiativen auf nationaler und europäischer Ebene mit dem Ziel, frühzeitig auf mögliche Auswirkungen für unser Produktportfolio und unsere Kommunikationsstrategien reagieren zu können. Dabei setzen wir auf einen konstruktiven Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und relevanten Interessengruppen. - Verpackungsgesetz (VerpackG): Interessensvertretung im Rahmen des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Politischer Dialog von nachteiligen Regelungen für Getränkeverpackungen im Einweg- und Mehrwegpfandsystem, insbesondere Kritik an uneingeschränkter Rücknahmeverpflichtung aller Mehrwegflaschen. Zudem Sicherstellung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft durch eine gesetzliche Verankerung des Prinzips Flasche-zu- Flasche bei PET-Einwegflaschen. - Umsetzung EU Union Customs Code Revision: Unterstützung des Vorschlags der EU Kommission, die Zollverfahren zu straffen und zu modernisieren und gleichzeitig die Digitalisierung der Zollprozesse voranzutreiben, was die Fähigkeit der Zollbehörden, den Binnenmarkt zu schützen, stärken wird. Diese Maßnahmen sollten sicherstellen, dass den Wirtschaftsbeteiligten keine unnötigen Verwaltungslasten auferlegt werden. Diese wichtige Reform sollte rasch umgesetzt werden. Zudem wird die Kommission aufgefordert, den vorgeschlagenen Zeitrahmen zu verkürzen, sofern den Unternehmen eine Vorbereitungszeit von 18 Monaten eingeräumt wird. - Harmonisierte Ausgestaltung der EU Waste Framework Regulation: Das Ende des Lebenszyklus von Kleidung spielt eine Schlüsselrolle in der Kreislaufwirtschaft. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) hat das Potenzial, die Sammlung und das Management von Alttextilien und -abfällen grundlegend zu verbessern. Der Erfolg der Anreize für kreislauforientierte Wertschöpfungsketten hängt jedoch von der Ausgestaltung der EPR-Systeme ab. Wir setzen uns für eine harmonisierte Ausgestaltung von EPR-Systemen ein, um ein System zu gewährleisten, das die notwendige Infrastruktur schafft, um Anreize für die Wiederverwendung von Produkten und Materialien zu schaffen. - Novellierung Präventionsgesetz (PrävG) - Aufnahme Zahn- und Mundgesundheit als 9. Präventionsziel: Ziel der Novellierung des Präventionsgesetzes sollte sein, nicht nur die Alterszahngesundheit, welche im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, als weiteres Präventionsziel zu verankern. Die Bundesregierung soll dazu angeregt werden, die Zahn- und Mundgesundheit insgesamt, über alle Altersklassen hinweg, als Präventionsziel festzulegen. - Nachhaltigkeitsvorschriften und Sorgfaltspflichtengesetze im Bereich der Unternehmensverantwortung: Eine EU-weite Harmonisierung der Richtlinien ist anzustreben, um nationalen Alleingängen und daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten vorzubeugen. Gleichzeitig sollte eine Vereinfachung bestehender bürokratischer Anforderungen erfolgen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren. - Richtlinien zu Umweltaussagen: Wir verfolgen die politischen und regulatorischen Entwicklungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene bezüglich Richtlinien zu Umweltaussagen, insbesondere im Hinblick auf eine Green Claims Directive. Grundsätzlich unterstützt Mars die Forderung Verbraucher vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen. Die Regulierung von Werbeaussagen muss dabei unbürokratisch gestaltet werden. - Änderung des Baugesetzbuches für flexiblere Standortplanungen: Flexiblisierung in der Raumplanung für bessere Ansieledungsmöglichkeiten für den Einzelhandel - Verhinderung 30-Tagesfrist in der EU-Zahlungsverzugsverordnung: Keinen Eingriff in die Vertragsfreiheit wie bspw. in die Zahlungsfrist, keine Überregulierung und Überbürokratisierung. - EU Green Claims Directive - Adaption/Umsetzung in Deutschland: Grundsätzliche Unterstützung der vorgeschlagenen Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz von klimabezogenen Angaben. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine ausgewogene Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften gewährleistet ist und dass etwaige Beschränkungen wirtschaftlich vertretbar und verhältnismäßig sind. Generell sollten unabhängige Überprüfungsmechanismen geschaffen werden, um ein faires und transparentes Verfahren aufrechtzuerhalten. Inverkehrbringer sollten das Recht haben, bei einer Ablehnung ggf. Berufung einzulegen. Auch müssen Transparenz und Veröffentlichung genauer definiert werden sowie die Verantwortung von Übermittler*innen. - Geplanter Aufbau eines Anschlussnetzes an das H2-Kernnetz: Ohne ein über das Kernnetz hinausgehendes Anschlussnetz können Unternehmen, die Prozesswärme benötigen, nicht flächendeckend mit perspektivisch grünen Gasen versorgt werden. Für dieses geplante Anschlussnetz müssen gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, die für die Verteilnetzbetreiber zu angemessenen Finanzierungs-, Netzentgelt- bzw. Netzzugangsbedingungen führen. - Umsetzung der Vorgaben der EU Short Term Rental Regulation in Deutschland: Im März 2024 hat die EU die neue Verordnung über Kurzzeitvermietungen beschlossen. Damit werden einheitliche Registrierungsanforderungen für kurzfristig vermietete Unterkünfte eingeführt. Dazu gehören u.a. individuelle Registrierungsnummern, die auf der Website angezeigt werden müssen und ohne diese es künftig nicht mehr möglich sein soll, Dienstleistungen im Bereich der Kurzfristvermietung anzubieten. Über einheitliche digitale Zugangsstellen müssen Online-Plattformen künftig regelmäßig über die Vermietung ihrer Gastgeber informieren. Dafür muss in Deutschland in vielen Kommunen noch die entsprechende digitale Infrastruktur aufgebaut werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass dies möglichst einheitlich, aufwandsarm und für Gastgeber:innen niedrigschwellig umgesetzt wird. - Einlösung von E-Rezepten mittels Gesundheits ID: Ermöglichung technischer Möglichekeiten, die auf Grundlage der Gesundheits ID einen niedrigschwelligen, volldigitalen und verlustfreien Einlöseweg für elektronische Verordnungen bei Apotheken ermöglicht. - Zugriff auf elektronische Patientenakte durch Online-Apotheken: Regulatorische Ermöglichung technischer Optionen zum Lese- und Schreibzugriff auf die elektronische Patientenakte durch Online-Apotheken zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Patienten- und Arzneimittelversorgung. - Diskriminierungsfreier Rechtsrahmen für Telepharmazie: Einsatz für einen weitreichenden Rechtsrahmen zur Erbringung und Inanspruchnahme telepharmazeutischer Leistungen, der keine Apotheken oder Apothekenformen diskriminiert und darüber hinaus die Erbringung ausgewählter pharmazeutischer (Beratungs-)Leistungen aus dem Homeoffice ermöglicht. - Politische Sicherstellung einer auskömmlichen Apothekenvergütung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber. - Angekündigte Verschärfungen der Regelungen zu Marketing und Sponsoring von Alkoholwerbung: Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorgaben für Marketing und Sponsoring von Alkoholwerbung zu verschärfen. Eine Umsetzung wurde bislang vom Ministerium nicht auf den Weg gebracht. Das Ziel der Interessenvertretung ist die Beschränkung des Regelungsgehaltes des Regelungsvorhabens. U.a. durch die Berücksichtigung der bereits bestehenden freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie im Bereich der Werbung für alkoholhaltige Getränke in Deutschland (s. dazu u.a. "Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke" des deutschen Werberates), die international als Maßstab für freiwillige Werbeselbstkontrolle anerkannt sind. Aber auch durch eigene Verhaltenskodizes und Initiativen des Unternehmens Diageo im Bereich Marketing und Werbung. - Präsentation der Cocktailkultur in Deutschland: Die Initiative Cocktail.Kultur.Gesellschaft. veranstaltet mit Unterstützung von MSL Parlamentarische Abende sowie Netzwerkveranstaltungen, zu denen u.a. auch Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien als Gäste eingeladen werden. - Medizinforschungsgesetz: Das Medizinforschungsgesetz sieht Regelungen für einen vertraulichen Erstattungsbetrag für pharmazeutische Unternehmen vor. Die Regelung in der vorgeschlagenen Ausgestaltung lehnen wir ab. - §130b SGB V, §130e SGB V - "AMNOG-Leitplanken", Kombinationsabschlag: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat den Spielraum für Verhandlungslösungen im AMNOG stark eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Abschaffung der Leitplanken-Regelung in §130b Abs. 3 SGB V und die Abschaffung des Kombinationsabschlags in §130e SGB V. - Beibehaltung Regelung tierische Fette für Bioenergie/Bio-Kraftstoffe: Wir setzen uns dafür ein, dass hochwertige tierische Fette nicht für energetische Zwecke genutzt werden. Die derzeit in Deutschland geltende Regelung, dass tierische Fette der Kategorie 3 nicht für den Einsatz in Kraftstoffen gefördert werden, sollte auch in Zukunft Grundlage der Entscheidungen in diesem Bereich sein. Bestrebungen auf EU-Ebene, die von unserer Industrie verwendeten tierischen Nebenerzeugnisse als Rohstoff für die Erzeugung von Bio-Kraftstoffen aktiv zu fördern, lehnen wir ab. - Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber allen Marktteilnehmern in Deutschland und Europa: Konsequente Umsetzung aller Standards des fairen Wettbewerbs allen Marktteilnehmern gegenüber, Verhinderung von unlauterem Wettbewerb durch Umgehung der Regeln. - Abbau von bürokratischen Belastungen für den Handel: Allgemein weniger bürokratische Belastungen für den Handel in der Gesetzgebung der EU und Deutschlands - Einsatz für allgemein konstruktive Rahmenbedinungen für den Handel über alle Kanäle: Einsatz für allgemein konstruktive Rahmenbedingungen für den Handel über alle Kanäle - Konstruktive Anpassung des Lieferkettengesetzes: Vermeidung, dass durch die Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes nach Verabschiedung der europäischen CSSSD Richtlinie zu viel bzw. noch mehr Bürokratie entsteht. - Unterstützung der Umsetzung der EU Right to Repair Richtlinie in Deutschland: Unterstützung der Umsetzung der EU Right to Repair Richtlinie in Deutschland hinsichtlich einer konstruktiven Involvierung der Händler. - Verschlankung der Prozesse für die Vermittlung von Verbraucherkrediten: Einsatz für eine Verschlank und der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten - Aufgaben-/ Verantwortungsaufteilung entlang der Lieferkette: Verschlankung der Aufgaben und Aufgaben-/ Verantwortungsaufteilung entlang der Lieferkette ohne unkalkulierbare Risiken für Händler - Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede. Regelungen für das Abstellen von EKf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sollten nicht dazu führen, das bestehende und künftige Angebot einzuschränken, welches Verbrauchern nachhaltig eine gesteigerte Mobilität ermöglicht. - Keine Einführung einer Digitalsteuer/-abgabe für Techonologie-Unternehmen: Die Bundesregierung prüft die Einführung einer Digitalsteuer/-abgabe. MSL beobachtet für TikTok die Debatte zur Einführung einer Digitalabgabe und unterstützt ggf. darauf hinzuwirken, dass keine solche Abgabe eingeführt wird. - Altersüberprüfung als komplexen, mehrschichtigen Ansatz verstehen: Zu einem einem altersgerechten Online-Erlebnis für Jugendliche gehören umfassende Ansätze zur Altersprüfung und die konsequente Löschung von Konten, die mutmasslich unter 13-Jährigen gehören. Um Jugendlichen ein möglichst sicheres und altersgerechtes Erlebnis zu bieten, bedarf es eines mehrschichtigen Ansatzes zur Bestimmung des Alters von Nutzer*innen. MSL unterstützt TikTok dabei, diese Debatte zu begleiten. - Klärung von Fragen zur Ausgestaltung der Herstellerverantwortung bei der Umsetzung von KARL: Mit Blick auf die von der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) eingeführte Herstellerverantwortung von Pharma- und Kosmetikherstellern ist es für Unternehmen essenziell, dass Fragen zu Umfang und Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung der Hersteller zeitnah und praxisnah geklärt werden, um frühzeitig Planungssicherheit für die Umsetzung zu schaffen. Besonders relevant ist, wie einzelne Inhaltsstoffe bei der Berechnung der Beiträge bewertet werden, damit Rezepturen und Produktportfolios rechtzeitig weiterentwickelt und angepasst werden können. Zudem birgt die Richtlinie für die Personal Care Branche zusätzliche spezifische Herausforderungen, die berücksichtigt werden sollten. Hierzu möchte sich Beiersdorf konstruktiv positionieren und Erfahrung einbringen. - Einbringen von relevanten Interessen und Positionen als industriepolitischer Arbeitgeber in Deutschland: Angesichts der geplanten wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen sind verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie essentiell. Dazu gehört vor allem planbare Regulierung und ein lösungsorientierter Austausch zwischen Politik und Wirtschaft. Zugleich kommt es darauf an, Regulierungsprozesse und Förderinstrumente so auszugestalten, dass Investitionen, Innovation und Beschäftigung im Inland gesichert und weiterentwickelt werden. Vor diesem Zusammenhang besteht Interesse an einem Austausch darüber, wie die geplanten Reformen, Bürokratieabbau und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen dazu beitragen können, Deutschland langfristig als wettbewerbsfähigen und sozialen Industriestandort zu stärken. - Änderung des Gesetzes zur Haftung bei EKF, sodass Fälle von Dritteinwirkung berücksichtigt werden: Der Entwurf des BMJV für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung vor, nach der für Elektrokleinstfahrzeuge künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten soll. Hier soll auf den Gesetzgeber eingewirkt werden, um eine Differenzierung zwischen fließendem und ruhendem Verkehr zu erwirken, sodass die Nutzenden nicht unverhältnismäßig belastet werden und Missbrauch vermieden wird. Zudem wird um eine Berücksichtigung der bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen vonseiten der Anbieter gebeten. - Positionierung gegen eine mögliche Erhöhung der Steuer auf Spirituosen: Interessenvertretung bezüglich einer Erhöhung der Steuer auf Spirituosen, wie im Katalog zur Stabilisierung der GKV sowie den Eckwerten des BMF vorgeschlagen. Ziel ist es, auf die fehlende gesundheitspolitische Zielgenauigkeit und systematische Kohärenz einer solchen Maßnahme hinzuweisen. Statt einer pauschalen Mehrbelastung unterstützt die Cocktail.Kultur.Gesellschaft. zielgerichtete Maßnahmen zur Prävention missbräuchlichen Alkoholkonsums, insbesondere durch konsequenten Jugendschutz, Aufklärung und verantwortungsvolle Vermarktung. Dabei sollen verantwortungsvoller Konsum volljähriger Verbraucher*innen, wirtschaftliche Belange betroffener Unternehmen, wie z. B. der getränkegeprägten Gastronomie, sowie die Bedeutung kultureller und gesellschaftlicher Orte angemessen berücksichtigt werden. - Änderung des Tabaksteuergesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.

Relationen

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