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Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu verschiedenen Themenfeldern geführt, die für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens und die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um Versorgungssicherheit, stabile Lieferketten und nachhaltiges Wirtschaften. Zweck der Interessenvertretung ist es, Informationen auszutauschen und die Sicht der unternehmerischen Praxis auf Gesetzgebungsmaßnahmen zu vermitteln. Im Zuge dessen werden Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Lebensmittelsicherheit; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Migration; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; Digitalisierung; Allgemeine Energiepolitik; Integration; Arbeitsmarkt; Lebens- und Genussmittelindustrie Regelungsvorhaben: - Verankerung einer positiven ökol. Lenkungswirkung bei möglicher Umlage der EU-Plastikabgabe in DE: Verankerung einer positiven ökologischen Lenkungswirkung bei der Ausgestaltung einer möglichen Umlage der EU-Plastikabgabe in Deutschland mit dem Ziel die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten nicht zu gefährden - Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG: Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. - Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR: Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) - Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften. - Praxisnahe Lösungen bei der nationalen Umsetzung der EUDR und Verschiebung um 12 Monate: Verschiebung der nationalen Umsetzung um 12 Monate sowie Schaffung praxistauglicherer Schnittstellen, die handelsgerecht große Anzahlen verarbeiten können und Kleinbauern befähigen, die geforderten Informationen bereitzustellen. - Ermöglichung mehrgleisiger Kennzeichnung von Mineralwasser bei klarer Auslobung: Zulässiger Vertrieb von Mineralwasser aus einer Quelle unter verschiedenen Markennamen, bei namentlicher Nennung der betreffenden Quelle - Beschleunigung von Netzanschlüssen: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen. - Mitgestaltung der sekundären und delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die Bundesregierung soll bewogen werden, ggü. der EU-Kommission darauf hinzuwirken, bei der Gestaltung der delegierten Rechtsakte der EU-Verpackungsverordnung folgende Punkte zu berücksichtigen: bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen. - Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht: DDie Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: minimalinvasive Ausgestaltung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung inbs. für Transportverpackungen, bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen - Digitalisierbarkeit steuerlicher Prozesse, Steuerbescheide in digitaler Form: Bestehende Steuergesetze sowie zukünftige Gesetzesvorhaben sollten auf die Digitalisierbarkeit überprüft werden. Steuerbescheide zu allen Steuererklärungen, welche in digitaler Form abzugeben sind, sollten auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls in digitaler Form an diesen übermittelt werden können. Wir setzen uns dafür ein, Prozesse für die Finanzverwaltung und die Wirtschaft durch die genannten Maßnahmen effizienter und schlanker zu gestalten. - Schaffung von Rechtssicherheit für die Besonderheiten einer Kundenanlage im Energiewirtschaftsrecht: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können. - Praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetz: Im Rahmen eines Änderungsgesetzes streben wir eine praxisorientierte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an, um die Berichts-, Dokumentations- und Umsetzungspflichten sowie die Regelungen für Rechenzentren praxistauglicher auszugestalten. Dazu gehören Umsetzungspflichten gemäß § 9, Abwärmenutzungspflichten in §11 (3), Änderungen der PUE-Vorgaben in §11 (1), (2), Berichtspflichten gemäß § 13, Abwärmemeldungen nach § 17 sowie eine Klarstellung der Definition von Rechenzentren § 3 Nr. 24. - Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich: Die Reform der Netzentgeltsystematik im Rahmen des Agnes-Prozesses sowie von § 19 Abs. 2 StromNEV sollte im Lichte des zu stärkenden Rechenzentrumsstandorts ausgestaltet werden. Die dauerhafte Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation sollte auch auf Rechenzentren angewendet werden, um die hohen Stromkosten zu dämpfen. Überlegungen zum Industriestrompreis sollten Rechenzentren mitberücksichtigen. - Sicherung der Trinkwasserversorgung in Krisenzeiten durch verbindliche Festlegung zur Bevorratung von Mineralwasser und anderen Lebensmitteln: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Ernährungssicherstellungs- und Vorsorgegesetzes mit Blick auf eine krisenfeste, nachhaltige und verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser. Ziel ist die Stärkung der staatlichen Vorsorge, klarer Zuständigkeiten sowie praxistauglicher Vorgaben für Unternehmen der Ernährungswirtschaft und kritischer Infrastrukturen unter Berücksichtigung von Resilienz, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit. - Anerkennung von Mineralbrunnen als wichtige komplementäre Ergänzung zur staatlichen Trinkwassernotversorgung: Begleitung und Bewertung der Weiterentwicklung des Wassersicherstellungsgesetzes mit dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Krisen und Notlagen dauerhaft abzusichern. Im Fokus stehen klare Zuständigkeiten, praktikable Vorsorgemechanismen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Betreiber kritischer Wasserinfrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung von Resilienz, Versorgungssicherheit und nachhaltigem Ressourcenschutz. - Strategische Einbindung in die nationale Wasserstrategie zur Sicherstellung einer resilienten und nachhaltigen Trinkwasserversorgung: Die nationale Wasserstrategie soll die Trinkwasserversorgung langfristig sichern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen, insbesondere durch die Einbindung der Mineralwasserbranche, gegenüber dem Klimawandel stärken. Dabei stehen beschleunigte Genehmigungsverfahren, Rechtssicherheit bei Wasserentnahmen und die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren im Fokus, um eine nachhaltige Ressourcennutzung zu gewährleisten. - Strategische Einbindung in die nationale Resilienzstrategie zur Sicherstellung resilienter u. nachhaltiger Trinkwasserversorgung in Krisensituationen: Strategische Verankerung der Trinkwasserversorgung als Handlungsfeld innerhalb der Nationalen Resilienzstrategie. Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherstellung einer zuverlässigen öffentlichen Trinkwasserversorgung mit Mineralwasser unter den Bedingungen des Klimawandels, zunehmender Extremwetterereignisse sowie wachsender hybrider und sicherheitspolitischer Risiken. - Umsetzung der EU Entgelttransparenz-Richtlinie: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen. - Umsatzsteuerliche Änderungen i.R.d. Jahressteuergesetzes 2026: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG - Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich - Novellierung Arbeitszeitgesetzgebung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages, Empfehlung zur Umsetzung der Tariföffnungsklausel, Bewertung zur Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; Empfehlungen zur Vertrauensarbeitszeit sowie zum persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich

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