Saarland Feuerversicherung Aktiengesellschaft
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Saarland Feuerversicherung Aktiengesellschaft
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Wir, die SAARLAND Feuerversicherung AG, übernehmen eine führende Marktstellung im Saarland ein und agieren dort unter der Marke SAARLANDVersicherungen. Wir überzeugen mit einer breiten Produktpalette. Sie umfasst die Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung für die privaten, gewerblichen und industriellen Kunden. Darüber hinaus bieten wir für das gewerbliche Segment zusätzlich technische sowie Transportversicherungen an.
Wir sind Teil des Konzerns Versicherungskammer. Dieser gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und ist damit gemeinsam mit den anderen öffentlich- rechtlichen Versicherern, den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und der Deka Teil des größten Verbunds von Finanzdienstleistern in Deutschland.
Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung.
Interessenbereiche: Versicherungswesen; Bank- und Finanzwesen
Regelungsvorhaben:
- Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhätnismäßige Regelung gesetzt werden.
Relationen
Keine Relationen.