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Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts

lobbyregister / register_entry 04.04.2022 · Original ↗

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Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Tätigkeit: Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts Wir, die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, üben zum einen als übergeordnete Gesellschaft die Funktion der Konzernholding aus. Zum anderen betreiben wir in Bayern und in der Pfalz als Erstversicherer das Versicherungsgeschäft mit kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Kommunen und Kirchen haben aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und der daraus erwachsenden speziellen und vielfältigen Risiken einen anderen Versicherungsbedarf als die übrigen Kundengruppen. Als Spezialversicherer richten wir unsere Produkte und Geschäftsabläufe konsequent darauf aus. Wir zählen zu den Schaden- und Unfallversicherern des Konzerns Versicherungskammer. Dieser gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und ist damit gemeinsam mit den anderen öffentlich-rechtlichen Versicherern, den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und der Deka Teil des größten Verbunds von Finanzdienstleistern in Deutschland. Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung. Interessenbereiche: Versicherungswesen; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden. - Reform der privaten Altersvorsorge: Senkung des Verwaltungsaufwands und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen. - Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV: Damit Privat Versicherte genauso wie Gesetzlich Versicherte an innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden. - Hebung Effizienzpotentiale - Stärkung der Digitalisierung: Die Digitalisierung sollte gestärkt werden, um Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen zu heben - beispielsweise indem Doppeluntersuchungen vermieden oder Mittel effizient eingesetzt werden - und die Qualität der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu verbessern.

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