Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
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Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Wir, die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, sind der Lebensversicherer des Konzern Versicherungskammer und rangieren unter den Top 10 Lebensversicherern in Deutschland. Wir gehören zur Sparkassen-Finanzgruppe und sind damit gemeinsam mit den anderen öffentlich-rechtlichen Versicherern, den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und der Deka Teil des größten Verbunds von Finanzdienstleistern in Deutschland. Wir bieten umfassende Lösungen zur privaten, betrieblichen und geförderten Altersvorsorge an. Mit bedarfsgerechten und flexiblen Produkten zur Absicherung von Lebensrisiken bieten wir für unsere Kundinnen und Kunden diverse Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung sowie zum Aufbau und zur Übertragung des Vermögens. Zusätzlich können unsere Kundinnen und Kunden das Pflegerisiko absichern und Vorsorge für ihre Hinterbliebenen treffen.
Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung.
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
Regelungsvorhaben:
- Reform der privaten Altersvorsorge: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Gesetz zur Stabilsierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung: Ziel des "Rentenpakets II" ist es, das heute hohe Rentenniveau langfristig festzuschreiben. Einen Finanzierungsbeitrag soll die Einführung des "Generationenkapitals" leisten. Zugleich soll eine strukturell andere Finanzstruktur der GRV errichtet werden. Folgende Punkte sind uns hier wichtig: Die Anlagerichtlinien für das Generationenkapital sollen ausreichende Flexibilität bieten, bei etwaigen Darlehen, die hierfür aufgenommen werden, müssen die Rückzahlung gesichert sein. Bei Veräußerungen sollte die Vorgaben aus der BundeshaushaltsO maßgebliche Kriterien für die Wirtschaftlichkeitserwägungen darstellen. Die Sicherstellung der Finanzierung des Generationenkapitals soll durch die Einbeziehung der GRV-Versicherten erreicht werden.
- Reform der privaten Altersvorsorge: Für eine bedarfsgerechte und kundenorientierte Altersvorsorge, soll ein bürokratiearmes und optimiertes Riester-Produkt eingeführt werden.
- Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Zur Stärkung der Anreize der betrieblichen Altersversorgung wünschen wir uns bedarfsgerechte und kundenorientierte Betriebsrentenmodelle. Die Geringverdienerförderung soll optimiert werden und das Sozialpartnermodell auch kmU ohne Tarifbindung angeboten werden können.
- Förderung der Selbstständigenversorgung: Die Positionierung der BasisRente als Befreiungsversicherung sollte nach unserem Dafürhalten erreicht werden.
- Zukunftsfinanzierungsgesetz und Verbraucherkreditrichtlinie: Das ZuFinG führt insbesondere zu Änderungen im Verbraucherschutz (u.a. für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen) einschließlich der kontrovers diskutierte Cooling-Off-Phase bei Restschuldversicherungen. Die Wartefristen für Restkreditversicherungen sollten hinterfragt werden.
- Aaufgreifen der Erkenntnisse der Alterungssicherungskommission mit dem Ziel der Förderung der betrieblichen und privaten Altersversorgung.: Die Alterssicherungskommission soll umfangreiche Handlungsempfehlungen für alle Säulen der Altersvorsorge erarbeiten. Darunter auch für die betriebliche Altersvorsorge. Zu deren Stärkung wünschen wir uns bedarfsgerechte und kundenorientierte Betriebsrentenmodelle, insbesondere eine Vereinfachung im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (kmU).
Relationen
Keine Relationen.