Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
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Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Wir, die Bayerische Landesbrandversicherung AG, sind einer der führenden Gebäudeversicherer Deutschlands. Wir bieten Feuer-, Wohngebäude-, Elementarschaden- und andere Sachversicherungen an. Aktiv engagieren wir uns im Risikomanagement und in der Brandverhütung. Durch Aufklärung fördern wir den bewussten Umgang mit Risiken, unter anderem rund um Gebäude, und helfen so, Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und zu bewältigen und damit Schäden zu vermeiden oder deren Ausmaß zu minimieren.
Wir sind ein in Bayern und der Pfalz regional tätiger Schaden und Unfallversicherer des Konzerns Versicherungskammer. Der Konzern Versicherungskammer gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und ist damit gemeinsam mit den anderen öffentlich-rechtlichen Versicherern, den Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und der Deka Teil des größten Verbunds von Finanzdienstleistern in Deutschland.
Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung.
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
Regelungsvorhaben:
- Mögliche Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden verhältnismäßig ausgestalten: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hauseigentümer gegen Elementarschäden wäre für Eigentümer höchst unwirtschaftlich, da Gebäude in Hochrisikogebieten kaum versicherbar sind. Daher sollte auf Gefahrenpräventionsmaßnahmen und eine verhältnismäßige Regelung gesetzt werden.
Relationen
Keine Relationen.