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Deutscher Fleischer-Verband e.V.

lobbyregister / register_entry 20.05.2022 · Original ↗

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Deutscher Fleischer-Verband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Deutsche Fleischer-Verband vertritt die Interessen der rund 10.200 handwerklichen Fleischereien in Deutschland. Er ist der Zusammenschluss der 14 Landesinnungsverbände des Fleischerhandwerks, 5 Fleischerinnungen, die keinem Landesinnungsverband angehören, und einiger Direktmitglieder. Die Unternehmen sind i.d.R. Mitglieder in den Fleischerinnungen, die wiederum in den Landesinnungsverbänden zusammengeschlossen sind. Vordringliche Aufgabe ist es, die Besonderheiten, Belange und Erfordernisse des Fleischerhandwerks in die öffentliche Debatte und den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Dies geschieht durch Gespräche mit Abgeordneten, Mitgliedern der Bundesregierung und Ministerien sowie durch die Einbringung von Gutachten und Stellungnahmen. Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Handwerk; Tierschutz; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Lebensmittelsicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Immissionsschutz; Wettbewerbsrecht; Berufliche Bildung; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Verbraucherschutz; Unfallversicherung; Land- und Forstwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" Regelungsvorhaben: - Änderung des Tierschutzgesetzs: Praktikable Umsetzung der geplanten Video-Überwachung in kleinen und mittleren Schlachtstätten. - Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk: Anpassung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsstruktur an moderne Erfordernisse. - Bürokratieabbau im Fleischerhandwerk: Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen des Fleischerhandwerks von überbordenden bürokratischen Lasten. - Anpassung der Kennzeichnung der Tierhaltungsformen: Sachgerechte Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften in Verkaufsstellen des Fleischerhandwerks (Bedientheken). Annäherung an die Vorgaben der Herkunftskennzeichnung. Angemessene Berücksichtigung der Möglichkeiten des Verkaufsgesprächs. - Änderung der Gewerbeabfallverordnung: Mit der Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung sollen die Dokumentationspflichten des Verbleibs von gewerblichen Abfällen konkretisiert werden, insbesondere soll zur Dokumentation eine einheitliche Vorlage verwendet werden. Hierdurch droht neuer bürokratischer Aufwand für die Unternehmen des Fleischerhandwerks. - Anpassung der TA Luft an EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung: Das nationale Recht muss an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung angepasst werden. Neben der gesetzlichen Verankerung in einem Mantelgesetz und einer Mantelverordnung ist auch eine Anpassung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorgesehen. DIese sehen unter anderem neue Messpflichten beim Betrieb von Räucheranlagen vor, die zur Herstellung von Lebensmitteln betrieben werden. Der Deutsche Fleischer-Verband e.V: setzt sich für eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie für die Unternehmen des Fleischerhandwerks ein. - Anpassung der Gebühren im Mess- und EIchwesen: Der Referentenentwurf sieht eine Anpassung der Gebühren insbesondere für die Eichung von Waagen und die Überprüfung von Fertigpackungen vor. Diese nicht unerheblichen Gebührensteigerungen würden damit auch die Unternehmen des Fleischerhandwerks treffen, ohne dass die Hintergründe und eine Kalkulation der geplanten Erhöhungen nachvollziehbar dargelegt werden. Der DFV spricht sich gegen die Erhöung und für eine Offenlegung der Hintergründe aus. - Praktikable Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung: Das nationale Verpackungsrecht soll an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 angepasst werden. Aus Sicht des Fleischerhandwerks darf die Anpassung des nationalen Rechts dabei nicht über die Vorgaben des Europarechts hinausgehen, muss dabei die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend berücksichtigen und praktikabel sein. Neue bürokratische und finanzielle Belastungen sind zu vermeiden. - Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben: Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine Videoüberwachung in Schlachtebtrieben eingeführt werden. Hiervon ausgenommen bleiben sollen kleine Schlachtstätten unter 1000 Großvieheinheiten. Der DFV begrüßt die AUsnahme, fordert aber eine praktikable Umsetzung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfordernisse des Datenschutzes. Das vorgesehene Ermessen der Behörden zur Anordnung der Videoüberwachung in kleineren Betrieben bedarf der Konkretisierung. - Prüfpflichten nach dem EInwegkunststofffondsgesetzes anpassen: Mit dem Einwegkunststofffonds sind beim Überschreiten von definierten Schwellenwerten weitreichende Prüfpflichten vorgesehen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte müssen die Unternehmen die Mengenmeldungen durch externe Prüfer gegenprüfen lassen. Die hohen Prüfkosten stehen dabei in keinem Verhältnis zu den gemeldeten Mengen. Der DFV fordert daher die Aussetzung der Prüfung oder eine Anhebung der Schwellenwerte. - Praxisnahe Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Der Regelungsentwurf sieht eine Anpassung und Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor. Der DFV fordert praxisrelevante Anpassungen im Hinblick auf die Kennzeichnung, insbesondere in der Theke, das Unterlassens der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Außer-Haus-Verpflegung und die verarbeitete Ware und keinen weiteren Auffbau unverhältnismäßiger Bürokratie. - Bürokratieabbau in der Lebensmittelwirtschaft: Der Regelungsentwurf sieht einen Bürokratieabbau unter anderem im Bereich der Lebensmittelwirtschaft vor. Für das Fleischerhanwerk relevant ist dabei insbesondere der Wegfall von über das Europarecht hinausgehender Meldepflichten im LFGB der Labore ohen Auswirkung auf die Lebsnmittelsicherheit. Der DFV setzt sich für üraxisgerechte Regelungen im Sinne des Handwerks ein. - Neuordnung der geringfügigen Beschäftigung: Beschreibung der Auswirkungen von Beschränkungen der geringfügigen Beschäftigung aus Sicht der Unternehmen des Fleischerhandwerks. - Lebensmittelverschwendung auf praxisrelevante Bereiche beschränken: Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. zeigt auf, dass bei Regelugen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen nur auf vermeidbare Lebensmittelverschwendungen abgestellt werden kann.

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